Qualitätskriterien für die Mehrgenerationenhäuser

Bundefamilienministerium
Bundesfamilienministerium
Inzwischen gibt es die Mehrgenerationenhäuser schon seit über 12 Jahren. Im Jahr 2006 begann das erste Programm und nun sind es insgesamt 540, die es bundesweit gibt. Auch im neuen Koalitionsvertrag gibt es wieder ein Bekenntnis zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der MGH´s. Während es in den ersten Jahren darum ging die Mehrgenerationenhäuser bundesweit zu etablieren, geht es jetzt um die qualitative Weiterentwicklung. Dazu hatte heute der Bund die Ländervertreter und die Kooperationsgruppe ins Bundesfamilienministerium nach Berlin zur Beratung eingeladen. In Thüringen habe ich während meiner Zeit als Generationenbeauftragter u.a. Verantwortung für die Thüringer MGH´s getragen. Auch jetzt gibt es da noch reichlich Anknüpfungspunkte. Von den 24 Mehrgenerationenhäusern sind sechs zugleich Familienzentren und für unsere Familienzentren führen wir gerade einen intensiven Evaluationsprozess der Qualitätsstandards durch. Insofern konnte ich aktiv bei der Diskussionsrunde im Bundesministerium mitwirken und es war auch thematisch so ein klein wenig eine Reise in die Vergangenheit. Viel verändert hat sich im Bundesministerium (noch) nicht. Zwar ist heute die neue Ministerin eingezogen – aber die Arbeitsfelder bleiben gleich.

10jährige Erfolgsgeschichte der MGHs fortschreiben

Die Vertreterinnen der Thüringer MGHs
Die Vertreterinnen der Thüringer MGHs
Seit 10 Jahren gibt es die Mehrgenerationenhäuser und sie sind zu einer festen Säule in der Sozialstruktur der Kommunen geworden. Ich durfte als Generationenbeauftragter des Freistaates Thüringen fünf Jahre dieser Zeit Verantwortung für die MGHs tragen und habe gerne in mehreren Gremien unter anderem in Bund-Länder-Arbeitsgruppe mitgewirkt. Es freut mich sehr, dass die erfolgreiche Geschichte weitergeht und es freut mich darüber hinaus, dass wir auch weiter im Kontakt sind. Gestern war ich zu einem Treffen der Thüringer Mehrgenerationenhäuser zu einem Fachvortrag. Am Rande der Veranstaltung wurde die Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Mehrgenerationenhäuser gegründet. Nachfolgend teile ich sehr gerne die Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft und wünsche viel Erfolg für die weitere Arbeit. Mehrgenerationenhäuser Thüringens haben in Erfurt eine Landesarbeitsgemeinschaft gegründet! Nach 10 jähriger Netzwerkarbeit gingen sie damit einstimmig einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft. Eine größere Verbindlichkeit zu erreichen und sich als Einrichtung auf Landesebene weiter zu etablieren sind die unmittelbaren Ziele. Mit der Neuauflage des seit 2006 bestehenden Aktionsprogramms sind die Häuser bis 2020 zunächst finanziell gesichert. Nach 2020 gilt es, Fördermöglichkeiten auf Landes- und kommunaler Ebene zu finden, die das Bestehen der 24 Thüringer Häuser auch langfristig sichern, sollte sich der Bund aus der Förderung zurückziehen. „Uns Häusern ist es wichtig, nach außen hin gemeinsam aufzutreten und nach innen hin noch enger zusammenzurücken, um den Fortbestand der Häuser auch langfristig zu sichern und unsere Ziele gemeinsam festzuschreiben und umzusetzen“ so Anne-Kathrin Lange, Vorsitzende des Sprecherrates und Koordinatorin unseres Mehrgenerationenhauses in Weimar-West. Ab 2017 wird die LAG online gehen, vorher ist eine große Festwoche als landesweite Aktion aller Thüringer Häuser geplant. In Stadt und auf dem Land haben sich die Mehrgenerationenhäuser Thüringens als Antwort auf den demographischen Wandel etabliert. In einer immer älter werdenden Gesellschaft, die sich mit Schnelllebigkeit, Konsum, Vereinzelung, Ausdifferenzierung und steigenden Ansprüchen an Flexibilität und Leistung konfrontiert sieht, werden Orte, an denen gegenseitige Hilfe und Unterstützung gelebt werden, unverzichtbar – Orte, die Brücken schlagen zwischen Generationen, zwischen Menschen verschiedenster Lebenslagen, Brücken von Wunsch zu Wirklichkeit, Brücken von Problem zu Lösung und Brücken von Wort zu Tat. Eine gesunde Gesellschaft zeichnet sich durch die Einbindung jeden Lebensalters mit seinen unterschiedlichen Bedürfnissen aus. Das Potenzial jeder einzelnen Generation, insbesondere der Älteren, birgt dabei große Chancen und muss genutzt werden. Für all das treten Mehrgenerationenhäuser ein. Sie sind sorgende Gemeinschaften als Orte des Miteinanders und der Begegnung. Durch ihre breite Angebotspalette und Vernetzung verschiedenster Partner bilden sie Dienstleistungsdrehscheiben vor Ort, die die Lebensqualität und -bedingungen des Einzelnen und der Familien über die Ursprungsfamilie hinaus optimieren und dem Wunsch nach Selbstbestimmtheit, Aktivität und Engagement bis ins hohe Alter Raum und Möglichkeiten bieten. „ Mit unseren Angeboten in den Handlungsfeldern Kultur und Freizeit, Erziehung und Bildung, Beratung, sozialraum-orientierte Gemeinwesenarbeit, bürgerschaftliches Engagement und haushaltsnahe Dienstleistungen sind wir Thüringer Häuser zentrale Anlaufstellen und verlässliche Partner, wofür die neu gegründete Landesarbeitsgemeinschaft einsteht und was auch in Zukunft die Arbeit der Häuser thüringenweit bestimmen wird“, so Anne-Kathrin Lange.

„Was lange währt…“ – Erfreuliche Nachricht für die Mehrgenerationenhäuser

Abschiedsgeschenk beim MGH-Treffen in Sondershausen vor einem Jahr
Abschiedsgeschenk beim MGH-Treffen in Sondershausen vor einem Jahr
„Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ startet 2017 Ende letzter Woche gab es endlich Licht am Ende des Tunnels. Die bundesweit 450 Mehrgenerationenhäuser können aufatmen und auf eine weitere Förderung auch nach 2016 hoffen. Mich freut dies sowohl für die 25 Thüringer Mehrgenerationenhäuser im Allgemeinen, als auch für unser Erfurter MGH im Besonderen. Ich kenne aus meiner Zeit als Generationenbeauftragter nicht nur alle Thüringer Häuser gut, sondern durfte auch aktiv in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe am MGH II Programm mitwirken. An den Thüringer MGHs habe ich „mit bauen“ dürfen und dies gerne fünf Jahre getan. Bei meinem Ausscheiden aus dem Sozialministerium war noch unklar, wie es mit den MGHs weiter geht und mein letzter Aktenvermerk bezog sich auf die ungeklärte Finanzierungsfrage. Auch die Länder und Kommunen dürften sehr erleichtert darüber sein, wie es nun ab dem 1.1.2017 bis mindestens 2020 weiter gehen soll. Es bleibt bei der bisherigen Finanzierung, also der Bund trägt 30.000 Euro/jährlich und die Kommunen mindesten 10.000 Euro. Damit werden entgegen ursprünglicher Planung weder Kommunen noch die Länder finanziell stärker in Anspruch genommen. Einziger Wermutstropfen ist allerdings, dass eine Ausweitung des MGH-Programms auf weitere Standorte damit wohl nicht erfolgt. Die bestehenden Häuser können und werden sich sicherlich wieder bewerben und nur da wo Träger verzichten oder die Kommunen intervenieren könnte es neue Häuser geben. In unserem Erfurter MGH war ich erst in der vergangenen Woche wieder bei einer Veranstaltung zu Gast und auch zu drei weiteren MGHs in Thüringen habe ich immer noch regelmäßig Kontakt. Die Mehrgenerationenhäuser in Schmalkalden, Sondershausen und Suhl sind zugleich Familienzentren und die gehören zu meinem neuen Aufgabengebiet. Zudem finden in zahlreichen MGHs Veranstaltungen der Familienbildung statt. Meldung auf der Homepage der Mehrgenerationenhäuser: „Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend startet am 1. Januar 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern in Deutschland. Damit wird das bis Ende 2016 laufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II in eine weitere Förderung überführt. Bereits in diesem Jahr werden in einem Pilotprojekt mit bis zu zehn zusätzlichen Mehrgenerationenhäusern die Vorgaben und Inhalte des neuen Bundesprogramms ab 2017 erprobt. Ein Interessenbekundungsverfahren für neue Mehrgenerationenhäuser ist für April 2016 geplant. Bisherige Standorte möglichst erhalten „Die Mehrgenerationenhäuser leisten erfolgreiche und wertvolle Arbeit in den Kommunen und haben sich in den Gemeinden, Städten und Landkreisen zu unverzichtbaren Bestandteilen im sozialen Füreinander der Bewohnerinnen und Bewohner entwickelt. Mehrgenerationenhäuser fördern das generationenübergreifende Miteinander und Engagement: Jung und Alt können sich hier begegnen, voneinander lernen, aktiv sein und sich für die Gemeinschaft vor Ort stark machen“, erklärte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek. Das Erfahrungswissen, das die Mehrgenerationenhäuser in ihrer Arbeit in den Kommunen als Instrumente unter anderem zur Ergänzung der sozialen Infrastruktur, zur Bewältigung des demografischen Wandels und zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchtgeschichte gesammelt haben, soll gesichert werden. Für das neue Bundesprogramm, das zunächst bis 2020 laufen soll, ist ein möglichst umfangreicher Erhalt der bisherigen Standorte und Trägerstrukturen beabsichtigt. Bewerbungen für eine Teilnahme am neuen Programm sind aber auch für neue Häuser möglich und erwünscht. Anträge können wie bisher kommunale und freie Träger stellen. Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie des neuen Bundesprogramms und der Start des Interessenbekundungsverfahrens zur Auswahl der Mehrgenerationenhäuser sind für April 2016 geplant. Zum Auftakt des Interessenbekundungsverfahrens werden für die potenziellen Bewerber zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt, am 20. April in Berlin und am 27. April in Frankfurt am Main. Mehr Flexibilität für die inhaltliche Arbeit Die konzeptionelle Ausgestaltung des Bundesprogramms beruht auf den bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Programmbegleitung und der engen Abstimmung mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden. Das neue Bundesprogramm ermöglicht den Mehrgenerationenhäusern mehr Flexibilität in ihrer Arbeit, damit sie ihre Angebote noch besser an den jeweiligen Ausgangslagen und Bedarfen vor Ort ausrichten können und Kommunen stärken. Statt vier – wie im Aktionsprogramm II – wird es künftig nur noch zwei inhaltliche Schwerpunkte geben, in deren Rahmen die Häuser ihre Angebote bedarfsgerecht und möglichst flexibel gestalten können: die Bewältigung des demografischen Wandels (obligatorisch) und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (zusätzlich fakultativ). Es werden drei Querschnittsziele verfolgt: generationenübergreifende Arbeit, Einbindung freiwilligen Engagements und Sozialraumorientierung. Stärkung der kommunalen Einbindung Das neue Bundesprogramm zielt auf eine stärkere Verankerung der Mehrgenerationenhäuser in den Kommunen. Dies soll neben der wie bisher im Aktionsprogramm II bereits erforderlichen Kofinanzierung von Kommune, Landkreis oder Land durch einen Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft erfolgen. Dieser Beschluss soll ein Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus sowie konzeptionelle Überlegungen zur Einbindung des Mehrgenerationenhauses in die koordinierende Sozialraumplanung beinhalten. Ziel ist, dass die Kommunen die Mehrgenerationenhäuser in ihre Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels im Sozialraum einbinden. Mehr Freiraum für Einsatz der Fördermittel Unverändert zum Aktionsprogramm II bleibt im neuen Programm die Gesamtfördersumme je Haus in Höhe von jährlich 40.000 Euro bestehen, welche sich wie bisher aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 30.000 Euro und dem Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000 Euro von Kommune, Landkreis oder Land zusammensetzt. Das neue Programm wird den Mehrgenerationenhäusern jedoch einen flexibleren Einsatz der Fördermittel als Personal- und/oder Sachkosten ermöglichen. Die bisherige Vorgabe im Aktionsprogramm II, nach der für Personalkosten nur maximal 20.000 Euro der Fördermittel eingesetzt werden dürfen, entfällt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die Mehrgenerationenhäuser Sachmittel in der Regel leichter anderweitig akquirieren können als Personalkosten. Der Bund selbst wird weiterhin für eine wissenschaftliche Begleitung sorgen, allerdings weniger unmittelbare fachliche Beratung für die Häuser selbst anbieten, sondern den regionalen Austausch stärker in den Vordergrund stellen.“

Mehrgenerationenhaus-Netzwerktreffen

Mit der Leiterin des MGH Sondershausen
Inzwischen ist es viereinhalb Jahre her, dass ich die Zuständigkeit für die Mehrgenerationenhäuser im Sozialministerium übertragen bekommen habe. An meine ersten Besuche in den Thüringer MGHs habe ich mich beim heutigen Netzwerktreffen im Bürgerzentrum Cruciskirche in Sondershausen erinnert. Sondershausen war damals eines der ersten der Thüringer Mehrgenerationenhäuser, in dem ich zu Besuch war und Gespräche mit Trägervertretern sowie Kommunalpolitikern geführt habe. Gemeinsam ist uns gelungen, dass von den damals 30 Mehrgenerationenhäusern bis heute 25 bestehen und eine tolle Arbeit leisten. Ich kenne jedes der Häuser von zahlreichen Besuchen und gemeinsamen Veranstaltungen gut – in den meisten Fällen auch die jeweiligen Bürgermeister. Die MGHs sind ein fester Bestandteil der Sozialstruktur in den Kreisen und kreisfreien Städten geworden. Bis heute bleibt es aber eine dauerhaft schwierige Aufgabe die Finanzierung sicher zu stellen. Aktuell finanziert der Bund einen Zuschuss von 30.000 Euro pro Haus/jährlich. Mindestens 10.000 Euro müssen die jeweilige Kommune oder der Landkreis beisteuern und künftig will der Bund auch die Länder in die Finanzierungsmitverantwortung nehmen. Dazu wird in Bund-Länderarbeitsgruppe verhandelt. Spätestens 2016 muss es dazu eine Lösung geben. Eine der vier Kernaufgaben der MGHs ist der Bereich Integration und Bildung. Vor dem Hintergrund der steigenden Flüchtlingszahlen war dies heute das Thema beim Netzwerktreffen. Einen Input zur aktuellen – auch rechtlichen – Situation gab die Amtsleiterin für Ausländer, Flüchtlinge und Integration aus Sondershausen. Der Kyffhäuserkreis nimmt 3,6 Prozent der Thüringer Asylbewerber auf (Erfurt 9,1 Prozent). Die Herausforderungen ausreichen Wohnraum bereit zustellen, ist im Kyffhäuserkreis lösbar, dies ist in den kreisfreien Städten deutlich schwieriger. Die soziale Betreuung und die Organisation von Unterstützungsformen ist hingegen flächendeckend schwieriger geworden, da die Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen in den letzten Monaten deutlich gestiegen sind. Die MGHs sind dabei Kooperationspartner der Kommunen. Allein sieben der Thüringer MGHs konnten heute über ihre Erfahrungen und Konzepte berichten. In Gera, Suhl, Erfurt, Jena, Weimar, Waltershausen und Bad Salzungen gibt es bereits vielfältige Aktivitäten mit und für Ausländer. Den Thüringer Mehrgenerationenhäusern wünsche ich für ihre weitere Arbeit alles Gute. Ich bin froh und auch ein wenig stolz, dass ich den Weg der MGHs viereinhalb Jahre aktiv begleiten konnte und habe mich heute sehr über die Dankesworte gefreut. Wie künftig die Zuständigkeit für die MGHs geregelt wird ist noch offen. Ich habe heute gesagt, dass ich daran auch künftig mitwirken möchte – mal sehen welche Entscheidungen dazu in den nächsten Wochen fallen.

Engagierte Arbeit in den MGHs und kommunale Unterstützung

Das MGH der Thepra in Kindelbrück
Regelmäßig bin ich in den 25 Thüringer Mehrgenerationenhäusern vor Ort. In den letzten Tagen habe ich einmal wieder drei Mehrgenerationenhäuser in Stadtroda, Kindelbrück und Nordhausen besucht. In allen drei MGHs läuft die Arbeit auch Dank des großen Engagements der Mitarbeiterinnen und der Träger sehr gut. Überall habe ich zudem mit den Vertretern der kommunalen Seite über die Finanzierung sprechen können. Die Finanzsituation der drei Kommunen ist überaus angespannt. Sie stehen alle vor der Situation, dass ein ausgeglichener Haushalt nicht in Sicht ist. Aber sie stehen dennoch, oder gerade deshalb zu ihren MGHs. Die Mehrgenerationenhäuser leisten einen unschätzbaren Beitrag für die Daseinsfürsorge vor Ort und werden deshalb wertgeschätzt. In diesem Jahr 2015 wird der Bund weiter jeweils 30.000 Euro pro MGH bezahlen und die Kommunen müssen 10.000 Euro kofinanzieren. Dies gelingt in Stadtroda, Kindelbrück und Nordhausen. Wünschenswert wäre aber sowohl eine Unterstützung des Landes, wie auch die Erhöhung bzw. Dynamisierung der Beträge. Seit 8 Jahren sind manche der Mitarbeiterinnen in den MGHs beschäftigt, ohne dass sich das Gehalt auch nur minimal erhöht hat. Jedes der drei besuchten MGHs hat seine speziellen Nische gefunden. In Stadtroda die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie jungen Muttis. In Kindelbrück gibt es viele Synergieeffekte mit der benachbarten Kita im gleichen Gebäude und in Nordhausen sind die Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen sowie der tägliche Mittagstisch für ältere Alleinstehende die Zugnummer geworden. Ich will gerne weiter daran mitarbeiten die MGHs auf dauerhaft solide Finanzgrundlage zu stellen und sie inhaltlich weiter zu entwickeln. In den nächsten Wochen werden die Sozialminister der Länder dazu mit dem Bund beraten.  

Generationenbeauftragter Michael Panse: Förderung der Thüringer Mehrgenerationenhäuser über das Jahr 2015 hinaus sichern

Der Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen, Michael Panse, hat die Aussage der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig am gestrigen Tag der Mehrgenerationenhäuser begrüßt, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 13. November zugestimmt hat, Mehrgenerationenhäuser im kommenden Jahr, also über die im nächsten Monat auslaufende zweite Programmphase hinaus, weiter zu fördern. Der Haushaltsausschuss sprach sich zudem auch für eine weitere Verstetigung der Förderung aus. Michael Panse sagte: „Ich begrüße dies ausdrücklich und erhoffe jetzt für die 25 Thüringer Mehrgenerationenhäuser ein klares Bekenntnis der Standort-Kommunen zu ihrer weiteren Arbeit. Ich erwarte, dass die neue Thüringer Landesregierung sich ebenso eindeutig zu den Mehrgenerationenhäusern bekennt und diese in Zukunft auch, in ähnlicher Weise wie vergleichbare Familienzentren, finanziell unterstützt. Als Grundlage sollte, wie bereits auf der Bundesebene geschehen, eine Vereinbarung dienen, mit dem Ziel den weiteren Bestand der existierenden Mehrgenerationenhäuser zu sichern und das Entstehen weiterer zu ermöglichen.“ Hintergrund: Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode enthält die Aussage: „Das erfolgreiche Konzept der Mehrgenerationenhäuser werden wir weiterentwickeln und deren Finanzierung verstetigen. Sie sollen sich in ihrer individuellen Ausprägung zu einem übergreifenden Dach und Ankerpunkt des sozialen Miteinanders und der Teilhabe vor Ort auch zum Beispiel unter Einbeziehung von Pflegestützpunkten als Sorgende Gemeinschaften entwickeln. Deshalb werden wir die Voraussetzungen schaffen, um eine dauerhafte Zukunft der Mehrgenerationenhäuser zu sichern und gemeinsam mit Ländern und Kommunen prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Mehrgenerationenhäuser möglichst in allen Kommunen etabliert werden können.“

„Tag der Mehrgenerationenhäuser“

 
Großes Interesse beim „Tag der Mehrgenerationenhäuser“ in Berlin
Ein volles Haus gab es heute beim Tag der Mehrgenerationenhäuser in Berlin. Im AXICA-Kongress- und Tagungszentrum am Brandenburger Tor (hypermodern und sehenswert!) waren die meisten der 450 Mehrgenerationenhäuser vertreten, um mit Vertretern der Kommunen und dem Bund zum „Mehrwert der Mehrgenerationenhäuser“ zu diskutieren. Auch unsere Thüringer Mehrgenerationenhäuser waren fast alle dabei. Allerdings waren viele angereist, um endlich konkrete Aussagen zur weiteren finanziellen Förderung mitnehmen zu können. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig konnte heute die frohe Kunde überbringen, dass der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages in der sogenannten Bereinigungssitzung in der vergangenen Woche einen diesbezüglichen Beschluss gefasst hat. In der Bereinigungssitzung zum Entwurf des Bundeshaushalts 2015 wurde mit der Ausschussdrucksache 18(8)1500 beschlossen: 1. Der Haushaltsausschuss nimmt die Ausführungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode zur Weiterentwicklung und Verstetigung der Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser zur Kenntnis. 2. Der Haushaltsausschuss begrüßt, dass zur Fortführung des laufenden Modellprogramms bis Ende 2015 rund 16,5 Mio. € zur Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser im Einzelplan 17 etatisiert sind. 3. Der Haushaltsausschuss erwartet, dass die Finanzierung des erfolgreichen Konzepts der Mehrgenerationenhäuser dauerhaft, über das Haushaltsjahr 2015 hinaus – auch mit Beteiligung des Bundes – sichergestellt wird. Jetzt müssen sich nur noch die Standortkommunen zur weiteren Förderung bekennen und die erfolgreiche Arbeit der MGHs kann fortgesetzt werden. Ich habe aber heute auch in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass ich nunmehr auch die Länder in der Pflicht sehe, einen entsprechenden Mitfinanzierungsanteil zu leisten. Im Rahmen des heutigen Tages der Mehrgenerationenhäuser hielt Prof. Dr. Andreas Kruse, Vorsitzender der Siebten Altenberichtskommission und Direktor des Instituts für Gerontologie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg ein Impulsreferat. „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ war sein Thema und er hielt, wie immer, ein leidenschaftliches Plädoyer für die Mehrgenerationenhäuser. Auch wenn ich heute Vormittag noch skeptisch war, hat sich die Fahrt nach Berlin gelohnt und insgesamt ist der heutige Tag für die MGHs ein erfreulicher Tag geworden.

Bund-Länder-Runde zu den Mehrgenerationenhäusern

Beratungsunterlagen im BMFSFJ
Leider noch keine Klarheit zur Förderung der Mehrgenerationenhäuser nach 2016 gab es bei der heutigen Bund-Länder-Runde zu den Mehrgenerationenhäusern im Bundesfamilienministerium in Berlin. Seit vier Jahren bin ich als Generationenbeauftragter unter anderem für die Thüringer Mehrgenerationenhäuser zuständig und genauso lange vertrete ich den Freistaat in verschiedenen Arbeitsrunden beim Bund. Da in vielen anderen Bundesländern das Thema auf Referats- bzw. Abteilungsleiterebene wahrgenommen wird, habe ich in den vier Jahren viele Kolleginnen und Kollegen kennenlernen können. Auch innerhalb des Bundesministeriums hat es erhebliche Veränderungen mit der neuen Familienministerin gegeben. Was aber leider konstant geblieben ist, ist die Unsicherheit über die weitere Förderung. 2006 wurde das MGH-Programm gestartet, im Jahr 2008 auf insgesamt 500 Häuser bundesweit ausgeweitet und 2012 in das MGH II – Programm umgewandelt. Für drei Jahre gab es dabei für 450 Häuser (davon 25 in Thüringen) Planungssicherheit. Bis Ende 2014 fördert der Bund jedes Haus mit 30.000 Euro jährlich, wenn die kommunale Seite sich mit mindestens 10.000 Euro beteiligt. Ursprünglich sollte das Programm 2015 in Länder- bzw. Kommunalverantwortung übergehen. Zwischenzeitlich hat sich aber parteiübergreifend eine starke Lobby für die MGHs gebildet. Zudem sind die Kommunen nur in den seltensten Fällen in der Lage, die komplette Finanzierung zu übernehmen. Daher haben sich die Koalitionspartner im Bund im vergangenen Jahr verständigt, die weitere Förderung der MGHs in den Koalitionsvertrag zu schreiben. „Das erfolgreiche Konzept der Mehrgenerationenhäuser werden wir weiterentwickeln und deren Finanzierung verstetigen.“ heißt es dabei und weiter „Deshalb werden wir die Voraussetzungen schaffen, um eine dauerhafte Zukunft der Mehrgenerationenhäuser zu sichern und gemeinsam mit Ländern und Kommunen prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Mehrgenerationenhäuser möglichst in allen Kommunen etabliert werden können.“ Der zweite Teil ist ein deutlicher Fingerzeig, dass der Bund künftig eine Mitfinanzierung der Länder erreichen will. Für 2015 wurden noch einmal 16 Millionen Euro seitens des Bundes bereitgestellt. Damit geht die Förderung im kommende Jahr nach den bestehenden Grundsätzen weiter. Was danach kommt ist offen. Niedersachsen, Bayern und Rheinland Pfalz fördern ihre Häuser bereits aus Landesmitteln. Sachsen und Hessen fördert im Rahmen bestehender Programme mit. In allen anderen Bundesländern beschränkt sich die Unterstützung auf die ideelle Begleitung. Auch heute war weder von Seiten der Länder, noch vom Bund zu hören wie hoch eine Mitfinanzierung sein könne/solle. Im kommenden Monat soll darüber die Sozialministerkonferenz beraten. In Thüringen werbe ich darum, dass sich das Land zu den MGHs auch finanziell bekennt. Die 15 Familienzentren, die ganz ähnlich arbeiten wie die MGHs, werden mit jeweils 25.000 Euro jährlich vom Land gefördert. Ich hoffe sehr, dass dieses Thema Eingang in die Koalitionsvereinbarung in Thüringen findet, wer auch immer eine Koalition mit wem bilden wird. Zwischen dem Bund und den Ländern gibt es nun eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der A- und B-Länder (SPD-geführt, bzw. CDU/CSU-geführt). Heute wurde ich mehrfach gefragt, ob es neben BaWü (Grün-geführt) künftig noch eine weitere Kategorie geben wird 😉 Am 19. November wird in Berlin der Mehrgenerationentag stattfinden. Ich freue mich darauf, weil da nahezu alle MGHs vertreten sein werden. Noch mehr würde ich mich aber freuen, wenn es bis dahin Signale gibt, wie es mit den MGHs nach 2016 weiter geht. Ansonsten nutze ich die Berlin-Tour noch zu einem Kurzurlaub in der Bundeshauptstadt – voriges Jahr war ich das letzte Mal etwas länger hier in Berlin. Damals war auch wie in diesem Jahr gerade das Lichterfest. Dieses Mal ist das Rahmenprogramm zusätzlich aber sehr sportlastig – morgen Abend beim Eishockey bei den Eisbären und Samstag German Bowl Football.  

Besuch der Mehrgenerationenhäuser

 
„Heimspiel“ im MGH in Erfurt
„Glück kommt selten allein. Deshalb sind Mehrgenerationenhäuser das Modell der Zukunft: Voneinander lernen, gebraucht werden, Freude teilen. Ein echtes Glücksrezept!“ (Dr. Eckart von Hirschhausen, Kabarettist, Autor, Moderator auf www.mehrgenerationenhaeuser.de) Rückblickend auf die letzten vier Jahre sind für mich die Mehrgenerationenhäuser zu einer absoluten Erfolgsgeschichte geworden und ich bin stolz darauf, daran aktiv mitgewirkt zu haben. In dieser Woche habe ich als Generationenbeauftragter noch einmal vier der 25 Thüringer Mehrgenerationenhäuser besucht,  um vor Ort mit Verantwortlichen, Akteuren und Gästen der Mehrgenerationenhäuser Neuhaus a. R., Bad Salzungen, Erfurt und Roßleben sowie mit Vertretern der Kommunal- und Landespolitik (Bürgermeister, Abgeordneter des Landtages und der Kreistage, Stadträte) zu sprechen. Der Grund: Trotz Weiterführung des Projektes durch den Bund ist die Finanzierung in den Kommunen ein großes Problem. Dabei würde jeder der Beteiligten o.g. Zitat bestätigen: Die Mehrgenerationenhäuser werden an allen Standorten sehr geschätzt in ihrer Funktion als Begegnungsort der Generationen, als „Dach“ für unterschiedliche soziale Angebote, Wirkmöglichkeit, Ort der Verbindung von institutioneller Hilfe und Bürgerengagement, als verlässliche Infrastruktur. Wegen dieser Wertschätzung waren die Gespräche konstruktiv und wir versuchten gemeinsam eine (noch) individuelle Lösung zu finden. Für mich ist klar, dass in Zukunft Bund, Land und Kommunen gemeinsam die Verantwortung tragen müssen, ähnlich wie es in Bayern oder Niedersachsen praktiziert wird. Nun bleibt zu hoffen, dass die gemachten Zusagen der Kommunalpolitiker in politische Entscheidungen einfließen. Ich werde mich auf jeden Fall auch nach dem 14. September 2014, dem Tag der Landtagswahl, weiter für die Mehrgenerationenhäuser in Thüringen einsetzen. Durch demografische Veränderungen steht unsere Gesellschaft vor massiven grundlegenden Veränderungen.  Wir müssen jetzt anfangen, uns darauf einzurichten und Voraussetzungen zu schaffen. Die Prävention im Alter ist dabei ein Kernaspekt. Und Prävention heißt hier auch, an der Gesellschaft teilzuhaben, gebraucht zu werden, wertvoll zu sein. Begegnungsmöglichkeit, Wirkmöglichkeit und Treffpunkt der Generationen sind die Mehrgenerationenhäuser.

Finanzierung der Thüringer Mehrgenerationenhäuser für 2015 durch den Bund gesichert

Michael Panse, Beauftragter für das Zusammenleben der Generationen, begrüßt heutige Entscheidung der Bundesregierung Mit der Verabschiedung des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2015 hat die Bundesregierung sich dafür entschieden, dass die auslaufende Förderung der Mehrgenerationenhäuser durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) durch Bundesmittel in gleicher Höhe für das Jahr 2015 fortgesetzt werden soll. Dies ist ein lang ersehntes Signal der Verlässlichkeit, welches die Aussagen im Koalitionsvertrag zur Weiterführung der Arbeit der Mehrgenerationenhäuser über das Jahr 2014 hinaus bekräftigt und die nötige Planungssicherheit herstellt. Michael Panse sagte in Erfurt: „Diese Entscheidung der Bundesregierung begrüße ich außerordentlich. Sie ist auch eine Anerkennung und Wertschätzung der hervorragenden Arbeit der Mehrgenerationenhäuser in den zurückliegenden Jahren. Ich werde mich nun in den kommenden Wochen auch dafür einsetzen, dass der erforderliche Beitrag der Thüringer Kommunen zur Kofinanzierung erbracht wird. Die Evaluation der Arbeit der Mehrgenerationenhäuser hat dafür gute Argumente geliefert, denn es hat sich erwiesen, dass mittelfristig und langfristig die Kosten einer Kommune durch deren Arbeit gesenkt werden. In der kommenden Zeit wird es darauf ankommen, entsprechend der Aussagen des Koalitionsvertrages zur Zukunft der Mehrgenerationenhäuser nach Auslaufen des Bundesaktionsprogramms, die Weichen für eine gesicherte, dauerhafte Zukunft im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen richtig zu stellen.“