CDU-Fraktion fordert Fakten zur Kita-Situation statt Hinhaltetaktik

Große Anfrage zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat hat heute eine umfangreiche Anfrage zur Situation der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege zur Beantwortung des Oberbürgermeisters eingereicht. Die Betreuungssituation verbunden mit der Suche nach einem freien Kita-Platz ist angespannt und das Wunsch- und Wahlrecht für Eltern nach einer geeigneten Einrichtung ist weiterhin nicht umsetzbar. Die steigende Zahl von Geburten, die Erweiterung des Rechtsanspruchs, der Zuwachs junger Familien in Erfurt und der immer noch erhebliche Sanierungsbedarf erfordern Entscheidungen der Kommunalpolitik. Dazu erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat, Michael Panse: „Wir erwarten, dass der Oberbürgermeister umfänglich alle Fakten auf den Tisch legt. Die aktuelle Diskussion um den Sanierungsaufwand in Erfurter Kindertagesstätten und dem misslungenen Kitagebührensatzungssentwurf zeigt, wie wichtig es ist, umfängliche Informationen zu diesem Bereich aus der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.“ Die Anfrage an den Oberbürgermeister wurde in sechs umfassende Bereiche aufgeteilt: Einrichtungen, Personal, Gebührenfinanzierung, Gebäude- und Investitionen, Qualität der Betreuungsangebote und Entwicklung. Die Große Anfrage der CDU Fraktion im Wortlaut ist zu finden auf der Homepage der CDU-Fraktion unter: www.cdu-fraktion-erfurt.de bzw. unter dem diesbezüglichen Link

Geplante Elternbelastung muss verhindert werden

– CDU-Stadtratsfraktion lehnt Kita Entgeltordnung ab – Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat, Michael Panse, erklärt zum Entwurf der vom Oberbürgermeister vorgelegten Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege: „Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat wird definitiv den vorliegenden Entwurf der Entgeltordnung für Kindertagesstätten ablehnen. Wir halten diesen Entwurf für zutiefst unsozial und kontraproduktiv im Sinne der Förderung einer guten frühkindlichen Bildung. Sollte diese Entgeltordnung verabschiedet werden, müssen nahezu alle Eltern mit deutlichen Mehrkosten rechnen und es werden lediglich die Eltern, die über kein oder ein sehr niedriges Einkommen verfügen, gemäß Sozialgesetzbuch VIII von Gebühren befreit sein. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Engagement des Stadtelternbeirates und tausender Erfurter Bürgerinnen und Bürger gegen diesen geplanten Griff in die Taschen der Eltern“. Eine Online-Petition hat im Internet innerhalb weniger Tage bereits 5000 Unterzeichner gefunden und der Widerstand der Eltern formiert sich. „Wir fordern die koalitionstragenden Fraktionen von SPD, Linke und Grüne auf, sich ebenfalls gegen diese zutiefst unsoziale Satzung zu positionieren. Den Weg, den der Oberbürgermeister und seine Sozialbeigeordnete hier eingeschlagen haben, die Haushaltsdeckung auf Kosten der Familien und Kinder zu erreichen, wird von der CDU-Fraktion scharf kritisiert und abgelehnt“, erklärte der Fraktionsvorsitzende abschließend.

Kita-Gebühren sorgen für heiße Diskussionen

Zerbröckelte Kita-Politik des Oberbürgermeisters
Letzte Woche habe ich hier auf meiner Homepage über die geplante Kita-Abzocke in Erfurt berichtet und den Entwurf der neuen Gebührensatzung online gestellt. Das Erfurter Jugendamt musste zuvor nach einem Antrag der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss grob über die Pläne der Stadtverwaltung berichten (von sich aus hätten sie es nicht getan).  Seit der Entwurf der neuen Gebührensatzung vorliegt, sorgt er bei Eltern und Kita-Trägern für heiße Diskussionen. Bei Facebook hat sich eine Gruppe „Gegen überzogene Kita-Gebühren“ mit derzeit über 1.000 Mitgliedern gebildet, eine Online-Petition verzeichnet rasante Zuwächse bei den Unterzeichnern (aktuell schon über 3.400), der MDR und die Zeitungen (Furiose Aktion im Netz) berichten. In der kommenden Woche starten im Stadtrat die Anhörungen zum Haushaltsentwurf der Stadt Erfurt für das Jahr 2013. Die Gebührenerhöhungen bei den Kitas und Horten wurden als fiktive Einnahmen schon mal mit reingerechnet, obwohl der Stadtrat in beiden Fällen noch nicht einmal den Gebührenordnungsentwurf hat – ein ausgesprochen merkwürdiges Verfahren, was allerdings zum dilettantischen Umgang mit dem Haushalt passt. Insbesondere bei der Anhörung der Haushaltsbereiche Kitas und Schulen werde ich für die CDU-Fraktion daher den Finger in die Wunde legen. Zudem wird nun, je tiefer der Haushalt beleuchtet wird, deutlich, was sich sonst so noch darin (nicht) befindet, obwohl es öffentlichkeitswirksam versprochen war. Die Sanierung der maroden SBBS 6 hatte der Oberbürgermeister z.B. letztes Jahr angekündigt – er hat sich nicht daran gehalten. Die notwendigen 8 Millionen Euro zur Sanierung der Berufsschule flogen aus dem Haushaltsentwurf. Die Schulsporthalle Stotternheim ebenso und bei der Kita-Sanierung tut die Stadt (nach Aussage der Finanzbeigeordneten) nur das Nötigste, obwohl alle Erfurter Kitas nach Aussage des OB im Jahr 2012 fertig saniert seien sollten (später revidierte er sein Versprechen und kündigte 2014 an – aber auch da hat er die Eltern nur hingehalten). Es gibt mehrere Erfurter Kitas, die nur eine befristete Betriebserlaubnis haben und sich in einem maroden Zustand befinden (so wie der Eingangsbereich der Kita am Berliner Platz oben im Bild). Während in den meisten Kitas nun die Anhörung der Elternvertreter beginnt, ist der Stadtelternbeirat am Dienstag (ebenso wie die anderen Mitglieder der Arbeitsgruppe für eine einheitliche Gebührensatzung) zu einer nichtöffentlichen Beratung ins Jugendamt eingeladen. Alle Teilnehmer dieser AG wurden brüskiert, als der OB und seine linke Sozialbeigeordnete den gemeinsam erarbeiteten Entwurf vom Tisch fegten und die jetzt vorliegende Gebührenordnung ohne weitere Gespräche zur Beratungsgrundlage erklärten. Am Abend wird der Stadtelternbeirat im Ratssitzungssaal zu einer öffentlichen Sitzung mit den Eltern einladen. Ich werde gerne dabei um 19.15 Uhr im Podium mitdiskutieren. Für die Einbringung des Haushalts am 12. Juni hat die CDU-Fraktion in Abstimmung mit den Elternvertretern eine Demonstration auf dem Rathausvorplatz (wegen der Bauarbeiten neben dem Rathaus vor dem Siju) angemeldet. Vorsorglich haben wir dies auch schon für den 3. Juli getan, dann will Rot-Rot-Grün den Haushalt 2013 verabschieden. Wir werden in jedem Fall gegen die neue Gebührenordnung votieren, schon die bestehende (von Rot-Rot gegen die Stimmen von CDU und Grünen 2008 verabschiedet) ist ungerecht. Den dreisten Griff in die Taschen der Eltern verurteilen wir. Aktuell suchen die Parteien der Rot-Rot-Grünen Koalitionsmehrheit noch nach ihrer Position. Die Linken gingen jetzt vorsichtig auf Distanz zum OB und zur linken Beigeordneten. Die SPD hingegen eiert hingegen noch rum und die Grünen sind ersteinmal argumentativ abgetaucht. Mal sehen wie sich das entwickelt!.

Kita-Abzocke in Erfurt

Zum schlimmen baulichen Zustand etlicher Kitas gesellt sich jetzt der Griff in die Taschen der Eltern
Der Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters für das Jahr 2013 liegt auf dem Tisch des Stadtrats und darin verbergen sich erhebliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass die angepeilte Erhöhung der Kita-, Krippen- und Hortgebühren für heftige Diskussionen sorgen wird. Aus dem Haushaltsentwurf lässt sich die vom Oberbürgermeister und seiner linken Beigeordneten vorgesehene Gebührenerhöhung nur zwischen den Zeilen lesen. Bei den Elterngebühren in den kommunalen Kitas sollen die Eltern 144.000 Euro und rund 500.000 Euro bei Krippengebühren mehr bezahlen. Dies sind allerdings nur die kommunalen Einrichtungen und es ist nur der Berechnungszeitraum vom 1. August bis 31.12. kalkuliert (ab dem 1.8. könnte erst eine neue Kita-Gebührenordnung in Kraft treten). Es ist also anzunehmen, dass der Griff in die Taschen der Eltern tiefer und dreister ausfallen wird. Ich gehe davon aus, dass die Erfurter Eltern nach Bauseweins und Thierbachs Planungen mit etwa 2 Millionen Euro/jährlich an der Haushaltssanierung beteiligt werden sollen. Am Montag wurde den Vetretern des Stadtelternbeirates der Entwurf der neuen Kita-Gebührenordnung übergeben und den Kita-Träger zugeschickt. Dieser Entwurf (nachfolgend im Wortlaut abgedruckt) sieht vor, dass die Gebühren für Krippen auf 600 Euro/Platz, für Tagespflege auf 490 Euro/Platz und Kita auf 400 Euro/Platz steigen sollen. Bereits jetzt liegt Erfurt schon mit 280 Euro für einen Kita-Platz und 560 Euro für einen Krippenplatz deutschlandweit an der Spitze. Der Gebührenentwurf wurde aber weder dem zuständigen Jugendhilfeausschuss noch den Stadträten zugeleitet. Nachdem ich gestern von Kita-Trägern auf das Thema angesprochen wurde und den Entwurf erhielt, habe ich heute Namens der CDU-Stadtratsfraktion in Dringlichkeit auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen lassen und eine Stellungnahme der Verwaltung eingefordert. Weder die zuständige Beigeordnete noch der Jugendamtsleiter waren beim Jugendhilfeausschuss, aber dennoch berichtete ein Vertreter des Jugendamt Bemerkenswertes. Zur Vereinheitlichung der Erfurter Kita-Gebührenordnung bei den kommunalen Einrichtungen und den freien Trägern gab es eine Arbeitsgruppe, an der auch der Stadtelternbeirat beteiligt war. Das von dieser Gruppe vorgeschlagene Konsenspapier wurde aber von der Verwaltung nicht akzeptiert und seitens der Verwaltungsspitze ein eigener Entwurf erarbeitet, der mit Niemanden außer der Verwaltungsspitze abgestimmt wurde. Dieser Entwurf sei nun ein Beratungsvorschlag – wird zumindest behauptet. Dass dies unwahr ist und stattdessen die hohen Gebühren das Ziel sind, wurde bei der Beantwortung meiner Nachfrage zu dem Thema deutlich. Bereits vor Wochen wurden die Gebühreneinnahmen im Haushalt auf Basis des Verwaltungsvorschlags kalkuliert, musste das Jugendamt einräumen. Es geht nun also nur noch darum, diese Kita-Abzocke der Eltern möglichst schnell durch den Stadtrat zu peitschen! Die CDU-Stadratsfraktion wird dieses Thema zu einem zentralen Punkt der Haushaltsdiskussion machen. Der dreiste Griff in die Taschen der Eltern wird zu einer sozialen Entmischung in den Kitas führen und er wird dazu führen, dass weniger Kinder einen Kita-Platz nutzen werden. Andreas Bausewein hat einst versprochen die Kita-Gebühren abzuschaffen. Er hat dabei genauso gelogen, wie bei seiner Ankündigung die Kitas in Erfurt bis 2012 zu sanieren. Der Haushaltsentwurf 2013 dokumentiert das Versagen im Kita-Bereich. Viele marode Kitas werden auch 2013 nicht in Ordnung gebracht und die Eltern werden nicht entlastet sondern belastet.   Entwurf Stand 13.05.2013 Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege  Auf der Grundlage der  §§ 22, 23, 24 und 90 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), des § 20 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.02.2009 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 09.09.2010 (GVBl. S. 291) und der §§ 2, 18 und 26 Abs. 2 Nr. 10, 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2011 (GVBl. S. 531) hat der Erfurter Stadtrat in seiner Sitzung am …………..2013 die folgende Entgeltordnung beschlossen:  1. Grundsätze 1.1    Die Entgeltordnung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und Kindertagespflege der Landeshauptstadt Erfurt und bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft durch die Stadt.  1.2    Das Betreuungsverhältnis wird privatrechtlich ausgestaltet. Dazu schließt die Stadtverwaltung mit den jeweils Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag. Der Betreuungsvertrag enthält die detaillierten Regelungen zur konkreten Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, insbesondere zur Einkommensermittlung und zu den Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten. 1.3    Die Höhe des Elternentgelts beträgt bei der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren in einer Kindertageseinrichtung monatlich 600,00 EUR, bei der Betreuung von Kindern ab 2 Jahren in Kindertageseinrichtungen monatlich 400,00 EUR. Die Höhe des Eltern­entgelts beträgt in der Kindertagespflege, unabhängig vom Alter des Kindes, monatlich 490,00 EUR.  1.4    Auf Antrag der Eltern kann das Entgelt ermäßig oder erlassen werden. Die Ermäßigung oder Erlass richtet sich nach dem Betreuungsalter, dem Betreuungsumfang und dem Einkommen gem. Ziff. 2 und 3 dieser Entgeltordnung.  2. Einkommen 2.1    Als Einkommen gelten alle monatlichen Bruttoeinkünfte der Familie (Erziehungsberechtigte und ihre im selben Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder). Soweit andere Einkommen erzielt werden, sind diese auf monatliche Bruttoeinkünfte umzurechnen. Ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten oder Einkünften der Erziehungsberechtigten untereinander ist ausgeschlossen. 2.2    Ausgenommen vom Einkommen sind das Kindergeld und das Thüringer Erziehungsgeld. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird in Höhe des Mindestbetrages (nach § 2 Abs. 5 BEEG i. H. v. 300 EUR bzw. nach § 6 BEEG i.H.v. 150 EUR) sowie des Erhöhungsbetrages bei Mehrlingsgeburten (§ 2 Abs. 6 BEEG) ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt. 2.3    Vom Einkommen sind folgende Pauschalbeträge abzusetzen:  
bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 40 v.H.

 

bei Beamtenbezügen 25 v.H.

 

bei Einkünften, die entweder nur steuer- oder nur sozialversicherungspflichtig sind 30 v.H.

 

bei Einkünften, die weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig sind 5 v.H.

 

 Das um die Pauschalabzüge bereinigte Einkommen bleibt bei einem Kind bis zu einer Höhe von 1.200 EUR außer Betracht.  2.4    Das bereinigte Einkommen der Erziehungsberechtigten ist ab dem zweiten oder mehr kindergeldberechtigten Kindern um jeweils 500,00 EUR monatlich je Kind zu reduzieren. Berücksichtigt werden das zweite und alle weiteren Kinder, für die die Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben.  2.5    Unterhaltszahlungen können bis zum gesetzlich vorgesehenen Umfang vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, wenn sie auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen und tatsächlich gezahlt werden.  3. Bemessung des ermäßigten Elternentgelts 3.1    Die Höhe des ermäßigten Entgeltes beträgt
  • für Kinder unter zwei Jahren 20% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder ab zwei Jahren 15% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder in Tagespflege 20 % des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
      Das ermäßigte Elternentgelt wird längstens für 12 Monate festgesetzt. Nach Ablauf erfolgt eine erneute Überprüfung der Einkommensverhältnisse. 3.2    Die Änderung des Einkommens (Minderung oder Erhöhung) von 5 v. H. oder mehr sind durch die Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Das zu zahlende Entgelt ändert sich ab dem Zeitpunkt des Eintritts der geänderten Verhältnisse. 3.3    Das Elternentgelt bei einer Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden) beträgt 75 v. H. des Entgelts das für eine Ganztagsbetreuung zu zahlen ist. 3.4    Beträgt das nach dieser Entgeltordnung bereinigte monatliche Einkommen weniger als 50 EUR, wird kein Entgelt erhoben. 3.5    Das Elternentgelt wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. 3.6    Für eine tageweise Betreuung sind 5 v. H. des Elternentgelts nach Ziffer 1.3 pro Tag zu entrichten. Für eine stundenweise Betreuung ist ein Elternentgelt von 3,00 EUR je angefangene Stunde zu entrichten. 3.7    Sofern von den Erziehungsberechtigten der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt vorgelegt wird, erfolgt für die Dauer der Gültigkeit des Ausweises eine Befreiung von der Zahlungspflicht des Elternentgelts. 4. Verpflegung Für die Verpflegung des Kindes in der Kindertageseinrichtung werden zusätzlich zu den Elternentgelten Verpflegungsentgelte erhoben. Die Höhe dieser Entgelte wird von den jeweiligen Trägern im Einzelfall festgelegt. Für die kommunalen Einrichtungen gelten die Verpflegungsentgelte in der Anlage 1. 5 . Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft. gez. Oberbürgermeister  

Kita-Sanierungskonzept muss umgehend vorgelegt werden

Dringender Sanierungsbedarf in Kita „Spatzennest am Park“ Der Arbeitskreis Jugendhilfe der CDU-Fraktion hat am Donnerstag die Kita „Spatzennest am Park“ in der Berliner-Straße besucht. Die Kita wurde Mitte der siebziger Jahre erbaut. Sei dem wurde dort in baulicher Hinsicht praktisch nichts mehr investiert. Die Fenster, der Fußbodenbelag, die Lampen und die Sanitärbereiche müssen dringend erneuert werden. Auch im Außengelände, das jetzt nur eingeschränkt nutzbar für die Kinder ist, sind Mängel zu verzeichnen. Die baulichen Zustände der Sanitäreinrichtungen sind aus hygienischer Sicht nicht mehr tragbar, die Brandschutzvorkehrungen müssen ebenfalls dringend erneuert werden. Dazu erklärte der Fraktionsvorsitzende im Erfurter Stadtrat Michael Panse: „Die Mängel in der Kita ‚Spatzennest am Park‘ sind nicht mehr zu verantworten. Diese Kita steht exemplarisch für etliche Einrichtungen im Stadtgebiet, wo hoher Sanierungsbedarf vorliegt. Die Stadtverwaltung hat den Träger, die Eltern und den Stadtrat über einen viel zu langen Zeitraum nur hingehalten. Das überarbeitete Kita- Sanierungsprogramm liegt bis heute noch nicht vor, geschweige denn ist der notwendige Investitionsbedarf mit Haushaltsmitteln untersetzt.“ Die CDU-Fraktion wird die Problematik im Stadtrat aufrufen und die Verwaltung auffordern, in Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsamt, dem Amt für Brandschutz, dem Bauamt, dem Träger und der Fachaufsicht des Thüringer Kultusministeriums die Mängel in dieser Kita und den anderen Kitas mit Einschränkungen der Betriebserlaubnis sofort abzustellen. Es droht andernfalls nach Auffassung der CDU-Fraktion die Schließung einer oder mehrerer Einrichtungen, um Kinder und Erzieher nicht zu gefährden. „Das Jugendamt der Stadt Erfurt steht in der Pflicht, gemeinsam mit dem Träger dafür zu sorgen, dass die Kinder in den Einrichtungen standardgemäß betreut werden. Die Kitaplätze im Stadtgebiet sind knapp. Wir können uns nicht leisten, hier zu sparen. Erst recht nicht, wenn sich durch bauliche Mängel ein Kind verletzen würde“, erklärte Ute Karger, Mitglied im Jugendhilfeausschuss.

Sanierungsbedarf bei den Marbacher Lausbuben

Die Marbacher Kita und der Container-Anbau
In der vergangenen Woche war ich bei den Elternvertretern der Marbacher Kindertageseinrichtung „Marbacher Lausbuben“ zu Gast. Gemeinsamn mit Herrn Schmid, dem Geschäftsführer des Trägers „Trägerwerk soziale Dienste“ und der Kita-Leiterin hatten sie mich zum Vor-Ort-Termin gebeten, um den Sanierungsbedarf in der Kita diskutieren zu können. Die Kita in dem am schnellsten gewachsenen und nun auch von den Einwohnerzahlen her zweitgrößten Ortsteil Erfurts platzt aus allen Nähten. Bereits vor einigen Jahren wurde eine Erweiterung der Plätze durch zwei Containerbauten realisiert. Die eigentlich als Provisorium gedachte Varainte ist heute noch in Betrieb und die Kita bis auf den letzten Platz ausgelastet. In dem eigentlichen Kita-Gebäude gibt es aber nun Einiges zu tun. Hauptkritikpunkt der Eltern ist die Eingangstür die nicht den Brandschutzbestimmungen entspricht. Bereits vor Jahren wurde dies von der Feuerwehr bemängelt und mir Auflagen versehen. Zudem ist die Tür, wie das Gebäude auch, in die Jahre gekommen, und bietet weing Isolation gegen Wind und Wetter. Beim Austausch des Bodenbelags in der Erdgeschossgruppe der Kita wurde letzten Herbst dort Feuchtigkeit festgestellt, weil die Dämmung fehlt.
…und die Eingangstür
Die beiden Mängel erscheinen vergleichweise gering gegenüber dem, was an anderen Kitas ansteht, aber sie sind gravierend für den weiteren Betrieb und die Gesundheit der Kinder. Deshalb habe ich mich in Abstimmung mit den Eltern an das Jugendamt gewandt und um kurzfristige Abhilfe gebeten. Gestern hatte ich nun die erfreuliche Antwort des Jugendamtsleiters auf dem Tisch. Das Amt sieht die Probleme auch und hat eine Lösung bis zum Sommer versprochen. Das Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung will die Dämmung bis zum Sommer vornehmen lassen, es gibt bereits zwei Lösungsvorschläge und auch die Brandschutztür soll im Frühsommer eingebaut werden, dafür sind sogar schon die Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf 2013 bestätigt. Schwieriger wird es mit den gewünschten Malerarbeiten im Haus – da verweist das Amt auf Mittel für Unterhaltstungsmaßnahmen, die dem Träger selbst zur Verfügung stünden (die allerdings nicht ausreichen). Dafür scheint es aber dennoch eine Lösung zu geben. Ich habe gerne den Kontakt zu einer Erfurter Berufsfördereinrichtung geknüpft, die mit ihrem Auszubildenden die Malerarbeiten kostengünstig realisieren würden. Alles in allem, einmal ein sehr erfreuliches Zwischenfazit – jetzt hoffe ich, dass die Realisierung pünktlich gelingt! Vielen Dank an die Eltern für ihr Engagement.

Kita-Bedarfsplanung vorgestellt

Plakatwerbung für Tagespflegemütter alleine wird sicher nicht ausreichen!
Auch im kommenden Kita-Jahr 2013/2014 wird die Bedarfsplanung für Betreuungsplätze für Kinder in Erfurt an die Grenze zu einer Mangelverwaltung kommen. Dies ist leider mein Fazit der im Jugendhilfeausschuss präsentierten Zahlen. Ab der kommenden Woche wird der Entwurf zum Bedarfsplan öffentlich werden und nach Stellungnahmen irgendwann dann im JHA und im Stadtrat zur Abstimmung anstehen. Dass wir in diesem Bereich über Mangel reden hat drei Ursachen. Die erste Ursache ist außerordentlich erfreulich. Es werden seit Jahren in Erfurt mehr Kinder geboren, als sonst im Freistaat. Auf rund 2.000 Kinder hat sich die Zahl eingepegelt. Während man vor drei Jahren noch glaube dies wäre nur ein kurzer Boom (bis dahin waren es rund 1.700) geht man heute nun auch in der Stadtverwaltung davon aus, dass dieser Trend anhält. Da zudem Familien mit Kindern nach Erfurt ziehen steigt der Bedarf. Der zweite Grund ist weniger erfreulich. Obwohl dies nicht ganz neu ist, hat die Stadt ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Es gibt nach wie vor einen hohen Sanierungsbedarf in den Kitas. Allein das Notwendigste umfasst rund 20 Millionen Euro. Die Wahlkampfankündigung des Oberbürgermeisters von 2006 (bis 2012 sind alle Kitas saniert) hieß im letzten Jahr noch bis 2014 nun aber wirklich. Jetzt ist klar, dies wird noch viele Jahre dauern. Erfurt nimmt zwar dankbar die Bundes- bzw. Landesmittel mit (in diesem Jahr vom Bund rund 1,6 Millionen) aber verstärkt nicht die eigenen Anstrengungen. 10 Millionen Investmittel bräuchten wir jährlich für die Kitas. In den letzten Jahren waren es aber immer nur zwischen 4 – 7 Millionen Euro. Der dritte Grund ist politisch zwar von allen gewollt, aber offensichtlich für die zuständigen Verwaltungsstellen immernoch eine Überraschung. Ab dem 1. August 2013 gilt der uneingeschränkte  Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. Geburtstag. In Thüringen werden zwei Kommunen ihn voraussichtlich nur schwer umsetzen können Jena und Erfurt. Vor diesem Hintergrund waren die vorgestellten Planungszahlen schon interessant. Erfurt sieht 2013/2014 rund 330 Plätze als Mehrbedarf vor. Dafür muss in den bestehenden Einrichtungen enger zusammen gerückt werden, auch wenn derzeit zwei Neubauten voorgesehen sind (Ringelberg und am Bundesarbeitsgericht, erstere ist allerdings nur ein Ersatzneubau für eine AWO-Kita). In 97 Kitas und 9 Kinderkrippen werden dann die Kinder betreut. Mit rund 90 Prozent Nutzungsquote rechnet das Jugendamt – ich glaube vor dem Hintergrund der Veränderungen am Arbeitsmarkt ist diese Zahl zu gering geplant. Auch bei den Plätzen bei Tagespflegemüttern soll es mehr geben. Von 254 Plätzen auf 300 soll die Kapazität bei den 71 Tagespflegemüttern steigen. Ab 2015 sollen es dann 80 Tagespflegemütter mit rund 320 Plätzen für Kinder unter 2 Jahren sein. Um Tagespflegemütter wirbt das Jugendamt mit Plakaten. Ich habe gestern aber darauf hingewiesen, dass vor allem eine vernünftige Vergütung der Tagespflegemütter da helfen könne. Einen Stadtratsantrag der CDU hatten schon im vorletzten Jahr die Genossen abgeschmettert. Auch im Jugendhilfeausschuss versuchte der sozialdemokratische Ausschussvorsitzende das Thema gleich abzuwürgen. Zwei Themen wurden zudem diskutiert. Die mittelfristige Sanierungsplanung für Kitas soll im April/Mai zwar vorliegen, aber die wesentlichere Frage wie viel Geld die Verwaltung für Sanierungen und Neubau ausgeben will wird erst bei der Haushaltsvorlage klar und der ist noch nicht in Sicht! Schneller soll eine einheitliche Gebührensatzung für Kitas in Kraft treten. Die zuständige Beigeordnete kündigte an, ab 1. August solle sie greifen. Ob dieses ehrgeizige Ziel realistisch ist bezweifle ich. Ihre letzte Vorlage vor über einem Jahr ging grandios baden und wurde kurz vor der Abstimmung im Stadtrat zurückgezogen. Problem ist auch dieses Mal, dass die Stadtverwaltung damit Mehreinnahmen erzielen will. Da die soziale Staffelung aber bleibt und einige Kitas derzeit noch bei Höchstsätzen von 148 Euro/monatlich sind, kann sich für einige Eltern der Betrag verdoppeln. Rund 280 Euro Kita-Höchstbetrag sind im Gespräch. Die freien Träger müssen aber zustimmen und die Eltern müssen beteiligt werden – und spätestens dann kracht es wieder, wie beim letzten Mal.

Kita-Ausbau: Erfurt muss sich beeilen

Am heutigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Gesetz zur weiteren Förderung des Kita-Ausbaus zum zweiten Mal beschließen. Der Bund stellt den Städten und Kommunen 2013 und 2014 für zusätzliche 30.000 Kita-Plätze weitere 580,5 Mio. Euro zur Verfügung. Auch an den dadurch entstehenden zusätzlichen Betriebskosten beteiligt sich der Bund. Thüringen erhält aus diesem Programm rund 14,8 Mio. Euro. Erfurt davon allein 1,64 Mio. Euro. Das Gesetz schreibt vor, dass 50 Prozent dieser Gelder bis 30. Juni 2013 bewilligt sein müssen. Anderenfalls werden die bis zu dieser Höhe nicht bewilligten Gelder an diejenigen Länder umverteilt, die diese Voraussetzung zum 30. Juni erfüllen. Die Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Finanzausschuss-Vorsitzende Antje Tillmann hält dies für sachgerecht und mahnt zur Eile: „Wenn Länder die vom Bundesrat zu verantwortende spätere Verabschiedung der Kita-Förderung als Argument nutzen, Gelder erst mit Verzögerung zu bewilligen, ist das völlig verquer. Seit Sommer wissen die Länder, dass ab 1. Juli 2012 bewilligte Plätze mit zusätzlichen Bundesgeldern gefördert werden. Die Bundesregierung hat das im Dezember nochmals bestätigt. Der 1. Juli steht auch im nun beschlossenen Gesetz. Weder ist das Erfordernis der 50-prozentigen Bewilligung bis Juni überraschend noch rechtfertigt das spätere Inkrafttreten des Gesetzes ein langsameres Vorgehen bei der Bewilligung der Gelder. Natürlich tut mir der Zeitdruck für die Bearbeiterinnen und Bearbeiter leid. Der Stress der Eltern, keinen Kita-Platz zu bekommen, sollte uns aber allen Anreiz genug sein, hier möglichst zügig Abhilfe zu schaffen.“ Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat mahnt ebenfalls zur Eile. „Auf der einen Seite hat Erfurt steigende Geburtenzahlen und Zuzug und auf der anderen Seite keine ausreichende Infrastruktur für die Kinder, keinen Haushalt und kein Investitionskonzept. Zu dem gesamten sehr brüchigen Konzept kommt der gesetzlich beschlossene Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab August 2013, der die Situation zusätzlich verschärfen wird. Aus diesem Grund begrüßen wir ausdrücklich den Einwohnerantrag der Bundestagsabgeordneten Antje Tillmann, in dem sie die Stadt fragt, wie sie die zusätzlichen Mittel verwenden will“, so der Fraktionsvorsitzende Michael Panse.

Kindertagesstätten: Erzieherinnen, Eltern und Träger an einen Tisch bringen

Panse drängt auf bessere Bezahlung von Kita-Erzieherinnen Die Elternvertreter zweier Erfurter Kindertagesstätten formulierten in einem Schreiben an die Erfurter Stadtverwaltung und die Stadtratsfraktionen ihre Sorge hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Betreuungsqualität und der Entlohnung der Erzieherinnen. Letztere sei in den betroffenen Kindertageseinrichtungen deutlich niedriger als in kommunalen Einrichtungen, sodass in Folge mangelnde Arbeitsmotivation bestehe und Erzieherinnen oft wechseln würden. Fraktionschef Michael Panse erklärte dazu: „Die ungleiche Bezahlung für Erzieherinnen in kommunalen Einrichtungen und den Einrichtungen bei einzelnen freien Trägern ist für die CDU-Fraktion nicht zu akzeptieren. Zwar ist es Tarifhoheit der Tarifpartner, Gehälter miteinander auszuhandeln, da es sich aber bei der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen um eine kommunale Pflichtaufgabe handelt, sehe ich hier auch die Stadt in Verantwortung. Sich als Verwaltung nur auf die Tarifhoheit der Tarifpartner zu berufen und den augenscheinlich negativen Entwicklungen passiv gegenüber zu stehen, ist der falsche Weg. Das Jugendamt ist nicht nur ‚Verwalter’ über die verschiedenen Kindertageseinrichtungen, sondern ist gleichzeitig auch Moderator zwischen den Einrichtungen, den Eltern, den Angestellten und dem Träger der jeweiligen Einrichtung.“ Michael Panse fordert nun die Beratung dieser Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschuss, in der auch das Jugendamt sich dazu erklären soll. Am Ende muss ein Weg gefunden werden, die Angelegenheit insgesamt zu klären, sodass auch zukünftig eine angemessene Betreuung ermöglicht wird. Dazu sollen Eltern, Träger, Erzieherinnen und die Stadtverwaltung an einen Tisch setzen.

1,4 Mio. Euro zusätzlich vom Bund für den Kita-Ausbau in Erfurt

Die unionsgeführte Bundesregierung und die Länder haben sich darauf verständigt, dass sie gemeinsam 30.000 zusätzliche Plätze für die öffentlich geförderte Betreuung von unter-dreijährigen Kindern finanzieren wollen. Damit wird das Ausbauziel des KiFöG auf insgesamt 780.000 Plätze erhöht. Der Bund wird dafür 580, 5 Mio. € in 2013 zur Verfügung stellen. Nach einer Anfrage der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat erhält die Stadt Erfurt 1,4 Mio. € an Bundesmitteln für den Kita-Ausbau. „Die 1,4 Mio. € sind erfreulich für die Kinder und Eltern in Erfurt. Aber sie müssen auch Ansporn und Verpflichtung für die Stadtverwaltung sein den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für alle Kinder unter drei Jahren umzusetzen“, so die Erfurter CDU Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann und der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat Michael Panse übereinstimmend. Nach §2 Absatz 1 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz muss für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung vorzuhalten, wenn die Erwerbstätigkeit der Eltern eine Tagesbetreuung erfordert. „Aktuell kann die Stadt Erfurt diesen Rechtsanspruch nicht erfüllen“, so Michael Panse.