Drogenprävention in der Diskussion

Verwaltungsmeinung
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Bereits im Januar hatte die CDU eine Stadtratsvorlage eingereicht, die das Thema Drogenprävention behandelte. Zuvor hatten wir in einer Veranstaltung mit Lehrern, Eltern und Polizei bestätigt bekommen, dass dies ein ernsthaftes Problem in Erfurt ist. Unser diesbezüglicher Stadtratsantrag wurde im März zur Ausschussberatung überwiesen und heute nun mit vielen Beteiligten diskutiert. Die Beschlussfassung wurde am Ende der Beratung im Sozialausschuss vertagt. Dies ist der ganz normale Ablauf der Beratung von wichtigen Stadtratsvorlagen. Normal ist es auch, dass die Verwaltung eine Stellungnahme zu Anträgen abgibt. Zur Beratung im März Stadtrat „feilte“ die Verwaltung noch an einer Stellungnahme. Heute zur Ausschussberatung kam sie dann. Klar ist, dass die links-link-grüne Führung nicht spurlos an der Stadt und vorbei geht. Aber ich war dann doch ziemlich verblüfft, zu was für Statements dies dann führen kann. Zum Antrag der CDU-Stadtratsfraktion zum Thema Drogenprävention schreibt uns die zuständige linke Beigeordnete als Stellungnahme u.a. „Kinder und Jugendliche sollten hiernach dazu befähigt werden, einen angemessenen Umgang mit Drogen zu finden.“ Dabei beruft sich die Verwaltung auf Immanuel Kant um „den jungen Heranwachsenden „Mut“ zuzusprechen. Im nächsten Absatz wird es noch besser, da geht es dem Dezernat der Beigeordneten „um eine Erziehung zur Drogenmündigkeit“. Den Unterschied zwischen der CDU und Links-Link-Grün kann man Dank der Stellungnahme mit wenigen Worten fassen: Wir wollen Drogenprävention und bei suchtkranken Menschen Konzepte zur Entwöhnung und Links-Link-Grün will Drogenmündigkeit. Ich halte eine akzeptierende Drogenarbeit für einen falschen Weg. Schon gar nicht bin ich bereit über so etwas zu diskutieren, wenn es um Kinder und Jugendliche geht.   Maßnahmen zur Drogenprävention in der Landeshauptstadt Erfurt (Drucksache 013/18 Fraktion CDU) Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für eine nachhaltige Sucht- und Drogenprävention folgende Maßnahmen zu prüfen bzw. umzusetzen:
  1. Erstellung eines übergeordneten Gesundheitskonzepts für Erfurter Schulen im Zusammenwirken mit dem Staatlichen Schulamt Mittelthüringen und dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung und Medien.
  2. Kooperation mit Sozialversicherungsträgern zur Beantragung finanzieller Mittel und Erstellung eines Gesundheitskonzeptes in Kooperation mit Präventionsexperten außerhalb der Verwaltung (z.B. Drogenhilfe Knackpunkt, Diakonie, Caritas)
  3. Durchführung von regelmäßigen Schulleiterkonferenzen zum Thema Gesundheit und Drogenprävention.
  4. Erweiterung der Schulsozialarbeit an Grundschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in Absprache mit den Schulleitern.
  5. Klare Zuständigkeitsregelung zur Drogenprävention im Jugendamt sowie interne Bereitstellung einer Personalstelle (ohne Befristung)
  6. Effizientere Koordination der Schnittmengen zwischen den einzelnen Ämtern (Jugend, Soziales u. Gesundheit) als auch zwischen den Trägern (Caritas, Diakonie, Aidshilfe und andere geeignete Träger) sowie Polizei und Staatsanwaltschaft durch das Jugendamt
  7. Fachtagungen zur Fortbildung von Schulleitern, Schulsozialarbeitern, Beratungslehrern zu schulischen Best-Practice-Beispielen im Zusammenwirken mit dem Schulamt und dem THILLM
  8. Überprüfung der Wirksamkeit von vorhandenen Strukturen für schnelle Hilfe bei bestimmten Fällen von Drogenkonsum (z. B. CM-Abhängige müssen innerhalb von 24 Stunden eine Beratung erhalten können)
  9. Beantragung von Bundesmitteln für die CM Prävention aus dem Bundeshaushalt
  10. Unterstützung durch das Amt für Soziales und Gesundheit sowie durch das Jugendamt für die pädagogische Vor- und Nachbereitung des Aufenthalts des Revolution Train in Erfurt.
Sachverhalt Der kontinuierliche Anstieg illegaler Drogenfälle und die massive Veränderung der Konsumlandschaft (Methamphetaminabhängigkeit 41,4% der Klienten, Cannabis 26,6% und Opiate 23,4%) machen eine professionelle und gezieltere Aufklärung unserer Jugendlichen erforderlich. In § 47 des Thüringer Schulgesetzes ist klar geregelt, dass jede Schule durch geeignete Maßnahmen die Gesundheitserziehung unterstützen muss. Danach ist ein umfassendes Konzept zur Gesunderhaltung und gesunden Lebensweise zu entwickeln. Die Dringlichkeit des Problems erfordert ein übergeordnetes Gesundheitskonzept für Erfurt, mit entsprechender Bündelung der Kräfte, insbesondere der Suchtpräventionsexperten. Jena dürfte hinsichtlich des städtischen Gesundheitskonzepts ein Vorbild sein. In der Drucksache 2527/17 – Berichterstattung Sucht- und Drogenhilfezentrum – wird dokumentiert, dass im Berichtszeitraum 2016 nur 4 Präventionsveranstaltungen durchgeführt wurden, obwohl es insgesamt zehn Anfragen von Schulen zu Präventionsveranstaltungen gab. Die Stadt lehnte jedoch wegen mangelnder Kapazitäten weitere Anfragen ab. Finanzielle Mittel zur Unterstützung der Präventionsarbeit lassen sich über die Krankenkassen und aus dem Bundeshaushalt/CM-Prävention verfügbar machen, um die entsprechenden Veranstaltungskapazitäten von außen sicher zu stellen. Insbesondere das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) legt die Grundlagen für eine professionellere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Kitas und Schulen, für die die Sozialversicherungsträger insgesamt 300 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Entsprechende Mittel müssen von der Stadt Erfurt beantragt werden. Das Drogenproblem macht nicht vor einzelnen Schultypen halt. Mittlerweile sind auch die Gymnasien betroffen, egal unter welcher Trägerschaft sie stehen. Auch über schulartübergreifende Projekte zur Prävention muss nachgedacht werden! Ein geeignetes Projekt in diesem Sinne ist der Anti-Drogen-Zug (Revolutiontrain). Er ist ein wichtiges Instrument, um die notwendigen Informationen über Suchtverläufe breit in die Erfurter Schülerschaft zu vermitteln. Hierzu ist die Kooperation zwischen den thematisch betroffenen Ämtern zwecks pädagogischer Vor- und Nachbereitung mit den Organisatoren des Revolution Trains, dem Schulamt und dem Staatlichen Schulamt Mittelthüringen dringend erforderlich.   Stellungnahme der Stadtverwaltung Erfurt zur Drucksache 0013/18 Maßnahmen zur Drogenprävention in der Landeshauptstadt Erfurt Stellungnahme zur Sachverhaltsbeschreibung: Die CDU-Fraktion spricht von einem „kontinuierliche(n) Anstieg illegaler Drogenfälle“ und einer „massive(n) Veränderung der Konsumlandschaft“ in Erfurt und schlussfolgert daraus, dass eine „professionelle“ und „gezieltere“ Aufklärungskampagne hier erforderlich sei. Weiterhin wird berichtet, dass im Kontext schulischer Drogenprävention lediglich „4 Präventionsveranstaltungen“ vonseiten der Suchthilfezentren in Schulen durchgeführt wurden und aufgrund „mangelnder Kapazitäten“ weitere Anfragen zur Präventionsarbeit in Schulen abgelehnt werden mussten. Zudem wird deutlich gemacht, dass das „Drogenproblem nicht vor einzelnen Schultypen“ halt macht und sogar „Gymnasien“ betroffen seien. Für alle Problembeschreibungen im Kontext schulischer Präventionsarbeit wird schließlich ein „geeignetes Projekt“ vorgeschlagen, welches als hilfreich angesehen wird, um die „notwendigen Informationen über Suchtverläufe“ der Erfurter Schülerschaft vermitteln zu können. Aus der Beschreibung sind folgende Punkte problematisch, da sie nicht differenziert und unterkomplex betrachtet werden:
  • Die attestierten Veränderungen in der „Konsumlandschaft“ beziehen sich nicht nur auf den, gerade auch durch die Medien gehypten, Anstieg des Konsums bestimmter Substanzen, wie Crystal. Die so genannten „illegalen Drogenfälle“ weisen vielmehr ein hochriskantes Konsummuster auf, das sich zugleich durch den Beikonsum auch von legalen Drogen, wie Tabak und Alkohol kennzeichnet. Aus dem Jahresbericht 2016 der Drogenhilfe „Knackpunkt“ in Erfurt lässt sich dazu folgendes festhalten: „Der Konsum ist gekennzeichnet von polyvalenten Substanzeinsatz und hoher Risikobereitschaft bei gleichzeitig gutem Wissenstand bezüglich der spezifischen Substanzwirkung.“ Dass Drogenkonsumenten in der Regel um die Substanzwirkung und -nebenwirkungen Bescheid wissen, dürfte hiermit vorausgesetzt werden. Es zeigt auch, dass die vielbeschworene Aufklärung über Gefahren und Risiken von Drogen, zumindest nicht vor (weiterem) Drogenkonsum abhält. Dieser Illusion geht man schließlich auf dem Leim, wenn der präventive Fokus allein auf die biochemische Bedeutung der jeweiligen Substanz überstrapaziert wird und die konkrete Lebenssituation von Drogenkonsumenten in ihrem biografischen Verlauf nicht genügend gewürdigt wird. Hierzu hilft wiederum der Blick auf die Lebenspraxis der Klienten, der sich oft durch multiple Problemlagen auszeichnet, wie Wohnungs- und Arbeitslosigkeit, Schulden, drohende Haftstrafen durch Konsum etc., die wiederum die Frage nach der Motivation zu einer Teil- oder Vollabstinenz wesentlich beeinflussen.
  • Wenn schon von einer „Veränderung“ in der Konsumlandschaft gesprochen wird, dann müssen auch die Verfestigungen angeschaut werden, die im Bereich der legalen Drogen, insbesondere bei Alkohol, nach wie vor bestehen. Für Erfurt konstatiert der ökumenische Suchthilfeverbund im Jahresbericht 2016 jedenfalls ein „nahezu unverändertes“ hohes Niveau bei alkoholbezogenen Störungen.
  • Kindern und Jugendlichen, speziell in der Rolle als Schüler, wird unterstellt, dass sie „verführbar“ und ohne eigenen Willen wären, statt davon auszugehen, dass sie auch Drogen konsumieren möchten. Der Fokus auf die „Opferrolle“ entspricht dann der Präventionslogik in der traditionellen Suchtprävention, die auf pädagogischen Allerweltsformeln aufbaut, wie „je früher wir eingreifen, desto besser“. Als Resultat erwartet man dann „höhere Chancen“ auf ein „drogenfreies Leben.“ Das eigentliche Ziel und die Methode der präventiven „Aufklärung“ sind dann Verhinderung und Bevormundung, da man davon ausgeht, dass jeder Konsum bereits eine Vorform des Süchtigen wäre. Akzeptiert man hingegen, dass Drogenkonsum – zumal in einer auf Konsum getrimmten liberal-modernen Gesellschaft – nicht verhindert werden kann, dann ginge es darum, den jungen Heranwachsenden „Mut“ zuzusprechen, sich „ihrer eigenen Vernunft“ zu bedienen, wie Immanuel Kant das bereits weitsichtig formulierte. Kinder und Jugendliche sollten hiernach dazu befähigt werden, einen angemessenen Umgang mit Drogen zu finden.
  • Die damit angesprochene einseitige Wahrnehmung von Drogen als etwas Defizitäres und Lustfeindliches, läuft dann auf eine Präventionsarbeit hinaus, die statt auf eine Erziehung zur Drogenmündigkeit auf Abschreckung und einseitige Risikoaufklärung setzt. Nicht „geeignete Projekte“, vereinzelte „Präventionsveranstaltungen“ oder externe „Präventionsexperten“ wären demnach der zu vermittelnde Ort, sondern die Schule und das Umfeld der Schule (Familien etc.).
Stellungnahme zu den Beschlussvorschlägen:
  1. Die Erstellung eines übergeordneten und damit zentralistischen Gesundheitskonzeptes für die Erfurter Schulen mag sinnvoll sein, wenn den Schularten damit Gestaltungs- und Handlungsspielräume für suchtpräventive Maßnahmen eröffnet werden. Ein theoretisches Konzept auf alle Schulen in Erfurt zu übertragen, mag allerdings in der Schulpraxis auf Widerstand stoßen, weil es suggeriert, dass Schulleitung und Lehrer „nicht in der Lage“ seien, sich um diesen Bildungsauftrag angemessen zu kümmern. Und: das vorhandene Gesundheitskonzept, so der vermittelnde Eindruck, könne hiermit als „gescheitert“ angesehen werden. Zudem ignoriert der Gedanke, die Perspektive der Schulen vor Ort, deren eigenen Bemühungen, Lehrplaninhalte und Ideen zur Gesundheitsförderung in pädagogischen Prozessen umzusetzen. Gerade vor dem Hintergrund des Bildungsföderalismus, den jeweiligen spezifischen räumlich, sachlichen, ideellen und personellen Rahmenbedingungen in den 89 Schulen in Erfurt, wäre eine übergeordnete Konzeptualisierung sicher reizvoll, aber dem Anspruch nach praxisfern. Anhand welcher gesundheitsrelevanten Leitlinien müssten denn Grund-, Regel, Gesamt-, Gemeinschafts- und Sonderschulen, sowie Gymnasien und berufsbildende Schulen ihre pädagogische Praxis ausrichten? Das müsste vorerst unbedingt mit den Schulleitungen und Lehrern besprochen werden, sinnvollerweise dann unter der Frage: „Was hätten sie als Schule gewonnen, wenn es ein übergeordnetes Gesundheitskonzept gäbe?“
  2. Die Idee einer notwendigen Kooperation mit außerschulischen Akteuren, den so genannten Präventionsexperten, zur Erstellung eines Gesundheitskonzeptes ignoriert wiederum, dass Lehrer durchaus selber in der Lage sind, einen pädagogisch getragenen und didaktisch versierten Umgang damit zu finden. Sie benötigen dafür eher Freiräume und Zeit, statt wohlausgeklügelte Konzepte, die – zumal sie die Perspektive der Schüler nicht aufnehmen, hinter deren praktischen Erfordernissen liegen.
  3. Sinnvoll.
  4. Sinnvoll- dennoch: ist es nicht die Lösung, um den bestehenden und zukünftigen Lehrermangel auszugleichen
  5. Die Zuständigkeit für Sucht- und Drogenprävention im Kontext Schule ist im Thüringer Schulgesetz mit den §§ 47, 53 auch und unter Zuhilfenahme des Schulpsychologischen Dienstes geregelt.
  6. Wenn von einer „effizienteren Koordination“ die Rede sein soll, zwischen Polizei, Schulamt, freien Trägern und auch „ämterübergreifend“, dann wäre die Anbindung der vorhandenen integrierten Koordination von Psychiatrie, Sucht und Prävention an eine Stabstelle sinnvoll.
  7. Sinnvoll.
  8. Die Frage der Wirksamkeit kann sich nicht in einer strukturell-abstrakten Bestandsaufnahme von Angeboten erschöpfen. Sie muss schlussendlich durch die Einholung der Perspektive der Drogenkonsumenten beantwortet werden.
  9. Sinnvoll.
  10. Wir schließen uns der Meinung und Empfehlung zum Thema „Revolution-Train“ der drei Präventionsfachzentren der Thüringer Landesstelle für Suchtfragen e.V., dem Impuls-Büro der Suchthilfe in Thüringen GmbH und dem Fachverband Drogen und Rausch e.V. an, die dessen methodisch-praktische Umsetzung und Nachhaltigkeit infrage stellen.