Murmeltiertag in Erfurt!

Jetzt hat es auch den Glühwein erwischt…
Inzwischen vergeht keine Woche mehr, in der die Landeshauptstadt Erfurt nicht eine neue Allgemeinverfügung präsentiert. Heute gab es wieder einmal eine neue, bzw. eine Konkretisierung der bestehenden Allgemeinverfügung. Geändert bzw. erweitert wurden: Punkt 2 f „… beim Aufenthalt in Handwerksbetrieben und Dienstleistungsbetrieben sowie bei der Inanspruchnahme und Erbringung von Dienstleistungen am Menschen (Gesichtsbehandlungen bzw. gesichtsnahe Dienstleistungen sind zulässig, wenn die Beschäftigten entsprechend der Branchenregelung für das Kosmetikhandwerk und die Fußpflege eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild),“ Punkt 5 (2) – Verkauf offener alkoholischer Getränke „Hierunter fallen auch der Erfurter Weihnachtsmarkt sowie sonstige Adventsmärkte. Ebenso sind einzelne Adventsaußenstände o. ä. mit Ausschank von Alkohol sowie der Verzehr von verkauften Speisen an Ort und Stelle untersagt. Der Außenausschank und der Verkauf offener alkoholischer Getränke („to go“) ist untersagt. Im ersteren Fall dürfte dies für weniger Aufregung sorgen. Die betroffenen Branchen haben eigene Hygienekonzepte und sind froh, dass sie derzeit nicht schließen mussten, so wie es noch im Frühjahr war. Der zweite Punkt regelt hingegen mit Blick auf den abgesagten Weihnachtsmarkt auch die Frage des Verkaufs von Alkohol und Speisen „to go“. Wie so oft wirft die neue Verfügung auch neue Fragen auf. Klar ist, dass Glühwein – zumindest wenn er Alkohol enthält raus ist. Weniger klar ist ob der Verkauf von Speisen auch die Rostbratwurst trifft. Ich bin schon gespannt auf die nächste Allgemeinverfügung. Die neue Verfügung inklusive Begründung    

Neue Allgemeinverfügung in Erfurt schon wieder veraltet

…aber immerhin gibt es jetzt Hinweise zum Maskengebrauch…
Rund eine Woche hat die Landeshauptstadt Erfurt gebraucht, um ihre Allgemeinverfügung der neuen Rechtslage in Thüringen anzupassen. Wie am Freitag berichtet, erlaubte die Erfurter Allgemeinverfügung (alt) Zusammenkünfte von bis zu 10 Personen, auch wenn diese aus ganz verschiedenen Haushalten stammten. Die Landesverordnung begrenzt dies jedoch auf lediglich zwei Haushalte. Nachdem es Mitte letzter Woche schon irritierte Anfragen der Landespolizei gab, nach welchen Regeln sie denn in Erfurt kontrollieren sollen und Erfurt auf den Text ihrer Allgemeinverfügung beharrte hatte ich am Freitag die Stadt aufgefordert, dies zu klären. Erfreulicherweise passierte dies auch am Freitag. Die „Stimmigkeit“ mit der Landesverordnung reichte aber nur bis zum Sonntag. Das Land legte am Samstag eine neue Verordnung nach, die künftig den Trainings- und Wettkampfsport bis zur U18 wieder erlaubt. Das gilt ab Sonntag in ganz Thüringen – aber natürlich nicht in Erfurt. In der Landeshauptstadt stellte heute der Erfurter Sportbetrieb auf seiner Homepage klar, dass Erfurter Sportstätten auf Basis seines Schreibens vom 3.11. weiter zu bleiben. Die neue Allgemeinverfügung vom Freitag passe halt nicht zur neuen Landesverordnung. Ich halte dies sowohl in meiner Funktion als Kommunalpolitiker, als auch als Vereinspräsident des SWE Volley Team für einen absurden Vorgang. Seit Mitte letzter Woche ist bekannt, dass das Land den Kinder- und Jugendsport wieder ermöglichen will. Der Sozialausschuss hat dies beschlossen und ich gehe davon aus, dass die Kommunen (wie sonst auch) den neuen Landesverordnungsentwurf vorab zur Kenntnis bekommen haben. Genauso hat die Stadt ihre Allgemeinverfügung vorab dem Land geschickt. Ich bin sehr gespannt, wie lange es jetzt zu einer rechtskonformen Erfurter Allgemeinverfügung dauert und wie lange die dann Bestand hat.