Herzlichen Glückwunsch an den VAMV

Zum 15. Geburtstag des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter VAMV in Thüringen überbrachte ich heute die Glückwünsche der CDU-Landtagsfraktion. Wie der Bundesverband der bereits vor 40 Jahren gegründet wurde, hat auch der Thüringer Landesverband das Ziel der Interessenvertretung von geschiedenen, getrennt lebenden, nicht verheirateten, verwitweten oder die Trennung anstrebenden Väter und Mütter gesetzt. Für ihr ehrenamtliches Engagement ist den aktiven Mitgliedern und ihrer Vorsitzenden Viola Schirneck besonderer Dank auszusprechen. In der kommenden Woche wird die CDU-Fraktion das Engagement von Frau Schirneck bei der CDU-Ehrenamtsveranstaltung im Kaisersaal würdigen. Für die CDU bleibt es dabei, Familie ist da, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern dauerhaft Verantwortung tragen. Dies gilt selbstverständlich auch für Alleinerziehende. Die Zahlen der Alleinerziehenden steigen kontinuierlich, wobei ein deutliches Stadt/Land-Gefälle zu verzeichnen ist. Bei Alleinerziehenden sind soziale Netzwerke keine Selbstverständlichkeit und auch familiäre Netzwerke funktionieren nicht immer. Deshalb brauchen sie Unterstützung. Mehrere Themen beschäftigen uns in diesem Zusammenhang immer wieder. Heute wurden die aktuellen Zahlen zum Unterhaltsvorschuss-Gesetz im Focus beleuchtet. Thüringen kommt dabei schlecht weg. Lediglich 13,3 Prozent der staatlichen Unterhaltsvorauszahlungen werden von den zahlungsverpflichteten Vätern, und in wenigen Fällen auch Müttern, zurückgeholt. Thüringen ist damit Schlusslicht in Deutschland. Selbst Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg liegen mit über 14 Prozent Rückgriffsquote vor uns, ganz zu schweigen von Baden-Württemberg und Bayern (25 bzw. 30 Prozent). Hier sind im Interesse der Alleinerziehenden die örtlichen Jugendämter gefordert, endlich zu handeln. Daran knüpft die finanzielle Situation Alleinerziehender an. Während 1/3 der Alleinerziehenden sehr gut zurecht kommt, befinden sich 40 Prozent in einer finanziell sehr belastenden Situation. Die Änderungen beim Kinderzuschlag und das Schulstarterpaket helfen zweifellos. Berechtigte Forderungen bleiben aber noch offen, so die gestaffelten Kinderregelsätze im SGB II und die Absenkung der Mehrwertsteuersätze für Babyprodukte. Wir brauchen weiterhin die Impulse des VAMV. Bei Anhörungen zu Gesetzentwürfen, zu Maßnahmen der Familienhilfen brauchen wir immer wieder die Anregungen und die kritische Begeleitung. Und auch für Alleinerziehende gilt: Die Gesellschaft muss ihre Anliegen ernst nehmen und sie in ihrer Kompetenz stärken. Hilfe zur Stärkung der Elternverantwortung bleibt das wichtigste Ziel.

Neustart Volksbegehren?

Der Trägerkreis des „Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik“ kündigte gestern bei der jährlichen Tagung des Thüringer Landeselternverbandes Kindertagesstätten TLEVK vor rund 70 Teilnehmerinnen den Neustart des Volksgehrens für März 2009 an. Im Rahmen einer teilweise emotionsgeladenen Podiumsdiskussion mit den Teilnehmerinnen der Tagung haben wir zuvor die Kita-Situation in Thüringen erörtert. Insbesondere von den anwesenden Erzieherinnen und Leiterinnen wurden die ungenügende Personalausstattung und Probleme bei der Umsetzung des Bildungsplanes angesprochen. Ich habe für die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass wir das Gutachten von Prof. Michael Opielka Ende Dezember abwarten werden und danach Entscheidungen treffen. Ich habe Verständnis für das Drängen auf schnelle Entscheidungen, aber dabei müssen trotzdem die detaillierten Ergebnisse der Experten einbezogen werden. Es geht um Geld, viel Geld. Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen kostet 120 Millionen Euro und die Vorstellungen des Trägerkreises immerhin auch noch 80 Millionen Euro. Einer der Haken bei der Sache ist, dass beide die ersatzlose Streichung des Landeserziehungsgeldes vorsehen. Dies ist aber mit der CDU nicht verhandelbar, weil wir Eltern ins Zentrum der staatlichen Förderung stellen. Das Betreuungsgeld oder ein hochsubventionierter Betreuungsplatz, diese Entscheidung sollen und müssen die Eltern treffen. Derzeit die Eltern der zwei- bis dreijährigen Kinder, ab 2010 die Eltern der ein- bis dreijährigen Kinder. Neben vielen bereits diskutierten Punkten gab es aber doch noch neue Töne. SPD-Fraktionsvorsitzender Christoph Matschie erklärte, er wisse dass die Forderungen nach 2000 Erzieherstellen nicht in einen Schritt umzusetzen und zu finanzieren seien. Ähnlich argumentierte auch GEW-Vorsitzender Jürgen Röhreich, allerdings vor dem Hintergrund, dass kurzfristig gar nicht so viele Erzieherinnen zur Verfügung stünden. Fazit der Tagung des TLEVK für mich: Ich sehe Handlungsbedarf zu Änderungen am ThürKitaG. Darüber hinaus werde ich mir die Situation in zwei Erfurter Kitas genauer ansehen, da nach Schilderungen der Mitarbeiterinnen dort offensichtlich die gesetzlich vorgegebene Personalmindestausstattungen unterschritten werden. Befremdlich wirkte das nachträgliche Schlusswort vom Trägerkreis Volksbegehren. Beim Verlesen einer Resolution wurde deutlich: so recht glauben die Vertreter des Volksbegehrens nicht mehr an ihren Erfolg. Die Unterschriftensammlung für die Zulassung zum Volksbegehren (5.000 Unterschriften werden benötigt) soll erst im März starten. Ein Volksbegehren wird es daher (wenn überhaupt) erst nach der Landtagswahl geben. Bis dahin fordert der Trägerkreis erst mal zur Stimmabgabe für die Oppositionsparteien auf.

Thüringen bietet gute Rahmenbedingungen für Kita-Betreuung

Gleichstellungsarbeitskreis der CDU-Fraktion wertet Arbeitsbesuch bei IKEA in Erfurt aus

Das Thüringer Kindertagesstättengesetz bietet einen Rahmen für die Kinderbetreuung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der in der Wirtschaft geschätzt wird und erwerbstätigen Eltern hilft. Diese Überzeugung hat der Arbeitskreis für Gleichstellung bei einem Arbeitsbesuch im Einrichtungshaus IKEA in Erfurt gewonnen. Wie die Sprecherin des Arbeitskreises, Christina Tasch, heute sagte, galt der Besuch der Kooperation des Unternehmens mit der AWO-Kita in Erfurt-Bindersleben und der Unterstützung von Familien und Müttern durch das Einrichtungshaus. Wie Michael Panse, Mitglied im Gleichstellungsarbeitskreis und sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, in Erinnerung rief, hat der Landtag mit dem vor drei Jahren geänderte Thüringer Kita-Gesetz das rechtliche Fundament für Betriebskindergärten und die Kooperation zwischen Unternehmen und Kitas geschaffen. Auch die Wahl einer Kita am Arbeitsort werde durch das Gesetz unterstützt. IKEA-Mitarbeitern stehen in der AWO-Kita Plätze für ihre Kinder vom Krippenalter bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Die Betreuungszeiten können in einem zeitlichen Fenster von 6:00 Uhr bis 20:30 Uhr von Montags bis Sonnabends vereinbart werden. Zwei Drittel der rund 300 bei IKEA in Erfurt Beschäftigten sind Frauen, darunter viele junge Mitarbeiterinnen. Der Leiter des Einrichtungshauses, Jens Mertins, erklärte gegenüber dem Arbeitskreis, Thüringen biete „im Vergleich der Bundesländer gute Rahmenbedingungen zur Kita-Betreuung“. Von den 48 IKEA-Häusern in Deutschland haben zurzeit sechs eine Kooperationsvereinbarung oder eine eigene betriebsnahe Kindertageseinrichtung. Erfurt hat dabei laut Mertins eine Vorreiterrolle. Interessierte Anfragen kämen bereits aus dem gesamten Bundesgebiet. Wie Panse ergänzte, haben in Thüringen inzwischen vier Unternehmen Betriebskindergärten oder Kooperationsvereinbarungen, drei weitere Unternehmen wollen seinen Angaben zufolge demnächst folgen. Tasch würdigte nach dem Besuch die Förderung von Frauen durch das Unternehmen. „51 % weibliche Teamleiterinnen, 42 % Abteilungsleiterinnen und 40 % Einrichtungshausleiterinnen sprechen für sich“, sagte Tasch. Sie stellte besonders heraus, dass Frauen nicht zu Lasten ihrer Familien gefördert würden. Die Kindergartenkooperation, an die familiäre Situation angepasste Arbeitszeiten und die Unterstützung für junge Mütter und Alleinerziehende sind nach ihren Worten „Pluspunkte. Wer Familienfreundlichkeit zum Teil der Unternehmensphilosophie macht, hat bessere Karten bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern“, so die Gleichstellungspolitikerin.

GEW mit zweifelhafter Kita-Berechnung

Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen (GEW) heizt zur Zeit die Stimmung bei Eltern und Erzieherinnen mit einer Broschüre zur Umsetzung des „Thüringer Bildungsplanes bis 10 Jahre“ an. Michael Panse, sozialpolitischer Sprecher der CDU Fraktion im Thüringer Landtag, kritisiert daran insbesondere die dargestellten Finanzierungsbeispiele. Unter dem Slogan „Gebt uns mehr Zeit“ fordert die GEW von der Landesregierung in einer Pressemitteilung sowie dieser Broschüre kurzfristig 1,2 Millionen Euro für den Kita-Bereich. Dies würde nach Meinung der GEW ausreichen, um die „pädagogische Planungszeit pro Kind und Woche von 6 auf 12 Minuten zu erhöhen“ und „ab 100 Kindern in einer Einrichtung eine ganze Kita-Leitungsstelle zur Verfügung zu haben“. Der CDU-Sozialpolitiker Michael Panse erläutert hierzu, zur aktuellen Rechtslage und zur Betreuungssituation in Thüringen: „Wie die Forderungen der GEW mit 1,2 Millionen Euro finanziert werden sollen bleibt das alleinige Geheimnis der Rechenkünstler von der GEW. Laut § 14 Abs. 2 ThürKitaG sind für die Vor- und Nachbereitungszeit derzeit 0,0025 Vollzeitbeschäftigungseinheiten (VZB) pro Kind festgelegt. Daraus resultieren die immer wieder zitierten 6 Minuten pro Kind und Woche. Laut aktueller Kita-Statistik wurden in Thüringen zum 15. März 2008 insgesamt 79.460 Kinder betreut. Auf die Erzieherinnen  umgerechnet sind dies 198,65 VZB. Die durchschnittlichen Jahrespersonalkosten liegen bei 40.000 Euro – in der Summe also exakt 7,946 Millionen Euro. Genau diese Summe würde bei einer Verdoppelung der Vor- und Nachbreitungszeit auch noch einmal benötigt. Wenn also die GEW dies mit 1,2 Millionen finanzieren möchte, wären lediglich 15 Prozent der Gesamtkosten abgedeckt. Die Gewerkschaftler verschweigen, wer die verbleibenden 85 Prozent der Personalkosten tragen soll – Eltern, Kommunen oder vielleicht die Träger der Kitas? Hinzu würden noch die Kosten für die Erweiterung der Leitungstätigkeit kommen. In der Summe würde dann das von der GEW geforderte Geld wohl gerade mal für einen Monat ausreichen.“ Ebenso unredlich sind die Vergleichzahlen zur Kita-Finanzierung in dieser Broschüre und der dazugehörigen Pressemitteilung der GEW. Die GEW behauptet, dass der Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen im Jahr 1998 noch 242,5 Mio. DM, also rund 124 Millionen Euro, betragen hätte und im Jahr 2008 nur noch 84 Millionen Euro betragen würde. Panse dazu: „Dies ist falsch. Richtig ist hingegen, dass der Landeszuschuss für die Kindertageseinrichtungen im Jahr 2007 insgesamt 132,37 Millionen Euro betrug. Diese Summe setzt sich zusammen aus: der Pauschale nach § 19 Abs. 1 bis 6 in Höhe von 87,665 Mio. Euro, dem abgetretenen Landeserziehungsgeld für 73 Prozent der Kinder in Höhe von 27 Mio. Euro, der Infrastrukturpauschale nach § 21 in Höhe von 16,627 Mio. Euro und den Kosten für die Praktikanten nach § 19 Abs. 7 in Höhe von 1,085 Mio. Euro. Im Jahr 2008 wird die Summe sogar noch weiter steigen weil zwischenzeitlich nun über 76 Prozent der Kinder zwischen 2 und 3 Jahren eine Kita besuchen.“ Der CDU-Fraktion stellt sich die Frage, was die GEW mit solch leicht zu widerlegenden Berechnungen eigentlich bezweckt. Hierzu erklärt Panse abschließend: „Die GEW erläutert anhand ihrer Berechnung das Land hätte die direkte Kitafinanzierung zwischen 1998 bis heute um 35 Prozent gekürzt. Dies mag populistisch formuliert sein und der Untermauerung von Forderungen dienen, ist aber falsch und unredlich. Richtig ist hingegen, dass Thüringen immer noch den höchsten Landesfinanzierungsanteil aller jungen Bundesländer für Kitas leistet. Mit unseriösen Rechenbeispielen steigt die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung von Forderungen ganz sicher nicht. Ich kann die GEW nur auffordern, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren.“

Katholischer Familienbund vertritt die Interessen der Eltern

Seit einigen Wochen erhalten die Eltern von Kindern der kommunalen Erfurter Kindertageseinrichtungen neue Gebührenbescheide. Die Eltergebühren steigen darin zum Teil beträchtlich. Für einen Ganztagsbetreuungsplatz in einer Kinderkrippe werden nun bis zu 560 Euro im Monat (zuzüglich Verpflegungskosten) und für einen Ganztagsbetreuungsplatz in einer Kita bis zu 280 Euro (zuzüglich Verpflegungskosten) fällig. Beides sind die unrühmlichen Spitzenwerte in ganz Thüringen. Zudem drängt das Jugendamt entgegen erster Bekundungen nun auch die freien Träger sich dieser zweifelhaften Satzung anzuschließen. Die Icon: Bookmark CDU-Stadtratsfraktion hat vor einem halben Jahr leider vergeblich gegen diese Elternabzocke interveniert. Bei der Abstimmung im Stadtrat konnten die SPD-Linken und die noch linkeren Linken von diesem Irrsinn nicht abbringen. Wir halten diese Satzung für rechtswidrig, weil Eltern in einzelnen Fällen unangemessen hoch belastet werden. Bei den sogenannten Gastkindern (Kinder in Erfurter Kitas aus Nachbarkreisen) führt dies zusammen mit dem kommunalen Finanzierungsanteil dazu, dass mehr für einen Platz bezahlt wird, als er kostet. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Icon: Bookmark Katholische Familienbund Thüringen nun gemeinsam mit Eltern gegen diese Satzung klagen wird. Gerne verweise ich dazu auf die nachfolgende Pressemitteilung vom gestrigen Tag.  

Familienbund unterstützt Klage gegen Erfurter Kita-Gebühren

Der Familienbund der Katholiken im Freistaat Thüringen wird Erfurter Eltern bei einer Klage gegen die Kindergartengebührensatzung der Stadt Erfurt unterstützen. Im Anschluss an die Vorstandsitzung des Verbandes am vergangenen Freitag erklärte der Landesvorsitzende Frank Häger: „Wir sind von der Nichtigkeit der vorliegenden Gebührensatzung überzeugt, weil die Satzung in wesentlichen Punkten nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies ist besonders traurig, da die vorherige Satzung bereits im Juli 2006 vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht in einem von Familienbund begleiteten Verfahren für nichtig erklärt wurde. Nach über zwei Jahren Beratung hätten die Eltern von den dafür Verantwortlichen mehr Sorgfalt und Gespür für die rechtlichen Vorgaben erwarten können.“ Häger fordert Eltern, die einen Kindergartenplatz in einem kommunalen Kindergarten haben und mit dem neuen Gebührenbescheid höhere Beiträge bezahlen sollen, auf, sich mit dem Bescheid an den Familienbund zu wenden. Der Familienbund will alle klagewilligen Eltern unterstützen, wird aber mit einigen Familien, die bestimmte Fallvoraussetzungen mitbringen, eine Musterklage vorbereiten. Doch für die Klage ist Eile geboten: Die Gebührenbescheide werden in der Regel nach einem Monat rechtskräftig. Danach sei der Klageweg deutlich schwieriger, warnt Häger. Ansprechpartner für Rückfragen: Dr. Kurt Herzberg, Landesgeschäftsführer, Telefon 0361-5662083 und 0171-8826014

Herzlichen Dank an Roland Büttner

Seit über einem Jahr ist der Erfurter Stadtführer Roland Büttner in der Landeshauptstadt unterwegs und sammelt Spenden für das Icon: Bookmark Kinderhospiz Mitteldeutschland. Seine Spendensammelbox hatte inzwischen das stattliche Gewicht von 2,2 Kilogramm erreicht und so verschaffte er sich gestern „Marscherleichterung“ und übergab die Spendensumme an den Präsidenten des „Freundeskreises Kinderhospiz Mitteldeutschland“ Willibald Böck. Es war mir eine große Freude als Freundkreismitglied gemeinsam mit Willibald Böck und Herrn Büttner die Spendensumme zu zählen. Die stolze Summe von 376,82 Euro hat Roland Büttner gesammelt und will sie privat noch verdoppeln. Herzlichen Dank dafür! Das entstehende Kinderhospiz braucht viele Unterstützer. Roland Büttner leistet Hervorragendes. Bei seinen Stadtführungen verzichtet er häufig auf eine Entlohnung und bittet seine Gäste um eine Spende für das Kinderhospiz. Sein Ziel ist, den Aufbau einer Bibliothek im Kinderhospiz in Tambach Dietharz mit den von ihm gesammelten Spenden zu ermöglichen. Schon zum zweiten Mal hat er eine beträchtliche Spendensumme dafür übergeben. Roland Büttner wird weiter mit seiner Spendenbox in Icon: Bookmark Erfurt unterwegs sein. Der Dank der erkrankten Kinder und ihrer Eltern ist ihm gewiss.

Trägerkreis des Familienpolitik-Volksbegehrens plant tiefe Einschnitte bei Familienetats

Initiatoren wollen 16 Mio. Euro zu Lasten der Familien umschichten

Michael Panse, MdL
Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Der Trägerkreis des „Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik“ will bei einem etwaigen neuen Anlauf das Thüringer Erziehungsgeld weiterhin ersatzlos streichen und die Stiftung „Familiensinn“ auflösen. Das ergibt sich aus Unterlagen, die dem sozialpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, vorliegen. Abstand nimmt der Trägerkreis nach den Unterlagen von dem ursprünglich vorgesehenen beitragsfreien letzten Kita-Jahr und von der Absicht, die Elternbeiträge auf dem Stand des Jahres 2005 einzufrieren. Die sich abzeichnenden neuen Vorschläge gehen nach den Worten des Sozialpolitikers vor allem zu Lasten von Mehrkinderfamilien. Panse verwies die Vorstellung ins Reich der Träume, mit diesem Paket zu Lasten der Eltern bessere Personalschlüssel in den Kitas finanzieren zu können. Wie er darlegte, gelangen von den rund 40 Mio. Euro Landeserziehungsgeld bereits etwa 60 Prozent in die Kitas. Nämlich in den Fällen, in denen ein Platz beansprucht wird. Die restlichen 40 Prozent verteilen sich auf Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen oder einen Geschwisterzuschlag erhalten, weil sie mehrere Kinder haben. „Zu Lasten dieser Gruppe können die Initiatoren also theoretisch 16 Mio Euro aufbringen und damit die Wahlfreiheit zerstören“, sagte der Sozialpolitiker. Auch die geplante Auflösung der Stiftung FamilienSinn tauge nicht zu einer soliden Gegenfinanzierung . „Die 30 Mio. Euro Stiftungskapital könnten nur einmal ausgegeben werden. In den Folgejahren wären dafür dann 1,5 Mio. Euro jährlich für Aufgaben aufzubringen, die durch die Stiftung erfüllt werden“, erklärte der Abgeordnete. Sein Fazit: „Die Versprechungen des Trägerkreises sind auch dann nicht erfüllbar, wenn Leistungen an die Familien komplett gestrichen werden. Allein die Personalaufstockung würde 117 Mio. Euro kosten, von den Ausgaben für einen abgesenkten Rechtsanspruch und einen auf 10 Stunden erweiterten Betreuungsanspruch ganz zu schweigen.“ Für Panse geht es bei dem neuen Vorstoß in erster Linie um Begleitmusik zum Wahlkampf. Der Trägerkreis entwickele sich endgültig zu einer Hilfstruppe der LINKEN und der SPD, interpretiert Panse die ihm vorliegenden Unterlagen.

Trägerkreis vor zweitem Anlauf zum Volksbegehren

Während wir im Landtag noch heftig über den von den Oppositionsparteien eingebrachten Kita-Gesetzentwurf diskutieren (zuletzt im Plenum am Freitag), stellt sich der Icon: Bookmark Trägerkreis „Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik“ bereits auf einen zweiten Start eines Volksbegehrens ein. Einem Protokoll der letzten Vollversammlung des Trägerkreises vom 2.9.2008 ist dies zu entnehmen. Immer deutlicher wird dabei, es geht um den bereits aufziehenden Vorwahlkampf. Peter Häußler, stellvertretender Sprecher vom Trägerkreis, schreibt dazu an seine Mitstreiter: „Die Hauptbotschaft des Treffens: die Entwicklungen im Parlament machen einen Neustart des Volksbegehrens im kommenden Frühjahr wahrscheinlich. Wir werden dann in eine Wahlperiode geraten, die CDU wird wettern und wir werden antworten: wozu ist ein Wahlkampf denn da, wenn nicht zur Auseinandersetzung um strittige Themen?“ Recht hat Herr Häußler! Also dann sollten wir doch mal beginnen mit der Auseinandersetzung um den neuen (noch vertraulichen) Gesetzentwurf: Im Vergleich zum letzten wurde er erheblich gekürzt, um ihn lesbarer bzw. druckbarer zu machen. Der alte Entwurf wurde vom Thüringer Verfassungsgericht abgeschmettert und war zudem so umfänglich, dass er nicht einmal auf ein A3-Blatt passte. Bei der Straffung wurde nun zunächst das gebührenfreie letzte Kita-Jahr gestrichen, denn Volksbegehren zu Gebühren und Beiträgen sind rechtlich nicht zulässig. Aus dem gleichen Grund wurde die bisher vorgesehene Begrenzung der Elterngebühren auf den Stand des Jahres 2005 gestrichen. Den Kürzungsbemühungen fielen schließlich die ursprünglich geplanten Paragraphen zu den Zielen und Aufgaben der Kinderbetreuung und zum Leitungsrat zum Opfer. Geplant ist nach wie vor die ersatzlose Streichung des Landeserziehungsgeldes und die Auflösung der Icon: Bookmark Stiftung „Familiensinn“. Damit sollte nach Meinung des Trägerkreises genug Geld da sein, um die Personalverbesserungen in den Kitas und die Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab einem Jahr zu finanzieren. Dies bleibt jedoch unrealistische Träumerei. Von den rund 40 Millionen Landeserziehungsgeld fließen bereits jetzt schon rund 60 Prozent per Abtretungserklärung in die Kitas. Der Rest teilt sich auf zwischen den Eltern die ihre Kinder zwischen dem 2 und 3 Jahr zu Hause betreuen, nach den neuesten Zahlen sind dies 23 Prozent, und den Eltern mit mehreren Kindern, die einen Geschwisterzuschlag erhalten, auch wenn das Kind die Kita besucht. Der neue Gesetzentwurf würde damit insbesondere Eltern mit mehreren Kindern treffen. Bei der geplanten Auflösung der Stiftung „Familiensinn“ übersehen die Kollegen vom Trägerkreis, dass die zusätzliche Einnahme von über 30 Millionen Euro nur einmal zur Verfügung stehen, aber dafür in den Folgejahren auch die familienpolitischen Leistungen der Stiftung separat finanziert werden müssten (jährlich 1,5 Mio Euro). Die Kosten bei Realisierung des Volksbegehrens haben sich durch die Streichung des gebührenfreien Kita-Jahres zwar wohl um rund ca. 16 Millionen reduziert, aber es bleibt noch eine unrealistische Summe ohne Deckungsvorschlag. Allein 117 Millionen Euro würde jährlich die Personalaufstockung kosten. Hinzu kommen noch erhebliche Kosten für die Absenkung des Rechtsanspruchs und die Erweiterung des Betreuungsanspruch auf mindestens 10 Stunden täglich Fazit: Auch der neue Gesetzentwurf wird wohl nicht finanzierbar sein und eventuell vor dem Verfassungsgericht landen. Bei den strategischen Planungen des Trägerkreises hofft man darauf, dass durch die Landtagswahl im nächsten August vielleicht die Klage entfallen könnte. Dass zwischenzeitlich keine Verbesserung in den Kitas greifen würde, wird billigend bei der Planung der Strategie in Kauf genommen. Überdeutlich wird dies an einem Satz im Protokoll vom 2.9.: „Es besteht jedoch die große Wahrscheinlichkeit, dass sich die Liga mit Almosen abspeisen lassen wird (ab 300 VbE).“ Falls also die Liga als Träger von den meisten Thüringer Kitas einer Kompromissvariante zustimmen würde zwischen dem sozialpolitisch Wünschenswertem und finanzpolitisch Realisierbarem, wird ihr wohl vom Trägerkreis die „Freundschaft“ gekündigt. Wer noch Zweifel daran hat, wer hier politisch sein Süppchen kocht, findet unter der Terminankündigung im Protokoll des Trägerkreises die Antwort: „nächste TK Sitzung am 4.11. bei den LINKEN und AK Gesetz am 9.10. bei der SPD“ Interessenten am neuen vertraulichen Entwurf des Volksbegehrens (Stand Anfang September, unfertige Diskussionsfassung) können ihn von mir gerne per Icon: Mail E-Mail erhalten. Schließlich kann die Auseinandersetzung um strittige Themen doch nur hilfreich sein.

Michael Panse kritisiert Drängen der Oppositionsspitzen auf Beratungsende zu Kitas

Rot-rotes Duo hat dem Sozialausschuss nicht den Takt vorzugeben

Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Der CDU-Sozialexperte Michael Panse hat sich gegen Versuche der oppositionellen Fraktionsvorsitzenden Dieter Hausold und Christoph Matschie verwahrt, dem Sozialausschuss den Takt seiner Beratungen zur Familienpolitik vorzugeben. „Auf dem Prüfstand steht ein insgesamt erfolgreicher Umbau der Kindertagesstättenförderung, und es gibt keinen Grund, dabei etwas über das Knie zu brechen.“ Panse verwies darauf, dass der Ausschuss heute einen neuen Arbeitsauftrag ausgelöst hat. Die Landesregierung soll prüfen, welche Kosten bei verbesserten Standards auf Land und Kommunen zukommen. Nach den Worten des Sozialpolitikers zeigen die hohen Betreuungs- und Ganztagsquoten, dass das Kita-System in Thüringen von den Eltern angenommen ist. Besonders skandalös ist laut Panse der unausgesetzte Versuch, die Qualität der Kindertagesstätten herunterzureden und dem Land mangelndes finanzielles Engagement vorzuwerfen. „Knapp 94 % des pädagogischen Personals an Kitas haben in Thüringen einen Fachschulabschluss. Das ist deutschlandweit ein Spitzenwert. Mit knapp 38 % trägt das Land den höchsten Finanzierungsanteil aller deutschen Flächenländer an den Tagesstätten“, sagte der Abgeordnete. Panse prophezeite dem SPD-Fraktionsvorsitzenden, „auch bei diesem Thema in der rot-roten Bundesgenossenschaft als Kleinerer den Kürzeren zu ziehen. Erst kürzlich hat die LINKE ein Kita-Personalpaket im Umfang von 117,6 Mio € gefordert, von dem die Kommunen 67,6 Mio. € tragen müssten. In diesem Überbietungswettbewerb nach der schlichten Logik des >Mehr< wird die SPD weiter schmelzen wie Butter in der Sonne.“ Die CDU werde mit der gebotenen Sorgfalt und Expertise prüfen, wo bei den Personalschlüsseln nachjustiert werden müsse, um insbesondere den Betreuungsplan für Kinder bis 10 Jahre umzusetzen.

Jugendamt kündigt Schaffung neuer Krippenplätze an

Die Spatzen von Erfurt, bzw. die besorgten Eltern von Kleinkindern, pfiffen es von den Dächern; in der Landeshauptstadt reichen die Krippen- und Tagespflegeplätze nicht aus, um den steigenden Bedarf abzudecken. In der gestrigen Sitzung des Jugendhilfeauschusses wurde deshalb auf unseren Dringlichkeitsantrag hin heftig mit dem Jugendamt diskutiert. Jugendamtsleiter Hans Winklmann bestätigte, dass alle Plätze schon zu Beginn des Kita-Jahres randvoll belegt sind und derzeit vier Kinder mit bestehendem Rechtsanspruch unversorgt sind. In den nächsten Wochen wird sich allerdings dieses Problem noch deutlich verschärfen. Das Jugendamt erklärte, dass mittelfristig ca. 65 Plätze mehr benötigt werden und kurzfristig in den nächsten Wochen 42 neue Plätze geschaffen werden sollen. Dies ist für die Eltern sicher eine erfreuliche Ankündigung. Wir, die Icon: Bookmark CDU-Fraktion im Stadtrat, hatten bereits vor zwei Monaten auf den drohenden Mangel hingewiesen und die ursprünglich geplanten 590 Plätze als zu knapp bemessen angesehen. Neue Plätze sollen vor allem durch die Erweiterung bestehender Kapazitäten, aber auch durch zwei neue Gruppen geschaffen werden. Vorgesehen sind unter anderem:
  • in der AWO-Kita an der “Schmalen Gera” eine Gruppe mit 10 Plätzen ebenso wie 10 Plätze in der Mutter/Kind-Einrichtung in der Lowetscher Straße,
  • jeweils vier neue Plätze sollen unter anderem in Eckstedt, Tieftal, Schmiera und in der Kita “Arche Noah” entstehen
Zur Schaffung der 42 zusätzlichen Plätze werden 150.000 Euro Investitionsmittel und jeweils monatlich 25.000 Euro für 7 VbE bzw. Erzieherinnen als Personalkosten benötigt. Ich bin mir sicher, dass wir bei den anstehenden Nachtragshaushaltsberatungen Ende September im Stadtrat einen entsprechenden Antrag einbringen werden. Unabhängig davon bleibt es aber dabei: Es gibt einen gesetzlich verbrieften Rechtsanspruch im Icon: Document Thüringer KitaG für Eltern die z.B. beide berufstätig sind. Wenn ihnen kein Platz angeboten wird,haben sie das Recht auf ihrer Seite, wenn sie die Stadt im Eilverfahren verklagen. Soweit soll es aber nicht kommen. Ich habe deshalb gestern angeregt, bei unseren Nachbarkreisen zu prüfen ob es dort freie Plätze gibt. Die Stadt Erfurt müsste dafür zwar einen erheblichen Kostenbetrag pro Platz zusteuern, allerdings könnten verfügbare Plätze z.B. in Neudietendorf vielleicht für einige Eltern aus nahgelegenen Ortschaften eine Überbrückungsvariante sein. Eltern, die Probleme mit Betreuungsplätzen haben können sich gerne vertrauensvoll an den Jugendhilfeauschuß oder per Icon: Mail E-Mail direkt an mein Büro wenden.