Gute Nachricht für Familien – weitere Familienhebammen zertifiziert

Familienhebammen (21)
Michael Panse, MdL und die beiden neuen Erfurter Familienhebammen Anika Buntrock und Claudia Momand
Heute erhielten 14 ausgebildete Familienhebammen ihre Zertifizierung. Damit gibt es im Freistaat Thüringen nunmehr 51 ausgebildete Familienhebammen. Und ich bin stolz darauf, dass wir die Rahmenbedingungen dafür schaffen konnten. Gesetzlich haben wir in dieser Legislaturperiode die Familienhebammen verankert. Die Fortbildungskosten trägt das Land und auch die Anschubfinanzierung für ihren Einsatz kam aus Landesmitteln. Fester Begleiter der Fortbildung wurde nun bei der 3. Staffel die Stiftung FamilienSinn. Vielen Dank dafür. Besonderer Dank gebührt aber dem Landeshebammenverband und ihrer Vorsitzenden Elke Pirrhs. Sie hat den sechsmonatigen Kurs geleitet. Bereits beim ersten Kurs war ich bei der Abschlussveranstaltung dabei. Zwischenzeitlich waren wir viel miteinander im Gespräch, nicht zuletzt auch bei der Bundestagung der Familienhebammen im Augustinerkloster. Besonders freut mich, dass unter den 14 neu ausgebildeten Familienhebammen zwei Erfurterinnen sind. Mit Anika Buntrock und Claudia Momand konnte ich auf eine hoffentlich erfolgreiche Arbeit in der Landeshauptstadt anstoßen. Ich werde sie nach Kräften unterstützen und bereits in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung nachfragen, wie es um die Einsatzmöglichkeiten bestellt ist.

Gelungener Erfahrungsaustausch mit Familienhebammen

hebammen
Landeshebammenverband Thüringen
Beim 1. Fachtag Familienhebammen im Augustinerkloster war ich heute Vormittag zu Gast. Von den deutschlandweit 650 ausgebildeten Familienhebammen trafen sich 100 zu einer zweitägigen Tagung in Erfurt. Das „Instrument“ der Familienhebammen gibt es in Deutschland nun schon seit rund 30 Jahren. Jetzt sind die Familienhebammen aber als wirksames Mittel, um junge Familien frühzeitig zu erreichen, überall in Mode gekommen. Leider gibt es aber bis heute noch keine verbindliche einheitliche Finanzierungsregelung.  Die Bezahlung regelt sich daher von Bundesland zu Bundesland und Stadt zu Stadt höchst unterschiedlich. Sowohl die Krankenkassen haben gemäß SGB V eine Finanzierungsverantwortung (§20 Abs. 1 Primärprävention) als auch die Jugendämter gemäß SGB VIII (§16 Hilfe zur Erziehung). Beim anschließenden Erfahrungsaustausch mit den Thüringer Familienhebammen stellte sich heraus, dass auch in Thüringen noch einiges an Aufgaben bleiben. Bei der Änderung des Ausführungsgesetzes zum SGB VIII haben wir auf Antrag der CDU explizit die Familienhebammen als Instrument der frühen Hilfen aufgenommen. An die Arbeit der Hebammen erinnere ich mich gerne auch im Zusammenhang mit der Geburt meiner drei Söhne. Sie waren vor, während und auch in den Wochen nach der Geburt Hilfe und Ansprechpartnerinnen. Hebammen haben ein besonders Vertrauensverhältnis zu den jungen Eltern. Sie können damit eine wichtige Brücken- und Lotsenfunktion bei der Vermittlung von Hilfen wahrnehmen. Über den Dank der Familienhebammen für die gute Zusammenarbeit mit der Thüringer Landespolitik habe ich mich sehr gefreut. Mit den Thüringer Familienhebammen habe ich gerne einen Gesprächstermin im Landtag zur  weiteren Unterstützung verabredet. Weitere Informationen: Deutscher Hebammenverband e.V. Thüringer Hebammenlandesverband

CDU-Fraktion verankert Familienhebammen im Gesetz

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes abschließend beraten

„Einen effektiveren Schutz der Kinder vor Misshandlung, Vernachlässigung und Verwahrlosung“ erwartet der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, von dem heute im Sozialausschuss des Landtags abschließend beratenen Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes. Die CDU-Fraktion hat mit einem Änderungsantrag die Familienhebammen im Gesetz verankert. Mit den neuen Regelungen kann insgesamt besser durchgesetzt werden, dass Kinder regelmäßig an vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Wie Panse erläuterte, wird es künftig eine zentrale Stelle geben, die kontrolliert, dass sämtliche Kinder bis zur Einschulung keine Vorsorgeuntersuchung versäumen. Kommen Eltern ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nicht nach, so wird nach zweimaliger Mahnung das Jugendamt eingeschaltet. Der Sozialpolitiker begrüßte ausdrücklich, dass als Sanktionsmöglichkeit bei säumigen Eltern das Landeserziehungsgeld gestrichen werden kann. „Wir wollen keinen zahnlosen Tiger, deshalb ist dieser Hebel als letzte Konsequenz sinnvoll“, so Panse. In einer „Lotsen- und Brückenfunktion“ sieht der Erfurter Abgeordnete die Familienhebammen. Sie sollen sich vor allem um Familien kümmern, bei denen sich belastende Faktoren häufen. Sie können gesundheitliche, soziale, psychische und materielle Probleme rechtzeitig erkennen und durch aufsuchende Arbeit und Koordination von Hilfsangeboten für Abhilfe sorgen. Laut Panse sind bereits 40 Familienhebammen ausgebildet. Ein weiterer Lehrgang mit 20 Teilnehmerinnen wird im nächsten Jahr beginnen. Sie erhalten für ihre Arbeit nun eine gesetzliche Grundlage.

Ungenutzte Chance für Familien und Kinder

„Eine einzelne Familienhebamme, die erst seit sechs Monaten unterwegs ist, ist noch kein Projekt. In Erfurt gibt es derzeit leider nur eine Einzelkämpferin“, weiß Michael Panse, CDU – Stadtrat in Erfurt nach einem Gespräch mit Elke Pirrhs, Vorsitzende des Landeshebammenverband Thüringen. Nur 15 der 40 mit öffentlichen Fördermitteln ausgebildeten Hebammen arbeiten als Familienhebammen in Thüringen. in der Landeshauptstadt Erfurt nur eine von vier ausgebildeten Familienhebammen. Für Panse ist damit klar: „Die Stadt Erfurt nutzt die im Familienhaushalt bereitgestellten 100.000 Euro für zwei geplante Vollzeitstellen nicht aus. Hier bleibt Geld für Familienförderung und Kinderschutz ungenutzt liegen.“ Ursächlich dafür ist, dass es noch keine abschließende Einigung mit dem Jugendamt gibt. Die vom Jugendamt vorgeschlagene Vergütung liegt deutlich unter dem Stundenverrechnungssatz einer Hebamme. Die Familienhebamme ist tätig als Freiberuflerin. Der Einsatz in der Nacht oder an Feiertagen- und Wochenende gehört zum Alltag. Dieser wird aber im Einsatz als Familienhebamme nicht von der Stadt Erfurt gesondert vergütet. Was die Hebammen jedoch im Vergleich zu anderen freien und selbständig tätigen Berufsgruppen besonders belastet, sind die stetig steigenden Kosten der ohnehin sehr hohen Haftpflichtversicherung für ihren Beruf. Familienhebammen können Familien und Kinder bis zu einem Jahr lang begleiten und dienen als Ansprechpartner jenseits der zumeist nicht gern gesehenen Behörden. Die Erfahrungen der einzigen Erfurter Familienhebamme und der sieben in Jena tätigen Familienhebammen zeigen aber, dass sich der Einsatz lohnt. Michael Panse beschreibt die Situation: „Es gibt in Erfurt nach wie vor kein Konzept, keine wirkliche Idee, was eine Familienhebamme alles zu tun hat. Sie sind unterbezahlt. Zu Beginn gab es erhebliche Schwierigkeiten überhaupt einen Ansprechpartner beim Jugendamt für die Familienhebamme zu finden. Keiner fühlte sich zuständig.“ „Das hat die übrigen drei für Erfurt ausgebildeten Familienhebammen verständlicherweise bis jetzt abgeschreckt“ bestätigt Elke Pirrhs, Vorsitzende des Landeshebammenverbandes. Michael Panse sieht eine große Chance für Erfurter Familien ungenutzt: „Das Land fördert die Ausbildung und schießt darüber hinaus für jede Familienhebamme, die zum Einsatz kommt, 350 Euro im Monat zu. Während es in Erfurt noch an allen Ecken klemmt, sind die Familienhebammen in Jena besser aufgestellt. Hier sind allein sieben der 15 Thüringer Familienhebammen tätig. Die CDU-Fraktion wird die Probleme im Erfurter Jugendausschuss auf den Tisch bringen und dazu auch den bei der Familienförderplanung angekündigten Erfahrungsbericht des Erfurter Jugendamtes einfordern.“