Diskussion um den Kita-Rechtsanspruch für Flüchtlingskinder

Wenn sie denn in der Kita sind...
Wenn sie denn in der Kita sind…
Plätze in Erfurter Kitas sind Mangelware. Seit Jahren ist dies bekannt und genauso lange drängt die CDU-Stadtratsfraktion die Verwaltung diesen Missstand zu beseitigen. Zuwenig Geld für Kita-Sanierung und die Verzögerung bei notwendigen Neubauten führen dazu, dass dieses Problem immer noch ungelöst ist. Bei der bundesweiten Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz (ab dem 1. Geburtstag) gab es schon einmal einen Schub an Kindern in die Einrichtungen. Geburtenstärkere Jahrgänge gibt es zudem immer noch und nun kommen auch die Flüchtlingskinder hinzu. Von der Platzkapazität ist Erfurt darauf nicht vorbereitet. Mit Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 29.2.2016 wurde per Allgemeinverfügung den Kommunen mitgeteilt, dass sie die Platzzahl um 5 Prozent für Flüchtlingskinder erhöhen dürfen. Auf dieser Basis wurde die Kapazität der Erfurter Kitas um 400 Plätze von derzeit 9.700 Plätzen auf rund 1.100 Plätze erhöht. Theoretisch sollten damit genügend Plätze da sein. Praktisch tritt das Erfurter Jugendamt jedoch gleich wieder auf die Bremse. Per Rundschreiben wurde Anfang dieser Woche den Einrichtungen und den Trägern mitgeteilt, dass nach Auffassung des Jugendamtes ein Kita-Betreuungsanspruch in Erfurt erst nach drei Monaten Aufenthalt entstehen würde. Ich halte dies für eine sehr gewagte Interpretation des § 2 Thüringer KitaG, aus dem sich der Rechtsanspruch ableitet. ThürKitaG § 2 Anspruch auf Kindertagesbetreuung „Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Der Anspruch umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von zehn Stunden; er soll in der Regel sechs Monate vor der beabsichtigten Aufnahme in die Kindertageseinrichtung gegenüber der Wohnsitzgemeinde geltend gemacht werden. Zur Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf können längere Betreuungszeiten bis zu zwölf Stunden vereinbart werden; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Der Anspruch auf Betreuung in Kindertagespflege bleibt unberührt. Für Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten.“ Das zuständige Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat daraus ableitend eine sehr klare Position: „Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in eine Anschlussunterkunft kommt der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zum Tragen, wenn es das erste Lebensjahr vollendet hat. Hierzu hat sich die Bundesregierung bereits am 22. Oktober 1996 in Beantwortung einer Kleinen Anfrage geäußert, die nach wie vor der geltenden Rechtslage entspricht: „Nach § 6 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – können Ausländer Leistungen nach diesem Buch nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Andererseits wird – im Gegensatz zur Anspruchsberechtigung auf kindbezogene Sozialleistungen – nicht vorausgesetzt, dass Ausländer im Besitze einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis sein müssen (§ 1 a Satz 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes, § 1 Abs. 2 a des Unterhaltsvorschußgesetzes). Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, daß ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht bereits deshalb ausgeschlossen wird, weil im Einzelfall nicht eine Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung, sondern – wie bei Asylbewerbern – nur eine Aufenthaltsgestattung erteilt wird. Dies bedeutet, daß im Einzelfall auch Asylbewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben können und ihren Kindern der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zustehen kann. Nach der Definition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 SGB I, die für das Achte Buch Sozialgesetzbuch maßgeblich ist, müssen Umstände erkennbar sein, die erkennen lassen, daß der Aufenthalt nicht nur vorübergehend ist. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn im Anschluß an das Asylverfahren der Ausländer eine Duldung erhält. Solche Umstände werden ebenfalls dann anzunehmen sein, wenn Asylbewerber in das landesinterne Verteilungsverfahren kommen und infolgedessen die Aufnahmeeinrichtung verlassen und einer Gemeinde für die Dauer der Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen werden. In dieses Verteilungsverfahren kommen Asylbewerber, bei denen keine oder keine kurzfristige Entscheidung des Inhalts getroffen werden kann, daß der Asylantrag unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet ist, oder bei denen ein Abschiebungshindernis nach § 53 des Ausländergesetzes vorliegt. In diesen beiden Fällen ist ein gewöhnlicher Aufenthalt anzunehmen mit der Folge, daß ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht. Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung, der nach § 47 des Asylverfahrensgesetzes bis zu sechs Wochen, längstens jedoch drei Monate beträgt, dürfte jedoch nur ein vorübergehender sein. In diesen Fällen besteht kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieses Ergebnis ist sachgerecht. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch Kindern solcher Asylbewerber zuzuerkennen, deren Aufenthalt im Inland nur ein vorübergehender ist. Der Besuch des Kindergartens gehört nicht zu den Schutzmaßnahmen zur Abwehr einer Gefährdung für das Kindeswohl und setzt hinsichtlich seiner pädagogischen Eignung eine gewisse zeitliche Kontinuität der Inanspruchnahme voraus.“ Für den Umfang dieses Anspruchs gelten für Flüchtlingskinder dieselben Grundsätze wie für andere Kinder. Das bedeutet: Kinder aus Asylbewerberfamilien haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita bzw. in Kindertagespflege besteht, wenn die Familien aus der Erstaufnahmeeinrichtung in eine Anschlussunterkunft ziehen und damit einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen.“ Im Widerspruch dazu schreibt diesbezüglich aber das Erfurter Jugendamt mit Datum vom 10.3.2016: „Grundsätzlich tritt der Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz von geflüchteten Kindern erst nach einem Aufenthalt von mindestens 3 Monaten ein.“ Mich befremdet besonders die „Auslegung“ einer eigentlich klaren rechtlichen Situation. Jetzt wo es richtig eng wird, drückt man sich um den Rechtsanspruch und vernachlässigt die frühe Förderung von Kindern. Insbesondere Kinder die in diesem Jahr eingeschult werden, sollten nach meiner Meinung sofort einen Kita-Platz angeboten bekommen. Ich erwarte, dass die Stadt auch die Eltern über ihre Rechte informiert und ihnen hilft. Ich appelliere eindringlich an die Bürgermeisterin und Sozialbeigeordnete dieses Thema zur Chefsache zu machen und umgehend richtig zu stellen. Integration und Förderung (auch sprachlich) kann nur gelingen, wenn frühstmöglich damit begonnen wird.

Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht

Großes Interesse im Jugendhilfeausschuss
Großes Interesse im Jugendhilfeausschuss
Regelmäßig loben alle Fraktionen im Erfurter Stadtrat und im Jugendhilfeausschuss sowieso die Arbeit der Erfurter Tagesmütter. Ob die Wertschätzung dann auch bei der angemessenen Vergütung erkennbar ist, wird immer wieder neu (kontrovers) diskutiert und leider ist das Ergebnis der Diskussion nie wirklich zufriedenstellend. Nach endloser Diskussion hatte der Erfurter Stadtrat im September letzten Jahres auf Antrag der CDU die Vergütung erhöht – allerdings nicht wie von uns ursprünglich gefordert um 50 Euro pro Kind, sondern nach dem Willen von Rot-Rot-Grün nur um 30 Euro. Im Oktober/November gab es dann Aufregung weil die Stadt die Vergütung nicht rechtzeitig überweisen konnte und seit Januar sorgt nun der Umgang mit der neuen Landesrichtlinie bzw. Verodnung für Verärgerung. Auf Antrag der CDU hat das Jugendamt dazu heute im Jugendhilfeausschuss berichtet und auch die Tagesmütter meldeten sich zu Wort. Für zusätzlichen Frust hatte zuvor noch der Ausschussvorsitzende mit seiner zuvor in der Presse zitierten Meinung, dass die Stadt bei der Umsetzung der Richtlinie enge Grenzen gesetzt seien und die Vergütung sich eher an Betreuung und Pflege und nicht an Erziehung wie bei den Kitas orientiere, gesorgt. Beides ist falsch und wurde von uns zurück gewiesen. In der Verordnung steht ausdrücklich: „Wenn der Bedarf es erfordert oder in Abhängigkeit von der Qualifikation der Tagespflegeperson kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch einen höheren Betrag je Kind und Stunde vereinbaren.“ Damit ist die Vergütung von 2,53 Euro je Kind und Stunde nur eine Mindestanforderung und kann örtlich ausgehandelt werden. Darüber hinaus habe ich darauf hingewiesen, dass es bereits am 14. Dezember ein Rundschreiben des Ministeriums an alle Jugendämter gab, in dem alles genau erklärt wurde. In diesem Schreiben findet sich auch der bemerkenswerte Satz: „Unbeschadet dessen steht es dem jeweils örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe frei, einen Abrechnungsmodus entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort zu wählen.“ Auch dies ist ein klarer Hinweis, dass die Stadt durchaus Gestaltungsraum hat. Dazu müsste man sich lediglich mit den Tagesmüttern einmal zusammen setzen und das Ganze fachlich diskutieren. In Weimar und Jena ist dies rechtzeitig geschehen. In Erfurt wurden hingegen die Tagesmütter mit dem Schreiben des Jugendamtes Ende Januar verunsichert. Die heute vom Jugendamt präsentierten Rechenbeispiele müssen und sollen in jedem Fall mit den Tagesmütter gemeinsam geprüft werden. Sie lagen leider nicht schriftlich vor. Mehrere offene Fragen bleiben darüber hinaus. Die Stadt erklärte beispielsweise, sie rechne mit Mehrkosten von rund 500.000 Euro jährlich. Wie das in einem Jahr ohne Haushaltsentwurf gehen soll, erklärte man nicht. Offen blieb auch die Frage, welche Summe von diesen Mehrkosten den Eltern abgeknöpft wird. Eine neue Gebührenreglung wurde zwar angekündigt, aber bis zum Inkrafttreten der Richtlinie am 1. April 2016 wird diese kaum beschlossen sein. Ärgerlich bleibt auch der Umstand, dass bei einer stundenweisen Abrechnung mit den Eltern der Arbeitstag für die Tagesmütter schnell auf einen 10-Stunden- Tag anwächst wenn Kinder zwar nur sechs Stunden, aber zeitversetzt betreut werden sollen. Der Vorteil individueller Betreuungsangebote in der Tagespflege wird dann schnell zum Nachteil. Für Aufhorchen sorgte zudem die Ankündigung der künftigen Online-Vergabe von Betreuungsplätzen. Bis also die neue Vereinbarung in Erfurt unterschriftsreif auf dem Tisch liegt, gibt es noch hinreichend Beratungsbedarf. Heute war die Diskussion nach gut einer Stunde beendet, da die Beigeordnete Frau Thierbach die Jugendhilfeausschusssitzung vorfristig verlassen musste. Leider konnten dadurch auch keine verbindlichen Verabredungen getroffen werden. Die CDU-Stadtratsfraktion wird weiter für die Interessen der Tagesmütter streiten.

Die Zeichen stehen auf Streik…

Streik droht in dieser Woche gleich an mehreren Fronten. An die regelmäßigen Streiks der GdL konnte man sich in den letzten Monaten gewöhnen. Die Lokführer haben immer einmal wieder den Fahrplan durcheinander gewürfelt. Am Ende dieser Wochen werden auch die Erzieherinnen der kommunalen Kindertageseinrichtungen dazu kommen. Nach einer Warnstreikrunde vor einigen Wochen hat die Gewerkschaft jetzt zur Urabstimmung über einen längeren unbefristeten Streik aufgerufen. Ab Freitag könnte es nun so weit sein. Der Streik richtet sich berechtigterweise gegen die kommunalen Arbeitgeber. Für die CDU-Stadtratsfraktion habe ich schon beim Warnstreik vor einigen Wochen erklärt, dass wir die Forderungen der Erzieherinnen für berechtigt halten und eine verbesserte Bezahlung der Erzieherinnen fordern – übrigens auch der Erzieherinnen bei den freien Trägern! Dies wird in Sonntagsreden gerne von allen Seiten unterstützt – auch von unserer zuständigen Sozialbeigeordneten. Allerdings beantwortete sie meine Nachfrage, welche Haushaltmittel die Stadt Erfurt für ihre Erzieherinnen im Haushaltsentwurf sie eingeplant habe, mit der Antwort: Null Euro. Beim bevorstehenden Streik werden vor allem die Eltern getroffen. Bei Warnstreiks ist die Situation zwar ebenso schwierig, aber lösbar weil die Arbeitgeber in aller Regel dafür Verständnis haben oder Großeltern und Freunde einspringen können. Bei längeren Streiks gibt es etliche Arbeitnehmer, die keine Lösung finden können. Meine Forderung und die der städtischen Elternvertreter, die Stadtverwaltung solle einen Notfallplan aufstellen, um diesen Eltern zu helfen, fegte die Beigeordnete in der Jugendhilfeauschusssitzung letzte Woche vom Tisch. Sie wolle nicht als Stadt „als Streikbrecher“ auftreten. Dies ist natürlich Unfug, denn ein Notfallplan oder eine Notfallvereinbarung ist kein Streikbruch, sondern eine Nothilfe für Eltern. Die Stadt Dresden verhandelt mit Verdi über eine Notdienstvereinbarung. Die Stadt Erfurt hält dies für entbehrlich. Ich hoffe die betroffenen Eltern werden dies aufmerksam registrieren. Viele Eltern haben Verständnis für die Forderung nach 10 Prozent mehr Lohn für die Erzieherinnen und wollen, dass die Erzieherinnen ihrer Kinder besser bezahlt werden. Ihr berechtigter Frust wird sich hoffentlich nicht gegen die Erzieherinnen sondern gegen die Verantwortlichen für die schlechte Bezahlung richten. Und Fall von Erfurt wahrscheinlich auch gegen diejenigen, denen Notfallpläne egal sind…  

CDU fordert zeitnah angemessene Vergütung für Kindertagespflege

Bereits seit mehreren Jahren steht die mangelhafte Vergütung der Tagespflegemütter in der Kritik. Forderungen, die Entlohnung anzupassen, fanden zwar regelmäßig Zustimmung, wurden jedoch bis heute nicht umgesetzt. Dies kritisierte die CDU-Fraktion, die bereits vor einem Jahr einen Antrag zur der Vergütung der Tagespflege im Stadtrat vorlegte. Mit Verweis auf die Haushaltsberatung für 2015 wurde dieser Antrag von Rot-Rot-Grün abgelehnt. Die CDU-Fraktion ist befremdet, dass trotz des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes offensichtlich für die Stadtverwaltung noch kein akuter Handlungsbedarf besteht. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Panse erklärt dazu: „In Erfurt betreuen laut Auskunft der Verwaltung derzeit 91 Tagespflegmütter 315 Kinder, die in der Regel unter zwei Jahren sind. Eine Tagespflegemutter erhält vom Jugendamt pro Kind 496,80 Euro im Monat. Davon fallen allerdings nur 221,40 Euro auf die Betreuungsleistung und 275,40 Euro auf die Sach- bzw. Betriebskosten. Diese 221,40 Euro, die der Tagespflegemutter als Einkommen zur Verfügung stehen, entsprechen bei 180 monatlichen Betreuungsstunden lediglich einer Vergütung pro Kind/pro Stunde von 1,23 Euro. Drei bis fünf Kinder werden von einer Tagespflegemutter betreut. Dies entspricht dann einem Stundenlohn von 3,69 Euro bis maximal 6,15 Euro.“ Per Stadtratratsanfrage und mit einem Tagesordnungspunkt im letzten Jugendhilfeausschuss drängte die CDU auf Auskunft, wann dieser unbefriedigende Zustand geändert wird. Umstritten ist hierbei, ob die Tagespflegemütter als Selbstständige nicht unter das Mindestlohngesetz fallen oder aber, da sie direkt und ausschließlich vom Jugendamt bezahlt werden, einen Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung haben. Panse erklärte dazu weiter: „Ich finde es skandalös, dass die Stadt weiter hinnimmt, dass die Tagespflegemütter unterhalb der Mindestlohngrenze bezahlt werden. Selbst wenn die Tagespflegemütter laut Aussage des Oberbürgermeisters als ‚Selbstständige’ gelten und damit nicht unter das Mindestlohngesetz fallen würden, steht ihnen eine angemessene Vergütung zu. Es befremdet umso mehr, dass ausgerechnet eine rot-rot-grüne Stadtratsmehrheit an dieser Stelle seit mehreren Jahren auf die Bremse tritt.“  

Kinderbetreuung gleich mehrfach Thema Nummer 1

Demo Erhalt Familienzentrum
Demo für den Erhalt des Familienzentrums
Bei der heutigen Stadtratssitzung ging es zwei Mal um die Kitabetreuung in der Landeshauptstadt. Aber bereits zuvor nutzte ich die Gelegenheit mich über individuelle Betreuungsangebote in Erfurt zu informieren Gespräch  Am Vormittag hatte ich ein gutes Gespräch bei der LEG. Dort gibt es seit genau einem Jahr das Projekt „Kinderbetreuung24“. Dabei werden mit Eltern, Unternehmen und privaten sowie öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen neue Formen der Kinderbetreuung mit individuellen Angeboten entwickelt und erprobt. Zielgruppe sind Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und die Vermittlung von Hilfe und Beratung für die Eltern. Eigentlich eine klare Aufgabe für das Jugendamt…  Aber ich finde es gut, dass sich denoch die LEG des Themas annimmt. Schließlich geht es um die Vereinbarkeit von Familie und Familie. Vor der Stadtratssitzung am Nachmittag demonstrierten Eltern, Kinder und Mitarbeiter für den Erhalt des Familienzentrums am Anger. Die Stadtverwaltung plant mit dem Haushalt 2010 eine Streichung der Personalstellen (von 2,0 VbE auf 0,5 VbE) und damit die Schließung der Einrichtung, die Angebote der Familienbildung und Differenzzeitbetreuung vorhält. Wir, die CDU Fraktion, sind strikt gegen die Schließung und unterstützen den Bürgerantrag. Über 1.200 Unterschriften wurden mir dazu übergeben. Nahtlos schloss sich daran die Debatte im Stadtrat an. Zunächst fand auf Antrag der Linken eine Aktuelle Stunde zum Thema „Unterstützung des Volksbegehrens“ statt. Mit der voran gegangenen Aktuellen Stunde zum ausgefallenen Karnevalsumzug hatte sie gemein, dass es in beiden Fällen im Wesentlichen um Schnee von gestern geht. Die Linke will damit „Druck machen“ – aha! Druck warum? Im Thüringer Landtag wurde am 20. Januar der Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Änderung des KitaG eingebracht und befindet sich im parlamentarischen Beratungsgang. Dieser Gesetzentwurf greift das Ansinnen des Volksbegehrens auf, unterscheidet sich aber davon an drei wesentlichen Punkten. Das Volksbegehren will 2.000 Erzieherinnen mehr – beim Gesetzentwurf von CDU und SPD sind es 2.400 nach Aussage des Kultusministeriums. Das Volksbegehren will den Eltern das Landeserziehungsgeld ersatzlos streichen – CDU und SPD wollen es flexibilisieren. Das Volksbegehren will eine pauschale Finanzierung für alle Kinder zwischen 1 bis 3 Jahren in Höhe von 170 Euro – CDU und SPD wollen eine höhere Förderung in Höhe von 270 Euro, allerdings nur für Kinder in Betreuung. Es sollen nicht die Kommunen belohnt werden, die gar keine Plätze vorhalten und schaffen. Deshalb kann man das Volksbegehren gar nicht unterstützen! Im Gegensatz zu einigen SPD-Stadtratskollegen vertraue ich auch auf die Zusage des SPD-Vorsitzenden und Kultusministers das Gesetz zum Kita-Jahr 2010/2011 in Kraft zu setzen.  Den Linken ging es heute letztlich nur darum, ihr altes Wahlthema weiter zu führen und vorzutäuschen, man tue etwas. Eine Aktuelle Stunde im geheizten Ratssitzungssaal ist allemal bequemer, als in der Straßenkoalition Unterschriften zu sammeln!
Demo Erhalt Familienzentrum (10)
Über 1.200 Unterschriften für den Erhalt des Familienzentrums
Für die Stadträte kommt die Nagelprobe dazu spätestens bei der Kita-Bedarfsplanung und dem Sanierungsprogramm für Kitas. Derzeit sammelt die Stadtverwaltung alle eigenen freiwilligen Leistungen wieder ein. Es soll keine zusätzliche Förderung für Kinder mit Migrationshintergrund mehr geben und auch die Erhöhung des Personals für die Umsetzung des Bildungsplanes soll rückgängig gemacht werden. Die Sanierungsmittel für die Kitas werden nicht, wie dringend notwendig, erhöht sondern gesenkt.  Ganz zu schweigen davon, dass derzeit das Platzangebot für Kinder unter 2 Jahren völlig unzureichend ist. Dies musste die Verwaltung zwar bei Beantwortung einer Stadtratsanfrage einräumen, allerdings behauptete Frau Thierbach weiterhin die Frage (808 Plätze sind für Kinder unter zwei Jahren geplant, aber nur 652 existieren derzeit) nach den verfügbaren Plätzen korrekt beantwortet zu haben. Die Beantwortung meiner Anfrage wurde in den Haupt- und Jugendhilfeausschuss überwiesen und die Verwaltung muss nun eine Liste mit den behaupteten freien Plätzen vorlegen. Nachdem der Rest des Abends mit Themen dahinplätscherte, die wenig mit der Stadtratsarbeit zu tun haben, verloren Linke und SPD um 22 Uhr die Lust an der weiteren Arbeit. Die Stadtratssitzung wurde abgebrochen und soll morgen forteführt werden. Zusätzliche Kosten für die Stadt? Völlig egal – wir haben es ja dicke, siehe Haushaltsplanung! Faultiere und Arbeitsverweigerung waren durchaus berechtigte Vorwürfe an die Stadtratskollegen.

Neue – alte Vergütung für Erfurter Tagespflegemütter

Stadtrat1
Die CDU Fraktion im Erfurter Stadtrat
Es geht doch! Auch wenn am Ende keiner mehr daran schuld sein wollte und keiner seinen Fehler einräumte, stimmte am Mittwoch Abend das Ergebnis. Der Stadtrat stimmte einmütig dafür, dass die Tagespflegemütter weiter den alten, also höheren Vergütungssatz von 434 Euro pro Kind erhalten sollen. Im Dezember hatte die Stadtverwaltung dem Stadtrat eine Kürzung von knapp 70 Euro pro Kind „untergejubelt“. Dabei ignorierte die Stadtverwaltung, dass dazu eigentlich erst ein Stadtratsbeschluss von 2004 hätte aufgehoben werden müssen. Es spricht für die interne Arbeitsweise, dass die zuständige Beigeordnete  Thierbach (Linke) gar nicht wusste, dass es einen solchen Stadtratsbeschluß gab. Auch das Wort des Oberbürgermeisters Andreas Bausewein (SPD) galt da nicht viel. Er hatte im Finanzausschuss zugesagt, dass mit dem Beschluss zur vorläufigen Haushaltsführung keine Stadtratsbeschlüsse „ausgehebelt“ würden. Dem Stadtratsbeschluss im Dezember hatten am Ende nur noch die Grünen und die Freien Wähler zugestimmt. Letztere sahen ihren Fehler ein und brachten am Mittwoch einen Antrag auf Änderung zu den Tagespflegemütter ein.   In der Landeshauptstadt Erfurt werden über 200 Kinder in Tagespflege betreut. Damit sind dies ein Viertel der Kinderunter zwei Jahren, die in Ganztagsbetreuung sind (ca. 800). Das dies so viele Kinder sind hat mehrere Gründe. Während in ganz Thüringen nur600 Kinder in Tagespflege sind, sind es in Erfurt und Weimar überdurchschnittlich viele. Zum ersten ist die Tagespflege ein sehr individuelles und flexibles Angebot für Eltern, zweitens kostet sich den Städten weniger als die Hälfte wie ein Krippenplatz (in Erfurt 911 Euro je Platz/Monat) und drittens bezahlen die Städte den Tagespflegemüttern einen erhöhten Monatssatz, um die Tagespflege für sie attraktiv zu machen. Nach dem Willen der Erfurter Stadtverwaltung sollte diese Summe nun auf 367 Euro abgesenkt werden – eine Zumutung für die Tagespflegemütter, die von dieser Zahlung mehr als zwei Drittel als Betriebsausgaben haben und lediglich rund ein Drittel als Kosten für die Erziehung der Kinder. Diese Entscheidung der Stadtverwaltung wäre sogar rechtswidrig gewesen, was offensichtlich „großzügig übersehen“ wurde. Die Stadt Erfurt erhält vom Land 100 Euro als Zuschuss pro Monat und Tagespflegeplatz und die Eltern bezahlen an das Jugendamt bis zu 320 Euro monatlichen Beitrag, wenn sie mehr als 60.000 Euro Jahresbruttoverdienst haben. Für diese Eltern wäre die Gebührensatzung der Stadt Erfurt rechtswidrig, weil die Stadt mehr pro Platz einnehmen würde, als sie mit 367 Euro ausgibt. Bundesverfassungsgericht und Oberlandesgericht haben der Stadt Erfurt schon einmal ins „Buch geschrieben“ dass dies rechtswidrig ist! Fakt ist, in Erfurt fehlen Betreuungsplätze fürKinder unter 2 Jahren. Junge Eltern können ein Lied davon singen, wenn sie versuchen im Jugendamt einen Krippenplatz oder einen Tagespflegeplatz zu bekommen. Keiner frei, erst in drei Monaten, nur für vier Stunden – sind die gängigen Antworten. Das Gebot der Stunde müsste also sein neue Plätze zu schaffen und Tagespflegemütter zu stärken und nicht sie zu vergraulen und bestehende Plätze zu zerstören. Ab dem 1. August 2010 soll der Rechtsanspruch auf Betreuung gelten. CDU und SPD haben einenentsprechenden Gesetzentwurf gestern in den Landtag eingebracht. Spätestens dann hat die Stadt Erfurt ein ganz großes Problem! Die Zuschüsse des Landes pro Tagespflegeplatz steigen dann auf 270 Euro im Monat. Die CDU wird im Sommer beantragen, dann auch den Vergütungssatz für Tagespflegemütter weiter zu erhöhen, um neue Plätze zu schaffen. Am Mittwoch war unser Ziel den unsinnigen Kürzungsbeschluss der Stadt aufzuheben. Er war von der Stadt unverantworlich gegenüber den Tagespflegemüttern, er war kommunalpolitisch grob fahrlässig und wegen der Rechtswidrigkeit verantwortungslos und er war sozialpolitisch ein Skandal, weil damitEltern Betreuungsmöglichkeiten entzogen würden. Es ist gut, dass der Stadtrat dies einstimmig korrigierte und es zeigt, dass wir der Stadtverwaltung aufmerksam auf die Finger schauen müssen!

Neues Kita-Gesetz vorgelegt und Berufskritiker sind schon wieder da

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Kitas in Thüringen werden gestärkt

Neue und erweiterte Leistungen:

Das Gesetz ist richtig und stellt sicher, dass die derzeitige Betreuungssituation in Thüringen weiter verbessert wird. Es werden in dem Gesetz Rechtsansprüche formuliert, die es in keinem Kita-Gesetz eines anderen Bundeslandes gibt.

Erstmals wird ein gesetzlicher Betreuungsanspruch für Kinder ab dem ersten Geburtstag formuliert (Kritiker seien daran erinnert, dies gab es nicht einmal in der DDR!). Alle Eltern erhalten wenn sie diesen Betreuungsanspruch noch nicht nutzen ein Landeserziehungsgeld in Höhe von mindestens 150 Euro im Monat für die Dauer von 12 Monaten im Anschluss an das Bundeselterngeld. Andere Länder mit einem Landeserziehungsgeld schränken das Bezugsrecht durch Einkommensgrenzen ein.

 

Der Kita-Rechtsanspruch umfasst eine Garantie auf eine mögliche Betreuungszeit von 10 Stunden. Es wird ein Personalschlüssel von einer pädagogischer Fachkraft bei vier Kinder im ersten Lebensjahr, eins zu sechs im zweiten Lebensjahr, eins zu acht im dritten Lebensjahr und eins zu sechszehn im Alter zwischen dritten Lebensjahr bis zur Einschulung festgelegt.

Hinzu kommt noch ein Personalanteil pro Kind für Leitungstätigkeit. In jedem Fall werden auch Kleinsteinrichtungen über mindestens zwei VbE verfügen.

Die notwendig vorzuhaltende Fläche in Kindertageseinrichtungen wird klar definiert.

Damit werden die wesentlichen Forderungen des Volksbegehrens umgesetzt.

 

Finanzierung des Landes

Die Kommunen erhalten zukünftig 170 Euro im Monat für jeden belegten Platz bei Kindern im ersten Lebensjahr (bis jetzt 100), 270 für Kinder zwischen dem 1. und 3. Geburtstag (bis jetzt 100 zwischen 1. und 2. Geburtstag und 150 zwischen 2. und 3. Geburtstag), sowie 130 für alle Kinder zwischen 3. Geburtstag und Schuleintritt (bis jetzt 100 Euro).

Hinzu kommen noch 30 Euro je Kind/jährlich Fortbildungskosten, die Kosten für Praktikanten und die Förderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern sowie Kindern mit Frühförderbedarf.

Die Kommunen erhalten weiterhin eine Infrastrukturpauschale von 1000 Euro pro neugeborenen Kind.

Zur Finanzierung der Verbesserungen erbringt das Land eine beträchtliche Mehrleistung von bis zu 100 Millionen Euro und verdoppelt fast die direkten Zuschüsse zur Kinderbetreuung.

 

Finanzierung für die Kommunen im Vergleich zum Volksbegehren

Im Vergleich zum Entwurf des Volksbegehrens und den ursprünglichen Entwürfen der Koalition werden bei den Kindern zwischen den 1. und 3. Geburtstag nicht für alle Kinder jeweils 170 Euro an die Kommunen bezahlt sonder für jeden belegten Platz 270 Euro.

Diese Regelung ist berechtigt und war wichtig, weil ansonsten das Gesetz nicht als Kita-Ausbauprogramm sondern als kommunale Abwrackprämie für Kita- und Krippen-Plätze bei unwilligen Kommunen gewirkt hätte.

Im Klartext: es hätten insbesondere die Kommunen Vorteile gehabt, die (noch) nicht ausreichend Plätze für Kinder unter 3 Jahren vorhält und sich mit den Anstrengungen diese Plätze zu schaffen „Zeit lässt“.

Unter diesem Gesichtspunkt ist aber auch der § 25 des jetzigen Gesetzentwurfes der Koalition noch zu prüfen. Darin wird den Kommunen eine Übergangsfrist zur Schaffung von Plätzen und den verbesserten Betreuungsrelationen eingeräumt, obwohl sie bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes die volle Geldleistung erhalten.

 

Kritik der Kommunen, Träger und anderen Fraktionen

Die kritischen Anmerkungen des Präsidenten des Gemeinde- und Städtebundes Michael Brychcy (TLZ 21.1.2010) kann ich nicht nachvollziehen. Als stellvertretender Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion in Erfurt kenne ich die kommunalen Finanznöte. Allerdings ist es unredlich, Verbesserungen in diesem Bereich pausenlos anzumahnen und von vornherein eine kommunale finanzielle Beteiligung abzulehnen. Die Kommunen werden in einem erheblichen Umfang durch dieses Gesetz entlastet. Thüringen leistet damit den höchsten prozentualen Finanzierungsanteil als Land.

Prof. Opielka hat bei seiner Evaluation der Familienoffensive unter anderem empfohlen, dass Land, Kommunen und Träger sich zusammen beraten sollen, welcher Betreuungsschlüssel notwendig ist und welchen zusätzlichen Finanzierungsanteil dazu Land, Kommunen und Träger leisten können und wollen. Ich erkenne dazu derzeit bei den Kommunen und den Trägern keinerlei Bereitschaft.

 

Zum Beratungsablauf bin ich von der aktuellen Kritik ebenso überrascht. Kein Thema im Sozial- und Bildungsbereich ist in den letzten fünf Jahren so intensiv und mit durchaus sehr gegensetzlichen Positionen diskutiert worden, wie die Familienoffensive. Sämtliche Positionen der handelnden Akteure sind aus zig Diskussionsrunden bekannt.

Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD eine zügige Verbesserung angekündigt. Wenige Tage nach der Koalitionsbildung begann die Arbeit an einem neuen KitaG, was die Opposition nicht davon abhielt sofort den Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit allen darin enthaltenen Mängeln als „ihren Gesetzentwurf“ einzubringen.

Da CDU und SPD insbesondere bei der Finanzierung unterschiedlicher Auffassung waren überrascht mich die Intensität der Verhandlungen zwischen beiden Partnern nicht. Dies nun dem Fraktionsvorsitzenden der CDU Mike Mohring anzulasten, wird dem Beratungsverlauf nicht gerecht. Neben den unbestreitbar gewollten Verbesserungen, führt dieses Gesetz zu Mehrkosten von bis zu 100 Millionen Euro für das Land. Bei der gegenwärtigen Finanzsituation gebietet es die Verantwortung für das Land, den Schuldenberg zu begrenzen. Darüber hinaus tragen die Regierungsfraktionen und insbesondere deren Fraktionsvorsitzende die Verantwortung gute und mehrheitsfähige Gesetzentwürfe in den Landtag einzubringen. Im Gegensatz zu den Oppositionsfraktionen haben sie deshalb die Inhalte des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens genau geprüft und nicht eins zu eins übernommen.

 Eine von den Verbänden der Liga geforderte umfängliche Anhörung wird sicher im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens stattfinden.

Vor einer Einbringung des Gesetzes jedoch alle Beteiligten umfänglich anzuhören, hätte angesichts des Erwartungs- und Handlungsdrucks nicht funktioniert. Das Gesetz soll zum Beginn des Kita-Jahres 2010-2011 greifen, dass heißt es muss vor der Sommerpause in zweiter Lesung beschlossen werden.

Bereits jetzt kritisieren aber Vertreter des Volksbegehrens, in Unkenntnis parlamentarischer Fristen und Beratungsabläufe, dass das Gesetz nicht im Januar gleich beschlossen wird.

Es bleibt aber dabei, die Verantwortung für im Landtag zu beschließende Gesetze müssen die Abgeordneten und Fraktionen tragen. Anregungen, Forderungen und Wünsche sind gewünscht aber die Gesetzgebungskompetenz ist per Verfassung im Freistaat Thüringen klar geregelt. Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen werden diesen Prozess gestalten. Im Rahmen der Verfassung hat auch das Volksbegehren seinen Handlungsspielraum. 

 

Ich begrüße den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich. Darin finden sich viele Forderungen aus dem Gutachten von Prof. Opielka umgesetzt und das Gesetz dient dazu die gute Betreuungssituation in Thüringen auszubauen.

 

Der Entwurf zum Kita-Gesetz hier:

 

Rasselbande wird neu

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Thomas Pfistner, Vorsitzender CDU-Stadtratsfraktion Erfurt und Michael Panse, MdL beim Ersten Spatenstich
Zum Ersten Spatenstich versammelten sich heute Kindergartenkinder und lokale Politprominez sowie die ausführenden Bauunternehmen auf dem Gelände des alten Espachbades. Dort wird innerhalb des nächsten Jahres eine moderne große Kita der Thepra entstehen. Im Stadtrat hat die CDU-Fraktion lange um dieses Projekt gerungen und am Ende die Mehrheiten für einen einstöckigen Neubau organisiert (SPD und Grüne wollten ein zweistöckiges Gebäude). Die Nachfrage nach Kita-Plätzen ist in diesem Gebiet riesengroß. Bei einem Gespräch im Jugendamt am Vormittag signalisierte Jugendamtsleiter Hans Winklmann, dass wahrscheinlich auch das alte  Kita-Gebäude der Rasselbande nach dem Neubau noch eine Weile als Ausweichobjekt genutzt werden soll. Den Baufortschritt für den Neubau werde ich bei den regelmäßigen Radtouren durch den Luisenpark im Blick behalten.

Michael Panse: „Die Luft ist raus“

Reichlich 7000 Stimmen weniger für Familienvolksbegehren

„Die Luft ist raus“. So kommentierte der familienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, das heute eingeleitete Zulassungsverfahren des Volksbegehrens zur Familienpolitik. Das Volksbegehren hat mit 16 700 Unterstützern reichlich 7 000 Bürger weniger für sein Anliegen begeistern können als im ersten Anlauf vor zwei Jahren. Für Panse ist dies nicht weiter erstaunlich: „Die Eltern sollen mit dem Thüringer Erziehungsgeld für eine Politik bezahlen, die einseitig auf öffentliche Betreuungsstrukturen setzt. Die CDU hat die differenziertere und bessere Alternative und wird sie weiter offensiv darstellen“, so der Familien- und Sozialpolitiker. Nach Angaben Panses werden in den Kindertagesstätten schon jetzt 400 Erzieherinnen mehr beschäftigt, als nach den gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsschlüsseln vorhanden sein müssten. Die CDU werde mit der am 1. August eingeleiteten Weiterentwicklung der Thüringer Familienoffensive dafür sorgen, dass bis 2013 weitere 1000 Stellen hinzukommen. „Die Initiatoren des Volksbegehrens werden den Eltern kaum verständlich machen können, wieso sie für eine Differenz von 600 Stellen auf das Thüringer Erziehungsgeld und ihre Wahlfreiheit verzichten sollen“, vermutet der Familienexperte der Landtagsfraktion. Ergänzend wies er darauf hin, dass die CDU das Thüringer Erziehungsgeld auf zwei Jahre für ein- und zweijährige Kinder ausbauen, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz weiter absenken und die Betreuungsschlüssel verbessern wird. „Das ist ein Ansatz, der beides berücksichtigt: Die Interessen derer, die auf öffentliche Betreuungsangebote zurückgreifen wollen, wie derer, die ihr Kind etwas länger zu Hause betreuen möchten“, sagte Panse. Die Politik der Volksbegehrensinitiatoren wie der Oppositionsfraktionen werde der Vielfalt der Lebensentwürfe junger Eltern nicht gerecht, so der Erfurter Abgeordnete abschließend.

Zusätzliche Landesmittel für Qualität der Kinderbetreuung

Erster Schritt zur Weiterentwicklung der Thüringer Familienoffensive

Von heute an wird die Mitfinanzierung des Landes für die Kindertagesstätten in einem ersten Schritt aufgestockt. Das hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, in Erfurt erklärt. Damit soll vor allem die Betreuungsqualität für Kindern unter drei Jahren verbessert werden. Die CDU-Fraktion hat durch einen entsprechenden Plenarantrag sichergestellt, dass die Mittel nur für zusätzliche Personalstellen eingesetzt werden können. Bis 2013 werden die Mittel soweit aufgestockt, dass damit 1000 weitere Stellen für Erzieherinnen finanziert werden können. Die Zuschüsse des Landes werden sich schrittweise um ein Drittel erhöhen. Die zusätzlichen Mittel kommen den Kitas über eine neue Landespauschale für Ein- und Zweijährige zugute. Sie beträgt vom August an 20 € pro Kind und Monat und wird in Stufen auf 50 € steigen. Bis 2013 werden laut Panse insgesamt bis zu 150 Mio. € in den Ausbau von Krippenplätzen und Kitas investiert. Wie der Erfurter Landtagsabgeordnete sagte, soll mit der anwachsenden Pauschale vor allem die Betreuung der Allerjüngsten und der geplante Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz vom ersten Geburtstag an gewährleistet werden. Im Ergebnis soll eine Kraft nur noch für fünf Kleinkinder zuständig sein. Bereits im Herbst solle dazu in enger Kooperation mit freien Trägern und Kommunen das Familienfördergesetz novelliert werden. Panse wies ergänzend darauf hin, dass schon aktuell 400 Stellen mehr vorhanden sind, als der derzeitige Betreuungsschlüssel vorschreibt. Für den Sozialpolitiker „baut Thüringen damit seinen Spitzenplatz in Sachen Familienpolitik weiter aus“. Thüringen sei seit 2006 das einzige Land mit einem uneingeschränkten Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Zweijährige. In keinem Land werden Ganztagsbetreuungsangebote besser genutzt, und kein anderes Flächenland stelle mehr Finanzmittel pro Kita-Platz zur Verfügung. Wie er hinzufügte, verbreitet die Opposition Unwahrheiten, wenn sie immer wieder behauptet, den Kitas seien 50 Mio. € entzogen worden. „Tatsache ist, das mehr als die Hälfte dieser Summe über das Thüringer Erziehungsgeld in die Kitas zurückfließt, aber auch häusliche Erziehung endlich anerkannt worden ist“, so der Sozialpolitiker abschließend.