Parteipolitische Instrumentalisierung des Amtsblattes?

Mit den Stimmen von SPD und Linken wurde bei der gestrigen Stadtratssitzung (25. November 2010) einem gemeinsamen Antrag der beiden Parteien gefolgt. Dieser fordert den Oberbürgermeister auf, beispielsweise im Amtsblatt oder den Internetseiten der Landeshauptstadt auf die Gewerkschafts-Aktion „Sozial ist mehr Wert!“ aufmerksam zu machen. Heftige Gegenwehr gab es von Seiten der CDU. Fraktionsvorsitzender Michael Panse erklärt dazu: “ SPD und Linke wollen in Erfurt auf Kosten der Steuerzahler Stimmung für ihren bundesweit angekündigten ‚heißen Herbst‘ machen. Da der sich bisher eher als lauwarmes Lüftchen erwies, sollen nun öffentliche Mitteilungsmedien für Propagandazwecke herhalten. Dass das Amtsblatt und auch der Internetauftritt Erfurts für derartige Aufrufe ausdrücklich nicht zur Verfügung stehen darf, regelt § 2 Abs. 1 Satz 5 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO). Dies teilte der Innenminister jüngst im Landtag auf Anfrage des Abgeordnete Kuschel (LINKE) mit. Ein wenig mutet dieser Vorgang an, als wäre Eulenspiegel zurück in Erfurt und würde SPD und Linken seinen Narrenspiegel vorhalten.“ Nicht nur die öffentliche Auftritte der Landeshauptstadt, sondern auch der Oberbürgermeister ist laut Thüringer Kommunalordnung zur parteipolitischen Neutralität in seiner Amtstätigkeit verpflichtet. „Auch hier stellt sich die Frage, ob die Instrumentalisierung des Amtsblattes dann gerechtfertigt werden kann. Ich habe daher eine rechtliche Prüfung des gestern trotz heftiger Gegenwehr getroffenen Beschlusses nach §§ 119 ff. ThürKO beantragt. Es kann nicht sein, dass wir in Erfurt als Sturm im Wasserglas Bundespolitik betreiben wollen – und es kann nicht angehen, dass amtliche Medien dank etwaiger Mehrheitsverhältnisse für solche parteipolitischen Zwecke missbraucht werden!“, so Panse weiter.

Die Abteilung „Agitation und Propaganda“ hat zugeschlagen

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Nachfragen zur Kommunalpolitik
Der Erfurter Stadtrat musste heute Abend nachsitzen. Nach dem gestern Abend kurz nach 22 Uhr die Sitzung abgebrochen wurde ging es heute mit knapp 20 Tagesordnungspunkten weiter. 31 der 51 Stadträte diskutierten immerhin noch einmal zweieinhalb Stunden. Ergebnisoffen war die Stadtratssitzung keineswegs. SPD und Linke bilden inzwischen eine eigenwillige Symbiose aus Trotzigkeit und mangelnden Inovationswillen und beschränkt sich in der Regel darauf Abbzunicken, was Oberbürgermeister Bausewein (SPD) und Beigeordnete Thierbach (Linke) vorgeben. Völlig gleichgültig ist dabei wen es dann trifft. Gestern Abend waren zunächst die Tagespflegemütter Opfer der Trotzigkeit. Trotz fachlich anders lautender Empfehlung des Jugendhilfeausschusses lehnten SPD, Linke und Grüne den Antrag der CDU und Freien Wähler auf eine angemessene Erhöhung ab. 520 Euro wollten wir pro Kind erreichen, zu lediglich 470 Euro (also knapp 40 Euro mehr als bisher) waren die anderen bereit. Zwar zahlt das Land ab August monatlich zwischen 120 bis 170 Euro monatlich pro Kind in Tagespflege mehr als Zuschuss, aber die Differenz verbucht die Stadt lieber als willkommene Mehreinnahme. Ob es bei der Beschlussfassung zum Haushalt noch eine Erhöhung gibt bleibt abzuwarten, wir werden jedenfalls dafür eintreten. Heute waren sich die Rot-Roten nur bei einem Punkt uneinig. Bei der Zahlung des Begrüßungsgeldes für Studenten, die sich nach Erfurt ummelden, wollten die Linken nach Studiengängen selektieren. Den Studenten der Adam-Ries FH (anerkannte private Fachhochschule) ginge es doch so gut, dass sie dies nicht bräuchten, meinte eine linke Stadträtin. Glücklicherweise sahen dies zumindest einige der SPD-Stadträte anders und so setzten wir uns mit einem entsprechenden Änderungsantrag durch. Beim Parken in der Innenstadt ging es hingegen wieder um Ideologie pur. Autofahrer stören in dieser Stadt – SPD, Linke und Grüne meinen dies und handeln auch so. Dieses Mal ging es den Parkplätzen an den Kragen. Der Rathausparkplatz soll ebenso wie die Rathausbrücke für privaten Parkverkehr gesperrt werden. Man muss ja nicht Auto fahren… Parkplätze sind in Erfurts Innenstadt jetzt schon knapp, Ordnungshüter gibt es zu wenig oder sie sind dauerkrank um den ruhenden Verkehr zu ordnen und Leidtragende des Parkchaos sind Anwohner und Touristen. Überbieten konnten dies die Rot-Roten Genossen nur noch mit ihrem letzten Antrag des Tages. „Der Oberbürgermeister als Mitunterzeichner wird beauftragt, über die allgemein zugänglichen Medien der Stadtverwaltung (z.B. Internetauftritt oder Amtsblatt) in geeigneter Weise den Aufruf „Sozial ist Mehr Wert“ einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“ lautete der linke Antrag. Im September hatte Gewerkschaftsfunktionäre sowie linke Kommunal- und Landespolitiker und etliche Sozialdemokraten einen Appell an die Bundesregierung unterschrieben. Ein heißer Herbst gegen den Sozialabbau wurde versprochen. Das war gelogen, heiß ist der Herbst nun gerade nicht und in den letzten Herbsttagen werden die Temperaturen auch kaum noch steigen. Also soll nun das Amtsblatt zu Propagandazwecke herhalten um die Stimmung wenigstens etwas warm zu halten. Blöd nur, dass sich dies so gar nicht mit der Neutralitätspflicht vereinbaren lässt. Vor wenigen Wochen lies dazu der Innenminister wissen: „Nach § 2 Abs. 1 Satz 5 Thüringer Bekanntmachungsverordnung kann das Amtsblatt neben öffentlichen Bekanntmachungen und sonstigen amtlichen Mitteilungen auch kurze Nachrichten aus dem Gemeindeleben, Hinweise auf Veranstaltungen und Anzeigen enthalten“.  Von Agitationspapieren ist dabei nicht die Rede! Mehr noch: „Der Oberbürgermeister unterliegt hierbei (im Amtsblatt) ebenso wie in seiner sonstigen Amtstätigkeit der parteipolitischen Neutralitätspflicht.“ Dies teilte der Innenminister nun ausgerechnet in Beantwortung einer Landtagsanfrage des Genossen Kuschel mit! Die stört keinen der mit reichlich juristischem Sachverstand gesegneten Stadträte von Linken und SPD und erst recht nicht den Oberbürgermeister. Also: Augen zu und durch, die Reihen dicht und die Genossenfaust kollektiv geballt! Der Antrag wurde beschlossen. Allerdings ist die Geschichte noch nicht zu Ende. Ich habe eine kommunalaufsichtrechtliche Prüfung des Beschlusses beantragt und auch dafür bietet die Antwort auf die Genossen-Anfrage im Landtag eine Antwort. „Den Rechtsaufsichtsbeörden stehen gegenüber den ihrer Aufsicht unterliegenden Kommunen in Bezug auf die kommunalen Amtsblätter die rechtsaufsichtslichen Mittel nach den §§ 119 ff. ThürKO zu.“. Also bin ich mal gespannt was rauskommt, wenn mal nicht nur das Rechtsamt des OBs solche Beschlüsse prüft.