Teststrategie im Buga-Ausschuss diskutiert

Das haben wir schon Ende Februar gefordert…
Theoretisch hätten die Mitglieder des Buga-Ausschusses nach der gestrigen Beratung in der Thüringenhalle noch die Buga-Standorte EGA und Petersberg besuchen können. Drei von vier Voraussetzungen wären bei den meisten Teilnehmern erfüllt gewesen. Eine Buga-Dauerkarte haben (hoffentlich) alle erworben, anmelden wäre möglicherweise noch online gegangen und sogar das dritte – am Wochenende nahezu unlösbares – Problem war geklärt. Jeder der sich vorm Ausschuss hat testen lassen, verfügte über eine schriftliche Bestätigung über den Test. Das letzte Problem war dann auch Gegenstand der Diskussion in der Ausschusssitzung. Während vor den Ausschuss- und Stadtratssitzungen inzwischen obligatorisch und und zügig alle Teilnehmer und Gäste getestet werden könne, ist dies für Normalbürger zum Problem geworden. Die Stadt Erfurt hat sich ihrer Verpflichtung für ausreichend Testmöglichkeiten zu sorgen entzogen und die Aufgabe auf Apotheken, Arztpraxen oder private Anbieter delegiert. Dabei hat die Stadt nicht berücksichtigt, dass von den 45 verfügbaren Teststellen nur 2-3 am Wochenende geöffnet haben. Für die Buga und auch den Zoopark werden aber Tests benötigt, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Bereits seit sechs Wochen fragen wir regelmäßig nach, welches Konzept die Stadt und das Gesundheitsamt für die Durchführung der Buga unter Pandemiebedingungen hat. Die Antworten waren ausweichend und unkonkret. Es wurde ein zentrales Testzentrum versprochen und der Oberbürgermeister streute Ideen – Testzelt auf dem Domplatz und Theater waren zwei Vorschläge. Auf Nachfrage wurde erklärt ersteres ginge nicht, weil kein Bewachungspersonal für das Zelt zur Verfügung steht. Noch absurder war die Ausrede bezüglich des Theaters. Obwohl ansonsten von der Lage, Verkehrsanbindung und dem Platz im Gebäude inklusive Toiletten bestens geeignet, geht das Theater nicht – weil kein Trinkwasser im Foyer zur Verfügung stünde. Abgesehen davon, dass andere Teststellen wie das Haus der sozialen Dienste oder die Messehalle auch nicht darüber verfügen, hätte ich das für ein lösbares Problem gehalten. Laut Medienberichten vom heutigen Tag wird jetzt alles besser. Das Testzentrum in der Messe soll morgen starten. Bis zu 5.000 Tests sollen dort täglich möglich sein. Laut Pressemitteilung der Stadt wird das Zentrum von der Kloepfel Consulting GmbH mit Sitz in Düsseldorf im Auftrag der Landeshauptstadt Erfurt betrieben. Da stellt sich schon die Frage, wann das mit welchem Inhalt ausgeschrieben wurde – heute Abend ist Hauptausschuss, mal sehen ob da die Frage beantwortet werden kann.

Luftschlösser

So sieht ein negativer Schnelltest aus
Unüberlegt und vorschnell sind hin und wieder Pressemitteilungen der Stadt Erfurt. Die heutigen Pressemitteilung, in der der Oberbürgermeister ankündigt, in der nächsten oder übernächsten Woche die Läden der Innenstadt testweise zu öffnen erfüllt beide Kriterien. Eine Menge offene Fragen ergeben sich aus dem Text der Pressemitteilung. Was bedeutet dies für nachfolgende PCR-Tests, wenn unter den erwarteten 10.000 Schnelltests positive Tests sind? Bis jetzt führte dies nicht zu automatischen PCR-Tests des Gesundheitsamtes, sondern zu einer Quarantäne, obwohl die Testkapazitäten vorhanden waren – siehe Pressemitteilung aus der letzten Woche. Es wäre ausgesprochen erfreulich, wenn die Einzelhändler der Innenstadt eine Perspektive erhalten. Ausgesprochen unredlich ist es vom OB, jetzt Hoffnung zu verbreiten, ohne die rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Land geklärt zu haben. Augenscheinlich ging es ihm – oder seinem Pressesprecher – um einen populistischen Vorstoß, der landesweit mediale Beachtung, aber auch Kopfschütteln erntet. Befremdet bin ich als Finanzpolitiker auch über die nebulösen Aussagen des Oberbürgermeisters zur Finanzierung. Er möchte mit der Durchführung der Schnelltests einen externen Dienstleister beauftragen und rechnet mit 10.000 Testungen. Derzeit kostet ein Schnelltest rund 10 Euro und die Abnahme des Tests 15 – 30 Euro. Daraus resultieren Kosten für diese Aktion in Höhe von mindestens 250.000 Euro. Woher dieses Geld kommen soll, während sich die Stadt in vorläufiger Haushaltsführung befindet, nur kommunale Pflichtaufgaben erfüllen darf und keine weiteren freiwilligen Leistungen, verschweigt der OB. Vielleicht gut gemeint – aber schlecht gemacht! Ich befürchte das Luftschloss des Oberbürgermeisters wird sich schnell wieder auflösen und bleiben wird ein weiterer Mosaikstein, der das Vertrauen in Politiker zerstört.

Kein Stadtrats-Lockdown in Erfurt

Der öffentliche Teil ging schnell…
Ausgelöst wurde die Diskussion darüber von mehreren Fraktion, die sich am Montag mit der Frage beschäftigten, ob die Sitzung vor dem Hintergrund der Pandemie und eine Tagesordnung mit über 80 Tagesordnungspunkten (mit der daraus resultierenden Länge der Sitzung) stattfinden soll. Nach gut drei Stunden Beratungen gestern Abend im Ältestenrat und Hauptausschuss war das Fazit, dass die heutige Stadtratssitzung stattfinden wird. Eine Absage der Sitzung geht aus kommunalrechtlichen Gründen nicht. Gleich mehrere Dinge sind an dem Thema aber ausgesprochen ärgerlich. Seit dem der Stadtrat unter Coronabedingungen tagen muss, gibt es Diskussionen um die Länge der Sitzungen und die Rahmenbedingungen. Es gab eine Selbstbeschränkung der Fraktionen, nur wichtige Themen auf die Tagesordnung zu setzen. So richtig dran gehalten hat sich keiner – heute Abend wollen beispielsweise AfD und Grüne über den Umgang mit Tauben diskutieren. Den ganzen Januar war Zeit im Hauptausschuss zu beraten, ob es eine Änderung der Geschäftsordnung wie im Frühjahr geben soll. Damit könnte der Hauptausschuss stellvertretend für den Stadtrat einzelne dringen notwendige Entscheidungen treffen. Allerdings gab es zu dem Thema weder vom Oberbürgermeister noch von den Fraktionen konkrete Vorschläge. Zur Sitzung wurde vom Oberbürgermeister vor zwei Wochen form- und fristgerecht geladen und es gab keinen Antrag zur Änderungsantrag für die Geschäftsordnung – dafür aber rund 80 Tagesordnungspunkte. Erst bei der Beratung in den Fraktionen dämmerte es wohl einigen, dass die Stadtratssitzung zum Mammutprogramm werden wird und möglicherweise über mehrere Tage geht. Bei der gestrigen Beratung wurde zwar viel darüber gesprochen, aber nichts beschlossen. Ärgerlich ist, dass der Oberbürgermeister im Hauptausschuss keinerlei Handlungsoptionen präsentiert hat, obwohl sich das Problem abgezeichnet hat. Der OB richtet zwar regelmäßig berechtigt Kritik an das Land, agiert aber selbst ebenso planlos. Wenn heute Abend mehr als die Hälfte der Stadträte zu Beginn der Sitzung anwesend und wir somit beschlussfähig sind, werde ich die Sitzung eröffnen. Danach ist der Stadtrat frei in seiner Entscheidung, zunächst die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte neu zu sortieren (nach dringlich, wichtig und weniger wichtig) und den Stadtrat ggf. nach einigen Tagesordnungspunkten abzubrechen. Das sieht unsere Geschäftsordnung so vor und so werden wir verfahren. Es verspricht trotzdem mal wieder diskussionsreich zu werden, aber ich hoffe die Taubendiskussion bleibt uns erspart. Übertragen wird die Stadtratssitzung auch live im Internet.

Videokonferenz zu Reiseangeboten nach Israel

Sehnsucht nach Israel
Leider musste die wichtigste Frage bei der heutigen Videokonferenz zu „Begegnungsreisen in Israel“ unbeantwortet bleiben. Rund 180 Teilnehmer folgten der Präsentation von vier Reiseveranstaltern für Reisen nach Israel. Ich habe mich besonders darüber gefreut, dass auch unsere langjährige Partnerin Daniela Epstein von Sar-El Tours ihr Reiseangebot vorgestellt. Wir planen mit der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen immer noch unsere nächste Israel-Reise für Oktober und hoffen, dass sie nun im dritten Anlauf klappt. Ursprüngliche wollten wir bereits im März 2020 fahren und mussten die Reise wenige Tage vor Beginn absagen. Auch die zweite Planung für September 2020 fiel der Pandemie zum Opfer. Jetzt sind zumindest erst einmal Flüge und Hotels für Oktober 2021 reserviert. Viele, der von den Reiseveranstaltern vorgeschlagene Programmpunkte, kenne ich schon – Wein auf dem Golan, kulinarische Angebote im ganzen Land, Kultur- und Musikangebote, Begegnungen mit Drusen und Beduinen und auch ökologische Projekte. Da ich mehrmals privat und auch mit Reisegruppen zu unterschiedlichen Themen in Israel war, sind die meisten Sachen vertraut. Unsere Reisen der LZT können in den 10-14 Tagen auch immer nur einen Teil aufnehmen, da wir zahlreiche politische Termine und Gespräche im Programm haben. Ab wann Reisegruppen wieder nach Israel können – diese Frage musste offen bleiben, obwohl Israel sicher eines der ersten Länder weltweit sein wird, in dem alle Impfwilligen auch geimpft sein werden. Wann dann aber wieder Reisegruppe aus dem Ausland ins Heilige Land dürfen ist noch offen. In jedem Fall aber haben die Präsentationen von Sar-El Tours und drei weiteren Reiseveranstaltern Lust auf die nächste Reise nach Israel gemacht.

Corona-Schnelltests – wer kann, wer darf, wer soll?

Inzwischen gibt es verschiedene sogenannte Antigen-Schnelltests auf dem Markt, die um die 10 Euro kosten. Sie funktionieren alle nach dem gleichen Prinzip. Dafür ist ein Nasen-Rachen-Abstrich nötig, der mit einer Flüssigkeit in Kontakt gebracht wird. Enthält der Abstrich Coronaviren, erscheint nach rund 15 Minuten im Sichtfeld neben dem Kontrollstrich ein zweiter ein farbiger Strich – ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest. Der Virologe Alexander Kekulé traut den Menschen durchaus zu, sich selbst zu testen und fordert, dass sich möglichst bald jeder und jede selbst testen können und dies mit Antigen-Schnelltests aus der Apotheke. „Die Antigen-Schnelltests haben den Vorteil, dass sie zumindest für den Tag, an dem man sie gemacht hat, sagen können, ob man sehr stark ansteckend ist“, erklärte er. Momentan gibt es dazu aber noch eine rechtliche Hürde, da Schnelltests in Apotheken nicht an Privatpersonen verkauft werden und die Abstriche nur von medizinisch qualifiziertem Personal vorgenommen werden dürfen. Die Kritik, dass Privatpersonen nicht fähig dazu seien, sich selbst zu testen oder ein positives Ergebnis eventuell nicht melden, teilt Kekule übrigens nicht. Kritiker halten dem entgegen, dass ein unsachgemäßer Abstrich bzw. Test die getesteten Personen in trügerischer Sicherheit wiegen und testende Personen gefährden könnten. Erstaunlich an der Diskussion finde ich, die so sehr unterschiedliche Meinung zum Thema, wer wen testen kann/darf und soll schon eine Weile geht und dass da keine Entscheidung fällt. Gesundheitsminister Span hat bei der Ankündigung, dass für Schulen und Kitas Schnelltests in großer Stückzahl ab dieser Woche verfügbar sind erklärt, dass Lehrer nach einer Schulung diese Tests vornehmen können und dies in einer Verordnung geregelt wird.
Unser Testset
Da ich seit nun über zwei Monaten wöchentlich sehr direkt mit dem Thema zu tun habe, erlaube ich mir eine persönliche Meinung dazu. Ich denke, dass der Personenkreis, der solche Testungen nach einer Schulung vornehmen darf, deutlich ausgeweitet werden sollte. Dies würde Arztpraxen erheblich entlasten. Wir testen unser Bundesligateam von Schwarz-Weiß Erfurt und die direkten Kontaktpersonen auf Basis unseres mit der Volleyball-Bundesliga abgestimmten Hygienekonzepts wöchentlich. Wir haben mit dem Thüringer Unternehmen Geratherm Medical AG einen Partner aus Geschwenda gefunden, der uns die Tests zuverlässig liefert. Für die Testungen sind wir als Verein selbst verantwortlich. Als Vereinspräsident bin ich bei den Testungen dabei und helfe bei der Auswertung. Eine Ärztin aus unserem Verein nimmt vor Ort die notwendigen Abstriche vor. Ich kann bestätigen, dass das Verfahren relativ einfach ist und auf den Beipackzetteln der verschiedenen Schnelltests verständlich beschrieben ist. Neben der Einhaltung der Hygieneregeln beim Abstrich und der Auswertung der Tests, ist der ordnungsgemäße Abstrich im Rachen und in der Nasenhöhle das Wichtigste. Dies kann aber auch Laien mit anatomischen Grundverständnis gezeigt und beigebracht werden.

In Bewegung bleiben…

Hat trotz Niederlage Spaß gemacht
Aktuell ist das natürlich wieder deutlich schwieriger. Nahezu alle Sportstätten sind zu. Vereinstraining und Wettkämpfe sind nur für wenige Profiteams zulässig. Auch Freizeit- und Breitensportler sind davon betroffen – soweit sie nicht sowieso lieber draußen joggen. Schwimmen und fast alle Indoor-Aktivitäten sind tabu und die Fitnessstudios geschlossen. Das ist für diejenigen, die mehrmals in der Woche sportlich unterwegs sind, schon ein Problem, wenn auch vergleichbar klein gegenüber den Betreibern der Einrichtungen. Da die beginnende Adventszeit mit zusätzlichen Pfunden droht, sucht man Alternativen. Bei mir wird der heimische Crosstrainer jetzt, wie bereits im Frühjahr intensiv genutzt. Erfreulicherweise habe ich vorige Woche festgestellt, dass es noch ein kleines Schlupfloch gibt. Individualsportarten ohne Körperkontakt sind noch zulässig. Der Sportpark in der Apoldaer Straße und jetzt auch der Sportpark Johannesplatz haben ihre Tennisplätze offen. Da in der Apoldaer Straße zudem noch die Badminton- und Squashplätze offen sind, verlagere ich gerne die Aktivitäten in den Schlagsportbereich. Allerdings wird da wieder einiges Training auf mich zukommen. Da ich in diesem Jahr bis jetzt bestensfalls alle zwei Wochen eine Einheit Squash gespielt habe, ist der Fitnesslevel weit von „alten Tagen“ entfernt. Gegen meinen alten Freund Kalle gab es jedenfalls gestern eine chancenlose Niederlage in allen Sätzen. Lediglich den letzte konnte ich gewinnen, da wir das Spiel abgebrochen haben, als das Licht ausging 😉

Murmeltiertag in Erfurt!

Jetzt hat es auch den Glühwein erwischt…
Inzwischen vergeht keine Woche mehr, in der die Landeshauptstadt Erfurt nicht eine neue Allgemeinverfügung präsentiert. Heute gab es wieder einmal eine neue, bzw. eine Konkretisierung der bestehenden Allgemeinverfügung. Geändert bzw. erweitert wurden: Punkt 2 f „… beim Aufenthalt in Handwerksbetrieben und Dienstleistungsbetrieben sowie bei der Inanspruchnahme und Erbringung von Dienstleistungen am Menschen (Gesichtsbehandlungen bzw. gesichtsnahe Dienstleistungen sind zulässig, wenn die Beschäftigten entsprechend der Branchenregelung für das Kosmetikhandwerk und die Fußpflege eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild),“ Punkt 5 (2) – Verkauf offener alkoholischer Getränke „Hierunter fallen auch der Erfurter Weihnachtsmarkt sowie sonstige Adventsmärkte. Ebenso sind einzelne Adventsaußenstände o. ä. mit Ausschank von Alkohol sowie der Verzehr von verkauften Speisen an Ort und Stelle untersagt. Der Außenausschank und der Verkauf offener alkoholischer Getränke („to go“) ist untersagt. Im ersteren Fall dürfte dies für weniger Aufregung sorgen. Die betroffenen Branchen haben eigene Hygienekonzepte und sind froh, dass sie derzeit nicht schließen mussten, so wie es noch im Frühjahr war. Der zweite Punkt regelt hingegen mit Blick auf den abgesagten Weihnachtsmarkt auch die Frage des Verkaufs von Alkohol und Speisen „to go“. Wie so oft wirft die neue Verfügung auch neue Fragen auf. Klar ist, dass Glühwein – zumindest wenn er Alkohol enthält raus ist. Weniger klar ist ob der Verkauf von Speisen auch die Rostbratwurst trifft. Ich bin schon gespannt auf die nächste Allgemeinverfügung. Die neue Verfügung inklusive Begründung    

Die nächste Allgemeinverfügung in Erfurt…

Eines der diskutierten Themen…
Gestern Abend war es wieder einmal ein bzw. das dominierendes Thema im Hauptausschuss: Die Corona-Situation in Erfurt und die Landeshauptstadt hat zudem wieder einmal eine neue Allgemeinverfügung (die letzte hatte gerade einmal drei Tage Bestand). Leider bleibt es bei der medialen Ankündigung, dass außerschulischer Kinder- und Jugendsport in Erfurt untersagt wird. Es bleibt deshalb ein schwieriges Thema, weil Erfurt unverändert hohe Infektionszahlen hat und inzwischen die Nachverfolgung zu einem großen Problem wird und sich bei einzelnen Fällen lediglich auf 1-2 Tage beschränkt. Gestern gab es 44 neue Fälle und heute 50. Eigentlich wollte die Stadt eine restriktive Maskenpflicht für die Innenstadt, aber eine klare Regelung als Ermächtigungsgrundlage inklusive Sanktionsmöglichkeiten seitens des Landes gibt es nicht. Das Land verpflichtet die Kommunen gemäß §13 (2) Verordnung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen um den weiteren Anstieg der Zahlen zu verhindert. Ersatzweise kann das Land gemäß §13 (3) diese Maßnahmen auch ersatzweise anordnen. Ich kann zwar verstehen, dass angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens der Vereinssport und das Kinder- und Jugendtraining auf die „Streichliste“ der Stadt gekommen sind, aber die diesbezügliche Kommunikation der Stadt war eine Katastrophe. Ganz offensichtlich ist es eines der größeren Probleme, dass der Informationsaustausch zwischen Stadt und Land nicht funktioniert. Nach Aussage der Stadt hätte man von der neuen Verordnung des Landes erst am Wochenende erfahren – allerdings war spätestens seit der Sitzung des Sozialausschusses im Landtag klar, wohin die Reise beim Thema Sport gehen sollte. Mit widersprüchlichen Aussagen wurden die Menschen verunsichert. Ein klares Wort unseres Oberbürgermeisters an die Menschen der Stadt vermisse nicht nur ich. Die gestern eilig in Kraft gesetzte Allgemeinverfügung wurde per Pressemitteilung auf der Homepage der Stadt von der amtierenden Amtsärztin begründet – nicht von der zuständigen Beigeordneten oder dem Oberbürgermeister.    

Neue Allgemeinverfügung in Erfurt schon wieder veraltet

…aber immerhin gibt es jetzt Hinweise zum Maskengebrauch…
Rund eine Woche hat die Landeshauptstadt Erfurt gebraucht, um ihre Allgemeinverfügung der neuen Rechtslage in Thüringen anzupassen. Wie am Freitag berichtet, erlaubte die Erfurter Allgemeinverfügung (alt) Zusammenkünfte von bis zu 10 Personen, auch wenn diese aus ganz verschiedenen Haushalten stammten. Die Landesverordnung begrenzt dies jedoch auf lediglich zwei Haushalte. Nachdem es Mitte letzter Woche schon irritierte Anfragen der Landespolizei gab, nach welchen Regeln sie denn in Erfurt kontrollieren sollen und Erfurt auf den Text ihrer Allgemeinverfügung beharrte hatte ich am Freitag die Stadt aufgefordert, dies zu klären. Erfreulicherweise passierte dies auch am Freitag. Die „Stimmigkeit“ mit der Landesverordnung reichte aber nur bis zum Sonntag. Das Land legte am Samstag eine neue Verordnung nach, die künftig den Trainings- und Wettkampfsport bis zur U18 wieder erlaubt. Das gilt ab Sonntag in ganz Thüringen – aber natürlich nicht in Erfurt. In der Landeshauptstadt stellte heute der Erfurter Sportbetrieb auf seiner Homepage klar, dass Erfurter Sportstätten auf Basis seines Schreibens vom 3.11. weiter zu bleiben. Die neue Allgemeinverfügung vom Freitag passe halt nicht zur neuen Landesverordnung. Ich halte dies sowohl in meiner Funktion als Kommunalpolitiker, als auch als Vereinspräsident des SWE Volley Team für einen absurden Vorgang. Seit Mitte letzter Woche ist bekannt, dass das Land den Kinder- und Jugendsport wieder ermöglichen will. Der Sozialausschuss hat dies beschlossen und ich gehe davon aus, dass die Kommunen (wie sonst auch) den neuen Landesverordnungsentwurf vorab zur Kenntnis bekommen haben. Genauso hat die Stadt ihre Allgemeinverfügung vorab dem Land geschickt. Ich bin sehr gespannt, wie lange es jetzt zu einer rechtskonformen Erfurter Allgemeinverfügung dauert und wie lange die dann Bestand hat.

Rechtsfreier Raum in Erfurt?

Ausgesprochen ärgerlich findet CDU-Stadtrat Michael Panse, dass die Erfurter Allgemeinverfügung vom 26.10. bis zum heutigen Tag im krassen Widerspruch zur zwischenzeitlich am 31.10.2020 erlassenen Landesverfügung steht. Panse erklärt dazu: „Bis heute gibt es keine klare Aussage vom Oberbürgermeister und der zuständigen Beigeordneten, wann die Stadt ihre Allgemeinverfügung überarbeitet oder außer Kraft setzt. Die Erfurterinnen und Erfurter stellen sich berechtigt die Frage: Welche Regelung gilt nun eigentlich in Erfurt? Die Allgemeinverfügung ist an mehreren Stellen nicht stimmig, insbesondere bei den geforderten Kontaktbeschränkungen.“ Die derzeit geltende Allgemeinverfügung der Stadt bezieht sich auf die alte Verordnung des Landes. Eine Anpassung an die aktuelle Landesverordnung ist bis zum heutigen Tag nicht erfolgt. Auch auf offizielle Anfrage erklärt das Gesundheitsamt der Stadt, dass die Erfurter Regelung eine Zusammenkunft von bis zu 10 Personen aus verschiedenen Haushalten erlauben würde. Panse abschließend dazu: „Mich verwundert auch, dass das Land diese Situation hinnimmt. Wenn in anderen Städten oder Landkreisen ähnlich lax verfahren wird, entsteht ein Flickenteppich, der die Menschen in hohem Maße verunsichert und der Bekämpfung der Pandemie nicht dienlich ist. Ich kann nur an die Stadt appellieren, sich dazu zu erklären und zu handeln.“ Aktuelle Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO-) vom 31.102020 § 3 Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit
  • (1) Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts, jedoch mit insgesamt höchstens zehn Personen, gestattet.
Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 Aktuelle Allgemeinverfügung Erfurt vom 26.10.2020 1. Abweichend von § 2 Satz 2 der Thüringer Verordnung gilt als Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum: Es darf sich nur mit Personenmehrheiten nach § 1 Abs. 2 der Verordnung oder mit nicht mehr als zehn sonstigen Personen im öffentlichen Raum aufgehalten werden.