Stadtratswahl in Erfurt beendet – oder doch noch nicht?

§ 47 der Thüringer Kommunalwahlordnung
Wer geglaubt hatte, dass die Stadtratswahl vom vergangenen Sonntag in Erfurt heute mit der Sitzung des Wahlausschusses seinen Abschluss gefunden habe, sieht sich möglicherweise getäuscht. Der Erfurter Serie „Pleiten, Pech und Pannen“ bei der Kommunalwahl wurde ein neues Kapitel hinzugefügt. Bei der abschließenden Beratung des Ergebnisses der Stadtratswahl verweigerten zwei von vier Mitgliedern des Wahlausschusses die Zustimmung. Lediglich der Wahlleiter und der SPD-Vertreter stimmten zu, der CDU-Vertreter stimmte gegen die Feststellung und die Vertreterin der Linken enthielt sich der Stimme. Damit tritt das Ergebnis zwar in Kraft, aber ein juristisches Nachspiel scheint durchaus noch möglich. Nachdem es schon während der Kommunalwahlen diverse Pannen gab (Stimmzettel zur Ortsteilratswahl wurden vergessen zu versenden, die verschickten Stimmzettel hatten die falsche Farbe, der Wahlleiter behauptete wochenlang via Pressemitteilung es gäbe 291 Stadtratskandidaten – obwohl es 293 waren und schließlich lag in Erfurt auch 24 Stunden nach Schließung der Wahllokale kein Ergebnis vor), ging es heute munter weiter. 13 Uhr begann die öffentliche, am Ende vierstündige Sitzung, des Wahlausschusses. Die Bestätigung der Europawahl und der Ortsteilbürermeister klappte noch. Als es aber an die Stadtratswahl ging, wurden die anstehenden Fragen dem Wahlleiter sichtlich unangenehm. Er erklärte zu Beginn, dass 500 der rund 19.000 Briefwahlunterlagen für ungültig erklärt wurden, weil beide Stimmzettel in einem Unschlag steckten. Zudem wurden 2.697 Stimmzettel durch die Wahlvorstände als ungültig erklärt. Die Nachfrage bzw. Bitte eines Vertreters des Wahlausschusses diese Stimmzettel zu prüfen, wurde vom Wahlleiter abgelehnt. Die Stimmzettel seien in versiegelten Beutel und dürften nur bei gemäß §47 ThürKommunalwahlordnung begründeten Fällen nachgezählt werden. Um diese Aussage entwicklte sich eine stundenlange Diskussion. Mitglieder von Wahlvorständen hatten zuvor berichtet, dass bei der Wahlschulung durchaus mißverständliche Aussagen getroffen wurden, wann ein Stimmzettel ungültig sei. Ich habe die Diskussion durchaus verstanden und war entsetzt darüber, wie der Wahlleiter Bedenken von Mitgliedern des Wahlausschusses versuchte, vom Tisch zu fegen. Als eines der Mitglieder des Wahlausschusses eine Sitzungsunterbrechung beantragte und er dies ablehnte, verstieg er sich zu der Aussage „Sie müssen doch wissen, was sie entscheiden können“. Wenn bei 56.689 Stimmzetteln 2.697 Stimmzettel für ungültig erklärt werden und dies den Wahlleiter nicht wirklich interessiert, halte ich dies für einen Fall für die Kommunalaufsicht. In den kommenden Tagen werden wir rechtliche Konsequenzen prüfen. Ob der Wahlausschuss berechtigt ist eine Einsichtnahme in die Stimmzettel zu fordern und ob der geschilderte Sachverahlt „gewichtige Gründe“ gemäß §47 ThürKO darstellt, werden glücklicherweise Andere klären können, als der Erfurter Wahlleiter. Das Ergebnis der Erfurter Stadtratswahl wurde heute zwar per Mehrheitsbeschluss festgestellt – ob es dabei bleibt, werden wir noch sehen!