Sternsinger im Landtag

Seit 50 Jahren sind in Deutschland jedes Jahr rund um den 6. Januar die Sternsinger unterwegs. Auch in den Katholischen Thüringer Pfarrgemeinden gehen Kinder im Alter zwischen Acht und 13 Jahren zum Dreikönigssingen von Tür zu Tür. Heute waren zwei Gruppen der Sternsinger aus Ilmenau auch bei der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. Als Heilige Drei Könige überbrachten sie mit Liedern und der geweihten Kreide den Segenswunsch C+M+B. Die drei Buchstaben stehen dabei nicht wie oft irrtümlich angenommen für die drei heiligen Könige Caspar, Melchior und Balthasar, sondern für den Segenswunsch „Christus mansionem benedicat – Christus segne dieses Haus”.
Sternsinger im Landtag 2009
Sternsinger bringen den Segenswunsch an der Bürotür von Michael Panse, MdL an
Bei der weltweit größten Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder sammeln die engagierten Christen zugleich Spenden für Aktionen in der dritten Welt. Träger der bundesweiten Aktion sind das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Rund eine halbe Million Kinder sind in diesen Tagen bundesweit unterwegs. Ich bin dankbar für ihren Einsatz und glücklich darüber, dass auch an meiner Bürotür im Landtag der Segenswunsch dieses Jahres „20+C+M+B+09“ steht.

Thüringen sagt „Ja“ zu Kindern

Thüringen sagt „Ja“ zu Kindern. Und die CDU sagt deshalb auch „Ja“ zum Kinderschutz. Über das „Wie“ haben wir in der Vergangenheit hart gerungen. Wichtig waren uns ein dichtes Netz an Hilfsangeboten für Eltern. Hierzu zählen die Familienhebammen, aber auch Familienberatungsstellen. Ausschlaggebend waren für uns die Früherkennungsuntersuchungen, die so genannten U’s. Diese sind von nun an für Eltern verbindlich. Wenn sich Eltern nach zweimaliger Mahnung nicht beim Kinderarzt melden, wird das Jugendamt nach gemäß Paragraph 8a des Sozialgesetzbuches VIII handeln. Zudem kann das Landeserziehungsgeld gestrichen werden. Vor diesem Hintergrund haben wir gestern den SPD-Gesetzentwurf abgelehnt. Der durch unsere Anregungen modifizierte Gesetzentwurf der Landesregierung dient dem Kinderschutz in Thüringen. Dieses Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes hat das Thüringen Parlament mit Mehrheit angenommen.

Gesetzesflut im Sozialausschuss

Gleich drei Gesetze wurden in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses abschließend beraten, mit Änderungen versehen und mit den Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen. Bereits seit rund zwei Jahren ist das Gesetz für einen verbesserten Kinderschutz in der Diskussion. Im Rahmen umfänglicher öffentlicher Anhörungen haben wir uns entschlossen die Vorsorgeuntersuchungen verbindlicher zu regeln. Eltern die diese Untersuchungen für ihre Kinder auslassen, sollen zwei Mal erinnert und gemahnt werden. Wenn dies nichts hilft, soll nach unserer Auffassung das Jugendamt informiert werden. Dieses muss dann, gemäß § 8a des SGB VIII handeln. Auch bei der vorgesehenen Sanktionsmöglichkeit, dem Entzug des Landeserziehungsgeldes, soll es bleiben. Neu aufgenommen, haben wir heute eine Gesetzesregelung zu den Familienhebammen (→ Pressemitteilung von heute). Als zweites Gesetz haben wir heute das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterringung psychisch Kranker (ThürPsychKG) vom 2. Februar 1994“ beschlossen. Hinter diesem etwas sperrigen Titel verbergen sich die Regelungen zur psychiatrischen Versorgung und zur Maßregelvollzug in Thüringen. Dankbar bin ich dem Landesärzteverband für zahlreiche Änderungsvorschläge, von denen wir viele aufgegriffen haben. Als drittes Gesetz stand das „Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule“ auf der Tagesordnung. Aufbauend auf dem zwölften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung soll mit diesem Gesetz die Kooperation zwischen beiden Partnern gestärkt werden. Ebenfalls ist im Blickpunkt dabei die Stärkung der Eigenverantwortung der Schule und die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdungen durch eine Konkretisierung des Schutzauftrages der Kitas und Schulen. Unsere Änderungen am Gesetzentwurf hatten wir bereits im Bildungsausschuss eingebracht und beschlossen. Am kommenden Donnerstag stehen alle drei Gesetze zur abschließenden zweiten Lesung im Plenum an.

Besuch des AK Bildung an der FH in Erfurt

Seit September 2007 gibt es an der Erfurter Fachhochschule den berufbegleitenden Vollzeitstudiengang „Bildung und Erziehung von Kindern“ Bachelor of Arts. Wenngleich ich bereits viel über diesen Studiengang weiß, weil meine Lebensgefährtin Andrea seit September 2008 eine der Studentinnen ist, haben wir uns heute mit dem Arbeitskreis Bildung der CDU-Landtagsfraktion über die Perspektiven für diesen Studiengang informieren lassen. Professor Lutz, Dekan der FH, und Professor Hofmann, der die Verantwortung für den Studiengang trägt, berichteten auch über das Entstehen des Studiengangs. Prof. Lutz betonte dabei die Besonderheit des Studiengangs: „die Begleitung von Beruf und Studium ist eine Außergewöhnliche Sache“. Für Prof. Hofmann stand die berechtigte Frage im Mittelpunkt: „Welche Perspektive kann jungen Frauen nach dieser Ausbildung gegeben werden?“ Für den Fortbestand des Studiengangs ist die Beantwortung dieser Frage unerlässlich. 2007 gab es noch 75 Bewerber für den Studiengang, 2008 waren es hingegen nur noch 45 Bewerber. Interessant war für uns auch der berufliche Hintergrund der Studentinnen: 44 Prozent sind Kindergartenerzieherrinnen, 29% staatlich anerkannte Erzieher, 10% sind Horterzieher, 10% sind Heilpädagogen und 7% Dipl. Sozialpädagogen.
Michael Panse, MdL, Volker Emde, MdL und Dr. Peter Krause, MdL im Gespräch mit Professoren und Studentinnen der FH Erfurt
Michael Panse, MdL, Volker Emde, MdL und Dr. Peter Krause, MdL im Gespräch mit Professoren und Studentinnen der FH Erfurt
Eine der anwesenden Studentinnen betonte „Die Entwicklung der Berufsqualität sollte im Vordergrund stehen und nicht der perspektivisch angestrebte Leiterdienst.“ Eine Vielzahl an Wünschen richteten die Studentinnen und die Professoren Lutz und Hofmann an uns:
  • Durch bessere Werbung, für den Studiengang sollen mehr Interessentinnen gewonnen werden,
  • der Nutzen des Studiengang soll besser dargestellt und mit den Anforderungen des Bildungsplanes kombiniert werden,
  • Berufsperspektiven sollen im Kita-Gesetz verankert werden,
  • die frühkindliche Forschung soll in Thüringen aufgebaut werden und der Gedanke des „Campus Thüringen“ gestärkt werden,
  • Unterstützung des Studiengang, durch alle Verbände, Politiker und vor allem auch durch die Kommunen und Träger,
  • eine bessere Anerkennung und Vergütung der Leitungstätigkeit in den Kitas,
  • der Erzieherberuf muss wieder in der Gesellschaft anerkannt und nicht herabwürdigend beurteilt werden.
Darüber hinaus diskutierten wir die gegenwärtige Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen, insbesondere für die unter 3-Jährigen Kinder und die Zeit für die Umsetzung des Bildungsplanes. Sowohl unser Bildungspolitischer Sprecher Volker Emde als auch ich machten deutlich, dass wir uns in diesem Bereich auch kurzfristig Verbesserungen wünschen und dafür in der CDU-Fraktion kämpfen. Ein weiterer ganz wichtiger Wunsch aller Beteiligten der heutigen Gesprächsrunde war: wir wollen und werden regelmäßig miteinander im Gespräch bleiben.

CDU-Fraktion verankert Familienhebammen im Gesetz

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes abschließend beraten

„Einen effektiveren Schutz der Kinder vor Misshandlung, Vernachlässigung und Verwahrlosung“ erwartet der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, von dem heute im Sozialausschuss des Landtags abschließend beratenen Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes. Die CDU-Fraktion hat mit einem Änderungsantrag die Familienhebammen im Gesetz verankert. Mit den neuen Regelungen kann insgesamt besser durchgesetzt werden, dass Kinder regelmäßig an vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Wie Panse erläuterte, wird es künftig eine zentrale Stelle geben, die kontrolliert, dass sämtliche Kinder bis zur Einschulung keine Vorsorgeuntersuchung versäumen. Kommen Eltern ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nicht nach, so wird nach zweimaliger Mahnung das Jugendamt eingeschaltet. Der Sozialpolitiker begrüßte ausdrücklich, dass als Sanktionsmöglichkeit bei säumigen Eltern das Landeserziehungsgeld gestrichen werden kann. „Wir wollen keinen zahnlosen Tiger, deshalb ist dieser Hebel als letzte Konsequenz sinnvoll“, so Panse. In einer „Lotsen- und Brückenfunktion“ sieht der Erfurter Abgeordnete die Familienhebammen. Sie sollen sich vor allem um Familien kümmern, bei denen sich belastende Faktoren häufen. Sie können gesundheitliche, soziale, psychische und materielle Probleme rechtzeitig erkennen und durch aufsuchende Arbeit und Koordination von Hilfsangeboten für Abhilfe sorgen. Laut Panse sind bereits 40 Familienhebammen ausgebildet. Ein weiterer Lehrgang mit 20 Teilnehmerinnen wird im nächsten Jahr beginnen. Sie erhalten für ihre Arbeit nun eine gesetzliche Grundlage.

Vierter landesweiter Integrationstag – Wir brauchen gute Förderschulen!

Bereits zum vierten Mal veranstaltet die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Thüringer Forschungs- und Arbeitsstelle für den gemeinsamen Unterricht morgen einen landesweiten Integrationstag. Im Helios-Klinikum und in der Universität werden rund 30 Referenten über das Spannungsfeld gemeinsamer Unterricht an allgemeinen Schulen auf der einen und Förderschulunterricht auf der anderen Seite diskutieren. Bei der Podiumsdiskussion werde ich als Sozialpolitischer Sprecher die CDU-Fraktion vertreten. Bei der gestrigen Sitzung des Bildungsausschusses im Thüringer Landtag wurde bereits deutlich, dass es zu diesem Thema noch viel zu tun gibt. Heute habe ich die Beantwortung meiner kleinen Anfrage zur Entwicklung der Förderschulzahlen in Thüringen bekommen. Die Antworten bestätigen meine Unzufriedenheit mit dem gegenwärtigen Entwicklungsstand. Vorab ist aber festzuhalten: Wir brauchen gute Fördeschulen und wir haben gute Förderschulen und Förderzentren (derzeit in Thüringen 94 mit 12.442 Schülern). Den meisten Kindern wird dort optimal geholfen. Im Gegensatz zu den Linken bin ich nicht der Meinung, dass Förderschulen abgeschafft werden sollen. Allerdings glaube ich, dass nicht alle Kinder die derzeit eine Förderschule besuchen dort sein müssten. Unser Ziel ist laut Förderschulgesetz vorrangig der gemeinsame Unterricht. Beim gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf haben wir aber noch erhebliche Aufgaben vor uns, um dem Förderschulgesetz gerecht zu werden. Die Zahl der Förderschüler ist in Thüringen (7,05%) deutlich über dem Bundesdurchschnitt (4,36 %). Nur Mecklenburg Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben noch mehr und Sachsen nur unwesentlich weniger Förderschüler. Zwar ist die absolute Zahl der Förderschüler in den letzten Jahren zurückgegangen, aber nur auf Grund insgesamt sinkender Schülerzahlen. Prozentual steigt der Anteil der Förderschüler kontinuierlich an seit 1991 (3,9%), 1998 (5,8%), 2001 (6,8%), 2007 (7,05%). Ich sehe die Ursache für die hohe Zahl von Förderschülern in der Verfahrensweise der Aufnahme von Schülern. In anderen Bundesländern entscheiden darüber abschließend die Schulämter/Schulbehörden. In Thüringen entscheidet der Schulleiter des Förderzentrums, auf Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachten. Aber Förderschulen „leben“ auch von der Zahl der Schüler. Die Zuweisung der Schulleitungsstunden an Förderzentren erfolgt schülerzahlbezogen. Welcher Schulleiter senkt daher schon freiwillig die Zahl der Förderschüler zugunsten des gemeinsamen Unterrichts? Ein zweites Problem: Aus der Arbeit im Thüringer Behindertenbeirat weiß ich, dass in Thüringen 77,6 % der Förderschüler auf die Bereiche sonderpädagogischer Fördebedarf Lernen, Sprache und Verhalten entfallen. Von denen entfällt der größte Teil (63,4 %) auf den Förderbedarf Lernen, 18,2 % Sprache und 18,2 % Verhalten. Für diese Kinder ist die Förderschule nicht unbedingt der beste Ort wegen der späteren eingeschränkten Ausbildungs- und Berufsperspektiven. Diese Schüler werden in der Regel von den Förderschulen im mobilen Sonderpädagogischen Dienst begutachtet und erhalten eine Empfehlung zum Besuch der Förderschule, wenn an der allgemeinen Schule die pädagogischen Maßnahmen erschöpft sind. Die entscheidende Frage dürfte sein: Wie werden Eltern optimal beraten, was für ihre Kinder das beste ist und welche Ressourcen stellen wir bereit um an der allgemeinen Schule eine bestmögliche Förderung zu erreichen? Die Beantwortung meiner Anfrage offenbart, warum derzeit Eltern die Förderschule wählen:
  • die Aussicht auf das Lernen in kleineren Klassen erscheint erfolgversprechender,
  • die Förderschule ist als Ganztagsbetreuungseinrichtung beitragsfrei,
  • die Schüler erhalten bessere Noten und haben weniger Stress,
  • die Eltern waren selbst in einer Förderschule.
Ich halte die vier Anstriche für eine Offenbarung, die geradezu nach Änderungen schreien. Die Aufnahme- und Überweisungspraxis an Förderschulen muss sich ändern. Damit einhergehend brauchen wir dann mehr Ressourcen an den allgemeinen Schulen. Ich wünsche mir perspektivisch ein Modell, wie wir es im Mai in Finnland kennen gelernt haben. Dort werden Schüler mit Förderbedarf der Bereiche Lernen, Sprache und Verhalten in Kleinstgruppen an ihrer Schule unterrichtet. Dazu verlassen sie zwar ihre Unsprungsklasse, allerdings mit dem Ziel möglichst noch im gleichen Schuljahr den Anschluss wieder zu finden.

Das nicht gesprochene Wort

Zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion: Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf, DS 403/08 Unter TOP 9 der heutigen Stadtratssitzung stand die große Anfrage der SPD zur Aussprache an. Ohne Angabe von Gründen nahm die SPD diesen Punkt von der Tagesordnung und verwies die Anfrage direkt in den Jugendhilfeausschuss. Über die Gründe zu diesem einmaligen Schritt darf spekuliert werden. Keine Lust zur Diskussion? Nicht die richtigen Antworten bekommen? Einer fachlichen Debatte ausweichen? Es gibt drei Dingen die bekanntlich im Leben nicht wieder kommen: Das gesprochene Wort, der geschossene Pfeil und die günstige Gelegenheit. Die günstige Gelegenheit hätte heute bestanden, aber die SD wollte dazu keine Stadtratsdebatte. Deshalb an dieser Stelle einige schriftliche Gedanken dazu. Für 508 Kinder im Kindergartenalter stellt das Jugendamt einen zusätzlichen Förderbedarf aufgrund von Störungen und Auffälligkeiten fest. Im wesentlichen handelt es sich dabei um Sprach- und Sprechstörungen sowie Entwicklungs- und Verhaltensstörungen. Im Jahr 2008 werden dafür voraussichtlich 865.443 Euro aufgewandt, von denen 188.835 Euro Landeszuschüsse sind. Die Stadtverwaltung erklärt dazu: „Mit der aktuellen Förderpraxis können bei einem Großteil von Kindern größere Entwicklungsrückstände verhindert werden, so dass sie regulär eingeschult werden können. Kritisiert wurde, dass mit dem Familienförderungsgesetz die Finanzierung des Landes für behinderte Kinder und Kinder mit Frühförderbedarf in Kindertagesstätten erheblich gekürzt worden sei. Dies stimmt jedoch nur zum Teil, denn die Finanzierung des Landes für behinderte Kinder wurde nicht gekürzt. Nach der alten Gesetzespraxis wurde pauschal bei jeweils zwei Kindern mit Förderbedarf vom Land eine halbe zusätzliche Fachkraft pro Gruppe bezahlt. Allerdings, und das war das Manko, fand eine individuelle Betrachtung des einzelnen Kindes durch Fachkräfte außerhalb der Einrichtungen, ein gezieltes Hilfeplanverfahren, ein Controlling usw. fand in der Regel nicht statt. So bestätigt es auch die Erfurter Stadtverwaltung. Zutreffend kommt die Stadtverwaltung zum Fazit: „Durch die „neue“ Verfahrensweise ab dem 1.1,2006 kann auf die individuellen Belange des einzelnen Kindes besser eingegangen werden. Die Frühförderung erfolgt planmäßiger und kontrollierter.“. Vielleicht waren es genau diese Sätze, die der SPD die Lust auf eine Stadtratsdebatte dazu genommen haben. In der Jugendhilfeausschusssitzung im Januar werden wir dieses Thema in öffentlicher Sitzung dennoch intensiv diskutieren.

Kinderschutz im Zentrum der Diskussion

2. Thüringer Kinderschutzkonferenz in Jena

Rund 300 Fachexperten trafen sich heute zur 2. Thüringer Kinderschutzkonferenz in der Saalestadt. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und das Universitätsklinikum Jena hatten Ärzte, Sozial- und Jugendamtsmitarbeiter, Juristen und Politikvertreter geladen um über die Fortentwicklung des Kinderschutzes in Thüringen zu diskutieren. Ministerin Christine Lieberknecht verwies darauf, dass der Kinderschutz seit vielen Jahren im Mittelpunkt der Betrachtungen steht. Bereits im Dezember 2006 hat die Thüringer Landesregierung ein umfängliches Maßnahmebündel zum Kinderschutz beschlossen. Die Gründung des 17. Thüringer Kinderschutzdienstes, die Ausbildung von 110 Fachkräften für die Entwicklungspsychologische Beratung, der gesetzlich geregelte Datenaustausch zwischen Standes- und Jugendämtern, die Aktion „Ich geh zur U und du?“ und die Familienhebammen sind Beispiele für die erfolgreiche Umsetzung. Selbstverständlich gibt es aber auch weiteren Handlungsbedarf. Von den 40 ausgebildeten Familienhebammen aus 11 Landkreisen werden derzeit nur 19 eingesetzt. Weitere 20 werden 2009 ausgebildet. Um für ihren Einsatz die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen, werden wir eine Ergänzung beim zur Beschlussfassung anstehenden Kinderschutzgesetz einbringen. Neben Ärzten erläuterte auch der Erfurter Jugendamtsleiter Hans Winklmann die aktuelle Situation. In der Landeshauptstadt hat sich die Zahl der dem Jugendamt gemeldeten möglichen Gefährdungsmeldungen vervierfacht. Derzeit gehen durchschnittlich 7,2 Meldungen beim Jugendamt ein. In Folge der Umsetzung des § 8a des SGB VIII und auch der gewachsenen Aufmerksamkeit der Gesellschaft stieg diese Zahl. Bemerkenswert ist, dass es keinerlei Meldungen aus den Ortschaften gibt. 58 % der Hinweise beziehen sich auf mögliche Vernachlässigungen und 16 % auf Misshandlungen. Bei den Einzelfallprüfungen ist festzustellen, dass rund 38 % der Hinweise unbegründet sind, lediglich bei 1 % eine akute Gefährdung besteht und bei allen anderen mehr oder weniger Beratungsbedarf besteht. Beim Statement von Hans-Otto Burschel, Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen, war bemerkenswert, dass er die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ausreichend hält. Familiengerichte entscheiden letztlich darüber ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Wenn dann auch noch der mangelnde Wille der Eltern dies abzustellen zu verzeichnen ist handeln die Gerichte. Nach seinen Erfahrungen haben nicht die Zahl der Fälle zugenommen, sehr wohl jedoch die Sensibilisierung der Gesellschaft. Genau dies will die CDU-Fraktion auch beim Gesetz zum besseren Kinderschutz ins Zentrum der Betrachtung rücken. Die Tagung in Jena hat uns dafür wichtige Impulse gegeben.

Eva Herman – Sie hat recht!

Michael Panse, MdL und Eva Herman
Michael Panse, MdL und Eva Herman
Eva Herman war am Freitag Abend Gast beim „Jesus-Project“ am Roten Berg in Erfurt und sprach vor rund einhundert Gästen über ihr Leben, ihren Glauben und über ihre familienpolitischen Ansichten. Eva Herman war viele Jahre eine der erfolgreichsten Journalistinnen Deutschlands. Bis sie erleben musste, wo die Grenzen der so oft bekundeten journalistischen Objektivität liegen. Seit 1988 arbeitete sie beim Norddeutschen Rundfunk NDR. Als beliebte Tagesschausprecherin war sie gewohnt, seriös aufbereitete Nachrichten allabendlich auf den Sender zu bringen. Wehe aber derjenigen, die in unserer Mediengesellschaft ihre eigene Meinung auch gegen Kritik verteidigt. In einem Artikel des Politmagazins Cicero veröffentlichte Eva Herman im Mai 2006 einen Beitrag über die Kinderlosigkeit in Deutschland. Ihre Abrechnung mit der Emanzipationsbewegung rief vor allem „Emma“-Gründerin Alice Schwarzer auf den Plan. Im Spiegel giftete Schwarzer, Hermans Botschaft sei eine „Suada zwischen Steinzeitkeule und Mutterkreuz“. Davon ließ sich Eva Herman davon nicht beirren. Im Herbst 2006 folgte ihr bekanntestes Buch „Das Eva Prinzip“. Der Buchklappentext bietet einen Einblick in das Werk:
Eva Herman plädiert für eine Rückkehr zur traditionellen Wahrnehmung der Geschlechter, um die Familie und damit die ganze Gesellschaft vor dem Aussterben zu bewahren. Zurück in die Steinzeit? Nur auf den ersten Blick. Auf der Suche nach Bestätigung haben sich die Frauen in eine männliche Rolle drängen lassen, angriffslustig, aggressiv, zu Teilen selbstherrlich, und nun haben sie auch den letzten Schritt vollzogen: Sie wollen nicht mehr gebären. Der Schlüssel zur Änderung der dramatischen gesellschaftlichen Situation sind die Frauen, erklärt Eva Herman überzeugend. Deshalb ist es das zentrale Anliegen des Buches, Frauen ihre Weiblichkeit neu entdecken zu lassen. Am Beispiel ihres eigenen Lebens stellt sie die entscheidenden Fragen: Was macht mich glücklich? Ist das Spaßprinzip alles? Was bleibt, was gibt meinem Leben Halt und Sinn? Ein mutiges, überzeugendes Buch, das das Leben jeder Frau verändern wird – und vielleicht auch das Leben einiger Männer.
In Kommentaren machte die TAZ daraus im November 2006 das „Eva-Braun-Prinzip“. Am Ende eines beispiellosen Kesseltreibens stand der TV-Eklat bei Johannes B. Kerner im Oktober 2007. Er warf Eva Herman aus seiner Sendung. Der NDR beendete die Zusammenarbeit mit ihr. Mit den Argumenten von Eva Herman beschäftigten sich weder Schwarzer, die TAZ, noch Johannes B. Kerner und auch nicht die meisten der empörten Journalisten-Kollegen. Es tat daher gut, am Freitag in Erfurt, die Argumente im Zusammenhang zu hören. Die Familie muss im Mittelpunkt aller staatlichen Bemühungen stehen. Das Grundgesetz betont die Rolle der Familie und auch Eva Herman tut dies immer wieder. Sie spricht überzeugend von frühkindlicher Bindung, von Vertrauen und Elternkompetenz. Auch zur aktuellen Diskussion um die Kinderechte im Grundgesetz nimmt sie Stellung. Keinem Kind wird damit wirklich geholfen, lediglich das Gewissen der Gesellschaft beruhigt. Eva Herman hat mit ihren Worten recht. Ich habe ihr am Freitag Abend deshalb gesagt: „Ich kann jedes ihrer Worte unterstreichen. Ihnen gebührt Respekt, Dank und Anerkennung. Ihre Worte sind richtig und notwendig. Jeder aber der in unserer medialen Welt dies, insbesondere auch als Politiker sagt, ist erledigt, oder wird vom Mainstream der Medien erledigt.“ Ich wünsche mir, dass mehr Menschen ihre Meinung öffentlich kundtun. Ich bin überzeugt, die Mehrheit der Eltern denkt wie Eva Herman. Und das ist gut so. Am Ende des Abends las Eva Herman aus ihrem aktuellen Buch „Das Prinzip Arche Noah“. Aus dem Buchklappentext:
Hohe Scheidungsraten, verwahrloste Kinder, gewaltbereite Jugendliche, all das ist kein Zufall. Mittlerweile wird uns bewusst, dass eine Gesellschaft, die ihre sozialen Werte verliert, auf Dauer nicht funktionieren kann. Mit dem Prinzip Arche Noah knüpft Eva Herman engagiert an die Leitdebatten der Gegenwart an. Sie trägt die Fakten zusammen, erläutert die Diagnosen, und sie entwickelt Perspektiven einer Überlebensstrategie, die den Menschen und seine Bedürfnisse nach Orientierung, Verlässlichkeit und Liebe ernst nimmt. Denn „Familie“ ist weit mehr als nur eine tradierte Form des Zusammenlebens – sie ist der soziale Kitt unserer Gesellschaft, ohne den wir verarmen werden.

Kinderrechte in Verfassung und Grundgesetz?

Zum wiederholten Mal beschäftigt uns im Plenum ein Antrag zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Obwohl der Bundesrat gerade erst am 19. September 2008 dazu abweisend votierte, fordern die Linken nun erneut eine Bundesratsinitiative zum gleichen Thema. Sie verkennen aber dabei die Situation im Freistaat: Die Thüringer Landesverfassung geht weiter als viele andere Landesverfassungen. Im Artikel 19 steht: „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen.“