CDU-Fraktion fordert ausgeglichenen Haushalt

Kritik an Haushaltsaussagen der Linken „In Sachen Haushalt ist die Erfurter Linke offenbar immer noch nicht in der Realität angekommen. Anstatt eigene Fehler zu erkennen, sucht der Linkenfraktionschef nun den schwarzen Peter beim Land und beim Bund“, bemängelt der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Panse. Kritische Worte richtet die CDU-Fraktion außerdem an den Erfurter Oberbürgermeister bezüglich der mangelnden Transparenz in Haushaltfragen. Es ist momentan nicht abzusehen, dass es in diesem Jahr überhaupt einen Haushalt geben wird. Die CDU-Fraktion verwies in den vergangenen Wochen mehrfach auf die fatalen Folgen des fehlenden Haushaltes und der damit verbundenen Haushaltsführung. Die intransparente Haushaltspolitik des Oberbürgermeisters lässt die Frage, wie es in verschiedenen Bereichen weiter gehen soll, offen. Vielmehr noch: es ist abzusehen, dass die Stadt nicht nur in diesem Jahr mit einem 20 Millionen-Loch „glänzt“ und damit zahlungsunfähig ist, sondern auch in den kommenden Jahren sogar eher eine Verschlechterung der Finanzsituation zu erwarten ist. Die Konsequenz wäre nun eigentlich ein Haushaltssicherungskonzept, wie es die Thüringer Kommunalordnung in solch einer Situation fordert. Besonders kritisch sieht Panse den Vorstoß des Linkenfraktionschefs Bärwolff. Er will, dass der Oberbürgermeister gegebenenfalls einen unausgeglichenen Haushaltsentwurf einbringt. „Dies wäre bei der tendenziell schlechten Finanzentwicklung Öl ins Feuer der finanziellen Abwärtsspirale“, kommentiert Panse. Unabhängig davon, ist dieser Vorschlag rein rechtlich gar nicht möglich. Er ist fachlich falsch und steht im Widerspruch zum § 53 (3) der Thüringer Kommunalordnung: „Der Haushalt muss in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein.“ Einen ähnlichen rechtlichen Widerspruch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nahm die rot-rot-grüne Kooperation bereits bei ihrem Beschluss zum Sozialticket bewusst in Kauf, der aber vom Landesverwaltungsamt auf Grund geltender Kommunalrechtslage gekippt wurde. Die Linke hält jedoch weiter am Sozialticket trotz leerer Kassen fest. Was die aktuelle Forderung der Linken nach einem Haushalt betrifft, bleibt außerdem zu hinterfragen, warum sie im letzten November, den CDU-Antrag abgelehnt haben, der das zügige Einbringen eines Haushaltes vom Oberbürgermeister zu Beginn des Jahres forderte. Dann wäre diese erneute Forderung jetzt wahrscheinlich überflüssig. Bärwolff versucht nun von Versäumnissen des rot-rot-grünen Stadtratsbündnisses abzulenken. Er wolle nach Presseaussagen an „fremden Schrauben“ drehen. Panse erklärt dazu: „An ‚fremden Schrauben’ kann man nur drehen, wenn man das passende Werkzeug dazu hat. Es sei daran erinnert, dass fünf Stadträte aus dem rot-rot-grünen Bündnis in Erfurt ebenfalls im Thüringer Landtag sitzen und offenbar dort nicht in der Lage oder Willens sind, in ihrer Koalition dafür zu sorgen, dass die richtigen Schrauben für Erfurt gedreht werden. Im Land gibt es bereits einen beschlossenen Doppelhaushalt für die Jahre 2016 und 2017. Wer daran Änderungen will, hätte dies konsequenterweise vor der Beschlussfassung veranlassen müssen.“ Für die CDU-Fraktion fordert Panse abschließend: „Es muss sobald wie möglich ein Haushalt vorgelegt werden. Vor dem Hintergrund der Finanzausschusssitzung am 23. März 2016, wo im nicht öffentlichen Teil über die Haushaltssituation diskutiert wird, erwarte ich vom Oberbürgermeister, dass er sämtliche Fakten öffentlich macht, das haushaltspolitische Scheitern eingesteht und die Stadtverwaltung dem Stadtrat konzeptionelle Überlegungen für ein dann notwendiges Haushaltssicherungskonzept vorlegt.“ Die CDU-Fraktion äußerte sich bereits mehrfach zum Thema Haushalt: ·         Mehr Sicherheit mit beschlossenem Haushalt http://www.cdu-fraktion-erfurt.de/inhalte/2/aktuelles/105996/aspekte-der-stadtratssitzung-vom-18-november-2015/index.html

Erfurter Stadtratssitzung vom Oberbürgermeister abgesagt

Die Geschäftsordnung des Erfurter Stadtrates
Eine ordnungsgemäße Tagesordnung aufstellen kann er also auch nicht – oder aber er wollte es dieses Mal nicht! Zum ersten Mal, solange ich im Erfurter Stadtrat bin, wurde heute eine Stadtratssitzung am Tag vor der angesetzten Beratung vom Oberbürgermeister abgesagt. Danach sah es bei unserer gestrigen Fraktionssitzung noch nicht aus. Wie immer sind wir gestern Abend die Tagesordnung durchgegangen, haben besprochen, welchen Anträgen wir zustimmen, welche wir ablehnen und ob wir Änderungsanträge einbringen. Ein Tagesordnungspunkt fehlte aber auf den Einladungen zur Stadtratssitzung und wurde damit Hauptgegenstand einer heftigen Debatte im Hauptausschuss. Letztlich war es der Stein des Anstosses zur Absage der Stadtratssitzung. Der Hauptausschuss, bestehend aus den Fraktionsvorsitzenden, dem Oberbürgermeister und den Fraktionsgeschäftsführern, berät normalerweise vor der Stadtratssitzung über den Sitzungsablauf und noch offene grundsätzliche Fragen. In der Hauptausschusssitzung heute Abend habe ich, wie in unserer Fraktionssitzung besprochen, beim Oberbürgermeister nachgefragt, aus welchem Grund unserem Antrag vom 6. Januar 2014 den Tagesordnungspunkt „Wahl einer/s Ehrenamtlichen Beigeordneten“ auf die Tagesordnung des Stadtrates, am 29. Januar 2014 zu setzen, nicht entsprochen wurde. Eine klare Antwort habe ich leider dazu nicht erhalten. Gemäß Geschäftsordnung des Erfurter Stadtrates § 4 (2) ist der Oberbürgermeister aber dazu verpflichtet, in die Tagesordnung „Angelegenheiten aufzunehmen, die dem Oberbürgermeister schriftlich bis spätesten 14 Tage vor der Sitzung vorgelegt werden“. Weiter steht im § 4 (4) Satz 3 „Das Recht eine Angelegenheit von der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates zurückzustellen, oder zurückzuziehen, obliegt ausschließlich dem Antragsteller.“. Darüber hinaus habe  ich darum gebeten, mir bis morgen Vormittag eine rechtliche Würdigung vorzulegen, ob unter diesen Umständen, die morgige Ratssitzung gem. § 5 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß geladen wurde. Nach umfänglicher Diskussion hat der Oberbürgermeister entschieden, die morgige Stadtratssitzung abzusagen. Dieser Vorgang ist einmalig in der Geschichte des Erfurter Stadtrates. Es bleibt festzuhalten, dass die Absage der Stadtratssitzung auf Grund des fehlerhaften Verhaltens des Oberbürgermeisters allein durch ihn entstanden ist und folglich auch ausschließlich von ihm persönlich zu verantworten ist. Die Behauptung von Andreas Bausewein, es handele sich dabei lediglich um ein Versehen, ist wenig glaubhaft. Seit vielen Wochen wusste Bausewein davon, dass die CDU-Stadtratsfraktion auf die Wahl eines ehrenamtlichen Beigeordneten gemäß Hauptsatzung drängt und dazu einen Kandidatenvorschlag gemacht hatte. Offensichtlich konnte sich aber Rot-Rot-Grün nicht auf einen eigenen gemeinsamen Kandidaten verständigen. Verstimmungen innerhalb des rot-rot-grünen Bündnisses, zwei Wochen vor der abschließenden Haushaltsberatung, sollten ganz offensichtlich vermieden werden. Es bleibt der berechtigte Verdacht im Raum, dass hier politisches Kalkül über die Geschäftsordnung und somit das Kommunalrecht gestellt wurde!