Sperrstunde von Veränderung ausgesperrt

In den letzten Wochen häuften sich die Meldungen, wonach die Erfurter Bürger und Gäste zunehmend über die restriktiven Regelungen zur Sperrstunde in der Erfurter Innenstadt verärgert sind. Gleichzeitig sollte den Betreibern der Erfurter Biergärten nach dem Willen des Oberbürgermeisters ab dem 01.07.2013 wieder höhere Nutzungsgebühren auferlegt werden. Dieses Unterfangen ist umso unsinniger, da die Wirtsleute ihre Gäste in vielen Biergärten bereits ab 22.00 Uhr nicht mehr bedienen dürfen. Die Ämter der Stadtverwaltung verhindern eine Verlängerung der „Öffnungszeiten“ um die Anwohner vor lärmenden Gästen zu schützen. Dies war der CDU-Fraktion Grund genug, um die Zuständigkeiten zu prüfen. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass für die Regelungen in diesem sogenannten „übertragenen Wirkungsbereich“ ausschließlich der Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung zuständig ist. Die CDU Fraktion versuchte in der letzten Ratssitzung am 3. und 4. Juli 2013 mit einem dringlichen Antrag, ihn aufzufordern, an dieser Stelle endlich tätig zu werden. Die Dringlichkeit ergab sich aus der Tatsache, dass die nächste Ratssitzung zur Behandlung dieses Problems erst im September stattfinden wird – wenn der Sommer weitgehend vorbei ist. Die rot-rot-grüne Stadtratsmehrheit sah jedoch keine Dringlichkeit in der Beauftragung des Oberbürgermeisters und lehnte die Behandlung dieser Problematik ab. „Wenn die Erfurter mit ihren Gästen im Sommer 2013 um 22.00 Uhr von den Kellnern aufgefordert werden, die Biergärten zu verlassen, liegt das nicht an der Ungastlichkeit der Wirtsleute, sondern am fehlenden Interesse an einer ausgewogenen Lösung beim Oberbürgermeister und der ihn tragenden Stadtratsmehrheit“, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Panse zu dieser Herangehensweise.