Tagespflegemütter werden erneut hingehalten

Befremdet und verwundert reagierte die CDU-Fraktion auf einen Haushaltsänderungsantrag der rot-rot-grünen Kooperation zur Kindertagespflege und kritisiert darüber hinaus die dazu gehörige Stellungnahme der Verwaltung. Mit Beschluss des Haushaltes 2015 sollte endlich die dringend notwendige Erhöhung der Vergütung der rund 90 Tagespflegemütter in Erfurt erfolgen, die zusammen ca. 300 Kinder betreuen. Fraktionschef Michael Panse erklärt dazu: „Verärgert hat die CDU-Fraktion zur Kenntnis genommen, dass das rot-rot-grüne Zweckbündnis von dem Ziel einer angemessenen Vergütung mit einem Haushaltsänderungsantrag wieder abrückt. Bereits im letzten Sommer gab es einen diesbezüglichen Antrag der CDU-Fraktion, der ab dem 1. Januar 2015 die Erhöhung der Vergütung von 50 Euro pro Kind forderte. Dieser fand durchaus breite Zustimmung und die Zusage des Oberbürgermeisters, diese Erhöhung im Haushaltsentwurf 2015 einzuarbeiten. Durch die verspätete Haushaltsvorlage und die vorläufige Haushaltsführung rückte die Verwaltung von diesem Ziel wieder ab und schlug lediglich ein Inkrafttreten mit Beschlussfassung des Haushaltes vor. Im Rahmen eines Haushaltsänderungsantrages will Rot-Rot-Grün nun die zugesagten 50 Euro auf lediglich 30 Euro reduzieren. Befremdlich ist, dass die Verwaltung, abrückend vom eigenen Haushaltsentwurf, diesem Änderungsantrag zustimmt.“ Die CDU-Fraktion ist enttäuscht über die mangelnde Wertschätzung für die verantwortungsintensive Arbeit der Tagespflegemütter in der Landeshauptstadt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur frühkindlichen Betreuung in Erfurt. Ihre Arbeit verdient mehr Wertschätzung sowie eine angemessene Vergütung und nicht die fortwährende Hinhaltetaktik von Rot-Rot-Grün und der Stadtverwaltung.

Kita-Abzocke in Erfurt

Zum schlimmen baulichen Zustand etlicher Kitas gesellt sich jetzt der Griff in die Taschen der Eltern
Der Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters für das Jahr 2013 liegt auf dem Tisch des Stadtrats und darin verbergen sich erhebliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass die angepeilte Erhöhung der Kita-, Krippen- und Hortgebühren für heftige Diskussionen sorgen wird. Aus dem Haushaltsentwurf lässt sich die vom Oberbürgermeister und seiner linken Beigeordneten vorgesehene Gebührenerhöhung nur zwischen den Zeilen lesen. Bei den Elterngebühren in den kommunalen Kitas sollen die Eltern 144.000 Euro und rund 500.000 Euro bei Krippengebühren mehr bezahlen. Dies sind allerdings nur die kommunalen Einrichtungen und es ist nur der Berechnungszeitraum vom 1. August bis 31.12. kalkuliert (ab dem 1.8. könnte erst eine neue Kita-Gebührenordnung in Kraft treten). Es ist also anzunehmen, dass der Griff in die Taschen der Eltern tiefer und dreister ausfallen wird. Ich gehe davon aus, dass die Erfurter Eltern nach Bauseweins und Thierbachs Planungen mit etwa 2 Millionen Euro/jährlich an der Haushaltssanierung beteiligt werden sollen. Am Montag wurde den Vetretern des Stadtelternbeirates der Entwurf der neuen Kita-Gebührenordnung übergeben und den Kita-Träger zugeschickt. Dieser Entwurf (nachfolgend im Wortlaut abgedruckt) sieht vor, dass die Gebühren für Krippen auf 600 Euro/Platz, für Tagespflege auf 490 Euro/Platz und Kita auf 400 Euro/Platz steigen sollen. Bereits jetzt liegt Erfurt schon mit 280 Euro für einen Kita-Platz und 560 Euro für einen Krippenplatz deutschlandweit an der Spitze. Der Gebührenentwurf wurde aber weder dem zuständigen Jugendhilfeausschuss noch den Stadträten zugeleitet. Nachdem ich gestern von Kita-Trägern auf das Thema angesprochen wurde und den Entwurf erhielt, habe ich heute Namens der CDU-Stadtratsfraktion in Dringlichkeit auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen lassen und eine Stellungnahme der Verwaltung eingefordert. Weder die zuständige Beigeordnete noch der Jugendamtsleiter waren beim Jugendhilfeausschuss, aber dennoch berichtete ein Vertreter des Jugendamt Bemerkenswertes. Zur Vereinheitlichung der Erfurter Kita-Gebührenordnung bei den kommunalen Einrichtungen und den freien Trägern gab es eine Arbeitsgruppe, an der auch der Stadtelternbeirat beteiligt war. Das von dieser Gruppe vorgeschlagene Konsenspapier wurde aber von der Verwaltung nicht akzeptiert und seitens der Verwaltungsspitze ein eigener Entwurf erarbeitet, der mit Niemanden außer der Verwaltungsspitze abgestimmt wurde. Dieser Entwurf sei nun ein Beratungsvorschlag – wird zumindest behauptet. Dass dies unwahr ist und stattdessen die hohen Gebühren das Ziel sind, wurde bei der Beantwortung meiner Nachfrage zu dem Thema deutlich. Bereits vor Wochen wurden die Gebühreneinnahmen im Haushalt auf Basis des Verwaltungsvorschlags kalkuliert, musste das Jugendamt einräumen. Es geht nun also nur noch darum, diese Kita-Abzocke der Eltern möglichst schnell durch den Stadtrat zu peitschen! Die CDU-Stadratsfraktion wird dieses Thema zu einem zentralen Punkt der Haushaltsdiskussion machen. Der dreiste Griff in die Taschen der Eltern wird zu einer sozialen Entmischung in den Kitas führen und er wird dazu führen, dass weniger Kinder einen Kita-Platz nutzen werden. Andreas Bausewein hat einst versprochen die Kita-Gebühren abzuschaffen. Er hat dabei genauso gelogen, wie bei seiner Ankündigung die Kitas in Erfurt bis 2012 zu sanieren. Der Haushaltsentwurf 2013 dokumentiert das Versagen im Kita-Bereich. Viele marode Kitas werden auch 2013 nicht in Ordnung gebracht und die Eltern werden nicht entlastet sondern belastet.   Entwurf Stand 13.05.2013 Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege  Auf der Grundlage der  §§ 22, 23, 24 und 90 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), des § 20 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.02.2009 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 09.09.2010 (GVBl. S. 291) und der §§ 2, 18 und 26 Abs. 2 Nr. 10, 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2011 (GVBl. S. 531) hat der Erfurter Stadtrat in seiner Sitzung am …………..2013 die folgende Entgeltordnung beschlossen:  1. Grundsätze 1.1    Die Entgeltordnung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und Kindertagespflege der Landeshauptstadt Erfurt und bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft durch die Stadt.  1.2    Das Betreuungsverhältnis wird privatrechtlich ausgestaltet. Dazu schließt die Stadtverwaltung mit den jeweils Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag. Der Betreuungsvertrag enthält die detaillierten Regelungen zur konkreten Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, insbesondere zur Einkommensermittlung und zu den Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten. 1.3    Die Höhe des Elternentgelts beträgt bei der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren in einer Kindertageseinrichtung monatlich 600,00 EUR, bei der Betreuung von Kindern ab 2 Jahren in Kindertageseinrichtungen monatlich 400,00 EUR. Die Höhe des Eltern­entgelts beträgt in der Kindertagespflege, unabhängig vom Alter des Kindes, monatlich 490,00 EUR.  1.4    Auf Antrag der Eltern kann das Entgelt ermäßig oder erlassen werden. Die Ermäßigung oder Erlass richtet sich nach dem Betreuungsalter, dem Betreuungsumfang und dem Einkommen gem. Ziff. 2 und 3 dieser Entgeltordnung.  2. Einkommen 2.1    Als Einkommen gelten alle monatlichen Bruttoeinkünfte der Familie (Erziehungsberechtigte und ihre im selben Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder). Soweit andere Einkommen erzielt werden, sind diese auf monatliche Bruttoeinkünfte umzurechnen. Ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten oder Einkünften der Erziehungsberechtigten untereinander ist ausgeschlossen. 2.2    Ausgenommen vom Einkommen sind das Kindergeld und das Thüringer Erziehungsgeld. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird in Höhe des Mindestbetrages (nach § 2 Abs. 5 BEEG i. H. v. 300 EUR bzw. nach § 6 BEEG i.H.v. 150 EUR) sowie des Erhöhungsbetrages bei Mehrlingsgeburten (§ 2 Abs. 6 BEEG) ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt. 2.3    Vom Einkommen sind folgende Pauschalbeträge abzusetzen:  
bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 40 v.H.

 

bei Beamtenbezügen 25 v.H.

 

bei Einkünften, die entweder nur steuer- oder nur sozialversicherungspflichtig sind 30 v.H.

 

bei Einkünften, die weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig sind 5 v.H.

 

 Das um die Pauschalabzüge bereinigte Einkommen bleibt bei einem Kind bis zu einer Höhe von 1.200 EUR außer Betracht.  2.4    Das bereinigte Einkommen der Erziehungsberechtigten ist ab dem zweiten oder mehr kindergeldberechtigten Kindern um jeweils 500,00 EUR monatlich je Kind zu reduzieren. Berücksichtigt werden das zweite und alle weiteren Kinder, für die die Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben.  2.5    Unterhaltszahlungen können bis zum gesetzlich vorgesehenen Umfang vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, wenn sie auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen und tatsächlich gezahlt werden.  3. Bemessung des ermäßigten Elternentgelts 3.1    Die Höhe des ermäßigten Entgeltes beträgt
  • für Kinder unter zwei Jahren 20% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder ab zwei Jahren 15% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder in Tagespflege 20 % des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
      Das ermäßigte Elternentgelt wird längstens für 12 Monate festgesetzt. Nach Ablauf erfolgt eine erneute Überprüfung der Einkommensverhältnisse. 3.2    Die Änderung des Einkommens (Minderung oder Erhöhung) von 5 v. H. oder mehr sind durch die Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Das zu zahlende Entgelt ändert sich ab dem Zeitpunkt des Eintritts der geänderten Verhältnisse. 3.3    Das Elternentgelt bei einer Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden) beträgt 75 v. H. des Entgelts das für eine Ganztagsbetreuung zu zahlen ist. 3.4    Beträgt das nach dieser Entgeltordnung bereinigte monatliche Einkommen weniger als 50 EUR, wird kein Entgelt erhoben. 3.5    Das Elternentgelt wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. 3.6    Für eine tageweise Betreuung sind 5 v. H. des Elternentgelts nach Ziffer 1.3 pro Tag zu entrichten. Für eine stundenweise Betreuung ist ein Elternentgelt von 3,00 EUR je angefangene Stunde zu entrichten. 3.7    Sofern von den Erziehungsberechtigten der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt vorgelegt wird, erfolgt für die Dauer der Gültigkeit des Ausweises eine Befreiung von der Zahlungspflicht des Elternentgelts. 4. Verpflegung Für die Verpflegung des Kindes in der Kindertageseinrichtung werden zusätzlich zu den Elternentgelten Verpflegungsentgelte erhoben. Die Höhe dieser Entgelte wird von den jeweiligen Trägern im Einzelfall festgelegt. Für die kommunalen Einrichtungen gelten die Verpflegungsentgelte in der Anlage 1. 5 . Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft. gez. Oberbürgermeister  

Anhörung zum Kita-Gesetz im Landtag

Neubau Kita Rasselbande
Auch für die Kinder der "Rasselbande" verbessert sich die Betreuungssituation mit dem neuen KitaG
Im Thüringer Landtag fand gestern die Anhörung zum neuen Kita-Gesetz statt. Beraten wurden dabei die Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen von CDU/SPD sowie Die Linke/Bündnis90/Die Grünen. Der letztere ist im wesentlichen der Gesetzentwurf des Trägerkreises Volksbegehren, für den derzeit noch Unterschriften gesammelt werden. Mit großem Interesse habe ich mir die vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen angesehen und dabei festgestellt, dass die Anregungen zum Teil sehr widersprüchlich ausfallen und zum Teil auch konsequent Lobbyismus aus Sicht des jeweils Anzuhörenden betreiben. Die GEW und der DGB forderte ursprünglich eine Mindestbetreuungszeit von 12 Stunden, ohne auch nur mit einem Halbsatz darauf einzugehen, ob dies für die Kinder gut ist. Ich habe Verständnis dafür, dass insbesondere zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedarfsgerechte Angebote vorgehalten werden müssen, aber dies lässt der Gesetzentwurf von CDU und SPD ausdrücklich zu. DBG und GEW müssen sich aber fragen lassen, ob sie nicht Öffnungszeiten mit Betreuungszeiten verwechseln. Fachlich fundierter erscheint hingegen die Stellungnahme der Liga. Insbesondere die Anregungen zu den Kindern mit besonderem (Förder)bedarf halte ich für diskussionswürdig und auch eine deutlichere Positionierung zugunsten der freien Träger. In den meisten Kommunen hat sich der Vorrang freier Träger gemäß §4 SGB VIII noch nicht herumgesprochen, dies wird nicht zuletzt an der Vergütung überdeutlich. Offene Türen rennt die Liga bei mir mit ihrer Argumentation zu den Essenskosten ein. Die Liga regt an, diese zum Bestandteil der Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung zu machen und somit zu den Elterngebühren zu rechnen. Dies entspricht diversen Rechtsgutachten und auch Urteilen des Bundessozialgerichts.  Ganz klar, bei einer Ganztagsbetreuung gehört die Verpflegung dazu. Bei sozial gestaffelten Gebühren kann dies dann auch Berücksichtigung finden. Allerdings habe ich Zweifel, ob sich die Koalition von CDU und SPD zu diesem Sprung hinreißen lassen wird.   Auf ein nicht unerhebliches Problem hat (wohl unfreiwillig) der Kommunale Arbeitgeberverband hingewiesen. Seiner Stellungnahme fügte er eine Berechnung der Personalkosten von Erzieherinnen und Leiterinnen bei. Daraus wird ersichtlich, bei den Kommunen sind die Mehrzahl der Erzieherinnen in der Entgeltgruppe S6 (Endstufe) bei 2.864 Euro (ohne Jahressonderzahlung und Arbeitgeberanteile). Leiterinnen liegen in der Regel bei S10 bis S13 also 2.956 bis 3.271 Euro (alles Brutto, bei Vollzeit). Ich gönne den Erzieherinnen ausdrücklich eine leistungsgerechte Entlohnung und verstehe, dass die durchschnittliche Personalkostenbelastung für die Kommunen bei ihrem Personal damit bei rund 44.652 Euro/jährlich liegt. Das Land geht demgegenüber bei seinen Berechnungen von 38.000 bis 40.000 Euro aus. Hier wird aber auch das Dilemma deutlich. 70 Prozent der Einrichtungen in Thüringen sind in freier Trägerschaft. Deren Mitarbeiterinnen erhalten durchschnittlich 200 bis 300 Euro weniger als kommunale Bedienstete. Hier muss dringend angesetzt werden, sonst werden die freien Träger zuallererst erhebliche Personalprobleme bekommen. Passend dazu wirbt gerade heute die Stadt Erfurt im Amtsblatt um Erzieher/innen für Kitas (32 Wochenstunden Bewertung S6 TVöD). Mir ist schon klar wie schwierig, da die Werbung um gutes Personal für freie Träger wird. Ein durchaus ernstes Thema, dem wir uns auch im Jugendhilfeausschuss und Stadtrat stellen müssen. Die jetzt vorgesehene Personalerhöhung ist gut und richtig, aber die Fachkräfte müssen auch da sein! Geschmunzelt habe ich dann aber noch über den Nachsatz der Stellenausschreibung im Erfurter Amtsblatt: „Die Stadt Erfurt will ihren Beitrag zur beruflichen und gesellschaftlichen Gleichstellung von Frauen leisten und fordert Frauen deshalb nachdrücklich zur Bewerbung auf.“ Wann ist denn die Gleichstellung in Kitas erreicht? Nahezu 100 Prozent des pädagogischen Personals sind Erzieherinnen! Von den Einrichtungen werden händeringend männliche Erzieher gesucht! Stoff für eine Stadtratsanfrage 😉 Thema: „Aktive Gleichstellungspolitik“.   Zwei weitere Punkte werden am Rande des KitaG weiter für Diskussionen sorgen. Der Streit um das Landeserziehungsgeld geht weiter. Insbesondere die Gewerkschaften wollen dies für alle Eltern, egal ob die Kinder die Kita nutzen oder nicht. Dies halte ich für falsch. Schließlich werden die Kitas hoch subventioniert und Grundgesetz und Verfassung gebietet es Eltern, die Kinder in häuslicher Gemeinschaft erziehen und betreuen anzuerkennen und zu fördern. Für die CDU sind deshalb Änderungen oder gar die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes nicht verhandelbar, dies erklären wir seit Jahren! Den Elterngebühren sollte nach meiner Meinung bei der nächsten Beratung im Sozialauschuss noch einmal Beachtung geschenkt werden. Ich werbe nach wie vor für eine prozentuale Höchstbegrenzung. Ausartungen wie in Erfurt (Höchstbetrag Kita 280 Euro und Krippe 560 Euro) sowie aktuell gerade in Marksuhl (355 Euro und für auswärtige Kinder gar 710 Euro) sind irrsinnig und den Eltern nicht zu vermitteln. Es kann nicht bei den Eltern abgeladen werden es in aufwändigen Gerichtsverfahren vor Ort klären zu lassen ob solche Summen gemäß KitaG „angemessen“ sind. Mit unserem sozialpolitischen Sprecher Christian Gumbrecht werde ich das KitaG in der kommenden Woche noch einmal erne gbesprechen und die Anhörung auswerten. In jedem Fall sind die Grundzüge des Gesetzentwurfes von CDU und SPD richtig. Und die unsachlichen Anwürfe der Linken dazu nicht hilfreich. Wenn sich gerade jetzt Frau Jung von den Linken zur ungeklärten Finanzsituation der kommunalen Beteiligung äußert und bei Erhöhung von Elternbeiträgen auf das Land weist, lässt mich dies sehr an der Redlichkeit des Gesetzentwurfes der Linken/Bündniss90/Grünen zweifeln. Dieser hätte Mehrbelastungen für die Kommunen von 40 bis 60 Millionen Euro gebracht und keinesfalls den Kommunen alle Mehrkosten ihres Wunschkonzerts ersetzt. Kultusminister Matschie hat gestern erneut erklärt es gäbe keine Mehrbelastungen für die Kommunen mit dem KitaG von CDU und SPD. Daran wird er sich messen lassen (müssen).

Trägerkreis vor zweitem Anlauf zum Volksbegehren

Während wir im Landtag noch heftig über den von den Oppositionsparteien eingebrachten Kita-Gesetzentwurf diskutieren (zuletzt im Plenum am Freitag), stellt sich der Icon: Bookmark Trägerkreis „Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik“ bereits auf einen zweiten Start eines Volksbegehrens ein. Einem Protokoll der letzten Vollversammlung des Trägerkreises vom 2.9.2008 ist dies zu entnehmen. Immer deutlicher wird dabei, es geht um den bereits aufziehenden Vorwahlkampf. Peter Häußler, stellvertretender Sprecher vom Trägerkreis, schreibt dazu an seine Mitstreiter: „Die Hauptbotschaft des Treffens: die Entwicklungen im Parlament machen einen Neustart des Volksbegehrens im kommenden Frühjahr wahrscheinlich. Wir werden dann in eine Wahlperiode geraten, die CDU wird wettern und wir werden antworten: wozu ist ein Wahlkampf denn da, wenn nicht zur Auseinandersetzung um strittige Themen?“ Recht hat Herr Häußler! Also dann sollten wir doch mal beginnen mit der Auseinandersetzung um den neuen (noch vertraulichen) Gesetzentwurf: Im Vergleich zum letzten wurde er erheblich gekürzt, um ihn lesbarer bzw. druckbarer zu machen. Der alte Entwurf wurde vom Thüringer Verfassungsgericht abgeschmettert und war zudem so umfänglich, dass er nicht einmal auf ein A3-Blatt passte. Bei der Straffung wurde nun zunächst das gebührenfreie letzte Kita-Jahr gestrichen, denn Volksbegehren zu Gebühren und Beiträgen sind rechtlich nicht zulässig. Aus dem gleichen Grund wurde die bisher vorgesehene Begrenzung der Elterngebühren auf den Stand des Jahres 2005 gestrichen. Den Kürzungsbemühungen fielen schließlich die ursprünglich geplanten Paragraphen zu den Zielen und Aufgaben der Kinderbetreuung und zum Leitungsrat zum Opfer. Geplant ist nach wie vor die ersatzlose Streichung des Landeserziehungsgeldes und die Auflösung der Icon: Bookmark Stiftung „Familiensinn“. Damit sollte nach Meinung des Trägerkreises genug Geld da sein, um die Personalverbesserungen in den Kitas und die Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab einem Jahr zu finanzieren. Dies bleibt jedoch unrealistische Träumerei. Von den rund 40 Millionen Landeserziehungsgeld fließen bereits jetzt schon rund 60 Prozent per Abtretungserklärung in die Kitas. Der Rest teilt sich auf zwischen den Eltern die ihre Kinder zwischen dem 2 und 3 Jahr zu Hause betreuen, nach den neuesten Zahlen sind dies 23 Prozent, und den Eltern mit mehreren Kindern, die einen Geschwisterzuschlag erhalten, auch wenn das Kind die Kita besucht. Der neue Gesetzentwurf würde damit insbesondere Eltern mit mehreren Kindern treffen. Bei der geplanten Auflösung der Stiftung „Familiensinn“ übersehen die Kollegen vom Trägerkreis, dass die zusätzliche Einnahme von über 30 Millionen Euro nur einmal zur Verfügung stehen, aber dafür in den Folgejahren auch die familienpolitischen Leistungen der Stiftung separat finanziert werden müssten (jährlich 1,5 Mio Euro). Die Kosten bei Realisierung des Volksbegehrens haben sich durch die Streichung des gebührenfreien Kita-Jahres zwar wohl um rund ca. 16 Millionen reduziert, aber es bleibt noch eine unrealistische Summe ohne Deckungsvorschlag. Allein 117 Millionen Euro würde jährlich die Personalaufstockung kosten. Hinzu kommen noch erhebliche Kosten für die Absenkung des Rechtsanspruchs und die Erweiterung des Betreuungsanspruch auf mindestens 10 Stunden täglich Fazit: Auch der neue Gesetzentwurf wird wohl nicht finanzierbar sein und eventuell vor dem Verfassungsgericht landen. Bei den strategischen Planungen des Trägerkreises hofft man darauf, dass durch die Landtagswahl im nächsten August vielleicht die Klage entfallen könnte. Dass zwischenzeitlich keine Verbesserung in den Kitas greifen würde, wird billigend bei der Planung der Strategie in Kauf genommen. Überdeutlich wird dies an einem Satz im Protokoll vom 2.9.: „Es besteht jedoch die große Wahrscheinlichkeit, dass sich die Liga mit Almosen abspeisen lassen wird (ab 300 VbE).“ Falls also die Liga als Träger von den meisten Thüringer Kitas einer Kompromissvariante zustimmen würde zwischen dem sozialpolitisch Wünschenswertem und finanzpolitisch Realisierbarem, wird ihr wohl vom Trägerkreis die „Freundschaft“ gekündigt. Wer noch Zweifel daran hat, wer hier politisch sein Süppchen kocht, findet unter der Terminankündigung im Protokoll des Trägerkreises die Antwort: „nächste TK Sitzung am 4.11. bei den LINKEN und AK Gesetz am 9.10. bei der SPD“ Interessenten am neuen vertraulichen Entwurf des Volksbegehrens (Stand Anfang September, unfertige Diskussionsfassung) können ihn von mir gerne per Icon: Mail E-Mail erhalten. Schließlich kann die Auseinandersetzung um strittige Themen doch nur hilfreich sein.