CDU-Fraktion verurteilt linksextreme Gewalt

Panse fordert Linksfraktion zu Distanzierung auf In Anbetracht der Eskalation linksextremer Gewalt im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg und im Zusammenhang linksextremer Sabotageakte an der Bahninfrastruktur in den vergangenen Wochen zeigte sich CDU-Fraktionschef Michael Panse besorgt. Mit Befremden nimmt er zur Kenntnis, dass neben dem Aufruf des Landesverbandes der Linkspartei auch die Erfurter Stadtratsfraktion der Linken in Form von Plakatierung am Eingang ihrer Fraktionsräume im Rathaus zur aktiven Beteiligung an den Demonstrationen in Hamburg und entsprechenden Spenden aufruft. Dabei hält Panse fest, dass parteipolitische Aktivitäten in der Form im Rathaus nichts zu suchen hätten. Für die CDU-Fraktion ist zudem der Aufruf zur Demonstration gegen den G20-Gipfel ohnedies höchst umstritten, da hier keine klare Distanzierung zu den Gewalttaten der linksautonomen Szene und ander Organisationen erfolgt. Die CDU-Fraktion fordert daher in dem Zusammenhang eine klare Distanzierung aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen von den linksextremen Gewalttaten und Übergriffen in Hamburg. „Es ist vollkommen legitim vom Demonstrationsrecht Gebrauch zu machen. Gleichzeitig müssen aber diejenigen verurteilt werden, die es missbrauchen. Letztere agieren dabei zum Schaden derer, die tatsächlich friedlichen Protest einlegen wollen“, kommentiert Panse. „Die CDU-Fraktion wird dies im Erfurter Stadtrat thematisieren. Wir distanzieren uns klar von linksextremer und rechtsextremer sowie anders motivierter Gewalt. Wir erwarten ein konsequentes staatliches Vorgehen dagegen und danken ausdrücklich den Polizistinnen und Polizisten vor Ort. Dieses klare Bekenntnis erwarten wir auch von den anderen Fraktionen im Erfurter Stadtrat“, erklärt Panse abschließend.

Wider jede Form von Extremismus

dsc_0005aAusstellungseröffnung im Erfurter Ratsgymnasium: „Politischer Extremismus in Thüringen“

Am Montag, 16. April 2012, folgte der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Panse der Einladung ins Erfurter Ratsgymnasium zur Ausstellungseröffnung „Politischer Extremismus in Thüringen.“ Worte zur Eröffnung sprachen Thüringens Innenminister Jörg Geibert und der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes Thomas Sippel.

„Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat befasst sich schon seit geraumer Zeit mit dem Thema Extremismus und Extremismusbekämpfung. Dabei brachten wir das Thema u.a. mehrfach auf die Tagesordnung des Erfurter Stadtrates. Aus der Sicht der CDU ist nicht nur anlässlich der aktuellen Ereignisse im Zusammenhang mit Rechtsextremismus, sondern immer auch jede Form des Extremismus, sei es rechts, links oder fundamentalistisch geartet, abzulehnen und als Widerspruch aller demokratischer Bemühungen darzustellen und politisch bzw. ggf. juristisch zu bekämpfen,“ erklärt Michael Panse.

In konkretem Bezug zur Ausstellungseröffnung im Evangelischen Ratsgymnasium betont Panse außerdem: „Ich begrüße es, dass sich eine christlich-humanistisch geprägte Schule das Thema Extremismusaufklärung und -bekämpfung auf die Fahnen schreibt und deshalb den Raum für eine solche Ausstellung bereit stellt. In erster Linie bietet es den Schülern und Lehrern vor Ort sowie allen Interessierten darüber hinaus eine gute Gelegenheit, sich konstruktiv mit dem Thema auseinander zu setzen und darüber zu diskutieren.“

Die Ausstellung des Thüringer Innenministeriums und des Verfassungsschutzes will anlässlich der aktuellen öffentlichen Debatte insbesondere zum Rechtsextremismus über alle Formen des Extremismus aufklären. Weitere Informationen zur Ausstellung sind unter folgendem Link zu finden:

http://www.evrg-erfurt.de/aktuelles/einzelansicht/article/ausstellungseroeffnung-politischer-extremismus-in-thueringen.html

Holpriger Start für neuen Stadtrat

Rathaus
Erfurter Rathaus
Die Tagesordnung für die heutige konstituierende Stadtratssitzung barg eigentlich kein Konfliktpotential. Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses und Beschlussfassung zur Geschäftsordnung sind eher notwendige Formalien. Lediglich die Frage wie sich der Umgang mit dem fraktionslosen Abgeordneten mit rechtsextremistischen Hintergrund gestalten würde, sorgte zunächst für größere Aufregung. Zur ökumenischen Andacht in der Michaeliskirche kamen leider drei Stadtratsfraktionen gar nicht. SPD, Linke und Grüne hatten zeitgleich ihre Fraktionssitzungen anberaumt und verzichteten auf die Gedanken sowie die Segenswünsche von Senior Eras und Dechant Dr. Schönfeld für die neuen Stadträte. Senior Eras erinnerte an das Weizsäcker-Wort, es solle das Ziel sein, „eine lebenswerte Zukunft für nachfolgende Generationen“ zu schaffen. Vor dem Rathaus trafen wir auf ein größeres Polizeiaufgebot. Eine Demonstration gegen Rechtsextremismus wandte sich gegen den NPD-Mann im Stadtrat. Bei der Verpflichtung der neuen Stadträte verweigerte Oberbürgermeister Bausewein ihm, wie angekündigt, den Handschlag und auch sonst dokumentierten die Fraktionen Einigkeit im ablehnenden Umgang mit dem unerwünschten Stadtrat. Mit dieser Einigkeit war es vorbei, als es an die Wahl der Mitglieder des KoWo-Aufsichtsrates ging. Die Linke beanspruchte das Mandat des Vorsitzes für sich, schlug aber zur allgemeinen Überraschung nicht ihren langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden Peter Stampf vor. Stattdessen präsentierte sie in der Sitzung ihre „mandats- und postenbewusste“ Kreisvorsitzende Stange (sie hat schon für fast jedes Erfurter Mandat erfolglos kandidiert, vom OB, über Landtagsabgeordnete bis zur Ortsteilbürgermeisterin). Dies wiederum veranlasste den sichtlich verärgerten Stampf eine geheime Abstimmung zu beantragen und prompt fiel dabei Stange und mit ihr der Rest des Aufsichtrates mit 19 : 20 Stimmen durch. Damit gibt es nun vorerst keine Aufsichtsräte bei der KoWo und auch der von der SPD nominierte Stellvertreter Christian Ebeling kommt noch nicht zum Zug. Vor dem Hintergrund, dass die SPD 17 Stadträte plus OB-Stimme und die Linkspartei Zehn Stadträte hat, ist dieses Ergebnis eine erste Ernüchterung für die Bündnispartner von Rot-Rot.

NPD-Funktionär als Wahlbetrüger?

Wegen Verdachts des Wahlbetrugs hat die Staatsanwaltschaft Erfurt ein Verfahren gegen den bereits mehrfach vorbestraften NPD-Landesvorsitzenden Frank Schwerdt eingeleitet. Er soll zwar in Erfurt gemeldet sein, aber tatsächlich in Berlin wohnen und bei Besuchen in Erfurt lediglich in Hotels absteigen. Unter der von ihm angegebenen Adresse gäbe es zwar eine rechtsgerichtete Wohngemeinschaft aber nicht einmal ein Klingelschild mit seinem Namen. Die Beantwortung einer Landtagsanfrage ist mit heute dazu passend in die Hände gefallen. Unter der Drucksache 4/5274 führt die Landesregierung dazu interessante Dinge aus. Danach zu urteilen, würden die einschlägigen Rechtsgrundlagen für die Bestimmung des Status einer Wohnung (alleinige Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung) gemäß §§ 13 bis 15 des Thüringer Meldegesetzes dem geschilderten Sachverhalt Brisanz verleihen. Ich bin sehr gespannt, wie die diesbezügliche Prüfung der Erfurter Meldebehörde abgelaufen ist. Wohnung ist im Sinne des Meldegesetzes der umschlossene Raum der zum Wohnen oder schlafen benutzt wird. Im Zuge der Anmeldung hat der Meldepflichtige mitzuteilen, ob er weitere Wohnungen hat und – wenn ja – welche Wohnung seine Hauptwohnung ist. Die Meldebehörde ist an diese Erklärung des Meldeverpflichteten nicht gebunden und kann gemäß § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 ThürMeldeG dies einer Plausibilitätsprüfung unterziehen. Dem schließt sich die Frage an, über welche Erkenntnisse der Erfurter Wahlleiter über die Wählbarkeitsbescheinigung gemäß Thüringer Kommunalwahl-Ordnung verfügt. Zwar muss der Wahlleiter dies nicht bei jedem Kandidaten einzeln überprüfen, aber in diesem Fall hätte man aufmerksamer sein können und müssen. Wenn sich bestätigt, dass Wahlunterlagen für Schwerdt nach Berlin geschickt wurden und auf diversen rechtsextremen Internetseiten seine Adresse mit Berlin angegeben wird, kommen auch auf den Erfurter Wahlleiter Fragen zu. Falls Schwerdt bei der Meldebehörde oder bei der Wählbarkeitsbescheinigung falsche Angaben gemacht hat, ist er weder wahlberechtigt noch wählbar – und das ist in diesem Fall um so wichtiger! Das Strafgesetzbuch sieht für die Fälschung von Wahlunterlagen eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vor. Positive Begleitmusik wäre selbstverständlich der Verlust des zu Unrecht erschwindelten Stadtratsmandats. Da Schwerdt über die Hälfte der NPD-Stimmen als Personenstimmen bekommen hat, könnte dies dazu führen, dass wir im Stadtrat ganz von den Rechtsextremen in der neuen Wahlperiode verschont blieben.