Verlängerung oder Abschaffung der Corona-Verordnungen?

Fragen über Fragen…
Durchaus spannend könnte es morgen werden, wenn die Thüringer Landesregierung darüber entscheiden wird, was mit der Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung nach dem 5. Juni geschehen soll. Via Medien hatte Ministerpräsident Bodo Ramelow am Samstag angekündigt diese auslaufen lassen zu wollen und dies dem Kabinett so vorzuschlagen. Ersetzt werden solle die Regelung dann durch Empfehlungen. Ob dies aber so kommt, ist nach der heftigen Diskussion vom heutigen Tag offen. Die Koalitionspartner sind davon wenig begeistert und auch deutschlandweit gibt es dafür Kritik. Die afp berichtete heute, dass es eine Beschlussvorlage des Bundeskanzleramts gebe, die die Kontaktbeschränkungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis zum 5. Juli verlängert werden. Die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen gelten bundesweit noch bis zum 5. Juni. „Kanzleramtsminister Helge Braun schlägt den Ländern in dem Beschlussentwurf nun vor, auch nach dem 5. Juni „weiter grundsätzlich einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einzuhalten“. Genauso sollte das Tragen eines Mundschutzs in bestimmten öffentlichen Bereichen weiter Pflicht sein. Das Virus sei weiter präsent und würde sich ohne entsprechende Schutzmaßnahmen weiter ausbreiten. Am Wochenende waren es an gleich mehreren Hotspots in Deutschland zu neuen Infektionen mit dem Coronavirus gekommen.“ Der Beschlussentwurf sieht laut AFP jedoch auch gleichzeitig weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen vor. In Zukunft sollen sich bundesweit bis zu zehn Menschen treffen dürfen. In Hamburg gilt diese Obergrenze bereits für die Mitglieder zweier Haushalte in Thüringen gibt es für die Treffen zweier Haushalte gar keine Obergrenze. Etwas überraschend hat heute Thüringen auch die Zweite Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Zweite Quarantäneverordnung) in Kraft gesetzt. Die erste Verordnung dazu wäre heute ausgelaufen und damit das Thema Quarantäne hinfällig – nicht nur für EU und Schengen-Staaten. Die neue Verordnung führt aber zu neuen Fragen. In der Verordnung heißt es (die Quarantäne) „gilt nicht für Personen, die aus Staaten einreisen, für welche aufgrund belastbarer epidemiologischer Erkenntnisse durch das Robert Koch-Institut festgestellt wurde, dass das dortige Infektionsgeschehen eine Ansteckungsgefahr für den Einzelnen als gering erscheinen lässt.“ Da mich dazu gleich eine Anfrage ereilt hat, habe ich versucht raus zu bekommen, welche Länder gemäß RKI gemeint sind. Allerdings konnte diese Frage beim RKI niemand beantworten. In dieser Woche sind es nun genau zwei Monate, in denen ich täglich an der Corona-Bürger-Hotline des Landes für vier bis sechs Stunden täglich Anfragen beantworte. Leider ist die Zahl der Anfragen derzeit unvermindert hoch und jede neue Verordnung führt zu neuen Fragen. Ich bin der Meinung, dass die Mundschutz-Maskenpflicht weiter bestehen sollte – im ÖPNV und in Geschäften, aber auch bei Veranstaltungen. Es sollte zudem weiter Beschränkungen in der Teilnehmeranzahl bei öffentlichen Veranstaltungen geben. Bei Familienfeiern, könnte und sollte es hingegen Öffnungen geben, weil da bei Hochzeiten, Geburtstagen und ähnlichem der Teilnehmerkreis bekannt und nachvollziehbar ist.    

Fragen zur Thüringer Verordnung in der Corona-Krise

Vorsorglich….
Letzte Woche Freitag ist die neue Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft getreten. An unserer Bürgerhotline häufen sich in den letzten Tagen die Fragen, wie mit der Verordnung umzugehen ist und auch öffentlich wird inzwischen intensiv diskutiert wie lange die Einschränkungen gehen werden. Viele der Anruferinnen und Anrufer aus anderen Bundesländern kontaktieren uns auch um zu erfahren, ob sie Oster nach Thüringen fahren können, um ihnen nah stehende Verwandte unterstützen zu können. Das ist in der Regel möglich, wenn die entsprechenden Regeln eingehalten werden. Maßgeblich dafür ist § 1 der Thüringer Verordnung. Da heißt es, dass die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushalts auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren ist. Ein Mindestabstand von 1,5m soll zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts eingehalten werden. In der Begründung zur Verordnung schreibt das Land: „Die weitgehende Reduktion beziehungsweise Beschränkung physisch sozialer Kontakte im privaten und öffentlichen Bereich trägt entscheidend dazu bei, die Übertragung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in der Bevölkerung zu verringern.“ Im §2 der Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum geregelt. Damit wird eine Ausgangsbeschränkung geregelt – keine Ausgangssperre. Im öffentlichen Raum darf man nur allein, oder einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person, oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts unterwegs sein. Die Bewegungsfreiheit wird damit erheblich eingeschränkt. Allerdings bleiben der Weg von und zur Arbeit, von und zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Unterstützung für Hilfsbedürftige oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie weitere Tätigkeiten unter Beachtung der entsprechenden Regelungen möglich. Die weiteren Paragraphen der Verordnung regeln Versammlungsverbote, Ausnahmeregelungen, die Hygienevorschriften und die Frage welche Einrichtungen geöffnet bzw. geschlossen sind. Wenig bekannt und diskutiert ist der derzeitige Stand der Geltungsdauer der Verordnung. Dazu steht in der Verordnungsbegründung: „Es ist vorgesehen, dass die Verordnung mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft tritt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist absehbar, ob die Entwicklung der Pandemie eine Aufhebung oder Anpassung der Verordnung an veränderte Umstände erfordert. Die Bestimmung zur Einschränkung der Kontakte im öffentlichen Raum (§ 2) tritt mit Ablauf des 8. April 2020 außer Kraft. Die Regelung des § 2 beinhaltet im Vergleich zu den übrigen Bestimmungen der Verordnung den stärksten Eingriff in Grundrechte und kann daher nur solange Bestand haben wie dies für die Bekämpfung der Pandemie unerlässlich ist.“ Gestern nun hat die Landesregierung allerdings diese Regelung nach Medienberichten auch bis zum 19.4.2019 verlängert. Ob danach noch eine Verlängerung von der Verlängerung beschlossen wird ist offen. Infoportal der Landesregierung