Bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder eingefordert

Eine schier endlose Diskussion um die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder hat heute vor dem Bundesverfassungsgericht seinen vorläufigen Abschluss gefunden. Bereits vor zwei Jahren habe ich in der parlamentarischen Diskussion im Thüringer Landtag eigene Kinderregelsätze eingefordert. Der Grundfehler der prozentualen Berechnung analog zu den Regelsätzen von Erwachsenen wurde bereits bei der Konstruktion von Hartz-IV von Rot-Grün gemacht. Müntefering und alle folgenden Arbeitsminister wurden zwar gemahnt dies zu korrigieren, aber nichts bzw. nur wenig ist passiert. Auch die Angleichung an die prozentualen Sätze im letzten Jahr diente nur dazu, noch vor der Bundestagswahl wenigstens Mehrbedarfe entsprechend der Alterstufen anzuerkennen. Beim Kindesunterhalt, den getrennt lebende Väter oder Mütter zahlen müssen funktioniert es deutlich differenzierter. Was nun folgen muss ist eine offene Diskussion, was zur Teilhabegerechtigkeit für Kinder notwendig ist. Dies muss nicht zwingend zu einer Erhöhnung der Hartz-IV-Sätze führen. Bereits im Landtag haben wir über Sozialfonds diskutiert, die bei Ganztagsbetreuungen, die eine Gebührenbefreiung haben (Kita- und Hort-Gebühren) auch die Angebote wie Essensversorgung und Freizeitangebote (von Besuch im Puppentheater bis zum Schwimmbadbesuch) umfassen. Das Schulstarterpaket zielte genau in diese Richtung. Wenn dies statt den Sozialfonds an Schulen und Kitas in den Regelsätzen eingearbeitet werden soll, ginge dies über sogenannte Mehrbedarfsregelungen bei Ganztagsbetreuung. Klar muss aber auch sein, dass sich dies an den zur Verfügung stehenden finaziellen Mitteln einer Familie orientieren muss. Die Alleinerziehende Verkäuferin hat häufig weniger Finanzmittel zur Verfügung, als Hartz-IV-Empfänger. Chancengerechtigkeit muss selbstverständlich auch für ihre Kinder gelten. Im Sozialrecht des SGB VIII gibt es den sogenannten Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Daran müssen sich Unterstützungsangebote orientieren. Wer meint, dafür sei nun allein der Bund zuständig, irrt. Leistungen die bis jetzt auf kommunaler Ebene erbracht werden (in Erfurt kostenfreies Mittagessen in Kitas und Horten für bedürftige Kinder, Sozialticket im ÖPNV), darf nicht ersatzlos zum Bund rübergeschoben werden. Freiwerdene Finazmittel müssen weiter für Familien eingesetzt werden. Leider geht der Trend genau in die andere Richtung. In Erfurt entledigt sich die Stadtverwaltung gerade unliebsamer eigener sogenannter freiwilliger Leistung. Das Familienzentrum am Anger, die Jugendeinrichtungen der Stadt, Erziehungs-Ehe-, Familien- und Lebensberatungstellen können schon jetzt ein Lied davon singen. Bei meinem heutigen Gespräch bei der Caritas habe ich deren Sorgen gehört und werde sie im Jugendhilfeauschuss zur Sprache bringen.

„Soziales Wort“ im Thüringer Landtag vorgestellt

Heute Mittag haben zahlreiche Thüringer Sozialverbände, die Kirchen, der Icon: Bookmark Landessportbund, der Icon: Bookmark Feuerwehrverband sowie der Icon: Bookmark DGB einen umfangreichen Analyse- und Forderungskatalog zur Kinderarmut in Thüringen im Thüringer Landtag der Politik und Medienvertretern präsentiert. Stellvertretend für die Icon: Bookmark CDU-Fraktion habe ich dabei insbesondere den Initiatoren dieses sozialen Wortes, dem Landesjugendring Thüringen, gedankt. Bereits im Mai 2007 wurde bei der 30. Vollversammlung das Thema Kinderarmut mit den Sozialpolitikern der Landtagsfraktionen diskutiert. Das soziale Wort betont die Mehrdimensionalität der Kinderarmut. Neben dem Fehlen von materiellen Ressourcen (in der Regel kein oder ein zu niedriges eigenes Erwerbseinkommen in den Familien) gibt es noch mindesten zwei weitere Formen der Kinderarmut. Benannt wurden auch die Fälle in denen zwar ausreichende Finanzmittel vorhanden sind, aber nicht oder nur zum Teil zum Wohle der Kinder eingesetzt werden. Als dritte Form der Kinderarmut muss auch die emotionale Vernachlässigung von Kindern in den Blickpunkt genommen werden. Das soziale Wort listet eine Vielzahl von Forderungen auf. Nicht alle werden realisierbar sein und über einige kann man auch trefflich diskutieren. Über die Aufnahme von eigenständigen Kinderrechten in die Verfassung werden wir in der kommenden Woche im Landtag diskutieren. Forderungen nach kostenfreien Mittagessen in Kitas und Horten werden zur Zeit im Sozialausschuss des Landtages diskutiert und wurden am vergangenen Wochenende auch von der Icon: Bookmark Jungen Union auf ihrem Landestag angemahnt. Ich bin bei beiden Themen eher skeptisch. Aber die Verbände haben mit ihren einzelnen angesprochenen Punkten jeweils wichtige Mosaiksteine zu einem Gesamtbild gelegt an dem wir weiter arbeiten werden. Ich erwarte noch in diesem Herbst Antworten zu unserer Forderung nach eigenständigen Kinderregelsätzen und einer bedarfsgerechten Staffelung der Regelsätze für Kinder. Mit der Vorlage des Existenzminimumberichts der Bundesregierung müssen diese berechtigten Forderungen zügig umgesetzt werden.

Michael Panse zur aktuellen Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes: Eindrucksvolle Bestätigung für Wahlfreiheit als Kern der Familienpolitik

Eltern in Thüringen nutzen weit häufiger als im Bundesdurchschnitt die Möglichkeit, das vom Bund gezahlte Elterngeld auf zwei Jahre zu strecken. Und Thüringer Väter beantragen häufiger Elterngeld als im Durchschnitt der neuen wie der alten Länder. Das hat heute der familienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, unter Bezugnahme auf Daten des Statistischen Bundesamtes zu Elterngeldanträgen von Januar 2007 bis Juni 2008 mitgeteilt. Panse sieht in den Zahlen eine Bestätigung für die Thüringer Familienpolitik, die konsequent am Prinzip der Wahlfreiheit für junge Familien ausgerichtet ist. Wie der Politiker darlegte, nutzen deutschlandweit 8,5 % der Eltern die sogenannte Verlängerungsoption, durch die das Elterngeld bei halber Höhe zwei Jahre bezogen werden kann. In Thüringen greifen 22,4 % auf diese Möglichkeit zurück. Im dritten Lebensjahr des Kindes schließt sich das Thüringer Erziehungsgeld an. Ergänzend verwies Panse darauf, dass in Sachsen, das wie Thüringen ein Landeserziehungsgeld zahlt, der Bezug des Elterngeldes von 17,1 % der Eltern verlängert wird. Die Vergleichswerte für die anderen neuen Länder liegen zwischen 7,5 % in Brandenburg und 10,4 % in Mecklenburg-Vorpommern. In Thüringen kommen 15,4 % der Elterngeldanträge von Männern. Im früheren Bundesgebiet sind dies lediglich 13,3 % und in den neuen Ländern im Durchschnitt 14,9 %. Nach den Worten Panses „erlauben die Zahlen die Interpretation, dass die Wahlfreiheit tatsächlich greift und Eltern, die auf die häusliche Erziehung ihrer kleinen Kinder setzen, mit der Verlängerungsmöglichkeit eine wichtige Option eröffnet worden ist“. Der Politiker sieht darin auch Rückenwind für das Vorhaben der Bundesregierung, in ganz Deutschland ein Betreuungsgeld einzuführen. Nur so sei gewährleistet, dass Eltern tatsächlich frei wählen können, wie sie die ersten drei Lebensjahre mit ihren Kindern gestalten. Nach Meinung des Abgeordneten muss schließlich geprüft werden, ob es eine passgenauere Anschlussoption für das Thüringer Erziehungsgeld an das Elterngeld gibt. Je nach der Form der Inanspruchnahme kann die Leistung des Bundes zwischen 12 und 28 Monaten beansprucht werden.