Mit dem Kopf vor die Wand…

Elternprotest vor dem Rathaus
Elternprotest vor dem Rathaus
Wahrscheinlich dauert es noch etwas bis sich der Lerneffekt bei unserem Oberbürgermeister einstellt und bis dahin wird er sich noch einige Beulen einfangen. Heute sind wieder einige hinzu gekommen. Die von ihm geplante Erhöhung der Kita-Elterngebühren entwickelt sich zu einem ähnlichen Drama wie vor drei Jahren. Bereits 2013 wollte der OB den Eltern das Fell kräftig über die Ohren ziehen. Damals scheiterte er am energischen Protest der Eltern vor dem Rathaus und daran, dass ihm zumindest Teile der SPD und der Linken „von Bord“ gingen. Im Ergebnis der Demonstrationen von 2013 räumte er öffentlich Kommunikationsfehler ein und gelobte daraus gelernt zu haben. Künftige Gebührenentscheidungen sollten nur nach intensivem Dialog mit den Elternvertretern stattfinden. 2015 trat eine neue Gebührensatzung in Kraft. Diese enthielt eine Revisionsklausel. Daran anknüpfend entwickelte der Fachbereich der Bürgermeisterin in den letzten Monaten klammheimlich eine neue Gebührensatzung, die nun der OB als Drucksache in den Stadtrat einbrachte. Zwei Millionen Euro will er ab 2017 den Eltern mehr aus der Tasche ziehen. Dagegen formierte sich berechtigter Protest, der mit der heutigen Demonstration vor dem Rathaus einen ersten Höhepunkt erlebte. Eingeladen waren Vertreter der Fraktionen und der Oberbürgermeister um ihre Positionen zu erläutern. Der OB drückte sich um die Teilnahme und schickte stattdessen seine Finanzbeigeordnete als Prellbock. Vertreten waren hingegen alle Fraktionen. Für die CDU-Stadtratsfraktion fiel es mir leicht als Fraktionsvorsitzender zu erklären für was wir stehen. Bei unseren Mitbewerbern ist das schon etwas schwieriger. Zwar beeilten sich die jeweiligen sozial- bzw. familienpolitisch engagierten Vertreter zu erklären, dass sie die Vorlage ablehnen, aber ob dies tatsächlich Bestand hat müssen wir noch abwarten. Keiner der Kollegen Fraktionsvorsitzenden erklärte sich bisher für seine Fraktion und selbst die Stellvertreter sind auf Tauchgang. Für die CDU gibt es drei Forderungen: 1. Der Oberbürgermeister soll seine Vorlage umgehend und ohne Vorbedingungen zurück ziehen, 2. er soll sich dem Dialog mit den Eltern stellen und 3. er soll verbindlich, gemeinsam mit seinen rot-rot-grünen Landespolitikerkollegen erklären, wann der Einstieg in die Gebührenfreiheit beginnt und dass bis dahin keine Erhöhungen stattfinden. Letzteres ist deshalb von Bedeutung, weil Rot-Rot-Grün seit Jahren verkündet, dies tun zu wollen und es bis jetzt pure Ankündigungsrhetorik ist. Ein Stadträtin und Landtagsabgeordnete verschob das Realisierungsziel unter den Buh-Rufen der Eltern heute auf den Doppelhaushalt 2018/2019. In Berlin, einer Stadt in der finanzpolitisch auch nur selten die Sonne scheint (arm aber sexy) hat gerade die CDU-SPD-Regierungskoalition vorgemacht wie es geht. Ab August 2016 sind dort vier Kita-Jahre kostenfrei. Ab 2017 fünf und ab 2018 bezahlen die Eltern generell keine Kita-Gebühren mehr. Ich bin froh, dass die Erfurter Eltern wachsam sind. Die CDU-Stadtratsfraktion wird ihr Anliegen auch in Zukunft vorbehaltlos unterstützen. Bilder der Demo

Diskussion um beitragsfreies Kita-Jahr

Heute Thema in der TLZ
Heute Thema in der TLZ
Vermutlich wird es ausgehen wie das „Hornberger Schießen“, wo etwas mit großem Getöse angekündigt wurde und nichts dabei heraus gekommen ist. Das beitragsfreie Kita-Jahr wird einmal wieder diskutiert – eigentlich hinter verschlossenen Ministeriumstüren, aber die sind ja nicht ganz so dicht. Heute war in der TLZ ein umfänglicher Beitrag zum Thema zu lesen und darin wurden sowohl Summen aus einem Ministeriumspapier zitiert, als auch der um das beitragsfreie Jahr entstandene politische Streit. Die Grünen waren eigentlich dagegen, fügten sich aber den Koalitionswünschen. Zwischen Linken und SPD gab es Streit, ob das erste oder das letzte Kita-Jahr sinnvoller sei. Am Ende wurde sich im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün auf das erste Jahr festgelegt und genau dies gerät jetzt ins Wanken. Zur Erinnerung: zunächst wurde das Landeserziehungsgeld abgeschafft (mit dem das Projekt eigentlich gegenfinanziert werden sollte). Dann wurde das beitragsfreie Jahr auf später verschoben (Ministerpräsident Ramelow stellte das Jahr 2018 in Aussicht). Jetzt erschreckt man vor den berechneten Summen die von 26 – 81 Millionen Euro jährlich reichen. Die Einsparung des Betreuungsgeldes bringt allerdings nur 20 Millionen. Die CDU war bezüglich eines beitragsfreien Jahres immer skeptisch. Ich habe schon vor Jahren im Landtag erklärt, dass dies nicht unser vorrangiges Ziel sein sollte. Kann man machen, muss man aber nicht. Zuvor müsste klar sein, dass die Betreuungsschlüssel bedarfsgerecht angepasst sind und insgesamt verträgliche Gebühren geschaffen wurden. Danach ist ein Einstieg in die Gebührenfreiheit sinnvoll, wenn das Geld da ist, ist es „nice to have“. Allerdings macht auch dann nur das erste Jahr Sinn. Im letzten Kita-Jahr besuchen 96 Prozent der Thüringer Kinder eine Kita. Nicht klar ist, wie man mit Rückstellungen oder vorzeitigem Wechsel in die Schule umgeht und welchen Lenkungszweck das Ganze eigentlich noch erfüllen soll. Zudem bezahlen die Eltern vorher Gebühren und danach im Hort auch wieder. Beim ersten Kita-Jahr könnten die Eltern einen Gutschein bekommen, den sie einsetzen wenn ihr Kind die ersten 12 Monate eine Kita besucht (also egal ob mit 1 Jahr oder mit 3 Jahren). Dies würde den Einstieg erleichtern – auch finanziell. Meist arbeiten die jungen Mütter oder Väter in dieser Lebensphase verkürzt oder in Teilzeit und das Familieneinkommen ist entsprechend niedriger. Sie könnte die Unterstützung brauchen und trotzdem selbst entscheiden ab wann ihre Kinder einen Einrichtungsplatz nutzen. Die Betreuungsscheine könnten dann von den Kita-Träger abgerechnet werden – fertig. Allerdings kostest dies und dies haben die Koalitionäre bei ihre Ankündigungsrethorik offensichtlich nur wenig bedacht. Ein weiterer Punkt führt zu Fragen an die Linke. Mit einer Beitragsfreiheit würden natürlich nur die Eltern entlastet, die Beitrag bezahlen. Ich finde dies richtig, die Linke aber eigentlich nicht. Gerade für Eltern mit mittleren und höheren Einkommen haben sie in der Vergangenheit die Gebühren nach oben getrieben (siehe Erfurt), um damit das untere Drittel entlasten zu können. Letzter bezahlen gar nichts oder nur relativ wenig, hätten also von einer Beitragsbefreiung nichts. Zutreffend schreibt daher Elmar Otto heute in der TLZ: „Es werden Wohltaten verteilt, ohne damit einen Effekt zu erzielen.“ Die Diskussion wird weiter gehen! Ich glaube wie eingangs geschrieben: Es wird ausgehen wie das Hornberger Schießen.

Diskussion um den Kita-Rechtsanspruch für Flüchtlingskinder

Wenn sie denn in der Kita sind...
Wenn sie denn in der Kita sind…
Plätze in Erfurter Kitas sind Mangelware. Seit Jahren ist dies bekannt und genauso lange drängt die CDU-Stadtratsfraktion die Verwaltung diesen Missstand zu beseitigen. Zuwenig Geld für Kita-Sanierung und die Verzögerung bei notwendigen Neubauten führen dazu, dass dieses Problem immer noch ungelöst ist. Bei der bundesweiten Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz (ab dem 1. Geburtstag) gab es schon einmal einen Schub an Kindern in die Einrichtungen. Geburtenstärkere Jahrgänge gibt es zudem immer noch und nun kommen auch die Flüchtlingskinder hinzu. Von der Platzkapazität ist Erfurt darauf nicht vorbereitet. Mit Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 29.2.2016 wurde per Allgemeinverfügung den Kommunen mitgeteilt, dass sie die Platzzahl um 5 Prozent für Flüchtlingskinder erhöhen dürfen. Auf dieser Basis wurde die Kapazität der Erfurter Kitas um 400 Plätze von derzeit 9.700 Plätzen auf rund 1.100 Plätze erhöht. Theoretisch sollten damit genügend Plätze da sein. Praktisch tritt das Erfurter Jugendamt jedoch gleich wieder auf die Bremse. Per Rundschreiben wurde Anfang dieser Woche den Einrichtungen und den Trägern mitgeteilt, dass nach Auffassung des Jugendamtes ein Kita-Betreuungsanspruch in Erfurt erst nach drei Monaten Aufenthalt entstehen würde. Ich halte dies für eine sehr gewagte Interpretation des § 2 Thüringer KitaG, aus dem sich der Rechtsanspruch ableitet. ThürKitaG § 2 Anspruch auf Kindertagesbetreuung „Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Der Anspruch umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von zehn Stunden; er soll in der Regel sechs Monate vor der beabsichtigten Aufnahme in die Kindertageseinrichtung gegenüber der Wohnsitzgemeinde geltend gemacht werden. Zur Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf können längere Betreuungszeiten bis zu zwölf Stunden vereinbart werden; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Der Anspruch auf Betreuung in Kindertagespflege bleibt unberührt. Für Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten.“ Das zuständige Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat daraus ableitend eine sehr klare Position: „Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in eine Anschlussunterkunft kommt der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zum Tragen, wenn es das erste Lebensjahr vollendet hat. Hierzu hat sich die Bundesregierung bereits am 22. Oktober 1996 in Beantwortung einer Kleinen Anfrage geäußert, die nach wie vor der geltenden Rechtslage entspricht: „Nach § 6 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – können Ausländer Leistungen nach diesem Buch nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Andererseits wird – im Gegensatz zur Anspruchsberechtigung auf kindbezogene Sozialleistungen – nicht vorausgesetzt, dass Ausländer im Besitze einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis sein müssen (§ 1 a Satz 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes, § 1 Abs. 2 a des Unterhaltsvorschußgesetzes). Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, daß ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht bereits deshalb ausgeschlossen wird, weil im Einzelfall nicht eine Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung, sondern – wie bei Asylbewerbern – nur eine Aufenthaltsgestattung erteilt wird. Dies bedeutet, daß im Einzelfall auch Asylbewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben können und ihren Kindern der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zustehen kann. Nach der Definition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 SGB I, die für das Achte Buch Sozialgesetzbuch maßgeblich ist, müssen Umstände erkennbar sein, die erkennen lassen, daß der Aufenthalt nicht nur vorübergehend ist. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn im Anschluß an das Asylverfahren der Ausländer eine Duldung erhält. Solche Umstände werden ebenfalls dann anzunehmen sein, wenn Asylbewerber in das landesinterne Verteilungsverfahren kommen und infolgedessen die Aufnahmeeinrichtung verlassen und einer Gemeinde für die Dauer der Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen werden. In dieses Verteilungsverfahren kommen Asylbewerber, bei denen keine oder keine kurzfristige Entscheidung des Inhalts getroffen werden kann, daß der Asylantrag unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet ist, oder bei denen ein Abschiebungshindernis nach § 53 des Ausländergesetzes vorliegt. In diesen beiden Fällen ist ein gewöhnlicher Aufenthalt anzunehmen mit der Folge, daß ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht. Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung, der nach § 47 des Asylverfahrensgesetzes bis zu sechs Wochen, längstens jedoch drei Monate beträgt, dürfte jedoch nur ein vorübergehender sein. In diesen Fällen besteht kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieses Ergebnis ist sachgerecht. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch Kindern solcher Asylbewerber zuzuerkennen, deren Aufenthalt im Inland nur ein vorübergehender ist. Der Besuch des Kindergartens gehört nicht zu den Schutzmaßnahmen zur Abwehr einer Gefährdung für das Kindeswohl und setzt hinsichtlich seiner pädagogischen Eignung eine gewisse zeitliche Kontinuität der Inanspruchnahme voraus.“ Für den Umfang dieses Anspruchs gelten für Flüchtlingskinder dieselben Grundsätze wie für andere Kinder. Das bedeutet: Kinder aus Asylbewerberfamilien haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita bzw. in Kindertagespflege besteht, wenn die Familien aus der Erstaufnahmeeinrichtung in eine Anschlussunterkunft ziehen und damit einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen.“ Im Widerspruch dazu schreibt diesbezüglich aber das Erfurter Jugendamt mit Datum vom 10.3.2016: „Grundsätzlich tritt der Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz von geflüchteten Kindern erst nach einem Aufenthalt von mindestens 3 Monaten ein.“ Mich befremdet besonders die „Auslegung“ einer eigentlich klaren rechtlichen Situation. Jetzt wo es richtig eng wird, drückt man sich um den Rechtsanspruch und vernachlässigt die frühe Förderung von Kindern. Insbesondere Kinder die in diesem Jahr eingeschult werden, sollten nach meiner Meinung sofort einen Kita-Platz angeboten bekommen. Ich erwarte, dass die Stadt auch die Eltern über ihre Rechte informiert und ihnen hilft. Ich appelliere eindringlich an die Bürgermeisterin und Sozialbeigeordnete dieses Thema zur Chefsache zu machen und umgehend richtig zu stellen. Integration und Förderung (auch sprachlich) kann nur gelingen, wenn frühstmöglich damit begonnen wird.

Kita-Fachdiskussion

Neue Broschüre des Ministeriums für die Kitas
Neue Broschüre des Ministeriums für die Kitas
Einige Themen lassen einen nie los, bzw. holen einen immer wieder ein. Das Kita-Thema ist erfreulicherweise seit vielen Jahren dafür ein Beispiel. Über 10 Jahre ist es jetzt her, dass die damalige Landesregierung mit der Familienoffensive eine Diskussion in Gang gesetzt hat, die bis heute nachwirkt. Auch heute treffe ich noch regelmäßig in Gesprächsrunden Akteure aus der Zeit, mit denen ich als sozialpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion leidenschaftlich über die Novelierung des KitaG diskutiert habe. Elternvertretern, Leiterinnen von Kita-Einrichtungen aber auch viele der Kita-Fachberaterinnen erinnern sich noch an die Themen – und vielen hat wieder Aktualität. Um Personalschlüssel wird immer noch gerungen. Die Elterngebühren bzw. ein gebührenfreies Kita-Jahr steht auf der Wunschliste von Rot-Rot-Grün und auch die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen ist immer noch ein Thema. Hinzu gekommen ist die Frage, wie die Kitas mit den neuen Herausforderungen umgehen, die sich durch die Betreuung von Kindern mit Migrationshintergrund ergeben. Rechtlich ist die Sache klar – in dem Moment wo ihre Eltern aus der Erstaufnahmeeinrichtung in eine Gemeinschaftsunterkunft oder Einzelunterbringung wechseln haben die Kinder ab vollendetem erstem Lebensjahr einen Kita-Rechtsanspruch. Personell sind viele Kitas darauf nicht vorbereitet – andere Sprachen und andere Kulturkriese erschweren die Kommunikation mit den Kindern und Eltern erheblich oder machen sie sogar unmöglich. Sowohl in den Kommunen, als auch im Land wird deshalb viel über Brückenprojekte diskutiert. Heute habe ich dies mit den Kita-Fachberaterinnen aus ganz Thüringen getan und am Abend ging es mit dem Kita-Thema im Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt weiter. Fachlich ist es in Erfurt etwas leichter. Bei uns gab es auch schon früher Kinder mit Migrationshintergrund und Sprachdefiziten in Kitas. Die Stadt bezuschusst es auch finanziell wenn Kinder mit sprachlichem Förderbedarf in Kitas sind. In Erfurt gibt es eher ein Platz- (und Finanzproblem). Immer noch sind viele Kitas sanierungsbedürftig. Und immer noch fehlen Plätze. Per Allgemeinverfügung des Landes können zwar in allen Kitas die Kapazitäten um 5 Prozent erhöht werden, aber die übergroße Anzahl der Erfurter Kitas ist schon jetzt bis zum Rand voll. Rund 10.000 Kita-Plätze gibt es derzeit in Erfurt. Über 400 Plätze wurden jetzt für Kinder mit Migrationshintergrund neu geplant. Die Verwaltung schätzt aber ein, dass nur rund 150 – 200 Kinder das Angebot nutzen werden. Ich denke es ist gut und richtig, wenn Kinder frühzeitig in die Kitas gehen um sowohl sprachliche, als auch kulturelle Integration nicht erst in der Schule erfahren. Dazu muss ihnen der Zugang erleichtert werden – Brückenprojekte können dazu beitragen. Eine bemerkenswerte Zahl ist die Kita-Besuchsquote der Kinder ohne Migrationshintergrund. 97,2 Prozent der Kinder zwischen 3 – 6,5 Jahren besuchen eine Kita.

Gescheiterte Kita-Planung

Es wird enger in den Erfurter Kitas
Plätze in Erfurter Kitas sind schon seit vielen Jahren knapp. Regelmäßig führte dies zu Diskussionen im Jugendhilfeausschuss und im Stadtrat. Regelmäßig erklärten der Oberbürgermeister und die Sozialdezernentin, sie hätten das Problem im Griff, die Kitas würden bis 2012 (später 2015, noch später 2018, aktuell 2019) saniert und bedarfsgerecht erweitert. Sie haben es nicht im Griff und die aktuelle Zuwanderung von Flüchtlingsfamilien mit Kleinkindern zwingt die Stadt zum Offenbarungseid. In dieser Woche erklärte das links-geführte Bildungsministerium es gebe künftig Ausnahmeregelungen bezüglich der Kita-Standards. Bei einer Bund-Länder-Konferenz zur Kita-Situation benannte die Ministerin Erfurt als Beispiel für die Notwendigkeit der Aufweichung des KitaG. Dies befremdet deshalb, weil gerade die Linke für Kita-Standards gekämpft hat. Bereits vor Monaten hat die CDU-Stadtratsfraktion die Stadt gewarnt Kitas wie die Villa-3-Käse-hoch zu schließen. Die rot-rot-grüne Stadtratsmehrheit behauptete da noch, es gäbe genug Plätze in Erfurt. Geplant ist nun in Tateinheit von Stadt und Land eine Ausnahmeregelung, die es erlaubt bis zu 5 Prozent mehr Kinder in Kitas aufzunehmen, als es rechtlich vorgegeben ist. Da wo bisher 100 Kinder rein passen sollen künftig 105 Kinder sein. Dies gilt allerdings nur für Flüchtlingskinder. Dies irritiert insbesondere Eltern, die seit Jahren versuchen einen Platz in Wohnortnähe für ihre Kinder zu bekommen. Ihnen wurde immer wieder gesagt, dass die begrenzten Kapazitäten dies nicht erlauben. Die Sozialdezernentin bestätigte das geplante Verfahren am Donnerstag im Jugendhilfeausschuss. Fakt ist, dass das Eingeständnis des Kita-Versagens der Stadt Erfurt keine Lösung ist, solange daraus nicht die Schaffung neuer (zusätzlicher) folgt. Kapazitätserweiterung nennen Ministerium und Sozialdezernentin das Ganze. akt ist das damit keine neuen Kapazitäten geschaffen werden, sondern die Kinder zusammen rücken müssen! Die CDU wird dieses Thema aufgreifen. DPA-Meldung: http://m.welt.de/regionales/thueringen/article148484424/Kita-Betreuung-von-Fluechtlingskindern-unterstuetzen.html  

Entlastung des städtischen Haushalts durch Kita-Eltern

Viel Papier – aber wenig Tagesordnungspunkte
„Der Änderungsantrag führt zu einer Entlastung des städtischen Haushalts…. ….Dies wird durch die Verwaltung des Jugendamtes begrüßt.“ Ab dem 1.1.2016 steigen die Verpflegungskosten in den kommunalen Kitas auf 85 Euro und ab dem 1.9.2016 auf 98 Euro. So hat es heute der Jugendhilfeausschuss mit knapper Mehrheit von 6 Ja bei 5 Nein-Stimmen beschlossen. Der JHA folgte damit dem Änderungsvorschlag des Vorsitzenden Denny Möller (SPD), dem der Vorschlag des fachlich zuständigen Unterausschusses nicht weit genug ging. Nach langer Diskussion hatte der Unterausschuss einen moderateren Anstieg vorgeschlagen. Befremdlich ist dabei, dass die Empfehlungen eines Unterausschusses damit vom Tisch gefegt werden und Mehrbelastungen en passant den Kita-Eltern auf die Schultern gepackt werden. Die Vertreter der CDU-Fraktion haben gegen diese Erhöhung gestimmt und wir werden dies auch in der bevorstehenden Stadtratssitzung tun. Die Kita-Diskussion kam in der JHA noch zwei weitere Male auf. Etwas reumütig räumte die Beigeordnete ein, dass die Kita-Bedarfsplanung nicht korrekt erfolgte, weil die Personalschlüssel nicht gemäß KitaG aufgelistet worden. Meinen Hinweis dazu hatten sowohl die Verwaltung als auch der JHA-Vorsitzende als unbegründet zurück gewiesen. Das dieser Aussage folgende Prüfverfahren (Rechtsamt, Ministerium, Landesverwaltungsamt) belehrte sie schließlich eines Besseren. Die Personalbemessung wurde heute einrichtungsbezogen vorgelegt und wird künftig wieder Bestandteil der regulären Planungen sein. Zum Kita-Betreuungsanspruch für Flüchtlingskinder gab es seitens der Beigeordneten zwei Aussagen. Im Rahmen einer mit dem Ministerium ausgehandelten Allgemeinverfügung kann die Platzkapazität in den Kitas um 5 Prozent erhöht werden wenn auch der Personalschlüssel angepasst wird. Dies bedeutet da wo bis jetzt 100 Kinder rein gepasst haben, passen künftig 105 rein – also heißt es zusammen rutschen. Dies wird schwierig den Eltern zu erklären sein, deren Kinder teils sehr lange auf Wartelisten stehen und die jetzt dennoch nicht zum Zuge kommen. Der zweite Plan der Stadt scheiterte. ursprünglich wollte die Verwaltung vom Land die Zusage, dass ein Halbtagsbetreuungsangebot (möglicherweise auch in Gemeinschaftsunterkünften) für Flüchtlingskinder bereits als Erfüllung des Kitas-Rechtsanspruchs zählt. Dies hat das zuständige Ministerium verneint. Ich bin gespannt, wie die Verwaltung nun den immer stärker zu Tage tretenden Platzmangel in Kitas entgegen treten will. Frau Thierbach kündigte eine Überarbeitung des Kita-Bedarfsplanes an. Besser wäre es aber wenn sie endlich den Neubau von Kitas ankündigen würde!

Gekämpft und verloren…

Wird leider nicht fortgeschrieben…
Mit der Kita-Leiterin Grit Riedel
Charmolipi – mit diesem griechischen Wort für gleichzeitige Trauer und Freude lud die Kita „Villa 3-Käse-hoch“ gestern zum Sommer- bzw. Abschiedsfest ein. Für die Kinder war es ein wunderschönes buntes Fest. Die großen Leute verfolgten die Feier eher mit einem weinenden Auge. Über mehrere Jahre haben die Eltern gemeinsam mit den Erzieherinnen für den Fortbestand der Kita gekämpft – leider am Ende vergeblich. Es stand für die Stadtverwaltung von Anbeginn fest, dass die Kita geschlossen und die Villa perspektivisch verkauft werden soll. Rot-Rot-Grün wurde im Stadtrat schließlich zum Vollstrecker der Verwaltungspläne. Am 31.7.2015 wird die Kita für immer schließen. Über Jahre wurden den Argumenten der Eltern immer neue Bedenken und Versprechungen entgegengestellt. Sanierungs- und Brandschutzkosten wurden in astronomische Höhen „hochgerechnet“. Der Bedarf an Kita-Plätzen herunter gerechnet und den Eltern wurde versprochen, dass die Kita bis 2018 bleiben könne. Dazu gab es sogar Beschlüsse des Stadtrats und des Jugendhilfeausschusses. Allerdings wurden die nicht umgesetzt und von der Verwaltung wieder „kassiert“. Fakt ist, es fehlen Kita-Plätze insbesondere in diesem Planungsraum. Erfurt wird neue Kitas bauen müssen, dies haben wir gerade erst am Mittwoch im Stadtrat diskutiert. Die Kinder der Kita „Villa 3-Käse-hoch“ werden zwar zur Hälfte jetzt in die Schule kommen, aber zur anderen Hälfte auf vier Kitas aufgeteilt – ebenso wie die 8 Erzieherinnen. Es ist daher ausgesprochen ärgerlich, wie die Eltern belogen und hingehalten wurden. Oberbürgermeister Andreas Bausewein und der Jugendhilfeausschussvorsitzende Möller haben daran eine gewaltige Aktie. Im Stadtrat haben wir, die CDU-Stadtratsfraktion gemeinsam mit den Freien Wählern immer für die Villa gekämpft. Aber leider hat lediglich ein einzigen Stadtrat der links-link-grünen Koalition diesen Kampf unterstützt. Herzlich gedankt habe ich gestern dennoch den Elternvertretern und Erzieherinnen der Kita. Sie waren bei vielen Stadtratssitzungen auf der Tribüne des Rathauses und bei Demonstrationen davor. Die haben Stadtratsanfragen gestellt, Gutachten erarbeitet und Konzepte entwickelt. Unterstützung hatten sie dabei vom ersten Tag an von meinem Stadtratsfraktionskollegen Thomas Pfistner. Gestern konnten ich auch mit dem neuen Geschäftsbereichsleiter der Thepra (Träger der Kita) über Perspektiven der weiteren Zusammenarbeit reden. Den Kindern, Eltern und Erzieherinnen der Villa wünsche ich alles Gute. Auf dem Schild an der Eingangstür würden leider in diesem Jahr nicht nur die Schulanfänger stehen sondern alle Kinder und Erzieherinnen – leider werden keine neuen Schilder mehr hinzu kommen. Der Kita-Leiterin Grit Riedel habe ich gerne auch persönlich alles Gute für die Zukunft gewünscht. Sie hat ein tolles Team von Eltern und Erzieherinnen geführt. Artikel in der TA: http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Erfurter-Kaese-Knirpse-nehmen-Abschied-von-ihrer-Kita-877176630  

„Haushaltsergänzungsvorlagen“ im Stadtrat

 
Stein des Anstoßes
Während der Haushaltsberatungen flattern den Stadträten immer einmal wieder Drucksachen mit erheblicher Brisanz auf den Tisch. Diese sollen im Idealfall en passant den Stadtrat passieren oder zumindest hofft die Verwaltung, dass sie während dieser Zeit kein größeres Aufsehen erregen. Aktuell ist es die Drucksache 0938/15, die den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses letzte Woche zugeleitet wurde. In dieser bestätigt nun die Verwaltung, was die Spatzen schon von den Dächern des Rathauses pfiffen. Mit dieser Vorlage werden (falls sie vom Stadtrat beschlossen wird) die letzten Kita-Sanierungen auf das Jahr 2019 verschoben. Zur Erinnerung: Oberbürgermeister Bausewein hatte im Jahr 2006, also vor neun Jahren, einmal die Sanierung bis 2012 und dann bis 2015 und später bis 2018 versprochen. Ursächlich für das erneute Reißen der Kita-Latte ist, dass sowohl im letzten Jahr, als auch in diesem Jahr und auch in der mittelfristigen Finanzplanung Planung für 2016 nicht die Mittel bereitgestellt waren, die mit der letzten Drucksache 1320/14 vorgesehen waren:
  • im Haushaltsplan 2014 standen ursprünglich 6,2 Mio. – tatsächlich verbaut wurden hingegen nur 3,9 Mio. Euro,
  • vorgesehen waren ursprünglich 7,6 Millionen für 2015 – jetzt sind es laut HH-Entwurf nur noch 6,68 Mio. Euro,
  • 9,3 Millionen waren für 2016 einmal vorgesehen – jetzt sind es laut Drucksache 0938/15 nur noch 6,07 Mio. Euro
  • erst in der Planung für 2017 erreichen die Kita-Investitionen laut Drucksache mit 9,8 Millionen Euro wieder die ursprünglich geplante Höhe
Im Jahr 2018 sollen es 8,88 Mio. Euro sein, bevor 3,59 Mio. Euro das Programm 2019 beenden sollen (falls bis dahin kein wesentlicher neuer Sanierungsbedarf festgestellt wird). Ob dies tatsächlich bis 2019 zu schaffen ist, darf bezweifelt werden. Schließlich wurden bis jetzt alle Werte unterschritten und alle Planungen stehen zudem unter dem Haushaltsvorbehalt. Die CDU wird dieser Vorlage nicht zustimmen. Stattdessen werden wir auf die Einhaltung des bestehenden Sanierungsplanes drängen.

Halbzeit bei den Haushaltsanhörungen

Der Anhörungsfahrplan
Seit Montag laufen zum Haushaltsentwurf 2015 im Erfurter Stadtrat die (nichtöffentlichen) Anhörungen. Traditionsgemäß ist dies die Stunde der Klebezettel und Textmarker, die im 700 Seiten starken Haushaltsentwurf die offenen Fragen markieren. Neben den Mitgliedern des Finanzausschusses sind die jeweiligen Fachpolitiker bei dieses Anhörungen dabei, um im Stundentakt die Einzelbereiche des Haushalts durchzugehen. Mit dem Bereich des Hauptausschusses bzw. des OB-Bereichs wurde am Montag begonnen (die Mitarbeiterzahlen steigen auch in diesem Jahr wieder) und es folgte der Bauausschuss (für Gebäude-, Straßen- und Brückenunterhaltung fehlt das Geld). Gestern ging es mit dem Kulturbereich weiter, danach der Sozialausschuss und schließlich der Jugendhilfebereich. Während in den vergangenen Jahren bei den Anhörungen häufig die IST-Zahlen des letzten Jahres abgefragt wurden, um damit Rückschlüsse auf Veränderungen zu ziehen, ging es in diesem Jahr eher um grundsätzliche Fragen. Der Haushalt wurde von der Verwaltung so spät eingebracht, dass nicht nur die Abrechnung des letzten Jahres vorliegt, sondern auch das erste halbe Haushaltsjahr 2015 finanztechnisch gesehen vorbei ist. Viele Fragen bezogen sich daher auch darauf, was mit welcher Ermächtigung bis jetzt überhaupt gemacht wurde. Beim Jugendhilfebereich gab es, wie in den Vorjahren auch, eine Vielzahl an Fragen – viel Schatten und nur wenig Licht. Zu den Schattenseiten des Haushalts des Jugendamtes gehört der Bereich des Jugendförderplans und der Kitas. Beim Jugendförderplan hat die Verwaltung im HH-Entwurf rund 160.000 Euro gekürzt – ohne allerdings einen konkreten Änderungsvorschlag für den vom Stadtrat beschlossenen Plan vorzulegen. Dies wird noch für erheblichen Ärger sorgen – ebenso wie die Kita-Investitionen. Auf Nachfrage räumte die Verwaltung gestern erstmals ein, dass das Sanierungsziel für die Erfurter Kitas bis 2018 nicht zu halten sei. Bereits jetzt plant die Verwaltung, dass drei Kitas erst im Jahr 2019 fertig saniert werden. Für die Kita 28 in Frienstedt (700.000 Euro), Kita 54 in der Sofioter Straße (1,197 Mio. Euro) und Kita 71 der Lebenshilfe in der Ottostraße (1,7 Mio. Euro) stehen die notwendigen Haushaltsmittel erst 2019 bereit. Ob dies aber so kommt ist keineswegs sicher. Der Oberbürgermeister hat sein Kita-Sanierungsversprechen so oft gebrochen, dass er auch keine Hemmungen haben würde dies wieder zu tun. Ursprünglich hatte er den Erfurter Eltern versprochen, dass die Kitas 2012 fertig sind, dies später auf 2014 und noch später auf 2018 „korrigiert“. Der Haushalt enthält gerade im Kita-Bereich aber auch noch „Risiko-Potential“. Wenn die Streiks der Erzieherinnen erfolgreich enden (was ich ihnen ausdrücklich wünsche) werden zusätzliche Zahlungen von 2,3 bis 6 Millionen Euro allein für die Erzieherinnen im kommunalen Bereich im HH-Jahr 2015 fällig. Meine Frage, wie sich dies bei den freien Trägern auswirkt bliebt unbeantwortet und muss jetzt schriftlich nachgeliefert werden. Die Verwaltung konnte gestern weder sagen, wie hoch die Personalkosten der freien Träger, noch wer direkt nach Kommunaltarif bezahlt und auch nicht wie hoch die Elterngebühren und Verpflegungskosten sind. Etwas erfreuliches haben wir dann aber doch noch im HH-Entwurf gefunden. Mit Inkrafttreten des Haushalts (voraussichtlich im September 2015) soll die Vergütung für die Tagespflegemütter erhöht werden. Wir hatten dies bereits vor einem Jahr gefordert und jetzt wird es umgesetzt. Statt bisher 496,80 Euro je Kind/Monat sollen sie dann 546,80 Euro erhalten.

Kita-Diskussion beim MDR

Die Diskussionsteilnehmer beim MDR
Derzeit ist das Thema Kita wieder in aller Munde und es ist auch richtig, dass wir darüber sprechen, wie die Betreuung unserer Kinder besser gestaltet werden kann. Der MDR nahm sich gestern Abend ebenfalls dieses Themas an und diskutierte dazu in der Live-Sendung „Fakt ist…!“ in den Räumen des Landesfunkhauses Erfurt. Gerne war ich einmal wieder bei dieser Sendung im Publikum dabei, weil das Thema Kita auch für uns in der Kommunalpolitik derzeit ein dominierendes Thema ist. In Erfurt schlagen wir uns mit einem beträchtlichen Investitionsstau herum, dessen Ende trotz gegenteiliger Versprechungen von Rot-Rot-Grün noch immer nicht in Sicht ist. Gerade wurden im HH-Entwurf 2015 die Mittel im Vergleich zum ursprünglichen Plan reduziert. Darüber hinaus beschäftigen uns weiterhin die Kita-Gebühren – aktuell gerade das recht aufwendige Berechnungsverfahren und die Frage, wer wann und in welchem Umfang von Gebühren und Verpflegungskosten befreit werden soll. Zum Dritten wirken sich die gegenwärtigen Streiks in Erfurt zumindest auf die kommunalen Einrichtungen aus und die Forderung nach einer besseren Bezahlung der Erzieherinnen ist mehr als berechtigt. Berechtig ist allerdings auch die Frage, wer dies bezahlt. Jenas Bürgermeister und Dezernent Frank Schenker warf diese Frage gestern bei der Diskussionsrunde auf. Die Antwort von Margit Jung, MdL (Linke) lautete, man müsse den Bund stärker in die Pflicht nehmen und den Kommunen die Kita-Gelder zweckgebunden geben. Beides wird kurzfristig keine Lösung sein. Die Tarifgespräche finden jetzt statt und nicht in der Zukunft und egal wie die Einigung aussieht, höhere Gehälter müssten jetzt von den Kommunen bezahlt werden. Derzeit erhalten die Kommunen vom Land direkte Zuschüsse für die Kitas und darüber hinaus Gelder im KFA. Wenn sie künftig die Kita-Gelder direkt bekommen würde mit Sicherheit der KFA um diese Summe gekürzt und es wäre ihnen nicht geholfen. Die Qualität der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher lag der Berliner Kindheitsforscherin Susanne Viernickel besonders am Herzen. Sie warb für eine stärkere akademische Ausbildung von Erzieherinnen, um eine gesellschaftliche Aufwertung des Berufsstandes zu erreichen. Katrin Konrad, Vorsitzende des Verbandes Kinderreicher Familien betonte, dass auch Eltern, die ihre Kinder in den ersten drei Jahren zu Hause betreuen, Unterstützung verdient haben. sie kritisierte die von Rot-Rot-grün geplante Abschaffung des Landeserziehungsgeldes. Anika Diez aus Erfurt sprach sich vehement für die Abschaffung der Elterngebühren aus – leider wird dies aber sicher noch eine Weile dauern. Derzeit ist noch unklar wann und mit wie viel Geld das erste gebührenfreie Jahr geschaffen werden soll. Insgesamt war die Diskussionsrunde sehr sachlich, aber dafür auch mit wenig neuen Fakten. Es war dennoch richtig, dem Thema Kita die Sendezeit im MDR zu geben – denn auch dies gehört zur öffentlichen Wahrnehmung und Lobbyarbeit für die bessere Betreuung unserer Kinder. Wie dies dann in der kommunalen Praxis umgesetzt wird, werden wir heute Abend sehen. Dann ist im Rathaus die Anhörung des Haushalts zum Bereich Jugendhilfe und Kitas. Ich habe schon eine lange Liste an Fragen dazu. Mehr Informationen zum Thema: http://www.mdr.de/fakt-ist/verteilseite2196.html http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/a-z/sendung532708_letter-F_zc-33698ed5_zs-dea15b49.html