Aufweichen des Nichtraucherschutzes?

„Ich glaub es geht schon wieder los…“

Zigaretten (Foto: flickr.com/matze_ott)
Zigaretten (Foto: flickr.com/matze_ott)
Nach Beschluss des Nichtraucherschutzgesetzes im Thüringer Landtag vor über einem Jahr hatte sich der Rauch kaum verzogen, da gab uns das Bundesverfassungsgericht Hausaufgaben auf (BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.7.2008). In der heutigen Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses offenbarte sich, dass die Landesregierung von den zwei Lösungsmöglichkeiten für diese Hausaufgabe wohl die Schlechtere gewählt hat. Laut BVerfG gibt es die Varianten:
  1. die Konzeption eines absoluten/strikten Rauchverbots, das keinerlei Ausnahmen zulässt, insbesondere auf die Möglichkeit verzichtet, Raucherräume in Gaststätten einzurichten oder
  2. die Konzeption eines relativen/eingeschränkten Rauchverbots, das heißt ein grundsätzliches Rauchverbot mit Ausnahmemöglichkeiten zum Beispiel in Form von Raucherräumen.
Der nun von der Landesregierung zur Anhörung verschickte Entwurf des 1. Änderungsgesetz des Thüringer Nichtraucherschutzgesetz bevorzug Variante 2. Ich werde diesen vorgelegten Entwurf im Landtag sicher nicht unterstützen. Der Landesjugendhilfeausschuss regte in seiner Stellungnahme aus Gründen des Jugendschutzes ein generelles Rauchverbot an. Falls aber der Weg des eingeschränkten Rauchverbots gewählt werden solle, dann keinesfalls mit der Möglichkeit der Einrichtung von Raucherräumen in Diskotheken, wenn Jugendliche unter 18 Jahre Zutritt zur Disco haben. Die Landesregierung will noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen. Ähnlich heiße Debatten, wie im letzten Jahr sind damit wohl vorprogrammiert. Eine Verabschiedung des Gesetzes ist allerdings höchst unwahrscheinlich. Eine ordentliche Ausschussberatung ist zeitlich gar nicht mehr möglich und am Tag der Landtagswahl unterliegen noch nicht abschließend beratene Gesetze der Diskontinuität. Also ist das „Verfallsdatum“ des 1. Änderungsgesetzes des Thüringer Nichtraucherschutzgesetz der 30. August 2009.

Beratung mit den Vertretern der Behindertenverbände

Das „Außerparlamentarische Bündnis für Menschen mit Behinderung“ versteht sich als  Interessenvertretung der Thüringer Menschen mit Behinderung sowie als Ideengeber für die Politik. In Thüringen leben ca. 317.000 Menschen mit Behinderung, von denen ca. 250.000 einen Grad der Behinderung von 50 und mehr aufweisen. Bei dem heutigen Treffen im Thüringer Landtag zum Thema „Die Gesundheitsreform – Was kommt auf die Menschen zu?“ stellten sich Herr Fabisch von der AOK Sachsen-Thüringen und Herr Kruchen aus dem Referat Sozialversicherung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit den Fragen. Menschen mit Behinderung sind in gleicher Weise von den Veränderungen der Gesundheitsreform betroffen wie jeder andere auch, meinte Herr Kruchen. Der Beitragssatz steigt im kommenden Jahr für alle Kassen einheitlich auf 15,5 %. Grund hierfür sind beispielsweise die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, etwa durch die Angleichung der Honorare der Ost-Ärzte an das Westniveau. Hinzu kommen steigende Kosten für Behandlungen und Arzneimittel. Hierbei will man den Patienten neueste Behandlungsmethoden nicht vorenthalten. Insbesondere für behinderte, schwer und chronisch Kranke sollen mit der Kostenneuregelung im Gesundheitswesen weiterhin die bestehenden hohen Standards der medizinischen Versorgung erhalten bleiben. Von Seiten der Behindertenverbände wurden insbesondere Unsicherheiten in Bezug auf die Rabattverträge geäußert. Gut sei, dass auf Grund neuer Regelungen auf dem Arzneimittelmarkt mehr als 9.000 Medikamente zuzahlungsbefreit sind. Allerdings wissen Ärzte nicht immer darüber bescheid und verschreiben kostenpflichtige Medikamente. Auch passiert es, dass Patienten andere, aber wirkungsgleiche Präparate erhalten. Auch dies führt bei Behinderten und schwer kranken Menschen oft zu Verunsicherung. Vertreter der Behindertenverbände haben angekündigt uns im Januar Wahlprüfsteine in Form eines Fragenkatalogs zukommen zu lassen. Wir werden diese Fragen beantworten, und dabei wird die CDU ihre Argumente für eine nachhaltige und solidarische Politik für und mit Menschen mit Behinderung darlegen. Ich bin dankbar für die Impulse, die die fachlichen Beratungen des außerparlamentarischen Bündnisses uns liefern. Nicht alle sozialpolitischen Wünsche sind erfüllbar, aber es ist wichtig miteinander im Gespräch zu bleiben.

Kinderschutz im Zentrum der Diskussion

2. Thüringer Kinderschutzkonferenz in Jena

Rund 300 Fachexperten trafen sich heute zur 2. Thüringer Kinderschutzkonferenz in der Saalestadt. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und das Universitätsklinikum Jena hatten Ärzte, Sozial- und Jugendamtsmitarbeiter, Juristen und Politikvertreter geladen um über die Fortentwicklung des Kinderschutzes in Thüringen zu diskutieren. Ministerin Christine Lieberknecht verwies darauf, dass der Kinderschutz seit vielen Jahren im Mittelpunkt der Betrachtungen steht. Bereits im Dezember 2006 hat die Thüringer Landesregierung ein umfängliches Maßnahmebündel zum Kinderschutz beschlossen. Die Gründung des 17. Thüringer Kinderschutzdienstes, die Ausbildung von 110 Fachkräften für die Entwicklungspsychologische Beratung, der gesetzlich geregelte Datenaustausch zwischen Standes- und Jugendämtern, die Aktion „Ich geh zur U und du?“ und die Familienhebammen sind Beispiele für die erfolgreiche Umsetzung. Selbstverständlich gibt es aber auch weiteren Handlungsbedarf. Von den 40 ausgebildeten Familienhebammen aus 11 Landkreisen werden derzeit nur 19 eingesetzt. Weitere 20 werden 2009 ausgebildet. Um für ihren Einsatz die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen, werden wir eine Ergänzung beim zur Beschlussfassung anstehenden Kinderschutzgesetz einbringen. Neben Ärzten erläuterte auch der Erfurter Jugendamtsleiter Hans Winklmann die aktuelle Situation. In der Landeshauptstadt hat sich die Zahl der dem Jugendamt gemeldeten möglichen Gefährdungsmeldungen vervierfacht. Derzeit gehen durchschnittlich 7,2 Meldungen beim Jugendamt ein. In Folge der Umsetzung des § 8a des SGB VIII und auch der gewachsenen Aufmerksamkeit der Gesellschaft stieg diese Zahl. Bemerkenswert ist, dass es keinerlei Meldungen aus den Ortschaften gibt. 58 % der Hinweise beziehen sich auf mögliche Vernachlässigungen und 16 % auf Misshandlungen. Bei den Einzelfallprüfungen ist festzustellen, dass rund 38 % der Hinweise unbegründet sind, lediglich bei 1 % eine akute Gefährdung besteht und bei allen anderen mehr oder weniger Beratungsbedarf besteht. Beim Statement von Hans-Otto Burschel, Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen, war bemerkenswert, dass er die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ausreichend hält. Familiengerichte entscheiden letztlich darüber ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Wenn dann auch noch der mangelnde Wille der Eltern dies abzustellen zu verzeichnen ist handeln die Gerichte. Nach seinen Erfahrungen haben nicht die Zahl der Fälle zugenommen, sehr wohl jedoch die Sensibilisierung der Gesellschaft. Genau dies will die CDU-Fraktion auch beim Gesetz zum besseren Kinderschutz ins Zentrum der Betrachtung rücken. Die Tagung in Jena hat uns dafür wichtige Impulse gegeben.

Michael Panse zum Schulmilch- und Schulobstprogramm der Europäischen Union

Europäisches Parlament fordert 500 Mio. EUR für die Obstversorgung in den Schulen

Die Landesregierung soll prüfen, wie das Schulobst-Programm der Europäischen Union für Thüringens Schüler genutzt werden kann. Das hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, heute in Erfurt gesagt. Zugleich will Panse im Sozialausschuss des Landtags erörtern, ob die Schulmilchbeihilfen in Thüringen noch intensiver als bisher genutzt werden können. Die Europäische Kommission hatte dazu im Sommer eine neue Verordnung erlassen. Nach Meinung des Sozialpolitikers sind Obst, Gemüse und Milch entscheidende Bausteine für eine gesunde Ernährung. Die Europäische Kommission bemühe sich darum, den Verzehr dieser Produkte in Schulen und Kindertagesstätten zu fördern und damit gegen die Fettleibigkeit unter Kindern und Jugendlichen in Europa vorzugehen. Laut Panse können vor allem sozial Schwache von diesen Beihilfen profitieren. Das Milchprogramm ist für Thüringen grundsätzlich nicht neu. So wurden im Schuljahr 2006/2007 insgesamt 1916 Tonnen Milch an 1247 Einrichtungen im Land geliefert und durch die EU mit 335 282 EUR bezuschusst. Die Verordnung [VO (EG) Nr. 657/2008 der Kommission] ist jetzt neu gefasst worden und schließt nun auch Kindertagesstätten und andere Vorschuleinrichtungen ein. Der CDU-Sozialpolitiker hofft, dass sich daraus erweiterte Handlungsoptionen ergeben. In der Kritik war die Verordnung nicht zuletzt des bürokratischen Aufwands wegen. Große Erwartungen hat Panse hinsichtlich des europäischen Schulobst-Programms. Nach Angaben der Vertretung des Freistaats Thüringen bei der EU fordert das Europäische Parlament dafür im Schuljahr 2009/2010 insgesamt 500 Mio. EUR statt wie bisher 90 Mio. EUR. „Setzt das Parlament sich durch, reicht das theoretisch, um während der Schulzeit jedes Kind in Europa zwischen sechs und zehn Jahren einmal wöchentlich mit frischem Obst zu versorgen“, erklärte Panse. Dieses Programm gelte es zu nutzen.

Streit um Nichtraucherschutz geht in die nächste Runde

Dank Internet und Mobiltelefon drang die Kunde vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in Gaststätten Ende Juli auch bis an meinen Urlaubort auf der Insel Hvar in Kroatien. Ähnlich hitzig wie die Temperaturen in Kroatien (tagsüber 36 Grad, Nachts immerhin noch 27 Grad), tobt seit dem wieder die Diskussion um gesetzliche Regelungen. Verkannt wird allerdings beim vorschnellen Jubel von Wirtschaftspolitikern und Raucherlobbyisten, dass das Urteil durchaus Interpretationsspielraum in zwei Richtungen bietet. Beklagt war vor dem Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung zwischen Ein-Raum- und Mehrraumgastronomie sowie Diskos hinsichtlich der Möglichkeiten zur Schaffung von Raucherräumen. Nach dem Urteil dürfen sich Gaststätten mit weniger als 75 Qutratmetern, ohne zubereitetes Speisenangebot und wenn Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt wird, zur Rauchergaststätte erklären. Die Landesgesetzgeber müssen bis zum 31.12.2009 ihre Landesgesetze anpassen. Bemerkenswert ist dabei jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen für zulässig hält. Die Schutzpflicht des Staats wird damit weit ausgedehnt. Für mich ist die eine Bestätigung useres Gruppenantrages vom Dezember letzten Jahres im Thüringer Landtag, der damals leider keine Mehrheit fand. Nach den öffentlichen Aussagen der verschiedenen Politiker der Landtagsfraktionen von CDU und SPD ist erneut eine heftige Diskussion zu erwarten. Ich werde als Gesundheits- und Sozialpolitiker auf einen weitestgehenden Nichtraucherschutz bestehen und einer Aufweichung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes nicht zustimmen. (Fortsetzung folgt!)