„Alles nur geklaut…“

 
Linkes „Copy & Paste“
Grundsätzlich wird in der Schule Abschreiben als Betrugsversuch gewertet und entsprechend sanktioniert. Ich weiß das noch aus meiner eigenen Schulzeit, aber auch weil ich schulpflichtige Kinder habe. Unerheblich ist dabei, ob man etwas Richtiges oder etwas Falsches abschreibt. Bei Doktorarbeiten wird das heute gerne auch als Plagiat bezeichnet und löst berechtigte Kritik aus und hat auch Konsequenzen. Der linke Stadtratsantrag 2084/15 „Diversity in der Außendarstellung“ ist zweifellos keine Doktorarbeit. Aber auch bei ihm wäre eine Ursprungsquellenangabe angebracht gewesen. Er ist nicht der geistige Erguss der linken Stadtratsfraktion. Er ist schlichtweg abgeschrieben. Im Freistaat Thüringen war ich längere Zeit für Antidiskriminierungsfragen und Diversity zuständig. Aus dieser Zeit hatte ich in Erinnerung – da gab es doch mal was in Berlin zu dem Thema. Beim ersten Googeln gab es zu der Überschrift „Diversity in der Außendarstellung“ gleich mehrere Treffer. Im Ratsinformationssystem der Stadt Erfurt – aber auch weitere Quellen. Die SPD-Fraktion Berlin Mitte hat im März 2013 genau den gleichen Antrag auf den Weg gebracht. Aber auch die SPD hatte den Antrag schon geklaut. Der Ursprungsantrag stammt von den Piraten und wurde im Dezember 2012 in die Bezirksverordnetenversammlung eingebracht. Wortgleich wurde davon sowohl der Antragstext, als auch die Antragsbegründung abgeschrieben. Lediglich ein Wort wurde ersetzt. „Bezirk“ wurde in „Stadt“ geändert. Man könnte meinen das sei nicht so schlimm, der Zweck heiligt die Mittel oder das gute Anliegen überdeckt die Faulheit. Fakt ist aber, dass der Antrag in Berlin schon nicht sonderlich erfolgreich lief. Nach zweijähriger Diskussion in diversen Ausschüssen war das Thema weitgehend totgeredet und verlief im Sande. Um das klar zu sagen: Die CDU-Stadtratsfraktion ist gegen jede Form von Diskriminierung und wir unterstützen Diversity-Ansätze. Aber der Antragstext wurde 2012 aus einem konkreten Anlass heraus in Berlin formuliert. Damals waren Diversity-Ansätz neu und es gab eine „Imagekampagne der Berliner Ordnungsämter“ die nicht ganz unberechtigt kritisiert wurde. Aber bis heute hat sich in öffentlichen Verwaltungen viel zu dem Thema getan. Richtigerweise schreibt die Stadtverwaltung Erfurt als Stellungnahme die Antragsforderung sei bereits „gelebte Praxis“ und daher sei eine Richtlinie entbehrlich. Die CDU-Stadtratsfraktion ist der gleichen Auffassung und deshalb lehnen wir eine monate- bzw. jahrelange Beschäftigung der Verwaltung mit der Erstellung einer solchen Richtlinie ab. Rot-Rot-Grün hat den Antrag in den Fachausschuss überwiesen – wir werden wieder darüber sprechen, wenn er von dort in den Stadtrat zurückkommt. Ursprungstext aus Berlin: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Richtlinie für die Außendarstellung und Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung in Friedrichshain-Kreuzberg mit dem folgendem Ziel zu entwickeln: In der Außendarstellung und Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung soll in Text und Bild darauf geachtet werden, die Vielfalt der hier lebenden Menschen in Bezug auf Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, Behinderung, sexuelle Orientierung, verschiedene Familienmodelle etc. darzustellen. Mit diesem Ziel soll die Richtlinie festschreiben, dass auf beispielsweise Plakaten, in Prospekten von Ämtern, auf Webseiten des Bezirks etc. wann immer möglich auch Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, homosexuelle Paare und Regenbogenfamilien und Menschen verschiedenen Alters zu sehen sein sollen. Eine Miteinbeziehung von Migrant_innen- und Behindertenorganisationen bzw. der Queer- Community und ihren Organisationen bei der Entwicklung der Richtlinie wäre begrüßenswert. Das Bezirksamt möge berichten bis 1. Mai 2013. Begründung: Durch die Darstellung von Vielfalt soll der Konstruktion einer Norm entgegengewirkt werden, die nur heterosexuelle Paare, „weiße“ Menschen ohne Behinderung und klassische Familien kennt. Stattdessen sollen sich alle Menschen unseres vielfältigen Bezirks von Plakaten, Prospekten, Webseiten u. a. angesprochen fühlen. Eine Richtlinie für die Außendarstellung, die explizit zur Darstellung menschlicher Vielfalt auffordert, kann helfen, einseitige Darstellungen wie z.B. bei der Bebilderung der „Imagekampagne der Berliner Ordnungsämter 2011“ zukünftig zu vermeiden. Eine Richtlinie ergänzt die verschiedenen Maßnahmen zu Diversity, die in den letzten Jahren durchgeführt wurden. Diese waren und sind sehr begrüßenswert, sie waren allerdings meist abteilungsbezogen, bezogen sich oft nur auf ein oder zwei Personengruppen und waren vor allem nicht explizit auf die Außendarstellung ausgerichtet. Insbesondere können Fortbildungen und Arbeitshilfen, obwohl ebenfalls sehr wichtig, den klaren Vorschriftcharakter einer Richtlinie nicht ersetzen.  

Diverstiy-Ansatz beim Treffen der Mehrgenerationenhäuser diskutiert

Gestern fand der bundesweite Aktionstag statt, der vom Verein „Charta der Vielfalt e.V.“ initiiert wurde. Der 1. Deutsche Diversity-Tag hat das Ziel, dem Thema Vielfalt einen kräftigen Schub zu geben, denn Vielfalt wird zunehmend zum wichtigen Standortfaktor. Frauen, ältere Menschen und Migranten sollen ihre Potenziale stärker einbringen können. Der Verein „Charta der Vielfalt e.V.“ setzt sich seit mehreren Jahren dafür ein, Diversity der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft nahe zu bringen. Inzwischen haben über 1.300 Unternehmen und Institutionen die „Charta der Vielfalt“ unterschrieben und erfreulicherweise werden es immer mehr. In meiner Funktion als Generationenbeauftragter und als zentraler Ansprechpartner des Freistaats Thüringen für Antidiskriminierung, besuchte ich gestern das Moderationskreistreffen der 25 Thüringer Mehrgenerationenhäuser. Regelmäßig treffen sich die Vertreter der MGHS und ich begleite sie da seit mehr als zwei Jahren. Einer der Schwerpunkte war getsern naheliegend das Thema Diversity. In ihrer Funktion als lebendige Treffpunkte für alle Generationen gehört es auch zu den wesentlichen Aufgaben der Mehrgenerationenhäuser, sich der Integration und der Bildung von Menschen mit Migrationshintergrund zu widmen. Hierzu konnten, vor dem Hintergrund der lokal sehr unterschiedlichen Bedingungen in den Thüringer Kommunen, die bisherigen Erfahrungen ausgetauscht und zukünftige Vorhaben besprochen werden. Mit dem Ansatz der Diversity, zu Deutsch Vielfalt, wird zum Ausdruck gebracht, dass Vielfalt keine Bedrohung, sondern eine Bereicherung darstellt. Damit zielt der Ansatz auf soziale Inklusion und wendet sich gegen jegliche Diskriminierung. Es wird herausgestellt, dass sowohl Unternehmen als auch die gesamte Gesellschaft Unterschiede produktiv nutzen können, wenn stereotype Denk- und Verhaltensmuster überwunden werden. Am Beispiel der Mehrgenerationenhäuser aus der AWO in Jena und der Diakonie in Waltershausen diskutierten wir den Bereich Integration und Bildung als eine der Aufgabensäulen der MGHs. In Thüringen leben nach den aktuellen Zählungen zwar nur 1,5 Prozent Ausländer, aber die Integration insbesondere von Kindern gestaltet sich dennoch schwierig. In den Schulen fehlen Dolmetscher für die Kinder, die der Schulpflicht unerliegen und somit wird zwar die Schulpflicht durchgesetzt, aber die Kinder bleiben zurück. Die beiden MGHs arbeiten im nachschulischen Bereich mit den Kindern und falls möglich auch mit den Eltern, aber sie können die Defizite nicht ausgleichen. Ich werde dieses Thema mit in die politische und öffentliche Dikussion nehmen!

Chancengleichheit verbessern und Vielfalt respektieren

Bei der Zielstellung des Diskriminierungsgschutzes sind sich zweifellos alle Beteiligten einig, dies erklärte Ministerialrat Bernhard Franke in Vertretung der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Frau Christine Lüders heute in Berlin. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzt den rechtlichen Rahmen, der sich insbesondere auch an die Kommunen und die Länder wendet. Beide Ebenen sind, so wie der Bund auch, große Arbeitgeber und haben zudem Vorbildwirkung für unsere Gesellschaft. Es gibt zwar erstaunlich viele einzelne Maßnahmen zur Schaffung von Chancengleichheit, aber kein umfassendes Konzept. Diversity, bzw. Vielfaltsmanagement, will die soziale Vielfalt konstruktiv nutzen und ist dabei die zielgruppenübergreifende Ausrichtung von Verwaltungs- oder Unternehmensmaßnahmen. Oftmals richten sich derzeit die einzelnen Maßnahmen auf nur wenige Diversity-Dimensionen. Das AGG benennt gleichberechtigt die Merkmale Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung und sexuelle Identität. Stellenausschreibungen, Bewerbungsgespräche, aber auch die Organisationskultur in Verwaltungen sind die Bereiche, wo am deutlichsten klar wird was geändert werden kann. Die Bundesantidiskriminierungsstelle hatte deshalb heute zu einem Fachtag in das Bundesfamilienministerium nach Berlin eingeladen. Als Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung für Antidiskriminierungfragen habe am Fachtag teilgenommen. Am Ende des Weges soll ein Diversity Mainstreaming für Verwaltungen stehen. Jeder der den Prozess des Gender Mainstreaming bewusst miterlebt hat, kann sich allerdings vorstellen, dass da noch dicke Bretter zu bohren sind. Auch öffentliche Verwaltungen sind nicht gerade innovativ oder ausgesprochen flexibel. Oder wie es Knut Bleicher, im St. Galler Management Konzept sinngemäß erläutert „Wir arbeiten in Strukturen von gestern, mit Methoden von heute an Strategien von morgen vorwiegend mit Leuten, die die Strukturen von gestern gebaut haben und das morgen inerhalb der Organisation nicht mehr erleben werden“. Neben der Verankerung des Diversity-Ansatzes bei der Ausbildung und Fortbildung von Verwaltungsmitarbeitern geht es um Vernetzung und darum bestehende Fördermöglichkeiten bekannt zu machen. Das fehlende Wissen über die Lebenslagen, Benachteiligungen und Bedarfe von Zielgruppen ist zudem ein Handlungsfeld. Es gibt darüber hinaus auch Widerstände bei der Umsetzung von Cahncengleichheit, die nur überwunden werden können wenn der Diversity-Ansatz auch an der Spitze der Verwaltungen getragen wird. Vernetzung tut not, um von Erfahrungen aus anderen Bundesländern zu lernen und deshalb waren die Berichte der 40 Teilnehmer aus allen Bundesländern zugleich Ideenquelle für weitere Projekte. In Brandenburg gibt es beispielsweise regelmäßig vierteljährliche Treffen mit den Vertretern aller Zielgruppen, um Diversityfragen zu besprechen. Zusätzlich treffen sich einmal jährlich alle Beauftragten des Landes mit den kommunalen Beauftragten zu einem Erfahrungsaustausch über das eigene Aufgabengebiet hinaus. Ich nehme etliche Ideen für die weitere Arbeit von der heutigen Tagung mit nach Thüringen zurück. Diversity Management Antidiskriminierungsstelle des Bundes