Kita-Abzocke in Erfurt

Zum schlimmen baulichen Zustand etlicher Kitas gesellt sich jetzt der Griff in die Taschen der Eltern
Der Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters für das Jahr 2013 liegt auf dem Tisch des Stadtrats und darin verbergen sich erhebliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass die angepeilte Erhöhung der Kita-, Krippen- und Hortgebühren für heftige Diskussionen sorgen wird. Aus dem Haushaltsentwurf lässt sich die vom Oberbürgermeister und seiner linken Beigeordneten vorgesehene Gebührenerhöhung nur zwischen den Zeilen lesen. Bei den Elterngebühren in den kommunalen Kitas sollen die Eltern 144.000 Euro und rund 500.000 Euro bei Krippengebühren mehr bezahlen. Dies sind allerdings nur die kommunalen Einrichtungen und es ist nur der Berechnungszeitraum vom 1. August bis 31.12. kalkuliert (ab dem 1.8. könnte erst eine neue Kita-Gebührenordnung in Kraft treten). Es ist also anzunehmen, dass der Griff in die Taschen der Eltern tiefer und dreister ausfallen wird. Ich gehe davon aus, dass die Erfurter Eltern nach Bauseweins und Thierbachs Planungen mit etwa 2 Millionen Euro/jährlich an der Haushaltssanierung beteiligt werden sollen. Am Montag wurde den Vetretern des Stadtelternbeirates der Entwurf der neuen Kita-Gebührenordnung übergeben und den Kita-Träger zugeschickt. Dieser Entwurf (nachfolgend im Wortlaut abgedruckt) sieht vor, dass die Gebühren für Krippen auf 600 Euro/Platz, für Tagespflege auf 490 Euro/Platz und Kita auf 400 Euro/Platz steigen sollen. Bereits jetzt liegt Erfurt schon mit 280 Euro für einen Kita-Platz und 560 Euro für einen Krippenplatz deutschlandweit an der Spitze. Der Gebührenentwurf wurde aber weder dem zuständigen Jugendhilfeausschuss noch den Stadträten zugeleitet. Nachdem ich gestern von Kita-Trägern auf das Thema angesprochen wurde und den Entwurf erhielt, habe ich heute Namens der CDU-Stadtratsfraktion in Dringlichkeit auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen lassen und eine Stellungnahme der Verwaltung eingefordert. Weder die zuständige Beigeordnete noch der Jugendamtsleiter waren beim Jugendhilfeausschuss, aber dennoch berichtete ein Vertreter des Jugendamt Bemerkenswertes. Zur Vereinheitlichung der Erfurter Kita-Gebührenordnung bei den kommunalen Einrichtungen und den freien Trägern gab es eine Arbeitsgruppe, an der auch der Stadtelternbeirat beteiligt war. Das von dieser Gruppe vorgeschlagene Konsenspapier wurde aber von der Verwaltung nicht akzeptiert und seitens der Verwaltungsspitze ein eigener Entwurf erarbeitet, der mit Niemanden außer der Verwaltungsspitze abgestimmt wurde. Dieser Entwurf sei nun ein Beratungsvorschlag – wird zumindest behauptet. Dass dies unwahr ist und stattdessen die hohen Gebühren das Ziel sind, wurde bei der Beantwortung meiner Nachfrage zu dem Thema deutlich. Bereits vor Wochen wurden die Gebühreneinnahmen im Haushalt auf Basis des Verwaltungsvorschlags kalkuliert, musste das Jugendamt einräumen. Es geht nun also nur noch darum, diese Kita-Abzocke der Eltern möglichst schnell durch den Stadtrat zu peitschen! Die CDU-Stadratsfraktion wird dieses Thema zu einem zentralen Punkt der Haushaltsdiskussion machen. Der dreiste Griff in die Taschen der Eltern wird zu einer sozialen Entmischung in den Kitas führen und er wird dazu führen, dass weniger Kinder einen Kita-Platz nutzen werden. Andreas Bausewein hat einst versprochen die Kita-Gebühren abzuschaffen. Er hat dabei genauso gelogen, wie bei seiner Ankündigung die Kitas in Erfurt bis 2012 zu sanieren. Der Haushaltsentwurf 2013 dokumentiert das Versagen im Kita-Bereich. Viele marode Kitas werden auch 2013 nicht in Ordnung gebracht und die Eltern werden nicht entlastet sondern belastet.   Entwurf Stand 13.05.2013 Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege  Auf der Grundlage der  §§ 22, 23, 24 und 90 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), des § 20 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.02.2009 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 09.09.2010 (GVBl. S. 291) und der §§ 2, 18 und 26 Abs. 2 Nr. 10, 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2011 (GVBl. S. 531) hat der Erfurter Stadtrat in seiner Sitzung am …………..2013 die folgende Entgeltordnung beschlossen:  1. Grundsätze 1.1    Die Entgeltordnung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und Kindertagespflege der Landeshauptstadt Erfurt und bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft durch die Stadt.  1.2    Das Betreuungsverhältnis wird privatrechtlich ausgestaltet. Dazu schließt die Stadtverwaltung mit den jeweils Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag. Der Betreuungsvertrag enthält die detaillierten Regelungen zur konkreten Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, insbesondere zur Einkommensermittlung und zu den Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten. 1.3    Die Höhe des Elternentgelts beträgt bei der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren in einer Kindertageseinrichtung monatlich 600,00 EUR, bei der Betreuung von Kindern ab 2 Jahren in Kindertageseinrichtungen monatlich 400,00 EUR. Die Höhe des Eltern­entgelts beträgt in der Kindertagespflege, unabhängig vom Alter des Kindes, monatlich 490,00 EUR.  1.4    Auf Antrag der Eltern kann das Entgelt ermäßig oder erlassen werden. Die Ermäßigung oder Erlass richtet sich nach dem Betreuungsalter, dem Betreuungsumfang und dem Einkommen gem. Ziff. 2 und 3 dieser Entgeltordnung.  2. Einkommen 2.1    Als Einkommen gelten alle monatlichen Bruttoeinkünfte der Familie (Erziehungsberechtigte und ihre im selben Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder). Soweit andere Einkommen erzielt werden, sind diese auf monatliche Bruttoeinkünfte umzurechnen. Ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten oder Einkünften der Erziehungsberechtigten untereinander ist ausgeschlossen. 2.2    Ausgenommen vom Einkommen sind das Kindergeld und das Thüringer Erziehungsgeld. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird in Höhe des Mindestbetrages (nach § 2 Abs. 5 BEEG i. H. v. 300 EUR bzw. nach § 6 BEEG i.H.v. 150 EUR) sowie des Erhöhungsbetrages bei Mehrlingsgeburten (§ 2 Abs. 6 BEEG) ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt. 2.3    Vom Einkommen sind folgende Pauschalbeträge abzusetzen:  
bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 40 v.H.

 

bei Beamtenbezügen 25 v.H.

 

bei Einkünften, die entweder nur steuer- oder nur sozialversicherungspflichtig sind 30 v.H.

 

bei Einkünften, die weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig sind 5 v.H.

 

 Das um die Pauschalabzüge bereinigte Einkommen bleibt bei einem Kind bis zu einer Höhe von 1.200 EUR außer Betracht.  2.4    Das bereinigte Einkommen der Erziehungsberechtigten ist ab dem zweiten oder mehr kindergeldberechtigten Kindern um jeweils 500,00 EUR monatlich je Kind zu reduzieren. Berücksichtigt werden das zweite und alle weiteren Kinder, für die die Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben.  2.5    Unterhaltszahlungen können bis zum gesetzlich vorgesehenen Umfang vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, wenn sie auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen und tatsächlich gezahlt werden.  3. Bemessung des ermäßigten Elternentgelts 3.1    Die Höhe des ermäßigten Entgeltes beträgt
  • für Kinder unter zwei Jahren 20% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder ab zwei Jahren 15% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder in Tagespflege 20 % des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
      Das ermäßigte Elternentgelt wird längstens für 12 Monate festgesetzt. Nach Ablauf erfolgt eine erneute Überprüfung der Einkommensverhältnisse. 3.2    Die Änderung des Einkommens (Minderung oder Erhöhung) von 5 v. H. oder mehr sind durch die Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Das zu zahlende Entgelt ändert sich ab dem Zeitpunkt des Eintritts der geänderten Verhältnisse. 3.3    Das Elternentgelt bei einer Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden) beträgt 75 v. H. des Entgelts das für eine Ganztagsbetreuung zu zahlen ist. 3.4    Beträgt das nach dieser Entgeltordnung bereinigte monatliche Einkommen weniger als 50 EUR, wird kein Entgelt erhoben. 3.5    Das Elternentgelt wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. 3.6    Für eine tageweise Betreuung sind 5 v. H. des Elternentgelts nach Ziffer 1.3 pro Tag zu entrichten. Für eine stundenweise Betreuung ist ein Elternentgelt von 3,00 EUR je angefangene Stunde zu entrichten. 3.7    Sofern von den Erziehungsberechtigten der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt vorgelegt wird, erfolgt für die Dauer der Gültigkeit des Ausweises eine Befreiung von der Zahlungspflicht des Elternentgelts. 4. Verpflegung Für die Verpflegung des Kindes in der Kindertageseinrichtung werden zusätzlich zu den Elternentgelten Verpflegungsentgelte erhoben. Die Höhe dieser Entgelte wird von den jeweiligen Trägern im Einzelfall festgelegt. Für die kommunalen Einrichtungen gelten die Verpflegungsentgelte in der Anlage 1. 5 . Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft. gez. Oberbürgermeister  

Deutliche Gehaltsunterschiede bei den Erzieherinnen in Kitas

Die Kita des Jugendsozialwerks am Nordpark
Die Kita des Jugendsozialwerks am Nordpark
Bis zu 700 Euro beträgt der Gehaltsunterschied den Erzieherinnen in einigen Einrichtungen freier Träger von Kindertageseinrichtung im Vergleich zu Erzieherinnen in kommunalen Kitas derzeit hinnehmen müssen. Dies führt dazu, dass es zunehmend schwerer wird neue Kolleginnen zu gewinnen, der Frust bei den Erzieherinnen die teilweise seit über sieben Jahren keinen Euro mehr bekommen, weil ihr Gehalt seit der Übertragung der Einrichtung in freie Trägerschaft „eingefroren“ wurde. Zudem steigt zudem derzeit deutlich die Zahl der Kinder pro Einrichtung und Gruppe. Beides führt dazu, dass die Vorgaben des Thüringer KitaG zur Personalausstattung derzeit nur schwer und perspektivisch kaum noch umsetzbar sein werden. Auf Einladung der Mitarbeiterinnen des Jugendsozialwerks Nordhausen, der in Erfurt vier Kitas hat, war ich heute zum Gespräch bei der Betriebsversammlung mit über dreißig Kolleginnen der Kitas und Vertretern des Trägers. Eine Lösung des Problems erscheint nur möglich, wenn der Träger einen Tarifvertrag oder analog dazu Arbeitsverträge vereinbart, die dann eine Refinazierung der Kommune ermöglichen. Ich finde es ausgesprochen ärgerlich, dass die Diskrepanzen dem Erfurter Jugendamt lange bekannt sind und eine Lösung sich trotzdem verschleppt – natürlich vor dem Hintergrund „kommunales Geld“ zu sparen. In Dresden erhalten die Träger der Kitas eine  Zuschlag zu den Gehältern der Erzieherinnen bis zur vergleichbaren Höhe der kommunalen Vergütung. Anknüpfend an das heutige sehr sachliche Gespräch werde ich dieses Thema erneut in den Jugendhilfeausschuss einbringen und gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen auf eine Lösung drängen.

Thema Bildung vor und im Landtag

Landtagssitzung (3)
DEMOkratie vor dem Landtag
Bei der heutigen Landtagssitzung ging es um Bildung, sowohl vor dem Plenarsaal, als auch darin. Das Thüringer Schulgesetz stand ebenso wie das Erwachsenenbildungsgesetz auf der Tagesordnung und besonders umstritten war das Gesetz zur Finanzierung der Schulen in Freier Trägerschaft. Gegen die in diesem Gesetz vorgesehene Kürzung der staatlichen Zuschüsse formierte sich im und vor dem Parlament der Wiederstand. Im Parlament der übliche Schlagabtausch. Während man der FDP und den Grünen ihr Engagement für die Schulen in freier Trägerschaft noch abnehmen kann wirkt es bei den Linken wie Opposition um jeden Preis. Die rund 160 Schulen in freier Trägerschaft sind in Thüringen erst nach der Wende entstanden. In den letzten zwanzig Jahren waren dies für die Linken alles Eliteschulen oder weil in kirchlicher Trägerschaft besonders suspekt. Vor zwei Jahren noch wollten die Linken flächendeckend Förderschulen abschaffen (die meisten sind in freier Trägerschaft). Insofern ist das Engagement der Linken jetzt durchaus kritisch zu hinterfragen. Während der Debatte zum Thema waren passenderweise auch die Mehrzahl der Linken Abgeordneten bei der Demo vor dem Landtag, statt an ihrem Arbeitsplatz. Landtagssitzung (7)In Thüringen gibt es derzeit 910 allgemeinbildende Schulen, davon 467 Grundschulen. Hinzu kommen116 berufbildende Schulen und 13 Hochschulen. 15 Prozent der Schulen sind in freier Trägerschaft und 10 Prozent der Schüler Thüringens besuchen eine solche Schule. Für diese derzeit rund 23.000 Schüler wurden vor einigen Jahren mit der Kienbaum-Studie die tatsächlichen Schülerkosten ermittelt. Derzeit erhalten die Schulen 85 Prozent der Kosten erstattet, der Rest sind Eigenmittel oder Elternbeiträge, dieser Betrag liegt derzeit Budnesweit an der Spitze. Künftig sollen nur noch 80 Prozent erstattet werden und somit das deutsche Durchschnittsniveau zum Maßstab gemacht werden. Ich bin da sehr skeptisch. Zu Recht sind wir auf unsere Bildungserfolge stolz, wir investieren gerade erhebliche Summen in den frühkindlichen Bildungsbereich. Dies wird auch unser Potential in den nächsten Jahren sein und bei künftigen Pisa-Tests möglicherweise Auswirkungen haben. Landtagssitzung (10)Ich habe deshalb viel Verständnis für die vor dem Landtag demonstrierenden Eltern, Schüler und Lehrer. Nach der Abschaffung der Bannmeile und dank des gläsernem Baus des Landtagsgebäudes konnten sie ihren Unmut direkt an die Adresse der Abgeordneten transportieren. Ich bin gespannt, wie die Diskussion zur Gesetzesänderung im Bildungsausschuß ausgehen wird. In einer der nächsten Plenarsitzungen werde ich es von meinem neuen Arbeitsplatz aus sicher weiter verfolgen. Bilder von den drei Plenumstagen hier:

Schlechter bezahlte Erzieherinnen bei Kitas freier Träger

Arbeitstag in Berlin
Arbeitstag in Berlin bei der Caritas-Tarifkommission
Während sich in den letzten Monaten die Diskussion bei der Betreuungssituation in den Kitas meist um Personalbemessungen, Bedarfspläne und Elterngebühren drehte, ist ein Thema gar nicht erst ins Problembewußtsein der Öffentlichkeit gerückt. Viele Erzieherinnen bei einigen freien Trägern werden deutlich schlechter bezahlt, als ihre Berufskolleginnen in den kommunalen Einrichtungen. Im Frühsommer habe ich mit einer Stadtratsanfrage in Erfurt versucht etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Dies gelang in Erfurt nur zum Teil, da das Jugendamt nicht bereit war „die Vergütungen unter Berücksichtigung der Wochenstundenzahl, einer Vergleichberechung mit allen tarif- und haustariflichen sowie Festbetragsvergütungen der freien Träger vorzunehmen“. Oder anders gesagt, unser Jugendamtsleiter ahnte welche Lawine man damit lostreten kann. Mein heutiger Vortrag bei den Arbeitnehmervertretern der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas in Berlin bestätigte, dass hier Vieles im Argen liegt. Die Caritas-Vertreter bestätigten, dass die Caritas ihre Erzieherinnen unterhalb des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) bezahlt. Zwar nicht so deutlich, wie andere große Kita-Träger (bei einem der Träger, der auch in Erfurt viele Einrichtungen betreibt wird der TVöD um 27 Prozent unterschritten, da ist die Caritas mit minus 7 Prozent ja fast noch vorbildlich) aber dennoch zum Nachteil der Erzieherinnen. Sparen tut dabei letztlich die Stadt, den die muss die ungedeckten Kita-Kosten gemäß SGB VIII ausgleichen. Zwar ist die Kita-Finanzierung gemäß §74a SGB VIII Aufgabe der Länder, allerdings geben diese in aller Regel Pauschalbeträge an die Kommunen und diese handeln gemäß §§ 78b – 78e SGB VIII Vereinbarungen über den Betrieb und die Finanzierung mit den Trägern aus. Die Geldleistung, die letztlich den Betrieb einer Kita ermöglicht, setzt sich aus mehreren Säulen zusammen: Landeszuschüsse, Elternbeiträge, Trägeranteil, Erstattungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und letztlich als Rest-/Fehlbedarfsfinanzierung der Gemeindeanteil. Angerechnet werden dabei die Betriebskosten der Einrichtung, also Personal- und Sachkosten. Zu den Personalkosten gehören die Vergütung der Erzieherinnen, SV-Beiträge, tariflich vereinbarte Beiträge zur Atersvorsorge und Beiträge zur Unfallkasse. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das Problem der Caritas und vieler anderer Kitaerzieherinnen ist nur, dass ihr Tarifvertrag unter dem TVöD liegt und damit die Kommune auch nur bezahlt, was sie muss. Unser Erfurter Jugendamtsleiter schreibt dazu: „Erstatungsfähig sind die Personalkosten, zu deren Bezahlung der Freie Träger aus tariflicher und/oder arbeitsrechtlicher Sicht verpflichtet ist. Die Obergrenze ist durch die Regelungen des TVöD und seiner Ergänzungsverträge definiert.“. Er würde ja gerne mehr bezahlen – aber die Arbeitsverträge der freien Träger geben nicht mehr her. Wirklich böse ist er darüber aber auch nicht – Geld gespart! Bei einer Vollzeitbeschäftigten Erzieherinnen reden wir über Differenzen von 2.900 Euro Peronalkosten (ohne AG-Anteil bei der Kommune) bis zu 700 Euro weniger im Monat bei einzelnen Trägern. Das ist beträchtlich und führt spätestens bei Neueinstellungen von gut ausgebildeten Erzieherinnen zu einer Wettbewerbsverzerrung. Ich habe heute in Berlin die Caritas-Vertreter anhand von den unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen in den neuen Bundesländern argumentativ „aufgerüstet“ für die Tarifgespräche mit der Arbeitgeberseite. Die fast vierstündige Diskussion war intensiv, ich hoffe sehr sie war auch hilfreich im Interesse der Erzieherinnen!

Kita-Gebühren in Erfurt erneut in der Diskussion

Jetzt rudert das Jugendamt zurück, nachdem viele Eltern über Jahre in Erfurt abgezockt wurden! Schon über mehrere Jahre zieht sich die Diskussion um die Kita-Gebühren in Erfurt. Nachdem die bestehende Satzung gerichtlich für unwirksam erklärt wurde, beschloss die damalige Rot-Rote Mehrheit gegen die Stimmen von CDU und Grünen eine Gebührensatzung, die zu den teuersten Gebühren in ganz Deutschland führte.
Kita Praktikum (15)
In den 96 Erfurter-Kitas steht eine neue Gebührensatzung zur Diskussion
Bis zu 560 Euro für einen Krippenplatz bzw. 280 Euro für einen Kita-Platz zuzüglich Essensgeld müssen seit dem einkommensabhängig bezahlt werden. Zudem zwang die Stadtverwaltung mit „sanften Druck“ die freien Träger diese Satzung ebenfalls zu übernehmen. Die CDU-Fraktion hat seitdem Eltern unterstützt, die gegen diese Satzung geklagt haben – mehrere Verfahren gegen die Stadt sind anhängig. Einige freie Träger verzichten freiwillig auf die Eintreibung der Höchstgebühren um weitere Klagen zu vermeiden. Dennoch hat es eine ganze Zeit gedauert bis die Stadtverwaltung begriffen hat, dass die Neiddiskussion gegen einkommenstärkere Haushalte (die Gebührenstaffelung geht von 0 bis 560 Euro – weil die „Reichen“ nach Auffassung von SPD und Linken ja richtig zur Kasse gebeten werden sollen)  zu erheblichen Rechtsrisiken führt. Das Jugendamt will jetzt eine einheitliche Satzung mit deutlich niedrigeren Gebühren erreichen und allen Trägern der Einrichtungen einen neuen Satzungsentwurf zugeschickt der im Januar und Februar mit diesen diskutiert werden soll. Es wurde höchste Zeit!!! Künftig sollen von den Bruttoeinkünften fest definierte Prozentsätze angezogen werden (bis zu 40 Prozent). Darüber hinaus werden Abschläge für weitere kindergeldberechtigte Kinder (500 Euro) abgeozen. Nach der verbleibenden Summe soll sich die neue Gebühr bemessen. Bis 1.199 Euro gebührenfrei. Von 1.200 bis 1699 Euro werden 40 Euro Kita und 50 krippe fällig. Die weiteren geplanten Stuffen sind nach Vorschlag des Jugendamtes: Von 1.700 bis 2.199 Euro für Kita 80 und Krippe 100 Euro, von 2.200 bis 2.699 Euro für Kita 120 und Krippe 150 Euro, von 2.700 bis 3.199 Euro für Kita 160 und Krippe 200 Euro, ab 3.200 Euro Kita 200 und Krippe 250 Euro. Ich bin sehr gespannt, wie die Diskussion ausgehen wird und was die rot-rote Stadtratskollegen dazu sagen werden. So oder so, die Klagen der Eltern werden die Stadt teuer zu stehen kommen. Ich entsinne mich noch gut an die Worte eines Stadtrats der Linken, der im Stadtrat dazu sagte: „Es ist mir doch egal ob wir eine möglicherweise rechtswidrige Satzung beschließen.“.