Familien müssen weiter warten

Der Erfurter Ratssitzungssaal
Eigentlich sollte in der heutigen Stadtratssitzung endlich die Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf stadteigener Grundstücke oder Bestellung von Erbbaurechten daran für den Bau von Familienheimen – kurz Eigenheimrichtlinie – auf den Weg gebracht werden. Nach langer Vorberatung und diversen Stadtratsaufforderungen dazu, hatte die Verwaltung eine Richtlinie entworfen, die in den jeweiligen Fachausschüssen für Finanzen bzw. Bau und Verkehr einmütige fraktionsübergreifende Zustimmung erfuhr. Nach der nun noch folgenden Bürgerbeteiligung, hätte diese Richtlinie schließlich schnell in Kraft treten könnten. Dass die Familien, die bauen wollen, nun weiter warten müssen, ist einem zur Stadtratssitzung ohne Ausschussvorberatung kurzfristigem Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün und der Bunten Fraktion geschuldet. In diesem Antrag fordern sie eine weitere Richtlinie für eine Konzeptvergabe. Damit sollen dann auch besondere gemeinschaftliche Wohnformen und Wohnprojekte berücksichtig werden. Aus Sicht der meiner CDU Fraktion habe ich verdeutlicht, dass das Anliegen zwar berechtigt ist, aber durch die ebenfalls von Rot-Rot-Grün geforderte gemeinsame Beratung für unnötigen Zeitverzug bei der Eigenheimrichtlinie für Familien sorgt. Befremdlich finde ich, dass auch die Argumentation des zuständigen Beigeordneten Alexander Hilge nicht zu Rot-Rot-Grün durchdrang. Dieser warb wie wir eindringlich dafür, die Eigenheimrichtlinie für Familien jetzt auf den Weg zu bringen und die neu geforderte Richtlinie für Wohnprojekte später nachzuschieben. Dies lehnte der Fraktionsvorsitzende der Grünen mit der Begründung ab, man wolle mit der Verbindung der beiden Richtlinien bewusst den Druck auf die Verwaltung erhöhen, die zweite Richtlinie zügig zu erarbeiten. Rot-Rot-Grün drückte am Ende den Änderungsantrag mehrheitlich durch. Die CDU Stadtratsfraktion kritisiert, dass damit Familien die bauen wollen, zum Spielball rot-rot-grüner Machtdemonstrationen werden. Wieder einmal wurde mit einem Änderungsantrag, der erst zur Stadtratssitzung auf den Tisch flatterte die gute und substantielle Ausschussarbeit konterkariert.

Vom runden Tisch zur Willkommenskultur

Tagungsprogramm
Tagungsprogramm
„Willkommen: Flüchtlingsfamilien in der Familienbildung“ lautete der Titel der gestrigen Fachtagung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf) in Berlin. Als Tagungsort war ein durchaus historischer Ort gewählt. Im Dietrich-Bonhoeffer-Haus in Nachbarschaft des Friedrichstadtpalastes tagte vor über 26 Jahren, am 7. Dezember 1989 das erste Mal der zentrale Runde Tisch und schaffte die Basis für viele politische Veränderungen und letztlich den Weg zur Deutschen Einheit. Sowohl der Kirchensaal (sieht noch aus wie vor 26 Jahren) als auch Tafeln im Bonhoeffer-Haus erinnern an diese spannende Zeit. Mit Interesse habe ich in der Tagungspause heute die Schrifttafeln gelesen – es ist schon Wahnsinn, dass die über ein viertle Jahrhundert her ist! Fachlich ging es bei der eaf-Tagung um das Verständnis für Flüchtlingsfamilien, die zu uns gekommen sind. Die interkulturelle Kompetenz in der  Zusammenarbeit mit Flüchtlingen ist nicht automatisch vorhanden, selbst bei vielen Helfern, die es besonders gut meinen. Fortbildung für Ehren- und Hauptamtliche ist notwendig. Bei den aktuell zurück gehenden Flüchtlingszahlen ist erstmals auch etwas Zeit dafür. Hilfestrukturen, die es gibt, müssen zielgenau wirken aber vor allem die Menschen erreichen. Besonders deutlich wurde bei der Tagung auch, dass Hilfe immer auch Hilfe zur Selbsthilfe sein muss. Dauerhafte Hilfesysteme führen dazu, dass Menschen nicht in ihren eigenen Möglichkeiten gestärkt, sondern langfristig bevormundet werden. Ich sehe ein wichtige Herausforderung darin, die Flüchtlinge mit ihren individuellen Stärken wahrzunehmen und zu fördern. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet eine bundesweite Workshop-Reihe mit dem Titel „Elternbegleitung für geflüchtete Familien“ an. Diese Reihe findet 30 Mal in ganz Deutschland statt – am 22. Juni 2016 auch in Arnstadt. Bilder der eaf-Tagung    

Kita-Abzocke in Erfurt

Zum schlimmen baulichen Zustand etlicher Kitas gesellt sich jetzt der Griff in die Taschen der Eltern
Der Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters für das Jahr 2013 liegt auf dem Tisch des Stadtrats und darin verbergen sich erhebliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass die angepeilte Erhöhung der Kita-, Krippen- und Hortgebühren für heftige Diskussionen sorgen wird. Aus dem Haushaltsentwurf lässt sich die vom Oberbürgermeister und seiner linken Beigeordneten vorgesehene Gebührenerhöhung nur zwischen den Zeilen lesen. Bei den Elterngebühren in den kommunalen Kitas sollen die Eltern 144.000 Euro und rund 500.000 Euro bei Krippengebühren mehr bezahlen. Dies sind allerdings nur die kommunalen Einrichtungen und es ist nur der Berechnungszeitraum vom 1. August bis 31.12. kalkuliert (ab dem 1.8. könnte erst eine neue Kita-Gebührenordnung in Kraft treten). Es ist also anzunehmen, dass der Griff in die Taschen der Eltern tiefer und dreister ausfallen wird. Ich gehe davon aus, dass die Erfurter Eltern nach Bauseweins und Thierbachs Planungen mit etwa 2 Millionen Euro/jährlich an der Haushaltssanierung beteiligt werden sollen. Am Montag wurde den Vetretern des Stadtelternbeirates der Entwurf der neuen Kita-Gebührenordnung übergeben und den Kita-Träger zugeschickt. Dieser Entwurf (nachfolgend im Wortlaut abgedruckt) sieht vor, dass die Gebühren für Krippen auf 600 Euro/Platz, für Tagespflege auf 490 Euro/Platz und Kita auf 400 Euro/Platz steigen sollen. Bereits jetzt liegt Erfurt schon mit 280 Euro für einen Kita-Platz und 560 Euro für einen Krippenplatz deutschlandweit an der Spitze. Der Gebührenentwurf wurde aber weder dem zuständigen Jugendhilfeausschuss noch den Stadträten zugeleitet. Nachdem ich gestern von Kita-Trägern auf das Thema angesprochen wurde und den Entwurf erhielt, habe ich heute Namens der CDU-Stadtratsfraktion in Dringlichkeit auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen lassen und eine Stellungnahme der Verwaltung eingefordert. Weder die zuständige Beigeordnete noch der Jugendamtsleiter waren beim Jugendhilfeausschuss, aber dennoch berichtete ein Vertreter des Jugendamt Bemerkenswertes. Zur Vereinheitlichung der Erfurter Kita-Gebührenordnung bei den kommunalen Einrichtungen und den freien Trägern gab es eine Arbeitsgruppe, an der auch der Stadtelternbeirat beteiligt war. Das von dieser Gruppe vorgeschlagene Konsenspapier wurde aber von der Verwaltung nicht akzeptiert und seitens der Verwaltungsspitze ein eigener Entwurf erarbeitet, der mit Niemanden außer der Verwaltungsspitze abgestimmt wurde. Dieser Entwurf sei nun ein Beratungsvorschlag – wird zumindest behauptet. Dass dies unwahr ist und stattdessen die hohen Gebühren das Ziel sind, wurde bei der Beantwortung meiner Nachfrage zu dem Thema deutlich. Bereits vor Wochen wurden die Gebühreneinnahmen im Haushalt auf Basis des Verwaltungsvorschlags kalkuliert, musste das Jugendamt einräumen. Es geht nun also nur noch darum, diese Kita-Abzocke der Eltern möglichst schnell durch den Stadtrat zu peitschen! Die CDU-Stadratsfraktion wird dieses Thema zu einem zentralen Punkt der Haushaltsdiskussion machen. Der dreiste Griff in die Taschen der Eltern wird zu einer sozialen Entmischung in den Kitas führen und er wird dazu führen, dass weniger Kinder einen Kita-Platz nutzen werden. Andreas Bausewein hat einst versprochen die Kita-Gebühren abzuschaffen. Er hat dabei genauso gelogen, wie bei seiner Ankündigung die Kitas in Erfurt bis 2012 zu sanieren. Der Haushaltsentwurf 2013 dokumentiert das Versagen im Kita-Bereich. Viele marode Kitas werden auch 2013 nicht in Ordnung gebracht und die Eltern werden nicht entlastet sondern belastet.   Entwurf Stand 13.05.2013 Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege  Auf der Grundlage der  §§ 22, 23, 24 und 90 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), des § 20 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.02.2009 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 09.09.2010 (GVBl. S. 291) und der §§ 2, 18 und 26 Abs. 2 Nr. 10, 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2011 (GVBl. S. 531) hat der Erfurter Stadtrat in seiner Sitzung am …………..2013 die folgende Entgeltordnung beschlossen:  1. Grundsätze 1.1    Die Entgeltordnung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und Kindertagespflege der Landeshauptstadt Erfurt und bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft durch die Stadt.  1.2    Das Betreuungsverhältnis wird privatrechtlich ausgestaltet. Dazu schließt die Stadtverwaltung mit den jeweils Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag. Der Betreuungsvertrag enthält die detaillierten Regelungen zur konkreten Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, insbesondere zur Einkommensermittlung und zu den Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten. 1.3    Die Höhe des Elternentgelts beträgt bei der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren in einer Kindertageseinrichtung monatlich 600,00 EUR, bei der Betreuung von Kindern ab 2 Jahren in Kindertageseinrichtungen monatlich 400,00 EUR. Die Höhe des Eltern­entgelts beträgt in der Kindertagespflege, unabhängig vom Alter des Kindes, monatlich 490,00 EUR.  1.4    Auf Antrag der Eltern kann das Entgelt ermäßig oder erlassen werden. Die Ermäßigung oder Erlass richtet sich nach dem Betreuungsalter, dem Betreuungsumfang und dem Einkommen gem. Ziff. 2 und 3 dieser Entgeltordnung.  2. Einkommen 2.1    Als Einkommen gelten alle monatlichen Bruttoeinkünfte der Familie (Erziehungsberechtigte und ihre im selben Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder). Soweit andere Einkommen erzielt werden, sind diese auf monatliche Bruttoeinkünfte umzurechnen. Ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten oder Einkünften der Erziehungsberechtigten untereinander ist ausgeschlossen. 2.2    Ausgenommen vom Einkommen sind das Kindergeld und das Thüringer Erziehungsgeld. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird in Höhe des Mindestbetrages (nach § 2 Abs. 5 BEEG i. H. v. 300 EUR bzw. nach § 6 BEEG i.H.v. 150 EUR) sowie des Erhöhungsbetrages bei Mehrlingsgeburten (§ 2 Abs. 6 BEEG) ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt. 2.3    Vom Einkommen sind folgende Pauschalbeträge abzusetzen:  
bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 40 v.H.

 

bei Beamtenbezügen 25 v.H.

 

bei Einkünften, die entweder nur steuer- oder nur sozialversicherungspflichtig sind 30 v.H.

 

bei Einkünften, die weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig sind 5 v.H.

 

 Das um die Pauschalabzüge bereinigte Einkommen bleibt bei einem Kind bis zu einer Höhe von 1.200 EUR außer Betracht.  2.4    Das bereinigte Einkommen der Erziehungsberechtigten ist ab dem zweiten oder mehr kindergeldberechtigten Kindern um jeweils 500,00 EUR monatlich je Kind zu reduzieren. Berücksichtigt werden das zweite und alle weiteren Kinder, für die die Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben.  2.5    Unterhaltszahlungen können bis zum gesetzlich vorgesehenen Umfang vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, wenn sie auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen und tatsächlich gezahlt werden.  3. Bemessung des ermäßigten Elternentgelts 3.1    Die Höhe des ermäßigten Entgeltes beträgt
  • für Kinder unter zwei Jahren 20% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder ab zwei Jahren 15% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder in Tagespflege 20 % des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
      Das ermäßigte Elternentgelt wird längstens für 12 Monate festgesetzt. Nach Ablauf erfolgt eine erneute Überprüfung der Einkommensverhältnisse. 3.2    Die Änderung des Einkommens (Minderung oder Erhöhung) von 5 v. H. oder mehr sind durch die Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Das zu zahlende Entgelt ändert sich ab dem Zeitpunkt des Eintritts der geänderten Verhältnisse. 3.3    Das Elternentgelt bei einer Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden) beträgt 75 v. H. des Entgelts das für eine Ganztagsbetreuung zu zahlen ist. 3.4    Beträgt das nach dieser Entgeltordnung bereinigte monatliche Einkommen weniger als 50 EUR, wird kein Entgelt erhoben. 3.5    Das Elternentgelt wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. 3.6    Für eine tageweise Betreuung sind 5 v. H. des Elternentgelts nach Ziffer 1.3 pro Tag zu entrichten. Für eine stundenweise Betreuung ist ein Elternentgelt von 3,00 EUR je angefangene Stunde zu entrichten. 3.7    Sofern von den Erziehungsberechtigten der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt vorgelegt wird, erfolgt für die Dauer der Gültigkeit des Ausweises eine Befreiung von der Zahlungspflicht des Elternentgelts. 4. Verpflegung Für die Verpflegung des Kindes in der Kindertageseinrichtung werden zusätzlich zu den Elternentgelten Verpflegungsentgelte erhoben. Die Höhe dieser Entgelte wird von den jeweiligen Trägern im Einzelfall festgelegt. Für die kommunalen Einrichtungen gelten die Verpflegungsentgelte in der Anlage 1. 5 . Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft. gez. Oberbürgermeister  

Familienforum mit Kristina Schröder

Begleitet von erheblichem Medieninteresse fand heute das Familien-Forum der CDU Fraktion im Thüringer Landtag in INSA-Haus in Erfurt statt. Leider focussierte sich das Medieninteresse weniger auf das Thema Familie als auf die Zukunft der Bundesfamilienministerin. Allerdings tat Kristina den wartenden Journalisten nicht den Gefallen die seit dem Wochenende geführten Medienspekulationen zu kommentieren. Sie sprach hingegen zu den 60 Teilnehmern des Forums darüber, was zeitgemäße Familienpolitik ausmacht. Dies ist, und da waren sich fast alle Teilnehmer des Forums einig, die Frage das Familien Vertrauen und Anerkennung, echte Wahlfreiheit der Kinderbetreuung und mehr Familiengerechtigkeit, vor allem aber keine Bevormundung brauchen. Dr. Kurt Herzberg, die Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann und Dr. Cornelia Haase-Lerch erläuterten in Impulsreferaten, was Familien brauchen. In drei anschließenden Arbeitsgruppen haben wir die Impulse tiefergehend diskutiert. Welchen Beitrag der Staat leisten kann war ein  Thema moderiert von der Vorsitzenden des Sozialausschusses im Thüringer Landtag Beate Meißner. Was in der Wirtschaft geschehen müsse war die zweite Diskussionsrunde moderiert von Christa Müller und ich durfte die dritte Gruppe moderieren, wo es um die Anforderungen von Familien ging. In der anschließenden Podiumsdiskussion gab Christa Müller ein klares Bekenntnis für das Landeserziehungsgeld ab und forderte ein Erziehungsgehalt.
Mit Christa Müller und Christian Gumprecht
Sie lobte ausdrücklich die Familienpolitik in Thüringen. Dies war um so bemerkenswerter, weil Christa Müller, die Ex-Gattin von Oskar Lafontaine, bis 2011 Familienpolitische Sprecherin der Linken im Saarland war. Unser sozialpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Christian Gumprecht nahm es ebenso erfreut zur Kenntnis, wie der Fraktionsvorsitzende Mike Mohring und der ehemalige Sozialminister Klaus Zeh. Selbstverständlich registrierte auch Hermann Binkert das Lob für das Landeserziehungsgeld. Er hatte die Grundzüge der Familienoffensive vor nun sieben Jahren entworfen und wie ich auch in meiner damaligen Funktion als Sozial- und Familienüolitiker der CDU  häufig Kritik dafür eingesteckt – da tut etwas Lob mal gut 🙂 Bilder vom Forum  

Gespräch in der Psychosozialen Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe, Familien und Lebensberatung

eflbZu einem interessanten Erfahrungsaustausch war ich in der Psychosozialen Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung zu Gast. Träger der Einrichtung ist die Ökumenische Kliniken für Psychiatrie gGmbH, früher war es einmal die Evangelische Stadtmission. Frau Andrea Schwalbe als Geschäftsführerin erläuterte mir mit ihren Mitarbeiterinnen die aktuelle Situation sehr umfänglich. Sowohl aus meiner Arbeit als sozialpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, als auch als Stadtrat und Jugendhilfeausschussitglied kenne ich die Arbeit der Beratungsstelle in der Erfurter Schillerstraße ganz gut, wenngleich ich auch drei Jahre lang nicht vor Ort war. Bei meinem gestrigen Besuch war ich allerdings als Generationenbeauftragter dort und es ging vordringlich auch um die generationenübergreifenden Beratungsangebote. Seit Jahren bestehen in Erfurt durchaus lange Wartelisten und höhere Bedarfe nach Beratung, als es Beratungskapazitäten gibt. Pro Familia, die Caritas und die Ökumenische Kliniken für Psychiatrie gGmbH sind als Träger in diesem Bereich aktiv. Mit dem Ausstieg der AWO aus der Beratungslandschaft wurden zwar die Personalkapazitäten aufgeteilt, aber der Beratungsbedarf steigt seit Jahren kontinuierlich. Die Beratungsarbeit geht vom Ansatz aus, Menschen in Belastungssituationen beizustehen. Problematisch ist dabei, dass Beratungsbedarfe, die über das KJHG hinausgehen (also für Kinder/Jugendliche bzw. Hilfen zur Erziehung) nur in einen geringen Umfang beraten werden können. Alle Altersstufen jenseits von 21 Jahren sind davon betroffen. Wartelisten sind die Folge, im schlimmsten Fall auch Weiter- oder Abweisungen, weil die Beratungskapazitäten fehlen. Über 225 neue Fälle im Jahr 2012 und 242 laufende Fälle aus dem Vorjahr stehen eine Warteliste bei der Erziehungsberatung von 59 und bei der Lebensberatung von 27 Fällen gegenüber. 64 Fälle mussten weiterverwiesen werden. 3,5 VbE leisten die Beratungsarbeit, davon drei Kolleginnen nur mit einer Halbtagsbeschäftigung. Da insbesondere der Bedarf bei der „mittelalten“ und alleinstehenden Gruppe der Menschen deutlich steigt, muss es hier bessere Finanzierungsmöglichkeiten geben. Als Generationenbeauftragter werbe ich um mehr Unterstützung für diesen wichtigen Beratungsbereich – die Haushaltsverhandlungen mit dem Land stehen gerade an. Aber auch die Stadt muss dieses soziale Thema stärker in den Blick nehmen.

Hilfe für Familien und Alleinerziehende in der Saalestadt Jena

Stefanie Frommann mit dem Bild vom Besuch Horst Köhlers
Stefanie Frommann mit dem Bild vom Besuch Horst Köhlers
Auf eine beeindruckende Bilanz kann das Jenaer Zentrum für Familie und Alleinerziehende e.V. verweisen. Beim heutigen Besuch in der Saalestadt konnte ich mich davon überzeugen und zugleich mit den Vertretern vor Ort Zukunftsperspektiven diskutieren. Die Geschäftsführerin des Vereins Stefanie Frommann erläuterte die Aufgaben des Zentrums welches sich an Eltern, Mütter, Väter und Kinder mit Unterstützungsangeboten wendet. Die beiden Kindertagesstätten Saaleknirpse und Kinderschirm gehören ebenso dazu wie der Kinder- und Jugendschutzdienst und die Schwangerschafts- und Konfliktberatungsstelle. Angebote der Elternschule, Pekip-Kurse und viele andere Kurse werden im Vereinszentrum in der Dornburger Straße vorgehalten. In Jena gibt es ebenso wie in vielen anderen Großstädten besonders viele Alleinerziehende, deshalb wendet sich der Verein mit seinen Angeboten speziell an junge alleinerziehende Mütter und Väter. Neben der Kita Kinderschirm im Haus der Geschäftsstelle, gibt es dort Spielzimmer und eine stundenweise Betreuungsmöglichkeit. Die umfänglichen Erfahrungen in der Arbeit mit Familien hat der Verein bei der Gründung des „Jenaer Bündnis für Familie“ 2006 eingebracht und ist jetzt als Koordinierungsstelle Dreh- und Angelpunkt für die weitere Arbeit. 52 Partner arbeiten in diesem Bündnis mit. Bereits seit 1996 entwickelt der Verein Möglichkeiten der flexiblen Kinderbetreuung. Darüber hinaus ist der Verein Ansprechpartner für viele Unternehmen der Region. Jenoptic hat mit der Betriebskita bereits vor Jahren mit dem Verein einen thüringenweit beachteten Akzent gesetzt.  Selbst Bundespräsident Horst Köhler hat sich bereits bei einem Besuch im Familienzentrum in Jena über die Arbeit informiert. Auch in diesem Sommer ist wieder gemeinsam mit der Stadt Jena eine Woche der Generationen mit vielen Veranstaltungen geplant. Ich werde sicher nicht erst dann wieder vor Ort sein und die Arbeit gerne unterstützen.

Wieder in der Politik? Natürlich!

CDU Infostand
Monatlicher CDU Infostand
Die gestrige Pressemitteilung in Reaktion auf die Forderung der FDP nach Abschaffung des Landeserziehungsgeldes und der Stiftung Familiensinn hat eine alte kontroverse Diskussion wieder belebt. Die Forderung der FDP ist nicht neu, die Argumente sind fast alle schon ausgetauscht und die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, dass das Landeserziehungsgeld Bestandteil der Familienförderung im Freistaat ist. Ja, deshalb stimmt es, was die OTZ in den ersten beiden Sätzen eines heutigen Artikels schrieb: „Michael Panse ist von der FDP nicht amüsiert. Der Landesbeauftragte für das Zusammenleben der Generationen sah sich gestern veranlasst, den Liberalen einen Griff in die Tasche der Eltern vorzuwerfen.“.  Bei vielen anderen Punkten irrt allerdings der Verfasser des Artikels. In der Überschrift meint er: „Ex-Landtagsabgeordneter der CDU macht auch auf seinem eigentlich neutralen Posten das, was er kann: Parteipolitik“. Er übersieht geflissentlich, das Landeserziehungsgeld und die Stiftung Familiensinn sind nicht Parteipolitik sondern Regierungshandeln und Koalitionsvereinbarung. Manche mögen gehofft haben, dass ich mit meiner Meinung hinter den Berg halte – diejenigen muss ich allerdings enttäuschen. „Er kann es offenbar nicht lassen“ -Ja!  „Er hat sich gefälligst rauszuhalten aus dem Schlagabtausch der Parteien“ – Nein! Der Kollege der OTZ mag ein eigenes Verständnis von den Beauftragten der Thüringer Landesregierung haben, es ist nicht mein Verständnis. Ich werde Themen, die zu meinem Aufgabenbereich gehören ansprechen, dazu braucht es keine“Arbeitsplatzbeschreibung“ sondern ein definiertes Aufgabenfeld und das gibt es bereits. Ich bin nicht „wieder in der Politik“, wie es ein FDP Landtagsabgeordneter heute meinte, sondern habe nach wie vor eine politische Meinung. Es ist legitim, diese kritisch zu hinterfragen. Nach Ankündigung der FDP Landtagsfraktion, sollen nun Gesetzentwürfe zur Abschaffung des Landeserziehungsgeldes und der Stiftung Familiensinn in den Landtag eingebracht werden. Ich werde natürlich sehr interessiert die parlamentarische Debatte und die Entscheidungen dazu verfolgen. Ebenso interessiert bin ich am Familienförderkonzept der FDP (wenn es denn eines gibt) und nicht nur das Prinzip „Leistungskürzungen“. Und bevor wieder ein Journalist oder ein interessierter FDP-Politiker nachfragt: Auf meiner Homepage (einschließlich blog) äußere ich mich für mich selbst, als Fraktionsvorsitzender der CDU Stadtratsfraktion oder als stellvertretender CDU Kreisvorsitzender. Und zu Gesprächen lade ich auch zukünftig gerne an den monatlichen CDU Infostand auf dem Erfurter Anger ein.

Erziehungs-, Familien-, Paar- und Lebensberatung in Erfurt gefährdet

Beratungsstelle der ÖKP in der Schillerstraße
Beratungsstelle der ÖKP in der Schillerstraße
Nahezu täglich erreichen uns in der CDU Fraktionsgeschäftsstelle im Rathaus sorgenvolle Anrufe über drohende Kürzungen im Rahmen des Haushalts 2010. Fast alle Träger im Sozial- und Jugendhilfebereich erhielten von der Stadtverwaltung inzwischen eine Kündigung bestehender Leistungsvereinbarungen. Konsequenz ist ein hohes Maß an Verunsicherung bei Mitarbeiterinnen, Trägervertretern und Hilfesuchenden. Gefährdet ist bei diesen pauschalen Kürzungen auch die Qualität der „Erziehungs-, Familien-, Paar- und Lebensberatung“. Vier Träger teilen sich derzeit in die Beratungsarbeit. Neben der AWO und Pro Familia ist dies die Beratungsstelle der Caritas und die Psychologische Beratungsstelle der Ökumenischen Kliniken für Psychiatrie (ÖKP) gGmbH. Nachdem ich bereits vor einigen Tagen zu Besuch in der Beratungsstelle der Caritas war, habe ich mich heute Vormittag mit den Mitarbeiterinnen der ÖKP zu einem Fachgespräch getroffen. Die vom Jugendamt geplante Kürzung der Personalstellen von 3 auf 2,5 VbEwürde sich um so heftiger auswirken wenn man sich die Entwicklung der Beratungstätigkeit und der Fälle ansieht. Die derzeitige Beratungskapazität ist ausgeschöpft. Seit Beginn des Jahres steigt deutlich die Zahl der Anfragen. Der vom KJHAG im § 24 empfohlene Beratungsschlüssel wird bereits jetzt in Erfurt unterschritten und würde itjeder weiteren Reduzierung auf ein nicht zu akzeptierendes Maß absinken. Da zudem die AWO die Arbeit ihrer Beratungstelle einstellt, werden die verbleibenden drei Beratungsstellen keine zeitnahe Beratung hilfesuchenden Familien anbieten können. Verspätete Hilfeangebote ziehen wiederum erhebliche Mehrkosten nach sich. Ich bin jedes Mal wieder auf Neue entsetzt, dass bei den vorläufigen Haushaltsplanungen so wenig Gespür entwickelt wird, was Kürzungen nach der Rasenmähermethode anrichten können. SPD und Linke als Verantwortungsträger für die Verwaltungsspitze von Oberbürgermeister und Sozialdezernentin sind dabei die Axt an nahezu jede Stelle der sozialen Infrastruktur der Stadt anzulegen. Wir werden für die Aufrechterhaltung der Beratungsstruktur in Erfurt bei den Haushaltsberatungen nachdrücklich streiten. Ich bin gespannt ob die Argumente der Mitarbeiterinnen und der Träger bis zu den Linken und der SPD durchdringen.