20 Jahre Kinder- und Jugendschutzdienste

Die Vertreterinnen der 19 KSD
Thüringen hat neben Rheinland-Pfalz als einziges Bundesland ein flächendeckendes Netz an Kinder- und Jugendschutzdiensten. In 19 kreisfreien Städten und Landkreisen gibt es einen Kinderschutzdienst. In der Thüringer Staatskanzlei im Barocksaal – der guten Stube des Freistaates – wurde heute der 20 Geburtstag der Kinderschutzdienste gefeiert. Die Hausherrin der Staatskanzlei Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht begrüßte die Vertreter und Unterstützer der Kinderschutzdienste und würdigte ihre Arbeit. Als ehemalige Sozialministerin kennt sie die Arbeit der Kinderschutzdienste sehr gut. Sie erinnerte auch daran, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die KSD in Thüringen klar geregelt sind. Dies war nach den traurigen Vorfällen, die wir im Bereich Kindermisshandlungen und Kindesvernachlässigung und Todesfällen in Thüringen hatten, ein breiter Konsens in der Politik. Ich erinnere mich auch noch daran, wie wir die Situation der KSD und deren Förderung mehrere Male im Thüringer Landtag sehr intensiv diskutiert haben. Allein im letzten Jahr haben die KSD 1.739 Kindern und Jugendlichen geholfen und dabei mehr als 10.000 Beratungsgespräche geführt. Ich werde sehr gerne die Arbeit der KSD weiter unterstützen und begleiten und habe mich sehr über die Einladung zur heutigen Geburtstagsfeier gefreut. Auf die nächsten 20 Jahre! Bilder vom Festempfang  

Bessere Bedingungen für Familienhebammen schaffen

Bundeskinderschutzgesetz sichert Finanzierung der Unterstützung junger Familien

Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat begrüßt die Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern, für die Finanzierung der Bundesinitiative Familienhebammen und des Netzwerkes Frühe Hilfe dauerhaft verlässliche Bedingungen zu schaffen. „Damit ist der Weg frei, die Situation und Einsetzung der besonders ausgebildeten Familienhebammen auch in Erfurt zu überdenken und zu verbessern“, sagt der Fraktionsvorsitzende Michael Panse.

Die Beschlüsse zum Bundeskinderschutzgesetz sehen vor, in den kommenden beiden Jahren 30 bzw. 45 Mio. Euro für die Unterstützung junger Familien zur Verfügung zu stellen, ab 2014 dauerhaft 51 Mio. Euro. Somit übernimmt der Bund künftig dauerhaft einen Großteil der Mehrbelastungen, die den Ländern und Kommunen durch die Umsetzung der medizinischen und psychosozialen Hilfeprojekte entstehen. Damit sollen vor allem Kleinkinder von Beginn an vor Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch geschützt werden. „Die Familienhebamme als Vertrauensperson mit psychologischer wie medizinischer Qualifikation ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Familien und Jugendamt“, erklärt Michael Panse.

Sie könne frühzeitig Probleme erkennen und Lösungswege aufzeigen oder den Weg zu weiterer, professioneller Unterstützung ebnen. In dieser bedeutsamen Lotsenfunktion als Schnittpunkt zwischen Familien und weiterführenden Hilfsangeboten nähmen die freiberuflich tätigen Familienhebammen eine Sonderstellung in der Sozialarbeit ein, die auch entsprechend honoriert werden müsse, fordert der Fraktionsvorsitzende. Die jetzige Situation sei nicht zufrieden stellend.

„Wir haben in Erfurt ein Potenzial von derzeit fünf gut ausgebildeten Familienhebammen, von denen allerdings nur drei zum Einsatz kommen. Das sollten wir im Interesse der Kinder nutzen.“ Die zusätzlichen Mittel des Bundes seien für die Kommune eine Chance, in der Finanzierung von Familienhebammen nachzubessern oder neue Konzepte zu entwickeln. Nur so könne erreicht werden, dass das Potenzial zur Unterstützung junger Familie in Erfurt voll ausgeschöpft wird.

Kinderschutz gestärkt – Gesetz zu Vorsorgeuntersuchungen bewährt sich

TK Tagung (1)
Mit der Sozialausschussvorsitzenden Beate Meißner im Gespräch
Vor über einem Jahr, im Dezember 2008, haben wir im Thüringer Landtag ein Gesetz zur Steigerung der Teilnahmequoten an Früherkennungsuntersuchungen. Vor dem Hintergrund zahlreicher öffentlich gewordener Fälle von Kindesmisshandlungen und dass rund zehn Prozent der Eltern Vorsorgeuntersuchungen nicht nutzten, hatte die CDU dieses Gesetz auf den Weg gebracht. Eine angestrebte bundeseinheitliche Regelung wurde von Bund zu dieser Zeit nicht gewollt und den Ländern die Zuständigkeit zugeschoben. Die damalige Diskussion um das Gesetz war dann im Landtag durchaus sehr intensiv und die beiden Oppositionsfraktionen brachten vielfältige Bedenken in die Debatte ein. Von unverhälnismäßigem Verwaltungsaufwand war die Rede, kommunale Belastungen wurden beklagt und eine Zuordnung der Zuständigkeit zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gefordert. Heute zog die Techniker Krankenkasse im Erfurter Ursulinenkloster mit Fachexperten ein Zwischenfazit. An der Diskussion habe ich mich sehr gerne beteiligt, war das Gesetz von 2008 doch mein „Baby“. Thüringen hat sich für ein höchstmögliches Mass an Verbindlichkeit entschieden. Das bedeutet eine Koppelung an den Bezug des Landeserziehungsgeldes, ein zweimaliges Einladungswesen und eine Information an das zuständige Jugendamt wenn eine Reaktion der Eltern ausbleibt. Dr. Rolf Bergmann, Leiter des Vorsorgezentrums in Bad Langensalza, erläuterte das Verfahren, welches seit drei Monaten, genau seit dem 6.11.2009, Anwendung findet. Rund 9.300 Thüringer Eltern werden monatlich angeschrieben und an bevorstehende Vorsorgeuntersuchungen erinnert. Daraufhin suchen rund 50 Eltern täglich (also bis zu 1.000 im Monat) telefonisch Rat beim Vorsorgezentrum und werden beraten. 50 Prozent der Eltern reagieren sehr positiv, nur 20 Prozent ablehnend. Lediglich 29 Eltern mussten im Dezember und 22 im Januar ein zweites Mal gemahnt werden. 7 Eltern wurden letztlich den Jugendämtern gemeldet. Dies bedeutet bei den meisten Eltern reicht die Erinnerung und Erklärung zur Notwendigkeit, dies ist eine gute Nachricht!  Frau Dr. Monika Niehaus, Ärztin für Kinder und Jugendmedizin, konnte Entwarnung für den ursprünglich befürchteten Verwaltungsaufwand geben. Die wöchentlichen Benachrichtigungen durch die Kinderärzte sind zu bewältigen und letztlich freuen sich Ärzte und Kassen über alle Eltern die die Untersuchungsmöglichkeiten nutzen. Rene Deutschendorf vom Erfurter Jugendamt erläuterte das folgende Verfahren. Betroffene Eltern würden direkt angerufen und ihnen ein Beratungsgespräch angeboten. Alle 31 Mitarbeiterinnen des ASD sind in dieses Verfahren involviert. Falls weitere Hinweise zu den familien im Jugendamt aktenkundig sind werden mögliche Gefährdungsstufen für das Kindeswohl nach einem Ampelsystem bewertet. Genau dies war und ist die Intension des § 8a im SGB VIII.
TK Tagung (2)
Podiumsrunde
Zwei Anregungen aus der Runde werden sicherlich aufgegriffen werden. Beate Meißner, Vorsitzende des Sozialauschusses im Thüringer Landtag, regte erneut eine bundeseinheitliche Regelung an und setzt Hoffnungen auf das kinderschutzgesetz welches Familienministerin Köhler angekündigt hat. Guido Dressel, Leiter der TK-Landesvertretung Thüringen, ging auf die Kritik ein, dass die Kassen nach Ablauf der Untersuchungsfristen die Kosten nicht mehr targen. Hier sollte ein Gespräch der Kassen auf KV-Ebene Abhilfe schaffen. Die Tagung hat darüber hinaus wichtige handelnde Akteure miteinander vernetzt und dies ist ein wichtiger Baustein beim Kinderschutz. Eine Fortsetzung soll es geben, wenn längerfristig belastbarere Daten vorliegen.

Kinderschutzkonferenz im Landtag

Kinderschutzkonferenz (6)
Volles Haus bei der Kinderschutzkonferenz im Landtag
Alle Sitze von Landtagsabgeordneten und Landesregierung besetzt und auf der Besuchertribüne kein Platz mehr – so etwas passiert im Thüringer Landtag nur selten. Zur heutigen Kinderschutzkonferenz gab es mehr Teilnehmeranfragen als Plätze. Es ist ein gutes Zeichen zu erleben, dass der verbesserte Kinderschutz auf so großes Interesse stößt. Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen von Kitas sowie Kinder- und Jugendschützer waren gekommen. Betrübt hat mich allerdings, dass, wohl dem Wahlkampf geschuldet, außer mir kein Parlamentarier den Weg gefunden hatte. Sozialministerin Christine Lieberknecht und Justizministerin Marion Walsmann vertraten ressortgerecht die Landesregierung und gingen in ihren Statements auf den Maßnahmekatalog der Landesregierung zur Fortentwicklung des Kinderschutzes ein. Wir sind in den letzten fünf Jahren in diesem Bereich gut voran gekommen und ich bin schon ein klein wenig stolz darauf, daran mitgewirkt zu haben. Am Nachmittag ging es dann mit dem Wahlkampf auf dem Anger weiter. Jeden Tag werden wir mehr an den Infoständen, ein gutes Signal für die letzten Wahlkampftage. Bei den Tür zu Tür Aktionen sind wir in dieser Woche in der Andreasvorstadt und der Brühlervorstadt unterwegs. Nach Abschluss dieser beiden Stadtteile haben wir alle 28.000 Haushalte in meinem Wahlkreis einmal erreicht und dann noch freies Potential zur Vertiefung in der kommenden Woche. Auch die letzten vier Thementage sind jetzt komplett vorbereitet und nun rühren wir die Werbetrommel für den 19., 21., 22., und 24 August. Noch zwei Mal werden wir die Bühne am Anger nutzen…

Vorsicht! Schule hat begonnen

Am 6. August beginnt für viele Erfurter Kinder der „Ernst des Lebens“: der 1. Schultag. Dies ist, wie schon viele Jahre, Grund genug für die CDU-Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann gemeinsam mit dem sozialpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, mit dem Plakat „Vorsicht! Schule hat begonnen“, die Autofahrer auf diese neuen „Verkehrsteilnehmer“ aufmerksam zu machen. „Wir wollen damit erreichen, dass die Autofahrer besonders im Umfeld der Grundschulen auf die Schulkinder achten, um so Schulwegunfälle zu vermeiden“, erklären die Akteure der Plakataktion.  „Erfreulich ist, dass die Zahl der Schulwegunfälle auch im letzten Jahr in Thüringen rückläufig war. Leider trifft dies nicht auf die Stadt Erfurt zu“, bedauert die Bundestagsabgeordnete. So ist es umso wichtiger, alle Verkehrsteilnehmer für eine noch größere Vorsicht im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Darin sind sich alle Beteiligten einig. Die Vertreter der Presse sind herzlich eingeladen, am Donnerstag, den 30. Juli um 10.00 Uhr an der Barfüßerschule in der Barfüßerstraße 21, den Akteuren bei Plakatieren zu zuschauen. Selbstverständlich stehen diese auch für weitere Fragen zur Verfügung.

SPD betreibt billige Wahlkampfrhetorik und scheut die inhaltliche Arbeit

CDU-Fraktion weißt Kritik an Thüringer Sozialministerin scharf zurück

Als billige Wahlkampfrhetorik bezeichnete der CDU-Sozialpolitiker Michael Panse die Kritik am Umgang der Landesregierung mit den Ergebnissen des Armuts- und Reichtumsbericht. „Herr Döring ist fern ab von jeder Realität, wenn er von Untätigkeit der Sozialministerin spricht. Die SPD verweigerte von Beginn an die Teilnahme an einer Expertenarbeitsgruppe des zuständigen Ministeriums“, erklärte Panse und ergänzte, dass im Ergebnis einer breiten Debatte zwischen Vereinen, Verbänden, Parteien und weiteren Fachexperten ein Maßnahmekatalog erarbeitet wurde, mit dessen Umsetzung schon längst begonnen wurde. „Das Vorgehen und die Initiative der Landesregierung finden breite Zustimmung. >Kindercard< und Bundesratsinitiativen sind dabei nur ein Bruchteil der Maßnahmen. Die SPD benutzt das Thema Kinderarmut ausschließlich um damit auf Wahlkampftour zu gehen und ist dabei nicht gewillt sich der inhaltlichen Debatte im Landtag zu stellen“, verdeutlichte der Unionspolitiker und verwies in diesem Zusammenhang nochmals darauf, dass die Genossen einen Antrag zum Thema Kinderarmut bereits mehrmals von der Tagesordnung haben streichen lassen, da die sozialdemokratischen Abgeordneten zu fortgeschrittener Stunde nicht mehr bereit waren, dieses wichtige Thema zu diskutieren. „Mit der erneuten Beantragung des Themas zur Plenarsitzung am 7. August zeigt sich, dass es der SPD mitnichten um eine inhaltliche Auseinandersetzung zur Kinderarmut geht, da eine sachgerechte Beratung im Sozialausschuss in dieser Legislaturperiode nun nicht mehr möglich ist“, erklärte Panse abschließend.

Thüringen sagt „Ja“ zu Kindern

Thüringen sagt „Ja“ zu Kindern. Und die CDU sagt deshalb auch „Ja“ zum Kinderschutz. Über das „Wie“ haben wir in der Vergangenheit hart gerungen. Wichtig waren uns ein dichtes Netz an Hilfsangeboten für Eltern. Hierzu zählen die Familienhebammen, aber auch Familienberatungsstellen. Ausschlaggebend waren für uns die Früherkennungsuntersuchungen, die so genannten U’s. Diese sind von nun an für Eltern verbindlich. Wenn sich Eltern nach zweimaliger Mahnung nicht beim Kinderarzt melden, wird das Jugendamt nach gemäß Paragraph 8a des Sozialgesetzbuches VIII handeln. Zudem kann das Landeserziehungsgeld gestrichen werden. Vor diesem Hintergrund haben wir gestern den SPD-Gesetzentwurf abgelehnt. Der durch unsere Anregungen modifizierte Gesetzentwurf der Landesregierung dient dem Kinderschutz in Thüringen. Dieses Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes hat das Thüringen Parlament mit Mehrheit angenommen.

Gesetzesflut im Sozialausschuss

Gleich drei Gesetze wurden in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses abschließend beraten, mit Änderungen versehen und mit den Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen. Bereits seit rund zwei Jahren ist das Gesetz für einen verbesserten Kinderschutz in der Diskussion. Im Rahmen umfänglicher öffentlicher Anhörungen haben wir uns entschlossen die Vorsorgeuntersuchungen verbindlicher zu regeln. Eltern die diese Untersuchungen für ihre Kinder auslassen, sollen zwei Mal erinnert und gemahnt werden. Wenn dies nichts hilft, soll nach unserer Auffassung das Jugendamt informiert werden. Dieses muss dann, gemäß § 8a des SGB VIII handeln. Auch bei der vorgesehenen Sanktionsmöglichkeit, dem Entzug des Landeserziehungsgeldes, soll es bleiben. Neu aufgenommen, haben wir heute eine Gesetzesregelung zu den Familienhebammen (→ Pressemitteilung von heute). Als zweites Gesetz haben wir heute das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterringung psychisch Kranker (ThürPsychKG) vom 2. Februar 1994“ beschlossen. Hinter diesem etwas sperrigen Titel verbergen sich die Regelungen zur psychiatrischen Versorgung und zur Maßregelvollzug in Thüringen. Dankbar bin ich dem Landesärzteverband für zahlreiche Änderungsvorschläge, von denen wir viele aufgegriffen haben. Als drittes Gesetz stand das „Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule“ auf der Tagesordnung. Aufbauend auf dem zwölften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung soll mit diesem Gesetz die Kooperation zwischen beiden Partnern gestärkt werden. Ebenfalls ist im Blickpunkt dabei die Stärkung der Eigenverantwortung der Schule und die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdungen durch eine Konkretisierung des Schutzauftrages der Kitas und Schulen. Unsere Änderungen am Gesetzentwurf hatten wir bereits im Bildungsausschuss eingebracht und beschlossen. Am kommenden Donnerstag stehen alle drei Gesetze zur abschließenden zweiten Lesung im Plenum an.

CDU-Fraktion verankert Familienhebammen im Gesetz

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes abschließend beraten

„Einen effektiveren Schutz der Kinder vor Misshandlung, Vernachlässigung und Verwahrlosung“ erwartet der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, von dem heute im Sozialausschuss des Landtags abschließend beratenen Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes. Die CDU-Fraktion hat mit einem Änderungsantrag die Familienhebammen im Gesetz verankert. Mit den neuen Regelungen kann insgesamt besser durchgesetzt werden, dass Kinder regelmäßig an vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Wie Panse erläuterte, wird es künftig eine zentrale Stelle geben, die kontrolliert, dass sämtliche Kinder bis zur Einschulung keine Vorsorgeuntersuchung versäumen. Kommen Eltern ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nicht nach, so wird nach zweimaliger Mahnung das Jugendamt eingeschaltet. Der Sozialpolitiker begrüßte ausdrücklich, dass als Sanktionsmöglichkeit bei säumigen Eltern das Landeserziehungsgeld gestrichen werden kann. „Wir wollen keinen zahnlosen Tiger, deshalb ist dieser Hebel als letzte Konsequenz sinnvoll“, so Panse. In einer „Lotsen- und Brückenfunktion“ sieht der Erfurter Abgeordnete die Familienhebammen. Sie sollen sich vor allem um Familien kümmern, bei denen sich belastende Faktoren häufen. Sie können gesundheitliche, soziale, psychische und materielle Probleme rechtzeitig erkennen und durch aufsuchende Arbeit und Koordination von Hilfsangeboten für Abhilfe sorgen. Laut Panse sind bereits 40 Familienhebammen ausgebildet. Ein weiterer Lehrgang mit 20 Teilnehmerinnen wird im nächsten Jahr beginnen. Sie erhalten für ihre Arbeit nun eine gesetzliche Grundlage.

Kinderschutz im Zentrum der Diskussion

2. Thüringer Kinderschutzkonferenz in Jena

Rund 300 Fachexperten trafen sich heute zur 2. Thüringer Kinderschutzkonferenz in der Saalestadt. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und das Universitätsklinikum Jena hatten Ärzte, Sozial- und Jugendamtsmitarbeiter, Juristen und Politikvertreter geladen um über die Fortentwicklung des Kinderschutzes in Thüringen zu diskutieren. Ministerin Christine Lieberknecht verwies darauf, dass der Kinderschutz seit vielen Jahren im Mittelpunkt der Betrachtungen steht. Bereits im Dezember 2006 hat die Thüringer Landesregierung ein umfängliches Maßnahmebündel zum Kinderschutz beschlossen. Die Gründung des 17. Thüringer Kinderschutzdienstes, die Ausbildung von 110 Fachkräften für die Entwicklungspsychologische Beratung, der gesetzlich geregelte Datenaustausch zwischen Standes- und Jugendämtern, die Aktion „Ich geh zur U und du?“ und die Familienhebammen sind Beispiele für die erfolgreiche Umsetzung. Selbstverständlich gibt es aber auch weiteren Handlungsbedarf. Von den 40 ausgebildeten Familienhebammen aus 11 Landkreisen werden derzeit nur 19 eingesetzt. Weitere 20 werden 2009 ausgebildet. Um für ihren Einsatz die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen, werden wir eine Ergänzung beim zur Beschlussfassung anstehenden Kinderschutzgesetz einbringen. Neben Ärzten erläuterte auch der Erfurter Jugendamtsleiter Hans Winklmann die aktuelle Situation. In der Landeshauptstadt hat sich die Zahl der dem Jugendamt gemeldeten möglichen Gefährdungsmeldungen vervierfacht. Derzeit gehen durchschnittlich 7,2 Meldungen beim Jugendamt ein. In Folge der Umsetzung des § 8a des SGB VIII und auch der gewachsenen Aufmerksamkeit der Gesellschaft stieg diese Zahl. Bemerkenswert ist, dass es keinerlei Meldungen aus den Ortschaften gibt. 58 % der Hinweise beziehen sich auf mögliche Vernachlässigungen und 16 % auf Misshandlungen. Bei den Einzelfallprüfungen ist festzustellen, dass rund 38 % der Hinweise unbegründet sind, lediglich bei 1 % eine akute Gefährdung besteht und bei allen anderen mehr oder weniger Beratungsbedarf besteht. Beim Statement von Hans-Otto Burschel, Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen, war bemerkenswert, dass er die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ausreichend hält. Familiengerichte entscheiden letztlich darüber ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Wenn dann auch noch der mangelnde Wille der Eltern dies abzustellen zu verzeichnen ist handeln die Gerichte. Nach seinen Erfahrungen haben nicht die Zahl der Fälle zugenommen, sehr wohl jedoch die Sensibilisierung der Gesellschaft. Genau dies will die CDU-Fraktion auch beim Gesetz zum besseren Kinderschutz ins Zentrum der Betrachtung rücken. Die Tagung in Jena hat uns dafür wichtige Impulse gegeben.