Kinderschutz gestärkt – Gesetz zu Vorsorgeuntersuchungen bewährt sich

TK Tagung (1)
Mit der Sozialausschussvorsitzenden Beate Meißner im Gespräch
Vor über einem Jahr, im Dezember 2008, haben wir im Thüringer Landtag ein Gesetz zur Steigerung der Teilnahmequoten an Früherkennungsuntersuchungen. Vor dem Hintergrund zahlreicher öffentlich gewordener Fälle von Kindesmisshandlungen und dass rund zehn Prozent der Eltern Vorsorgeuntersuchungen nicht nutzten, hatte die CDU dieses Gesetz auf den Weg gebracht. Eine angestrebte bundeseinheitliche Regelung wurde von Bund zu dieser Zeit nicht gewollt und den Ländern die Zuständigkeit zugeschoben. Die damalige Diskussion um das Gesetz war dann im Landtag durchaus sehr intensiv und die beiden Oppositionsfraktionen brachten vielfältige Bedenken in die Debatte ein. Von unverhälnismäßigem Verwaltungsaufwand war die Rede, kommunale Belastungen wurden beklagt und eine Zuordnung der Zuständigkeit zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gefordert. Heute zog die Techniker Krankenkasse im Erfurter Ursulinenkloster mit Fachexperten ein Zwischenfazit. An der Diskussion habe ich mich sehr gerne beteiligt, war das Gesetz von 2008 doch mein „Baby“. Thüringen hat sich für ein höchstmögliches Mass an Verbindlichkeit entschieden. Das bedeutet eine Koppelung an den Bezug des Landeserziehungsgeldes, ein zweimaliges Einladungswesen und eine Information an das zuständige Jugendamt wenn eine Reaktion der Eltern ausbleibt. Dr. Rolf Bergmann, Leiter des Vorsorgezentrums in Bad Langensalza, erläuterte das Verfahren, welches seit drei Monaten, genau seit dem 6.11.2009, Anwendung findet. Rund 9.300 Thüringer Eltern werden monatlich angeschrieben und an bevorstehende Vorsorgeuntersuchungen erinnert. Daraufhin suchen rund 50 Eltern täglich (also bis zu 1.000 im Monat) telefonisch Rat beim Vorsorgezentrum und werden beraten. 50 Prozent der Eltern reagieren sehr positiv, nur 20 Prozent ablehnend. Lediglich 29 Eltern mussten im Dezember und 22 im Januar ein zweites Mal gemahnt werden. 7 Eltern wurden letztlich den Jugendämtern gemeldet. Dies bedeutet bei den meisten Eltern reicht die Erinnerung und Erklärung zur Notwendigkeit, dies ist eine gute Nachricht!  Frau Dr. Monika Niehaus, Ärztin für Kinder und Jugendmedizin, konnte Entwarnung für den ursprünglich befürchteten Verwaltungsaufwand geben. Die wöchentlichen Benachrichtigungen durch die Kinderärzte sind zu bewältigen und letztlich freuen sich Ärzte und Kassen über alle Eltern die die Untersuchungsmöglichkeiten nutzen. Rene Deutschendorf vom Erfurter Jugendamt erläuterte das folgende Verfahren. Betroffene Eltern würden direkt angerufen und ihnen ein Beratungsgespräch angeboten. Alle 31 Mitarbeiterinnen des ASD sind in dieses Verfahren involviert. Falls weitere Hinweise zu den familien im Jugendamt aktenkundig sind werden mögliche Gefährdungsstufen für das Kindeswohl nach einem Ampelsystem bewertet. Genau dies war und ist die Intension des § 8a im SGB VIII.
TK Tagung (2)
Podiumsrunde
Zwei Anregungen aus der Runde werden sicherlich aufgegriffen werden. Beate Meißner, Vorsitzende des Sozialauschusses im Thüringer Landtag, regte erneut eine bundeseinheitliche Regelung an und setzt Hoffnungen auf das kinderschutzgesetz welches Familienministerin Köhler angekündigt hat. Guido Dressel, Leiter der TK-Landesvertretung Thüringen, ging auf die Kritik ein, dass die Kassen nach Ablauf der Untersuchungsfristen die Kosten nicht mehr targen. Hier sollte ein Gespräch der Kassen auf KV-Ebene Abhilfe schaffen. Die Tagung hat darüber hinaus wichtige handelnde Akteure miteinander vernetzt und dies ist ein wichtiger Baustein beim Kinderschutz. Eine Fortsetzung soll es geben, wenn längerfristig belastbarere Daten vorliegen.