Kita-Abzocke in Erfurt

Zum schlimmen baulichen Zustand etlicher Kitas gesellt sich jetzt der Griff in die Taschen der Eltern
Der Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters für das Jahr 2013 liegt auf dem Tisch des Stadtrats und darin verbergen sich erhebliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass die angepeilte Erhöhung der Kita-, Krippen- und Hortgebühren für heftige Diskussionen sorgen wird. Aus dem Haushaltsentwurf lässt sich die vom Oberbürgermeister und seiner linken Beigeordneten vorgesehene Gebührenerhöhung nur zwischen den Zeilen lesen. Bei den Elterngebühren in den kommunalen Kitas sollen die Eltern 144.000 Euro und rund 500.000 Euro bei Krippengebühren mehr bezahlen. Dies sind allerdings nur die kommunalen Einrichtungen und es ist nur der Berechnungszeitraum vom 1. August bis 31.12. kalkuliert (ab dem 1.8. könnte erst eine neue Kita-Gebührenordnung in Kraft treten). Es ist also anzunehmen, dass der Griff in die Taschen der Eltern tiefer und dreister ausfallen wird. Ich gehe davon aus, dass die Erfurter Eltern nach Bauseweins und Thierbachs Planungen mit etwa 2 Millionen Euro/jährlich an der Haushaltssanierung beteiligt werden sollen. Am Montag wurde den Vetretern des Stadtelternbeirates der Entwurf der neuen Kita-Gebührenordnung übergeben und den Kita-Träger zugeschickt. Dieser Entwurf (nachfolgend im Wortlaut abgedruckt) sieht vor, dass die Gebühren für Krippen auf 600 Euro/Platz, für Tagespflege auf 490 Euro/Platz und Kita auf 400 Euro/Platz steigen sollen. Bereits jetzt liegt Erfurt schon mit 280 Euro für einen Kita-Platz und 560 Euro für einen Krippenplatz deutschlandweit an der Spitze. Der Gebührenentwurf wurde aber weder dem zuständigen Jugendhilfeausschuss noch den Stadträten zugeleitet. Nachdem ich gestern von Kita-Trägern auf das Thema angesprochen wurde und den Entwurf erhielt, habe ich heute Namens der CDU-Stadtratsfraktion in Dringlichkeit auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen lassen und eine Stellungnahme der Verwaltung eingefordert. Weder die zuständige Beigeordnete noch der Jugendamtsleiter waren beim Jugendhilfeausschuss, aber dennoch berichtete ein Vertreter des Jugendamt Bemerkenswertes. Zur Vereinheitlichung der Erfurter Kita-Gebührenordnung bei den kommunalen Einrichtungen und den freien Trägern gab es eine Arbeitsgruppe, an der auch der Stadtelternbeirat beteiligt war. Das von dieser Gruppe vorgeschlagene Konsenspapier wurde aber von der Verwaltung nicht akzeptiert und seitens der Verwaltungsspitze ein eigener Entwurf erarbeitet, der mit Niemanden außer der Verwaltungsspitze abgestimmt wurde. Dieser Entwurf sei nun ein Beratungsvorschlag – wird zumindest behauptet. Dass dies unwahr ist und stattdessen die hohen Gebühren das Ziel sind, wurde bei der Beantwortung meiner Nachfrage zu dem Thema deutlich. Bereits vor Wochen wurden die Gebühreneinnahmen im Haushalt auf Basis des Verwaltungsvorschlags kalkuliert, musste das Jugendamt einräumen. Es geht nun also nur noch darum, diese Kita-Abzocke der Eltern möglichst schnell durch den Stadtrat zu peitschen! Die CDU-Stadratsfraktion wird dieses Thema zu einem zentralen Punkt der Haushaltsdiskussion machen. Der dreiste Griff in die Taschen der Eltern wird zu einer sozialen Entmischung in den Kitas führen und er wird dazu führen, dass weniger Kinder einen Kita-Platz nutzen werden. Andreas Bausewein hat einst versprochen die Kita-Gebühren abzuschaffen. Er hat dabei genauso gelogen, wie bei seiner Ankündigung die Kitas in Erfurt bis 2012 zu sanieren. Der Haushaltsentwurf 2013 dokumentiert das Versagen im Kita-Bereich. Viele marode Kitas werden auch 2013 nicht in Ordnung gebracht und die Eltern werden nicht entlastet sondern belastet.   Entwurf Stand 13.05.2013 Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege  Auf der Grundlage der  §§ 22, 23, 24 und 90 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), des § 20 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.02.2009 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 09.09.2010 (GVBl. S. 291) und der §§ 2, 18 und 26 Abs. 2 Nr. 10, 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2011 (GVBl. S. 531) hat der Erfurter Stadtrat in seiner Sitzung am …………..2013 die folgende Entgeltordnung beschlossen:  1. Grundsätze 1.1    Die Entgeltordnung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und Kindertagespflege der Landeshauptstadt Erfurt und bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft durch die Stadt.  1.2    Das Betreuungsverhältnis wird privatrechtlich ausgestaltet. Dazu schließt die Stadtverwaltung mit den jeweils Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag. Der Betreuungsvertrag enthält die detaillierten Regelungen zur konkreten Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, insbesondere zur Einkommensermittlung und zu den Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten. 1.3    Die Höhe des Elternentgelts beträgt bei der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren in einer Kindertageseinrichtung monatlich 600,00 EUR, bei der Betreuung von Kindern ab 2 Jahren in Kindertageseinrichtungen monatlich 400,00 EUR. Die Höhe des Eltern­entgelts beträgt in der Kindertagespflege, unabhängig vom Alter des Kindes, monatlich 490,00 EUR.  1.4    Auf Antrag der Eltern kann das Entgelt ermäßig oder erlassen werden. Die Ermäßigung oder Erlass richtet sich nach dem Betreuungsalter, dem Betreuungsumfang und dem Einkommen gem. Ziff. 2 und 3 dieser Entgeltordnung.  2. Einkommen 2.1    Als Einkommen gelten alle monatlichen Bruttoeinkünfte der Familie (Erziehungsberechtigte und ihre im selben Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder). Soweit andere Einkommen erzielt werden, sind diese auf monatliche Bruttoeinkünfte umzurechnen. Ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten oder Einkünften der Erziehungsberechtigten untereinander ist ausgeschlossen. 2.2    Ausgenommen vom Einkommen sind das Kindergeld und das Thüringer Erziehungsgeld. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird in Höhe des Mindestbetrages (nach § 2 Abs. 5 BEEG i. H. v. 300 EUR bzw. nach § 6 BEEG i.H.v. 150 EUR) sowie des Erhöhungsbetrages bei Mehrlingsgeburten (§ 2 Abs. 6 BEEG) ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt. 2.3    Vom Einkommen sind folgende Pauschalbeträge abzusetzen:  
bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 40 v.H.

 

bei Beamtenbezügen 25 v.H.

 

bei Einkünften, die entweder nur steuer- oder nur sozialversicherungspflichtig sind 30 v.H.

 

bei Einkünften, die weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig sind 5 v.H.

 

 Das um die Pauschalabzüge bereinigte Einkommen bleibt bei einem Kind bis zu einer Höhe von 1.200 EUR außer Betracht.  2.4    Das bereinigte Einkommen der Erziehungsberechtigten ist ab dem zweiten oder mehr kindergeldberechtigten Kindern um jeweils 500,00 EUR monatlich je Kind zu reduzieren. Berücksichtigt werden das zweite und alle weiteren Kinder, für die die Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben.  2.5    Unterhaltszahlungen können bis zum gesetzlich vorgesehenen Umfang vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, wenn sie auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen und tatsächlich gezahlt werden.  3. Bemessung des ermäßigten Elternentgelts 3.1    Die Höhe des ermäßigten Entgeltes beträgt
  • für Kinder unter zwei Jahren 20% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder ab zwei Jahren 15% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder in Tagespflege 20 % des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
      Das ermäßigte Elternentgelt wird längstens für 12 Monate festgesetzt. Nach Ablauf erfolgt eine erneute Überprüfung der Einkommensverhältnisse. 3.2    Die Änderung des Einkommens (Minderung oder Erhöhung) von 5 v. H. oder mehr sind durch die Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Das zu zahlende Entgelt ändert sich ab dem Zeitpunkt des Eintritts der geänderten Verhältnisse. 3.3    Das Elternentgelt bei einer Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden) beträgt 75 v. H. des Entgelts das für eine Ganztagsbetreuung zu zahlen ist. 3.4    Beträgt das nach dieser Entgeltordnung bereinigte monatliche Einkommen weniger als 50 EUR, wird kein Entgelt erhoben. 3.5    Das Elternentgelt wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. 3.6    Für eine tageweise Betreuung sind 5 v. H. des Elternentgelts nach Ziffer 1.3 pro Tag zu entrichten. Für eine stundenweise Betreuung ist ein Elternentgelt von 3,00 EUR je angefangene Stunde zu entrichten. 3.7    Sofern von den Erziehungsberechtigten der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt vorgelegt wird, erfolgt für die Dauer der Gültigkeit des Ausweises eine Befreiung von der Zahlungspflicht des Elternentgelts. 4. Verpflegung Für die Verpflegung des Kindes in der Kindertageseinrichtung werden zusätzlich zu den Elternentgelten Verpflegungsentgelte erhoben. Die Höhe dieser Entgelte wird von den jeweiligen Trägern im Einzelfall festgelegt. Für die kommunalen Einrichtungen gelten die Verpflegungsentgelte in der Anlage 1. 5 . Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft. gez. Oberbürgermeister  

CDU will Schaffung zusätzlicher Krippenplätze

Durch das Jugendamt wurde im letzten Jugendhilfeausschuss, auf Anfrage der CDU-Fraktion, bestätigt, dass in Erfurt ein deutliches Unterangebot von Betreuungsplätzen für Kinder bis 2 Jahren vorliegt. Dazu erklärte heute der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat Thomas Pfistner: „Wir werden entsprechende Mittel im Nachtragshaushalt durch Umschichtungen beantragen, um auf die steigende Nachfrage von Krippenplätzen zu reagieren. Dazu müssen noch in diesem Jahr 150.000 Euro an Investitionsmitteln bereitgestellt werden. Zugleich werden monatlich 25.000 Euro zur Schaffung von 7 zusätzlichen Erziehereinnestellen benötigt, damit 43 zusätzliche Krippenplätze geschaffen werden können. Die Umschichtung soll nach Auffassung der CDU-Fraktion aus dem Titel öffentliche Spielplätze erfolgen. Der Finanzausschuss hat im Mai diesen Jahres eingesparte Haushaltsmittel aus der Verfüllung des Hirschgartens in dem Titel öffentliche Spielplätze, in Höhe von 400.000 Euro umgeschichtet. Vom Gesamtbetrag in Höhe von 700.000 Euro können nicht alle Mittel pünktlich abfließen und müssten sonst am Ende des Jahres dem Gesamthaushalt wieder zugeführt werden. CDU-Stadtrat Michael Panse ergänzte dazu: „Wir fordern den Oberbürgermeister auf, bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig in Erfurt in einem ausreichendem Umfang Krippen- und Tagespflegeplätze für Kinder unter 2 Jahren bereitgestellt werden. Auf Grund der steigenden Nachfrage ist eine Ausweitung der Kapazitäten um 62 zusätzliche Plätze, verglichen mit der aktuellen Bedarfsplanung, nach Aussagen des Jugendamtes, ab 2009 dringend geboten“.

Mangel an Krippenplätzen in Erfurt

Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Schon zu Beginn des neuen Kindergartenjahres reichen die Krippen- und Tagespflegeplätze für unter 2-jährige Kinder in der Landeshauptstadt nicht mehr aus. Für die CDU-Fraktion ist dies besorgniserregend, da immer häufiger junge Eltern darüber klagen, dass sie trotz Anspruchsberechtigung keinen Platz erhalten. CDU-Stadtrat Michael Panse erläutert dazu: „Der erst am 9. Juli 2008 kurz vor der Sommerpause beschlossene Kindertagesstättenbedarfsplan platzt jetzt schon aus allen Nähten. Die vom Stadtrat beschlossenen 590 Plätze in Krippen, Tagespflege und Kindertagesstätten reichen für die Kinder unter zwei Jahren nicht aus, darauf haben wir schon vor zwei Monaten hingewiesen. Für die CDU ist es nicht hinnehmbar, dass Eltern die eine Anspruchberechtigung gemäß Thüringer Kita-Gesetz haben und in Erfurt derzeit trotzdem keinen Platz erhalten. Mit einem Dringlichkeitsantrag wollen wir dieses Thema am kommenden Mittwoch auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen. Ich hoffe, dass auch die anderen Fraktionen der Aufnahme in die Tagesordnung zustimmen werden.“ Anspruchsberechtigt sind gemäß Thüringer KitaG unter anderem Eltern, die beide berufstätig, in Ausbildung oder Studium sind. Dies gilt selbstverständlich auch für Alleinerziehende. Derzeit sind allerdings in Erfurt alle Plätze belegt, so dass Eltern vom Jugendamt abgewiesen bzw. auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet werden. Panse erklärt dazu: „Verstärkt nutzen derzeit Eltern die Möglichkeit nach dem Bezug des Bundeselterngeldes wieder in das Erwerbsleben einzusteigen. Neben den gestiegenen Geburtszahlen ist dies der Hauptgrund, warum die Platzkapazitäten nicht ausreichen. Die CDU will ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen. Deshalb müssen schnell zusätzliche Plätze geschaffen werden. Kurzfristig könnten bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen neue Kleinkindgruppen geschaffen werden. Das Jugendamt soll uns dazu am Mittwoch im Jugendhilfeausschuss Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Gegebenenfalls entstehender zusätzlicher Finanzbedarf kann nach Auffassung der CDU im Nachtragshaushalt abgesichert werden.“ Der Jugendhilfeausschuss tagt am Mittwoch, dem 3. September 2008, in öffentlicher Sitzung, ab 17.00 Uhr im Ratssitzungssaal. Interessierte Eltern, die derzeit Probleme mit Krippen- und Tagespflegeplätzen haben, können an der Sitzung als Gäste teilnehmen.

Zitat § 2 ThürKitaG:

Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung nach § 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfordern