CDU-Fraktion diskutierte zu Hartz-IV-Reform

Gesamtpaket bringt finanzielle Vorteile für die Stadt Erfurt

In ihrer Sitzung am Montagabend diskutierten die Stadträte der CDU-Fraktion gemeinsam mit der Bundestagsabgeordneten Antje Tillmann die Ergebnisse des Hartz-IV-Vermittlungsverfahrens und entsprechenden Auswirkungen, die sich mit der Gesetzesänderung für die Stadt Erfurt ergeben würden.

Fraktionschef Michael Panse betont: „Die Vorteile des Hartz-IV-Pakets liegen nicht nur aus sozialer, sondern auch aus Sicht der Kommunen auf der Hand. Ich erwarte, dass noch in dieser Woche ein tragfähiger Kompromiss zwischen Regierungskoalition und SPD gefunden wird, der es ermöglicht, dass die SPD den Verbesserungen auch für Erfurter Hartz-IV-Empfänger, bedürftige Kinder und den städtischen Haushalt im Bundesrat zustimmt. Eine weitere Ablehnung wäre eine vergebene Chance für alle Erfurter.“

Antje Tillmann, die Mitglied des Vermittlungsausschusses ist, berichtete über Vorteile, die sich für Erfurt ergeben würden. Unstrittig ist dabei außerdem, dass das vom Bundestag beschlossene Vermittlungspaket zahlreiche Verbesserungen für Hartz-IV-Empfänger und bedürftige Kinder beinhaltet. Dies würde massiv zur Entlastung der kommunalen Haushalte beitragen, so beispielsweise in den Bereichen Grund- und Altersversorgung, Bildung und Bildungsförderung sowie Wohn- und Essensgeld. Der Stadt Erfurt stünde demnach ein großer finanzieller Anteil zur Verfügung, womit der städtische Haushalt entlastet werden könnte.

Unverständnis herrscht in der CDU Fraktion nun über die bisherige ablehnende Haltung der SPD-Länder am 11. Februar 2011 im Bundesrat. In einem Antrag fordert die CDU-Stadtratsfraktion nun den Oberbürgermeister auf, darzulegen, welche Auswirkungen dies im Detail insbesondere in finanzieller Hinsicht für die Stadt Erfurt hat und dies bis zur nächsten Stadtratssitzung im Mai darzulegen.

Bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder eingefordert

Eine schier endlose Diskussion um die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder hat heute vor dem Bundesverfassungsgericht seinen vorläufigen Abschluss gefunden. Bereits vor zwei Jahren habe ich in der parlamentarischen Diskussion im Thüringer Landtag eigene Kinderregelsätze eingefordert. Der Grundfehler der prozentualen Berechnung analog zu den Regelsätzen von Erwachsenen wurde bereits bei der Konstruktion von Hartz-IV von Rot-Grün gemacht. Müntefering und alle folgenden Arbeitsminister wurden zwar gemahnt dies zu korrigieren, aber nichts bzw. nur wenig ist passiert. Auch die Angleichung an die prozentualen Sätze im letzten Jahr diente nur dazu, noch vor der Bundestagswahl wenigstens Mehrbedarfe entsprechend der Alterstufen anzuerkennen. Beim Kindesunterhalt, den getrennt lebende Väter oder Mütter zahlen müssen funktioniert es deutlich differenzierter. Was nun folgen muss ist eine offene Diskussion, was zur Teilhabegerechtigkeit für Kinder notwendig ist. Dies muss nicht zwingend zu einer Erhöhnung der Hartz-IV-Sätze führen. Bereits im Landtag haben wir über Sozialfonds diskutiert, die bei Ganztagsbetreuungen, die eine Gebührenbefreiung haben (Kita- und Hort-Gebühren) auch die Angebote wie Essensversorgung und Freizeitangebote (von Besuch im Puppentheater bis zum Schwimmbadbesuch) umfassen. Das Schulstarterpaket zielte genau in diese Richtung. Wenn dies statt den Sozialfonds an Schulen und Kitas in den Regelsätzen eingearbeitet werden soll, ginge dies über sogenannte Mehrbedarfsregelungen bei Ganztagsbetreuung. Klar muss aber auch sein, dass sich dies an den zur Verfügung stehenden finaziellen Mitteln einer Familie orientieren muss. Die Alleinerziehende Verkäuferin hat häufig weniger Finanzmittel zur Verfügung, als Hartz-IV-Empfänger. Chancengerechtigkeit muss selbstverständlich auch für ihre Kinder gelten. Im Sozialrecht des SGB VIII gibt es den sogenannten Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Daran müssen sich Unterstützungsangebote orientieren. Wer meint, dafür sei nun allein der Bund zuständig, irrt. Leistungen die bis jetzt auf kommunaler Ebene erbracht werden (in Erfurt kostenfreies Mittagessen in Kitas und Horten für bedürftige Kinder, Sozialticket im ÖPNV), darf nicht ersatzlos zum Bund rübergeschoben werden. Freiwerdene Finazmittel müssen weiter für Familien eingesetzt werden. Leider geht der Trend genau in die andere Richtung. In Erfurt entledigt sich die Stadtverwaltung gerade unliebsamer eigener sogenannter freiwilliger Leistung. Das Familienzentrum am Anger, die Jugendeinrichtungen der Stadt, Erziehungs-Ehe-, Familien- und Lebensberatungstellen können schon jetzt ein Lied davon singen. Bei meinem heutigen Gespräch bei der Caritas habe ich deren Sorgen gehört und werde sie im Jugendhilfeauschuss zur Sprache bringen.

Eigene Regelleistungen für Kinder und Jugendliche überfällig

Sozialpolitiker Michael Panse sieht sich durch das Bundessozialgericht bestätigt

Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, eigenständige Regelleistungen für Kinder und Jugendliche im Sozialrecht festzusetzen. Das ist für Panse die logische Konsequenz aus der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel zu Regelleistungen für Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Ein eigener, am spezifischen Bedarf der Heranwachsenden orientierter und nach Altersstufen differenzierter Regelsatz entspricht nach Angaben des Sozialpolitikers einer alten Forderung des Sozialarbeitskreises der Fraktion. Das Gericht hält es für verfassungswidrig, die Grundsicherung für Kinder lediglich über einen Prozentanteil von der Regelleistung für Erwachsene zu definieren. Es moniert ferner, dass Kinder und Jugendliche von Empfängern der Grundsicherung einerseits und Sozialhilfe andererseits unterschiedlich behandelt und Altersstufen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Panse sieht sich in seiner Auffassung durch die Einschätzung des Kasseler Gerichts weitgehend bestätigt. Der Sozialpolitiker erinnerte zugleich daran, dass die Bundesregierung mit dem zweiten Konjunkturpaket bereits auf einen Teil der Einwände reagiert hat. „Mit dem Paket kommt bereits eine Altersdifferenzierung. Bis zum vollendeten fünften Lebensjahr bleibt es bei 60 %, bis zum vollendeten 13. steigt der Satz auf dann 70 % und für Vierzehnjährige und Ältere werden wie bisher 80 % gezahlt. Jetzt sollte der Bundesgesetzgeber auch den zweiten Schritt gehen und die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche inhaltlich untermauern“, sagte Panse.