Konjunkturpaket in Berlin – Facharbeit in Erfurt

Während auf der Bundesebene heute in Berlin die ganz großen Brocken gerollt wurden, standen in Thüringen zahlreiche Landtagstermine an. Oder mit anderen Worten der politische Alltag hat uns zurück. Vom Konjunkturpaket der Bundesregierung bin ich angenehm überrascht. Nachdem sich die CDU-Spitze am Wochenende in Erfurt auf Eckpunkte verständigte, gelang nun auch schnell die Einigung mit dem Koalitionspartner SPD. Ich finde es gut, dass Familien auch direkt von den Leistungen partizipieren und die SPD hier endlich Einsicht zeigte. Den gestaffelten Regelsatz für Kinder beim SGB II Bezug (siehe Pressemitteilung) haben wir bereits seit über einem Jahr gefordert. Selbstverständlich haben Kinder von 0-5 Jahren, von 6-13 Jahren und von 14 Jahren bis zur Volljährigkeit unterschiedliche Bedarfe. Beim Unterhaltsrecht wird dieser Altersbedarf schon immer berücksichtigt, darauf hatte ich bei mehreren Beratungen im Landtag bereits hingewiesen. In Zukunft erhalten die Eltern der Kinder dieser Altersstufen ab 1.7.2009 nun 60, 70 bzw. 80 Prozent des Regelsatzes. Beim Kinderbonus von 100 Euro pro Kind hat jede Familie etwas davon. Leistungsempfängern, die dieses Geld als Einmalzahlung von den Familienkassen erhalten, wird dies nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Bei allen anderen wird es bei der Einkommensteuererklärung 2009 verrechnet. Wenn man dann am Abend den linken Lafontaine in den Tagesthemen hört, wie er sich über das soziale Ungleichgewicht des Konjunkturpakets aufregt, kann man das für Unkenntnis halten. Ich halte es für Dummdreistigkeit. Im Thüringer Landtag standen heute die turnusgemäßen Sitzungen der Fraktionsarbeitskreise „Soziales, Familie und Gesundheit“, „Bildung“ und „Gleichstellung“ an. Bei den Sozial- und Bildungs-AKs stand das Gutachten von Prof. Opielka zur Familienoffensive auf der Tagesordnung. Obwohl das Abschlussgutachten noch nicht da ist, zeichnen sich erste fachliche Empfehlungen bereits deutlich ab. Mein Vorschlag, zunächst die Betreuungsrelation der Kleinstkinder von derzeit 1 Erzieherin auf 7 Kinder auf 1:5 zu ändern, würde jährlich rund 14,45 Millionen Euro kosten und bis zu 400 zusätzliche Erzieherinnen bedeuten. Über die Verteilung der Zusatzkosten muss es eine Verständigung mit der kommunalen Seite geben. Wir werden darüber ebenso verhandeln wie über den Zeitpunkt der Umsetzung. Dabei lassen wir uns auch nicht von der sogenannten Initiative „Volksbegehren für eine bessere Familienpoltik“ beirren, die heute schon wieder erklärte, 400 Stellen seien „indiskutabel und unzureichend“. Im Gegensatz zu den Traumschlössern des Volksbegehrens mit der Forderung nach 2000 Erzieherinnen mehr, ist dieses Ziel aber in einer gemeinsamen Kraftanstrengung zu finanzieren. Diese Punkte konnte ich am Abend mit dem Netzwerk Sozialpolitik im Landtag diskutieren. Die kommunalen Sozialpolitiker und Praktiker vor Ort bekräftigten den vorrangigen Handlungsbedarf für die Kleinstkinder ebenso, wie die Richtigkeit der Familienoffensive in Gänze. Der Kita-Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ab zwei Jahren, das Wahlrecht auf den Betreuungsort und die Betreuungsart, sowie die Stärkung für Familien mit dem Landserziehungsgeld, sind unbestreitbare Vorzüge unserer Familienoffensive.

Neustart Volksbegehren?

Der Trägerkreis des „Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik“ kündigte gestern bei der jährlichen Tagung des Thüringer Landeselternverbandes Kindertagesstätten TLEVK vor rund 70 Teilnehmerinnen den Neustart des Volksgehrens für März 2009 an. Im Rahmen einer teilweise emotionsgeladenen Podiumsdiskussion mit den Teilnehmerinnen der Tagung haben wir zuvor die Kita-Situation in Thüringen erörtert. Insbesondere von den anwesenden Erzieherinnen und Leiterinnen wurden die ungenügende Personalausstattung und Probleme bei der Umsetzung des Bildungsplanes angesprochen. Ich habe für die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass wir das Gutachten von Prof. Michael Opielka Ende Dezember abwarten werden und danach Entscheidungen treffen. Ich habe Verständnis für das Drängen auf schnelle Entscheidungen, aber dabei müssen trotzdem die detaillierten Ergebnisse der Experten einbezogen werden. Es geht um Geld, viel Geld. Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen kostet 120 Millionen Euro und die Vorstellungen des Trägerkreises immerhin auch noch 80 Millionen Euro. Einer der Haken bei der Sache ist, dass beide die ersatzlose Streichung des Landeserziehungsgeldes vorsehen. Dies ist aber mit der CDU nicht verhandelbar, weil wir Eltern ins Zentrum der staatlichen Förderung stellen. Das Betreuungsgeld oder ein hochsubventionierter Betreuungsplatz, diese Entscheidung sollen und müssen die Eltern treffen. Derzeit die Eltern der zwei- bis dreijährigen Kinder, ab 2010 die Eltern der ein- bis dreijährigen Kinder. Neben vielen bereits diskutierten Punkten gab es aber doch noch neue Töne. SPD-Fraktionsvorsitzender Christoph Matschie erklärte, er wisse dass die Forderungen nach 2000 Erzieherstellen nicht in einen Schritt umzusetzen und zu finanzieren seien. Ähnlich argumentierte auch GEW-Vorsitzender Jürgen Röhreich, allerdings vor dem Hintergrund, dass kurzfristig gar nicht so viele Erzieherinnen zur Verfügung stünden. Fazit der Tagung des TLEVK für mich: Ich sehe Handlungsbedarf zu Änderungen am ThürKitaG. Darüber hinaus werde ich mir die Situation in zwei Erfurter Kitas genauer ansehen, da nach Schilderungen der Mitarbeiterinnen dort offensichtlich die gesetzlich vorgegebene Personalmindestausstattungen unterschritten werden. Befremdlich wirkte das nachträgliche Schlusswort vom Trägerkreis Volksbegehren. Beim Verlesen einer Resolution wurde deutlich: so recht glauben die Vertreter des Volksbegehrens nicht mehr an ihren Erfolg. Die Unterschriftensammlung für die Zulassung zum Volksbegehren (5.000 Unterschriften werden benötigt) soll erst im März starten. Ein Volksbegehren wird es daher (wenn überhaupt) erst nach der Landtagswahl geben. Bis dahin fordert der Trägerkreis erst mal zur Stimmabgabe für die Oppositionsparteien auf.

Keine Beratungen auf der Basis vorläufiger Empfehlungen

Panse fordert die Oppositionsfraktionen zu einer sachlichen Debatte über die Kitas auf

„Vorläufige und mit vielen Vorbehalten versehene Empfehlungen reichen nicht aus, um die Zukunft der Kindertagesstätten seriös zu diskutieren.“ Mit diesen Worten hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, Forderungen der Oppositionsfraktionen zurückgewiesen, das Kindertagesstättengesetz des Landes umgehend zu ändern. Dafür gebe es auch nach der heutigen Debatte im Sozialausschuss des Landtags zu einem Zwischenbericht des Jenaer Sozialwissenschaftlers Michael Opielka keine Veranlassung. Bei allem was die Opposition an Wünschbarem fordere, bleibe stets die Frage nach der Finanzierung offen. Panse erinnerte die SPD-Sozialpolitikerin Birgit Pelke daran, dass sie selbst Mitte Oktober noch gefordert habe, der Sozialausschuss des Landtags solle sich zunächst mit dem Gutachten des Wissenschaftlers befassen, bevor er Schlussfolgerungen ziehe. „Die Erkenntnisse aus einem Gutachten, das noch nicht vorliegt, können auch nicht angemessen bewertet werden. Deshalb rate ich zu etwas mehr Sachlichkeit“, sagte der CDU-Sozialexperte. Die Opposition zeichne eine Zerrbild von der Situation an den Kindertagesstätten. Mit der geplanten Ausdehnung des Thüringer Elterngeldes habe die CDU-Fraktion überdies signalisiert, „dass es in der Familienpolitik keinen Stillstand gibt“, so Panse. Wie der CDU-Sozialexperte weiter ausführte, „kann die Opposition nicht erklären, wie sie ihre stets aufs Neue erhobenen Forderungen finanzieren will. Die Mehrausgaben beliefen sich auf 120 Mio. EUR, von denen 50 Mio. EUR das Land tragen soll. Zu den verbleibenden 70 Mio. EUR ist nichts zu hören. Entweder müssen die Eltern oder die Kommunen ran. Die werden sich bedanken“, sagte Panse. Die Opposition solle nicht vergessen, dass bereits im kommenden Jahr die Steuereinnahmen sinken werden. Das Thema werde abschließend beraten, wenn das Gutachten Opielkas vorliege.

Thüringen bietet gute Rahmenbedingungen für Kita-Betreuung

Gleichstellungsarbeitskreis der CDU-Fraktion wertet Arbeitsbesuch bei IKEA in Erfurt aus

Das Thüringer Kindertagesstättengesetz bietet einen Rahmen für die Kinderbetreuung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der in der Wirtschaft geschätzt wird und erwerbstätigen Eltern hilft. Diese Überzeugung hat der Arbeitskreis für Gleichstellung bei einem Arbeitsbesuch im Einrichtungshaus IKEA in Erfurt gewonnen. Wie die Sprecherin des Arbeitskreises, Christina Tasch, heute sagte, galt der Besuch der Kooperation des Unternehmens mit der AWO-Kita in Erfurt-Bindersleben und der Unterstützung von Familien und Müttern durch das Einrichtungshaus. Wie Michael Panse, Mitglied im Gleichstellungsarbeitskreis und sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, in Erinnerung rief, hat der Landtag mit dem vor drei Jahren geänderte Thüringer Kita-Gesetz das rechtliche Fundament für Betriebskindergärten und die Kooperation zwischen Unternehmen und Kitas geschaffen. Auch die Wahl einer Kita am Arbeitsort werde durch das Gesetz unterstützt. IKEA-Mitarbeitern stehen in der AWO-Kita Plätze für ihre Kinder vom Krippenalter bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Die Betreuungszeiten können in einem zeitlichen Fenster von 6:00 Uhr bis 20:30 Uhr von Montags bis Sonnabends vereinbart werden. Zwei Drittel der rund 300 bei IKEA in Erfurt Beschäftigten sind Frauen, darunter viele junge Mitarbeiterinnen. Der Leiter des Einrichtungshauses, Jens Mertins, erklärte gegenüber dem Arbeitskreis, Thüringen biete „im Vergleich der Bundesländer gute Rahmenbedingungen zur Kita-Betreuung“. Von den 48 IKEA-Häusern in Deutschland haben zurzeit sechs eine Kooperationsvereinbarung oder eine eigene betriebsnahe Kindertageseinrichtung. Erfurt hat dabei laut Mertins eine Vorreiterrolle. Interessierte Anfragen kämen bereits aus dem gesamten Bundesgebiet. Wie Panse ergänzte, haben in Thüringen inzwischen vier Unternehmen Betriebskindergärten oder Kooperationsvereinbarungen, drei weitere Unternehmen wollen seinen Angaben zufolge demnächst folgen. Tasch würdigte nach dem Besuch die Förderung von Frauen durch das Unternehmen. „51 % weibliche Teamleiterinnen, 42 % Abteilungsleiterinnen und 40 % Einrichtungshausleiterinnen sprechen für sich“, sagte Tasch. Sie stellte besonders heraus, dass Frauen nicht zu Lasten ihrer Familien gefördert würden. Die Kindergartenkooperation, an die familiäre Situation angepasste Arbeitszeiten und die Unterstützung für junge Mütter und Alleinerziehende sind nach ihren Worten „Pluspunkte. Wer Familienfreundlichkeit zum Teil der Unternehmensphilosophie macht, hat bessere Karten bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern“, so die Gleichstellungspolitikerin.

Anmerkungen zur Pressemitteilung der GEW

Für Aufregung hat bei der GEW Thüringen offensichtlich gesorgt, dass ich die Kita-Berechnungen der Gewerkschaftler als unseriös dargestellt habe. Mit einer Pressemitteilung erläutert die GEW nun wie sie zu ihren Zahlen kommt. Allerdings bleibt es dabei: die GEW geht von falschen Zahlen aus und dies führt zu falschen Berechnungen. Gerne erläutere ich deshalb die tatsächlichen Kosten im Kita-Bereich. Hauptunterschied zwischen den Zahlen in meiner Pressemitteilung und der Pressemitteilung der GEW ist der Jahrespersonalkostenanteil einer ausgebildeten Erzieherin (Vollzeit-VZB). Die GEW behauptet, es wären 2.500 Euro Gehaltskosten (somit 30.000 Euro Jahresgehalt) – richtig ist jedoch nach Auskunft des Kultusministeriums, dass die Brutto-Jahrespersonalkosten bei 40.000 Euro für eine Erzieherin (VZB) liegen (inklusive Arbeitgeberanteil, Urlaubs- und Weihnachtsgeld soweit vorhanden, Altersstufenzuschläge, Kinderzuschläge etc.) Das sind immerhin 10.000 Euro jährlich mehr als die GEW erklärt. Laut ThürKitaG werden pro Kind 0,0025 für Vor- und Nachbereitung sowie 0,005 für Leiterinnenanteil gewährt. Für die Vor- und Nachbereitung fordert die GEW eine Verdoppelung. Für die Leitungstätigkeit will die GEW eine Leiterin für jede Einrichtung ab 100 Kindern. Der erste Kostenanteil ist problemlos berechenbar. Der Zweite nicht, denn es gibt bereits über 200 Kitas mit einer Leiterin in Vollzeit, aber es gibt auch zahlreiche Einrichtungen mit weniger als 100 Kindern. Deshalb habe ich nur den ersten Teil berechnet und den zweiten grob geschätzt (ungewisse Kosten!) Für den ersten Teil: 79.460 Kinder (genau so viele sind es zur Zeit) x 0,0025 VZB (gemäß KitaG) = 198,65 VZB 198,65 VZB x 40.000 Euro Jahrespersonalkosten = 7,946 Millionen Euro jährlich Das bedeutet es würden für 3 Monate (wie die GEW jetzt argumentativ nachschiebt) 1,986 Millionen Euro benötigt. Hinzu würde noch die ungewisse Summe für die Leiterinnen kommen, für den zweiten Teil: wenn man der GEW-Berechnung folgen würde (also vor einer Verdoppelung der Leitungszeit ausgeht) müsste kalkuliert werden 79.460 Kinder x 0,005 VZ (gemäß KitaG) = 397,30 VZB 397,30 VZB x 40.000 Euro (die Jahrespersonalkosten einer Leiterin liegen sogar in der Regel bei 43.000 Euro) = 15,892 Mio. Euro Dies würde bei drei Monaten 3,97 Mio. Euro kosten. Zusammengefasst wären es für drei Monate 5,956 Millionen Euro und für ein Jahr 23,82 Millionen Euro Mehrkosten! Der Fehler der Berechnungen der GEW liegt auch darin, dass die Gewerkschaftler argumentativ die Teilzeitbeschäftigung der Erzieherinnen heran ziehen. Tatsache ist aber, dass bei der Personalbemessung in den Einrichtungen immer VZB zu Grunde gelegt werden. Darüber hinaus ist es falsch zu erklären das Land bezahle 31,6 Prozent der Personalkosten. Das Land bezahlt seit 2006 keine anteiligen Personalkosten mehr sondern Zuschüsse pro Kind. Schon gar nicht wie von der GEW behauptet, 100 Euro pro Kind/Monat für 79.000 Kinder in den Einrichtungen sondern:
  • 100 Euro für jedes Kind in Betreuung von 0-2 Jahre,
  • 150 Euro übergeleitetes Landeserziehungsgeld für jedes Kind zwischen 2-3 Jahren in Betreuung und
  • 100 Euro für jedes Kind zwischen 3-6,5 Jahren (egal ob in Betreuung oder nicht, d.h. da etwa 94 % Kitas besuchen etwa 105 -110 Euro je Kind in Betreuung).
Hinzu kommt die Investitionspauschale von 1000 Euro für jedes jährlich neugeborene Kind, sowie die Kosten für die Praktikantinnen. Soweit zu den Berechnungen. Ich hoffe sie sind nachvollziehbar. Ich biete den Kollegen der GEW gerne an diese Berechnungen auch einmal mit Ihnen gemeinsam vorzunehmen. Fazit: Ja, es bleibt dabei: Ich werbe für eine bessere Personalausstattung in den Kitas, insbesondere zur Umsetzung des Bildungsplanes und zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels für die Kinder unter 2 Jahren. Wir müssen darüber diskutieren wer diese Mehrbelastungen dann trägt. Nach meinem persönlichen Verständnis müssten sich sowohl das Land, als auch die Kommunen die mögliche Mehrkosten teilen. Und ich werbe dabei für seriöse Rechenbeispiele. Dazu gehört auch, dass die GEW nicht behauptet, das Land habe 35 Prozent der Landeszuschüsse gekürzt. Bei der von der GEW unterstellten 35 Prozent-Kürzung der Landeszuschüsse zwischen 1998 und 2008 und meiner dazu berechneten Summe einer Steigerung der Landesaufwendungen gibt es ja jetzt nun offensichtlich erfreulicherweise keinen Dissens mehr zwischen mir und der GEW. Allerdings steht es dann halt immer noch falsch in der GEW-Broschüre und auch in ihrer PM.  

PRESSEMITTEILUNG der GEW

Warum will die GEW Thüringen kurzfristig „nur“ 1,2 Millionen Euro vom Land für die Kindertagesstätten. Der Abgeordnete Michael Panse wirft der GEW in der tlz vom 07.10.2008 unseriöse Berechnungen vor und meint, dass die von der GEW geforderten 1,2 Mill Euro zur Verdopplung der Vor- und Nachbereitungszeit und der Zeit für Leitungstätigkeiten höchstens für einen Monat reichen. Leider versäumt es Herr Panse, wie eigentlich immer, etwas zur Notwendigkeit der Ausweitung dieser Zeiten zu sagen. Gerade die Einführung des Bildungsplanes erfordert eine qualifizierte und qualitätsorientierte Diskussion. Er verschweigt auch, dass die GEW fordert, die Zeiten für Vor- und Nachbereitung mittelfristig auf 20% der Arbeitszeit von Erzieherinnen festzusetzen. Darüber muss diskutiert werden, auch über die dann notwendige Finanzierung dieser Zeiten. Die GEW hat versäumt, in der Broschüre „Gebt uns mehr Zeit“ darzustellen, dass mit der kurzfristigen Forderung der Rest des Jahres 2008, nach Einführung des Bildungsplanes gemeint ist, also die Monate Oktober bis Dezember. Wie kommt die GEW nun auf die Zahl 1,2 Mill. Euro, die zusätzlich und kurzfristig vom Land gefordert werden?
  1. Laut ThürKitaG, § 14 „Personalausstattung“, Abs. (2) müssen bei der Personalbemessung „zusätzlich Stellenanteile für Leitungstätigkeit im Umfang von 0,005 Vollzeitbeschäftigten je Kind sowie für Vor- und Nachbereitung im Umfang von 0,0025 Vollzeitbeschäftigten je Kind“ berücksichtigt werden. Die GEW fordert kurzfristig eine Verdopplung dieses Schlüssels, d.h. 0,005 VZB + 0,0025 VZB = 0,0075 VZB werden zusätzlich pro Kind benötigt.
  2. Laut ThürKitaG, § 19 „Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung“ zahlt das Land 100,- € pro Kind und Monat an den Träger. Für die Überschlagsrechnung haben wir hier nicht weiter differenziert.
  3. Wir sind bei der Berechnung von 79.000 Kindern in den Einrichtungen ausgegangen, ohne die Altersgruppen weiter zu unterscheiden.
  4. Für das Gehalt einer Erzieherin haben wir 2500,-€/ Monat angesetzt. Damit sind Gehaltsschwankungen bei den verschiedenen Trägern und die Tatsache, das rund 50% der Erzieherinnen Teilzeit arbeiten, ausreichend berücksichtigt.
  5. Die GEW rechnet mit 10.000 Erzieherinnen, die derzeit im Dienst sind.
Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
  • Gehaltskosten im Monat: 10.000 Erz. × 2.500,-€ = 25.000.000,-€/ Monat
  • Zuschüsse des Landes: 79.000 Kinder × 100,-€ = 7.900.000,-€/ Monat
  • Das bedeutet, dass das Land 31,6% der Personalkosten bezahlt, denn 7,9 Mill. Sind 31,6% von 25 Mill..
  • Die GEW fordert 0,0075 VZB pro Kind mehr, d.h. 79.000 Kinder × 0,0075 VZB = 592,5 VZB insgesamt mehr
  • Davon werden 31,6% anteilig vom Land finanziert: 31,6% von 592,5 VZB = 187,23 VZB
  • Bei 2500 Euro pro VZB macht das 187,23 × 2.500,-€ = 468.075 €/ Monat, also in drei Monaten rund 1,5 Mill. Euro.
Fazit:
  1. So falsch liegt die GEW mit der Forderung, dass das Land noch kurzfristig, also für 2008 noch 1,2 Mill. Euro zusätzlich bereit stellt nicht.
  2. Richtig ist die Aussage von Herrn Panse, dass das nicht reichen wird, den Bildungsplan erfolgreich umsetzen zu können.
  3. Richtig ist auch die Aussage von Herrn Panse, dass man die Finanzierung klären muss und zwar ohne Anhebung der Elternbeiträge. Man erreicht das aber nicht, wenn die Neuregelung im Landtag so lange verschleppt wird, bis man hofft eine Wahlkampfgeschenk zu haben. Das ist aber offenbar die Taktik von Herrn Panse. Die Erzieherinnen brauchen mehr Zeit und das sehr schnell!
Richard Schaefer Referent für Öffentlichkeitsarbeit GEW Thüringen, Heinrich-Mann-Straße 22, 99096 Erfurt, Telefon: 0361 5 90 95 22, E-Mail: schaefer@gew-thueringen.de

Regierungserklärung zur Bildungspolitik in Thüringen

Auch in der heutigen Plenarsitzung ging es im Rahmen der Regierungserklärung unseres Kultusministers Bernward Müller um das Thema der Kindertageseinrichtungen. Einige grundsätzliche Bemerkungen deshalb auch an dieser Stelle: Ich bin froh darüber, dass der Bereich der frühkindlichen Bildung in Thüringen Bestandteil der Bildungspolitik ist. Mit der Zuordnung des Kita-Bereichs zum Icon: Bookmark Thüringer Kultusministerium hat Icon: Bookmark Ministerpräsident Dieter Althaus zu Beginn der Legislaturperiode deutlich gemacht, dass wir mehr als eine gute Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen wollen. Mit der Neufassung des Icon: Bookmark Thüringer Kindertagesstätten-Gesetzes haben wir im §6 den Icon: Bookmark Bildungsplan zur verbindlichen Arbeitsgrundlage erklärt. Zuvor gab es lediglich Leitlinien frühkindlicher Bildung in Thüringen. Der nun vorliegende Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre wurde von einem Konsortium und einem Fachbeirat entwickelt. Er wurde aber auch seit 2006 mit über 100 Praxispartnern (Kitas, Frühförderstellen, Grundschulen) erprobt. Ab letzten Monat läuft nun die Implementierungsphase bis spätestens 31.12.2010 wird sie abgeschlossen sein. Für die dazu notwendige Qualifizierung und Fortbildung der Erzieherinnen haben wir bei der Beschlussfassung zum Haushalt 2,2 Millionen Euro eingestellt. Die Implementierung/Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen, Regeln und Zielvorgaben. Wir haben gute Rahmenbedingungen, aber sie stehen auch fortlaufend auf dem Prüfstand. Derzeit haben wir 79.460 Kinder in den Tageseinrichtungen (330 mehr als letztes Jahr) und 762 in Tagespflege (109 mehr). Wir haben eine Betreuungsquote für Kinder unter zwei Jahren von 20,2 Prozent, von 76,7 Prozent für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren und 95,9 Prozent für Kinder zwischen 3 und Schuleintritt. In den 1.341 Tageseinrichtungen gibt es 93.849 genehmigte Plätze also auch noch ein großes Platzpotential. Von den 79.460 Kindern besuchen 65.091 Kinder die Einrichtung ganztags, d.h. 7 bis 10 Stunden. Insgesamt nehmen 77.675 Kinder an der Mittagsversorgung teil. In den Einrichtungen sind derzeit 12.481 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, davon 9.986 als pädagogisches Personal (in 8.321 Vollzeitstellen). Auch die Qualität ihrer Ausbildung ist gut. 9.022 sind ausgebildete Fachschul-Erzieherinnen und 200 Dipl. Sozialpädagogen, Diplomsozialarbeiter, oder Diplomheilpädagogen mit Uni oder Fachhochschulabschluss. Hinzu kommen noch 466 Heilpädagogen. Seit letztem Jahr gibt es an der Icon: Bookmark FH Erfurt einen berufsbegleitenden Studiengang (BA), den über 70 Studentinnen im letzten Jahr und 34 in diesem Jahr begonnen haben. Wir haben darüber hinaus einen gesetzlich garantierten Ganztagsbetreuungsanspruch für Kinder ab zwei Jahren. Dies alles sind gute und solide Rahmenbedingungen. Wir wollen und müssen aber weiter gehen. Die Icon: Bookmark CDU-Fraktion will als nächstes den Bezug des Landeserziehungsgeldes erweitern. Für Kinder die nach dem 1.1.2009 geboren werden soll das Landeserziehungsgeld in Höhe von 150 Euro (plus Geschwisterbonus) bereits im zweiten und weiter im dritten Lebensjahr bezahlt werden. Damit wird die Lücke zwischen dem Bezug des Bundeselterngeldes und dem bisherigen Landeserziehungsgeld geschlossen. Und wir wollen zur Umsetzung des Bildungsplanes mehr Zeit für die Arbeit mit den Kindern und eine bessere Verzahnung zwischen Kita und Grundschule.

Katholischer Familienbund vertritt die Interessen der Eltern

Seit einigen Wochen erhalten die Eltern von Kindern der kommunalen Erfurter Kindertageseinrichtungen neue Gebührenbescheide. Die Eltergebühren steigen darin zum Teil beträchtlich. Für einen Ganztagsbetreuungsplatz in einer Kinderkrippe werden nun bis zu 560 Euro im Monat (zuzüglich Verpflegungskosten) und für einen Ganztagsbetreuungsplatz in einer Kita bis zu 280 Euro (zuzüglich Verpflegungskosten) fällig. Beides sind die unrühmlichen Spitzenwerte in ganz Thüringen. Zudem drängt das Jugendamt entgegen erster Bekundungen nun auch die freien Träger sich dieser zweifelhaften Satzung anzuschließen. Die Icon: Bookmark CDU-Stadtratsfraktion hat vor einem halben Jahr leider vergeblich gegen diese Elternabzocke interveniert. Bei der Abstimmung im Stadtrat konnten die SPD-Linken und die noch linkeren Linken von diesem Irrsinn nicht abbringen. Wir halten diese Satzung für rechtswidrig, weil Eltern in einzelnen Fällen unangemessen hoch belastet werden. Bei den sogenannten Gastkindern (Kinder in Erfurter Kitas aus Nachbarkreisen) führt dies zusammen mit dem kommunalen Finanzierungsanteil dazu, dass mehr für einen Platz bezahlt wird, als er kostet. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Icon: Bookmark Katholische Familienbund Thüringen nun gemeinsam mit Eltern gegen diese Satzung klagen wird. Gerne verweise ich dazu auf die nachfolgende Pressemitteilung vom gestrigen Tag.  

Familienbund unterstützt Klage gegen Erfurter Kita-Gebühren

Der Familienbund der Katholiken im Freistaat Thüringen wird Erfurter Eltern bei einer Klage gegen die Kindergartengebührensatzung der Stadt Erfurt unterstützen. Im Anschluss an die Vorstandsitzung des Verbandes am vergangenen Freitag erklärte der Landesvorsitzende Frank Häger: „Wir sind von der Nichtigkeit der vorliegenden Gebührensatzung überzeugt, weil die Satzung in wesentlichen Punkten nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies ist besonders traurig, da die vorherige Satzung bereits im Juli 2006 vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht in einem von Familienbund begleiteten Verfahren für nichtig erklärt wurde. Nach über zwei Jahren Beratung hätten die Eltern von den dafür Verantwortlichen mehr Sorgfalt und Gespür für die rechtlichen Vorgaben erwarten können.“ Häger fordert Eltern, die einen Kindergartenplatz in einem kommunalen Kindergarten haben und mit dem neuen Gebührenbescheid höhere Beiträge bezahlen sollen, auf, sich mit dem Bescheid an den Familienbund zu wenden. Der Familienbund will alle klagewilligen Eltern unterstützen, wird aber mit einigen Familien, die bestimmte Fallvoraussetzungen mitbringen, eine Musterklage vorbereiten. Doch für die Klage ist Eile geboten: Die Gebührenbescheide werden in der Regel nach einem Monat rechtskräftig. Danach sei der Klageweg deutlich schwieriger, warnt Häger. Ansprechpartner für Rückfragen: Dr. Kurt Herzberg, Landesgeschäftsführer, Telefon 0361-5662083 und 0171-8826014

Trägerkreis vor zweitem Anlauf zum Volksbegehren

Während wir im Landtag noch heftig über den von den Oppositionsparteien eingebrachten Kita-Gesetzentwurf diskutieren (zuletzt im Plenum am Freitag), stellt sich der Icon: Bookmark Trägerkreis „Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik“ bereits auf einen zweiten Start eines Volksbegehrens ein. Einem Protokoll der letzten Vollversammlung des Trägerkreises vom 2.9.2008 ist dies zu entnehmen. Immer deutlicher wird dabei, es geht um den bereits aufziehenden Vorwahlkampf. Peter Häußler, stellvertretender Sprecher vom Trägerkreis, schreibt dazu an seine Mitstreiter: „Die Hauptbotschaft des Treffens: die Entwicklungen im Parlament machen einen Neustart des Volksbegehrens im kommenden Frühjahr wahrscheinlich. Wir werden dann in eine Wahlperiode geraten, die CDU wird wettern und wir werden antworten: wozu ist ein Wahlkampf denn da, wenn nicht zur Auseinandersetzung um strittige Themen?“ Recht hat Herr Häußler! Also dann sollten wir doch mal beginnen mit der Auseinandersetzung um den neuen (noch vertraulichen) Gesetzentwurf: Im Vergleich zum letzten wurde er erheblich gekürzt, um ihn lesbarer bzw. druckbarer zu machen. Der alte Entwurf wurde vom Thüringer Verfassungsgericht abgeschmettert und war zudem so umfänglich, dass er nicht einmal auf ein A3-Blatt passte. Bei der Straffung wurde nun zunächst das gebührenfreie letzte Kita-Jahr gestrichen, denn Volksbegehren zu Gebühren und Beiträgen sind rechtlich nicht zulässig. Aus dem gleichen Grund wurde die bisher vorgesehene Begrenzung der Elterngebühren auf den Stand des Jahres 2005 gestrichen. Den Kürzungsbemühungen fielen schließlich die ursprünglich geplanten Paragraphen zu den Zielen und Aufgaben der Kinderbetreuung und zum Leitungsrat zum Opfer. Geplant ist nach wie vor die ersatzlose Streichung des Landeserziehungsgeldes und die Auflösung der Icon: Bookmark Stiftung „Familiensinn“. Damit sollte nach Meinung des Trägerkreises genug Geld da sein, um die Personalverbesserungen in den Kitas und die Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab einem Jahr zu finanzieren. Dies bleibt jedoch unrealistische Träumerei. Von den rund 40 Millionen Landeserziehungsgeld fließen bereits jetzt schon rund 60 Prozent per Abtretungserklärung in die Kitas. Der Rest teilt sich auf zwischen den Eltern die ihre Kinder zwischen dem 2 und 3 Jahr zu Hause betreuen, nach den neuesten Zahlen sind dies 23 Prozent, und den Eltern mit mehreren Kindern, die einen Geschwisterzuschlag erhalten, auch wenn das Kind die Kita besucht. Der neue Gesetzentwurf würde damit insbesondere Eltern mit mehreren Kindern treffen. Bei der geplanten Auflösung der Stiftung „Familiensinn“ übersehen die Kollegen vom Trägerkreis, dass die zusätzliche Einnahme von über 30 Millionen Euro nur einmal zur Verfügung stehen, aber dafür in den Folgejahren auch die familienpolitischen Leistungen der Stiftung separat finanziert werden müssten (jährlich 1,5 Mio Euro). Die Kosten bei Realisierung des Volksbegehrens haben sich durch die Streichung des gebührenfreien Kita-Jahres zwar wohl um rund ca. 16 Millionen reduziert, aber es bleibt noch eine unrealistische Summe ohne Deckungsvorschlag. Allein 117 Millionen Euro würde jährlich die Personalaufstockung kosten. Hinzu kommen noch erhebliche Kosten für die Absenkung des Rechtsanspruchs und die Erweiterung des Betreuungsanspruch auf mindestens 10 Stunden täglich Fazit: Auch der neue Gesetzentwurf wird wohl nicht finanzierbar sein und eventuell vor dem Verfassungsgericht landen. Bei den strategischen Planungen des Trägerkreises hofft man darauf, dass durch die Landtagswahl im nächsten August vielleicht die Klage entfallen könnte. Dass zwischenzeitlich keine Verbesserung in den Kitas greifen würde, wird billigend bei der Planung der Strategie in Kauf genommen. Überdeutlich wird dies an einem Satz im Protokoll vom 2.9.: „Es besteht jedoch die große Wahrscheinlichkeit, dass sich die Liga mit Almosen abspeisen lassen wird (ab 300 VbE).“ Falls also die Liga als Träger von den meisten Thüringer Kitas einer Kompromissvariante zustimmen würde zwischen dem sozialpolitisch Wünschenswertem und finanzpolitisch Realisierbarem, wird ihr wohl vom Trägerkreis die „Freundschaft“ gekündigt. Wer noch Zweifel daran hat, wer hier politisch sein Süppchen kocht, findet unter der Terminankündigung im Protokoll des Trägerkreises die Antwort: „nächste TK Sitzung am 4.11. bei den LINKEN und AK Gesetz am 9.10. bei der SPD“ Interessenten am neuen vertraulichen Entwurf des Volksbegehrens (Stand Anfang September, unfertige Diskussionsfassung) können ihn von mir gerne per Icon: Mail E-Mail erhalten. Schließlich kann die Auseinandersetzung um strittige Themen doch nur hilfreich sein.

Michael Panse zu den neuesten Besuchsquoten in Kindertagesstätten

Erziehungsgeld ist für die Form der Betreuung nicht ausschlaggebend

Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Das Thüringer Erziehungsgeld hat offensichtlich keinen nennenswerten Einfluss darauf, ob Kinder im dritten Lebensjahr zu Hause oder in Kindertagesstätten betreut werden. Das hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, zu den heute veröffentlichten Zahlen zu Besuchsquoten in Kindertagesstätten erklärt. „Wer glaubt, dass 150,-€ jemanden von der Erwerbsarbeit abhalten, der zurück in den Beruf will und kann, ist weltfremd. Die Leistung erleichtert es aber jenen, die um der Kinder willen zu Hause bleiben wollen, sich diesen Wunsch zu erfüllen“, so Panse. Der Sozialpolitiker sieht in den Zahlen „unspektakuläre statistische Schwankungen“. Aus den Zahlrenreihen ergibt sich für ihn, dass rund ein Viertel der Eltern ihre zwei Jahre alten Kinder lieber noch etwas länger zu Hause betreuen und erziehen wollen und drei Viertel auf die Kindertagesstätten zurückgreifen. Der Abgeordnete sieht sich in seiner Einschätzung auch durch die Elterngeldstatistik des Bundes bestätigt. „Ein Viertel der Mütter in Thüringen nutzt die Verlängerungsoption auf zwei Jahre. Mit dem Thüringer Erziehungsgeld entsteht so ein Zeitraum von drei Jahren, der in diesen Familien vorrangig den kleinen Kindern gewidmet wird.“ Aus den Statistiken ergibt sich laut Panse, „dass mit dem Thüringer Erziehungsgeld und der nicht zuletzt von Thüringen durchgesetzten Verlängerungsoption beim Bundeselterngeld tatsächlich das Versprechen der Wahlfreiheit verwirklicht worden ist“. Wie er hinzufügte, will die SPD diese Wahlfreiheit wieder zerstören. Partei- und Fraktionschef Christoph Matschie hatte in einem Interview am 1. September angekündigt, die SPD wolle das Landeserziehungsgeld streichen. „Die SPD würde damit ein Stück Gestaltungsfreiheit beseitigen und einem Teil der Familien schon aus finanziellen Gründen eine Betreuungsform aufzwingen. Das werden wir zu verhindern wissen“, sagte der Sozialpolitiker. Abschießend erinnerte er an die Verfassung des Freistaats Thüringen. Dort heißt es in Art. 17: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung“. Panse forderte die Opposition auf, diesen Grundsatz endlich zu beherzigen und ihre Versuche zur Bevormundung der Eltern einzustellen.

Qualifikationsprogramm für Einsatz Langzeitarbeitsloser in der Pflege angeregt

Demenzkranke und Pflegeassistenten brauchen dauerhafte Lösungen

Der Sozialarbeitskreis der CDU-Landtagsfraktion regt an, ein Qualifikationsprogramm für Langzeitarbeitslose aufzulegen, die als Assistenten bei der Pflege und Betreuung Demenzkranker eingesetzt werden sollen. Das hat der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Michael Panse, heute nach einem Besuch des Arbeitskreises im Senioren- und Sozialzentrums der Volkssolidarität in Pößneck erklärt. Durch die Fortbildung soll Vertrauen bei den zu Pflegenden und ihren Angehörigen aufgebaut und den in der Pflege und Betreuung eingesetzten Langzeitarbeitslosen eine Perspektive eröffnet werden. Die Abgeordneten des Arbeitskreises zeigten sich vom „Generationenübergreifenden Senioren & Sozialzentrum Jahnstraße“ in Pößneck tief beeindruckt. Wie Panse sagte, wird von der Kindertagesstätte über ein Mehrgenerationenhaus und betreutes Wohnen bis hin zu einem Pflegeheim ein breites Spektrum sozialer Leistungen angeboten. Der Leiter der Einrichtung, Helmut Weissbrich, hat nach Angaben des Sozialarbeitskreisvorsitzenden auf den steigenden Betreuungsbedarf bei Demenzkranken hingewiesen und den Einsatz von Langzeitarbeitslosen grundsätzlich begrüßt. Für die Sozialpolitiker der Landtagsfraktion ist entscheidend, dass auch Pflege- und Betreuungsassistenten qualifiziert sind oder werden und sich daraus ein gangbarer Weg aus der Arbeitslosigkeit ergibt. Nach den Vorstellungen des arbeitsmarktpolitische Sprechers der Fraktion, Gerhard Günther, sollten das Wirtschafts- und Sozialministerium des Freistaats gemeinsam mit der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsforschung ein Programm zur Integration von Langzeitarbeitslosen im Bereich Pflegeassistenz entwickeln. Zielt ist, die Teilnehmer mit entsprechenden Zertifikaten in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen. Die Bundesagentur für Arbeit können dazu einen Zuschuss zahlen. Dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse seien auch für die Demenzkranken unverzichtbar, die auf vertraute Bezugspersonen angewiesen seien.