Kein Rückfall auf Vorjahresniveau bei der Vergütung der Tagesmütter

Panse fordert Stadtverwaltung zu klarem Bekenntnis auf Zu erneuten kontroversen Diskussionen zur Vergütung der Tagesmütter auf Basis der neuen Verwaltungsvorschrift des Landes kam es in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18. Februar 2016. Verbindliche Vereinbarungen konnten jedoch letztlich nicht getroffen werden. Allerdings sollen nun Gespräche zwischen den Tagesmüttern und dem Jugendamt stattfinden. Zudem signalisierte die Bürgermeisterin, dass sich die Vergütung der Tagesmütter im Vergleich zum bisherigen Stand nicht verschlechtern würde. CDU-Fraktionschef Michael Panse fordert: „Die Gespräche mit den Tagesmüttern müssen noch vor der endgültigen Fixierung der Vereinbarungen mit den Erfurter Tagesmüttern stattfinden. Vor allem sollen dabei die Finanzkalkulationen des Jugendamtes den tatsächlichen Zahlen der Tagesmütter gegenüber gestellt werden. Bevor dann im April eine neue Vereinbarung zur Vergütung in Kraft tritt, soll diese zudem im Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden. Als Maßgabe und Mindestanforderung muss gelten, dass sich für keine Tagesmutter die finanzielle Situation verschlechtern darf. Dies würde die öffentlich bekundete Wertschätzung von Tagesmüttern und deren Arbeit in Frage stellen.“ Panse weist darauf hin, dass die neue Verwaltungsvorschrift des Landes lediglich die Mindestanforderung definiert. Dieser Verwaltungsvorschrift bzw. dem dazu gehörigen Rundschreiben dazu ist zu entnehmen: „Wenn der Bedarf es erfordert oder in Abhängigkeit von der Qualifikation der Tagespflegeperson kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch einen höheren Betrag je Kind und Stunde vereinbaren.“ „Unbeschadet dessen steht es dem jeweils örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe frei, einen Abrechnungsmodus entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort zu wählen.“ Für die Gespräche zwischen dem Jugendamt und den Tagespflegemüttern bietet sich Panse als Gesprächsmittler an.

Schwarz auf weiß

Post aus dem Landesverwaltungsamt
Goethes Faust kann man an der Stelle durchaus bemühen… „Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen“. Ärgerlich ist aber, dass es immer etwas Arbeit macht den „schwarz auf weißen“ Beleg zu erbringen. Bereits bei der Beschlussfassung zur Kita-Bedarfsplanung im Stadtrat Anfang Juli hat die CDU darauf hingewiesen, dass diese nicht der geltenden Rechtslage entspricht. Erwartungsgemäß beurteilte die zuständige Dezernentin das Thema ganz anders. Die CDU-Fraktion hielt die Kita-Bedarfsplanung in der vorgelegten Form damals insgesamt nicht für zustimmungsfähig (Rot-Rot-Grün hat sie trotzdem beschlossen), da u.a. der Personalbedarf und die Plätze, wie es im Gesetze vorgesehen ist, in der Verwaltungsvorlage nicht ausreichend dokumentiert waren. Ich habe daher auf eine rechtliche Prüfung durch das Rechtsamt der Stadt und darüber hinaus durch das zuständige Ministerium bzw. das Landesverwaltungsamt hinsichtlich der Erfüllung des § 17 Abs. 2 des Kita-Gesetzes bestanden. Schließlich ist die Personalbemessung eine der wichtigen Indikatoren für eine qualitativ gute Betreuung der Kinder. Träger und vor allem Elternvertreter sollen sich sicher sein können, dass Personalschlüssel nicht nur geplant, sondern auch eingehalten werden. Im Thüringer Kita-Gesetz steht dazu: ThürKitaG § 17 (2) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen für ihr Gebiet rechtzeitig einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege auf und schreiben ihn rechtzeitig fort. Der Bedarfsplan wird für zwei Kindergartenjahre erstellt, wobei ein Kindergartenjahr mit einem Schuljahr identisch ist. Der Bedarfsplan weist für die Gemeinden, auf der Grundlage des dem ersten Kindergartenjahr vorangegangenen Stichtages 31. März, die Einrichtungen, die Plätze und den Personalbedarf aus, die zur Erfüllung des Anspruchs nach § 2 (Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung) erforderlich sind. Bei der Aufstellung findet das für die anspruchsberechtigten Kinder vorgehaltene Betreuungsangebot in Einrichtungen außerhalb der Jugendhilfe Beachtung. Bereits Anfang September kam das Rechtsamt zu der Auffassung, dass die Position der CDU in dieser Frage zutreffend sei (schon einmal bemerkenswert). Gestern habe wir das Ganze auch schwarz auf weiß vom Landesverwaltungsamt bekommen. Zitat: „Mit dieser Verfahrensweise wird die Stadt nicht dem Wortlaut des gesetzlichen Planungsauftrages gerecht.“. Die Verwaltung des Jugendamtes muss nun nacharbeiten und wird – so die Ankündigung – die korrekte Personalbemessung Stand September 2015 nachreichen und künftig ordnungsgemäß planen. Geht doch! Alle Beteiligten hätten viel Arbeit gespart, wenn der gemachte Fehler bereits im Juli ehrlich eingeräumt worden wäre.

Protest gegen Kürzungen bei der Jugendförderung

Vor Beginn der Jugendhilfeausschusssitzung
Allzu oft passiert es nicht, dass ein breites Bündnis von Jugendverbänden gegen einen SPD-Oberbürgermeister mit Protesten ins Feld zieht. Und wenn dann neben Caritas und Naturfreudejugend und vielen anderen Jugendverbänden vor allem die SPD-nahen Jugendverbände Falken und das Jugendwerk der AWO zu den Wortführern gehören, muss schon ungeheuerliches passiert sein. Lediglich von den sonst so mutigen Jusos war wenig zu hören, aber vielleicht liegt dies daran, dass deren Anführer Mitglieder der SPD-Stadtratsfraktion sind 🙂 Hintergrund des gestrigen Protestes und der symbolischen Besetzung des Ratssitzungssaales bei der Jugendhilfeausschusssitzung war der Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters für das laufende Haushaltsjahr. Neben geplanten Kürzungen im Kita- und vielen anderen Bereichen ist auch der Jugendförderplan betroffen. 162.000 Euro sollen dort gekürzt werden und dies ohne zu sagen wo genau dies passieren soll. Dies führt bei allen Jugendvereinen zu einer berechtigten Verunsicherung und deshalb marschierten sie gestern gemeinsam von der Erfurter Schotte vor das Rathaus und dann in den Ratssitzungssaal. Zu Beginn der JHA-Sitzung brachten die Jugendlichen ihren Frust und die Forderung nach einem Rettungsschirm deutlich zum Ausdruck. Die CDU-Stadtratsfraktion unterstützte sowohl per Pressemitteilung, als auch in der gestrigen Diskussion die Forderung der Jugendverbände. Erfreulich war, dass sich schließlich ein klares Votum gegen die Kürzungen im JHA fand. Ich hoffe sehr, dass dies nun auch im Stadtrat Bestand haben wird und die Verwaltung per Beschluss bindet.  

„Haushaltsergänzungsvorlagen“ im Stadtrat

 
Stein des Anstoßes
Während der Haushaltsberatungen flattern den Stadträten immer einmal wieder Drucksachen mit erheblicher Brisanz auf den Tisch. Diese sollen im Idealfall en passant den Stadtrat passieren oder zumindest hofft die Verwaltung, dass sie während dieser Zeit kein größeres Aufsehen erregen. Aktuell ist es die Drucksache 0938/15, die den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses letzte Woche zugeleitet wurde. In dieser bestätigt nun die Verwaltung, was die Spatzen schon von den Dächern des Rathauses pfiffen. Mit dieser Vorlage werden (falls sie vom Stadtrat beschlossen wird) die letzten Kita-Sanierungen auf das Jahr 2019 verschoben. Zur Erinnerung: Oberbürgermeister Bausewein hatte im Jahr 2006, also vor neun Jahren, einmal die Sanierung bis 2012 und dann bis 2015 und später bis 2018 versprochen. Ursächlich für das erneute Reißen der Kita-Latte ist, dass sowohl im letzten Jahr, als auch in diesem Jahr und auch in der mittelfristigen Finanzplanung Planung für 2016 nicht die Mittel bereitgestellt waren, die mit der letzten Drucksache 1320/14 vorgesehen waren:
  • im Haushaltsplan 2014 standen ursprünglich 6,2 Mio. – tatsächlich verbaut wurden hingegen nur 3,9 Mio. Euro,
  • vorgesehen waren ursprünglich 7,6 Millionen für 2015 – jetzt sind es laut HH-Entwurf nur noch 6,68 Mio. Euro,
  • 9,3 Millionen waren für 2016 einmal vorgesehen – jetzt sind es laut Drucksache 0938/15 nur noch 6,07 Mio. Euro
  • erst in der Planung für 2017 erreichen die Kita-Investitionen laut Drucksache mit 9,8 Millionen Euro wieder die ursprünglich geplante Höhe
Im Jahr 2018 sollen es 8,88 Mio. Euro sein, bevor 3,59 Mio. Euro das Programm 2019 beenden sollen (falls bis dahin kein wesentlicher neuer Sanierungsbedarf festgestellt wird). Ob dies tatsächlich bis 2019 zu schaffen ist, darf bezweifelt werden. Schließlich wurden bis jetzt alle Werte unterschritten und alle Planungen stehen zudem unter dem Haushaltsvorbehalt. Die CDU wird dieser Vorlage nicht zustimmen. Stattdessen werden wir auf die Einhaltung des bestehenden Sanierungsplanes drängen.

Halbzeit bei den Haushaltsanhörungen

Der Anhörungsfahrplan
Seit Montag laufen zum Haushaltsentwurf 2015 im Erfurter Stadtrat die (nichtöffentlichen) Anhörungen. Traditionsgemäß ist dies die Stunde der Klebezettel und Textmarker, die im 700 Seiten starken Haushaltsentwurf die offenen Fragen markieren. Neben den Mitgliedern des Finanzausschusses sind die jeweiligen Fachpolitiker bei dieses Anhörungen dabei, um im Stundentakt die Einzelbereiche des Haushalts durchzugehen. Mit dem Bereich des Hauptausschusses bzw. des OB-Bereichs wurde am Montag begonnen (die Mitarbeiterzahlen steigen auch in diesem Jahr wieder) und es folgte der Bauausschuss (für Gebäude-, Straßen- und Brückenunterhaltung fehlt das Geld). Gestern ging es mit dem Kulturbereich weiter, danach der Sozialausschuss und schließlich der Jugendhilfebereich. Während in den vergangenen Jahren bei den Anhörungen häufig die IST-Zahlen des letzten Jahres abgefragt wurden, um damit Rückschlüsse auf Veränderungen zu ziehen, ging es in diesem Jahr eher um grundsätzliche Fragen. Der Haushalt wurde von der Verwaltung so spät eingebracht, dass nicht nur die Abrechnung des letzten Jahres vorliegt, sondern auch das erste halbe Haushaltsjahr 2015 finanztechnisch gesehen vorbei ist. Viele Fragen bezogen sich daher auch darauf, was mit welcher Ermächtigung bis jetzt überhaupt gemacht wurde. Beim Jugendhilfebereich gab es, wie in den Vorjahren auch, eine Vielzahl an Fragen – viel Schatten und nur wenig Licht. Zu den Schattenseiten des Haushalts des Jugendamtes gehört der Bereich des Jugendförderplans und der Kitas. Beim Jugendförderplan hat die Verwaltung im HH-Entwurf rund 160.000 Euro gekürzt – ohne allerdings einen konkreten Änderungsvorschlag für den vom Stadtrat beschlossenen Plan vorzulegen. Dies wird noch für erheblichen Ärger sorgen – ebenso wie die Kita-Investitionen. Auf Nachfrage räumte die Verwaltung gestern erstmals ein, dass das Sanierungsziel für die Erfurter Kitas bis 2018 nicht zu halten sei. Bereits jetzt plant die Verwaltung, dass drei Kitas erst im Jahr 2019 fertig saniert werden. Für die Kita 28 in Frienstedt (700.000 Euro), Kita 54 in der Sofioter Straße (1,197 Mio. Euro) und Kita 71 der Lebenshilfe in der Ottostraße (1,7 Mio. Euro) stehen die notwendigen Haushaltsmittel erst 2019 bereit. Ob dies aber so kommt ist keineswegs sicher. Der Oberbürgermeister hat sein Kita-Sanierungsversprechen so oft gebrochen, dass er auch keine Hemmungen haben würde dies wieder zu tun. Ursprünglich hatte er den Erfurter Eltern versprochen, dass die Kitas 2012 fertig sind, dies später auf 2014 und noch später auf 2018 „korrigiert“. Der Haushalt enthält gerade im Kita-Bereich aber auch noch „Risiko-Potential“. Wenn die Streiks der Erzieherinnen erfolgreich enden (was ich ihnen ausdrücklich wünsche) werden zusätzliche Zahlungen von 2,3 bis 6 Millionen Euro allein für die Erzieherinnen im kommunalen Bereich im HH-Jahr 2015 fällig. Meine Frage, wie sich dies bei den freien Trägern auswirkt bliebt unbeantwortet und muss jetzt schriftlich nachgeliefert werden. Die Verwaltung konnte gestern weder sagen, wie hoch die Personalkosten der freien Träger, noch wer direkt nach Kommunaltarif bezahlt und auch nicht wie hoch die Elterngebühren und Verpflegungskosten sind. Etwas erfreuliches haben wir dann aber doch noch im HH-Entwurf gefunden. Mit Inkrafttreten des Haushalts (voraussichtlich im September 2015) soll die Vergütung für die Tagespflegemütter erhöht werden. Wir hatten dies bereits vor einem Jahr gefordert und jetzt wird es umgesetzt. Statt bisher 496,80 Euro je Kind/Monat sollen sie dann 546,80 Euro erhalten.

Zwei Jahrzehnte Jugendhilfeausschuss

Kita-Demo
Heute Abend haben sich noch einmal die alten Mitglieder des Jugendhilfearbeitskreises zu einer Abschiedsrunde getroffen. Fachlich hatten wir heute einmal eher weniger zu besprechen 🙂 Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit an Ute, Peter, Jürg, Maut und Carmen. Mit der Konstituierung der neuen Stadtratsausschüsse endet für mich die Zeit als stimmberechtigtes Mitglied im Erfurter Jugendhilfeausschuss. Nach über zwei Jahrzehnten ist es an der Zeit die Verantwortung in jüngere Hände zu legen. Ich kann mich nicht mehr ganz genau erinnern, wann es mit der JHA-Arbeit losging. Seit 1992 bin ich, damals als Vorsitzender der Jungen Union und noch bevor ich Stadtrat wurde, dabei. Josefa Kendzia leitete viele Jahre unseren Jugendhilfeausschuss, später Thomas Pfistner und danach auch ich für fünf Jahre. Viele Themen haben uns in den Jahren beschäftigt. An erster Stelle war dies immer die Kita-Situation und die Jugendhilfeplanung. Es gab schwierige Jahre. Anfang der 90ziger wurden Kitas geschlossen, weil nicht mehr genug Kinder da waren – heute müssen Kitas geschlossen werden, weil sie aufgrund ihres baulichen Zustands gesperrt werden. Vor gut zehn Jahren wurden nahezu alle Kitas in freie Trägerschaft überführt. Daneben gab es kontinuierlich Diskussionen um die Jugendhilfeplanung und in manchen Jahren auch Kürzungen – unabhängig wer gerade die Stadtratsmehrheit hatte. Viele Jahre haben die freien Träger und insbesondere der Stadtjugendring den JHA inhaltlich stark geprägt. In der jüngeren Vergangenheit haben sie sich aber häufig mit der Verwaltung arrangiert. Schwieriger ist die inhaltliche Diskussion auch im JHA geworden, weil die Sozialbeigeordnete nahezu jede Diskussion an sich zieht und der Ausschussvorsitzende dies zulässt. Fachliche Argumente werden mit der Verwaltung selten ausgetauscht, weil die Fachexperten meist gar nicht mehr zu Wort kommen (dürfen). Für die neuen JHA-Mitglieder gibt es also viel Arbeit. Ich werde als Fraktionsvorsitzender natürlich die Arbeit im JHA im Blick behalten, vor allem den Kita-Bereich, aber dies nur noch als zweites stellvertretendes Mitglied. Künftig werde ich neben dem Hauptausschuss auch im Finanzausschuss mitarbeiten.  

Finale Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Großes Interesse an der letzten JHA-Sitzung
Eine Stadtratssitzung steht am 21. Mai noch vor der Kommunalwahl an. Der Jugendhilfeausschuss tagte gestern zum letzten Mal in seiner bisherigen Zusammensetzung und da ist es Zeit ein Fazit für diese Wahlperiode zu ziehen. Seit 1992 bin ich im Jugendhilfeausschuss, von 2004 bis 2009 als Ausschussvorsitzender. In all den Jahren ging es immer um die finanziellen Rahmenbedingungen, um die Kita-Finanzierung, den Jugendförderplan und viele Themen, die für Familien wichtig sind.Vor fünf Jahren stand auch das Kita-Thema ganz oben auf der Agenda. Im Wahlkampf hatten die Vertreter von SPD und Linken massis für die Ausweitung des Betreuungsanspruchs geworben. Als die schwarz-rote Landesregierung dann 2010 das neue Kita-Gesetz mit dem Betreuungsanspruch ab dem 1. Geburtstag beschlossen hatte, scheiterte ausrrechnet Erfurt daran ausreichen Plätze für Kleinstkinder bereit zu stellen. Die vom Bund zusätzlich bereit gestellten Mittel brauchte Erfurt, um die maroden Kitas zu sanieren, die Schaffung neuer Plätze war da nachrangig. Dennoch ist es nicht gelungen, alle Kitas bis zum Ende der Wahlperiode zu sanieren. Nachdem der Oberbürgermeister dies zunächst für 2012, später für 2014 und jetzt für 2018 angekündigt hat und wenig passsiert ist, bleiben berechtigte Zweifel. Gelöst hat der Jugendhilfeausschuss dafür in den letzten Jahren das Problem der Elterngebühren. Die teuersten Kita-Gebühren Deutschlands sollen ab Januar 2015 niedriger und gerechter werden. Die gelang aber nur, weil die Eltern dem Oberbürgermeister vor einem Jahr richtig Druck gemacht haben. Im Mai 2013 wollte er noch die Gebühren drastisch erhöhen. Am Jugendförderplan hat sich nicht viel geändert. Er wurde fortgeschrieben und die Mittel wurden nicht gekürzt – immerhin ein Erfolg. Auch die Schulsozialarbeit ist ein Erfolg. Dank erheblich gestiegener Zuschüsse des Landes konnte sie ausgebaut werden. Für den nächsten JHA ist die wichtigste Aufgabe, die Kita-Situation in Ordnung zu bringen. Immernoch plant die Verwaltung die Schließung von Kitas und der Saniserugsplan muss dringend aktualisiert werden. Gestern waren die Kitas auch das ein wichtige Thema. Der Stadtratssaal war gut gefüllt. Zukünftige Jugend- und Sozialarbeiter waren ebenso zu Gast wie Kita-Eltern. Die Kita 3-Käse-Hoch soll nun eventuell doch weiter bestehen und der Änderungsantrag der CDU zu den flexiblen Betreuugszeiten der Kitas wurde angenommen. Bis zum nächsten Bedarfsplan soll die Verwaltung unter Einbeziehung der Eltern feststellen, welche Bedarfe zu veränderten Öffnungszeiten und zu den Schließzeiten im Sommer bestehen. Ein drittes Kita-Thema stand noch auf der Tagesordnung. Die neue Kita auf dem Gelände des Helios-Klinikums soll von den Johannitern betrieben werden. Etwas erstaunt habe ich registriert, wie darauf andere Kita-Träger im JHA reagierten. Als klare Lobbyisten für ihre Trägerstrukturen, reichte dies schon für eine ablehnende Diskussion. Da die Johanniter als einen Ansatz ihrer Arbeit ein religionspädagogisches Konzept sehen, gab es zudem kritische Anmerkungen von der Seite der freien Träger. Beide Kritikpunkte waren für die CDU nicht nachvollziehbar und glücklicherweise sah dies auch die Mehrheit des Jugendhilfeausschusses nicht so wie die linke Seite. Wie sich der neue JHA zusammensetzen wird hängt auf der politischen Seite von der Kommunalwahl ab. Auf Seite der freien Träger, haben diese beschlossen mit der gleichen Verteilung weiter zu arbeiten. Also, auf ein Neues nach der Kommunalwahl! Die Positionen der CDU-Stadtratsfraktion zum Kita-Thema haben wir auf einem Flugblatt zusammen gefasst und werden in den nächsten Tagen dazu intensiv den Dialog mit den Eltern suchen.

Villa 3-Käsehoch – ein weiterer Schritt für mögliche Übergangslösung?

Jugendhilfeausschuss konkretisiert Stadtratsbeschluss vom 18. Dezember 2013 Über den Fortbestand der Kita „Villa 3-Käsehoch“ wurde am 6. Februar 2014 erneut im Jugendhilfeausschuss debattiert. Dabei wurde ein dringlicher Antrag verabschiedet, der an den Stadtratsbeschluss vom Dezember 2013 anknüpft. Demnach ist die Stadtverwaltung beauftragt, die derzeitige Übergangsregelung über das Jahr 2015 hinaus weiterzuentwickeln. Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist der Kitaplatzbedarf entgegen der Aussagen der Verwaltung insbesondere im Innenstadtbereich jetzt und in den kommenden Jahren ungebrochen hoch. Die zuständige Sozialbeigeordnete will, dessen ungeachtet, die Kita zum 31.07.2015 schließen. Mit dem neuen Antrag aus dem Jugendhilfeausschuss ist die Stadtverwaltung aufgefordert, unter Einbeziehen der Eltern zu Gunsten betroffener Kinder einen Zeitplan und ein Übergangskonzept zu entwickeln, das ab dem 1. August 2015 ansetzt. Dabei wurde u.a. auch festgehalten, den Aufnahmestopp bei Kindern bestimmten Alters oder Geschwisterkindern möglicherweise zu lockern. Letztlich soll dieses Konzept in der Kita-Bedarfsplanung 2014/15 Berücksichtigung finden. Fraktionschef Michael Panse betonte: „Die Stadtverwaltung und das Jugendamt ignorieren weiterhin den eigentlichen Bedarf im Innenstadtbereich und die berechtigten Belange der Eltern und Kinder. Dass der Jugendhilfeausschuss nun einen weiteren Antrag zum bestehenden Stadtratsbeschluss nachschieben muss, ist der Blockadehaltung der Verwaltung auch gegenüber des eindeutigen Beschlusses des Stadtrates im Dezember 2013 zu verdanken. Die Stadtverwaltung ist jetzt aufgefordert, sich an die gegebenen Beschlüsse zu halten und die Übergangsregelung für die Villa 3-Käsehoch zum Wohle der betroffenen Kinder entsprechend über das Jahr 2015 hinaus weiterzuentwickeln. Dabei sollen insbesondere endlich die Sorgen der Eltern ernst genommen werden. Die CDU-Fraktion hat sich im Jugendhilfeausschuss dafür eingesetzt, den Aufnahmestopp umgehend aufzuheben. Dafür hat sich leider keine Mehrheit gefunden. Wir haben dennoch die Hoffnung, dass das zu entwickelnde Konzept eine Lockerung des Aufnahmestopps beinhaltet.“ Das Thema wird voraussichtlich Ende März erneut auf der Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses stehen.

CDU Stadtratsfraktion lehnt Kita-Gebührenerhöhung ab

„Die sogenannte einheitliche Entgeltordnung, die sich seit dem 20. Dezember 2013 in öffentlicher Auslegung befindet, würde zu erheblichen Erhöhungen der Elterngebühren in Kindertageseinrichtungen, Krippen und in der Tagespflege führen und insbesondere Familien mit mehreren Kindern belasten.“ Dies ist das Fazit der Überprüfung des Entwurfs durch den Arbeitskreis Jugendhilfe der CDU-Fraktion. Im Ergebnis einer umfänglichen Beratung stellt der Arbeitskreis fest, dass der Entwurf deutlich hinter dem, bereits vor genau einem Jahr einvernehmlich ausgehandelten Kompromiss zurückbleibt und zudem intransparent ist. Im Entwurf Januar 2013 war eine Höchstgebühr von 200 Euro für Kinder im Alter von über 2 Jahren, 220 Euro für die Tagespflege und 400 Euro für die Betreuung von Kindern unter 2 Jahren vorgesehen. Demgegenüber sollen nun die Gebühren beim jetzigen Entwurf des Unterausschusses Entgeltordnung auf 280 Euro für Kita-Kinder und 400 Euro auch für Kinder in Tagespflege ansteigen. Zudem wird die Einkommensberechnung nun deutlich verkompliziert und es werden die Einkommensgrenzen der Eltern so reduziert, dass insbesondere Bezieher mittlerer Einkommen mehr belastet werden. Dazu erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Panse: „Diese Entgeltordnung wird die CDU Fraktion im Jugendhilfeausschuss und im Stadtrat ablehnen. Nachdem der Oberbürgermeister im Mai letzten Jahres erfolglos versuchte, die Eltern zur Sanierung des Stadthaushalts in Haftung zu nehmen, gab es einen breiten Konsens, dass ein neuer Entwurf nicht zu Mehrbelastungen der Eltern führen solle.“ Anfang Dezember erklärte die Erfurter SPD in einer Pressemitteilung wörtlich: „Ein neuer Entwurf zur einheitlichen Entgeltordnung soll den städtischen Haushalt weder in Größenordnung entlasten, als auch weiter belasten.“ Zudem erklärte die SPD im Rahmen des Bundestagswahlkampfes in Person des Oberbürgermeisters, des Kultusministers und des Bundestagsabgeordneten, dass sie sogar kostenfreie Kitas wolle. Beide Punkte waren für die CDU dreiste Lügen, die nur dazu dienen sollten, die Eltern hinzuhalten und ihnen Sand in die Augen zu streuen. Panse erläutert hierzu: „Mit Befremden haben wir registriert, dass die SPD den aktuellen Entwurf begrüßt und für einen ‚fachlich ausgewogenen und tragfähigen Entwurf’ hält. Fakt ist aber: die Stadt zieht sich aus ihrer Finanzierungsverantwortung zurück und reduziert ihre Zuschüsse. Zugleich werden nahezu alle Eltern höher belastet. Insbesondere dann, wenn beide Eltern berufstätig oder mehrere Kinder in der Familie sind, steigen die Belastungen beträchtlich. Erfurt hat bereits jetzt die höchste Gebührensatzung für Kitas in Thüringen und liegt auch bundesweit im Vorderfeld. Mit Beschlussfassung dieses Entwurfs würde dieser unrühmliche Spitzenplatz sogar noch ausgebaut. Andernorts werden die Gebühren reduziert oder sogar abgeschafft. Das, was die Erfurter SPD in Tateinheit mit der Stadtverwaltung jetzt vorhat, ist hingegen das Gegenteil der versprochenen Elternentlastung und damit ausgesprochen familienfeindlich.“ Bis zum 31.01.2014 ist der Entwurf in öffentlicher Auslegung auf der Homepage der Stadtverwaltung abrufbar. Am 16. Januar wird der Jugendhilfeausschuss dazu eine öffentliche Anhörung veranstalten. Die CDU-Stadtratsfraktion hofft, dass die Eltern und Kita-Träger ihre Beteiligungsmöglichkeiten nutzen und sich klar positionieren. Die CDU steht den Eltern und Kita-Trägern dabei als Gesprächspartner zur Verfügung.

Kita-Abzocke in Erfurt

Zum schlimmen baulichen Zustand etlicher Kitas gesellt sich jetzt der Griff in die Taschen der Eltern
Der Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters für das Jahr 2013 liegt auf dem Tisch des Stadtrats und darin verbergen sich erhebliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass die angepeilte Erhöhung der Kita-, Krippen- und Hortgebühren für heftige Diskussionen sorgen wird. Aus dem Haushaltsentwurf lässt sich die vom Oberbürgermeister und seiner linken Beigeordneten vorgesehene Gebührenerhöhung nur zwischen den Zeilen lesen. Bei den Elterngebühren in den kommunalen Kitas sollen die Eltern 144.000 Euro und rund 500.000 Euro bei Krippengebühren mehr bezahlen. Dies sind allerdings nur die kommunalen Einrichtungen und es ist nur der Berechnungszeitraum vom 1. August bis 31.12. kalkuliert (ab dem 1.8. könnte erst eine neue Kita-Gebührenordnung in Kraft treten). Es ist also anzunehmen, dass der Griff in die Taschen der Eltern tiefer und dreister ausfallen wird. Ich gehe davon aus, dass die Erfurter Eltern nach Bauseweins und Thierbachs Planungen mit etwa 2 Millionen Euro/jährlich an der Haushaltssanierung beteiligt werden sollen. Am Montag wurde den Vetretern des Stadtelternbeirates der Entwurf der neuen Kita-Gebührenordnung übergeben und den Kita-Träger zugeschickt. Dieser Entwurf (nachfolgend im Wortlaut abgedruckt) sieht vor, dass die Gebühren für Krippen auf 600 Euro/Platz, für Tagespflege auf 490 Euro/Platz und Kita auf 400 Euro/Platz steigen sollen. Bereits jetzt liegt Erfurt schon mit 280 Euro für einen Kita-Platz und 560 Euro für einen Krippenplatz deutschlandweit an der Spitze. Der Gebührenentwurf wurde aber weder dem zuständigen Jugendhilfeausschuss noch den Stadträten zugeleitet. Nachdem ich gestern von Kita-Trägern auf das Thema angesprochen wurde und den Entwurf erhielt, habe ich heute Namens der CDU-Stadtratsfraktion in Dringlichkeit auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen lassen und eine Stellungnahme der Verwaltung eingefordert. Weder die zuständige Beigeordnete noch der Jugendamtsleiter waren beim Jugendhilfeausschuss, aber dennoch berichtete ein Vertreter des Jugendamt Bemerkenswertes. Zur Vereinheitlichung der Erfurter Kita-Gebührenordnung bei den kommunalen Einrichtungen und den freien Trägern gab es eine Arbeitsgruppe, an der auch der Stadtelternbeirat beteiligt war. Das von dieser Gruppe vorgeschlagene Konsenspapier wurde aber von der Verwaltung nicht akzeptiert und seitens der Verwaltungsspitze ein eigener Entwurf erarbeitet, der mit Niemanden außer der Verwaltungsspitze abgestimmt wurde. Dieser Entwurf sei nun ein Beratungsvorschlag – wird zumindest behauptet. Dass dies unwahr ist und stattdessen die hohen Gebühren das Ziel sind, wurde bei der Beantwortung meiner Nachfrage zu dem Thema deutlich. Bereits vor Wochen wurden die Gebühreneinnahmen im Haushalt auf Basis des Verwaltungsvorschlags kalkuliert, musste das Jugendamt einräumen. Es geht nun also nur noch darum, diese Kita-Abzocke der Eltern möglichst schnell durch den Stadtrat zu peitschen! Die CDU-Stadratsfraktion wird dieses Thema zu einem zentralen Punkt der Haushaltsdiskussion machen. Der dreiste Griff in die Taschen der Eltern wird zu einer sozialen Entmischung in den Kitas führen und er wird dazu führen, dass weniger Kinder einen Kita-Platz nutzen werden. Andreas Bausewein hat einst versprochen die Kita-Gebühren abzuschaffen. Er hat dabei genauso gelogen, wie bei seiner Ankündigung die Kitas in Erfurt bis 2012 zu sanieren. Der Haushaltsentwurf 2013 dokumentiert das Versagen im Kita-Bereich. Viele marode Kitas werden auch 2013 nicht in Ordnung gebracht und die Eltern werden nicht entlastet sondern belastet.   Entwurf Stand 13.05.2013 Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege  Auf der Grundlage der  §§ 22, 23, 24 und 90 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), des § 20 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.02.2009 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 09.09.2010 (GVBl. S. 291) und der §§ 2, 18 und 26 Abs. 2 Nr. 10, 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2011 (GVBl. S. 531) hat der Erfurter Stadtrat in seiner Sitzung am …………..2013 die folgende Entgeltordnung beschlossen:  1. Grundsätze 1.1    Die Entgeltordnung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und Kindertagespflege der Landeshauptstadt Erfurt und bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft durch die Stadt.  1.2    Das Betreuungsverhältnis wird privatrechtlich ausgestaltet. Dazu schließt die Stadtverwaltung mit den jeweils Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag. Der Betreuungsvertrag enthält die detaillierten Regelungen zur konkreten Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, insbesondere zur Einkommensermittlung und zu den Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten. 1.3    Die Höhe des Elternentgelts beträgt bei der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren in einer Kindertageseinrichtung monatlich 600,00 EUR, bei der Betreuung von Kindern ab 2 Jahren in Kindertageseinrichtungen monatlich 400,00 EUR. Die Höhe des Eltern­entgelts beträgt in der Kindertagespflege, unabhängig vom Alter des Kindes, monatlich 490,00 EUR.  1.4    Auf Antrag der Eltern kann das Entgelt ermäßig oder erlassen werden. Die Ermäßigung oder Erlass richtet sich nach dem Betreuungsalter, dem Betreuungsumfang und dem Einkommen gem. Ziff. 2 und 3 dieser Entgeltordnung.  2. Einkommen 2.1    Als Einkommen gelten alle monatlichen Bruttoeinkünfte der Familie (Erziehungsberechtigte und ihre im selben Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder). Soweit andere Einkommen erzielt werden, sind diese auf monatliche Bruttoeinkünfte umzurechnen. Ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten oder Einkünften der Erziehungsberechtigten untereinander ist ausgeschlossen. 2.2    Ausgenommen vom Einkommen sind das Kindergeld und das Thüringer Erziehungsgeld. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird in Höhe des Mindestbetrages (nach § 2 Abs. 5 BEEG i. H. v. 300 EUR bzw. nach § 6 BEEG i.H.v. 150 EUR) sowie des Erhöhungsbetrages bei Mehrlingsgeburten (§ 2 Abs. 6 BEEG) ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt. 2.3    Vom Einkommen sind folgende Pauschalbeträge abzusetzen:  
bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 40 v.H.

 

bei Beamtenbezügen 25 v.H.

 

bei Einkünften, die entweder nur steuer- oder nur sozialversicherungspflichtig sind 30 v.H.

 

bei Einkünften, die weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig sind 5 v.H.

 

 Das um die Pauschalabzüge bereinigte Einkommen bleibt bei einem Kind bis zu einer Höhe von 1.200 EUR außer Betracht.  2.4    Das bereinigte Einkommen der Erziehungsberechtigten ist ab dem zweiten oder mehr kindergeldberechtigten Kindern um jeweils 500,00 EUR monatlich je Kind zu reduzieren. Berücksichtigt werden das zweite und alle weiteren Kinder, für die die Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben.  2.5    Unterhaltszahlungen können bis zum gesetzlich vorgesehenen Umfang vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, wenn sie auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen und tatsächlich gezahlt werden.  3. Bemessung des ermäßigten Elternentgelts 3.1    Die Höhe des ermäßigten Entgeltes beträgt
  • für Kinder unter zwei Jahren 20% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder ab zwei Jahren 15% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder in Tagespflege 20 % des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
      Das ermäßigte Elternentgelt wird längstens für 12 Monate festgesetzt. Nach Ablauf erfolgt eine erneute Überprüfung der Einkommensverhältnisse. 3.2    Die Änderung des Einkommens (Minderung oder Erhöhung) von 5 v. H. oder mehr sind durch die Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Das zu zahlende Entgelt ändert sich ab dem Zeitpunkt des Eintritts der geänderten Verhältnisse. 3.3    Das Elternentgelt bei einer Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden) beträgt 75 v. H. des Entgelts das für eine Ganztagsbetreuung zu zahlen ist. 3.4    Beträgt das nach dieser Entgeltordnung bereinigte monatliche Einkommen weniger als 50 EUR, wird kein Entgelt erhoben. 3.5    Das Elternentgelt wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. 3.6    Für eine tageweise Betreuung sind 5 v. H. des Elternentgelts nach Ziffer 1.3 pro Tag zu entrichten. Für eine stundenweise Betreuung ist ein Elternentgelt von 3,00 EUR je angefangene Stunde zu entrichten. 3.7    Sofern von den Erziehungsberechtigten der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt vorgelegt wird, erfolgt für die Dauer der Gültigkeit des Ausweises eine Befreiung von der Zahlungspflicht des Elternentgelts. 4. Verpflegung Für die Verpflegung des Kindes in der Kindertageseinrichtung werden zusätzlich zu den Elternentgelten Verpflegungsentgelte erhoben. Die Höhe dieser Entgelte wird von den jeweiligen Trägern im Einzelfall festgelegt. Für die kommunalen Einrichtungen gelten die Verpflegungsentgelte in der Anlage 1. 5 . Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft. gez. Oberbürgermeister