Kitadiskussion in Jena

Kita-Diskussion in Jena
Kita-Diskussion in Jena
Zugegeben, es gab Zeiten da gab es im Freistaat Thüringen Kita-Diskussionsrunden im wöchentlichen, manchmal sogar täglichem Rhythmus – vor 10 Jahren stand die Familienoffensive auf dem Programm und in dieser Zeit gab es reichlich Gesprächsstoff. In der Zeit seitdem ist das KitaG vor fünf Jahren überarbeitet worden, die Betreuungsstandards wurden verbessert und die rot-rot-grüne Landesregierung hat inzwischen auch das Landeserziehungsgeld abgeschafft. Dennoch gibt es Themen die nun wieder zunehmend häufiger diskutiert werden. In der Landeshauptstadt Erfurt versucht Rot-Rot-Grün gerade die Kita-Gebühren deutlich zu erhöhen und gleichzeitig zu versprechen, dass irgendwann einmal ein gebührenfreies Jahr eingeführt würde. TLEVK (4)Im Land steht hingegen ein neues Kita-Gesetz im Frühjahr auf der politischen Agenda. Die Betreuungsstandards sind inzwischen nicht mehr so vorbildlich im Ländervergleich, wie es vor fünf Jahren war und auch die Frage der Elternmitwirkung, die Verankerung der Thüringer-Eltern-Kind-Zentren und der Einstieg in die Gebührenfreiheit sollte nach Meinung der Eltern dabei geregelt werden. Über die Elternmitwirkung gemäß § 10 Thür KitaG haben wir heute bei einer gemeinsamen Veranstaltung der Stiftung FamilienSinn und des Stadtelternbeirates Jena unter dem Titel „Rechte und Pflichten von Elternbeiräten“ diskutiert. Bereits vor einem Jahr haben wir diese Veranstaltung erstmals geplant, jetzt hat es im Uni-Gebäude in Jena erstmals geklappt. Rund 20 neu gewählte Kita-Elternvertreter diskutierten mit Land, Kommune und Trägervertretern. Das Kita-Thema wird wieder Fahrt aufnehmen und ich bin gerne engagiert bi jeder Diskussion dabei. Am 28. November wird die nächste Gelegenheit dazu bestehen – im Erfurter Kaisersaal wird der TLEVK mit der zuständigen Fachministerin Frau Klaubert und dem ehemaligen Staatssekretär Prof. Merten über die Novellierung des KitaG diskutieren.

Diskussion um beitragsfreies Kita-Jahr

Heute Thema in der TLZ
Heute Thema in der TLZ
Vermutlich wird es ausgehen wie das „Hornberger Schießen“, wo etwas mit großem Getöse angekündigt wurde und nichts dabei heraus gekommen ist. Das beitragsfreie Kita-Jahr wird einmal wieder diskutiert – eigentlich hinter verschlossenen Ministeriumstüren, aber die sind ja nicht ganz so dicht. Heute war in der TLZ ein umfänglicher Beitrag zum Thema zu lesen und darin wurden sowohl Summen aus einem Ministeriumspapier zitiert, als auch der um das beitragsfreie Jahr entstandene politische Streit. Die Grünen waren eigentlich dagegen, fügten sich aber den Koalitionswünschen. Zwischen Linken und SPD gab es Streit, ob das erste oder das letzte Kita-Jahr sinnvoller sei. Am Ende wurde sich im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün auf das erste Jahr festgelegt und genau dies gerät jetzt ins Wanken. Zur Erinnerung: zunächst wurde das Landeserziehungsgeld abgeschafft (mit dem das Projekt eigentlich gegenfinanziert werden sollte). Dann wurde das beitragsfreie Jahr auf später verschoben (Ministerpräsident Ramelow stellte das Jahr 2018 in Aussicht). Jetzt erschreckt man vor den berechneten Summen die von 26 – 81 Millionen Euro jährlich reichen. Die Einsparung des Betreuungsgeldes bringt allerdings nur 20 Millionen. Die CDU war bezüglich eines beitragsfreien Jahres immer skeptisch. Ich habe schon vor Jahren im Landtag erklärt, dass dies nicht unser vorrangiges Ziel sein sollte. Kann man machen, muss man aber nicht. Zuvor müsste klar sein, dass die Betreuungsschlüssel bedarfsgerecht angepasst sind und insgesamt verträgliche Gebühren geschaffen wurden. Danach ist ein Einstieg in die Gebührenfreiheit sinnvoll, wenn das Geld da ist, ist es „nice to have“. Allerdings macht auch dann nur das erste Jahr Sinn. Im letzten Kita-Jahr besuchen 96 Prozent der Thüringer Kinder eine Kita. Nicht klar ist, wie man mit Rückstellungen oder vorzeitigem Wechsel in die Schule umgeht und welchen Lenkungszweck das Ganze eigentlich noch erfüllen soll. Zudem bezahlen die Eltern vorher Gebühren und danach im Hort auch wieder. Beim ersten Kita-Jahr könnten die Eltern einen Gutschein bekommen, den sie einsetzen wenn ihr Kind die ersten 12 Monate eine Kita besucht (also egal ob mit 1 Jahr oder mit 3 Jahren). Dies würde den Einstieg erleichtern – auch finanziell. Meist arbeiten die jungen Mütter oder Väter in dieser Lebensphase verkürzt oder in Teilzeit und das Familieneinkommen ist entsprechend niedriger. Sie könnte die Unterstützung brauchen und trotzdem selbst entscheiden ab wann ihre Kinder einen Einrichtungsplatz nutzen. Die Betreuungsscheine könnten dann von den Kita-Träger abgerechnet werden – fertig. Allerdings kostest dies und dies haben die Koalitionäre bei ihre Ankündigungsrethorik offensichtlich nur wenig bedacht. Ein weiterer Punkt führt zu Fragen an die Linke. Mit einer Beitragsfreiheit würden natürlich nur die Eltern entlastet, die Beitrag bezahlen. Ich finde dies richtig, die Linke aber eigentlich nicht. Gerade für Eltern mit mittleren und höheren Einkommen haben sie in der Vergangenheit die Gebühren nach oben getrieben (siehe Erfurt), um damit das untere Drittel entlasten zu können. Letzter bezahlen gar nichts oder nur relativ wenig, hätten also von einer Beitragsbefreiung nichts. Zutreffend schreibt daher Elmar Otto heute in der TLZ: „Es werden Wohltaten verteilt, ohne damit einen Effekt zu erzielen.“ Die Diskussion wird weiter gehen! Ich glaube wie eingangs geschrieben: Es wird ausgehen wie das Hornberger Schießen.

Weiter Zick-Zack-Kurs beim Kita-Personal in Erfurt

Kita Räuberland (26)
Die jüngste kommunale Kita in Erfurt
Das neue Kita Gesetz ist in Kraft – aber die Landeshauptsstadt tut sich schwer es umzusetzen, die sist kurz gefasst das Fazit der Beantwortung einer Stadtratsanfrage von mir bei der Stadtratssitzung am Mittwoch. Erstaunlich ist dabei vor allem mit welcher Konsequenz der Oberbürgermeister Fragen falsch versteht oder sich sein Büro nicht einmal die Mühe macht, Antworten mit vorangegangenen Stadtratsfragen oder Stellungnahmen abzugleichen. Im Jugendhilfeauschuss hat das Jugendamt vor wenigen Wochen (siehe blog dazu) erklärt: “Insgesamt werden in Erfurt zusätzlich 103 VbE gegenüber dem bisherigen Personalbestand in den Kindertageseinrichtungen benötigt…. Zu welchem Zeitpunkt die vollständige Besetzung erreicht ist, kann erst im Laufe des nächsten Jahres gesagt werden.” (Zitat aus der Drucksache 1206/10 des Jugendamtes). Jetzt erklärt der Oberbürgermeister: „Bei der Stadtverwaltung Erfurt wird der vom Gesetz vorgeschriebene Mindestpersonalschlüssel zum 01.09.2010 eingehalten werden können.“ Ebenso verwirrend sind die Antworten zur Arbeitszeit der kommunalen Erzieherinnen. Dazu erklärten Jugend- und Personalamt vor wenigen Wochen: “Es ist aus pädagogischer und organisatorischer Sicht  zu keiner Zeit erwogen worden, die Erzieherinnen und Erzieher des Jugendamtes wieder “Vollzeit” arbeiten zu lassen.” (Zitat) und somit werden “auch künftig nur Stellen mit 32 Wochenstunden ausgeschrieben.”. Jetzt hingegen meint der Oberbürgermeister: „Derzeit laufen die letzten Bewerbergespräche mit die Ziel, diese zum 01.09.2010 einzustellen. Sollte dies nicht gelingen, wird die Wochenarbeitszeit der vorhandenen Erzieher um das erforderliche Maß angehoben.“ In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses wird auf meinen Antrag nun hoffentlich geklärt warum in der Stadtverwaltung die rechte Hand nicht weiss, was die linke Hand macht. Unter Hinzuziehung des Jugendamtsleiters und des Personalamtsleiters könnte vielleicht Licht ins Dunkel gebracht werden. Könnte aber auch nicht, wenn die Sozialbeigeordnete wie am Mittwoch wieder zu einem langamtmigen Vortrag ansetzt, in dem sie nicht genaues sagt. Unsere klare Forderung: Die Erzieherinnen sollen in Vollzeit arbeiten können, wenn sie dies wollen und Neueinstellungen sollen auch mit 40 Wochenstunden möglich sein. Nur so können wir den notwendigen Fachbedarf decken und zugleich junge neue Erzieherinnen gewinnen.

In Erfurt fehlt weiterhin Kita-Personal – trotz ausreichend Geld und Rechtsanspruch

„Die Stadt Erfurt schwächelt massiv bei der Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes.“, sagt Michael Panse, familienpolitischer Sprecher der CDU-Stadtratsfraktion im Vorfeld des morgigen Jugenhilfeausschusses. Er verweist auf die fehlenden Personaleinstellungen und die unzureichende Personalpolitik der Stadtverwaltung und des Jugendamtsleiters Hans Winklmann.

Dies wird mit Blick auf die Tagesordnung des morgigen Jugendhilfeausschusses deutlich:

Beraten wird in öffentlicher Sitzung über die Kita-Bedarfsplanung 2010/2011 nach Maßgabe des neuen Gesetzes (TOP 6.2.). Errechnet hat das Jugendamt dabei:

„Insgesamt werden in Erfurt zusätzlich 103 VbE gegenüber dem bisherigen Personalbestand in den Kindertageseinrichtungen benötigt…. Zu welchem Zeitpunkt die vollständige Besetzung erreicht ist, kann erst im Laufe des nächsten Jahres gesagt werden.“ (…)

„Trotzdem wird es auch in Erfurt in nächster Zeit noch dazu kommen, dass Kinder im Alter von 1-2 Jahren keinen Platz in einer Einrichtung finden.“  (Zitat aus der Drucksache 1206/10 des Jugendamtes).

Michael Panse hierzu: „Die Stadtverwaltung erhält ab dem 1. August mit Inkrafttreten des Gesetzes für die Deckung der Kitakosten einen deutlich erhöhten Zuschuss pro Kind im Alter zwischen 3 und 6 einhalb Jahren in Höhe von 130 Euro, unabhängig davon, ob diese tatsächlich eine Kita besuchen. Das Geld steht dem Erfurter Jugendamt zur Verfügung. Zugleich hat das Kultusministerium erklärt, sämtliche zusätzliche Kosten in einer Spitzabrechnung zu übernehmen. Allerdings fehlen in Erfurt weiterhin Erzieherinnen, was in der mangelnden Personalpolitik des Jugendamtes begründet ist. Ich fordere daher Jugendamtsleiter Hans Winklmann und die verantwortliche Beigeordnete Tamara Thierbach auf, unverzüglich mehr Personal einzustellen. Die Erfurter Kinder und Eltern haben ein Recht darauf!“

Erfurt wirbt nicht ausreichend um neue Erzieherinnen und Erzieher. Die Stadt schreibt lediglich ¾ – Stellen aus, die vor allem für junge Fachkräfte unattraktiv sind. Außerdem arbeitet nur ein geringer Teil der Erzieherinnen und Erzieher in den kommunalen Einrichtungen Vollzeit.

„Teilzeitstellen lassen sich nun mal leichter hin und herschieben. Die Frage ist nur, ob dies im Interesse der Erzieherinnen ist! Dass eine junge ausgebildete Erzieherin auch gerne in Vollzeit und nicht nur zu 3/4 arbeiten möchte und wir deshalb in Erfurt nicht genügend Erzieherinnen finden, überrascht mich nicht, aber dem Jugend- und Personalamt scheint dies völlig egal. Solange nicht genug Erzieherinnen da sind, hat man ja immer die passende Ausrede, warum die Personalschlüssel des neuen Gesetzes (noch) nicht umgesetzt werden.“, erklärte Michael Panse abschließend

 

V.i.S.d.P.

Juliane Riehm, Fraktionsreferentin

Anspruch und Realität – Neues KitaG in Thüringen und Erfurt

Rathaus
Ungewohnte Töne aus dem Erfurter Rathaus
Seit dem 1. August gilt das vom Landtag beschlossene neue Kita-Gesetz in Thüringen. Wesentliche Eckpunkte sind der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag des Kindes, das Landeserziehungsgeld im Anschluß an das Bundeselterngeld und vor allem deutlich verbesserte Personalschlüssel in den Kita-Gruppen. Das Land trägt die Mehrkosten zu 100 Prozent – eigentlich könnten die Eltern zufrieden sein. In Erfurt können die Eltern dies nicht, denn das KitaG wird nur teilweise umgesetzt. Die in der kommenden Woche im Jugendhilfeausschuß zur Beratung anstehenden Vorlagen des Jugendamtes machen dies überdeutlich. Entsetzt hat mich zudem die Einstellung unseres Oberbürgermeisters und des zuständigen Fachdezernats zum neuen KitaG. Da sich sowohl Oberbürgermeister Bausewein (SPD) als auch Sozialbeigeordnete Thierbach (Linke) für das Kita-Volksbegehren massiv einegsetzt haben, enttäuscht es nun um so mehr, dass sie bei der Umsetzung nun so schwächeln. Beraten wird am kommenden Mittwoch in öffentlicher Sitzung unter anderem über die Kita-Bedarfsplanung 2010/2011 nach Maßgabe des neuen Gesetzes (Tagesordnungspunkt 6.2.). Errechnet hat das Jugendamt dabei: „Insgesamt werden in Erfurt zusätzlich 103 VbE gegenüber dem bisherigen Personalbestand in den Kindertageseinrichtungen benötigt…. Zu welchem Zeitpunkt die vollständige Besetzung erreicht ist, kann erst im Laufe des nächsten Jahres gesagt werden.“ (Zitat aus der Drucksache 1206/10 des Jugendamtes). Im Klartext heißt dies jedoch, das Jugendamt plant sogar nur 91 VbE im Bedarfsplan für 2010/2011 mehr (882,09 VbE stehen im Plan 2010/2011 (Drucksache 1059/10) statt 791,23 VbE 2009/2010 – warum werden die anderen zwölf unterschlagen???), kann aber noch nicht einmal für diese Stellen sagen, wann und ob die Erzieherinnen irgendwann auch eingestellt werden. Warum in Erfurt im Gegensatz zur Aussage des Kultusministeriums „jede Stelle in Thüringen kann mit Fachkräften besetzt werden“ anders ist, wird bei der Beantwortung einer Stadtratsanfrage von mir zur Entlohnung der Erzieherinnen deutlich, die als nachfolgender Tagesordnungspunkt am Mittwoch (TOP 7.1.) aufgerufen wird. Da erklärt das Jugendamt, dass in Erfurt grundsätzlich Erzieherinnen nur für 32-Wochenstunden-Stellen eingestellt werden. Keiner einzigen  Erzieherin wurde bis jetzt eine Vollzeitstelle angeboten und daran soll sich auch zukünftig nichts ändern „Es ist aus pädagogischer und organisatorischer Sicht  zu keiner Zeit erwogen worden, die Erzieherinnen und Erzieher des Jugendamtes wieder „Vollzeit“ arbeiten zu lassen.“ (Zitat) und somit werden „auch künftig nur Stellen mit 32 Wochenstunden ausgeschrieben.“. Mit organisatorischer Sicht meint die Stadt vor allem finanzielle Fragen und Teilzeitstellen lassen sich nun mal leichter hin und herschieben. Die Frage ist nur, ob dies im Interesse der Erzieherinnen  ist! Dass eine junge ausgebildete Erzieherin auch gerne in Vollzeit und nicht nur zu 3/4 arbeiten möchte und wir deshalb in Erfurt nicht genügend Erzieherinnen finden, überrascht mich nicht, aber dem Jugend- und Personalamt scheint dies völlig egal. Solange nicht genug Erzieherinnen da sind hat man ja immer die passende Ausrede, warum die Personalschlüssel des neuen Gesetzes (noch) nicht umgesetzt werden. Beim Oberbürgermeister, der Beigeordneten und dem Jugendamtsleiter stimmt aber auch die Grundeinstellung zum neuen Gesetz nicht. Unter TOP 7.2. steht am Mittwoch der Bericht zum neuen Kita-Gesetz an. Der Bericht, autorisiert vom OB, Berichterstatterin Beigeordnete Tamara Thierbach, erarbeitet in Verantwortung des Jugendamtsleiters Hans Winklmann, enthält Aussagen die überhaupt nicht zu den Sonntagsreden zur Kinderförderung passen. Alle Parteien haben um eine Absenkung des Betreuungsrechtsanspruchs gerungen. Im neuen KitaG steht der Rechtsanspruch ab dem 1. Geburtstag, die Linkspartei fordert in Wahlkampfreden sogar den Betreuungsrechtsanspruch ab Geburt. Im Bericht zum neuen KitaG schrieben Bausewein, Thierbach und Winklmann völlig entgegengesetzt zum Rechtsanspruch ab einem Jahr: „Mit Blick darauf, dass Eltern in der heutigen Zeit gezwungen sind, Kinderbetreuung beruflichen Zwängen unterzuordnen, kann diese Regelung verstanden werden. Als Interessenvertretung von Kindern müssen solche Bestimmungen jedoch kritisch betrachtet werden. In Abwägung welche Werte (Kindeswohl versus Berufstätigkeit) Vorrang haben, kann die Antwort nur zugunsten von Kindeswohl ausfallen.“ (Zitat). Eine solche Aussage ist ja wohl der Hammer! Außer Christa Müller (Lafontaine) hat dies noch keine Linke so artikuliert, denn gemeint ist damit, Kinder sind in der frühkindlichen Entwicklung am besten gemäß Kindeswohl zu Hause und nicht in einer Einrichtung aufgehoben! Kaum ein konservativer Politiker könnte sich erlauben, so etwas öffentlich zu sagen! Noch heftiger wird es im nächsten Absatz. Da wird Arbeitslosen, Hausfrauen und Hartz IV-Empfängern quasi der Rechtsanspruch auf die gesetzlich formulierte Ganztagsbetreuung bis zu 10 Stunden in Frage gestellt mit den Worten: “ Meines Erachtens ist dies vor allem dann nicht im Interesse des Kindes, wenn z.B. Eltern ohne Berufstätigkeit zu Hause sind und das Kind 10 Stunden in einer Krippe betreuen lassen.“ (Zitat). Ob diese Position die vereinzelte Meinung von Bausewein, Thierbach und Winklmann ist, oder ob zwischenzeitlich sich die Auffassung der Linken und der SPD zum Thema so deutlich gewandelt hat, werden wir kommenden Mittwoch erfragen. Es bleibt der fade Beigeschmack, dass in Erfurt das neue KitaG nicht ab dem 1. August umgesetzt wird, weil die Stellungnahme mit der Aussage endet: „Trotzdem wird es auch in Erfurt in nächster Zeit noch dazu kommen, dass Kinder im Alter von 1-2 Jahren keinen Platz in einer Einrichtung finden.“ (Zitat). Die Personalaufstockung wird aus dem beschriebenen Personalmangel und der Arbeitszeitverkürzung des vorhandenen Personals auch nicht überall stattfinden. In der TLZ vom heutigen Samstag erklärt Kultusminister Matschie „1.500 neue Stellen für Erzieherinnen seinen geschaffen und von den Trägern besetzt worden. Engpässe seien ihm nicht bekannt.“. In Weimar, Jena und Bad Berka freut sich die AWO zu Recht über ihr neues Personal. In Erfurt wird sich das Thema wohl noch einige Zeit halten, vielleicht kann das Kultusministerium bei der Erfurter Genossen mal mit Durchführungshinweisen helfen…

CDU will Diskussion zur Umsetzung des neuen Kitagesetzes im Jugendhilfeausschuss

Vergütung der Tagespflege muss erhöht werden

Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat wird heute im fachlich zuständigen Jugendhilfeausschuss einen Dringlichkeitsantrag einbringen, der die Vergütung von Tagespflegemüttern in Erfurt neu regeln soll und einen Bericht zur Umsetzung des neuen Kitagesetzes einfordert.

Derzeit bezahlen Eltern als Höchstbetrag für einen Kindertagespflegeplatz 320 Euro für Kinder in Ganztagstagespflege. Ab 1. August 2010 zahlt das Land pro Tagespflegeplatz einen Zuschuss von 270 Euro. Damit würden Eltern und Land dann mehr bezahlen, als die Tagesmütter zur Vergütung derzeit bekommen (rund 430 Euro/im Monat). Dies ist rechtswidrig. Einen Lösungsvorschlag seitens der Verwaltung des Jugendamtes gibt es bis jetzt noch nicht. Diesen Lösungsvorschlag will die CDU-Fraktion mit ihrem Dringlichkeitsantrag heute Abend einfordern und damit eine Erhöhung der Vergütung für Tagespflegemütter erreichen.

Dazu erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Erfurter Stadtrat Michael Panse:

„Es ist bedauerlich dass die Verwaltung des Jugendamtes die Umsetzung des neuen Kitagesetzes, ab 1. August 2010, offensichtlich nur unzureichend vorbereitet hat. Neben der Rechtsunsicherheit bei der Vergütung von Tagespflegemüttern ist die Verwaltung augenscheinlich auch nicht gewillt, den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssel, ab dem 1. August 2010, umzusetzen. In Gesprächen mit Trägern haben wir erfahren,  dass diese erst ab dem 1. September 2010 und dann auch nicht im vollen Umfang den erhöhten Personalschlüsssel bewilligt bekommen. Auch hierzu soll das Jugendamt dem Jugendhilfeausschuss berichten.“

V.i.S.d.P, Simone Bergmann

Fraktionsreferentin

Antrag der CDU Fraktion

Neues Kita-Gesetz vorgelegt und Berufskritiker sind schon wieder da

Spatenstich 001
Kitas in Thüringen werden gestärkt

Neue und erweiterte Leistungen:

Das Gesetz ist richtig und stellt sicher, dass die derzeitige Betreuungssituation in Thüringen weiter verbessert wird. Es werden in dem Gesetz Rechtsansprüche formuliert, die es in keinem Kita-Gesetz eines anderen Bundeslandes gibt.

Erstmals wird ein gesetzlicher Betreuungsanspruch für Kinder ab dem ersten Geburtstag formuliert (Kritiker seien daran erinnert, dies gab es nicht einmal in der DDR!). Alle Eltern erhalten wenn sie diesen Betreuungsanspruch noch nicht nutzen ein Landeserziehungsgeld in Höhe von mindestens 150 Euro im Monat für die Dauer von 12 Monaten im Anschluss an das Bundeselterngeld. Andere Länder mit einem Landeserziehungsgeld schränken das Bezugsrecht durch Einkommensgrenzen ein.

 

Der Kita-Rechtsanspruch umfasst eine Garantie auf eine mögliche Betreuungszeit von 10 Stunden. Es wird ein Personalschlüssel von einer pädagogischer Fachkraft bei vier Kinder im ersten Lebensjahr, eins zu sechs im zweiten Lebensjahr, eins zu acht im dritten Lebensjahr und eins zu sechszehn im Alter zwischen dritten Lebensjahr bis zur Einschulung festgelegt.

Hinzu kommt noch ein Personalanteil pro Kind für Leitungstätigkeit. In jedem Fall werden auch Kleinsteinrichtungen über mindestens zwei VbE verfügen.

Die notwendig vorzuhaltende Fläche in Kindertageseinrichtungen wird klar definiert.

Damit werden die wesentlichen Forderungen des Volksbegehrens umgesetzt.

 

Finanzierung des Landes

Die Kommunen erhalten zukünftig 170 Euro im Monat für jeden belegten Platz bei Kindern im ersten Lebensjahr (bis jetzt 100), 270 für Kinder zwischen dem 1. und 3. Geburtstag (bis jetzt 100 zwischen 1. und 2. Geburtstag und 150 zwischen 2. und 3. Geburtstag), sowie 130 für alle Kinder zwischen 3. Geburtstag und Schuleintritt (bis jetzt 100 Euro).

Hinzu kommen noch 30 Euro je Kind/jährlich Fortbildungskosten, die Kosten für Praktikanten und die Förderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern sowie Kindern mit Frühförderbedarf.

Die Kommunen erhalten weiterhin eine Infrastrukturpauschale von 1000 Euro pro neugeborenen Kind.

Zur Finanzierung der Verbesserungen erbringt das Land eine beträchtliche Mehrleistung von bis zu 100 Millionen Euro und verdoppelt fast die direkten Zuschüsse zur Kinderbetreuung.

 

Finanzierung für die Kommunen im Vergleich zum Volksbegehren

Im Vergleich zum Entwurf des Volksbegehrens und den ursprünglichen Entwürfen der Koalition werden bei den Kindern zwischen den 1. und 3. Geburtstag nicht für alle Kinder jeweils 170 Euro an die Kommunen bezahlt sonder für jeden belegten Platz 270 Euro.

Diese Regelung ist berechtigt und war wichtig, weil ansonsten das Gesetz nicht als Kita-Ausbauprogramm sondern als kommunale Abwrackprämie für Kita- und Krippen-Plätze bei unwilligen Kommunen gewirkt hätte.

Im Klartext: es hätten insbesondere die Kommunen Vorteile gehabt, die (noch) nicht ausreichend Plätze für Kinder unter 3 Jahren vorhält und sich mit den Anstrengungen diese Plätze zu schaffen „Zeit lässt“.

Unter diesem Gesichtspunkt ist aber auch der § 25 des jetzigen Gesetzentwurfes der Koalition noch zu prüfen. Darin wird den Kommunen eine Übergangsfrist zur Schaffung von Plätzen und den verbesserten Betreuungsrelationen eingeräumt, obwohl sie bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes die volle Geldleistung erhalten.

 

Kritik der Kommunen, Träger und anderen Fraktionen

Die kritischen Anmerkungen des Präsidenten des Gemeinde- und Städtebundes Michael Brychcy (TLZ 21.1.2010) kann ich nicht nachvollziehen. Als stellvertretender Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion in Erfurt kenne ich die kommunalen Finanznöte. Allerdings ist es unredlich, Verbesserungen in diesem Bereich pausenlos anzumahnen und von vornherein eine kommunale finanzielle Beteiligung abzulehnen. Die Kommunen werden in einem erheblichen Umfang durch dieses Gesetz entlastet. Thüringen leistet damit den höchsten prozentualen Finanzierungsanteil als Land.

Prof. Opielka hat bei seiner Evaluation der Familienoffensive unter anderem empfohlen, dass Land, Kommunen und Träger sich zusammen beraten sollen, welcher Betreuungsschlüssel notwendig ist und welchen zusätzlichen Finanzierungsanteil dazu Land, Kommunen und Träger leisten können und wollen. Ich erkenne dazu derzeit bei den Kommunen und den Trägern keinerlei Bereitschaft.

 

Zum Beratungsablauf bin ich von der aktuellen Kritik ebenso überrascht. Kein Thema im Sozial- und Bildungsbereich ist in den letzten fünf Jahren so intensiv und mit durchaus sehr gegensetzlichen Positionen diskutiert worden, wie die Familienoffensive. Sämtliche Positionen der handelnden Akteure sind aus zig Diskussionsrunden bekannt.

Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD eine zügige Verbesserung angekündigt. Wenige Tage nach der Koalitionsbildung begann die Arbeit an einem neuen KitaG, was die Opposition nicht davon abhielt sofort den Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit allen darin enthaltenen Mängeln als „ihren Gesetzentwurf“ einzubringen.

Da CDU und SPD insbesondere bei der Finanzierung unterschiedlicher Auffassung waren überrascht mich die Intensität der Verhandlungen zwischen beiden Partnern nicht. Dies nun dem Fraktionsvorsitzenden der CDU Mike Mohring anzulasten, wird dem Beratungsverlauf nicht gerecht. Neben den unbestreitbar gewollten Verbesserungen, führt dieses Gesetz zu Mehrkosten von bis zu 100 Millionen Euro für das Land. Bei der gegenwärtigen Finanzsituation gebietet es die Verantwortung für das Land, den Schuldenberg zu begrenzen. Darüber hinaus tragen die Regierungsfraktionen und insbesondere deren Fraktionsvorsitzende die Verantwortung gute und mehrheitsfähige Gesetzentwürfe in den Landtag einzubringen. Im Gegensatz zu den Oppositionsfraktionen haben sie deshalb die Inhalte des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens genau geprüft und nicht eins zu eins übernommen.

 Eine von den Verbänden der Liga geforderte umfängliche Anhörung wird sicher im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens stattfinden.

Vor einer Einbringung des Gesetzes jedoch alle Beteiligten umfänglich anzuhören, hätte angesichts des Erwartungs- und Handlungsdrucks nicht funktioniert. Das Gesetz soll zum Beginn des Kita-Jahres 2010-2011 greifen, dass heißt es muss vor der Sommerpause in zweiter Lesung beschlossen werden.

Bereits jetzt kritisieren aber Vertreter des Volksbegehrens, in Unkenntnis parlamentarischer Fristen und Beratungsabläufe, dass das Gesetz nicht im Januar gleich beschlossen wird.

Es bleibt aber dabei, die Verantwortung für im Landtag zu beschließende Gesetze müssen die Abgeordneten und Fraktionen tragen. Anregungen, Forderungen und Wünsche sind gewünscht aber die Gesetzgebungskompetenz ist per Verfassung im Freistaat Thüringen klar geregelt. Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen werden diesen Prozess gestalten. Im Rahmen der Verfassung hat auch das Volksbegehren seinen Handlungsspielraum. 

 

Ich begrüße den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich. Darin finden sich viele Forderungen aus dem Gutachten von Prof. Opielka umgesetzt und das Gesetz dient dazu die gute Betreuungssituation in Thüringen auszubauen.

 

Der Entwurf zum Kita-Gesetz hier: