Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht

Großes Interesse im Jugendhilfeausschuss
Großes Interesse im Jugendhilfeausschuss
Regelmäßig loben alle Fraktionen im Erfurter Stadtrat und im Jugendhilfeausschuss sowieso die Arbeit der Erfurter Tagesmütter. Ob die Wertschätzung dann auch bei der angemessenen Vergütung erkennbar ist, wird immer wieder neu (kontrovers) diskutiert und leider ist das Ergebnis der Diskussion nie wirklich zufriedenstellend. Nach endloser Diskussion hatte der Erfurter Stadtrat im September letzten Jahres auf Antrag der CDU die Vergütung erhöht – allerdings nicht wie von uns ursprünglich gefordert um 50 Euro pro Kind, sondern nach dem Willen von Rot-Rot-Grün nur um 30 Euro. Im Oktober/November gab es dann Aufregung weil die Stadt die Vergütung nicht rechtzeitig überweisen konnte und seit Januar sorgt nun der Umgang mit der neuen Landesrichtlinie bzw. Verodnung für Verärgerung. Auf Antrag der CDU hat das Jugendamt dazu heute im Jugendhilfeausschuss berichtet und auch die Tagesmütter meldeten sich zu Wort. Für zusätzlichen Frust hatte zuvor noch der Ausschussvorsitzende mit seiner zuvor in der Presse zitierten Meinung, dass die Stadt bei der Umsetzung der Richtlinie enge Grenzen gesetzt seien und die Vergütung sich eher an Betreuung und Pflege und nicht an Erziehung wie bei den Kitas orientiere, gesorgt. Beides ist falsch und wurde von uns zurück gewiesen. In der Verordnung steht ausdrücklich: „Wenn der Bedarf es erfordert oder in Abhängigkeit von der Qualifikation der Tagespflegeperson kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch einen höheren Betrag je Kind und Stunde vereinbaren.“ Damit ist die Vergütung von 2,53 Euro je Kind und Stunde nur eine Mindestanforderung und kann örtlich ausgehandelt werden. Darüber hinaus habe ich darauf hingewiesen, dass es bereits am 14. Dezember ein Rundschreiben des Ministeriums an alle Jugendämter gab, in dem alles genau erklärt wurde. In diesem Schreiben findet sich auch der bemerkenswerte Satz: „Unbeschadet dessen steht es dem jeweils örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe frei, einen Abrechnungsmodus entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort zu wählen.“ Auch dies ist ein klarer Hinweis, dass die Stadt durchaus Gestaltungsraum hat. Dazu müsste man sich lediglich mit den Tagesmüttern einmal zusammen setzen und das Ganze fachlich diskutieren. In Weimar und Jena ist dies rechtzeitig geschehen. In Erfurt wurden hingegen die Tagesmütter mit dem Schreiben des Jugendamtes Ende Januar verunsichert. Die heute vom Jugendamt präsentierten Rechenbeispiele müssen und sollen in jedem Fall mit den Tagesmütter gemeinsam geprüft werden. Sie lagen leider nicht schriftlich vor. Mehrere offene Fragen bleiben darüber hinaus. Die Stadt erklärte beispielsweise, sie rechne mit Mehrkosten von rund 500.000 Euro jährlich. Wie das in einem Jahr ohne Haushaltsentwurf gehen soll, erklärte man nicht. Offen blieb auch die Frage, welche Summe von diesen Mehrkosten den Eltern abgeknöpft wird. Eine neue Gebührenreglung wurde zwar angekündigt, aber bis zum Inkrafttreten der Richtlinie am 1. April 2016 wird diese kaum beschlossen sein. Ärgerlich bleibt auch der Umstand, dass bei einer stundenweisen Abrechnung mit den Eltern der Arbeitstag für die Tagesmütter schnell auf einen 10-Stunden- Tag anwächst wenn Kinder zwar nur sechs Stunden, aber zeitversetzt betreut werden sollen. Der Vorteil individueller Betreuungsangebote in der Tagespflege wird dann schnell zum Nachteil. Für Aufhorchen sorgte zudem die Ankündigung der künftigen Online-Vergabe von Betreuungsplätzen. Bis also die neue Vereinbarung in Erfurt unterschriftsreif auf dem Tisch liegt, gibt es noch hinreichend Beratungsbedarf. Heute war die Diskussion nach gut einer Stunde beendet, da die Beigeordnete Frau Thierbach die Jugendhilfeausschusssitzung vorfristig verlassen musste. Leider konnten dadurch auch keine verbindlichen Verabredungen getroffen werden. Die CDU-Stadtratsfraktion wird weiter für die Interessen der Tagesmütter streiten.

Endlich bessere Aussichten für Kindertagespflege

Die Kindertagespflege in Erfurt wird nun endlich ab dem 1. November besser vergütet. „Eine schier endlose Diskussion neigt sich damit dem Ende“, betont dazu CDU-Fraktionschef Michael Panse. Vom Jugendhilfeausschuss gingen gestern (05.11.2015) positiv Signale an die Erfurter Tagespflegemütter. Dort verkündete das Jugendamt auf Nachfrage der CDU, dass die erhöhte Vergütung ab 1. Januar 2016 auch dann bestehen bleibt, falls es erneut zu einer vorläufigen Haushaltsführung kommen sollte. Die Diskussion zur Verbesserung der Vergütung der Kindertagespflege in Erfurt dauerte bereits anderthalb Jahre und wurde durch die CDU-Fraktion angeregt und mit Anträgen flankiert. Die CDU forderte ursprünglich eine monatliche Aufstockung zur Vergütung von 50 Euro je Kind und dies bereits ab Januar 2015. Nach der Beschlussfassung des Haushalts durch Rot-Rot-Grün wurde dies auf lediglich 30 Euro reduziert. Zudem wurde festgelegt, dass diese Erhöhung erst mit dem Inkrafttreten des Haushaltes geschehen solle. Durch formelle Probleme innerhalb der Verwaltung wird die Zahlung zwar erst im November erfolgen, allerdings tritt sie rückwirkend ab dem 1. Oktober in Kraft. Panse erklärt abschließend: „Wir freuen uns darüber, dass die Kindertagespflege endlich besser vergütet und eine sehr lange Diskussion abgeschlossen wird. Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich die klare Ansage des Jugendamtes, dass diese Vergütung auch im kommenden Jahr noch vor Beschluss des Haushalts 2016 durch die Stadt gewährleistet werden kann. Damit kommt die Stadt nicht nur den Tagespflegemüttern selbst entgegen, sondern auch den Eltern, die auf sie angewiesen sind.“

CDU fordert zeitnah angemessene Vergütung für Kindertagespflege

Bereits seit mehreren Jahren steht die mangelhafte Vergütung der Tagespflegemütter in der Kritik. Forderungen, die Entlohnung anzupassen, fanden zwar regelmäßig Zustimmung, wurden jedoch bis heute nicht umgesetzt. Dies kritisierte die CDU-Fraktion, die bereits vor einem Jahr einen Antrag zur der Vergütung der Tagespflege im Stadtrat vorlegte. Mit Verweis auf die Haushaltsberatung für 2015 wurde dieser Antrag von Rot-Rot-Grün abgelehnt. Die CDU-Fraktion ist befremdet, dass trotz des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes offensichtlich für die Stadtverwaltung noch kein akuter Handlungsbedarf besteht. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Panse erklärt dazu: „In Erfurt betreuen laut Auskunft der Verwaltung derzeit 91 Tagespflegmütter 315 Kinder, die in der Regel unter zwei Jahren sind. Eine Tagespflegemutter erhält vom Jugendamt pro Kind 496,80 Euro im Monat. Davon fallen allerdings nur 221,40 Euro auf die Betreuungsleistung und 275,40 Euro auf die Sach- bzw. Betriebskosten. Diese 221,40 Euro, die der Tagespflegemutter als Einkommen zur Verfügung stehen, entsprechen bei 180 monatlichen Betreuungsstunden lediglich einer Vergütung pro Kind/pro Stunde von 1,23 Euro. Drei bis fünf Kinder werden von einer Tagespflegemutter betreut. Dies entspricht dann einem Stundenlohn von 3,69 Euro bis maximal 6,15 Euro.“ Per Stadtratratsanfrage und mit einem Tagesordnungspunkt im letzten Jugendhilfeausschuss drängte die CDU auf Auskunft, wann dieser unbefriedigende Zustand geändert wird. Umstritten ist hierbei, ob die Tagespflegemütter als Selbstständige nicht unter das Mindestlohngesetz fallen oder aber, da sie direkt und ausschließlich vom Jugendamt bezahlt werden, einen Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung haben. Panse erklärte dazu weiter: „Ich finde es skandalös, dass die Stadt weiter hinnimmt, dass die Tagespflegemütter unterhalb der Mindestlohngrenze bezahlt werden. Selbst wenn die Tagespflegemütter laut Aussage des Oberbürgermeisters als ‚Selbstständige’ gelten und damit nicht unter das Mindestlohngesetz fallen würden, steht ihnen eine angemessene Vergütung zu. Es befremdet umso mehr, dass ausgerechnet eine rot-rot-grüne Stadtratsmehrheit an dieser Stelle seit mehreren Jahren auf die Bremse tritt.“  

Mindestlohn bei der Kindertagespflege?

 
Die Stadtratsanfrage zu den Tagespflegemüttern
Derzeit werden in Erfurt 315 Kinder (in der Regel im Alter unter zwei Jahren) von 91 Tagespflegemüttern betreut. Bezahlt werden die Tagespflegemütter vom Jugendamt, das wiederum von den Eltern die Elterngebühren erhält und zudem vom Land einen Zuschuss pro Platz. Seit Jahren kritisiert die CDU-Stadtratsfraktion, dass die Vergütung der Tagespflegemütter weit unter dem Mindestlohn liegt. Aktuell erhalten die Tagespflegemütter pro Kind 496,80 Euro im Monat. Davon sind 221,40 Euro für die Betreuung und 275,40 Euro für die Sach- bzw. Betriebskosten. Wenn die 221,40 Euro die als Einkommen zur Verfügung stehen durch die durchschnittlich 180 Monatsarbeitsstunden teilt, bekommen die Tagespflegemütter pro Kind/pro Stunde 1,23 Euro. Drei bis fünf Kinder werden betreut – also ein Stundenlohn von 3,69 Euro bis maximal 6,15 Euro. Im vergangenen Jahr hatten wir dazu einen Stadtratsantrag eingebracht, der die Erhöhung pro Platz/Monat um 50 Euro vorsah. Dieser Vorschlag erhielt zwar viel Zustimmung im Jugendhilfeausschuss, aber keine Mehrheit im Stadtrat. In der Stadtratssitzung vom 16. April 2014 erklärte der Oberbürgermeister zum Thema Erhöhung der Vergütung von Tagespflegemütter: „Wir halten mal fest, alle sind sich der Problematik bewusst, alle wissen, dass wir es lösen müssen, uns ist auch allen klar, egal was heute beschlossen wird, dass dieser Stadtrat es nicht mehr lösen kann, also muss es der nächste machen und mit dem Haushalt 2015. Das kann im Protokoll stehen, da reden wir im Herbst drüber und machen es entsprechend so.“ Zum 1. Januar 2015 trat nun eine neue Entgeltordnung in Kraft, nach der die Eltern zum Teil deutlich mehr bezahlen müssen. Davon kommt jedoch kein Cent bei den Tagespflegemüttern an denn bisher liegt jedoch noch keine Vorlage für die Erhöhung der Vergütung von Tagespflegemüttern seitens der Stadt Erfurt vor. Vor diesem Hintergrund habe ich in der letzten Stadtratssitzung angefragt: 1.  Wann beabsichtigt die Stadtverwaltung eine Drucksache vorzulegen, die eine Erhöhung der Vergütung von Tagespflegemüttern vorsieht? 2. Welchen Inhalt wird eine entsprechende Vorlage der Verwaltung haben? 3. Wird diese Drucksache am 01.01.2015 in Kraft treten, wenn nein, wird diese rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft treten wenn sie dann beschlossen ist? Die Antwort darauf war knapp und wenig zufriedenstellend: Die Verwaltung wird keine Drucksache vorlegen. Die Erhöhung der Vergütung für Tagespflegemütter um 50 Euro wurde seitens des Jugendamtes in die Planung des Haushaltes 2015 eingearbeitet. Mit Beginn des Haushaltsjahres 2015 liegt keine bestätigte Haushaltssatzung 2015 vor. Infolgedessen greifen die Regelungen nach § 61 ThürKO. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung wird die geplante Erhöhung nicht realisiert. Erst nach Vorlage einer bestätigten Haushaltssatzung 2015 kann eine Aussage darüber getroffen werden, ob und ab wann die geplante Erhöhung der Vergütung der Tagespflegemütter umsetzbar ist.“ Soweit zur unerfreulichen Vorgeschichte. In der heutigen Jugendhilfeausschusssitzung habe ich das Thema erneut auf die Tagesordnung setzen lassen. Seit dem 1. Januar 2015 gilt nunmehr auch das Mindestlohngesetz, deshalb finde ich es skandalös, dass die Stadt in ihrem Verantwortungsbereich weiter hinnimmt, dass die Tagespflegemütter unterhalb dieser Grenze bezahlt werden. In mehreren Städten gibt es bereits gerichtliche Auseinandersetzungen und Tagespflegemütter waren dabei erfolgreich. Es bleibt die Frage, ob es erst in Erfurt soweit kommen muss.  Den Verweis darauf, dass Tagespflegemütter „Selbstständige“ sind und damit nicht unter das Mindestlohngesetz fallen halte ich für unzutreffend. In Erfurt erhalten die Tagespflegemütter keine Zahlungen von den Eltern sondern vom Jugendamt. Insofern ist das Jugendamt Auftraggeber und einziger Vertragspartner der Tagespflegemütter – also nach meiner Auffassung mindestens moralisch dafür verantwortlich, dass dafür eine angemessene Vergütung erfolgt. Ich habe um einer schriftliche Würdigung zum Thema Mindestlohn gebeten und das Thema wir in der nächsten JHA-Sitzung erneut aufgerufen. Ich werde nicht locker lassen, bis die Tagespflegemütter vernünftig vergütet werden!

Beschäftigte: flexibel, mobil, in Schichten – mit Kindern?

leg-241Zur nunmehr neunten Tagung innerhalb von zwei Jahren ludt heute das Projekt der LEG „Kinderbetreuung 24“  ein. Jedes Mal wurde der Interessentenkreis größer, so dass nun die Räume bei der LEG nict mehr ausreichen und Partnerunternehmen helfen, so wie heute die VBG im Brühl. Anke Kalb, Personalleiterin der LEG stellte die Aktivitäten ihres Unternehmens zur Mitarbeiterbindung und familienunterstützenden Leistungen vor. Die LEG Sommerschule startete für 20 Mitarbeiterkinder und betreute diesen Sommer schon 120 Kinder im Alter von 6 – 14 Jahren in sieben Wochen. Exkursionen in Betriebe und ein umfänglichen Freizeit- und Bildungsprogramm stand auf dem Plan. Geplant ist jetzt ein Herbstcamp gemeinsam mit EON. Nicht heraus bekommen habe ich allerdings, was es mit den Heiratsbeihilfen der LEG auf sich hat… Neueste Projektidee ist das Kita-Projekt im Brühl. Zwischen Bundesarbeitsgericht und Amtsgericht soll eine Kita auf einem Gelände der LEG mit Projektpartnern entstehen. 80 Kindergartenplätze und 40 Krippenplätze werden dort entstehen. 50 Prozent der Plätze sind für die beteiligten Firmen reserviert die andere Hälfte belegt das Jugenamt. Einige offene Fragen, wie beispielsweise der Finanzierung und der Öffnungszeiten (geplant von 6 bis 20 Uhr + Differenzzeitbetreuung) müssen noch geklärt werden. leg-24-1Prof.  Dr. Michael Behr vom Wirtschaftsministerium verwies darauf, dass leider nur die Minderheit der 76.000 Thüringer Unternehmen ähnlich intensiv um ihre Mitarbeiter bemüht sind. Er warb für familienfördernde Konzepte analog zu Frankreich, wo er eine besondere Willkommenskultur für Kinder für ursächlich für die deutlich höhere Geburtenquote ansieht. In Erfurt lässt sich das Problem derzeit immer noch am deutlichsten bei den Kita-Platzkapazitäten. Es fehlen Plätze insbesondere für Kinder unter 2 Jahren. In einem längeren Gespräch mit der Thüringer Allgemeinen habe ich dies heute Nachmittag einmal wieder zum Thema gemacht- steter Tropfen… Hoffentlich ändert sich der Platzmangel nicht erst, wenn am 1. August 2013 die Übergangsfrist endet und für alle Kinder ab dem 1. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz in Thüringen besteht.

CDU will Diskussion zur Umsetzung des neuen Kitagesetzes im Jugendhilfeausschuss

Vergütung der Tagespflege muss erhöht werden

Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat wird heute im fachlich zuständigen Jugendhilfeausschuss einen Dringlichkeitsantrag einbringen, der die Vergütung von Tagespflegemüttern in Erfurt neu regeln soll und einen Bericht zur Umsetzung des neuen Kitagesetzes einfordert.

Derzeit bezahlen Eltern als Höchstbetrag für einen Kindertagespflegeplatz 320 Euro für Kinder in Ganztagstagespflege. Ab 1. August 2010 zahlt das Land pro Tagespflegeplatz einen Zuschuss von 270 Euro. Damit würden Eltern und Land dann mehr bezahlen, als die Tagesmütter zur Vergütung derzeit bekommen (rund 430 Euro/im Monat). Dies ist rechtswidrig. Einen Lösungsvorschlag seitens der Verwaltung des Jugendamtes gibt es bis jetzt noch nicht. Diesen Lösungsvorschlag will die CDU-Fraktion mit ihrem Dringlichkeitsantrag heute Abend einfordern und damit eine Erhöhung der Vergütung für Tagespflegemütter erreichen.

Dazu erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Erfurter Stadtrat Michael Panse:

„Es ist bedauerlich dass die Verwaltung des Jugendamtes die Umsetzung des neuen Kitagesetzes, ab 1. August 2010, offensichtlich nur unzureichend vorbereitet hat. Neben der Rechtsunsicherheit bei der Vergütung von Tagespflegemüttern ist die Verwaltung augenscheinlich auch nicht gewillt, den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssel, ab dem 1. August 2010, umzusetzen. In Gesprächen mit Trägern haben wir erfahren,  dass diese erst ab dem 1. September 2010 und dann auch nicht im vollen Umfang den erhöhten Personalschlüsssel bewilligt bekommen. Auch hierzu soll das Jugendamt dem Jugendhilfeausschuss berichten.“

V.i.S.d.P, Simone Bergmann

Fraktionsreferentin

Antrag der CDU Fraktion

Kindertagespflege stärken

Mit Blick auf die Entwicklungen im Bereich der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen appelliert der familienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion eindringlich an die Stadtverwaltung und das Jugendamt. „Wir müssen dringend die Situation der Tagespflegemütter und -väter verbessern , wenn wir die Betreuung für unsere Kleinsten sicherstellen und jungen Familien unterstützen wollen.“

Tagespflege ist laut dem Thüringer Kindertagesstättengesetz der Kinderkrippe gleichgestellt. In kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern sorgen sich die Tagesmütter und -väter um Ihre Schützlinge. Auch der Thüringer Bildungsplan wird hierbei umgesetzt. Diese mit der Kinderkrippe vergleichbare Betreuung lässt sich jedoch an der Bezahlung und Finanzierung nicht ablesen. So bleibt bei vielen Tagesmüttern und -vätern nach Abzug Ihrer Betriebskosten kaum etwas übrig. Vor allem dann, wenn Sie ab einem bestimmten Einkommen verpflichtet sind, Steuern zu zahlen.

„Die CDU-Fraktion hat sich im Stadtrat im Dezember deshalb entschieden gegen die Kürzungen der Vergütung für die Kindertagespflege und weitere Einsparungen im Jugendhilfebereich ausgesprochen.“

Die Stadt Erfurt hatte bisher für die Tagespflege eine etwas höhere Vergütung gezahlt, als sie gemäß Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses verpflichtet ist. „Nun will Andreas Bausewein seine „soziale Wohltat“ wieder einkassieren.“, meint Michael Panse. Doch gerade das ist der falsche Weg. Denn viele Tagespflegemütter und -väter geben auf.

Mit dem neuen Thüringer Kita-Gesetz, was zur Zeit in der Koalition verhandelt wird, wird ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab einem Jahr verbindlich festgesetzt. „Auf diese individuellen Betreuungsangebote kann und sollte die Stadt Erfurt somit nicht verzichten, zumal Krippenplätze hier ohnehin Mangelware sind.

Frau Thierbach trägt hierbei besondere Verantwortung. Sie muss sicherstellen, dass für die Erfurter Kinder ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Es braucht nicht viel Weitblick, um zu verstehen, dass eine kurzfristige Einsparung durch Kürzung der Vergütungen für die Kindertagespflege, die Stadt und Ihre Familien am Ende teuer zu stehen kommt.

„Wir müssen überlegen, wie wir mehr Tagespflegeplätze schaffen können. Denn ein Tagespflegeplatz kostet deutlich weniger als ein Krippenplatz. Aber Tagespflege muss sich lohnen und so war es fahrlässig, die Vergütung weiter zu reduzieren.

Nicht zuletzt beschneidet das Jugendamt mit der Benachteiligung der Tagespflege die Freiheit der Eltern, selbst über die für die passende Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind zu entscheiden.“, so Michael Panse.