Noch höherer Verwaltungsaufwand nach OVG-Urteil zur Bettensteuer

CDU-Fraktion fordert Abschaffung der Bettensteuer in Erfurt Nach dem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Bettensteuer hält CDU-Fraktionschef Michael Panse die Bettensteuer erst recht für verzichtbar. Mit dem Urteil müssen Gäste nun auch in Herbergen unter einer Gesamtzahl von acht Betten die Abgabe entrichten. Der Verwaltungsaufwand steigt dabei nicht nur in den Hotelbetrieben, sondern auch bei der Erfurter Stadtverwaltung selbst. Ob sich die Bettensteuer dann überhaupt noch lohnt, stellt Panse sehr deutlich infrage. Größere Hotelbetriebe beklagten sich in den vergangenen Jahren, unterstützt durch den Hotel- und Gastronomieverband (DEHOGA), mehrfach über den zusätzlichen Aufwand. Für kleinere Betriebe, die nach dem OVG-Urteil auch einbezogen werden müssten, wäre die Bettensteuer erst recht eine Zumutung. Datenschutzrechtlich bedenklich ist nach wie vor die Unterscheidung zwischen privat und dienstlich Reisenden. Dies zwingt die Hoteliers dazu, jeden Gast nach dem Grund seiner Reise zu fragen. Panse gibt zu bedenken: „Der Grund einer Reise geht niemanden etwas an. Offenbar gibt es seitens der Verwaltung keine Skrupel, dass jedem Bett hinterher geschnüffelt wird. Diese Unterscheidung lädt letztlich sogar zum Tricksen ein. Wer sollte denn ernsthaft kontrollieren, ob man dienstlich oder privat unterwegs ist?“ Bereits jetzt ist die Bettensteuer ein immenser Mehraufwand für Hotels und Verwaltung. „Dieser wird sich jetzt erneut deutlich erhöhen. An der Stelle wird von der Stadt sprichwörtlich ‚mit dem Schinken nach der Wurst geworfen‘. Aufwand und Nutzen stehen in keinem zu rechtfertigenden Verhältnis. Die handwerklichen Fehler der Stadt müssten nach dem OVG-Urteil nun mit einer Änderung der Satzung korrigiert werden. Wir fordern dazu die Bettensteuer nicht zu überarbeiten, sondern komplett abzuschaffen“, unterstreicht Panse abschließend.

Der Amtsschimmel wiehert weiter!

Die heutige Hauptausschusssitzung ging einmal sehr schnell. Auf der Tagesordnung standen nur die Vorbereitung der Stadtratssitzung und ein altbekanntes Thema – die Bettensteuer. Eine Beantwortung meiner Stadtratsanfrage vom 19.12.2012 stand bis jetzt noch aus. Ich hatte damals nach datenschutzrechtlichen Bedenken zur Kulturförderabgabe bzw. Bettensteuer gefragt. Heute nun wurde uns die Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten vorgelegt (immerhin nach zwei Monaten). Nach Intervention des Thüringen Landesdatenschutzbeauftragten musste nun in Folge die Stadt Erfurt ihr Formular für die Erhebung der Bettensteuer ändern.  Für uns bleibt die Erhebung der Bettensteuer dennoch verwaltungstechnischer Irrsinn. Da es nun auf die „freiwillige Vorlage von Nachweisen“ durch den Übernachtungsgast hinausläuft, ist das Quasi die Einladung zu sonstwelchen Schutzbehauptungen, warum es sich um eine „beruflich zwingend erforderliche Übernachtung“ handelt. In dem Fall bleibt die Übernachtung von der Bettensteuer befreit. Angedroht wird, dass wahrheitswidrige Behauptungen gemäß § 10 der Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe geahndet werden können. Allerdings bin ich sehr neugierig, wie diese Gesinnungs-/Bettenschnüffelei erfolgt. In jedem Fall ist damit aber ersteinmal der Beherbergungsbetrieb aus der Verantwortung heraus! An der unterschiedlichen Beurteilung der Sinnhaftigkeit der Bettensteuer ändert sich nichts – Rot-Rot-Grün ist dafür CDU, FDP und Freie Wähler sind dagegen.   

Bettensteuer: Erhebung von Daten fragwürdig

CDU-Fraktion sieht sich in Kritik bestätigt Mit der aktuellen Stellungnahme des Thüringer Datenschutzbeauftragten sieht sich die CDU-Fraktion in ihrer ablehnenden Haltung zur Kulturförderabgabe alias „Bettensteuer“ bestätigt. Persönliche Daten zur Unterscheidung von privat und dienstlich Reisenden dürfen gemäß dem Thüringer Kommunalabgabegesetz nicht vom Beherbungsbetrieb, sondern ausschließlich von der zuständigen Steuerbehörde erhoben werden. Damit ist die Erfurter Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe vermutlich rechtswidrig. Erst kürzlich entschied die rot-rot-grüne Mehrheit im Erfurter Stadtrat über eine Satzungsänderung, um einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zu entsprechen. Diesem Urteil zufolge muss zwischen privaten und dienstlichen Hotelgästen unterschieden werden. Dienstreisende sind demnach von der Steuer befreit. Die geänderte Erfurter Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe sieht vor, dass Hotels und Herbergen Daten von ihren Gästen abfragen müssen, um Privates und Dienstliches unterscheiden zu können. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat Michael Panse kommentierte dazu: „Ich bin befremdet über die Ignoranz der Stadtverwaltung zu den datenschutzrechtlichen Bedenken, die wir bereits vor vier Wochen in der Stadtratssitzung hervorgebracht haben. Es wird nun erneut bestätigt, dass die Bettensteuer rechtlich schwierig und ein ideologisches Konstrukt bleibt und damit nicht praktikabel ist, sowie es die CDU-Fraktion von Anbeginn der Diskussion zur Bettensteuer in Erfurt immer wieder betonte. Sie ist eine Zumutung für Gäste und Beherbungsbetriebe gleichermaßen und führt zu unnötigen bürokratischen Aufwand. Mit dem Leipziger Urteil und der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten sollte nun endlich auch das Ende für die Erfurter Bettensteuer eingeläutet sein. In der kommenden Ratssitzung am 19. Dezember 2012 werde ich namens der CDU-Fraktion den Oberbürgermeister mit einer dringlichen Anfrage dazu befragen.

Leipziger Urteil – Tage auch für Erfurter Bettensteuer gezählt!

CDU-Fraktion bekräftigt Forderung nach Abschaffung

Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat begrüßt das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, das die Erhebung der Bettensteuer sehr wahrscheinlich nicht tragbar und möglicherweise nicht verfassungskonform ist. Fraktionschef Michael Panse verdeutlicht dazu:

„Mit dem aktuellen Urteil aus Leipzig sehen wir unsere bisherige langfristige Linie zur Bettensteuer in Erfurt bestätigt. Das Leipziger Urteil hat Signalwirkung – für Trier, Bingen sowie für alle Kommunen und Städte mit dieser Steuer. In Köln wurde die Bettensteuer umgehend zurück gestellt. Dies sollte nach unserer Auffassung auch in der Thüringer Landeshauptstadt geschehen.“

Das Urteil bezieht sich auf Geschäftsreisende, die auch in Erfurt den Großteil der Hotelgäste ausmachen, und die künftig nicht mehr zur Kasse gebeten werden dürfen. Touristen und privat Reisende sind davon jedoch ausgeschlossen. Dennoch wirkt das Urteil ganzheitlich, da diese Trennung in den jeweiligen Satzungen nicht möglich und praktikabel ist – auch nicht in Erfurt. Selbst wenn man auf eine satzungsrechtliche Trennung zwischen privaten und dienstlichen Gästen hin arbeiten würde, so wäre dies ein unrentabler und für alle Beteiligten unzumutbarer bürokratischer Aufwand. Zudem hält es die CDU für rechtlich bedenklich, eine Unterscheidung vorzunehmen, wer privat oder dienstlich auf Reisen ist.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thomas Pfistner betont weiter: „Der Oberbürgermeister soll die Bettensteuer unverzüglich abschaffen, um weiteren Imageschaden für die Stadt Erfurt abzuwenden. Seit Anfang 2011 werden in Erfurt mit der Bettensteuer nicht verfassungskonform Gelder eingenommen. Es drohen jetzt Rückforderungen und, bestärkt durch das Leipziger Urteil, weitere Klagen. Dies käme der Stadt teuer zu stehen!“

Mitteilung zum Urteil des Verwaltungsgerichts:

http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/37ceb1903eaf03a0d7aba4a03de48477,a5e1107365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093134323734093a095f7472636964092d093133333430/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html

Mitteilung der DEHOGA:

http://www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/Inhaltsbilder/Presse/Pressemitteilungen/2012/PM_12-14-Bundesverwaltungsgericht_gibt_Hoeliers_Recht.pdf

Satzung Erfurter Bettensteuer:

http://www.erfurt.de/imperia/md/content/stadtrat/gebuehrensatzungen/4120.pdf

Reaktion in Köln:

http://www.express.de/koeln/nach-dem-leipziger-urteil-stadt-koeln-stoppt-bettensteuer,2856,16602848.html

Bettensteuer: Übernachtungszahlen deutlich gesunken

CDU-Stadtratsfraktion Erfurt fordert Rücknahme der Kulturförderabgabe

Die Erfurter CDU-Fraktion appelliert an die Stadtverwaltung, die zum 1. Januar dieses Jahres mit der Brechstange eingeführte, so genannte Bettensteuer für Erfurt zu überdenken. Diese habe in der Hotelbranche von Anfang an für Unmut gesorgt. Zahlen des Thüringer Landesamtes für Statistik belegen nun, dass die Kulturförderabgabe der Stadt auch bei den Gästen auf wenig Begeisterung stößt.

„Im Gegenteil: Sie bleiben weg“, ärgert sich der Erfurter CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Panse über den Inhalt der Statistik zum Thüringer Tourismus im August. Während in Jena, Weimar und Eisenach die Übernachtungszahlen im Vergleich zum Vorjahr und entsprechend dem Trend für Gesamtthüringen deutlich anstiegen, verzeichneten die Beherbergungsbetriebe der Stadt Erfurt einen Rückgang um 7,8 Prozent bei den Übernachtungen sowie um erschreckende 15 Prozent bei den Gästeankünften.

„Das ist ein erheblicher Einbruch, der sich bereits in den Vormonaten abgezeichnet hat“, resümiert Michael Panse. „Die Entwicklung ist alarmierend.“ Offensichtlich habe sich der mit fünf Prozent vergleichsweise hohe Preisaufschlag beim Übernachten bei potenziellen Gästen schon herumgesprochen. Die CDU-Fraktion habe den Stadtratsbeschluss Ende vergangenen Jahres nicht mitgetragen und sehe sich nun in ihren Befürchtungen bestätigt. Sicherlich würden die Zahlen im September bedingt durch den Papst-Besuch kurzzeitig ins Positive schwenken. Die Grundtendenz sei aber beunruhigend. Michael Panse:

„Wir freuen uns doch über jeden Touristen, der nach Erfurt kommt. Das Geld, das er bei seinem Aufenthalt in der Stadt lässt und ein guter Eindruck, den er mit nach Hause nimmt, helfen der Stadt und der Wirtschaft viel mehr als eine erzwungene Abgabe.“