Tagespflegemütter und Eltern können auf Besserung hoffen

Kita Alach (29)
Verbesserungen in den Kitas sollen schnell wirken
In der gestrigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde der Dringlichkeitsantrag der CDU zum neuen Kita-Gesetz und zur Vergütung der Tagespflegemütter umfänglich beraten. Bereits mit der Stellungnahme der Jugendamtsverwaltung wurde deutlich, dass ein Kompromiss im Interesse beider Seiten, der Tagespflegemütter und der Eltern gefunden werden muss. Der drohenden Rechtsunsicherheit will das Jugendamt mit einer Erhöhung der Vergütung für die Tagespflegemütter auf 470 Euro pro Kind/Monat und einer Absenkung der Höchstgebühren für Eltern bei der Tagespflege von 340 auf 200 Euro begegnen. Die dazu notwendigen Stadtratsvorlagen befinden sich noch in der Ämterabstimmung, so dass sie voraussichtlich erst im August oder September (Vergütung der Tagespflegemütter) im Stadtrat beraten und rückwirkend ab 1. August in Kraft gesetzt würden. Die neue Gebührenordnung wird sich hingegen wohl noch bis Ende des Jahres hinziehen. Aber auch da erklärte der Jugendamtsleiter Winklmann gestern Abend würden die unangemessenen Höchstbeträge bereits ab August „gekappt“, das heißt auf deutlich niedrigere Höchstbeträge begrenzt um Rechtssicherheit herzustellen. Derzeit müssen Eltern für einen Ganztagspflegeplatz bis zu 340 Euro, Ganztagskitaplatz bis zu 280 Euro und einen Krippenplatz bis zu 560 Euro bezahlen. Zusammen mit den ab August erhöhten Landeszuschüssen sind dabei etliche Plätze, insbesondere bei freien Trägern „überbezahlt“. Diese rechtswidrige Situation muss korrigiert werden. Eine lebhafte Diskussion gab es ausgelöst durch unseren Antrag gestern auch zur Personalsituation in den Kitas ab 1.8.2010. Dazu erläuterte der Amtsleiter, dass die Träger nicht ausreichend Personal zum 1.8. hätten und deshalb die Erhöhung des Personalschlüssels erst zum 1.9. in Kraft treten sollen. Die von ihm behauptete „Freiwilligkeit für die Umsetzung“ bzw. Übergangsfristen gibt es aber gar nicht. Wenn freie Träger das Personal haben (viele haben es glücklicherweise) sollen und müssen sie das Gesetz bereits ab 1.8. umsetzen. Träger die mit der „Zuteilung“ des erhöhten Personalschlüssels durch das Jugendamt nicht einverstanden sind sollten sich an unsere Fraktionsgeschäftsstelle wenden, wir werden auf die Umsetzung der gestrigen Zusage bestehen! In der August-Sitzung des Jugendhilfeausschusses soll es anknüpfend an unseren Antrag einen  umfänglichen Bericht zur Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes geben. Wir haben also mit unserem Antrag erreicht, dass sowohl Eltern, als auch Tagespflegemütter und Kita-Träger etwas klarer in die Zukunft blicken können und die Verbesserungen durch das Kita-Gesetz des Landes auch in den Einrichtungen zeitnah ankommen. Schade finde ich es nur, dass man mit solchen Anträgen die Vewaltung immer erst zu „jagen tragen muss“. Aber das ist ja auch eine unserer Aufgaben als Stadträte. 😉  In seiner Stellungnahme zum CDU-Antrag erklärte der Erfurter Jugendamtsleiter gestern Abend:

Vergütung der Tagesmütter

Stellungnahme zur Drucksache 1113/10

1. Eine Erhöhung der Pauschalen für Tagespflegepersonen ist bereits zum 01.08.2010 vorgesehen. Ein entsprechender Entwurf liegt im Jugendamt vor. Der erhöhte Pauschbetrag sieht eine Vergütung in der Kindertagespflege von mtl. 470,00 EUR je Kind vor. Dies würde gegenüber der jetzigen Pauschale eine Erhöhung von 36,00 EUR oder 8,3 % betragen. Die vom Land Thüringen empfohlene Pauschale beträgt derzeit 367,00 EUR.

Neben dieser Pauschale werden für die Tagespflegepersonen Bejträge zur -Kranken-und Pflegeversicherung (mtl. ca. 70,00 EUR), -Rentenversicherung (mtl. ca. 40,00 EUR) und -Unfallversicherung Uährl. ca. 72,00 EUR) übernommen. Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass Tagespflegepersonen im Einzelfall auch Einkommenssteuer zu entrichten haben. . r

Eine Erhöhung der Pauschale auf mtl. 590,00 EUR halten wir derzeit auch mit Blick auf die Landesempfehlungen für nicht angebracht. Außerdem ist vorgesehen die Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab dem 01.01.2011 auf 200,00 EUR mtl. zu begrenzen. Damit würden keine Mehreinnahmen den Ausgaben gegenüber stehen.

2. Eine Berichterstattung zum Bearbeitungsstand einer neuen Entgeltordnung ist jederzeit möglich.

3. Eine Berichterstattung zum neuen KitaG ist ebenfalls in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im August 2010 möglich.

Erfurt, 02.06.2010

gez. Winklmann Amtsleiter