„Zu komplex, um damit Wahlkampf zu machen“

Nicht nur dieser Satz von Professor Michael Winkler sorgte heute für mächtig Aufregung bei den Linken und ganz Linken beim Endbericht zur „Evaluation der Thüringer Familienoffensive“ im Landtag. Der Sozial- und Bildungsausschuss tagten gemeinsam und Professor Michael Winkler stellte den von ihm und Prof. Michael Opielka verfassten Bericht vor. Er beleuchtete vor allem das Verhältnis von Eltern zu Erzieherinnen. In einer statistisch sehr repräsentativen Befragung der Eltern mit über 50 Prozent Rücklaufquote, bildet sich ein klares Bild der Meinung der Eltern zur Thüringer Familienoffensive (TFO) ab. Eltern haben nach den Befunden von Winkler und Opielka einen bemerkenswerten Zufriedenheitsgrad von 80 Prozent mit der Betreuung ihrer Kinder. Sie empfinden durch die TFO kaum Veränderungen, sehen keine Überforderung der Erzieherinnen und vertrauen ihnen. Die Eltern wünschen sich unterschiedliche Betreuungskonzepte für ihre Kinder und gaben an, dass die TFO im Landesdurchschnitt nicht zu Erhöhungen der Gebühren geführt hätte. Schon diese Befunde behagten SPD und Linken nicht. Noch weniger aber die Aussage Winklers es gäbe keinen Beleg für einen Missbrauch des Landeserziehungsgeldes und auch der Rückgang der Betreuungsquote der 2-3jährigen Kinder sei vermutlich ein Fake.    Wesentlich kritischer wird die TFO jedoch von den Fachkräften in den Einrichtungen gesehen. Winkler erklärte dies mit subjektiven Bedrohungsgefühlen und dem Eindruck die TFO sei von oben übergestülpt worden. Erzieherinnen entwickeln nach seiner Meinung häufig Ressentiments gegenüber Familien. Ihre Familienskepsis speist sich auch aus der medialen Wahrnehmung von Defiziten. Letztlich schlussfolgerte Winkler „Familien stellen Autonomie sicher, aber dies könne Institutionen gefährden. Sichtlich verärgert reagierten Linke und SPD als wir sie auf die gravierenden Differenzen des Opielka/Winkler-Gutachtens zu ihrem Gesetzentwurf aufmerksam machten. In mindestens vier wesentlichen Punkten widerspricht das Gutachten dem Gesetzentwurf:
  1. Opielka will eine Ausweitung des Landeserziehungsgeldes – die Linken und SPD wollen es streichen,
  2. Die Opposition will die Auflösung der Stiftung Familiensinn – Opielka plädiert für eine Stärkung,
  3. Für die 3 – 6,5jährigen Kinder empfiehlt Opielka eine Betreuungsquote von 1:15 die Linken und SPD wollen 1:10 und
  4. Opielka regt eine Beratung aller Beteiligten in einer Arbeitgruppe über künftige Standards an.
Letzteres war dann die deutliche Absage an Schnellschüsse, die Matschie und Co seit Wochen fordern. Ich bin froh, dass wir den Gesetzentwurf der Opposition noch nicht abgeschlossen hatten. Das Gutachten liefert nun die Erläuterung, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen können. Allerdings wird die CDU Verbesserungen für die Kleinstkinder auf den Weg bringen. Wir werden das Landeserziehungsgeld ausweiten und den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz auf einjährige Kinder erweitern.

Opielka/Winkler-Gutachten widerspricht den Forderungen von Linken und SPD

Panse: Oppositionsgesetzentwurf inhaltlich gescheitert

Die CDU-Fraktion sieht nach der heutigen Beratung im Sozial- und Bildungsausschuss ihre ablehnende Haltung zum Kita – Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen im Thüringer Landtag bestätigt. Professor Michael Winkler hat im Landtag das Gutachten, welches er mit Professor Michael Opielka erstellt hat vorgestellt. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Michael Panse erklärte dazu: „Der Endbericht zur ‚Evaluation der Wirkungen der Thüringer Familienoffensive‘ widerspricht in entscheidenden Punkten dem von Linken und SPD vorgelegten Gesetzentwurf. Insofern war es richtig, keine Entscheidungen zu treffen, bevor das Abschlussgutachten vorlag. Opielka und Winkler fordern wie die CDU-Fraktion die Ausweitung des Thüringer Landeserziehungsgeldes. Im Gegensatz dazu wollen Linke und SPD mit ihrem Gesetzentwurf den Eltern das Erziehungsgeld wegnehmen. Während das Gutachten für die unter 3-jährigen Kinder Personalverbesserungen fordert, empfiehlt es für die 3 bis 6,5-jährigen Kinder einen Betreuungsschlüssel von 1 Erzieherin bei 15 Kindern. Dieser Standard ist zur Zeit erreicht. Linke und SPD wollen demgegenüber ein Drittel mehr Personal. Während die Oppositionsfraktionen die Stiftung Familiensinn auflösen wollen, regen Opielka und Winkler eine finanzielle Besserstellung und mehr Kontrollmöglichkeiten bei der Stiftung an. Die Ausführungen zum Gutachten waren höchst interessant und aufschlussreich. Die Verfasser des Gutachtens widersprachen deutlich der Auffassung der Opposition, dass sich mit der Thüringer Familienoffensive die Betreuungssituation wesentlich verschlechtert habe. Die CDU-Fraktion trägt einen großen Teil der Empfehlungen des Gutachtens und begrüßt den Vorschlag, die möglichen Verbesserungen in einer Arbeitsgruppe zwischen Land, Kommunen und Trägern zu diskutieren. Ausdrücklich unterstreiche ich den Satz von Professor Winkler ‚Das Thema ist zu komplex, um damit Wahlkampf zu machen.‘ Ich fordere die Linken und die SPD auf, nicht weiter Eltern und Erzieherinnen zu verunsichern, und ihren Gesetzentwurf zurück zu ziehen.“

„Frühe Hilfen“ in der Diskussion

Sowohl bei der Beratung der Sozialministerin Christine Lieberknecht heute Mittag mit Akteuren der Sozialpolitik zur Kinderarmut, als auch bei der Sitzung des Erfurter Jugendhilfeausschusses (JHA) heute Abend stand die Diskussion über frühe Hilfen für junge Familien im Mittelpunkt. Die von Christine Lieberknecht initiierten regelmäßigen Arbeitstreffen zur Kinderarmut können nun schon ein umfangreiches Maßnahmebündel vorweisen. Bedauerlich finde ich aber, dass sich beide Oppositions-Landtagsfraktionen, also Linke und SPD nach der Auftaktveranstaltung bereits aus dieser Runde verabschiedet haben. Während mit Sozialverbänden, Liga, Parität, Kirchen, DGB, kommunalen Spitzenverbänden und Wissenschaftlern eine konstruktive Arbeit läuft, beschränkt sich die Opposition auf Fensterreden im Landtag. Die Einführung einer Sozialcard, um die Teilhabemöglichkeiten von Kindern zu sichern, ist ein wichtiger erarbeiteter Baustein. Für die weitere Etablierung der Familienhebammen hatte ich mich bereits bei der Beschlussfassung zum Kinderschutzgesetz im Landtag eingesetzt. Sie sind jetzt gesetzlich verankert und können durch aufsuchende niedrigschwellig Hilfeangebote früh Familien in Konfliktsituationen erreichen. Dies will auch das Konzept „Frühe Hilfen“ des Erfurter Jugendamtes, welches uns heute im JHA vorgestellt wurde. Allerdings will das Erfurter Jugendamt dazu ein Team mit fünf Jugendamtsmitarbeiterinnen bilden, die in ihrer Tätigkeit den Focus auf Familien mit Neugeborenen und Kleinkindern richten sollen. Hausbesuche nach der Geburt eines Kindes sollen den Erstkontakt herstellen und bei Bedarf weitere Hilfen und gegebenenfalls auch den Einsatz von Familienhebammen vermitteln. Gut wäre es dazu natürlich, wenn das Jugendamt mit den Familienhebammen erst einmal vernünftige Verträge schließen würde. Erfurt gehört leider zu den Thüringer Kommunen wo bis jetzt nur eine Hebamme zu Einsatz kommt obwohl vier ausgebildet wurden. In Jena arbeiten demgegenüber bereits jetzt sieben Hebammen mit den Familien. Als Änderungswunsch haben wir heute dem Jugendamt mit auf den Weg gegeben, dass die Mitarbeiterinnen des Teams „Frühe Hilfen“ vor Ort, also in den verschiedenen sozialen Brennpunkten ihre Stütz- und Anlaufpunkte haben müssen. Nur so ist Vertrauen bei den Familien zu schaffen. Außerdem sollen die Kompetenzen freier Träger genutzt werden. Der Verein MitMenschen hat mit dem Projekt „Wellcome“ bereits dieses Thema aufgegriffen.

Opielka-Gutachten vorgestellt

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Kultusminister Bernward Müller und Michael Panse, MdL
Der mit Spannung erwartete Endbericht zur „Evaluation der Wirkung der Thüringer Familienoffensive“ wurde heute in Erfurt von den Verfassern Prof. Michael Opielka und Prof. Michael Winkler vorgestellt. Für den Auftraggeber, die Thüringer Landesregierung, bezogen dabei die Sozialministerin Christine Lieberknecht und Kultusminister Bernward Müller Stellung. Prof. Opielka erläuterte die Aufgabenstellung als „vorzudenken und die Politik zu beraten“. Er wolle aber mit dem Gutachten auch „Salz in die Wunde streuen“. Beides hat er berechtigt getan! Das Gutachten gliedert sich in drei Teile: eine repräsentative Elternbefragung, qualitative Studien bei Trägern, Einrichtungen und der Politik, sowie Deutungsanalysen. Letztere machen Gegensätze deutlich, z.B. bei den Professionellen (Erzieherinnen, Sozialarbeiter) vs. Eltern. Ihr Spannungsverhältnis resultiert aus einer gefühlten Existenzbedrohung der Erzieherinnen und führt zur Abschottung und Misstrauen gegenüber den Eltern. Das Verhältnis Land vs. Kommunen und Trägern ist nach Opielka gekennzeichnet von einer mangelhaften Implementierung und der wahrgenommenen Topdown-Einführung der Familienoffensive. Letztlich heftig umstritten auch die Wahlfreiheit vs. „Herdprämie“. Dabei stellten die Professoren die Befürchtung vieler Beteiligter fest, es solle ein „westliches Familienmodell in östliche Kultur überführt werden. In den nächsten Tagen werden wir die zwölf konkreten Empfehlungen im Kapitel 9 (S. 330ff.) intensiv diskutieren. Die meisten der Forderungen trage ich uneingeschränkt mit! Die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab dem ersten Lebensjahr – das will die CDU und hat es bereits im Wahlprogramm angekündigt. Die Verbesserung der Politikimplementierung durch partizipatorische Prozesse ist selbstverständlich zu unterstützen.

Zur Verbesserung der Personalausstattung:

  • 0 – 1 Jährige Ist: 1:7  Forderung: 1:4
  • 1 – 2 Jährige  Ist: 1:7  Forderung: 1:6
  • 2 – 3 Jährige Ist: 1:10 Forderung: 1:8
  • 3 – 6,5 Jahre Ist: 1:15 Forderung: 1:15
Ich unterstütze diese Forderungen. Wir müssen jetzt schnell mit der kommunalen Seite klären, wann wir dies leisten und wer die Kostenanteile trägt. Ich bin der Meinung beide, Land und Kommunen! Das Landeserziehungsgeld wird vom Gutachten positiv bewertet und eine Ausweitung auf 1-Jährige angeregt. Auch dies hat die CDU-Landtagsfraktion bereits für Kinder, die nach dem 1.1.2009 geboren wurden, angekündigt. Skeptisch bin ich hingegen bei der Akademisierung des Kita-Personals und der geforderten Änderung der Infrastrukturpauschale.
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Christine Lieberknecht, Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Prof. Michael Opielka und Bernward Müller, Thüringer Kultusminister
Fazit: Das Gutachten ist eine kritische Ermutigung nachzujustieren und den eingeschlagenen Weg grundsätzlich fortzusetzen. Die postwendende Forderung der Linken und ganz Linken, auf Basis des Opielka-Gutachtens dem Familienvolksbegehren zuzustimmen ist Blödsinn. Die Linken und das sogenannte Volksbegehren „Für eine bessere Familienpolitik“ wollen das Landeserziehungsgeld den Eltern wegnehmen – Davon kann bei Opielka keine Rede sein, im Gegenteil, er regt eine Ausweitung an! Sie wollen sofort mindestens 120 Millionen Euro Mehrausgaben für 2000 Erzieherinnen und weitere Forderungen – Opielka verweist zurecht auf eine schrittweise Einführung von rund 700 zusätzlichen Erzieherstellen, bei Kostenverteilung zwischen Land und Kommunen. Die linken Fraktionsvorsitzenden Hausold und Matschie wären heute besser zur Vorstellung des Gutachtens gekommen, oder hätten sich wenigstens korrekt berichten lassen sollen!

In einzelnen Punkten nachjustieren und eingeschlagenen Weg fortsetzen

Panse: Opielka-Gutachten ist eine kritische Ermutigung für Thüringer Familienpolitik

Durch das Gutachten des Jenaer Wissenschaftlers Prof. Dr. Michael Opielka wird die Familienpolitik der Thüringer CDU in ihren großen Zügen bestätigt. Die kritischen Hinweise werden in der CDU-Landtagsfraktion jedoch ernst genommen. Das hat der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Michael Panse, heute in Erfurt nach der Präsentation des Gutachtens erklärt. Wie er ergänzte, werden im Entwurf des Regierungsprogramms der CDU für die Jahre 2009 bis 2014 bereits Konsequenzen angekündigt. Laut Panse würdigen die Wissenschaftler das Anliegen der CDU-Fraktion, den Familien Wahlfreiheit zu verschaffen und sie dazu auch finanziell zu unterstützen. Es werde untersucht, wie die Familien sich im System der Familienförderung bewegen. Eine große Mehrheit ist nach seinem ersten Eindruck mit den durch die Familienoffensive gesetzten Rahmenbedingungen zufrieden. „Die wesentlichen von der Opposition gegen dieses familienpolitische Paket vorgebrachten Argumente finden in der soliden Studie keine Stütze“, sagte der Sozialpolitiker. Handlungsbedarf sieht die CDU-Fraktion laut Panse bei den Betreuungsrelationen für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr in Kitas. Die Weichen dafür würden jetzt gestellt. Wie er verdeutlichte, sind Land und Kommunen hier jedoch gemeinsam in der Pflicht. „Thüringen zahlt bereits den höchsten Finanzierungsanteil deutscher Flächenländer für die Kitas. Und da wir Eltern nicht weiter belasten wollen, sind die Gemeinden in der Mitverantwortung“, so der Abgeordnete. Mit der angekündigten weiteren Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz, dem Ausbau des Thüringer Erziehungsgeldes und dem Familiendarlehen sind nach seinen Angaben weitere Bausteine der erfolgreichen Thüringer Familienpolitik geplant. „Das Gutachten begreife ich als kritische Ermutigung nachzujustieren und den eingeschlagenen Weg grundsätzlich fortzusetzen“, so Panse zusammenfassend.

Hilfe für Schwangere ist Beleg für funktionierende Unterstützung

CDU-Sozialpolitiker weist Kritik der LINKEN am sozialen Sicherungssystem zurück

„Die Stiftung ‚Hilfe für schwangere Frauen und Familien in Not‘ ist integraler Teil des sozialen Sicherungssystems in Thüringen. Ihre Leistungen an Schwangere und Familien als vermeintlichen Beleg für Lücken im sozialen Netz zu interpretieren ist absurd“. Das hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Michael Panse heute in Erfurt erklärt und damit entsprechende Thesen der Landtagsfraktion DIE LINKE zurückgewiesen. Wie Panse sagte, handelte es ich bei den ausgezahlten Leistungen in 87 % der Fälle um Erstausstattungen für Babys. Der verbleibende Teil entfalle etwa auf Umstandsmoden oder Beihilfen zum Bezug einer größeren Wohnung. „Hier geht es um unbürokratische, zeitlich begrenzte Hilfen, wenn sich durch ein Baby die Lebenssituation ändert und ein vorübergehend höherer Bedarf entsteht.“ Damit werde das Sozialsystem punktuell ergänzt. Daraus abzuleiten, es funktioniere nicht, ist nach den Worten des Politikers „Demagogie pur“.

Eigene Regelleistungen für Kinder und Jugendliche überfällig

Sozialpolitiker Michael Panse sieht sich durch das Bundessozialgericht bestätigt

Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, eigenständige Regelleistungen für Kinder und Jugendliche im Sozialrecht festzusetzen. Das ist für Panse die logische Konsequenz aus der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel zu Regelleistungen für Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Ein eigener, am spezifischen Bedarf der Heranwachsenden orientierter und nach Altersstufen differenzierter Regelsatz entspricht nach Angaben des Sozialpolitikers einer alten Forderung des Sozialarbeitskreises der Fraktion. Das Gericht hält es für verfassungswidrig, die Grundsicherung für Kinder lediglich über einen Prozentanteil von der Regelleistung für Erwachsene zu definieren. Es moniert ferner, dass Kinder und Jugendliche von Empfängern der Grundsicherung einerseits und Sozialhilfe andererseits unterschiedlich behandelt und Altersstufen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Panse sieht sich in seiner Auffassung durch die Einschätzung des Kasseler Gerichts weitgehend bestätigt. Der Sozialpolitiker erinnerte zugleich daran, dass die Bundesregierung mit dem zweiten Konjunkturpaket bereits auf einen Teil der Einwände reagiert hat. „Mit dem Paket kommt bereits eine Altersdifferenzierung. Bis zum vollendeten fünften Lebensjahr bleibt es bei 60 %, bis zum vollendeten 13. steigt der Satz auf dann 70 % und für Vierzehnjährige und Ältere werden wie bisher 80 % gezahlt. Jetzt sollte der Bundesgesetzgeber auch den zweiten Schritt gehen und die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche inhaltlich untermauern“, sagte Panse.

Sozial- und Bildungsausschuss sollen Gutachten gemeinsam beraten

Michael Panse zur Debatte um Personalsituation in den Thüringer Kindertagesstätten

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat eine gemeinsame Beratung des Sozial- und des Bildungsausschusses über die Personalsituation in den Kindertagesstätten mit Prof. Dr. Michael Opielka vorgeschlagen. Sie soll im Februar stattfinden, wenn das Gutachten des Jenaer Wissenschaftlers vorliegt. Das hat der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Michael Panse, nach der heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit erklärt. Das Gutachten werde voraussichtlich in den nächsten Tagen zugeleitet. Panse wies damit zugleich Behauptungen der Oppositionsfraktionen zurück, die CDU-Fraktion blockiere die Diskussion über das Thema. Der CDU-Sozialexperte wörtlich: „Die CDU-Fraktion hat von Anfang an gesagt, dass das Familienfördergesetz evaluiert wird. Wenn das dazu in Auftrag gegebene Gutachten vorliegt, ist dafür der richtige Zeitpunkt. Es ist völlig abwegig, das Thema ohne diese wichtige Untersuchung erörtern zu wollen. Denn wir versprechen uns davon Hinweise, ob und ggf. wie viele zusätzliche Stellen benötigt werden.“ Der Sozialpolitiker warnte die Oppositionsfraktionen vor allzu vollmundigen Forderungen. „Aufgabe der Politik ist es, die Interessen von Kindern, Eltern, Kommunen, Trägern, gegenwärtigen und zukünftigen Steuerzahlern auszugleichen. Wenn die Opposition vollmundig 2000 Stellen fordert, dann soll sie auch sagen, wer sie bezahlen soll. Das Land zahlt für seine Kindertagesstätten bereits einen für Deutschland weit überdurchschnittlichen Beitrag“, so Panse.

Konjunkturpaket in Berlin – Facharbeit in Erfurt

Während auf der Bundesebene heute in Berlin die ganz großen Brocken gerollt wurden, standen in Thüringen zahlreiche Landtagstermine an. Oder mit anderen Worten der politische Alltag hat uns zurück. Vom Konjunkturpaket der Bundesregierung bin ich angenehm überrascht. Nachdem sich die CDU-Spitze am Wochenende in Erfurt auf Eckpunkte verständigte, gelang nun auch schnell die Einigung mit dem Koalitionspartner SPD. Ich finde es gut, dass Familien auch direkt von den Leistungen partizipieren und die SPD hier endlich Einsicht zeigte. Den gestaffelten Regelsatz für Kinder beim SGB II Bezug (siehe Pressemitteilung) haben wir bereits seit über einem Jahr gefordert. Selbstverständlich haben Kinder von 0-5 Jahren, von 6-13 Jahren und von 14 Jahren bis zur Volljährigkeit unterschiedliche Bedarfe. Beim Unterhaltsrecht wird dieser Altersbedarf schon immer berücksichtigt, darauf hatte ich bei mehreren Beratungen im Landtag bereits hingewiesen. In Zukunft erhalten die Eltern der Kinder dieser Altersstufen ab 1.7.2009 nun 60, 70 bzw. 80 Prozent des Regelsatzes. Beim Kinderbonus von 100 Euro pro Kind hat jede Familie etwas davon. Leistungsempfängern, die dieses Geld als Einmalzahlung von den Familienkassen erhalten, wird dies nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Bei allen anderen wird es bei der Einkommensteuererklärung 2009 verrechnet. Wenn man dann am Abend den linken Lafontaine in den Tagesthemen hört, wie er sich über das soziale Ungleichgewicht des Konjunkturpakets aufregt, kann man das für Unkenntnis halten. Ich halte es für Dummdreistigkeit. Im Thüringer Landtag standen heute die turnusgemäßen Sitzungen der Fraktionsarbeitskreise „Soziales, Familie und Gesundheit“, „Bildung“ und „Gleichstellung“ an. Bei den Sozial- und Bildungs-AKs stand das Gutachten von Prof. Opielka zur Familienoffensive auf der Tagesordnung. Obwohl das Abschlussgutachten noch nicht da ist, zeichnen sich erste fachliche Empfehlungen bereits deutlich ab. Mein Vorschlag, zunächst die Betreuungsrelation der Kleinstkinder von derzeit 1 Erzieherin auf 7 Kinder auf 1:5 zu ändern, würde jährlich rund 14,45 Millionen Euro kosten und bis zu 400 zusätzliche Erzieherinnen bedeuten. Über die Verteilung der Zusatzkosten muss es eine Verständigung mit der kommunalen Seite geben. Wir werden darüber ebenso verhandeln wie über den Zeitpunkt der Umsetzung. Dabei lassen wir uns auch nicht von der sogenannten Initiative „Volksbegehren für eine bessere Familienpoltik“ beirren, die heute schon wieder erklärte, 400 Stellen seien „indiskutabel und unzureichend“. Im Gegensatz zu den Traumschlössern des Volksbegehrens mit der Forderung nach 2000 Erzieherinnen mehr, ist dieses Ziel aber in einer gemeinsamen Kraftanstrengung zu finanzieren. Diese Punkte konnte ich am Abend mit dem Netzwerk Sozialpolitik im Landtag diskutieren. Die kommunalen Sozialpolitiker und Praktiker vor Ort bekräftigten den vorrangigen Handlungsbedarf für die Kleinstkinder ebenso, wie die Richtigkeit der Familienoffensive in Gänze. Der Kita-Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ab zwei Jahren, das Wahlrecht auf den Betreuungsort und die Betreuungsart, sowie die Stärkung für Familien mit dem Landserziehungsgeld, sind unbestreitbare Vorzüge unserer Familienoffensive.

Differenzierte Regelsätze für Kinder entsprechen CDU-Forderung

Panse begrüßt familien- und kinderbezogene Leistungen des Konjunkturpakets

„Mit der Differenzierung der Regelsätze für Kinder nach dem Sozialgesetzbuch wird eine alte Forderung der CDU-Fraktion erfüllt.“ Darauf hat heute der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Michael Panse, hingewiesen. Zukünftig sollen Kinder im Alter von sechs bis 13 jetzt 70 % des Eckregelsatzes erhalten. Panse begrüßte die familien- und kinderbezogenen Leistungen des zweiten Konjunkturpakets als Schritt in die richtige Richtung. Auch der geplante Kinderbonus von 100 EUR ist nach seinen Worten eine Leistung, „die bei den Familien unmittelbar ankommt und vor allem Eltern hilft, die mit dem Cent rechnen müssen“. Der CDU-Sozialpolitiker setzt sich bereits lange dafür ein, dass Kindern im Sozialrecht ein angemessener Regelsatz zugeordnet wird, der sich deutlicher am Alter und am tatsächlichen Bedarf orientiert. Wie Panse erläuterte, gab es bisher einen durchgängigen Regelsatz für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von 60 %. Danach wurden 80 % gezahlt. „Das war nicht sachgerecht, denn mit steigendem Alter steigt auch der Aufwand für Kinder, was etwa im Unterhaltsrecht schon lange anerkannt ist“, so Panse. Wie er hinzufügte, ist die weitergehende Forderung, den Regelsatz für Kinder auf einen eigenständigen Warenkorb, damit jedoch noch nicht erfüllt. Für den Abgeordneten sind die Beschlüsse ein unmittelbar wirksamer Beitrag, „um insbesondere sozial und finanziell schwachen Familien gezielt unter die Arme zu greifen. Erfreulich ist auch, dass die SPD offenbar ihren Widerstand gegen direkte Leistungen an Familien und ihre einseitige Fixierung auf die Finanzierung von Strukturen aufgegeben hat“, sagte der Sozialexperte abschließend.