1,4 Mio. Euro zusätzlich vom Bund für den Kita-Ausbau in Erfurt

Die unionsgeführte Bundesregierung und die Länder haben sich darauf verständigt, dass sie gemeinsam 30.000 zusätzliche Plätze für die öffentlich geförderte Betreuung von unter-dreijährigen Kindern finanzieren wollen. Damit wird das Ausbauziel des KiFöG auf insgesamt 780.000 Plätze erhöht. Der Bund wird dafür 580, 5 Mio. € in 2013 zur Verfügung stellen. Nach einer Anfrage der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat erhält die Stadt Erfurt 1,4 Mio. € an Bundesmitteln für den Kita-Ausbau. „Die 1,4 Mio. € sind erfreulich für die Kinder und Eltern in Erfurt. Aber sie müssen auch Ansporn und Verpflichtung für die Stadtverwaltung sein den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für alle Kinder unter drei Jahren umzusetzen“, so die Erfurter CDU Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann und der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat Michael Panse übereinstimmend. Nach §2 Absatz 1 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz muss für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung vorzuhalten, wenn die Erwerbstätigkeit der Eltern eine Tagesbetreuung erfordert. „Aktuell kann die Stadt Erfurt diesen Rechtsanspruch nicht erfüllen“, so Michael Panse.

Kita-Bedarfsplan im Stadtrat beschlossen – weitere Anstrengungen zur Erhöhungen der Kapazität notwendig

In der letzten Stadtratssitzung wurde der Kita-Bedarfsplan 2009/2010 beschlossen. Dieser weist nunmehr Plätze für 7.900 Kinder aus. Seit 1997/98 steigt der Bedarf an Plätzen kontinuierlich an. Damals waren es noch 4.718 Plätze. Im Vergleich zum letzten Jahr werden 50 Plätze mehr für Kinder unter 2 Jahren geplant. Stadtrat Michael Panse erläutert dazu: „Die 96 Kitas in Erfurt sind ausgelastet und der Bedarf wird mit der Absenkung des Rechtsanspruchs auf Kinder ab dem 1. Geburtstag weiter steigen. Ihre Kapazitäten können zur Betreuung von unter 2- jährigen Kindern insgesamt 22 der Kitas noch erhöhen und 21 Kitas für mehr Plätze bei den 2-3 jährigen Kindern. Um dies zu erreichen, müssen fachliche, bauliche und finanzielle Voraussetzungen geschaffen werden. Ab dem 1. August wird das Land zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Personalsituation der unter 3 jährigen Kinder bereitstellen. Die Landeshauptstadt Erfurt erhält dazu 380.000 €. Damit können zusätzlich 18 Personalstellen (VbE) finanziert werden. Ab dem 1. Januar 2010 erhält Erfurt dann rund 1 Million Euro zusätzlich. Dies ist ein erster wichtiger Schritt zur Verbesserung der Betreuungssituation. Erhebliche Anstrengungen werden wir in Erfurt unternehmen müssen, wenn tatsächlich bis 2012 alle Kitas generalsaniert oder neu gebaut sein sollen.“ Die derzeit im Investitionshaushalt der Stadt Erfurt eingestellten Haushaltsmittel müssen angesichts des immensen Investitionsbedarfes dazu deutlich erhöht werden. Zu den Perspektiven erläuterte der Jugendhilfeausschussvorsitzende Michael Panse abschließend: „Wenn wir die Wahlmöglichkeiten und die Wohnortnähe als Maßstab ansetzen, werden wir auch neue Einrichtungen und Erweiterungen brauchen. Ich freue mich über die heute erfolgte Einweihung des Erweiterungsbaus bei den „Marbacher Lausbuben“ mit 20 zusätzlichen Plätzen. Im nächsten Jahr wollen auch drei Erfurter Unternehmen mit eigenen Kapazitäten ans „Kita-Netz“ gehen. Den bereits bestehenden Kooperationsmodellen von IKEA und dem Helios-Klinikum folgen dann EON, die KOWO und die Aufbaubank.“

Mangel an Krippenplätzen in Erfurt

Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Schon zu Beginn des neuen Kindergartenjahres reichen die Krippen- und Tagespflegeplätze für unter 2-jährige Kinder in der Landeshauptstadt nicht mehr aus. Für die CDU-Fraktion ist dies besorgniserregend, da immer häufiger junge Eltern darüber klagen, dass sie trotz Anspruchsberechtigung keinen Platz erhalten. CDU-Stadtrat Michael Panse erläutert dazu: „Der erst am 9. Juli 2008 kurz vor der Sommerpause beschlossene Kindertagesstättenbedarfsplan platzt jetzt schon aus allen Nähten. Die vom Stadtrat beschlossenen 590 Plätze in Krippen, Tagespflege und Kindertagesstätten reichen für die Kinder unter zwei Jahren nicht aus, darauf haben wir schon vor zwei Monaten hingewiesen. Für die CDU ist es nicht hinnehmbar, dass Eltern die eine Anspruchberechtigung gemäß Thüringer Kita-Gesetz haben und in Erfurt derzeit trotzdem keinen Platz erhalten. Mit einem Dringlichkeitsantrag wollen wir dieses Thema am kommenden Mittwoch auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen. Ich hoffe, dass auch die anderen Fraktionen der Aufnahme in die Tagesordnung zustimmen werden.“ Anspruchsberechtigt sind gemäß Thüringer KitaG unter anderem Eltern, die beide berufstätig, in Ausbildung oder Studium sind. Dies gilt selbstverständlich auch für Alleinerziehende. Derzeit sind allerdings in Erfurt alle Plätze belegt, so dass Eltern vom Jugendamt abgewiesen bzw. auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet werden. Panse erklärt dazu: „Verstärkt nutzen derzeit Eltern die Möglichkeit nach dem Bezug des Bundeselterngeldes wieder in das Erwerbsleben einzusteigen. Neben den gestiegenen Geburtszahlen ist dies der Hauptgrund, warum die Platzkapazitäten nicht ausreichen. Die CDU will ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen. Deshalb müssen schnell zusätzliche Plätze geschaffen werden. Kurzfristig könnten bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen neue Kleinkindgruppen geschaffen werden. Das Jugendamt soll uns dazu am Mittwoch im Jugendhilfeausschuss Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Gegebenenfalls entstehender zusätzlicher Finanzbedarf kann nach Auffassung der CDU im Nachtragshaushalt abgesichert werden.“ Der Jugendhilfeausschuss tagt am Mittwoch, dem 3. September 2008, in öffentlicher Sitzung, ab 17.00 Uhr im Ratssitzungssaal. Interessierte Eltern, die derzeit Probleme mit Krippen- und Tagespflegeplätzen haben, können an der Sitzung als Gäste teilnehmen.

Zitat § 2 ThürKitaG:

Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung nach § 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfordern