Kinderrechte in Verfassung und Grundgesetz?

Zum wiederholten Mal beschäftigt uns im Plenum ein Antrag zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Obwohl der Bundesrat gerade erst am 19. September 2008 dazu abweisend votierte, fordern die Linken nun erneut eine Bundesratsinitiative zum gleichen Thema. Sie verkennen aber dabei die Situation im Freistaat: Die Thüringer Landesverfassung geht weiter als viele andere Landesverfassungen. Im Artikel 19 steht: „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen.“

Neustart Volksbegehren?

Der Trägerkreis des „Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik“ kündigte gestern bei der jährlichen Tagung des Thüringer Landeselternverbandes Kindertagesstätten TLEVK vor rund 70 Teilnehmerinnen den Neustart des Volksgehrens für März 2009 an. Im Rahmen einer teilweise emotionsgeladenen Podiumsdiskussion mit den Teilnehmerinnen der Tagung haben wir zuvor die Kita-Situation in Thüringen erörtert. Insbesondere von den anwesenden Erzieherinnen und Leiterinnen wurden die ungenügende Personalausstattung und Probleme bei der Umsetzung des Bildungsplanes angesprochen. Ich habe für die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass wir das Gutachten von Prof. Michael Opielka Ende Dezember abwarten werden und danach Entscheidungen treffen. Ich habe Verständnis für das Drängen auf schnelle Entscheidungen, aber dabei müssen trotzdem die detaillierten Ergebnisse der Experten einbezogen werden. Es geht um Geld, viel Geld. Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen kostet 120 Millionen Euro und die Vorstellungen des Trägerkreises immerhin auch noch 80 Millionen Euro. Einer der Haken bei der Sache ist, dass beide die ersatzlose Streichung des Landeserziehungsgeldes vorsehen. Dies ist aber mit der CDU nicht verhandelbar, weil wir Eltern ins Zentrum der staatlichen Förderung stellen. Das Betreuungsgeld oder ein hochsubventionierter Betreuungsplatz, diese Entscheidung sollen und müssen die Eltern treffen. Derzeit die Eltern der zwei- bis dreijährigen Kinder, ab 2010 die Eltern der ein- bis dreijährigen Kinder. Neben vielen bereits diskutierten Punkten gab es aber doch noch neue Töne. SPD-Fraktionsvorsitzender Christoph Matschie erklärte, er wisse dass die Forderungen nach 2000 Erzieherstellen nicht in einen Schritt umzusetzen und zu finanzieren seien. Ähnlich argumentierte auch GEW-Vorsitzender Jürgen Röhreich, allerdings vor dem Hintergrund, dass kurzfristig gar nicht so viele Erzieherinnen zur Verfügung stünden. Fazit der Tagung des TLEVK für mich: Ich sehe Handlungsbedarf zu Änderungen am ThürKitaG. Darüber hinaus werde ich mir die Situation in zwei Erfurter Kitas genauer ansehen, da nach Schilderungen der Mitarbeiterinnen dort offensichtlich die gesetzlich vorgegebene Personalmindestausstattungen unterschritten werden. Befremdlich wirkte das nachträgliche Schlusswort vom Trägerkreis Volksbegehren. Beim Verlesen einer Resolution wurde deutlich: so recht glauben die Vertreter des Volksbegehrens nicht mehr an ihren Erfolg. Die Unterschriftensammlung für die Zulassung zum Volksbegehren (5.000 Unterschriften werden benötigt) soll erst im März starten. Ein Volksbegehren wird es daher (wenn überhaupt) erst nach der Landtagswahl geben. Bis dahin fordert der Trägerkreis erst mal zur Stimmabgabe für die Oppositionsparteien auf.

Keine Beratungen auf der Basis vorläufiger Empfehlungen

Panse fordert die Oppositionsfraktionen zu einer sachlichen Debatte über die Kitas auf

„Vorläufige und mit vielen Vorbehalten versehene Empfehlungen reichen nicht aus, um die Zukunft der Kindertagesstätten seriös zu diskutieren.“ Mit diesen Worten hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, Forderungen der Oppositionsfraktionen zurückgewiesen, das Kindertagesstättengesetz des Landes umgehend zu ändern. Dafür gebe es auch nach der heutigen Debatte im Sozialausschuss des Landtags zu einem Zwischenbericht des Jenaer Sozialwissenschaftlers Michael Opielka keine Veranlassung. Bei allem was die Opposition an Wünschbarem fordere, bleibe stets die Frage nach der Finanzierung offen. Panse erinnerte die SPD-Sozialpolitikerin Birgit Pelke daran, dass sie selbst Mitte Oktober noch gefordert habe, der Sozialausschuss des Landtags solle sich zunächst mit dem Gutachten des Wissenschaftlers befassen, bevor er Schlussfolgerungen ziehe. „Die Erkenntnisse aus einem Gutachten, das noch nicht vorliegt, können auch nicht angemessen bewertet werden. Deshalb rate ich zu etwas mehr Sachlichkeit“, sagte der CDU-Sozialexperte. Die Opposition zeichne eine Zerrbild von der Situation an den Kindertagesstätten. Mit der geplanten Ausdehnung des Thüringer Elterngeldes habe die CDU-Fraktion überdies signalisiert, „dass es in der Familienpolitik keinen Stillstand gibt“, so Panse. Wie der CDU-Sozialexperte weiter ausführte, „kann die Opposition nicht erklären, wie sie ihre stets aufs Neue erhobenen Forderungen finanzieren will. Die Mehrausgaben beliefen sich auf 120 Mio. EUR, von denen 50 Mio. EUR das Land tragen soll. Zu den verbleibenden 70 Mio. EUR ist nichts zu hören. Entweder müssen die Eltern oder die Kommunen ran. Die werden sich bedanken“, sagte Panse. Die Opposition solle nicht vergessen, dass bereits im kommenden Jahr die Steuereinnahmen sinken werden. Das Thema werde abschließend beraten, wenn das Gutachten Opielkas vorliege.

Thüringen bietet gute Rahmenbedingungen für Kita-Betreuung

Gleichstellungsarbeitskreis der CDU-Fraktion wertet Arbeitsbesuch bei IKEA in Erfurt aus

Das Thüringer Kindertagesstättengesetz bietet einen Rahmen für die Kinderbetreuung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der in der Wirtschaft geschätzt wird und erwerbstätigen Eltern hilft. Diese Überzeugung hat der Arbeitskreis für Gleichstellung bei einem Arbeitsbesuch im Einrichtungshaus IKEA in Erfurt gewonnen. Wie die Sprecherin des Arbeitskreises, Christina Tasch, heute sagte, galt der Besuch der Kooperation des Unternehmens mit der AWO-Kita in Erfurt-Bindersleben und der Unterstützung von Familien und Müttern durch das Einrichtungshaus. Wie Michael Panse, Mitglied im Gleichstellungsarbeitskreis und sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, in Erinnerung rief, hat der Landtag mit dem vor drei Jahren geänderte Thüringer Kita-Gesetz das rechtliche Fundament für Betriebskindergärten und die Kooperation zwischen Unternehmen und Kitas geschaffen. Auch die Wahl einer Kita am Arbeitsort werde durch das Gesetz unterstützt. IKEA-Mitarbeitern stehen in der AWO-Kita Plätze für ihre Kinder vom Krippenalter bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Die Betreuungszeiten können in einem zeitlichen Fenster von 6:00 Uhr bis 20:30 Uhr von Montags bis Sonnabends vereinbart werden. Zwei Drittel der rund 300 bei IKEA in Erfurt Beschäftigten sind Frauen, darunter viele junge Mitarbeiterinnen. Der Leiter des Einrichtungshauses, Jens Mertins, erklärte gegenüber dem Arbeitskreis, Thüringen biete „im Vergleich der Bundesländer gute Rahmenbedingungen zur Kita-Betreuung“. Von den 48 IKEA-Häusern in Deutschland haben zurzeit sechs eine Kooperationsvereinbarung oder eine eigene betriebsnahe Kindertageseinrichtung. Erfurt hat dabei laut Mertins eine Vorreiterrolle. Interessierte Anfragen kämen bereits aus dem gesamten Bundesgebiet. Wie Panse ergänzte, haben in Thüringen inzwischen vier Unternehmen Betriebskindergärten oder Kooperationsvereinbarungen, drei weitere Unternehmen wollen seinen Angaben zufolge demnächst folgen. Tasch würdigte nach dem Besuch die Förderung von Frauen durch das Unternehmen. „51 % weibliche Teamleiterinnen, 42 % Abteilungsleiterinnen und 40 % Einrichtungshausleiterinnen sprechen für sich“, sagte Tasch. Sie stellte besonders heraus, dass Frauen nicht zu Lasten ihrer Familien gefördert würden. Die Kindergartenkooperation, an die familiäre Situation angepasste Arbeitszeiten und die Unterstützung für junge Mütter und Alleinerziehende sind nach ihren Worten „Pluspunkte. Wer Familienfreundlichkeit zum Teil der Unternehmensphilosophie macht, hat bessere Karten bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern“, so die Gleichstellungspolitikerin.

Ungenutzte Chance für Familien und Kinder

„Eine einzelne Familienhebamme, die erst seit sechs Monaten unterwegs ist, ist noch kein Projekt. In Erfurt gibt es derzeit leider nur eine Einzelkämpferin“, weiß Michael Panse, CDU – Stadtrat in Erfurt nach einem Gespräch mit Elke Pirrhs, Vorsitzende des Landeshebammenverband Thüringen. Nur 15 der 40 mit öffentlichen Fördermitteln ausgebildeten Hebammen arbeiten als Familienhebammen in Thüringen. in der Landeshauptstadt Erfurt nur eine von vier ausgebildeten Familienhebammen. Für Panse ist damit klar: „Die Stadt Erfurt nutzt die im Familienhaushalt bereitgestellten 100.000 Euro für zwei geplante Vollzeitstellen nicht aus. Hier bleibt Geld für Familienförderung und Kinderschutz ungenutzt liegen.“ Ursächlich dafür ist, dass es noch keine abschließende Einigung mit dem Jugendamt gibt. Die vom Jugendamt vorgeschlagene Vergütung liegt deutlich unter dem Stundenverrechnungssatz einer Hebamme. Die Familienhebamme ist tätig als Freiberuflerin. Der Einsatz in der Nacht oder an Feiertagen- und Wochenende gehört zum Alltag. Dieser wird aber im Einsatz als Familienhebamme nicht von der Stadt Erfurt gesondert vergütet. Was die Hebammen jedoch im Vergleich zu anderen freien und selbständig tätigen Berufsgruppen besonders belastet, sind die stetig steigenden Kosten der ohnehin sehr hohen Haftpflichtversicherung für ihren Beruf. Familienhebammen können Familien und Kinder bis zu einem Jahr lang begleiten und dienen als Ansprechpartner jenseits der zumeist nicht gern gesehenen Behörden. Die Erfahrungen der einzigen Erfurter Familienhebamme und der sieben in Jena tätigen Familienhebammen zeigen aber, dass sich der Einsatz lohnt. Michael Panse beschreibt die Situation: „Es gibt in Erfurt nach wie vor kein Konzept, keine wirkliche Idee, was eine Familienhebamme alles zu tun hat. Sie sind unterbezahlt. Zu Beginn gab es erhebliche Schwierigkeiten überhaupt einen Ansprechpartner beim Jugendamt für die Familienhebamme zu finden. Keiner fühlte sich zuständig.“ „Das hat die übrigen drei für Erfurt ausgebildeten Familienhebammen verständlicherweise bis jetzt abgeschreckt“ bestätigt Elke Pirrhs, Vorsitzende des Landeshebammenverbandes. Michael Panse sieht eine große Chance für Erfurter Familien ungenutzt: „Das Land fördert die Ausbildung und schießt darüber hinaus für jede Familienhebamme, die zum Einsatz kommt, 350 Euro im Monat zu. Während es in Erfurt noch an allen Ecken klemmt, sind die Familienhebammen in Jena besser aufgestellt. Hier sind allein sieben der 15 Thüringer Familienhebammen tätig. Die CDU-Fraktion wird die Probleme im Erfurter Jugendausschuss auf den Tisch bringen und dazu auch den bei der Familienförderplanung angekündigten Erfahrungsbericht des Erfurter Jugendamtes einfordern.“

Förderung von Familien bei IKEA im Blick

Mit dem Arbeitskreis Gleichstellung der CDU-Landtagsfraktion haben wir heute das Erfurter Einrichtungshaus IKEA besucht, um Informationen über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Beruf und Familie aus erster Hand zu erhalten. Mit berechtigtem Stolz verwies der Einrichtungshausleiter Jens Mertins auf die Kooperationsvereinbarung von IKEA mit der benachbarten Kita der AWO in Erfurt-Bindersleben. Von den 48 IKEA-Häusern in Deutschland haben derzeit sechs eine Kooperationsvereinbarung bzw. eine betriebsnahe Kindertageseinrichtung. Erfurt hat dabei eine Vorreiterrolle und interessierte Anfragen gibt es inzwischen aus dem ganzen Bundesgebiet. In den nächsten Jahren sollen bei IKEA jeweils drei bis fünf Kitas jährlich hinzukommen. Drei Millionen Euro will IKEA nach den Worten Mertins bis 2012 hierfür investieren. Für den Erfurter Standort ist die Kooperation mit der Kita von zunehmender Bedeutung. Von den über 290 Beschäftigten und 13 Azubis sind 2/3 Frauen, darunter sehr viele junge Mitarbeiterinnen. Seit der Eröffnung von IKEA Erfurt gibt es 27 „IKEA-Babys“. Die Nachfrage nach einer betriebsnahen Kita mit abgestimmten Öffnungszeiten steigt kontinuierlich. Derzeit werden von der AWO Plätze für IKEA-Mitarbeiterkinder vom Krippenalter bis zum Schuleintritt angeboten. Die individuellen Öffnungszeiten sind von 6.00 bis 20.30 Uhr von Montag bis Samstag, wobei der Betreuungsrahmen noch nicht ausgeschöpft wird. Besonders gefragt sind allerdings die Samstagsbetreuung und die Öffnungszeiten in den Ferien. Thüringen bietet zweifellos gute Voraussetzungen für die Kooperation von Unternehmen und Kitas. Das vor drei Jahren geänderte ThürKitaG enthält ausdrücklich die Möglichkeit zur Förderung von Betriebskitas, auch damit sind wir Vorreiter bei der bundesweiten Diskussion. Jens Mertins sagte dazu: „Thüringen bietet im Vergleich der Bundesländer gute Rahmenbedingungen zur Kita-Betreuung.“ Einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz ab zwei Jahren, sowie die bedarfsgerechte Bereitstellung von Krippen- und Tagespflegeplätzen gibt es bei uns, und nahezu alle Bundesländer beneiden uns um diese Struktur. IKEA bietet aber auch darüber hinaus Unterstützung für junge Mütter und Alleinerziehende: Betreuungsangebote bei Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen, die bedarfsgerechte Anpassung der Arbeitszeiten an die familiäre Situation sowie eine 24-Stunden Beratungshotline für Mitarbeiter sind Beispiele dafür. Bei der Hotline wird u.a. Hilfe angeboten bei der Kinderbetreuung, Erziehung, Beziehungskonflikten, Finanzfragen, Ämterhilfe, Gesundheitsfragen und Krisensituationen. Da uns als Gleichstellungspolitiker ja immer auch der Frauenanteil in Unternehmen interessiert sollen auch diese Zahlen hier nicht verschwiegen werden: 51  Prozent der Teamleiterinnen, 42 Prozent der Abteilungsleiterinnen und 40 Prozent der Einrichtungshausleiter sind bei IKEA weiblich. Ich würde mir sehr wünschen, dass das Beispiel IKEA Schule macht in Thüringen. Bei den Kitas gibt es derzeit drei ähnliche Projekte am Helios-Klinikum in Erfurt, in Jena die Betriebskita von Jenoptik „Saaleknirpse“ und am Krankenhaus in Altenburg. In der Landehauptstadt wollen das Energieunternehmen EON und die Kommunale Wohnungsgesellschaft KOWO jetzt nachziehen.

Besuch des Geburtshauses in Erfurt

Situation von Familienhebammen in Erfurt und Thüringen

„In Thüringen können seit diesem Jahr Familienhebammen junge Familien bis zum Ende des ersten Lebensjahres ihres Kindes begleiten. Die Idee der Familienhebammen ist ein Bestandteil des von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmekatalogs für frühe Hilfen für Familien und einen wirksamen Kinderschutz in Thüringen“, sagte Michael Panse, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion und Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes „Am Petersberg“. Durch eine Zusatzqualifikation werden staatlich examinierte Hebammen mit Erfahrung im freiberuflichen Bereich zu Familienhebammen ausgebildet. Diese Fortbildung steht unter der Leitung des Hebammen-Landesverbandes Thüringen und der Thüringer Elternakademie. Das Thüringer Ministerium für Familie, Soziales und Gesundheit und die neu gegründete Stiftung Familiensinn fördern die Ausbildung und das Projekt der Familienhebammen. Interessierte haben am 4. November um 17.00 Uhr, im Geburtshaus Erfurt in der Clara-Zetkin-Str. 92, 99099 Erfurt Gelegenheit, sich die Räumlichkeiten des Geburtshauses anzusehen und mehr über die Situation der Familienhebammen in Thüringen und Erfurt zu erfahren. Michael Panse zur Lage der Familienhebammen: „Von den derzeit 40 Familienhebammen, die in Thüringen ausgebildet worden sind, sind allerdings nur 15 Hebammen in 9 Landkreisen und kreisfreien Städten im Einsatz. In Erfurt arbeitet aktuell nur eine von vier ausgebildeten Familienhebammen. Über die gegenwärtige Situation wird am Dienstag mit Elke Pirrhs, Vorsitzende des Landeshebammenverband Thüringen, und zwei Familienhebammen diskutiert.“ Interessierte Gäste und Vertreter der Medien sind herzlich Willkommen! Auf Grund der beschränkten Platzkapazitäten des Geburtshauses wird um eine kurze telefonische Anmeldung gebeten. Telefon Wahlkreisbüro MdL Panse: 0361 – 643 19 65

Trägerkreis des Familienpolitik-Volksbegehrens plant tiefe Einschnitte bei Familienetats

Initiatoren wollen 16 Mio. Euro zu Lasten der Familien umschichten

Michael Panse, MdL
Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Der Trägerkreis des „Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik“ will bei einem etwaigen neuen Anlauf das Thüringer Erziehungsgeld weiterhin ersatzlos streichen und die Stiftung „Familiensinn“ auflösen. Das ergibt sich aus Unterlagen, die dem sozialpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, vorliegen. Abstand nimmt der Trägerkreis nach den Unterlagen von dem ursprünglich vorgesehenen beitragsfreien letzten Kita-Jahr und von der Absicht, die Elternbeiträge auf dem Stand des Jahres 2005 einzufrieren. Die sich abzeichnenden neuen Vorschläge gehen nach den Worten des Sozialpolitikers vor allem zu Lasten von Mehrkinderfamilien. Panse verwies die Vorstellung ins Reich der Träume, mit diesem Paket zu Lasten der Eltern bessere Personalschlüssel in den Kitas finanzieren zu können. Wie er darlegte, gelangen von den rund 40 Mio. Euro Landeserziehungsgeld bereits etwa 60 Prozent in die Kitas. Nämlich in den Fällen, in denen ein Platz beansprucht wird. Die restlichen 40 Prozent verteilen sich auf Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen oder einen Geschwisterzuschlag erhalten, weil sie mehrere Kinder haben. „Zu Lasten dieser Gruppe können die Initiatoren also theoretisch 16 Mio Euro aufbringen und damit die Wahlfreiheit zerstören“, sagte der Sozialpolitiker. Auch die geplante Auflösung der Stiftung FamilienSinn tauge nicht zu einer soliden Gegenfinanzierung . „Die 30 Mio. Euro Stiftungskapital könnten nur einmal ausgegeben werden. In den Folgejahren wären dafür dann 1,5 Mio. Euro jährlich für Aufgaben aufzubringen, die durch die Stiftung erfüllt werden“, erklärte der Abgeordnete. Sein Fazit: „Die Versprechungen des Trägerkreises sind auch dann nicht erfüllbar, wenn Leistungen an die Familien komplett gestrichen werden. Allein die Personalaufstockung würde 117 Mio. Euro kosten, von den Ausgaben für einen abgesenkten Rechtsanspruch und einen auf 10 Stunden erweiterten Betreuungsanspruch ganz zu schweigen.“ Für Panse geht es bei dem neuen Vorstoß in erster Linie um Begleitmusik zum Wahlkampf. Der Trägerkreis entwickele sich endgültig zu einer Hilfstruppe der LINKEN und der SPD, interpretiert Panse die ihm vorliegenden Unterlagen.

Trägerkreis vor zweitem Anlauf zum Volksbegehren

Während wir im Landtag noch heftig über den von den Oppositionsparteien eingebrachten Kita-Gesetzentwurf diskutieren (zuletzt im Plenum am Freitag), stellt sich der Icon: Bookmark Trägerkreis „Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik“ bereits auf einen zweiten Start eines Volksbegehrens ein. Einem Protokoll der letzten Vollversammlung des Trägerkreises vom 2.9.2008 ist dies zu entnehmen. Immer deutlicher wird dabei, es geht um den bereits aufziehenden Vorwahlkampf. Peter Häußler, stellvertretender Sprecher vom Trägerkreis, schreibt dazu an seine Mitstreiter: „Die Hauptbotschaft des Treffens: die Entwicklungen im Parlament machen einen Neustart des Volksbegehrens im kommenden Frühjahr wahrscheinlich. Wir werden dann in eine Wahlperiode geraten, die CDU wird wettern und wir werden antworten: wozu ist ein Wahlkampf denn da, wenn nicht zur Auseinandersetzung um strittige Themen?“ Recht hat Herr Häußler! Also dann sollten wir doch mal beginnen mit der Auseinandersetzung um den neuen (noch vertraulichen) Gesetzentwurf: Im Vergleich zum letzten wurde er erheblich gekürzt, um ihn lesbarer bzw. druckbarer zu machen. Der alte Entwurf wurde vom Thüringer Verfassungsgericht abgeschmettert und war zudem so umfänglich, dass er nicht einmal auf ein A3-Blatt passte. Bei der Straffung wurde nun zunächst das gebührenfreie letzte Kita-Jahr gestrichen, denn Volksbegehren zu Gebühren und Beiträgen sind rechtlich nicht zulässig. Aus dem gleichen Grund wurde die bisher vorgesehene Begrenzung der Elterngebühren auf den Stand des Jahres 2005 gestrichen. Den Kürzungsbemühungen fielen schließlich die ursprünglich geplanten Paragraphen zu den Zielen und Aufgaben der Kinderbetreuung und zum Leitungsrat zum Opfer. Geplant ist nach wie vor die ersatzlose Streichung des Landeserziehungsgeldes und die Auflösung der Icon: Bookmark Stiftung „Familiensinn“. Damit sollte nach Meinung des Trägerkreises genug Geld da sein, um die Personalverbesserungen in den Kitas und die Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab einem Jahr zu finanzieren. Dies bleibt jedoch unrealistische Träumerei. Von den rund 40 Millionen Landeserziehungsgeld fließen bereits jetzt schon rund 60 Prozent per Abtretungserklärung in die Kitas. Der Rest teilt sich auf zwischen den Eltern die ihre Kinder zwischen dem 2 und 3 Jahr zu Hause betreuen, nach den neuesten Zahlen sind dies 23 Prozent, und den Eltern mit mehreren Kindern, die einen Geschwisterzuschlag erhalten, auch wenn das Kind die Kita besucht. Der neue Gesetzentwurf würde damit insbesondere Eltern mit mehreren Kindern treffen. Bei der geplanten Auflösung der Stiftung „Familiensinn“ übersehen die Kollegen vom Trägerkreis, dass die zusätzliche Einnahme von über 30 Millionen Euro nur einmal zur Verfügung stehen, aber dafür in den Folgejahren auch die familienpolitischen Leistungen der Stiftung separat finanziert werden müssten (jährlich 1,5 Mio Euro). Die Kosten bei Realisierung des Volksbegehrens haben sich durch die Streichung des gebührenfreien Kita-Jahres zwar wohl um rund ca. 16 Millionen reduziert, aber es bleibt noch eine unrealistische Summe ohne Deckungsvorschlag. Allein 117 Millionen Euro würde jährlich die Personalaufstockung kosten. Hinzu kommen noch erhebliche Kosten für die Absenkung des Rechtsanspruchs und die Erweiterung des Betreuungsanspruch auf mindestens 10 Stunden täglich Fazit: Auch der neue Gesetzentwurf wird wohl nicht finanzierbar sein und eventuell vor dem Verfassungsgericht landen. Bei den strategischen Planungen des Trägerkreises hofft man darauf, dass durch die Landtagswahl im nächsten August vielleicht die Klage entfallen könnte. Dass zwischenzeitlich keine Verbesserung in den Kitas greifen würde, wird billigend bei der Planung der Strategie in Kauf genommen. Überdeutlich wird dies an einem Satz im Protokoll vom 2.9.: „Es besteht jedoch die große Wahrscheinlichkeit, dass sich die Liga mit Almosen abspeisen lassen wird (ab 300 VbE).“ Falls also die Liga als Träger von den meisten Thüringer Kitas einer Kompromissvariante zustimmen würde zwischen dem sozialpolitisch Wünschenswertem und finanzpolitisch Realisierbarem, wird ihr wohl vom Trägerkreis die „Freundschaft“ gekündigt. Wer noch Zweifel daran hat, wer hier politisch sein Süppchen kocht, findet unter der Terminankündigung im Protokoll des Trägerkreises die Antwort: „nächste TK Sitzung am 4.11. bei den LINKEN und AK Gesetz am 9.10. bei der SPD“ Interessenten am neuen vertraulichen Entwurf des Volksbegehrens (Stand Anfang September, unfertige Diskussionsfassung) können ihn von mir gerne per Icon: Mail E-Mail erhalten. Schließlich kann die Auseinandersetzung um strittige Themen doch nur hilfreich sein.

Michael Panse kritisiert Drängen der Oppositionsspitzen auf Beratungsende zu Kitas

Rot-rotes Duo hat dem Sozialausschuss nicht den Takt vorzugeben

Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Der CDU-Sozialexperte Michael Panse hat sich gegen Versuche der oppositionellen Fraktionsvorsitzenden Dieter Hausold und Christoph Matschie verwahrt, dem Sozialausschuss den Takt seiner Beratungen zur Familienpolitik vorzugeben. „Auf dem Prüfstand steht ein insgesamt erfolgreicher Umbau der Kindertagesstättenförderung, und es gibt keinen Grund, dabei etwas über das Knie zu brechen.“ Panse verwies darauf, dass der Ausschuss heute einen neuen Arbeitsauftrag ausgelöst hat. Die Landesregierung soll prüfen, welche Kosten bei verbesserten Standards auf Land und Kommunen zukommen. Nach den Worten des Sozialpolitikers zeigen die hohen Betreuungs- und Ganztagsquoten, dass das Kita-System in Thüringen von den Eltern angenommen ist. Besonders skandalös ist laut Panse der unausgesetzte Versuch, die Qualität der Kindertagesstätten herunterzureden und dem Land mangelndes finanzielles Engagement vorzuwerfen. „Knapp 94 % des pädagogischen Personals an Kitas haben in Thüringen einen Fachschulabschluss. Das ist deutschlandweit ein Spitzenwert. Mit knapp 38 % trägt das Land den höchsten Finanzierungsanteil aller deutschen Flächenländer an den Tagesstätten“, sagte der Abgeordnete. Panse prophezeite dem SPD-Fraktionsvorsitzenden, „auch bei diesem Thema in der rot-roten Bundesgenossenschaft als Kleinerer den Kürzeren zu ziehen. Erst kürzlich hat die LINKE ein Kita-Personalpaket im Umfang von 117,6 Mio € gefordert, von dem die Kommunen 67,6 Mio. € tragen müssten. In diesem Überbietungswettbewerb nach der schlichten Logik des >Mehr< wird die SPD weiter schmelzen wie Butter in der Sonne.“ Die CDU werde mit der gebotenen Sorgfalt und Expertise prüfen, wo bei den Personalschlüsseln nachjustiert werden müsse, um insbesondere den Betreuungsplan für Kinder bis 10 Jahre umzusetzen.