Mehrgenerationenhäuser im Zentrum der Beratung im BMFSFJ

Das Bundesfamilienministerium in Berlin
Vor nun gut zwei Jahren bin ich zum ersten Mal zu einer Beratung über die Mehrgenerationenhäuser in das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Berlin gefahren. Damals ging es um die Absicherung der weitere Arbeit der MGHs. Seit nun knapp einem Jahr läuft das Folgeprogramm Mehrgenerationenhäuser II. Als Mitglied der Kooperationsgruppe und des Bund-Länder-Beratungsgremiums bin ich in den letzten zwei Jahren etliche Male nach Berlin gereist. Heute standen passenderweise gleich beide Beratungen hintereinander an und so gab es am Vormittag die 4. Bund-Länder-Besprechung zu den MGHs und am Nachmittag die 16. Sitzung der Kooperationsgruppe. Zunächst standen die länderbezogene Informationen zur wissentschaftlichen Begleitung der Arbeit der MGHs im Mittelpunkt der Beratung. Zu den MGHs (450 in Deutschland, 25 in Thüringen) gibt es nun sogenannte Hausberichte, die unter anderem auf der Selbsteinschätzung der Arbeit beruhen. In Verbindung mit den Befragungen der Kommunen ist dies ein wichtiges Instrument, um zum einen die Arbeit der Häuser besser nach außen kommunizieren zu können, aber auch die vier Aufgabenfelder besser qualifizieren zu können. Die Auswertung der wissentschaftlichen Begleitforschung wurde uns vorgestellt, dazu werden wir sicher beim nächsten Netzwerktreffen der Thüringer MGHs ins Gespräch kommen. In Thüringen gelingt die geforderte Vernetzung der Häuser schon sehr gut. Neben den Moderationskreistreffen arbeitet auch das Netzwerk der Thüringer MGHs regelmäßig. In der Kooperationsgruppe wurden die Arbeitsschwerpunkte 2012 ausgewertet. Die Haushaltsnahen Dientsleistungen und das Thema Alter und Pflege war in diesem Jahr dran. Nächstes Jahr werden es die Themen Bildung und Integration sowie die Freiwilligendienste sein. Zudem soll es Zielvereinbarungen in denen die Arbeitsfelder mit Indikatoren bewertet sind um den Erfolg messbar zu machen. Das neue Programm „Anlaufstellen für ältere Menschen“ des Bundes trägt dem demografischen Wandel Rechnung und ermöglicht den MGHs zusätzliche Stützpunkte in Stadt- und Ortsteilen zu etablieren. Insbesondere zu dem Programm werde ich die Thüringer MGHs in den nächsten Wochen beraten, um mit möglichst vielen erfolgreichen Anträgen beim Bund dabei zu sein.

Bewerbungsfrist für Anschlussprogramm zur Weiterförderung von Mehrgenerationenhäusern beendet

Generationenbeauftragter Michael Panse: „27 bestehende und zwei neue Projekte haben sich beworben“ Der Thüringer Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen, Michael Panse, hat mitgeteilt, dass sich 29 Träger und Einrichtungen aus ganz Thüringen für das am 1. Januar 2012 startende dreijährige Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II beworben haben. Michael Panse sagte dazu: „Ich bin froh darüber, dass sich allein 27 der derzeit bestehenden 30 Thüringer Mehrgenerationenhäuser und zwei neue Projektträger in Jena und Erfurt für das Folgeprojekt beworben haben. Lediglich drei bestehende Häuser in Meuselwitz, Zeulenroda-Triebes und Erfurt wollen nach Entscheidung ihrer Träger nicht in das Folgeprogramm gehen. Allerdings haben die Häuser in Meuselwitz und Zeulenroda-Triebes noch eine Bewilligung aus dem ersten Programm bis zum 31.Dezember 2012 und werden diesen Zeitraum für ihre Arbeit noch in Anspruch nehmen.“ Der Generationenbeauftragte begrüßt die Bereitschaft vieler Kommunen, die Arbeit ihrer Mehrgenerationenhäuser weiterhin mitzufinanzieren. „Erfreulicherweise bekennt sich die übergroße Mehrheit der Thüringer Kommunen zur Arbeit ihrer Mehrgenerationenhäuser. Die erfolgreiche Arbeit der Häuser und unsere gemeinsame Überzeugungsarbeit in den letzten Wochen tragen Früchte. Lediglich bei vier der 29 Anträge ist die kommunale Unterstützung nicht in der geforderten Höhe gegeben. Dies kann allerdings nun leider dazu führen, dass diese Häuser nicht weiter gefördert werden“, sagte Michael Panse. Die Mehrgenerationenhäuser werden in der kommenden Förderperiode vier Themenschwerpunkte bearbeiten. Nach den Erfahrungen des Generationenbeauftragten Michael Panse entsprechen die vom Bund vorgegebenen Punkte Alter und Pflege, Integration und Bildung, Haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Freiwilligen Engagement den gesellschaftlichen Bedürfnissen. „Auch der demografische Wandel in Thüringen verlangt nach Antworten in der Sozialstruktur und den Angeboten vor Ort, insbesondere im ländlichen Raum. Das Europäische Jahr der Freiwilligen 2011 und das Europäische Jahr des aktiven Alterns 2012 haben bereits klar in diese Richtung orientiert“, sagte Michael Panse. In den kommenden Wochen wird der Bund in Abstimmung mit den Bundesländern entscheiden, welche Projekte im Folgeprogramm gefördert werden. „ Es ist noch nicht abschließend geklärt, wie der Bund mit den Häusern umgehen wird, wo zwei Häuser in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis bestehen bzw. weiter arbeiten wollen. Dies betrifft vier Landkreise und die kreisfreien Städte Weimar und Jena. Ursprünglich sollte es nur noch ein Haus pro Kreis geben. Ich werde aber in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe dafür eintreten, dass alle Thüringen Anträge, die den Anforderungen entsprechen, auch zum Zug kommen“, sagte Michael Panse. Hintergrund: Für das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II stellt der Bund eine jährliche Förderung von 30.000 Euro für drei Jahre in Aussicht, wenn sich die Standortkommune zur Arbeit ihres Mehrgenerationenhauses bekennt und mit 10.000 Euro jährlich oder entsprechenden geltwerten Leistungen unterstützt. Für das Folgeprogramm Mehrgenerationenhäuser II endete am vergangenen Freitag die Antragsfrist. Derzeit gibt es in ganz Deutschland 500 Mehrgenerationenhäuser.

50 Millionen-Euro-Folgeprogramm für die Mehrgenerationenhäuser

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Berlin
Seit Herbst 2006 gibt es das Bundesmodellprojekt Mehrgenerationenhäuser. Im Oktober 2011 laufen die ersten Bewilligungszeiträume auch für einige der 30 Thüringer MGHs aus. Allerhöchste Zeit also, über die Fortsetzung des Programm zu sprechen. Nachdem ich in den letzten beiden Monaten ein Drittel der Thüringer Mehrgenerationenhäuser vor Ort besucht habe, bin ich heute mit einer ganzen Menge offener Fragen im Gepäck zur Bund-Länder-Besprechung in das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nach Berlin gefahren.
Alle Fragen konnten nicht beantwortet werde – die wesentlichen Fragen aber schon. Ab dem 1. Januar 2012 wird der Bund ein dreijähriges Folgeprogramm für die MGHs auflegen. Dieses Programm wird ein Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro haben. Wie heute das BMFSFJ bestätigte, ist es das Ziel damit für mindestens 450 der derzeitigen 500 Mehrgenerationenhäuser ein Förderangebot zu unterbreiten. Voraussetzung der Fortführung der Arbeit ist allerdings in jedem Fall die kommunale Akzeptanz und Unterstützung. Nicht alle der MGHs werden von den bisherigen Trägern fortgeführt. In einigen Fällen wollen Träger das Projekt beenden, in anderen Fällen können sich auch neue Träger bewerben.
Bilanz und Ausblick
Bilanz und Ausblick
Die angekündigten 50 Millionen Euro bedeuten eine künftige Förderung von 30.000 Euro/jährlich pro MGH Seiten des Bundes – bis jetzt waren es 40.000 Euro. 10.000 Euro sollen seitens der Kommunen, des Landes oder der Träger bzw. durch Drittmittel aufgebracht werden. Da sowohl Mietkostenzuschüsse der Kommunen, als auch Eigenmittel durch Teilnehmergebühren eingerechnet werden können, erscheint diese Summe realistisch, wenngleich es in einigen Fällen auch eine Einschränkung bedeuten wird. Klar war allerdings auch bereits beim Start des Programms 2006, dass es keine Dauerfinanzierung durch den Bund geben kann. Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen setzen hier Grenzen, da es sich um originäre kommunale Aufgaben der sozialen Daseinsfürsorge handelt, wofür der Bund eigentlich gar keine Finanzierungskompetenz hat.
Ziel des Bundes ist es aber ein flächendeckendes Netz der MGHs zu erhalten. Es soll in mindestens jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt ein Mehrgenerationenhaus geben (das wären mindestens 416 Einrichtungen deutschlandweit). In den nächsten drei Monaten sollen die Ausschreibungsunterlagen vom Bund erstellt werden. Künftig sollen vier Schwerpunkte die Arbeit der MGHs bestimmen. Alter und Pflege, Integration und Bildung, Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen und freiwilliges Engagement sind dazu die Oberbegriffe. Damit soll es ausreichend Spielraum für die bis jetzt entstandene Vielfalt geben, aber dennoch ein Rahmen festgelegt werden. Die Bewerbungen, die auf die Ausschreibung eingehen werden mit der kommunalen Seite und den Bundesländern abgestimmt, das bedeutet eine kommunale Akzeptanz der bestehenden Häuser ist neben dem Erfolg vor Ort ein wichtiger Garant für die Fortführung der Trägerschaft. Verknüpft werden soll die künftige Arbeit auch mit den Angeboten des Bundesfreiwilligendienstes. Mindestens zwei engagierte Ehrenamtliche sollen pro MGH zum Einsatz kommen. Damit können die Häuser zu Angebots- und Dienstleistungsknotenpunkten werden und sie sollen auch Impulse in ihren Kreis geben. In der heutigen Runde mit den Vertretern aller Bundesländer und den kommunalen Spitzenverbänden blieben aber auch Fragen offen, die schnellstmöglich geklärt werden. Entschieden werden muss noch, wer die Übergangskosten bei im Oktober auslaufenden Häusern trägt (wahrscheinlich der Bund). Entschieden werden muss auch noch ob es eine degressive Förderung geben wird (anfangs mehr, später weniger), oder ob der Bundesanteil in den drei Jahren konstant bleibt. Das Fachkräftegebot wurde intensiv diskutiert und auch wer letztlich das abschließende fachliche Votum übernimmt (wahrscheinlich auch der Bund, aber in Beteiligung der Länder und der Kommunen). In den kommenden Wochen werde ich bei diversen Fachtagungen den Moderationsgruppen in Thüringen, bei der Parität und auch bei der neu gebildeten Landesinteressenvertretung der MGHs zu Gast sein. Auch wenn dabei, ebenso wie beim Besuch weiterer Häuser vor Ort, nicht alle Fragen beantwortet werden können, ist die Perspektive nun deutlich klarer. Die Mehrgenerationenhäuser haben sich bewährt als offene Häuser mit offenen Angeboten, ausgerichtet auf generationsübergreifende Angebote vor Ort und sie werden weiter bestehen.