Keine Beratungen auf der Basis vorläufiger Empfehlungen

Panse fordert die Oppositionsfraktionen zu einer sachlichen Debatte über die Kitas auf

„Vorläufige und mit vielen Vorbehalten versehene Empfehlungen reichen nicht aus, um die Zukunft der Kindertagesstätten seriös zu diskutieren.“ Mit diesen Worten hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, Forderungen der Oppositionsfraktionen zurückgewiesen, das Kindertagesstättengesetz des Landes umgehend zu ändern. Dafür gebe es auch nach der heutigen Debatte im Sozialausschuss des Landtags zu einem Zwischenbericht des Jenaer Sozialwissenschaftlers Michael Opielka keine Veranlassung. Bei allem was die Opposition an Wünschbarem fordere, bleibe stets die Frage nach der Finanzierung offen. Panse erinnerte die SPD-Sozialpolitikerin Birgit Pelke daran, dass sie selbst Mitte Oktober noch gefordert habe, der Sozialausschuss des Landtags solle sich zunächst mit dem Gutachten des Wissenschaftlers befassen, bevor er Schlussfolgerungen ziehe. „Die Erkenntnisse aus einem Gutachten, das noch nicht vorliegt, können auch nicht angemessen bewertet werden. Deshalb rate ich zu etwas mehr Sachlichkeit“, sagte der CDU-Sozialexperte. Die Opposition zeichne eine Zerrbild von der Situation an den Kindertagesstätten. Mit der geplanten Ausdehnung des Thüringer Elterngeldes habe die CDU-Fraktion überdies signalisiert, „dass es in der Familienpolitik keinen Stillstand gibt“, so Panse. Wie der CDU-Sozialexperte weiter ausführte, „kann die Opposition nicht erklären, wie sie ihre stets aufs Neue erhobenen Forderungen finanzieren will. Die Mehrausgaben beliefen sich auf 120 Mio. EUR, von denen 50 Mio. EUR das Land tragen soll. Zu den verbleibenden 70 Mio. EUR ist nichts zu hören. Entweder müssen die Eltern oder die Kommunen ran. Die werden sich bedanken“, sagte Panse. Die Opposition solle nicht vergessen, dass bereits im kommenden Jahr die Steuereinnahmen sinken werden. Das Thema werde abschließend beraten, wenn das Gutachten Opielkas vorliege.

Michael Panse zur aktuellen Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes: Eindrucksvolle Bestätigung für Wahlfreiheit als Kern der Familienpolitik

Eltern in Thüringen nutzen weit häufiger als im Bundesdurchschnitt die Möglichkeit, das vom Bund gezahlte Elterngeld auf zwei Jahre zu strecken. Und Thüringer Väter beantragen häufiger Elterngeld als im Durchschnitt der neuen wie der alten Länder. Das hat heute der familienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, unter Bezugnahme auf Daten des Statistischen Bundesamtes zu Elterngeldanträgen von Januar 2007 bis Juni 2008 mitgeteilt. Panse sieht in den Zahlen eine Bestätigung für die Thüringer Familienpolitik, die konsequent am Prinzip der Wahlfreiheit für junge Familien ausgerichtet ist. Wie der Politiker darlegte, nutzen deutschlandweit 8,5 % der Eltern die sogenannte Verlängerungsoption, durch die das Elterngeld bei halber Höhe zwei Jahre bezogen werden kann. In Thüringen greifen 22,4 % auf diese Möglichkeit zurück. Im dritten Lebensjahr des Kindes schließt sich das Thüringer Erziehungsgeld an. Ergänzend verwies Panse darauf, dass in Sachsen, das wie Thüringen ein Landeserziehungsgeld zahlt, der Bezug des Elterngeldes von 17,1 % der Eltern verlängert wird. Die Vergleichswerte für die anderen neuen Länder liegen zwischen 7,5 % in Brandenburg und 10,4 % in Mecklenburg-Vorpommern. In Thüringen kommen 15,4 % der Elterngeldanträge von Männern. Im früheren Bundesgebiet sind dies lediglich 13,3 % und in den neuen Ländern im Durchschnitt 14,9 %. Nach den Worten Panses „erlauben die Zahlen die Interpretation, dass die Wahlfreiheit tatsächlich greift und Eltern, die auf die häusliche Erziehung ihrer kleinen Kinder setzen, mit der Verlängerungsmöglichkeit eine wichtige Option eröffnet worden ist“. Der Politiker sieht darin auch Rückenwind für das Vorhaben der Bundesregierung, in ganz Deutschland ein Betreuungsgeld einzuführen. Nur so sei gewährleistet, dass Eltern tatsächlich frei wählen können, wie sie die ersten drei Lebensjahre mit ihren Kindern gestalten. Nach Meinung des Abgeordneten muss schließlich geprüft werden, ob es eine passgenauere Anschlussoption für das Thüringer Erziehungsgeld an das Elterngeld gibt. Je nach der Form der Inanspruchnahme kann die Leistung des Bundes zwischen 12 und 28 Monaten beansprucht werden.