Jugendhilfeausschuss beschließt Entgeltordnung

Am Ende wird alles gut und wenn es noch nicht gut ist, ist es noch nicht zu Ende!
Mehrere Jahre hat es gedauert, aber heute Abend hat der lange Weg nun ein vorläufiges Ende gefunden. Die einheitliche Kita-Entgeltordnung war schon zwei Mal kurz vor der abschließenden Beratung im Stadtrat, deshalb warten wir es nun ersteinmal ganz neugierig ab, ob es nun dieses Mal zur finalen Beschlußfassung im Stadtrat kommt 🙂 Seit SPD und Linke vor sechs Jahren im März 2008 in Erfurt eine Kita-Gebührensatzung mit Höchssätzen von 560 Euro/monatlich/Krippenplatz und 280 Euro/monatlich/Kita-Platz beschlossen haben, gibt es Streit um dieses Thema. Berechtigt weigerten sich einige freie Träger von Kitas diese Satzung zu übernehmen und zudem gab es Eltern, die gegen die Stadt geklagt haben. 2009 beauftragte der Erfurter Stadtrat den Oberbürgermeister, eine einheitliche Entgeltordnung zu erarbeiten. Bis zum Jahr 2011 werkelte die Sozialbeigeordnete an einem Entwurf und gemeinsam drückten SPD und Linke den Entwurf durch den Jugendhilfeausschuss. Als sich aber der Widerstand der der Eltern formierte, zog der Oberbürgermeister die Vorlage vor der Abschlussberatung im Stadtrat die Vorlage ersatzlos zurück
Zwei Mal hat es die Verwaltung vermasselt, mal sehen ob es beim dritten Mal gelingt…
Die Aufforderung der CDU-Stadtratsfraktion zügig eine neue gerechte Beitragsordnung zu erarbeiten wurde danach ignoriert und sattdessen weiter nach Wegen gesucht, an der Gebührenschraube zu drehen. Anfang 2013, nach der Oberbürgermeisterwahl, meinte OB Bausewein die Lage sei günstig, bei den Eltern „Kasse zu machen“. Der im Januar des Jahres 2013 mühsam mit den Elternvertretern und den Kita-Trägern ausgehandelte Kompromiss wurde mit einem Federstrich vom OB abgeändert und als neue Höchstbeträge standen danach 400 Euro je Kita-Platz und 600 Euro je Krippenplatz sowie 490 Euro je Tagespflegeplatz im Entwurf. Der Proteststurm der Eltern fegte diesen Entwurf glücklicherweise wieder vom Tisch. Seit Sommer 2013 arbeitete nun ein eigens eigensetzter Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses mit dem STEB an einem neuen Entwurf. Der nun vorliegende Entwurf, fand relativ breite Zustimmung, weil er für die meisten Eltern eine Gebührensenkung bedeutet. Lediglich Eltern in den Kitas, die bis jetzt eine von der Stadt abweichende Gebührensatzung anwendeten, sowie die Eltern von Tagespflegekindern müssen mehr bezahlen. Problematisch finde ich darüber hinaus auch, dass sich der Geschwisterbonus nur auf  Kinder in den Einrichtungen bezieht und nicht, wie ursprünglich gefordert, auf alle kindergeldberechtigte Kinder. Dies wirkt sich nachteilig für Familien mit zwei und mehr Kindern aus und ist wenig familienfreundlich. Die CDU-Stadtratsfraktion hat heute einen Antrag eingebracht, der die Finanzierung der Tagespflegemütter verbessern soll. Dieser fand zwar viel Zustimmung, soll allerdings erst in der Jugendhilfeausschusssitzung am 27. März 2014 beraten werden. Dann sollen auch Vertreterinnen der Erfurter Tagespflegemütter einbezogen werden.

Bei der heutigen abschließenden Abstimmung zur Entgeltordnung haben wir der Entgeltordnung (ergänzt um eine sogenannte Härtfallregelung bei freien Trägern und der Tagespflege, bei denen es zu Erhöhungen des Entgelts kommt) zugestimmt.

Besonderer Dank gebührt den Elternvertretern der Stadt Erfurt. Der Stadtelternbeirat und die Elterninitiative haben sich mit riesengroßen Engagement für die Interessen aller Eltern in Erfurt eingesetzt. Sie haben verhindert, dass es zu den angepeilten Gebührenerhöhungen gekommen ist und sie haben um Kompromisse gerungen.

Falls der OB das ganze Verfahren nicht noch vor der Stadtratssitzung zum dritten Mal stoppt, gibt es dann mit der Beschlussfassung eine einheitliche Entgeltordnung. Mit Blick auf die nächsten Jahre bleibt aber das Ziel, schrittweise eine Gebührenbefreiung bei der Kindertagesbetreuung für die Eltern zu erreichen.

Die beschlossene einheitliche Entgeltordnung und der

begleitende Antrag des Jugendhilfeausschusses

 

Tagesmütter besser finanzieren

Dieser Tage steht erneut die Kinderbetreuung auf dem Plan des Erfurter Stadtrates. Die kommunalen Entscheidungsträger sollen voraussichtlich im März über die einheitliche Entgeltordnung für die Kindertagesbetreuung entscheiden. Die Planung dafür ist derzeit in öffentlicher Auslegung und die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat macht diesbezüglich auf ein Problem aufmerksam. Bereits seit 2010 tritt die CDU-Fraktion dafür ein, die Vergütung für die Tagesmütter zu erhöhen. Aktuell bekommen die Tagespflegemütter für jedes Kind, welches sie in Betreuung haben 496 Euro/monatlich. Dieses Geld ist aber nicht nur die Entlohnung für die geleistete Betreuungsarbeit, sondern es muss auch die Unkosten der Tagesmutter abdecken. Bei den meisten Tagespflegemüttern werden 3-5 Kinder pro Tagesmutter betreut. Abzüglich der Kosten bleiben jeder Tagesmutter damit gerade einmal 700 bis 900 Euro im Monat für ihre Betreuungsleistung. Die Betreuerinnen unserer Kinder auf unterstem Niveau zu entlohnen kann und darf nicht der Anspruch einer Stadt sein, die sich selbst als kinder- und familienfreundlich darstellt. Deshalb fordert der Fraktionsvorsitzende Michael Panse: „Dieser unhaltbare Zustand muss geändert werden. Die Stadtverwaltung steht in der Pflicht für angemessene Zuweisungen zu sorgen und mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Wenn gleich die Mindestvergütung für Tagesmütter vom zuständigen Ministerium und vom Landesjugendhilfeausschuss festgelegt wird, ist die Stadt frei in ihrer Entscheidung mehr zu bezahlen. In Dresden wird dies beispielsweise auf Basis einer Richtlinie von 2012 vorbildlich gehandhabt.“ Zukünftig sollen die Eltern in Erfurt nach der einheitlichen Entgeltordnung bis zu 400 Euro Entgelt bezahlen. Zusätzlich erstattet das Land 270 Euro pro Kind in Betreuung bei einer Tagespflegemutter an die Kommune. In der Summe ergeben sich damit bis zu 670 Euro, die der Stadt dementsprechend für die Finanzierung der Tagespflege zur Verfügung stehen. Aber es geht nicht nur um die finanziellen Belange. Eltern sollen nach Auffassung der CDU-Fraktion die freie Wahl haben, sich für verschiedene Betreuungsformen ihrer Kinder entscheiden zu können. Dazu gehört für die CDU-Fraktion neben der häuslichen Betreuung auch der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Krippe oder die Betreuung bei einer Tagesmutter. Die derzeitige strukturelle Schlechterstellung von Tagesmüttern unterhöhlt diese Wahlmöglichkeiten und reduziert perspektivisch die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Anknüpfend an den Antrag von 2010 wird die CDU-Fraktion bei der Beschlussfassung zur Entgeltordnung eine Erhöhung bei der Vergütung von Tagesmüttern beantragen. Der Fraktionsvorsitzende sagte: „Angesichts der geschilderten Faktenlage hoffen wir nun auf eine breite Zustimmung der anderen Fraktionen im Erfurter Stadtrat. Unser Ziel ist die Erhöhung der Vergütung für Tagesmütter um 50 Euro pro betreutes Kind.“ Der Fraktionsvorsitzende kündigte an, dass die CDU-Fraktion eine große Anfrage zum Thema Kindertagespflege einreichen wird. Inhalt werden sowohl die Arbeitsbedingungen der Tagesmütter, als auch die Betreuungssituation der Kinder sein.

Entgeltordnung für Nutzung städtischer Räume und Flächen benachteiligt Vereine

CDU-Fraktion fordert Minderung bzw. Erlass der Nutzungsgebühren Wie dringend ein Beschluss zur Bereitstellung städtischer Räume und Flächen durch Verbände, Vereine, Chöre und anderer Nutzer von Nöten ist, zeigen aktuelle Medienberichte. Zunehmend müssen Veranstaltungen wie beispielsweise Chorkonzerte oder andere Kultur- bzw. Sportveranstaltungen abgesagt werden, weil die hohen Kosten, die durch die Stadtverwaltung gefordert sind, nicht gestemmt werden können. Die CDU-Fraktion drängt bereits seit über einem Jahr auf dringend notwendige Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung. Am Anfang stand ein von der CDU initiierter Einwohnerantrag. Dabei soll eine deutliche Minderung der jeweiligen Mieten zu Gunsten der engagierten Vereine das Ziel sein. Die mehrfache in Beratung in verschiedenen Ausschüssen hat mittlerweile stattgefunden. Eine abschließende Entscheidung zum Antrag der CDU steht noch aus. Der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Hutt, erklärt: „Besonders hart trifft die derzeitige Regelung die ehrenamtlich Tätigen in den Vereinen und Verbänden, die bei Veranstaltungen oft ohnehin schon darauf bedacht sein müssen, ihre Kosten zu decken. Die zusätzlichen Belastungen können häufig nicht aufgefangen werden. Absagen sind damit vorprogrammiert. Wir geben uns nicht mit Stellungnahmen der Stadtverwaltung zufrieden, wie wir sie zuletzt vor einigen Wochen im Kulturausschuss erhalten hatten nach dem Motto ‚Alles ist gut, Handlungsbedarf besteht nicht’.“ Abschließend erklärt Fraktionschef Michael Panse: „Mit den hohen Mieten werden nicht nur Vereine und Verbände benachteiligt, sondern letztlich werden Kunst, Kultur, Sport sowie auch soziale Verbandsarbeit blockiert. Zudem beißt sich die Katze in den Schwanz: wenn die Stadt wegen zu hoher Mieten vermehrt Absagen bekommt, fallen die Einnahmen am Ende komplett weg. Daher fordert die CDU-Fraktion weiterhin eine deutliche Minderung der Mieten bis hin zur kostenlosen Nutzung insbesondere bei gemeinnütziger Tätigkeit. Davon würden alle beteiligten Akteure profitieren.“

Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit – in Erfurt Fehlanzeige!

Nichts aus den Elternprotesten gelernt!
Bei der heutigen Anhörung zum Haushaltsentwurf im Jugendhilfeausschuss hat sich bestätigt, was ich bereits am 23. Dezember auf meiner Homepage geschreiben habe: Der Oberbürgermeister hat mit seiner Verwaltung für die geplanten Einnahmen aus Elterngebühren für die Betreuung von Kindern in Tagespflege, Kinderkrippe und Kindertageseinrichtungen Zahlen verwandt, die nicht der aktuell gültigen Gebührenordnung entsprechen. Stattdessen wurden fiktive Einnahmen in den Haushaltsplan geschrieben, die einer möglicherweise nach Wunschvorstellung des Oberbürgermeisters zu beschließenden Entgeltordnung entsprechen. Einen exakten Zahlenvergleich hat die CDU-Fraktion heute eingefordert und danach lässt sich dann genau benennen, in welchem Umfang der OB und seine Verwaltung eine Gebührenerhöhung vorhaben bzw. vorhatten. Klar ist aber bereits jetzt (dies belegen die im Jahr 2013 kassierten Elterngebühren), dass eine Elternmehrbelastung von bis zu 40 Prozent in diesen HH-Entwurf eingeplant wurde. In der Tagespflege lagen die im Jahr 2013 kassierten Elterngebühren bei rund 366.000 Euro – angedacht für 2014 sind von der Stadtverwaltung 419.000 Euro (also 53.000 Euro mehr). Für die kommunalen Kitas sind als Einnahmen aus Elterngebühren rund 810.000 Euros in der städtischen Kasse gelandet – genau 1,159 Millionen sollen es 2014 sein (349.000 Euro mehr). Bei den Krippen liegt das Verhältnis IST 2013 zu Soll 2014 bei 702.000 Euro zu 1,1 Millionen Euro (398.000 Euro mehr). Und den eigentlich größten Batzen konnte die Verwaltung heute noch gar nicht genau beziffern, da die kalkulierten Gebühreneinnahmen bei den freien Trägern der Kitas nicht einzeln im Haushalt ausgewiesen sind. Auch wenn die Zahlen daher derzeit nur grob geschätzt werden können, hat die Stadtverwaltung nun spätestens seit heute Abend ein großes Problem. Nach meiner Schätzung hat der OB in seinen Verwaltungsentwurf rund 2 bis 3 Millionen Euro Mehrbelastungen für die Eltern für den frühkindlichen Betreuungsbereich einkalkuliert. Der aktuell diskutierte und in öffentlicher Auslegung befindliche Entwurf einer einheitlichen Entgeltordnung soll nach Planung des Unterausschusses allerdings erst am 1.1.2015 in Kraft treten. Er würde zwar auch zu Mehrbelastungen für die Eltern führen, allerdings nicht in dieser Höhe. Entweder muss nun also die Verwaltung einen Deckungsvorschlag für die bewusste Fehlkalkulation der Elterngebühren einbringen, oder die rot-rot-grüne Koalition dazu bringen, dies zu tun. Alternativ könnte die Verwaltung auch versuchen eine Entgeltordnung durch den Stadtrat zu bringen, die der ursprünglich geplanten Erhöhung entspricht. Für letzteres glaube ich allerdings, wird der Oberbürgermeister im Stadtrat vor der Kommunalwahl keine Mehrheit bekommen. In jedem Fall sollten die Stadtelternvertreter diese Entwicklung aufmerksam im Blick behalten – für morgen Abend hat die Stadtelternvertretung, der Stadtelternbeirat (STEB) um 19.15 Uhr zu einer Beratung über die Entgeltordnung in das Rathaus eingeladen. (Nachtrag vom 9.1.2014: in einer alten Vorlage des Jugendhilfeausschusses vom Mai 2013 findet sich als Planzahl für die Beitragseinnahmen bei den Plätzen der Freien Träger die kalkulierte Einnahme von insgesamt 4,724.214 Millionen Euro) – rund 7.200 genutzte Plätze gab es 2013 bei den freien Trägern, davon rund 6.840 Kita-Kinder und 380 Kinder unter zwei Jahren. Bei den kommunalen Einrichtungen gab es 2013 rund 1.440 genutzte Plätze, davon 320 Krippenkinder und 1.120 Kinder über 2 Jahre.) 

Anstieg der Elterngebühren zur Haushaltsentlastung eingeplant

Hoffentlich war das Engagement der Eltern im Frühsommer nicht umsonst
Die Gebühren in den Erfurter Kindertagesstätten werden nun schon seit Jahren heftig diskutiert und es ist erklärtes Ziel aller Beteiligten, eine einheitliche Entgeltordnung für alle Kitas zu schaffen. Zur Erinnerung: Im Januar 2013 war es schon einmal fast so weit. Die Stadtelternvertreter, die Träger der Kindertagesstätten und das Jugendamt hatten sich auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt. 200 Euro Höchstbetrag für einen Kita-Platz und 400 Euro für einen Krippenplatz waren dabei vorgesehen. Nach diesem Entwurf wäre das Gesamtaufkommen der Elternbeiträge nicht erhöht worden, es hätte allerdings Erhöhungen bei einigen Eltern gegeben, was u.a. daran liegt, dass derzeit unterschiedliche Gebührenordnungen genutzt werden. Mit der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2013 wischte der Oberbürgermeister jedoch diesen Kompromiss wieder vom Tisch, weil er deutliche Mehreinnahmen aus den Elterngebühren brauchte, um seinen Haushaltsentwurf „rund“ zu bekommen. Er plante damals Höchstgebühren von 400 Euro je Kita-Platz und 600 Euro je Krippenplatz. Ein Sturmlauf der Eltern und Demonstrationen vor dem Rathaus konnten verhindern, dass der Entwurf des Oberbürgermeisters in Kraft trat.
An ihre Wahlkampf-Rhetorik wollen die Genossen heute lieber nicht mehr erinnert werden…
Es folgten Bekundungen aller Parteien, dass man ja eigentlich die Gebühren senken wolle. Und es folgten öffentlichkeitswirksame Ankündigungen der SPD im Bundestagswahlkampf, dass man die Gebühren sogar abschaffen will. Und es folgte die weitere Beratung einer einheitlichen Entgeltordnung im Jugendhilfeausschuss und in einem eigens dazu geschaffenen Unterausschuss. Soweit die Vorgeschichte. Kurz vor Weihnachten flatterte nun den Eltern der Stadt ein neuer Entwurf auf den Tisch, der nichts mehr mit der vermeintlichen parteiübergreifenden Einigkeit, die Gebühren zu senken, zu tun hat. Zeitgleich legte der Oberbürgermeister dem Stadtrat den Haushaltsentwurf 2014 zu Beratung vor und wenn man beide Papiere nebeneinander legt, versteht man den Zusammenhang. Die SPD hatte bereits im Jugendhilfeausschuss im November Druck gemacht, dass die neue Gebührenordnung mit dem Haushalt zeitglich verabschiedet werden soll – nun ist klar warum. Nunmehr soll die Höchstgebühr für einen Kita-Platz 280 Euro betragen und zugleich wurden die Abzugsbeträge, bzw. der Prozentsatz der Gebühren so geändert, dass nahezu alle Eltern, zum Teil beträchtlich mehr bezahlen müssen. Auch die Staffelung der Geschwisterbeiträge wurde so geändert, dass Eltern mit mehreren Kindern doppelt bestraft würden. Mit Beginn der öffentlichen Auslegung dieses Entwurfs am 20. Dezember wurde auch ein Online-Rechner installiert, wo die Eltern ihre persönlichen Gebühren ermitteln können. Passend dazu nun mal ein Blick in den Haushalt (leider ist der HH-Entwurf 2014 noch nicht im Netz). An der entsprechenden Haushaltspositionen des HH-Entwurfs auf Seite 151 und die folgenden Seiten finden sich nachfolgende Zahlen: Die kalkulierten Einnahmen aus Benutzungsgebühren allein für die kommunalen Kitas soll von 741.442 Euro im Jahr 2012 (mit der alten Kita-Gebührenordnung) auf 1.159 Mio. Euro (geplant 2014) steigen. Dies bedeutet, über ein Drittel geplante Mehreinnahmen von den Eltern allein bei den relativ wenigen kommunalen Plätzen (von den aktuell rund 8.200 Kita-Plätzen sind rund 1.200 bei der Stadt und 7.000 bei freien Trägern). Da die Elterngebühren der freien Träger im Haushalt leider nicht einzeln ausgewiesen sind, kann man diese nur hochrechnen. Für das Jahr 2012 lässt sich aber ein durchschnittlicher Elternbeitrag in den kommunalen Kitas von 55 Euro/monatlich errechnen, wobei die Spannbreite zwischen gebührenbefreiten Kindern und Höchstzahlern sehr groß ist. Wenn es nun 2014 über 400.000 Euro Mehreinnahmen sein sollen, müsste der Elternbeitrag auf durchschnittlich 80 Euro steigen (auch da dann mit einer großen Spannbreite).    Die kalkulierten Mehreinnahmen sind mit einer höheren Kinderzahl nicht zu erklären, weil die Platzzahl bei den kommunalen Kitas in den letzten Jahren nahezu gleich ist (siehe Kita-Bedarfsplan). Für die kommunalen Krippen bietet sich genau das gleiche Bild: 721.097 Euro Elterngebühren waren es im Jahr 2012 – geplant für 2014 sind 1,1 Millionen allein in den kommunal Krippen. Für die Kinder unter zwei Jahren gibt es laut Kita-Bedarfsplan 1.184 Plätze, davon 435 Krippenplätze, rund 430 Plätze in Kitas und 320 Tagespflegeplätze. Für die Plätze in Kindertagespflege standen im HH 2012 noch 313.707 Euro Elterngebühren (für 300 Plätze) – 419.000 Euro nun jedoch im Entwurf für 2014 (für 320 Plätze). Dies führt zu einem bemerkenswerten Punkt: Auch bei den Krippenplätzen steigen die Landeszuschüsse und die Elterngebühren, während sich der kommunale Zuschuss verringert. Diese Entwicklung gilt sowohl für Krippen, als auch für Kitas und die Tagespflege. Die Elterngebühren steigen, der Landeszuschuss für die Stadt steigt und die Gesamtausgaben sinken! 9,523 Millionen Gesamtausgaben sind für die kommunalen Kitas für 2014 vorgesehen – 2013 waren es 9,739 Millionen. Bei den freien Trägern der Kitas sollen es im Jahr 2014 genau 44,194 Millionen Euro sein. Im Jahr 2013 waren 44,835 Millionen vorgesehen. Im Haushalt werden bei den Freien Trägern die Elterngebühren allerdings nicht ausgewiesen, sondern ihnen bei der Kostenerstattung direkt abgezogen. Rechnerisch müsste diese Summe bei rund 9 bis 10 Millionen Euro liegen.  Der Vollständigkeit halber noch zu den Krippen: 4,544 Millionen sollen diese Plätze 2014 kosten – 2013 waren 4,575 Millionen Euro im HH geplant. Mein Fazit dazu: Obwohl die Zahl der Plätze und damit auch die Landeszuschüsse leicht steigen, drückt die Stadt die Kosten im Betreuungsbereich nach unten und langt zugleich noch den Eltern kräftig in die Tasche! Klar erkennbar ist im Haushaltsentwurf: an den Betreuungskosten für Kinder von 0-6 Jahre von über 58 Millionen Euro (das Land trägt daran laut HH-Entwurf rund 18,8 Millionen Euro) sollen die Eltern in einem deutlich höheren Prozentsatz beteiligt werden und die Kostenbeteiligung der Stadt reduziert sich im gleichen Umfang. Dies bedeutet, dass die Eltern zur Sanierung des maroden Haushalts der Stadt in die Pflicht genommen werden – dies ist der eigentliche Skandal und zeigt, dass alles was im Sommer dazu vom Oberbürgermeister und seiner SPD-Stadtratsfraktion dazu bekundet wurde, nur inhaltsleere Worthülsen waren. Verantwortlich für die Aufstellung des Haushaltsentwurfs ist der Oberbürgermeister und die jetzige Kita-Entgeltordnung soll offensichtlich den Haushaltsplanzahlen angenähert werden. Genau dies hatte der OB auch schon beim Haushaltsentwurf 2013 geplant! Anfang Dezember erklärte die SPD Erfurt noch in einer Pressemitteilung wörtlich: Ein neuer Entwurf zur einheitlichen Entgeltordnung soll den städtischen Haushalt weder in Größenordnung entlasten, als auch weiter belasten“. Dies war ganz offensichtlich eine dreiste Lüge! Ich kann nur hoffen, dass die Eltern die knappe Anhörungsfrist nutzen und sich lautstark positionieren. Entgegen der Darstellung auf der Homepage der Stadt gab es zum vorliegenden Entwurf keine Einigkeit im Unterausschuss. Insofern ist die Behauptung auf der Homepage der Stadt „Vertreter aller Fraktionen im Stadtrat, des Stadtelternbeirats sowie der Freien Träger und der Stadtverwaltung“ hätten sich auf einen einheitlichen Entwurf verständigt, falsch und entspricht wohl eher dem Wunschdenken der Verwaltung und des sozialdemokratischen Ausschussvorsitzenden. Ich habe im UA keinesfalls zugestimmt und die CDU-Stadtratsfraktion, dies kann ich als Fraktionsvorsitzender verbindlich erklären, wird die Eltern unterstützen und dem jetzt vorgelegten Entwurf einer Entgeltordnung die Zustimmung verweigern. Wir werden eine Änderung einfordern, die sich am Januar-Entwurf orientiert. Link zur öffentlichen Auslegung Facebook Gruppe gegen überzogene Kitagebühren in Erfurt Modellrechner    

Kita-Gebühren-Diskussion: Unglaubliche Heuchelei der SPD

CDU-Fraktion kritisiert Ankündigungsrhetorik des Oberbürgermeisters und des SPD-Bundestagskandidaten Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat kritisiert in aller Schärfe die aktuellen Versprechungen des Erfurter SPD-Bundestagskandidaten und des Oberbürgermeisters, künftig gebührenfreie Kita-Plätze anbieten zu wollen. Derselbe Oberbürgermeister wollte bis vor kurzem die Gebühren noch einmal drastisch erhöhen, um damit auf Kosten der Jüngsten das Loch in der Stadtkasse zu stopfen. Der Widerspruch wird mehr als deutlich und untermauert die Unglaubwürdigkeit der neuen Versprechung der SPD. Fraktionschef Michael Panse ist daher verärgert und erklärt: „Die Ankündigungen und Versprechungen des Oberbürgermeisters und seines Bundestagkandidaten Schneider, der ohnehin fast nur noch zum Wahlkampf Erfurter Boden betritt, sind absolut unglaubwürdig und in Anbetracht der Kita-Gebühren-Debatte der letzten Wochen zutiefst heuchlerisch. Der Oberbürgermeister kündigt bereits seit sieben Jahren kostenlose Kita-Plätze an. Tatsache ist jedoch, dass Erfurt seit Jahren die höchsten Kita-Gebühren in Deutschland kassiert. Diese Gebühren sollten zudem in Regie des Oberbürgermeisters noch einmal drastisch zu Lasten der Erfurter Familien erhöht werden. Erst durch das engagierte Intervenieren der Elternvertreter und der Oppositionsfraktionen konnten die Erhöhungspläne des Oberbürgermeisters für die Kita-Gebühren in letzter Minute gestoppt werden.“ Panse kritisiert zudem die fachlich nicht fundierten Aussagen des SPD-Bundestagskandidaten Schneider: „Hier mangelt es offensichtlich an Kompetenz für die Unterscheidung der Aufgaben der Kommunen, des Landes und des Bundes. Die geforderte Aufhebung des grundgesetzlich verankerten Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern hat nichts mit der Kita-Finanzierung zu tun. Diese Forderungen dienen lediglich dazu, einen ‚Nebenkriegsschauplatz’ zu eröffnen und Hoffnung zu schüren, die nicht zu erfüllen sind. Die Zuständigkeit der Kommunen für die soziale Daseinsfürsorge und die Kita-Finanzierung ergibt sich unter anderem aus dem SGB VIII. Der Bund hat die Kommunen bereits in den letzten Jahren insbesondere im investiven Bereich zur Sanierung und zum Neubau von Kitas massiv unterstützt. Nur dadurch konnte überhaupt erst ein Teil der Erfurter Kitas saniert werden.“ Am morgigen Donnerstag, 29. August 2013, tagt der Jugendhilfeausschuss. Dort werden Elternvertreter der Initiative einen Forderungskatalog hinsichtlich der Kita-Gebühren überreichen. Seitens des Oberbürgermeisters gibt es bis heute keinen neuen Vorschlag. „Die CDU-Fraktion erwartet, dass der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen mit den Elternvertretern abgestimmten Vorschlag unterbreitet, der zunächst eine deutliche Senkung der Kita-Gebühren in der Landeshauptstadt bedeutet. Damit könnte der Oberbürgermeister dokumentieren, dass ihm dieses Anliegen ernst ist und sich nicht nur wie in den letzten sieben Jahren in Ankündigungsrhetorik verliert“, erklärt Panse abschließend.

Geplante Elternbelastung muss verhindert werden

– CDU-Stadtratsfraktion lehnt Kita Entgeltordnung ab – Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat, Michael Panse, erklärt zum Entwurf der vom Oberbürgermeister vorgelegten Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege: „Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat wird definitiv den vorliegenden Entwurf der Entgeltordnung für Kindertagesstätten ablehnen. Wir halten diesen Entwurf für zutiefst unsozial und kontraproduktiv im Sinne der Förderung einer guten frühkindlichen Bildung. Sollte diese Entgeltordnung verabschiedet werden, müssen nahezu alle Eltern mit deutlichen Mehrkosten rechnen und es werden lediglich die Eltern, die über kein oder ein sehr niedriges Einkommen verfügen, gemäß Sozialgesetzbuch VIII von Gebühren befreit sein. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Engagement des Stadtelternbeirates und tausender Erfurter Bürgerinnen und Bürger gegen diesen geplanten Griff in die Taschen der Eltern“. Eine Online-Petition hat im Internet innerhalb weniger Tage bereits 5000 Unterzeichner gefunden und der Widerstand der Eltern formiert sich. „Wir fordern die koalitionstragenden Fraktionen von SPD, Linke und Grüne auf, sich ebenfalls gegen diese zutiefst unsoziale Satzung zu positionieren. Den Weg, den der Oberbürgermeister und seine Sozialbeigeordnete hier eingeschlagen haben, die Haushaltsdeckung auf Kosten der Familien und Kinder zu erreichen, wird von der CDU-Fraktion scharf kritisiert und abgelehnt“, erklärte der Fraktionsvorsitzende abschließend.

Kita-Gebühren sorgen für heiße Diskussionen

Zerbröckelte Kita-Politik des Oberbürgermeisters
Letzte Woche habe ich hier auf meiner Homepage über die geplante Kita-Abzocke in Erfurt berichtet und den Entwurf der neuen Gebührensatzung online gestellt. Das Erfurter Jugendamt musste zuvor nach einem Antrag der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss grob über die Pläne der Stadtverwaltung berichten (von sich aus hätten sie es nicht getan).  Seit der Entwurf der neuen Gebührensatzung vorliegt, sorgt er bei Eltern und Kita-Trägern für heiße Diskussionen. Bei Facebook hat sich eine Gruppe „Gegen überzogene Kita-Gebühren“ mit derzeit über 1.000 Mitgliedern gebildet, eine Online-Petition verzeichnet rasante Zuwächse bei den Unterzeichnern (aktuell schon über 3.400), der MDR und die Zeitungen (Furiose Aktion im Netz) berichten. In der kommenden Woche starten im Stadtrat die Anhörungen zum Haushaltsentwurf der Stadt Erfurt für das Jahr 2013. Die Gebührenerhöhungen bei den Kitas und Horten wurden als fiktive Einnahmen schon mal mit reingerechnet, obwohl der Stadtrat in beiden Fällen noch nicht einmal den Gebührenordnungsentwurf hat – ein ausgesprochen merkwürdiges Verfahren, was allerdings zum dilettantischen Umgang mit dem Haushalt passt. Insbesondere bei der Anhörung der Haushaltsbereiche Kitas und Schulen werde ich für die CDU-Fraktion daher den Finger in die Wunde legen. Zudem wird nun, je tiefer der Haushalt beleuchtet wird, deutlich, was sich sonst so noch darin (nicht) befindet, obwohl es öffentlichkeitswirksam versprochen war. Die Sanierung der maroden SBBS 6 hatte der Oberbürgermeister z.B. letztes Jahr angekündigt – er hat sich nicht daran gehalten. Die notwendigen 8 Millionen Euro zur Sanierung der Berufsschule flogen aus dem Haushaltsentwurf. Die Schulsporthalle Stotternheim ebenso und bei der Kita-Sanierung tut die Stadt (nach Aussage der Finanzbeigeordneten) nur das Nötigste, obwohl alle Erfurter Kitas nach Aussage des OB im Jahr 2012 fertig saniert seien sollten (später revidierte er sein Versprechen und kündigte 2014 an – aber auch da hat er die Eltern nur hingehalten). Es gibt mehrere Erfurter Kitas, die nur eine befristete Betriebserlaubnis haben und sich in einem maroden Zustand befinden (so wie der Eingangsbereich der Kita am Berliner Platz oben im Bild). Während in den meisten Kitas nun die Anhörung der Elternvertreter beginnt, ist der Stadtelternbeirat am Dienstag (ebenso wie die anderen Mitglieder der Arbeitsgruppe für eine einheitliche Gebührensatzung) zu einer nichtöffentlichen Beratung ins Jugendamt eingeladen. Alle Teilnehmer dieser AG wurden brüskiert, als der OB und seine linke Sozialbeigeordnete den gemeinsam erarbeiteten Entwurf vom Tisch fegten und die jetzt vorliegende Gebührenordnung ohne weitere Gespräche zur Beratungsgrundlage erklärten. Am Abend wird der Stadtelternbeirat im Ratssitzungssaal zu einer öffentlichen Sitzung mit den Eltern einladen. Ich werde gerne dabei um 19.15 Uhr im Podium mitdiskutieren. Für die Einbringung des Haushalts am 12. Juni hat die CDU-Fraktion in Abstimmung mit den Elternvertretern eine Demonstration auf dem Rathausvorplatz (wegen der Bauarbeiten neben dem Rathaus vor dem Siju) angemeldet. Vorsorglich haben wir dies auch schon für den 3. Juli getan, dann will Rot-Rot-Grün den Haushalt 2013 verabschieden. Wir werden in jedem Fall gegen die neue Gebührenordnung votieren, schon die bestehende (von Rot-Rot gegen die Stimmen von CDU und Grünen 2008 verabschiedet) ist ungerecht. Den dreisten Griff in die Taschen der Eltern verurteilen wir. Aktuell suchen die Parteien der Rot-Rot-Grünen Koalitionsmehrheit noch nach ihrer Position. Die Linken gingen jetzt vorsichtig auf Distanz zum OB und zur linken Beigeordneten. Die SPD hingegen eiert hingegen noch rum und die Grünen sind ersteinmal argumentativ abgetaucht. Mal sehen wie sich das entwickelt!.

Kita-Abzocke in Erfurt

Zum schlimmen baulichen Zustand etlicher Kitas gesellt sich jetzt der Griff in die Taschen der Eltern
Der Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters für das Jahr 2013 liegt auf dem Tisch des Stadtrats und darin verbergen sich erhebliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass die angepeilte Erhöhung der Kita-, Krippen- und Hortgebühren für heftige Diskussionen sorgen wird. Aus dem Haushaltsentwurf lässt sich die vom Oberbürgermeister und seiner linken Beigeordneten vorgesehene Gebührenerhöhung nur zwischen den Zeilen lesen. Bei den Elterngebühren in den kommunalen Kitas sollen die Eltern 144.000 Euro und rund 500.000 Euro bei Krippengebühren mehr bezahlen. Dies sind allerdings nur die kommunalen Einrichtungen und es ist nur der Berechnungszeitraum vom 1. August bis 31.12. kalkuliert (ab dem 1.8. könnte erst eine neue Kita-Gebührenordnung in Kraft treten). Es ist also anzunehmen, dass der Griff in die Taschen der Eltern tiefer und dreister ausfallen wird. Ich gehe davon aus, dass die Erfurter Eltern nach Bauseweins und Thierbachs Planungen mit etwa 2 Millionen Euro/jährlich an der Haushaltssanierung beteiligt werden sollen. Am Montag wurde den Vetretern des Stadtelternbeirates der Entwurf der neuen Kita-Gebührenordnung übergeben und den Kita-Träger zugeschickt. Dieser Entwurf (nachfolgend im Wortlaut abgedruckt) sieht vor, dass die Gebühren für Krippen auf 600 Euro/Platz, für Tagespflege auf 490 Euro/Platz und Kita auf 400 Euro/Platz steigen sollen. Bereits jetzt liegt Erfurt schon mit 280 Euro für einen Kita-Platz und 560 Euro für einen Krippenplatz deutschlandweit an der Spitze. Der Gebührenentwurf wurde aber weder dem zuständigen Jugendhilfeausschuss noch den Stadträten zugeleitet. Nachdem ich gestern von Kita-Trägern auf das Thema angesprochen wurde und den Entwurf erhielt, habe ich heute Namens der CDU-Stadtratsfraktion in Dringlichkeit auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen lassen und eine Stellungnahme der Verwaltung eingefordert. Weder die zuständige Beigeordnete noch der Jugendamtsleiter waren beim Jugendhilfeausschuss, aber dennoch berichtete ein Vertreter des Jugendamt Bemerkenswertes. Zur Vereinheitlichung der Erfurter Kita-Gebührenordnung bei den kommunalen Einrichtungen und den freien Trägern gab es eine Arbeitsgruppe, an der auch der Stadtelternbeirat beteiligt war. Das von dieser Gruppe vorgeschlagene Konsenspapier wurde aber von der Verwaltung nicht akzeptiert und seitens der Verwaltungsspitze ein eigener Entwurf erarbeitet, der mit Niemanden außer der Verwaltungsspitze abgestimmt wurde. Dieser Entwurf sei nun ein Beratungsvorschlag – wird zumindest behauptet. Dass dies unwahr ist und stattdessen die hohen Gebühren das Ziel sind, wurde bei der Beantwortung meiner Nachfrage zu dem Thema deutlich. Bereits vor Wochen wurden die Gebühreneinnahmen im Haushalt auf Basis des Verwaltungsvorschlags kalkuliert, musste das Jugendamt einräumen. Es geht nun also nur noch darum, diese Kita-Abzocke der Eltern möglichst schnell durch den Stadtrat zu peitschen! Die CDU-Stadratsfraktion wird dieses Thema zu einem zentralen Punkt der Haushaltsdiskussion machen. Der dreiste Griff in die Taschen der Eltern wird zu einer sozialen Entmischung in den Kitas führen und er wird dazu führen, dass weniger Kinder einen Kita-Platz nutzen werden. Andreas Bausewein hat einst versprochen die Kita-Gebühren abzuschaffen. Er hat dabei genauso gelogen, wie bei seiner Ankündigung die Kitas in Erfurt bis 2012 zu sanieren. Der Haushaltsentwurf 2013 dokumentiert das Versagen im Kita-Bereich. Viele marode Kitas werden auch 2013 nicht in Ordnung gebracht und die Eltern werden nicht entlastet sondern belastet.   Entwurf Stand 13.05.2013 Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege  Auf der Grundlage der  §§ 22, 23, 24 und 90 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), des § 20 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.02.2009 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 09.09.2010 (GVBl. S. 291) und der §§ 2, 18 und 26 Abs. 2 Nr. 10, 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2011 (GVBl. S. 531) hat der Erfurter Stadtrat in seiner Sitzung am …………..2013 die folgende Entgeltordnung beschlossen:  1. Grundsätze 1.1    Die Entgeltordnung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und Kindertagespflege der Landeshauptstadt Erfurt und bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft durch die Stadt.  1.2    Das Betreuungsverhältnis wird privatrechtlich ausgestaltet. Dazu schließt die Stadtverwaltung mit den jeweils Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag. Der Betreuungsvertrag enthält die detaillierten Regelungen zur konkreten Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, insbesondere zur Einkommensermittlung und zu den Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten. 1.3    Die Höhe des Elternentgelts beträgt bei der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren in einer Kindertageseinrichtung monatlich 600,00 EUR, bei der Betreuung von Kindern ab 2 Jahren in Kindertageseinrichtungen monatlich 400,00 EUR. Die Höhe des Eltern­entgelts beträgt in der Kindertagespflege, unabhängig vom Alter des Kindes, monatlich 490,00 EUR.  1.4    Auf Antrag der Eltern kann das Entgelt ermäßig oder erlassen werden. Die Ermäßigung oder Erlass richtet sich nach dem Betreuungsalter, dem Betreuungsumfang und dem Einkommen gem. Ziff. 2 und 3 dieser Entgeltordnung.  2. Einkommen 2.1    Als Einkommen gelten alle monatlichen Bruttoeinkünfte der Familie (Erziehungsberechtigte und ihre im selben Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder). Soweit andere Einkommen erzielt werden, sind diese auf monatliche Bruttoeinkünfte umzurechnen. Ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten oder Einkünften der Erziehungsberechtigten untereinander ist ausgeschlossen. 2.2    Ausgenommen vom Einkommen sind das Kindergeld und das Thüringer Erziehungsgeld. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird in Höhe des Mindestbetrages (nach § 2 Abs. 5 BEEG i. H. v. 300 EUR bzw. nach § 6 BEEG i.H.v. 150 EUR) sowie des Erhöhungsbetrages bei Mehrlingsgeburten (§ 2 Abs. 6 BEEG) ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt. 2.3    Vom Einkommen sind folgende Pauschalbeträge abzusetzen:  
bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 40 v.H.

 

bei Beamtenbezügen 25 v.H.

 

bei Einkünften, die entweder nur steuer- oder nur sozialversicherungspflichtig sind 30 v.H.

 

bei Einkünften, die weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig sind 5 v.H.

 

 Das um die Pauschalabzüge bereinigte Einkommen bleibt bei einem Kind bis zu einer Höhe von 1.200 EUR außer Betracht.  2.4    Das bereinigte Einkommen der Erziehungsberechtigten ist ab dem zweiten oder mehr kindergeldberechtigten Kindern um jeweils 500,00 EUR monatlich je Kind zu reduzieren. Berücksichtigt werden das zweite und alle weiteren Kinder, für die die Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben.  2.5    Unterhaltszahlungen können bis zum gesetzlich vorgesehenen Umfang vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, wenn sie auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen und tatsächlich gezahlt werden.  3. Bemessung des ermäßigten Elternentgelts 3.1    Die Höhe des ermäßigten Entgeltes beträgt
  • für Kinder unter zwei Jahren 20% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder ab zwei Jahren 15% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder in Tagespflege 20 % des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
      Das ermäßigte Elternentgelt wird längstens für 12 Monate festgesetzt. Nach Ablauf erfolgt eine erneute Überprüfung der Einkommensverhältnisse. 3.2    Die Änderung des Einkommens (Minderung oder Erhöhung) von 5 v. H. oder mehr sind durch die Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Das zu zahlende Entgelt ändert sich ab dem Zeitpunkt des Eintritts der geänderten Verhältnisse. 3.3    Das Elternentgelt bei einer Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden) beträgt 75 v. H. des Entgelts das für eine Ganztagsbetreuung zu zahlen ist. 3.4    Beträgt das nach dieser Entgeltordnung bereinigte monatliche Einkommen weniger als 50 EUR, wird kein Entgelt erhoben. 3.5    Das Elternentgelt wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. 3.6    Für eine tageweise Betreuung sind 5 v. H. des Elternentgelts nach Ziffer 1.3 pro Tag zu entrichten. Für eine stundenweise Betreuung ist ein Elternentgelt von 3,00 EUR je angefangene Stunde zu entrichten. 3.7    Sofern von den Erziehungsberechtigten der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt vorgelegt wird, erfolgt für die Dauer der Gültigkeit des Ausweises eine Befreiung von der Zahlungspflicht des Elternentgelts. 4. Verpflegung Für die Verpflegung des Kindes in der Kindertageseinrichtung werden zusätzlich zu den Elternentgelten Verpflegungsentgelte erhoben. Die Höhe dieser Entgelte wird von den jeweiligen Trägern im Einzelfall festgelegt. Für die kommunalen Einrichtungen gelten die Verpflegungsentgelte in der Anlage 1. 5 . Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft. gez. Oberbürgermeister  

Kitas im Zentrum der Diskussion im Jugendhilfeausschuss

Rasselbande
Es wird eng in den Erfurter Kitas...
In der gestrigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses drehte sich wieder vieles um Kindertageseinrichtungen. Zunächst hatten sich die Eltern der Kita in Möbisburg hilfesuchend an die CDU-Fraktion gewandt, weil bei ihnen die Elternkosten für das Mittagessen um 90 Cent pro Portion auf 3,65  Euro (ohne Getränke) sprunghaft ansteigen. Vom Träger wurde dies mit steigenden Kosten für die selbstkochende Küche und dem Wegfall des kommunalen Zuschusses begründet. Früher hatte die Stadt für die selbstkochenden Küchen noch, neben dem 50 Cent-Zuschuss der für jedes Essen gezahlt wird, weitere Zahlungen geleistet. Die Kita in Möbisburg ist eine der wenigen Kitas in Erfurt, die noch selbst kocht. Viele andere Einrichtungen haben schrittweise auf deutlich kostengünstigere Essensbelieferung umgestellt. Im Jugendhilfeausschuss erläuterte gestern der Jugendamtsleiter, dass ein weiterer Zuschuss für die Kita seitens der Stadt eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Einrichtungen sei. Letztlich sei es gemäß Thüringer KitaG eine Mehrheitsentscheidung der Eltern welche Versorgungsform gewählt würde. 4,15 Euro kostet das Mittagssen in Möbisburg – im Durchschnitt aller Einrichtungen sind es 2,60 Euro. Beantragt habe ich gestern, dass das Jugendamt die Kostenkalkulation der Einrichtung bis zur nächsten Jugendhilfeausschusssitzung prüft und ein Gespräch mit den Elternvertretern versucht zu vermitteln. Also das Thema wird uns weiter beschäftigen. Erste Informationen zur zukünftigen Kita-Bedarfsplanung gab es gestern erstmals für die Mitglieder des JHA. Die klassische Bedarfsplanung der letzten Jahre (Platzkapazitäten, Personalbedarf, zusätzliche Förderungen) wird es nicht mehr geben. Künftig soll jede Kita Kinder aufnehmen können bis zu maximalen Platzkapazität gemäß Betriebserlaubnis. Hintergrund sind fehlende Plätze und das Jugendamt greift nun zum Instrument die Einrichtungen „vollzustopfen“. 8.435 mögliche Plätze gäbe es dann in Erfurt, aber in vielen Einrichtungen wird es dann richtig eng. 629 der Plätze sind für Kinder unter 2 Jahren und hinzu kommen noch 221 Tagespflegeplätze. Für Kritik sorgte gestern schon die künftige Bedarfsplanung des Personals. Entgegen der bisherigen Verfahrensweise, bei der das Personal gemäß Kita-Bedarfsplan den Einrichtungen für das ganze Jahr bewilligt wurde wird geändert. Künftig soll es sogenannte Stichtage geben an denen die Kinder gezählt und das Personal danach bemessen wird (am 1.9., 1.12. und am 1.3.). Dies bedeutet, wenn ein Kind nach dem 1. März in eine Einrichtung kommen soll wird es für die Träger schwierig, weil sie dafür das Personal nicht haben. Pragmatische Lösung der Einrichtungen wird sein, dass Kinder eben nur unmittelbar vor dem Stichtag aufgenommen werden (oder gemeldet werden). Es war durchaus gestern zu spüren, dass dies nicht der fachliche Wille des Jugendamtsleiters ist sondern auf Druck der Beigeordneten erfolgte. Auch dieses Thema wird uns erhalten bleiben! Am Rande ging es in Gesprächen der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses schon um die neue Kita-Gebührensatzung, die nun mal wieder als ein Entwurf vorliegt. Ich bin sehr neugierig, ob die Satzung noch in Kraft tritt, bevor die Gerichte die noch offenen Verfahren zur alten Kita-Satzung entscheiden.