Ein bisschen gay ist okay?!

Einige der Antworten der Schülerinnen zum Thema
Homosexualität ist inzwischen ein Thema in unserer Gesellschaft geworden, mit dem ungezwungen und viel selbstverständlicher umgegangen wird. Das Engagement vieler Gruppen, die gegen Diskriminierung kämpfen, Gerichtsurteile bis zum Bundesverfassungsgericht, aber auch die politische Diskussion hat dazu beigetragen, dass sich dazu innerhalb der letzten 10 Jahre viel verändert hat. Seit 2006 gibt es mit dem AGG, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, einen gesetzlichen Rahmen, der ausdrücklich unter anderem die Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung verbietet. Seit 2008 gibt es eine Bundesantidiskriminierungsstelle und mehrere Länder haben da mit eigenen Stellen nachgezogen. Vor zwei Jahren hat auch Thüringen die Erklärung für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft unterschrieben und ich bin als Ansprechpartner der Landesregierung für Antidiskriminierungsfragen für dieses Thema zuständig. Im vergangenen Herbst sind aus diesem Grund vier Schülerinnen und Schüler des Albert-Schweitzer-Gymnasiums bei mir zu einen längeren Gespräch und Interview gewesen. Im Rahmen ihrer Seminarfacharbeit wollten sie verschiedene Aspekte der Homosexualität in der heutigen Gesellschaft aufgreifen. Immer noch ist „schwule Sau“ eines der häufigsten Schimpfworte und Beleidigungen auf den Schulhöfen oder Sportplätzen. Daher befragten die Schülerinnen ebenfalls die Schüler der 7. und 11. Klassen an ihrem Gymnasium. Heute nun haben die Schülerinnen ihre über 80seitige Seminarfacharbeit bei einem Kolloquium vorgestellt. Ich habe mich gefreut, dass sie neben rund 50 Mitschülern auch die Unterstützer ihres Projekts eingeladen hatten. In einem beeindruckenden Vortrag haben sie sowohl den biologischen, religiösen und den politischen Bereich beleuchtet. Zudem gingen sie auf den Umgang in der Musik (Hip Hop und Rap) mit dem Thema ein. Homophobe Texte und Vorurteile finden sich gerade auch im letzteren Bereich. Am Ende ihres Kolloquiums gab es noch viele interessierte Nachfragen. Das Thema ist somit erfreulicherweise auf großes Interesse gestoßen. Die Belohnung für das ausgesprochen gelungene Projekt gab es anschließend mit Bestbenotungen von 13 bzw. 14 Punkten und somit der Note 1. Ich finde es ausgesprochen gut, dass sich die Schülerinnen selbst dieses Thema gewählt haben und so aufwändig auch bearbeitet haben. Gerne werde ich solche Projekte auch in Zukunft unterstützen. Bereits am kommenden Montag sitzen wir in einer Arbeitsrunde beim DGB zusammen um die Vorbereitung des diesjährigen Christopher-Street-Days in Erfurt zu besprechen.

Anhörung zum Thema Blutspende im Gleichstellungsausschuss

Der Thüringer Landtag
Im Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtags wurde heute eine öffentlich Anhörung zum Antrag „Generellen Ausschluss homosexueller Männer von der Möglichkeit zur Blutspende aufheben sowie Abbau sonstiger gruppenbezogener Diskriminierung in Bezug auf die Blutspende-Regelungen (Drucksache 5/5838) durchgeführt. Da ich als Ansprechpartner der Landesregierung für Antidiskriminierung unter anderem auch für den Bereich des AGG „Diskriminierung wegen sexueller Orientierung“ zuständig bin habe ich an der Anhörung teilgenommen. Die Liste der Anzuhörenden machte deutlich, dass unterschiedliche Interessengruppen aufeinanderprallten. Die Blutspendedienste und Vertreter der Ärzteschaft erläuterten die gegenwärtige Regelung. Die Ärzte wichten derzeit das Recht der Patienten auf Schutz vor Infektionen höher, als ein „Anrecht“ Blut spenden zu dürfen. Daher gibt es zurzeit einen Dauerausschluss für: 1. Heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z.B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern, 2. Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM), und 3. Männliche und weibliche Prostituierte. Diese Ausschlüsse beruhen auf Risikoeinschätzungen bezüglich möglicher Übertragung von Krankheiten, unter anderem HIV. Es gibt zwei Methoden zur Untersuchung auf HIV: 1. Nachweis der Antikörper (Immunreaktion), die auf HIV-Viren reagieren (serologische Untersuchung), erfasst aber frische Infektionen nicht, wenn noch keine Antikörper gebildet sind und in der Konserve natürlich auch nicht mehr gebildet werden können, 2. der direkte Virusnachweis durch NAT-Tests (Nukleinsäure-Amplifikationstechnik) kann Restrisiken nicht ausschließen, da sich das Genom der Viren ständig verändert, ebenso können Fehler bei der Testung und Testversagen nicht zu 100%  ausgeschlossen werden, nach Einführung der NAT-Tests wurden 5 Fälle bekannt, in denen HIV-Viren durch sie nicht erkannt wurden. Die höchste Sicherheit sei nur erreichbar durch Kombination der beiden Untersuchungsmethoden (Doppeltest) und Spenderauswahl. Nach Einführung der HIV-Test 1985 in Deutschland gab es nur noch 6 Übertragungen von HIV durch Blutkonserven (vor 1985 waren z.B. in Deutschland über 40% der Bluter mit HIV infiziert worden), von den 6 Fällen traten 2  noch nach Einführung des NAT-Tests im Jahr 2004 auf, 5 Infektionswege konnten geklärt werden: 2x MSM-Kontakte, 2x sexuelle Kontakte zu Personen aus Hochrisikoländern und 1x heterosexuelles Risikoverhalten, alle Infektionen hätten durch wahrheitsgemäße Beantwortung des Fragebogens vermieden werden können, wurde in der Anhörung erklärt. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern des „Arbeitskreises Blut nach § 24 TFG (TFG = Transfusionsgesetz)“ und des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie nach §§ 12a und 18 TFG“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer empfiehlt Umwandlung des derzeitigen Dauerausschlusses in eine zeitlich befristete Rückstellung für ein Jahr (vorbehaltlich dem eventuell entgegenstehenden EU-Regelungen). Eine Altersbegrenzung, die es übrigens früher auch einmal gab, wurde schon aufgehoben. Der Vertreter des LSVD widersprach der gegenwärtigen Praxis und forderte keine gruppenbezogenen Ausschlussgründe festzulegen sonder verhaltensbezogene Gründe zu formulieren. „Personen mit sexuellem Risikoverhalten (ungeschützter Sexualverkehr mit wechselnden Partnern“) wäre sowohl eine Formulierung, die für Heterosexuelle wie Homosexuelle gewählt werden könnte. Er verwies darauf, dass derzeit mögliche Risikogefährdungen verschwiegen würden. NRW und Sachsen-Anhalt haben einen ähnliche Antrag wie in Thüringen bereits im Mai verabschiedet. Ich kann nicht sagen, wie sich der Ausschuss und schlussendlich der Landtag zum vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN positionieren wird. Im Teil I wird die Landesregierung um einen Bericht gebeten, dieser ist erfolgt. Im Teil II wird gefordert den generellen Ausschluss homosexueller Männer aufzuheben und statt der sexuellen Orientierung das Risikoverhalten zum Maßstab zu machen. Ich bin der Meinung, dass selbstverständlich niemand wegen seiner Gruppenzugehörigkeit diskriminiert werden darf und deshalb würde ich persönlich im Fazit der heutigen Anhörung dem Antrag zustimmen. Am Wahrscheinlichsten erscheint aber im Fazit der Beratung der Bundesarbeitsmeinschaft Blut die oben beschriebene befristete Rückstellung statt eines Dauerauschlusses.