Beigeordnetenwahl: Führungsverantwortung und Sachbezogenheit als Maßstab

Die CDU-Stadtratsfraktion ist befremdet über das Geschehen um die eigentlich im Oktober bevorstehenden Beigeordnetenwahlen in der Landeshauptstadt Erfurt. Hauptamtliche Beigeordnete müssen gemäß Thüringer Kommunalordnung die für das Amt erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Dabei sind ihre Stellen rechtzeitig vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Der Oberbürgermeister legt die für das Amt erforderlichen Voraussetzungen fest. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Panse erklärt dazu: „Es ist erstaunlich, was sich in Erfurt derzeit abspielt. Der Oberbürgermeister, der für die Ausschreibung der Beigeordneten zuständig ist, ist seit Wochen auf Tauchstation. Fristen werden versäumt und alles bleibt liegen. Stattdessen diskutiert Rot-Rot-Grün über Postenverteilung, bei der offensichtlich parteipolitische Interessen im Vordergrund stehen. Der ’normale Gang‘ wäre ein Anforderungsprofil zu erarbeiten, dieses auszuschreiben und die bestgeeigneten Kandidaten auszuwählen. Verlierer bei dem jetzt gerade stattfindenden ‚Spielchen‘ ist nicht die SPD oder irgendeine andere Partei. Verlierer sind die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Erfurt. Zu Recht dürfen sie erwarten, dass die Stadt nicht recht und schlecht verwaltet, sondern gut geführt wird. Insbesondere vor dem Hintergrund der sich für das kommende Jahr abzeichnenden Mehrheitsverhältnisse ist die rot-rot-grüne Postenverteilung ein gefährliches Spiel. Alle demokratischen Parteien tragen Verantwortung, zum Wohle der Stadt zu agieren. Der Oberbürgermeister trägt darüber hinaus die Führungsverantwortung. Auch nach der Kommunalwahl muss Erfurt regierbar bleiben. Wir fordern alle demokratischen Parteien auf, sich dieser Verantwortung bewusst zu sein.“

Bewerbungsfrist für den Beteiligungsrat der Stadt verlängert

Ausschreibung und Hauptausschussantrag
Eigentlich wäre die Bewerbungsfrist für den 15köpfigen Beteiligungsrat der Stadt Erfurt heute ausgelaufen. Allerdings hatten wir bei der öffentlichen Ausschreibung dazu festgestellt, dass dafür eine missverständliche bzw. möglicherweise diskriminierende Formulierung im Ausschreibungstext gewählt wurde. Im Amtsblatt stand zu lesen „“Um die Mitgliedschaft kann sich jede Person bewerben, sofern sie Bürger oder Bürgerin der Stadt Erfurt, mindestens 18 Jahre alt und konfessionell sowie parteipolitisch unabhängig ist.“ und dies würde natürlich etliche potentielle Bewerber ausschließen. Mein Stadtratskollege Dominik Kordon hatte diese Formulierung per Pressemitteilung kritisiert und ich hatte beantragt, das Thema in der gestrigen Hauptausschusssitzung aufzurufen. Dabei streute sich nun die Stadtverwaltung Asche aus Haupt, entschuldigte sich für die missverständliche Formulierung und hat eine Pressemitteilung erstellt, die das Thema gerade rückt. Zudem wurde die Ausschreibungsfrist um zwei Wochen verlängert. Bei allen sonst kritischen Diskussionen, darf man auch einmal lobend erwähnen, dass die Stadt reagiert hat. Ich hoffe das trägt auch bei anderen strittigen Themen häufiger 😉 Anbei der Link zur Pressemitteilung und Ausschreibung