12 Thüringer Projekte im Bundes-Förderprogramm „Anlaufstellen für ältere Menschen

“ Generationenbeauftragter Michael Panse: „Gute Thüringer Vorbereitungsarbeit“ Der Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen und Ansprechpartner für Antidiskriminierung, Michael Panse, hat das erfolgreiche Abschneiden von 12 Thüringer Projekten im Interessenbekundungsverfahren zum Förderprogramm „Anlaufstellen für ältere Menschen“ begrüßt. Der Generationenbeauftragte hatte im letzten Jahr zur Teilnahme aufgerufen und Thüringer Antragssteller beraten. Michael Panse sagte: „Angesichts des demografischen Wandels, der starken Zunahme des älteren Anteils der Bevölkerung, ist eine breite Palette auch von niedrigschwelligen Angeboten der sozialen Infrastruktur erforderlich. Zu bestehenden Familienzentren und Mehrgenerationenhäusern sind die ‚Anlaufstellen für ältere Menschen‘ eine sehr gute Ergänzung. Ich sehe die aktuelle Auswahlentscheidung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Würdigung für die gute Vorbereitungsarbeit in Thüringen.“  Erfolgreich im Interessenbekundungsverfahren waren bei den baulichen Umsetzungsprojekten: – die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt, – die AWO AJS gGmbH in Erfurt, – der Kreisverband Saale/Orla des DRK mit einem Projekt in Schleiz, – das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, bei den nicht baulichen Umsetzungsprojekten: – das Mehrgenerationenhaus der LIFT gGmbH Nordhausen, – das Seniorenbüro Wartburgkreis des Sozialwerk des Demokratischen Frauenbundes, – das Kompetenz- und Beratungszentrum (KBZ) beim Schutzbundes der Senioren und Vorruheständler Thüringen e.V. in Erfurt, – die Stadt Altenburg, – das Mehrgenerationenhaus in Rudolstadt, bei den Konzeptentwicklungen: – das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, – die Stadt Roßleben und – die Stadt Weimar. Hintergrund: Älteren Menschen soll mit den „Anlaufstellen für ältere Menschen“ im vertrauten Wohnumfeld Hilfe und Unterstützung geboten werden, um selbst-ständig und selbstbestimmt leben zu können. Es wird dabei an vorhandene Strukturen und Angebote bestehender Einrichtungen, wie Nachbarschafts-zentren, Pflegestützpunkte und Mehrgenerationenhäuser, angeknüpft. Für Umsetzungsprojekte können Träger oder Kommunen 2013 oder 2014 Mittel in Höhe von bis zu 20.000 Euro aus dem Bundesaltenplan oder bis zu 30.000 Euro aus dem Bautitel erhalten. Für die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Konzepten können Landkreise sowie kreisfreie und kreisangehörige Städte und Gemeinden in 2013/2014 einmalig bis zu 10.000 Euro pro Konzept erhalten. Im darauf folgenden Jahr können sie sich mit ihrem erarbeiteten Konzept ebenfalls für die Förderung eines Umsetzungsprojektes bewerben. Weitere Informationen im Internet unter: http://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de/anlaufstellen-aeltere-menschen.html

„Volksaufstand am 17. Juni 1953 – Gedenken wider das Vergessen“

Das Podium in der Kleinen Synagoge
Für die CDU Erfurt und die CDU Stadtratsfraktion ist der 17. Juni ein Tag des Gedenkens. In jedem Jahr gibt es dazu Veranstaltungen und auch gestern haben wir der Opfer des 17. Juni 1953 gedacht. In die Kleine Synagoge waren rund 40 Besucher gekommen, um Zeitzeugenberichten zuzuhören und eine politische Einordnung dieses Tages nach 60 Jahren vorzunehmen. Ich habe dazu als Generationenbeauftragter, aber auch als Fraktionsvorsitzender der Erfurter CDU gesprochen: Ein Rückblick: In der Nacht vom 17. zum 18. Juni 1953 erließ der Chef der Bezirksdirektion der Volkspolizei Erfurt an die Kreispolizeidienststellen den Befehl 21/53: Auf Anweisung einer höheren Dienststelle befehle ich 1. Alle Provokateure, Saboteure, die sich im Laufe der Nacht und am morgigen Tage eines Angriffes auf Angehörige der Deutschen Volkspolizei, Staatsfunktionäre oder Herunterreißen von Emblemen der Deutschen Demokratischen Republik (z. B. Bilder von Wilhelm Pieck, Otto Grotewohl, des Genossen Stalin, sonstige Embleme und Transparenten) schuldig machen, werden im Beisein der Massen erschossen, ohne Urteil. 2. Es ist dabei streng darauf zu achten, dass nicht wahllos in die Massen geschossen wird, dass keine unschuldigen Kinder oder Frauen dabei getroffen werden, sondern die Täter sind durch einen kräftigen Stoß aus der Menge herauszuholen und auf der Stelle zu erschießen. 3. Die im Laufe des heutigen Tages und des gestrigen Tages festgenommenen Personen, die als Haupträdelsführer erkannt sind, werden heute sofort nach Erfurt überführt und morgen früh erschossen. 4. Wer sich einer Festnahme durch die Volkspolizei tätlich oder in einer anderen Form widersetzt, wird ohne Urteil erschossen. Dieser Befehl ist allen Volkspolizisten sofort zur Kenntnis zu bringen. Nach Eintreffen dieses Befehles ist in allen Dienststellen die Alarmstufe III auszulösen. Die Zuführung der Inhaftierten und bereits in Haft befindlichen Personen nach Erfurt, wird von der Staatssicherheit durchgeführt. Den Operativgruppen der Freunde ist bei den morgen durchzuführenden Aufgaben alle erdenkliche Hilfe zu gewährleisten.“ Soweit bekannt, sind diesem Befehl im Bezirk Erfurt direkt keine Menschen zum Opfer gefallen, aber er steht sehr eindrücklich für die damalige Situation. Für die Angst der SED die Macht zu verlieren, wie es kurzzeitig in einigen Orten geschah. In Halle, in Görlitz, in Bitterfeld gelang es Aufständischen, vorübergehend die Macht zu übernehmen. Der Befehl steht für die menschenverachtende Entschlossenheit jeden Freiheitswillen zu unterdrücken. 55 Todesopfer des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 für die gesamte DDR sind eindeutig belegt, andere Schicksale sind ungeklärt. Eines der nachweislichen Todesopfer ist Alfred Diener, ein 26jähriger Autoschlosser aus Jena, der am 19. Juni heiraten wollte. Er wurde am 17. Juni in Jena von sowjetischen Soldaten verhaftet und am 18. Juni in Weimar im Gebäude der sowjetischen Kommandantur als vermeintlicher Rädelsführer standrechtlich erschossen. Heutigen Generationen fällt es schwer sich in diese Zeit zurückzuversetzen. Als Generationenbeauftragter stelle ich mir die Frage: Wie haben die Ereignisse des 17. Juni 1953 in späteren Generationen fortgelebt? Im Westen war es offiziell der Feiertag der deutschen Einheit und im Osten offiziell der Tag eines konterrevolutionären bzw. faschistischen Putschversuches. Im Geschichtslehrbuch der DDR für die Klassenstufe 10 aus dem Jahr 1987 stand: „Am 17. Juni 1953 gelang es Agenten verschiedener imperialistischer Geheimdienste, die von Westberlin aus zahlreich in die Hauptstadt und einige Bezirke der DDR eingeschleust worden waren, in der Hauptstadt und in verschiedenen anderen Orten der Republik einen kleinen Teil der Werktätigen zu zeitweiligen Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen zu bewegen. In einigen Städten plünderten Gruppen von Provokateuren und Kriminellen. Sie legten Brände, rissen Transparente herunter, misshandelten und ermordeten Funktionäre der Arbeiterbewegung, holten verurteilte Kriegsverbrecher aus Gefängnissen und forderten den Sturz der Arbeiter-und Bauern-Macht. Doch der junge sozialistische Staat bestand unter Führung der Partei auch diese Belastungsprobe. Die Mehrheit der Arbeiterklasse und der Bevölkerung stand zu ihrem Staat.[…] Durch das entschlossene Handeln der fortgeschrittensten Teile der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten gemeinsam mit sowjetischen Streitkräften und bewaffneten Organen der DDR brach der konterrevolutionäre Putsch innerhalb von 24 Stunden zusammen.“ Wenn es nicht den Feiertag im Westen gegeben hätte, wäre vielleicht auch diese kurze Passage im Lehrbuch entfallen. Denn bis auf solche Versuche der für unverzichtbar gehaltenen Gegendarstellung lag es viel stärker im Interesse der SED-Diktatur – wie dies für alle Diktaturen gilt – die ihr unangenehmen Erinnerungen zu verdrängen und totzuschweigen. Langfristig ist ihr dies – verbunden mit Desinteresse aus anderen Gründen – in bemerkenswertem Maße gelungen. Bei einer Emnid-Umfrage im Jahr 2001 wussten nur 43 Prozent der Befragten, was sich am 17. Juni 1953 ereignet hatte. Besonders schlecht war es um die Jugendlichen bestellt. Bei den unter 29jährigen ergab sich bei 82 % Fehlanzeige. Geschichtsdidaktiker verwiesen damals darauf, dass der 17. Juni 1953 nur noch in etwa jedem dritten schulischen Lehrplan auftauche. Viele Jugendliche verließen die Schule, ohne jemals vom Aufstand in der DDR gehört zu haben. In einer Schüler-Befragung aus dem Jahr 2006, also drei Jahre nach dem 50. Jahrestag, wurde die Aufgabe gestellt: Ordnen Sie den Höhepunkten oppositioneller Bewegungen in der DDR, der ČSSR, Polen und Ungarn die betreffende Jahreszahl 53, 56, 68, oder 80 zu. Für die DDR ordneten 40,7% der Schüler die Jahreszahl richtig zu, für Ungarn 31,2%, für die ČSSR 27,2% und für Polen 22,2%. In dieser Schüler-Befragung aus dem Jahr 2006 konnten nur 30% der Schüler unter 7 möglichen Angaben zu Walter Ulbricht die richtige auswählen. 24,3% konnten sich nicht entscheiden, immerhin 5,9 % hielten ihn für einen Vertreter der DDR-Opposition und 5,4 % für einen oppositionellen Liedermacher. 5,7% hielten übrigens Wolf Biermann für einen langjährigen SED-Chef in den 50er und 60er Jahren Im Fach Geschichte wird der 17. Juni 1953 in den Lehrplänen – wenn überhaupt – nur knapp erwähnt. In den Lehrplänen anderer Schulfächer sucht man die Erwähnung des 17. Juni bei der Behandlung des Themas DDR vergeblich. Was in den Geschichtslehrplänen völlig fehlt ist eine historisch-vergleichende Linienführung zum Herbst 1989. Ohne Geschichtsbewusstsein sind offensichtlich aber auch Menschen, die nach der Wende ihre Schulzeit absolvierten. In der TA vom 15. Juni 2013 findet sich ein Interview mit Matthias Bärwolff (28) Landtagsabgeordneter der Linken: „Frage: Sie sind Unterzeichner eines Papiers der antikapitalistischen Linken, in dem der Mauerbau als alternativlos und als zwingend bezeichnet wurde. Ist das tatsächlich ihre Meinung? Antwort: Erst einmal hat die Mauer gestanden. Dabei muss man zur Kenntnis nehmen, in welchem zeithistorischen Kontext der Mauerbau stattgefunden hat. Ich bin keiner, der sagt, dass es gut und menschenwürdig war, den Menschen in der DDR dieses Bauwerk zuzumuten. Aber im Rahmen der Systemkonfrontation war der Mauerbau notwendig; um das bisschen Sozialismus, das es hier gab, zu ermöglichen.“ Verdrängung, Leugnung, und Beschönigung sind Markenkerne der Linken – ganz offensichtlich bis heute! Bärwolff hat weder was aus den Ereignissen vom 13. August 1961 noch vom 17. Juni 1953 gelernt! Aber wie kann man die Geschichte der DDR, die Resignation, dieses sich Anpassen und Stillhalten der Bevölkerung bis zum Herbst 1989 ohne die Kenntnis des 17. Juni 1953 überhaupt verstehen wollen? Wie kann man sonst verstehen, warum die Bevölkerung der DDR im Sommer 1989 die Begeisterung der SED-Führung für das chinesische Vorgehen auf dem Platz des himmlischen Friedens so ernst nahm? Wie kann man sonst verstehen, welchen Mut es erforderte am 9. Oktober 1989 in Leipzig auf die Straße zu gehen? Wenn Menschen sich in Deutschland unter Todesgefahr für Freiheit und Demokratie einsetzen, so verdient es unseren Dank, unsere Anerkennung. Wir sind es den Opfern des 17. Juni 1953 schuldig, auch künftigen Generationen zu vermitteln, dass dies einer der großen Tage deutscher Freiheitsgeschichte war. Ihr Einsatz für Freiheit, Demokratie und Einheit muss dauerndes Vorbild bleiben. Was sie vergeblich zu erringen versuchten, sollten heutige und kommende Generationen umso höher schätzen und verteidigen gegen jegliche Abwertung, Geringschätzung und Gefährdung. Ihr Schicksal lehrt, dass Freiheit und Demokratie keine Selbstverständlichkeiten sind, sondern des aktiven Einsatzes jeder neuen Generation bedarf. Bilder der Veranstaltung am 17. Juni  

Diverstiy-Ansatz beim Treffen der Mehrgenerationenhäuser diskutiert

Gestern fand der bundesweite Aktionstag statt, der vom Verein „Charta der Vielfalt e.V.“ initiiert wurde. Der 1. Deutsche Diversity-Tag hat das Ziel, dem Thema Vielfalt einen kräftigen Schub zu geben, denn Vielfalt wird zunehmend zum wichtigen Standortfaktor. Frauen, ältere Menschen und Migranten sollen ihre Potenziale stärker einbringen können. Der Verein „Charta der Vielfalt e.V.“ setzt sich seit mehreren Jahren dafür ein, Diversity der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft nahe zu bringen. Inzwischen haben über 1.300 Unternehmen und Institutionen die „Charta der Vielfalt“ unterschrieben und erfreulicherweise werden es immer mehr. In meiner Funktion als Generationenbeauftragter und als zentraler Ansprechpartner des Freistaats Thüringen für Antidiskriminierung, besuchte ich gestern das Moderationskreistreffen der 25 Thüringer Mehrgenerationenhäuser. Regelmäßig treffen sich die Vertreter der MGHS und ich begleite sie da seit mehr als zwei Jahren. Einer der Schwerpunkte war getsern naheliegend das Thema Diversity. In ihrer Funktion als lebendige Treffpunkte für alle Generationen gehört es auch zu den wesentlichen Aufgaben der Mehrgenerationenhäuser, sich der Integration und der Bildung von Menschen mit Migrationshintergrund zu widmen. Hierzu konnten, vor dem Hintergrund der lokal sehr unterschiedlichen Bedingungen in den Thüringer Kommunen, die bisherigen Erfahrungen ausgetauscht und zukünftige Vorhaben besprochen werden. Mit dem Ansatz der Diversity, zu Deutsch Vielfalt, wird zum Ausdruck gebracht, dass Vielfalt keine Bedrohung, sondern eine Bereicherung darstellt. Damit zielt der Ansatz auf soziale Inklusion und wendet sich gegen jegliche Diskriminierung. Es wird herausgestellt, dass sowohl Unternehmen als auch die gesamte Gesellschaft Unterschiede produktiv nutzen können, wenn stereotype Denk- und Verhaltensmuster überwunden werden. Am Beispiel der Mehrgenerationenhäuser aus der AWO in Jena und der Diakonie in Waltershausen diskutierten wir den Bereich Integration und Bildung als eine der Aufgabensäulen der MGHs. In Thüringen leben nach den aktuellen Zählungen zwar nur 1,5 Prozent Ausländer, aber die Integration insbesondere von Kindern gestaltet sich dennoch schwierig. In den Schulen fehlen Dolmetscher für die Kinder, die der Schulpflicht unerliegen und somit wird zwar die Schulpflicht durchgesetzt, aber die Kinder bleiben zurück. Die beiden MGHs arbeiten im nachschulischen Bereich mit den Kindern und falls möglich auch mit den Eltern, aber sie können die Defizite nicht ausgleichen. Ich werde dieses Thema mit in die politische und öffentliche Dikussion nehmen!

Panse begrüßt Urteil zur steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften

Michael Panse: „Längst überfälliger Schritt der Antidiskriminierung“ Der Ansprechpartner für Antidiskriminierung des Freistaats Thüringen, Michael Panse, hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften begrüßt und eine schnelle Umsetzung der Gerichtsbeschlüsse im Gesetzgebungsverfahren gefordert. Michael Panse sagte: „Mit der heute in Karlsruhe gefallenen Entscheidung eingetragene Lebenspartnerschaften rückwirkend steuerrechtlich mit Ehen gleichzustellen ist ein längst überfälliger Schritt der Antidiskriminierung nun endlich erfolgt. Ich bedaure ausdrücklich, dass dieser notwendige und von allen Beteiligten längst erwartete Schritt der rechtlichen Gleichstellung so spät erfolgt ist. Es hätte manchen politischen Entscheidungsträgern gut zu Gesicht gestanden, nicht erst ein Gerichtsurteil abzuwarten, sondern im Interesse der Betroffenen schon im Vorfeld die richtigen politischen Weichen zu stellen. Ich erwarte jetzt eine schnelle Umsetzung der Gerichtsbeschlüsse im Gesetzgebungsverfahren.“

Freistaat Thüringen tritt der „Koalition gegen Diskriminierung“ bei

Generationenbeauftragter Michael Panse als zentraler Ansprechpartner für das Thema Antidiskriminierung benannt Am 8. Mai 2013 wird der Freistaat Thüringen der „Koalition gegen Diskriminierung“ beitreten. Dazu wird Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht gemeinsam mit Christine Lüders, der Leiterin der Bundesstelle Antidiskriminierung, den Aufruf „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ unterzeichnen. Termin: Mittwoch, 8. Mai 2013 Uhrzeit: 11:00 Uhr, Beginn der Tagung 14:00 Uhr, Unterzeichnung des Aufrufs Ort: Erfurt, Barocksaal der Thüringer Staatskanzlei Der Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen, Michael Panse, ist von der Thüringer Landesregierung als zentraler Ansprechpartner für das Thema Antidiskriminierung benannt worden. „Mit dem Beitritt wollen wir dem Thema Diskriminierung mehr Aufmerksamkeit widmen. Jede Möglichkeit muss genutzt werden, um Menschen in Fällen von Diskriminierung die bestmögliche Beratung zu bieten. Es gilt, den Diskriminierungsschutz auf verschiedenen Ebenen als politische Aufgabe zu verankern“, sagte Michael Panse. Aus Anlass der Unterzeichnung des Aufrufs wird am 8. Mai 2013 in der Thüringer Staatskanzlei eine Tagung unter dem Motto „Thüringen diskriminierungsfrei!“ stattfinden. Die Einladung zur Tagung ist unter http://www.thueringen.de/imperia/md/content/bzg/einladung-8.mai_2013.pdf zu finden.

Am alten Ort ein neues Thema

Erfurt, Heinrich-Mann-Straße 22 – das war für mich sieben Jahre lang eine feste, bzw. die feste Adresse, um die sich Vieles drehte. Es war nicht nur die Adresse auf dem Kopfbogen der Jungen Union und der CDU Thüringen – es war für mich von November 1991 bis September 1999 mein Arbeitsort. Als Landesgeschäftsführer der Jungen Union Thüringen und Wahlkampforganisator der CDU (von Mai 1993 bis Dezember 1994) habe ich dort sehr gerne gearbeitet. Lediglich 1995 war ich ein Jahr sowohl beruflich, als auch mit privatem Wohnsitz, in Bonn als Bundesgeschäfsführer der Jungen Union Deutschlands. Heute war ich nun einmal wieder (nach vielen Jahren zum ersten Mal) wieder in der Heinrich-Mann-Straße 22. Seit etlichen Jahren ist dieses Gebäude nun nicht mehr die CDU Landesgeschäftstelle sondern die Landesgeschäftstselle der GEW Thüringen. Als Generationenbeauftragter und Ansprechpartner der Landesregierung für das Thema Antidiskriminierung war ich von der Landesseniorenvertretung der GEW zur Diskussionsrunde eingeladen. Meine Arbeit als Beauftragter, das Seniorenmitwirkungsgesetz, die demografische Entwicklung in Thüringen, das Europäische Themenjahr 2012 für Aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) standen als Themen im Mittelpunkt der Diskussion. Zu letzteren Thema gab es reichlich Gesprächsbedarf und ich habe mich sehr über das Interesse der Landeseniorenvertretung der GEW gefreut. Die Antidsikriminierungsstelle bennent das Thema Alterdiskriminierung mit 21 Prozent Anteil als den zahlenmäßig drittgrößten Komplex von Diskriminierung. An der traurigen Spitze steht die Diskriminierung wegen Behinderungen (rund 25 Prozent) danach wegen der ethnischen Herkunft (22 Prozent) und danach dicht dahinter die Altersdiskriminierung noch vor geschlechtspezifischen Diskriminierungen (20 Prozent). Mit den Seniorenvertretern der GEW habe ich vereinbart, dass wir gemeinsam Lobbyarbeit für die Interessen der älteren Generation leisten wollen. Wir waren uns auch einig darin, dass sowohl der Wissentransfer von älterern Menschen zu jüngeren Menschen, als auch die lebenslange Fortbildung und die Investitionen in die Bildung wichtige Zukunftsthemen sind. Mit Torsten Wolf, dem Vorsitzenden der GEW Thüringen habe ich mich zu einem Folgegespräch verabredet. Gerne werde ich dazu auch wieder in die Heinrich-Mann-Straße kommen. Heute habe ich mich bei einer kurzen Führung durch das Haus davon überzeugen, dass sich zwar viel geändert hat, aber da auch viel so geblieben ist wie es schon vor über 20 Jahren war.

Fachtagung Familienpatenschaften

Die heute von mir in meiner Funktion als Generationenbeauftragter ausgerichtete Fachtagung zu den Familienpatenschaften stieß auf erstaunlich großes Interesse. 60 Teilnehmer, darunter die Vertreter von 13 Landkreisen und kreisfreien Städten und viele freie Träger sowie Dachverbände folgten der Einladung in die Rotunde im Ministeriumskomplex. Es ist aber wichtig zunächst einen Blick auf die Familienpolitik in Thüringen zu werfen: Familien sind zweifellos Leben und Zukunft unseres Landes. Hilfe und Unterstützung von Familien muss sich daher durch alle Bereiche des öffentlichen Lebens ziehen. Familienfreundliche Lebensbedingungen machen unseren Freistaat attraktiver. Das stärkt die Familien, die bereits hier leben. Das zieht aber auch Menschen an, die sich gern in Thüringen ansiedeln wollen. Familienfreundlichkeit soll zu einem Markenzeichen Thüringens werden. Sie wird so auch zu einem Standortfaktor, der ausschlaggebend sein wird für die demografische und wirtschaftliche Zukunft von Gemeinden und Regionen. Thüringen gilt bereits als ein familienfreundliches Bundesland. Hierzu trägt maßgeblich die im Bundesvergleich gute Versorgung in der Kinderbetreuung bei. Thüringen hat mit einem Rechtsanspruch im Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz auf eine ganztägige Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit eine gute Basis für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen. Laut der letzten Statistik von vor knapp einem Jahr betrug die Betreuungsquote für Kinder in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege von unter 2 Jahren 30,2 %, im Alter von 2 – 3 Jahren 89,7 % und im Alter von 3 – 6 Jahren 97,0 %. Dennoch dürfen wir uns auf solchen Statistik nicht ausruhen. Wir müssen darauf achten, dass das Angebot auch an jedem Ort zum tatsächlichen Bedarf passt und dass sich die Betreuungsangebote auch qualitativ weiterentwickeln. Ein Beitrag hierzu ist das Modellprojekt in zehn Kindertageseinrichtungen „Die Kindertageseinrichtung auf dem Weg zum Eltern-Kind-Zentrum“. Die Familienfreundlichkeit Thüringens beschränkt sich natürlich nicht nur auf die Kinderbetreuung. Es war wichtig das Thema Familienfreundlichkeit in der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie 2011 und im Landesentwicklungsprogramm 2025 zu verankern. Die Lokalen Bündnisse für Familien befinden sich im weiteren Aufbau. Die Projektgruppe „Lokale Bündnisse für Familien in Thüringen“ hat den Entwurf eines Leitbildes „Familienfreundliches Thüringen“ erstellt, der sich jetzt in der Diskussion befindet.  Das Thema Familienfreundlichkeit wird auch ein Schwerpunkt des Zweiten Thüringer Familienberichts sein, der sich in der Vorbereitung befindet. In einer repräsentativen Befragung Thüringer Familien sollen sie selbst zu Wort kommen und ihre Einschätzungen und Wünsche formulieren können.
Sozialministerin Heike Taubert
Um Kommunen beim Thema der Familienfreundlichkeit zu unterstützen, wird das Audit „Familienfreundliche Kommune“ gefördert. Über die Stiftung FamilienSinn wird es eine Förderung und Begleitung von zunächst bis zu drei interessierten Thüringer Kommunen geben. Familienfreundlichkeit zeigt sich auch darin, wie junge Familien in schwierigen Lebenslagen Unterstützung erfahren. Mit dem Einsatz von Familienhebammen, der von den Jugendämtern koordiniert und mit Landesmitteln gefördert wird, wurde hier das System der Familienhilfe um einen weiteren Baustein ergänzt. Damit können junge Mütter in schwierigen psychosozialen Lebenslagen besser erreicht und unterstützt werden. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes. Es stellt sich die Aufgabe, wie wir junge Familien weiter unterstützen können. Ich bin allerdings nicht durch das Projekt der Familienhebammen zum Thema der Familienpatenschaften gekommen, sondern von den Großeltern, genauer von den Großelterndiensten. Bei meiner Unterstützung der Großelterndienste in Thüringen stieß ich auf die Frage welche Formen ehrenamtlichen Engagements gibt es noch, mit dem junge Familien unterstützt werden können. Wir sind hier an einem ganz wichtigen Punkt beim Thema Familienfreundlichkeit, der Erkenntnis, dass sie nicht nur ein Thema für öffentliche Stellen ist, sondern ein Thema der gesamten Gesellschaft. In der ein entsprechendes Klima geschaffen werden muss, in welchem Kinderlärm mehr ein Grund zur Freude als zur Anzeige wegen erhöhter Lärmemissionen beim Umweltamt ist. Ehrenamtliches Engagement kann hier eine große Hilfe sein und ist nicht hoch genug zu schätzen.
Elke Pirrhs, Vorsitzende des Landeshebammenverbandes
Die Familienpatenschaften sind ein gutes Konzept um ehrenamtliches Engagement dabei einzubeziehen, junge Familien im Alltag zu unterstützen. Familienpatenschaften können damit einen wichtigen Beitrag leisten, auch die Strategie der Familienfreundlichkeit weiter zu entwickeln. Dieses Modell gibt es unter anderem bereits in Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Bayern konnten auf dem Gebiet bereits Erfahrungen sammeln. Mir erscheint das bayerische Modell am ausgereiften und deshalb haben wir dieses Modell heute vorgestellt. Unsere Sozialministerin Heike Taubert eröffnete die Tagung mit einem Grußwort und sie verwies auf das afrikanische Sprichwort, nachdem es eines ganzen Dorfes benötigt um ein Kind zu erziehen. In diesem Sinne müsse es darum gehen, dass die ganze Gesellschaft mithelfe, um Eltern zu unterstützen. Elke Pirrhs, die Landesvorsitzende des Hebammenverbandes Thüringen schilderte ihre Erfahrungen bei der Betreuung junger Familien. Die Familienhebammen kommen frühzeitig in die Familien, haben eine besondere Vertrauensstellung und möchten gerne auch weiterführende Unterstützungsangebote vermitteln. Elke Pirrhs erinnerte daran, dass sich für jede junge Familie mit der Geburt viel änder „es gibt kein Leben mehr mit einem festen Plan“. Hilfe anzunehmen oder einzufordern ist nicht jedermanns Sache. Sie habe bei ihrer Betreuung von jungen Müttern auch den Satz gehört „bei mir sieht es daheim aus… wenn das das Jugendamt wüsste“.
Hilde Bortlik
Hilde Bortlik, die Korrdinatorin der bayerischen Familienpaten, stellte das bereits seit 2010 dort gestartete Projekt vor. Unter Schirmherrschaft des Sozialministeriums und mit Unterstützung der Robert-Bosch-Stiftung ist dort ein Modell etabliert, bei dem 130 Familien an 22 Standorten betreut werden. Auch Frau Bortlik erinnerte daran, wie schnell Familien an ihre Grenzen kommen. Nicht nur Alleinerziehende, sehr junge Mütter oder sozial benachteiligte Familien sind im Blick auch schon „wenn das zweite Kind ein Zwilling wird, wird es schwierig“. Martina Reinhardt, Abteilungsleiterin im TMSFG, erläuterte wie wir die Familienpatenschaften mit Unterstützung des Bundesnetzwerkes Frühe Hilfen in Thüringen etablieren können – breiten Raum nahm auch die Finanzierungsdiskussion dazu ein. In Thüringen gibt es bereits Erfahrungen mit Patenschaftsprojekten. Das Mentorenprojekt „Balu und Du“ stellte Renate Treyße vor und Dr. Sigrun Fuchs vom Projekt Kinderbetreuung 24 sowie Marion Hoyme vom Großelterndienst Erfurt präsentierte das Modell der Thüringer Großelterndienste. Ich hoffe sehr, dass wir mit der heutigen Tagung viele Informationen vermitteln konnten und daraus Projekte in Thüringen entstehen. Ich werde in den nächsten Wochen das Projekt im Freistaat Thüringen weiterentwickeln, mögliche Partner vor Ort besuchen und für das Konzept werben. Bilder der Tagung    

Familienpatenschaften in Thüringen

Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), wird die Auftaktveranstaltung für das landesweite Vorhaben „Familienpatenschaften in Thüringen“ eröffnen. Die Veranstaltung findet auf Initiative des Beauftragten für das Zusammenleben der Generationen, Michael Panse, am 15. Februar in Erfurt statt. Die Fachtagung soll dazu dienen, über das Thema Familienpatenschaften landesweit zu informieren und es auch in Thüringen auf eine breitere Basis zu stellen. Termin: Freitag, 15. Februar 2013 Uhrzeit: 10:00 Uhr Ort: Erfurt, Regierungsviertel, Rotunde der Cafeteria „Am alten Steiger, Werner-Seelenbinder-Straße 6 Sozialministerin Heike Taubert sagte vorab: „Hilfe und Unterstützung von Familien muss sich durch alle Bereiche des öffentlichen Lebens ziehen. Familienfreundliche Lebensbedingungen machen unseren Freistaat attraktiver. Das stärkt die Familien, die bereits hier leben. Das zieht aber auch Menschen an, die sich gern in Thüringen ansiedeln wollen. Familienfreundlichkeit wird dadurch zu einem Standortfaktor. Die Familienpatenschaften sind ein gutes Konzept, um junge Familien im Alltag zu unterstützen. Familienpatenschaften entwickeln auch die Strategie der Familienfreundlichkeit weiter.“ Laut Generationenbeauftragten Panse sind die Familienpatenschaften eine wichtige und niedrigschwellige Ergänzung zu den bestehenden Angeboten im Freistaat. „Wir haben bereits mit den 64 Thüringer Familienhebammen einen hervorragenden Ansatz eines niedrigschwelligen Unterstützungsangebots für Familien. Darauf aufbauend wollen wir das Modell der Familienpatenschaften in Thüringen etablieren. Familienpatenschaften helfen jungen Familien, insbesondere aber auch Alleinerziehenden, die der Unterstützung bedürfen, weil sie in Überforderungssituationen geraten sind und daher ihren Alltag nur erschwert bewältigen können. Das Land und Kommunen werden dieses Vorhaben in enger Abstimmung gemeinsam gestalten“, sagte Panse. Hintergrund: Die Unterstützung durch Familienpaten kann im Vorfeld, in Ergänzung und in der Nachbereitung von Familienhilfen oder unabhängig davon nach Bedarf geschehen. Die Familien erhalten durch Familienpaten niederschwellig und unbürokratisch für eine begrenzte Zeit Unterstützung und werden in ihrer Erziehungs- und Alltagskompetenz gestärkt. Familienpatenschaften stellen als primärpräventives Unterstützungsangebot eine sinnvolle Ergänzung zu professionellen Hilfen dar. Sie haben auch einen intergenerationellen Aspekt, denn Familienpaten sind Personen mit einem reichen praktischen Erfahrungsschatz. Sie werden zielgerichtet durch eine Schulung ergänzt, um den meist jungen Familien zu helfen. Bisher existieren in Thüringen einzelne Ansätze von Familienpatenschaften. Einladung zur Tagung  

Thüringer Generationenbeauftragter fordert Überprüfung oder Abschaffung von Höchstaltersgrenzen

Generationenbeauftragter Michael Panse: „Empfehlungen der Kommission gegen Altersdiskriminierung leisten wertvollen Beitrag zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit“ Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für das Zusammenleben der Generationen, Michael Panse, fordert anlässlich der Vorstellung der Handlungsempfehlungen der Expertenkommission gegen Altersdiskriminierung eine Überprüfung oder Abschaffung von Höchstaltersgrenzen.  Michael Panse sagte: „Starre Altersgrenzen, ob im Berufsleben oder in der ehrenamtlichen Tätigkeit, müssen in Frage gestellt werden. Hintergrund ist die in Thüringen seit 1990 um acht Jahre gestiegene Lebenserwartung und der starke Wunsch vieler Älterer nach Möglichkeiten des Engagements und der gesellschaftlichen Teilhabe“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Rahmen des von ihr ausgerufenen Themenjahres 2012 „Im besten Alter. Immer.“ eine Expertenkommission unter Leitung des ehemaligen Bremer Bürgermeisters Henning Scherf einberufen, welche nun ihre Handlungsempfehlungen zum Abbau von Altersdiskriminierung vorgelegt hat. Dass hier Handlungsbedarf besteht, zeigt auch eine 6-Jahresstatistik der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, nach der Anfragen wegen Diskriminierung zum Thema Alter mit 21 Prozent an dritter Stelle hinter den Themen Behinderung mit 25 Prozent, Geschlecht mit 22 Prozent und knapp vor dem Thema ethnische Herkunft mit 21 Prozent liegen.  Angesichts der demografischen Entwicklung – so werden nach den vorliegenden Bevölkerungsvorausberechnungen im Jahr 2030 über ein Drittel der Thüringerinnen und Thüringer älter als 65 Jahre sein – würden die Fälle von Altersdiskriminierung auch in absoluten Zahlen in Thüringen ansteigen, wenn nicht gegengesteuert wird.  Dazu sagte Michael Panse: „Die Empfehlungen der Kommission gegen Altersdiskriminierung leisten einen wertvollen Beitrag zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit auch in Thüringen für das Thema Altersdiskriminierung.“   Hintergrund: Nähere Informationen zu den Handlungsempfehlungen der Kommission gegen Altersdiskriminierung sind zu finden unter: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2012/Handlungsempfehlungen-Expertenkommission-Altersdiskriminierung-20121204.html

CDU Erfurt startet Unterschriftensammlung für den Einwohnerantrag: „Ehrenamt ernst nehmen – Erfurter Vereine von Kostenlast befreien.“

cdu-1Seit der Beschlussfassung zum aktuellen Haushalt der Stadt Erfurt haben sich die „Spielregeln“ für viele Vereine der Stadt Erfurt deutlich verschlechtert. Neben den anfallenden Kosten für jeden Verwaltungsakt der Stadt, werden sie für die Nutzung von öffentlichen Räumlichkeiten zur Kasse gebeten. Dies führt inzwischen nicht nur zu Frust, sondern senkt die Bereitschaft sich ehrenamtlich zu engagieren. Ich bin in vielen Erfurter Vereinen Mitglied und trage in mehreren auch Vorstandsverantwortung. Insofern sehe ich die Probleme in der täglichen Arbeit sehr deutlich. Aus der Erfahrung der letzten Monate wissen wir aber, dass das Erkennen einer „politischen Fehlleistung“ von Rot-Rot-Grün noch nicht zur Korrektur führt. Um zu Thema Förderung des Ehrenamtes mehr Druck zu machen hat die CDU Erfurt heute die Unterschriftensammlung für den Einwohnerantrag „Ehrenamt ernst nehmen – Erfurter Vereine von Kostenlast befreien“ gestartet. „Wir greifen die Situation auf, dass gemeinnützigen Vereinen, die die kulturelle Vielfalt Erfurts bereichern, für ihre Aktivitäten zunehmend durch die Nutzungssatzung der Stadt Erfurt das finanzielle Wasser abgegraben wird. Der Einwohnerantrag dient dem Zwecke der Überarbeitung der Nutzungssatzung“, so erklärte es unsere Kreisvorsitzende Ministerin Marion Walsmann. Erst letzte Woche hat die CDU Erfurt zum 12. Mal ehrenamtlich engagierte Erfurterinnen und Erfurter ausgezeichnet. Die Stadt Erfurt muss viel mehr für die ehrenamtlich Tätigen tun. Gerade Vereine müssen finanziell ent- und nicht belastet werden. Diejenigen, die sich engagieren, sollten dafür nicht auch noch bestraft werden. Peter Schowanek vom AKC, Peter Bach vom Traditionsverein, Marion Walsmann als CDU Kreisvorsitzende und ich als Fraktionsvorsitzender waren die Erstunterzeichner des Antrags. Ob der Einwohnerantrag erfolgreich sein wird ist offen – der aktuelle Umgang mit dem Bürgerantrag zum Sportplatz Borntal zeigt dies deutlich. Entscheident wird wohl sein, dass sich viele Vereinsvertreter positionieren. Einwohnerantrag gem. § 16 ThürKO „Ehrenamt ernst nehmen – Erfurter Vereine von Kostenlast befreien“ Der Erfurter Stadtrat möge folgenden Beschluss fassen: Der Erfurter Stadtrat fordert den Oberbürgermeister auf, die Satzungen für die Nutzung von Räumen in Bürgerhäusern sowie von anderen städtisch betriebenen Räumen und von Sportstätten zu überarbeiten. Die in den Nutzungssatzungen festgeschriebenen Abgaben für Mieten und Nebenkosten sollen gesenkt, die Kostenstruktur angepasst werden. Lokale Vereine, die das gesellschaftliche, sportliche und kulturelle Leben der Stadt bereichern, sollen finanziell entlastet werden, um ihrem Vereinszweck nachkommen zu können. Begründung: Gemeinnützigen Vereinen, die die kulturelle Vielfalt Erfurts bereichern, wird für ihre Aktivitäten zunehmend das finanzielle Wasser abgegraben. Wo Vereinsmittel bisher für das aktive Vereinsleben eingesetzt werden konnten, muss nun ein Großteil davon für Mieten und Gebühren für die Nutzung städtischer Räume entrichtet werden. Manche Vereine sind gezwungen, mehr als die Hälfte ihres Budgets für Raummieten auszugeben. Damit gefährdet die Stadt die Existenz vieler Vereine.  Ehrenamtliches Engagement verdient aber die aktive Mitwirkung der Stadt, die durch ihre Vereine reicher und bunter wird!