Thüringen bietet gute Rahmenbedingungen für Kita-Betreuung

Gleichstellungsarbeitskreis der CDU-Fraktion wertet Arbeitsbesuch bei IKEA in Erfurt aus

Das Thüringer Kindertagesstättengesetz bietet einen Rahmen für die Kinderbetreuung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der in der Wirtschaft geschätzt wird und erwerbstätigen Eltern hilft. Diese Überzeugung hat der Arbeitskreis für Gleichstellung bei einem Arbeitsbesuch im Einrichtungshaus IKEA in Erfurt gewonnen. Wie die Sprecherin des Arbeitskreises, Christina Tasch, heute sagte, galt der Besuch der Kooperation des Unternehmens mit der AWO-Kita in Erfurt-Bindersleben und der Unterstützung von Familien und Müttern durch das Einrichtungshaus. Wie Michael Panse, Mitglied im Gleichstellungsarbeitskreis und sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, in Erinnerung rief, hat der Landtag mit dem vor drei Jahren geänderte Thüringer Kita-Gesetz das rechtliche Fundament für Betriebskindergärten und die Kooperation zwischen Unternehmen und Kitas geschaffen. Auch die Wahl einer Kita am Arbeitsort werde durch das Gesetz unterstützt. IKEA-Mitarbeitern stehen in der AWO-Kita Plätze für ihre Kinder vom Krippenalter bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Die Betreuungszeiten können in einem zeitlichen Fenster von 6:00 Uhr bis 20:30 Uhr von Montags bis Sonnabends vereinbart werden. Zwei Drittel der rund 300 bei IKEA in Erfurt Beschäftigten sind Frauen, darunter viele junge Mitarbeiterinnen. Der Leiter des Einrichtungshauses, Jens Mertins, erklärte gegenüber dem Arbeitskreis, Thüringen biete „im Vergleich der Bundesländer gute Rahmenbedingungen zur Kita-Betreuung“. Von den 48 IKEA-Häusern in Deutschland haben zurzeit sechs eine Kooperationsvereinbarung oder eine eigene betriebsnahe Kindertageseinrichtung. Erfurt hat dabei laut Mertins eine Vorreiterrolle. Interessierte Anfragen kämen bereits aus dem gesamten Bundesgebiet. Wie Panse ergänzte, haben in Thüringen inzwischen vier Unternehmen Betriebskindergärten oder Kooperationsvereinbarungen, drei weitere Unternehmen wollen seinen Angaben zufolge demnächst folgen. Tasch würdigte nach dem Besuch die Förderung von Frauen durch das Unternehmen. „51 % weibliche Teamleiterinnen, 42 % Abteilungsleiterinnen und 40 % Einrichtungshausleiterinnen sprechen für sich“, sagte Tasch. Sie stellte besonders heraus, dass Frauen nicht zu Lasten ihrer Familien gefördert würden. Die Kindergartenkooperation, an die familiäre Situation angepasste Arbeitszeiten und die Unterstützung für junge Mütter und Alleinerziehende sind nach ihren Worten „Pluspunkte. Wer Familienfreundlichkeit zum Teil der Unternehmensphilosophie macht, hat bessere Karten bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern“, so die Gleichstellungspolitikerin.

Förderung von Familien bei IKEA im Blick

Mit dem Arbeitskreis Gleichstellung der CDU-Landtagsfraktion haben wir heute das Erfurter Einrichtungshaus IKEA besucht, um Informationen über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Beruf und Familie aus erster Hand zu erhalten. Mit berechtigtem Stolz verwies der Einrichtungshausleiter Jens Mertins auf die Kooperationsvereinbarung von IKEA mit der benachbarten Kita der AWO in Erfurt-Bindersleben. Von den 48 IKEA-Häusern in Deutschland haben derzeit sechs eine Kooperationsvereinbarung bzw. eine betriebsnahe Kindertageseinrichtung. Erfurt hat dabei eine Vorreiterrolle und interessierte Anfragen gibt es inzwischen aus dem ganzen Bundesgebiet. In den nächsten Jahren sollen bei IKEA jeweils drei bis fünf Kitas jährlich hinzukommen. Drei Millionen Euro will IKEA nach den Worten Mertins bis 2012 hierfür investieren. Für den Erfurter Standort ist die Kooperation mit der Kita von zunehmender Bedeutung. Von den über 290 Beschäftigten und 13 Azubis sind 2/3 Frauen, darunter sehr viele junge Mitarbeiterinnen. Seit der Eröffnung von IKEA Erfurt gibt es 27 „IKEA-Babys“. Die Nachfrage nach einer betriebsnahen Kita mit abgestimmten Öffnungszeiten steigt kontinuierlich. Derzeit werden von der AWO Plätze für IKEA-Mitarbeiterkinder vom Krippenalter bis zum Schuleintritt angeboten. Die individuellen Öffnungszeiten sind von 6.00 bis 20.30 Uhr von Montag bis Samstag, wobei der Betreuungsrahmen noch nicht ausgeschöpft wird. Besonders gefragt sind allerdings die Samstagsbetreuung und die Öffnungszeiten in den Ferien. Thüringen bietet zweifellos gute Voraussetzungen für die Kooperation von Unternehmen und Kitas. Das vor drei Jahren geänderte ThürKitaG enthält ausdrücklich die Möglichkeit zur Förderung von Betriebskitas, auch damit sind wir Vorreiter bei der bundesweiten Diskussion. Jens Mertins sagte dazu: „Thüringen bietet im Vergleich der Bundesländer gute Rahmenbedingungen zur Kita-Betreuung.“ Einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz ab zwei Jahren, sowie die bedarfsgerechte Bereitstellung von Krippen- und Tagespflegeplätzen gibt es bei uns, und nahezu alle Bundesländer beneiden uns um diese Struktur. IKEA bietet aber auch darüber hinaus Unterstützung für junge Mütter und Alleinerziehende: Betreuungsangebote bei Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen, die bedarfsgerechte Anpassung der Arbeitszeiten an die familiäre Situation sowie eine 24-Stunden Beratungshotline für Mitarbeiter sind Beispiele dafür. Bei der Hotline wird u.a. Hilfe angeboten bei der Kinderbetreuung, Erziehung, Beziehungskonflikten, Finanzfragen, Ämterhilfe, Gesundheitsfragen und Krisensituationen. Da uns als Gleichstellungspolitiker ja immer auch der Frauenanteil in Unternehmen interessiert sollen auch diese Zahlen hier nicht verschwiegen werden: 51  Prozent der Teamleiterinnen, 42 Prozent der Abteilungsleiterinnen und 40 Prozent der Einrichtungshausleiter sind bei IKEA weiblich. Ich würde mir sehr wünschen, dass das Beispiel IKEA Schule macht in Thüringen. Bei den Kitas gibt es derzeit drei ähnliche Projekte am Helios-Klinikum in Erfurt, in Jena die Betriebskita von Jenoptik „Saaleknirpse“ und am Krankenhaus in Altenburg. In der Landehauptstadt wollen das Energieunternehmen EON und die Kommunale Wohnungsgesellschaft KOWO jetzt nachziehen.

Michael Panse zum Schulmilch- und Schulobstprogramm der Europäischen Union

Europäisches Parlament fordert 500 Mio. EUR für die Obstversorgung in den Schulen

Die Landesregierung soll prüfen, wie das Schulobst-Programm der Europäischen Union für Thüringens Schüler genutzt werden kann. Das hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, heute in Erfurt gesagt. Zugleich will Panse im Sozialausschuss des Landtags erörtern, ob die Schulmilchbeihilfen in Thüringen noch intensiver als bisher genutzt werden können. Die Europäische Kommission hatte dazu im Sommer eine neue Verordnung erlassen. Nach Meinung des Sozialpolitikers sind Obst, Gemüse und Milch entscheidende Bausteine für eine gesunde Ernährung. Die Europäische Kommission bemühe sich darum, den Verzehr dieser Produkte in Schulen und Kindertagesstätten zu fördern und damit gegen die Fettleibigkeit unter Kindern und Jugendlichen in Europa vorzugehen. Laut Panse können vor allem sozial Schwache von diesen Beihilfen profitieren. Das Milchprogramm ist für Thüringen grundsätzlich nicht neu. So wurden im Schuljahr 2006/2007 insgesamt 1916 Tonnen Milch an 1247 Einrichtungen im Land geliefert und durch die EU mit 335 282 EUR bezuschusst. Die Verordnung [VO (EG) Nr. 657/2008 der Kommission] ist jetzt neu gefasst worden und schließt nun auch Kindertagesstätten und andere Vorschuleinrichtungen ein. Der CDU-Sozialpolitiker hofft, dass sich daraus erweiterte Handlungsoptionen ergeben. In der Kritik war die Verordnung nicht zuletzt des bürokratischen Aufwands wegen. Große Erwartungen hat Panse hinsichtlich des europäischen Schulobst-Programms. Nach Angaben der Vertretung des Freistaats Thüringen bei der EU fordert das Europäische Parlament dafür im Schuljahr 2009/2010 insgesamt 500 Mio. EUR statt wie bisher 90 Mio. EUR. „Setzt das Parlament sich durch, reicht das theoretisch, um während der Schulzeit jedes Kind in Europa zwischen sechs und zehn Jahren einmal wöchentlich mit frischem Obst zu versorgen“, erklärte Panse. Dieses Programm gelte es zu nutzen.

Anmerkungen zur Pressemitteilung der GEW

Für Aufregung hat bei der GEW Thüringen offensichtlich gesorgt, dass ich die Kita-Berechnungen der Gewerkschaftler als unseriös dargestellt habe. Mit einer Pressemitteilung erläutert die GEW nun wie sie zu ihren Zahlen kommt. Allerdings bleibt es dabei: die GEW geht von falschen Zahlen aus und dies führt zu falschen Berechnungen. Gerne erläutere ich deshalb die tatsächlichen Kosten im Kita-Bereich. Hauptunterschied zwischen den Zahlen in meiner Pressemitteilung und der Pressemitteilung der GEW ist der Jahrespersonalkostenanteil einer ausgebildeten Erzieherin (Vollzeit-VZB). Die GEW behauptet, es wären 2.500 Euro Gehaltskosten (somit 30.000 Euro Jahresgehalt) – richtig ist jedoch nach Auskunft des Kultusministeriums, dass die Brutto-Jahrespersonalkosten bei 40.000 Euro für eine Erzieherin (VZB) liegen (inklusive Arbeitgeberanteil, Urlaubs- und Weihnachtsgeld soweit vorhanden, Altersstufenzuschläge, Kinderzuschläge etc.) Das sind immerhin 10.000 Euro jährlich mehr als die GEW erklärt. Laut ThürKitaG werden pro Kind 0,0025 für Vor- und Nachbereitung sowie 0,005 für Leiterinnenanteil gewährt. Für die Vor- und Nachbereitung fordert die GEW eine Verdoppelung. Für die Leitungstätigkeit will die GEW eine Leiterin für jede Einrichtung ab 100 Kindern. Der erste Kostenanteil ist problemlos berechenbar. Der Zweite nicht, denn es gibt bereits über 200 Kitas mit einer Leiterin in Vollzeit, aber es gibt auch zahlreiche Einrichtungen mit weniger als 100 Kindern. Deshalb habe ich nur den ersten Teil berechnet und den zweiten grob geschätzt (ungewisse Kosten!) Für den ersten Teil: 79.460 Kinder (genau so viele sind es zur Zeit) x 0,0025 VZB (gemäß KitaG) = 198,65 VZB 198,65 VZB x 40.000 Euro Jahrespersonalkosten = 7,946 Millionen Euro jährlich Das bedeutet es würden für 3 Monate (wie die GEW jetzt argumentativ nachschiebt) 1,986 Millionen Euro benötigt. Hinzu würde noch die ungewisse Summe für die Leiterinnen kommen, für den zweiten Teil: wenn man der GEW-Berechnung folgen würde (also vor einer Verdoppelung der Leitungszeit ausgeht) müsste kalkuliert werden 79.460 Kinder x 0,005 VZ (gemäß KitaG) = 397,30 VZB 397,30 VZB x 40.000 Euro (die Jahrespersonalkosten einer Leiterin liegen sogar in der Regel bei 43.000 Euro) = 15,892 Mio. Euro Dies würde bei drei Monaten 3,97 Mio. Euro kosten. Zusammengefasst wären es für drei Monate 5,956 Millionen Euro und für ein Jahr 23,82 Millionen Euro Mehrkosten! Der Fehler der Berechnungen der GEW liegt auch darin, dass die Gewerkschaftler argumentativ die Teilzeitbeschäftigung der Erzieherinnen heran ziehen. Tatsache ist aber, dass bei der Personalbemessung in den Einrichtungen immer VZB zu Grunde gelegt werden. Darüber hinaus ist es falsch zu erklären das Land bezahle 31,6 Prozent der Personalkosten. Das Land bezahlt seit 2006 keine anteiligen Personalkosten mehr sondern Zuschüsse pro Kind. Schon gar nicht wie von der GEW behauptet, 100 Euro pro Kind/Monat für 79.000 Kinder in den Einrichtungen sondern:
  • 100 Euro für jedes Kind in Betreuung von 0-2 Jahre,
  • 150 Euro übergeleitetes Landeserziehungsgeld für jedes Kind zwischen 2-3 Jahren in Betreuung und
  • 100 Euro für jedes Kind zwischen 3-6,5 Jahren (egal ob in Betreuung oder nicht, d.h. da etwa 94 % Kitas besuchen etwa 105 -110 Euro je Kind in Betreuung).
Hinzu kommt die Investitionspauschale von 1000 Euro für jedes jährlich neugeborene Kind, sowie die Kosten für die Praktikantinnen. Soweit zu den Berechnungen. Ich hoffe sie sind nachvollziehbar. Ich biete den Kollegen der GEW gerne an diese Berechnungen auch einmal mit Ihnen gemeinsam vorzunehmen. Fazit: Ja, es bleibt dabei: Ich werbe für eine bessere Personalausstattung in den Kitas, insbesondere zur Umsetzung des Bildungsplanes und zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels für die Kinder unter 2 Jahren. Wir müssen darüber diskutieren wer diese Mehrbelastungen dann trägt. Nach meinem persönlichen Verständnis müssten sich sowohl das Land, als auch die Kommunen die mögliche Mehrkosten teilen. Und ich werbe dabei für seriöse Rechenbeispiele. Dazu gehört auch, dass die GEW nicht behauptet, das Land habe 35 Prozent der Landeszuschüsse gekürzt. Bei der von der GEW unterstellten 35 Prozent-Kürzung der Landeszuschüsse zwischen 1998 und 2008 und meiner dazu berechneten Summe einer Steigerung der Landesaufwendungen gibt es ja jetzt nun offensichtlich erfreulicherweise keinen Dissens mehr zwischen mir und der GEW. Allerdings steht es dann halt immer noch falsch in der GEW-Broschüre und auch in ihrer PM.  

PRESSEMITTEILUNG der GEW

Warum will die GEW Thüringen kurzfristig „nur“ 1,2 Millionen Euro vom Land für die Kindertagesstätten. Der Abgeordnete Michael Panse wirft der GEW in der tlz vom 07.10.2008 unseriöse Berechnungen vor und meint, dass die von der GEW geforderten 1,2 Mill Euro zur Verdopplung der Vor- und Nachbereitungszeit und der Zeit für Leitungstätigkeiten höchstens für einen Monat reichen. Leider versäumt es Herr Panse, wie eigentlich immer, etwas zur Notwendigkeit der Ausweitung dieser Zeiten zu sagen. Gerade die Einführung des Bildungsplanes erfordert eine qualifizierte und qualitätsorientierte Diskussion. Er verschweigt auch, dass die GEW fordert, die Zeiten für Vor- und Nachbereitung mittelfristig auf 20% der Arbeitszeit von Erzieherinnen festzusetzen. Darüber muss diskutiert werden, auch über die dann notwendige Finanzierung dieser Zeiten. Die GEW hat versäumt, in der Broschüre „Gebt uns mehr Zeit“ darzustellen, dass mit der kurzfristigen Forderung der Rest des Jahres 2008, nach Einführung des Bildungsplanes gemeint ist, also die Monate Oktober bis Dezember. Wie kommt die GEW nun auf die Zahl 1,2 Mill. Euro, die zusätzlich und kurzfristig vom Land gefordert werden?
  1. Laut ThürKitaG, § 14 „Personalausstattung“, Abs. (2) müssen bei der Personalbemessung „zusätzlich Stellenanteile für Leitungstätigkeit im Umfang von 0,005 Vollzeitbeschäftigten je Kind sowie für Vor- und Nachbereitung im Umfang von 0,0025 Vollzeitbeschäftigten je Kind“ berücksichtigt werden. Die GEW fordert kurzfristig eine Verdopplung dieses Schlüssels, d.h. 0,005 VZB + 0,0025 VZB = 0,0075 VZB werden zusätzlich pro Kind benötigt.
  2. Laut ThürKitaG, § 19 „Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung“ zahlt das Land 100,- € pro Kind und Monat an den Träger. Für die Überschlagsrechnung haben wir hier nicht weiter differenziert.
  3. Wir sind bei der Berechnung von 79.000 Kindern in den Einrichtungen ausgegangen, ohne die Altersgruppen weiter zu unterscheiden.
  4. Für das Gehalt einer Erzieherin haben wir 2500,-€/ Monat angesetzt. Damit sind Gehaltsschwankungen bei den verschiedenen Trägern und die Tatsache, das rund 50% der Erzieherinnen Teilzeit arbeiten, ausreichend berücksichtigt.
  5. Die GEW rechnet mit 10.000 Erzieherinnen, die derzeit im Dienst sind.
Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
  • Gehaltskosten im Monat: 10.000 Erz. × 2.500,-€ = 25.000.000,-€/ Monat
  • Zuschüsse des Landes: 79.000 Kinder × 100,-€ = 7.900.000,-€/ Monat
  • Das bedeutet, dass das Land 31,6% der Personalkosten bezahlt, denn 7,9 Mill. Sind 31,6% von 25 Mill..
  • Die GEW fordert 0,0075 VZB pro Kind mehr, d.h. 79.000 Kinder × 0,0075 VZB = 592,5 VZB insgesamt mehr
  • Davon werden 31,6% anteilig vom Land finanziert: 31,6% von 592,5 VZB = 187,23 VZB
  • Bei 2500 Euro pro VZB macht das 187,23 × 2.500,-€ = 468.075 €/ Monat, also in drei Monaten rund 1,5 Mill. Euro.
Fazit:
  1. So falsch liegt die GEW mit der Forderung, dass das Land noch kurzfristig, also für 2008 noch 1,2 Mill. Euro zusätzlich bereit stellt nicht.
  2. Richtig ist die Aussage von Herrn Panse, dass das nicht reichen wird, den Bildungsplan erfolgreich umsetzen zu können.
  3. Richtig ist auch die Aussage von Herrn Panse, dass man die Finanzierung klären muss und zwar ohne Anhebung der Elternbeiträge. Man erreicht das aber nicht, wenn die Neuregelung im Landtag so lange verschleppt wird, bis man hofft eine Wahlkampfgeschenk zu haben. Das ist aber offenbar die Taktik von Herrn Panse. Die Erzieherinnen brauchen mehr Zeit und das sehr schnell!
Richard Schaefer Referent für Öffentlichkeitsarbeit GEW Thüringen, Heinrich-Mann-Straße 22, 99096 Erfurt, Telefon: 0361 5 90 95 22, E-Mail: schaefer@gew-thueringen.de

Regierungserklärung zur Bildungspolitik in Thüringen

Auch in der heutigen Plenarsitzung ging es im Rahmen der Regierungserklärung unseres Kultusministers Bernward Müller um das Thema der Kindertageseinrichtungen. Einige grundsätzliche Bemerkungen deshalb auch an dieser Stelle: Ich bin froh darüber, dass der Bereich der frühkindlichen Bildung in Thüringen Bestandteil der Bildungspolitik ist. Mit der Zuordnung des Kita-Bereichs zum Icon: Bookmark Thüringer Kultusministerium hat Icon: Bookmark Ministerpräsident Dieter Althaus zu Beginn der Legislaturperiode deutlich gemacht, dass wir mehr als eine gute Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen wollen. Mit der Neufassung des Icon: Bookmark Thüringer Kindertagesstätten-Gesetzes haben wir im §6 den Icon: Bookmark Bildungsplan zur verbindlichen Arbeitsgrundlage erklärt. Zuvor gab es lediglich Leitlinien frühkindlicher Bildung in Thüringen. Der nun vorliegende Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre wurde von einem Konsortium und einem Fachbeirat entwickelt. Er wurde aber auch seit 2006 mit über 100 Praxispartnern (Kitas, Frühförderstellen, Grundschulen) erprobt. Ab letzten Monat läuft nun die Implementierungsphase bis spätestens 31.12.2010 wird sie abgeschlossen sein. Für die dazu notwendige Qualifizierung und Fortbildung der Erzieherinnen haben wir bei der Beschlussfassung zum Haushalt 2,2 Millionen Euro eingestellt. Die Implementierung/Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen, Regeln und Zielvorgaben. Wir haben gute Rahmenbedingungen, aber sie stehen auch fortlaufend auf dem Prüfstand. Derzeit haben wir 79.460 Kinder in den Tageseinrichtungen (330 mehr als letztes Jahr) und 762 in Tagespflege (109 mehr). Wir haben eine Betreuungsquote für Kinder unter zwei Jahren von 20,2 Prozent, von 76,7 Prozent für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren und 95,9 Prozent für Kinder zwischen 3 und Schuleintritt. In den 1.341 Tageseinrichtungen gibt es 93.849 genehmigte Plätze also auch noch ein großes Platzpotential. Von den 79.460 Kindern besuchen 65.091 Kinder die Einrichtung ganztags, d.h. 7 bis 10 Stunden. Insgesamt nehmen 77.675 Kinder an der Mittagsversorgung teil. In den Einrichtungen sind derzeit 12.481 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, davon 9.986 als pädagogisches Personal (in 8.321 Vollzeitstellen). Auch die Qualität ihrer Ausbildung ist gut. 9.022 sind ausgebildete Fachschul-Erzieherinnen und 200 Dipl. Sozialpädagogen, Diplomsozialarbeiter, oder Diplomheilpädagogen mit Uni oder Fachhochschulabschluss. Hinzu kommen noch 466 Heilpädagogen. Seit letztem Jahr gibt es an der Icon: Bookmark FH Erfurt einen berufsbegleitenden Studiengang (BA), den über 70 Studentinnen im letzten Jahr und 34 in diesem Jahr begonnen haben. Wir haben darüber hinaus einen gesetzlich garantierten Ganztagsbetreuungsanspruch für Kinder ab zwei Jahren. Dies alles sind gute und solide Rahmenbedingungen. Wir wollen und müssen aber weiter gehen. Die Icon: Bookmark CDU-Fraktion will als nächstes den Bezug des Landeserziehungsgeldes erweitern. Für Kinder die nach dem 1.1.2009 geboren werden soll das Landeserziehungsgeld in Höhe von 150 Euro (plus Geschwisterbonus) bereits im zweiten und weiter im dritten Lebensjahr bezahlt werden. Damit wird die Lücke zwischen dem Bezug des Bundeselterngeldes und dem bisherigen Landeserziehungsgeld geschlossen. Und wir wollen zur Umsetzung des Bildungsplanes mehr Zeit für die Arbeit mit den Kindern und eine bessere Verzahnung zwischen Kita und Grundschule.

GEW mit zweifelhafter Kita-Berechnung

Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen (GEW) heizt zur Zeit die Stimmung bei Eltern und Erzieherinnen mit einer Broschüre zur Umsetzung des „Thüringer Bildungsplanes bis 10 Jahre“ an. Michael Panse, sozialpolitischer Sprecher der CDU Fraktion im Thüringer Landtag, kritisiert daran insbesondere die dargestellten Finanzierungsbeispiele. Unter dem Slogan „Gebt uns mehr Zeit“ fordert die GEW von der Landesregierung in einer Pressemitteilung sowie dieser Broschüre kurzfristig 1,2 Millionen Euro für den Kita-Bereich. Dies würde nach Meinung der GEW ausreichen, um die „pädagogische Planungszeit pro Kind und Woche von 6 auf 12 Minuten zu erhöhen“ und „ab 100 Kindern in einer Einrichtung eine ganze Kita-Leitungsstelle zur Verfügung zu haben“. Der CDU-Sozialpolitiker Michael Panse erläutert hierzu, zur aktuellen Rechtslage und zur Betreuungssituation in Thüringen: „Wie die Forderungen der GEW mit 1,2 Millionen Euro finanziert werden sollen bleibt das alleinige Geheimnis der Rechenkünstler von der GEW. Laut § 14 Abs. 2 ThürKitaG sind für die Vor- und Nachbereitungszeit derzeit 0,0025 Vollzeitbeschäftigungseinheiten (VZB) pro Kind festgelegt. Daraus resultieren die immer wieder zitierten 6 Minuten pro Kind und Woche. Laut aktueller Kita-Statistik wurden in Thüringen zum 15. März 2008 insgesamt 79.460 Kinder betreut. Auf die Erzieherinnen  umgerechnet sind dies 198,65 VZB. Die durchschnittlichen Jahrespersonalkosten liegen bei 40.000 Euro – in der Summe also exakt 7,946 Millionen Euro. Genau diese Summe würde bei einer Verdoppelung der Vor- und Nachbreitungszeit auch noch einmal benötigt. Wenn also die GEW dies mit 1,2 Millionen finanzieren möchte, wären lediglich 15 Prozent der Gesamtkosten abgedeckt. Die Gewerkschaftler verschweigen, wer die verbleibenden 85 Prozent der Personalkosten tragen soll – Eltern, Kommunen oder vielleicht die Träger der Kitas? Hinzu würden noch die Kosten für die Erweiterung der Leitungstätigkeit kommen. In der Summe würde dann das von der GEW geforderte Geld wohl gerade mal für einen Monat ausreichen.“ Ebenso unredlich sind die Vergleichzahlen zur Kita-Finanzierung in dieser Broschüre und der dazugehörigen Pressemitteilung der GEW. Die GEW behauptet, dass der Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen im Jahr 1998 noch 242,5 Mio. DM, also rund 124 Millionen Euro, betragen hätte und im Jahr 2008 nur noch 84 Millionen Euro betragen würde. Panse dazu: „Dies ist falsch. Richtig ist hingegen, dass der Landeszuschuss für die Kindertageseinrichtungen im Jahr 2007 insgesamt 132,37 Millionen Euro betrug. Diese Summe setzt sich zusammen aus: der Pauschale nach § 19 Abs. 1 bis 6 in Höhe von 87,665 Mio. Euro, dem abgetretenen Landeserziehungsgeld für 73 Prozent der Kinder in Höhe von 27 Mio. Euro, der Infrastrukturpauschale nach § 21 in Höhe von 16,627 Mio. Euro und den Kosten für die Praktikanten nach § 19 Abs. 7 in Höhe von 1,085 Mio. Euro. Im Jahr 2008 wird die Summe sogar noch weiter steigen weil zwischenzeitlich nun über 76 Prozent der Kinder zwischen 2 und 3 Jahren eine Kita besuchen.“ Der CDU-Fraktion stellt sich die Frage, was die GEW mit solch leicht zu widerlegenden Berechnungen eigentlich bezweckt. Hierzu erklärt Panse abschließend: „Die GEW erläutert anhand ihrer Berechnung das Land hätte die direkte Kitafinanzierung zwischen 1998 bis heute um 35 Prozent gekürzt. Dies mag populistisch formuliert sein und der Untermauerung von Forderungen dienen, ist aber falsch und unredlich. Richtig ist hingegen, dass Thüringen immer noch den höchsten Landesfinanzierungsanteil aller jungen Bundesländer für Kitas leistet. Mit unseriösen Rechenbeispielen steigt die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung von Forderungen ganz sicher nicht. Ich kann die GEW nur auffordern, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren.“

Katholischer Familienbund vertritt die Interessen der Eltern

Seit einigen Wochen erhalten die Eltern von Kindern der kommunalen Erfurter Kindertageseinrichtungen neue Gebührenbescheide. Die Eltergebühren steigen darin zum Teil beträchtlich. Für einen Ganztagsbetreuungsplatz in einer Kinderkrippe werden nun bis zu 560 Euro im Monat (zuzüglich Verpflegungskosten) und für einen Ganztagsbetreuungsplatz in einer Kita bis zu 280 Euro (zuzüglich Verpflegungskosten) fällig. Beides sind die unrühmlichen Spitzenwerte in ganz Thüringen. Zudem drängt das Jugendamt entgegen erster Bekundungen nun auch die freien Träger sich dieser zweifelhaften Satzung anzuschließen. Die Icon: Bookmark CDU-Stadtratsfraktion hat vor einem halben Jahr leider vergeblich gegen diese Elternabzocke interveniert. Bei der Abstimmung im Stadtrat konnten die SPD-Linken und die noch linkeren Linken von diesem Irrsinn nicht abbringen. Wir halten diese Satzung für rechtswidrig, weil Eltern in einzelnen Fällen unangemessen hoch belastet werden. Bei den sogenannten Gastkindern (Kinder in Erfurter Kitas aus Nachbarkreisen) führt dies zusammen mit dem kommunalen Finanzierungsanteil dazu, dass mehr für einen Platz bezahlt wird, als er kostet. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Icon: Bookmark Katholische Familienbund Thüringen nun gemeinsam mit Eltern gegen diese Satzung klagen wird. Gerne verweise ich dazu auf die nachfolgende Pressemitteilung vom gestrigen Tag.  

Familienbund unterstützt Klage gegen Erfurter Kita-Gebühren

Der Familienbund der Katholiken im Freistaat Thüringen wird Erfurter Eltern bei einer Klage gegen die Kindergartengebührensatzung der Stadt Erfurt unterstützen. Im Anschluss an die Vorstandsitzung des Verbandes am vergangenen Freitag erklärte der Landesvorsitzende Frank Häger: „Wir sind von der Nichtigkeit der vorliegenden Gebührensatzung überzeugt, weil die Satzung in wesentlichen Punkten nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies ist besonders traurig, da die vorherige Satzung bereits im Juli 2006 vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht in einem von Familienbund begleiteten Verfahren für nichtig erklärt wurde. Nach über zwei Jahren Beratung hätten die Eltern von den dafür Verantwortlichen mehr Sorgfalt und Gespür für die rechtlichen Vorgaben erwarten können.“ Häger fordert Eltern, die einen Kindergartenplatz in einem kommunalen Kindergarten haben und mit dem neuen Gebührenbescheid höhere Beiträge bezahlen sollen, auf, sich mit dem Bescheid an den Familienbund zu wenden. Der Familienbund will alle klagewilligen Eltern unterstützen, wird aber mit einigen Familien, die bestimmte Fallvoraussetzungen mitbringen, eine Musterklage vorbereiten. Doch für die Klage ist Eile geboten: Die Gebührenbescheide werden in der Regel nach einem Monat rechtskräftig. Danach sei der Klageweg deutlich schwieriger, warnt Häger. Ansprechpartner für Rückfragen: Dr. Kurt Herzberg, Landesgeschäftsführer, Telefon 0361-5662083 und 0171-8826014

„Soziales Wort“ im Thüringer Landtag vorgestellt

Heute Mittag haben zahlreiche Thüringer Sozialverbände, die Kirchen, der Icon: Bookmark Landessportbund, der Icon: Bookmark Feuerwehrverband sowie der Icon: Bookmark DGB einen umfangreichen Analyse- und Forderungskatalog zur Kinderarmut in Thüringen im Thüringer Landtag der Politik und Medienvertretern präsentiert. Stellvertretend für die Icon: Bookmark CDU-Fraktion habe ich dabei insbesondere den Initiatoren dieses sozialen Wortes, dem Landesjugendring Thüringen, gedankt. Bereits im Mai 2007 wurde bei der 30. Vollversammlung das Thema Kinderarmut mit den Sozialpolitikern der Landtagsfraktionen diskutiert. Das soziale Wort betont die Mehrdimensionalität der Kinderarmut. Neben dem Fehlen von materiellen Ressourcen (in der Regel kein oder ein zu niedriges eigenes Erwerbseinkommen in den Familien) gibt es noch mindesten zwei weitere Formen der Kinderarmut. Benannt wurden auch die Fälle in denen zwar ausreichende Finanzmittel vorhanden sind, aber nicht oder nur zum Teil zum Wohle der Kinder eingesetzt werden. Als dritte Form der Kinderarmut muss auch die emotionale Vernachlässigung von Kindern in den Blickpunkt genommen werden. Das soziale Wort listet eine Vielzahl von Forderungen auf. Nicht alle werden realisierbar sein und über einige kann man auch trefflich diskutieren. Über die Aufnahme von eigenständigen Kinderrechten in die Verfassung werden wir in der kommenden Woche im Landtag diskutieren. Forderungen nach kostenfreien Mittagessen in Kitas und Horten werden zur Zeit im Sozialausschuss des Landtages diskutiert und wurden am vergangenen Wochenende auch von der Icon: Bookmark Jungen Union auf ihrem Landestag angemahnt. Ich bin bei beiden Themen eher skeptisch. Aber die Verbände haben mit ihren einzelnen angesprochenen Punkten jeweils wichtige Mosaiksteine zu einem Gesamtbild gelegt an dem wir weiter arbeiten werden. Ich erwarte noch in diesem Herbst Antworten zu unserer Forderung nach eigenständigen Kinderregelsätzen und einer bedarfsgerechten Staffelung der Regelsätze für Kinder. Mit der Vorlage des Existenzminimumberichts der Bundesregierung müssen diese berechtigten Forderungen zügig umgesetzt werden.

Trägerkreis vor zweitem Anlauf zum Volksbegehren

Während wir im Landtag noch heftig über den von den Oppositionsparteien eingebrachten Kita-Gesetzentwurf diskutieren (zuletzt im Plenum am Freitag), stellt sich der Icon: Bookmark Trägerkreis „Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik“ bereits auf einen zweiten Start eines Volksbegehrens ein. Einem Protokoll der letzten Vollversammlung des Trägerkreises vom 2.9.2008 ist dies zu entnehmen. Immer deutlicher wird dabei, es geht um den bereits aufziehenden Vorwahlkampf. Peter Häußler, stellvertretender Sprecher vom Trägerkreis, schreibt dazu an seine Mitstreiter: „Die Hauptbotschaft des Treffens: die Entwicklungen im Parlament machen einen Neustart des Volksbegehrens im kommenden Frühjahr wahrscheinlich. Wir werden dann in eine Wahlperiode geraten, die CDU wird wettern und wir werden antworten: wozu ist ein Wahlkampf denn da, wenn nicht zur Auseinandersetzung um strittige Themen?“ Recht hat Herr Häußler! Also dann sollten wir doch mal beginnen mit der Auseinandersetzung um den neuen (noch vertraulichen) Gesetzentwurf: Im Vergleich zum letzten wurde er erheblich gekürzt, um ihn lesbarer bzw. druckbarer zu machen. Der alte Entwurf wurde vom Thüringer Verfassungsgericht abgeschmettert und war zudem so umfänglich, dass er nicht einmal auf ein A3-Blatt passte. Bei der Straffung wurde nun zunächst das gebührenfreie letzte Kita-Jahr gestrichen, denn Volksbegehren zu Gebühren und Beiträgen sind rechtlich nicht zulässig. Aus dem gleichen Grund wurde die bisher vorgesehene Begrenzung der Elterngebühren auf den Stand des Jahres 2005 gestrichen. Den Kürzungsbemühungen fielen schließlich die ursprünglich geplanten Paragraphen zu den Zielen und Aufgaben der Kinderbetreuung und zum Leitungsrat zum Opfer. Geplant ist nach wie vor die ersatzlose Streichung des Landeserziehungsgeldes und die Auflösung der Icon: Bookmark Stiftung „Familiensinn“. Damit sollte nach Meinung des Trägerkreises genug Geld da sein, um die Personalverbesserungen in den Kitas und die Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab einem Jahr zu finanzieren. Dies bleibt jedoch unrealistische Träumerei. Von den rund 40 Millionen Landeserziehungsgeld fließen bereits jetzt schon rund 60 Prozent per Abtretungserklärung in die Kitas. Der Rest teilt sich auf zwischen den Eltern die ihre Kinder zwischen dem 2 und 3 Jahr zu Hause betreuen, nach den neuesten Zahlen sind dies 23 Prozent, und den Eltern mit mehreren Kindern, die einen Geschwisterzuschlag erhalten, auch wenn das Kind die Kita besucht. Der neue Gesetzentwurf würde damit insbesondere Eltern mit mehreren Kindern treffen. Bei der geplanten Auflösung der Stiftung „Familiensinn“ übersehen die Kollegen vom Trägerkreis, dass die zusätzliche Einnahme von über 30 Millionen Euro nur einmal zur Verfügung stehen, aber dafür in den Folgejahren auch die familienpolitischen Leistungen der Stiftung separat finanziert werden müssten (jährlich 1,5 Mio Euro). Die Kosten bei Realisierung des Volksbegehrens haben sich durch die Streichung des gebührenfreien Kita-Jahres zwar wohl um rund ca. 16 Millionen reduziert, aber es bleibt noch eine unrealistische Summe ohne Deckungsvorschlag. Allein 117 Millionen Euro würde jährlich die Personalaufstockung kosten. Hinzu kommen noch erhebliche Kosten für die Absenkung des Rechtsanspruchs und die Erweiterung des Betreuungsanspruch auf mindestens 10 Stunden täglich Fazit: Auch der neue Gesetzentwurf wird wohl nicht finanzierbar sein und eventuell vor dem Verfassungsgericht landen. Bei den strategischen Planungen des Trägerkreises hofft man darauf, dass durch die Landtagswahl im nächsten August vielleicht die Klage entfallen könnte. Dass zwischenzeitlich keine Verbesserung in den Kitas greifen würde, wird billigend bei der Planung der Strategie in Kauf genommen. Überdeutlich wird dies an einem Satz im Protokoll vom 2.9.: „Es besteht jedoch die große Wahrscheinlichkeit, dass sich die Liga mit Almosen abspeisen lassen wird (ab 300 VbE).“ Falls also die Liga als Träger von den meisten Thüringer Kitas einer Kompromissvariante zustimmen würde zwischen dem sozialpolitisch Wünschenswertem und finanzpolitisch Realisierbarem, wird ihr wohl vom Trägerkreis die „Freundschaft“ gekündigt. Wer noch Zweifel daran hat, wer hier politisch sein Süppchen kocht, findet unter der Terminankündigung im Protokoll des Trägerkreises die Antwort: „nächste TK Sitzung am 4.11. bei den LINKEN und AK Gesetz am 9.10. bei der SPD“ Interessenten am neuen vertraulichen Entwurf des Volksbegehrens (Stand Anfang September, unfertige Diskussionsfassung) können ihn von mir gerne per Icon: Mail E-Mail erhalten. Schließlich kann die Auseinandersetzung um strittige Themen doch nur hilfreich sein.

Sozialistische Tagträumereien im Landtag

Bei der gestrigen Plenarsitzung stand die Sozialpolitik im Zentrum der Debatten. Einer umfänglichen Regierungserklärung der Icon: Bookmark Sozialministerin Christine Lieberknecht folgte ein heftiger Schlagabtausch unter den Fraktionen. Dabei wie so oft: Nichts Neues von den Linken! Ein umfänglicher Forderungskatalog für nahezu alle sozialen Bereiche kombiniert mit dem Schlechtreden der Situation in Thüringen und den üblichen Schuldzuweisungen. Keine Silbe an Anerkennung der sozialpolitischen Aufbauleistung der letzten 18 Jahre und kein substanzieller Vorschlag zur Fianzierung der sozialistischen Tagträumereien. 100 Millionen mehr für Kitas, kostenfreies Essen in Kitas und Schulen, fünf Millionen mehr für Jugendarbeit, Verdoppelung des Blindengeldes und vieles andere mehr. Die Linken haben bis heute nicht begriffen, dass es nichts unsozialeres gibt als Leistungen von heute mit den Schulden von morgen zu bezahlen. Ihr Grundverständnis der Sozialen Marktwirtschaft geht gegen Null. Alles was wir uns heute leisten wollen und müssen, muss zuvor verdient werden. Auf Pump ist schon die DDR zu Grunde gegangen. Noch können wir uns alle gut erinnern, wie vor 18 Jahren die soziale Infrastruktur aussah: marode Krankenhäuser, Acht-Bett-Zimmer in Pflegeheimem und ein menschenunwürdiger Umgang mit Behinderten. Die Vertreter der Partei, die dies zu verantworten hat, haben kein Recht die heutige soziale Situation zu diskreditieren. Und sie haben kein Recht heute Machtbeteiligung einzufordern. Bei der gleichen Plenarsitzung forderten gestern Linke und SPD einen Nachtragshaushalt um Steuermehreinnahmen zu verwenden. Vor dem Hintegrund der immer noch deutlichen Verschuldung Thüringens und in Verantwortung für künftige Generationen haben wir dies abgelehnt. Diskutiert wurde auch der Tätigkeitsbericht des Icon: Bookmark Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung und der aktuelle Stand der Beratung des Kita-Gesetzes im Sozialauschuß. Meine drei Redebeiträge zu den Themen gibt es nächste Woche hier.