Diskussion um den Kita-Rechtsanspruch für Flüchtlingskinder

Wenn sie denn in der Kita sind...
Wenn sie denn in der Kita sind…
Plätze in Erfurter Kitas sind Mangelware. Seit Jahren ist dies bekannt und genauso lange drängt die CDU-Stadtratsfraktion die Verwaltung diesen Missstand zu beseitigen. Zuwenig Geld für Kita-Sanierung und die Verzögerung bei notwendigen Neubauten führen dazu, dass dieses Problem immer noch ungelöst ist. Bei der bundesweiten Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz (ab dem 1. Geburtstag) gab es schon einmal einen Schub an Kindern in die Einrichtungen. Geburtenstärkere Jahrgänge gibt es zudem immer noch und nun kommen auch die Flüchtlingskinder hinzu. Von der Platzkapazität ist Erfurt darauf nicht vorbereitet. Mit Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 29.2.2016 wurde per Allgemeinverfügung den Kommunen mitgeteilt, dass sie die Platzzahl um 5 Prozent für Flüchtlingskinder erhöhen dürfen. Auf dieser Basis wurde die Kapazität der Erfurter Kitas um 400 Plätze von derzeit 9.700 Plätzen auf rund 1.100 Plätze erhöht. Theoretisch sollten damit genügend Plätze da sein. Praktisch tritt das Erfurter Jugendamt jedoch gleich wieder auf die Bremse. Per Rundschreiben wurde Anfang dieser Woche den Einrichtungen und den Trägern mitgeteilt, dass nach Auffassung des Jugendamtes ein Kita-Betreuungsanspruch in Erfurt erst nach drei Monaten Aufenthalt entstehen würde. Ich halte dies für eine sehr gewagte Interpretation des § 2 Thüringer KitaG, aus dem sich der Rechtsanspruch ableitet. ThürKitaG § 2 Anspruch auf Kindertagesbetreuung „Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Der Anspruch umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von zehn Stunden; er soll in der Regel sechs Monate vor der beabsichtigten Aufnahme in die Kindertageseinrichtung gegenüber der Wohnsitzgemeinde geltend gemacht werden. Zur Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf können längere Betreuungszeiten bis zu zwölf Stunden vereinbart werden; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Der Anspruch auf Betreuung in Kindertagespflege bleibt unberührt. Für Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten.“ Das zuständige Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat daraus ableitend eine sehr klare Position: „Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in eine Anschlussunterkunft kommt der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zum Tragen, wenn es das erste Lebensjahr vollendet hat. Hierzu hat sich die Bundesregierung bereits am 22. Oktober 1996 in Beantwortung einer Kleinen Anfrage geäußert, die nach wie vor der geltenden Rechtslage entspricht: „Nach § 6 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – können Ausländer Leistungen nach diesem Buch nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Andererseits wird – im Gegensatz zur Anspruchsberechtigung auf kindbezogene Sozialleistungen – nicht vorausgesetzt, dass Ausländer im Besitze einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis sein müssen (§ 1 a Satz 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes, § 1 Abs. 2 a des Unterhaltsvorschußgesetzes). Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, daß ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht bereits deshalb ausgeschlossen wird, weil im Einzelfall nicht eine Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung, sondern – wie bei Asylbewerbern – nur eine Aufenthaltsgestattung erteilt wird. Dies bedeutet, daß im Einzelfall auch Asylbewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben können und ihren Kindern der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zustehen kann. Nach der Definition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 SGB I, die für das Achte Buch Sozialgesetzbuch maßgeblich ist, müssen Umstände erkennbar sein, die erkennen lassen, daß der Aufenthalt nicht nur vorübergehend ist. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn im Anschluß an das Asylverfahren der Ausländer eine Duldung erhält. Solche Umstände werden ebenfalls dann anzunehmen sein, wenn Asylbewerber in das landesinterne Verteilungsverfahren kommen und infolgedessen die Aufnahmeeinrichtung verlassen und einer Gemeinde für die Dauer der Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen werden. In dieses Verteilungsverfahren kommen Asylbewerber, bei denen keine oder keine kurzfristige Entscheidung des Inhalts getroffen werden kann, daß der Asylantrag unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet ist, oder bei denen ein Abschiebungshindernis nach § 53 des Ausländergesetzes vorliegt. In diesen beiden Fällen ist ein gewöhnlicher Aufenthalt anzunehmen mit der Folge, daß ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht. Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung, der nach § 47 des Asylverfahrensgesetzes bis zu sechs Wochen, längstens jedoch drei Monate beträgt, dürfte jedoch nur ein vorübergehender sein. In diesen Fällen besteht kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieses Ergebnis ist sachgerecht. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch Kindern solcher Asylbewerber zuzuerkennen, deren Aufenthalt im Inland nur ein vorübergehender ist. Der Besuch des Kindergartens gehört nicht zu den Schutzmaßnahmen zur Abwehr einer Gefährdung für das Kindeswohl und setzt hinsichtlich seiner pädagogischen Eignung eine gewisse zeitliche Kontinuität der Inanspruchnahme voraus.“ Für den Umfang dieses Anspruchs gelten für Flüchtlingskinder dieselben Grundsätze wie für andere Kinder. Das bedeutet: Kinder aus Asylbewerberfamilien haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita bzw. in Kindertagespflege besteht, wenn die Familien aus der Erstaufnahmeeinrichtung in eine Anschlussunterkunft ziehen und damit einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen.“ Im Widerspruch dazu schreibt diesbezüglich aber das Erfurter Jugendamt mit Datum vom 10.3.2016: „Grundsätzlich tritt der Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz von geflüchteten Kindern erst nach einem Aufenthalt von mindestens 3 Monaten ein.“ Mich befremdet besonders die „Auslegung“ einer eigentlich klaren rechtlichen Situation. Jetzt wo es richtig eng wird, drückt man sich um den Rechtsanspruch und vernachlässigt die frühe Förderung von Kindern. Insbesondere Kinder die in diesem Jahr eingeschult werden, sollten nach meiner Meinung sofort einen Kita-Platz angeboten bekommen. Ich erwarte, dass die Stadt auch die Eltern über ihre Rechte informiert und ihnen hilft. Ich appelliere eindringlich an die Bürgermeisterin und Sozialbeigeordnete dieses Thema zur Chefsache zu machen und umgehend richtig zu stellen. Integration und Förderung (auch sprachlich) kann nur gelingen, wenn frühstmöglich damit begonnen wird.

Neuer Zündstoff in der Kita-Diskussion

Einzelne Kita-Container wurden schon zur „Dauerlösung“ wie in Marbach
Kommende Woche tagt wieder der Erfurter Jugendhilfeausschuss und wieder wird die Kita-Diskussion im Blickpunkt stehen. Für mich sind dabei gleich drei Themen fortlaufende Ärgernisse. Sowohl der Sanierungsstand, als auch die Platzbereitstellung und schließlich die Gebührensituation haben diese Woche neuen Zündstoff geliefert. Im Kita-Sanierungsplan waren mit Beschlussfassung vom letzten Herbst die Weichen für den Abschluss der grundlegenden Sanierungen bis 2018 gestellt. Unabhängig davon, dass dies für die CDU-Stadtratsfraktion deutlich zu spät ist (OB Bausewein hatte einmal die Sanierung bis 2012 und dann bis 2015 und nun bis 2018 versprochen), kommt auch dieser Plan wieder ins Wanken. Vorgesehen waren 7,6 Millionen für 2015, 9,3 Millionen für 2016, 9,8 Millionen für 2017 und 7,2 Millionen Euro für 2018 – damit wären die rund 34 Millionen Euro Bedarf abgearbeitet, wenn nichts zusätzlich hinzukommt. Und wenn man sich an beschlossene Zahlen hält 🙁 Im zu Ende gegangenen Haushaltsjahr waren 6,2 Millionen Euro für die Kita-Sanierung vorgesehen – davon allein 2 Millionen Euro vom Land. Nun liegt uns der Rechnungsabschluss 2014 vor und sieht da, rund 2,3 Millionen wurden gar nicht investiert! Aus verschiedenen Gründen (verspätete Baugenehmigungen, überarbeitete Konzepte etc.) wurden die Investitionen nicht 2014 realisiert und müssen nun 2015 oder später nachgeholt werden. Trotz des immensen Investitionsbedarfs wurde dafür aber keine anderen Maßnahmen vorgezogen, sondern das Geld wanderte ins marode Stadtsäckel. Damit sind die Kitas in trauriger Gemeinschaft mit vielen anderen Investitionsmaßnahmen – über 15 Millionen wurden 2014 nicht realisiert. Morgen tagt wieder der Finanzausschuss. Ich werde dazu Erklärungen einfordern! Das zweite Thema hat neue Brisanz durch ein gestriges Urteil in Leipzig bekommen. Dort hatten Eltern die Stadt verklagt, weil sie keinen Betreuungsplatz bekommen haben. Sie erhielten Recht und die Stadt Leipzig muss ihnen 15.000 Euro Verdienstausfall bezahlen. Dieses Urteil hat durchaus Signalwirkung für viele Kommunen, die derzeit nicht ausreichend Plätze haben. Nach meiner Einschätzung gehört auch Erfurt dazu. Immer wieder erhalten wir Klagen von Eltern, die verzweifelt nach einem Kita-Platz suchen. Ich appelliere jetzt an die Eltern, sich zu melden und an den Stadtelternbeirat und den Jugendhilfeausschuss zu wenden. Nur so können wir den Druck erhöhen. Zum Dritten gab es letztes Jahr viele Diskussionen um die neue einheitliche Gebührenordnung für Kitas in der Landeshauptstadt. Die Entgeltordnung erfordert ein kompliziertes Berechnungsverfahren der Einkünfte der Eltern. Zusagen der Stadtverwaltung, diese Berechnung im Auftrag der Kita-Träger auszuführen können derzeit nicht realisiert werden. Lediglich für die kommunalen Kitas, die Tagespflege und die Träger, die es bis jetzt schon über das Jugendamt machen ließen werden die Berechnungen realisiert. Ein großer Teil der Träger macht daher so weiter, wie es mit der alten Gebührenordnung war. Wann dies vereinheitlicht werden kann bleibt offen – derzeit kommt das Jugendamt nicht einmal bei den Hortgebühren nach. Drei Baustellen – genug zu tun für die zuständige Beigeordnete! Es helfen da keine Beschönigungen und Ausflüchte, sondern nur ein verstärktes Engagement!

1,4 Mio. Euro zusätzlich vom Bund für den Kita-Ausbau in Erfurt

Die unionsgeführte Bundesregierung und die Länder haben sich darauf verständigt, dass sie gemeinsam 30.000 zusätzliche Plätze für die öffentlich geförderte Betreuung von unter-dreijährigen Kindern finanzieren wollen. Damit wird das Ausbauziel des KiFöG auf insgesamt 780.000 Plätze erhöht. Der Bund wird dafür 580, 5 Mio. € in 2013 zur Verfügung stellen. Nach einer Anfrage der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat erhält die Stadt Erfurt 1,4 Mio. € an Bundesmitteln für den Kita-Ausbau. „Die 1,4 Mio. € sind erfreulich für die Kinder und Eltern in Erfurt. Aber sie müssen auch Ansporn und Verpflichtung für die Stadtverwaltung sein den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für alle Kinder unter drei Jahren umzusetzen“, so die Erfurter CDU Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann und der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat Michael Panse übereinstimmend. Nach §2 Absatz 1 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz muss für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung vorzuhalten, wenn die Erwerbstätigkeit der Eltern eine Tagesbetreuung erfordert. „Aktuell kann die Stadt Erfurt diesen Rechtsanspruch nicht erfüllen“, so Michael Panse.

In Erfurt fehlt weiterhin Kita-Personal – trotz ausreichend Geld und Rechtsanspruch

„Die Stadt Erfurt schwächelt massiv bei der Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes.“, sagt Michael Panse, familienpolitischer Sprecher der CDU-Stadtratsfraktion im Vorfeld des morgigen Jugenhilfeausschusses. Er verweist auf die fehlenden Personaleinstellungen und die unzureichende Personalpolitik der Stadtverwaltung und des Jugendamtsleiters Hans Winklmann.

Dies wird mit Blick auf die Tagesordnung des morgigen Jugendhilfeausschusses deutlich:

Beraten wird in öffentlicher Sitzung über die Kita-Bedarfsplanung 2010/2011 nach Maßgabe des neuen Gesetzes (TOP 6.2.). Errechnet hat das Jugendamt dabei:

„Insgesamt werden in Erfurt zusätzlich 103 VbE gegenüber dem bisherigen Personalbestand in den Kindertageseinrichtungen benötigt…. Zu welchem Zeitpunkt die vollständige Besetzung erreicht ist, kann erst im Laufe des nächsten Jahres gesagt werden.“ (…)

„Trotzdem wird es auch in Erfurt in nächster Zeit noch dazu kommen, dass Kinder im Alter von 1-2 Jahren keinen Platz in einer Einrichtung finden.“  (Zitat aus der Drucksache 1206/10 des Jugendamtes).

Michael Panse hierzu: „Die Stadtverwaltung erhält ab dem 1. August mit Inkrafttreten des Gesetzes für die Deckung der Kitakosten einen deutlich erhöhten Zuschuss pro Kind im Alter zwischen 3 und 6 einhalb Jahren in Höhe von 130 Euro, unabhängig davon, ob diese tatsächlich eine Kita besuchen. Das Geld steht dem Erfurter Jugendamt zur Verfügung. Zugleich hat das Kultusministerium erklärt, sämtliche zusätzliche Kosten in einer Spitzabrechnung zu übernehmen. Allerdings fehlen in Erfurt weiterhin Erzieherinnen, was in der mangelnden Personalpolitik des Jugendamtes begründet ist. Ich fordere daher Jugendamtsleiter Hans Winklmann und die verantwortliche Beigeordnete Tamara Thierbach auf, unverzüglich mehr Personal einzustellen. Die Erfurter Kinder und Eltern haben ein Recht darauf!“

Erfurt wirbt nicht ausreichend um neue Erzieherinnen und Erzieher. Die Stadt schreibt lediglich ¾ – Stellen aus, die vor allem für junge Fachkräfte unattraktiv sind. Außerdem arbeitet nur ein geringer Teil der Erzieherinnen und Erzieher in den kommunalen Einrichtungen Vollzeit.

„Teilzeitstellen lassen sich nun mal leichter hin und herschieben. Die Frage ist nur, ob dies im Interesse der Erzieherinnen ist! Dass eine junge ausgebildete Erzieherin auch gerne in Vollzeit und nicht nur zu 3/4 arbeiten möchte und wir deshalb in Erfurt nicht genügend Erzieherinnen finden, überrascht mich nicht, aber dem Jugend- und Personalamt scheint dies völlig egal. Solange nicht genug Erzieherinnen da sind, hat man ja immer die passende Ausrede, warum die Personalschlüssel des neuen Gesetzes (noch) nicht umgesetzt werden.“, erklärte Michael Panse abschließend

 

V.i.S.d.P.

Juliane Riehm, Fraktionsreferentin

Familienpolitik als Zankapfel – Politische „Duftmarken“

Die Zeit zum Beginn Jahres ist traditionell für die Medien nicht ganz leicht mit Meldungen zu füllen. Jahresrück- und ausblicke sind gehalten und as politische Alltagsgeschäft läuft noch nicht wieder. Ausreichend Chancen also für Themen, die es sonst schwer hätten. Bei der täglichen Lektüre der Thüringer und überregionalen Zeitungen (dafür habe ich hier bei der Kur ausreichend Zeit) sind mir in den letzten Tagen einige Punkte aufgefallen. Die CSU und die FDP können mal wieder vor Kraft kaum laufen – OK, Dreikönigstreffen. 
Kita Alach (30)
Kita-Praktikum letzten Sommer

Aber der Ruf nach einem eigenen Vizekanzler für die CSU, wird wohl als politische Forderung die nächsten Wochen nicht überleben.

Sehr nachdenklich macht mich allerdings die Forderung der FDP auf die nächste geplante Kindergelderhöhung zu verzichten und stattdessen Bildungsgutscheine zu verteilen. Das Gutscheinmodell als Forderung, ob nun für Kita-Besuch oder Bildung, kennen wir in Thüringen sonst nur aus der linken Ecke. Dagegen haben sich CDU, Familienverbände und, welch Wunder, nun auch die Linken positioniert. Während Familienverbände und CDU auch in der Vergangenheit stets mehr direkte familienunterstützende (auch finanzielle) Leistungen gefordert haben, war die Linke bis jetzt regelmäßig am toben, wenn es um das Landeserziehungsgeld ging. Mich ärgert sehr, dass jetzt auch die Liberalen den Familien und Eltern misstrauen! Familien brauchen Unterstützung und Zuspruch, kein Misstrauen und Entmutigung.

 

Offensichtlich hat dies auch die Bischöfin Frau Käßmann aus dem Blick verloren, als sie gegen das Bundeseltern- bzw. Bundeserziehungsgeld argumentierte. Vorgestern erhielt sie dann noch einmal Applaus der Linken, als sie gegen den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr argumentierte. Manchmal darf man da auch als evangelischer Christ mal sagen, dass man sich nicht in allen Positionen von evangelischen Kirchenvertretern direkt vertreten sieht (in Erfurt haben wir das ja schon mehrmals erlebt).

 

Heute nun eröffneten die meisten Zeitungen mit den Klagen der Kommunen zu ihrer Finanzsituation. Aus dem Erfurter Stadtrat kennen wir die Hiobsbotschaften des Oberbürgermeisters schon aus der letzten Stadtratssitzung. Einzelne Landkreise, wie der Unstrut-Hainich Kreis (SPD Zanker regiert dort) sind schon pleite. Diese Probleme lassen sich aber nicht mit unredlicher Argumentation lösen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund macht jetzt Front gegen den ab 2013 geplanten Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Sie behaupten, dass statt 750.000 Plätzen hierfür 1,3 Millionen benötigt würden. Der Hauptgeschäftsführer des Kommunalverbandes Gerd Landsberg behauptet, dass nicht 35 Prozent an Plätzen für die Kinder unter drei Jahren benötigt würden sondern zwei Drittel der Eltern mit Kindern unter drei Jahren einen Platz benötigen, im Osten sogar noch mehr.

Dies ist aber Unfug! Hilfreich wäre es für den Städte- und Gemeindebund gewesen, wenn man da mehr auf die Erfahrungen der ostdeutschen Bundesländer gesetzt hätte.

Falsch ist, dass 66 % der Eltern der Kinder unter drei Jahren einen Kita-Platz suchen. Richtig ist, und dies belegen die Zahlen aus Thüringen, dass bei einem bestehenden Rechtsanspruch 76 Prozent der zwei bis drei Jahre alten Kinder einen Platz in Anspruch nehmen. Bei den ein bis zwei Jahre alten Kindern sind es knapp über 50 Prozent, nach den Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt. Bei den Kindern unter einen Jahr sind es lediglich 2 Prozent. Wenn man diese Zahlen zusammen zieht sind es sehr wohl rund 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren, aber eben keine 66 Prozent! Die Forderung des Städte- und Gemeindebundes an die Bundesregierung nach einer Einschränkung des geplanten Rechtsanspruchs ist nicht nur politisch falsch, sondern basiert auch auf einer fehlerhaften Argumentation.

Notwendig ist Beides – mehr Kita-Plätze mit einemn Rechtsanspruch und direkte finanzielle Unterstützung für die Eltern. Eine Ausweitung des Bundeselterngeldes bzw. ein Bundeserziehungsgeld gehört dazu. Ebenso notwendig sind Hilfeangebote für Familien. Vertrauen, Hilfe und Unterstützung für junge Eltern müssen das Gebot für Politik und Gesellschaft sein! Davon sollten sich Frau Käßmann, die FDP und der Städte- und Gemeindebund leiten lassen.

Die Zeit zum Jahresbeginn ist traditionell für die Medien nicht ganz leicht mit Meldungen zu füllen. Jahresrück- und ausblicke sind gehalten und das politische Alltagsgeschäft läuft noch nicht wieder. Ausreichen Chancen also für Themen, die es sonst schwer hätten…

Bei der Lektüre der Thüringer und Überregionalen Zeitungen (dafür habe ich hier bei der Kur genug Zeit) sind mir einige Punkte aufgestossen. Das CSU und FDP vor Kraft kaum laufen können – OK Dreikönigstreffen. 

Jugendamt kündigt Schaffung neuer Krippenplätze an

Die Spatzen von Erfurt, bzw. die besorgten Eltern von Kleinkindern, pfiffen es von den Dächern; in der Landeshauptstadt reichen die Krippen- und Tagespflegeplätze nicht aus, um den steigenden Bedarf abzudecken. In der gestrigen Sitzung des Jugendhilfeauschusses wurde deshalb auf unseren Dringlichkeitsantrag hin heftig mit dem Jugendamt diskutiert. Jugendamtsleiter Hans Winklmann bestätigte, dass alle Plätze schon zu Beginn des Kita-Jahres randvoll belegt sind und derzeit vier Kinder mit bestehendem Rechtsanspruch unversorgt sind. In den nächsten Wochen wird sich allerdings dieses Problem noch deutlich verschärfen. Das Jugendamt erklärte, dass mittelfristig ca. 65 Plätze mehr benötigt werden und kurzfristig in den nächsten Wochen 42 neue Plätze geschaffen werden sollen. Dies ist für die Eltern sicher eine erfreuliche Ankündigung. Wir, die Icon: Bookmark CDU-Fraktion im Stadtrat, hatten bereits vor zwei Monaten auf den drohenden Mangel hingewiesen und die ursprünglich geplanten 590 Plätze als zu knapp bemessen angesehen. Neue Plätze sollen vor allem durch die Erweiterung bestehender Kapazitäten, aber auch durch zwei neue Gruppen geschaffen werden. Vorgesehen sind unter anderem:
  • in der AWO-Kita an der “Schmalen Gera” eine Gruppe mit 10 Plätzen ebenso wie 10 Plätze in der Mutter/Kind-Einrichtung in der Lowetscher Straße,
  • jeweils vier neue Plätze sollen unter anderem in Eckstedt, Tieftal, Schmiera und in der Kita “Arche Noah” entstehen
Zur Schaffung der 42 zusätzlichen Plätze werden 150.000 Euro Investitionsmittel und jeweils monatlich 25.000 Euro für 7 VbE bzw. Erzieherinnen als Personalkosten benötigt. Ich bin mir sicher, dass wir bei den anstehenden Nachtragshaushaltsberatungen Ende September im Stadtrat einen entsprechenden Antrag einbringen werden. Unabhängig davon bleibt es aber dabei: Es gibt einen gesetzlich verbrieften Rechtsanspruch im Icon: Document Thüringer KitaG für Eltern die z.B. beide berufstätig sind. Wenn ihnen kein Platz angeboten wird,haben sie das Recht auf ihrer Seite, wenn sie die Stadt im Eilverfahren verklagen. Soweit soll es aber nicht kommen. Ich habe deshalb gestern angeregt, bei unseren Nachbarkreisen zu prüfen ob es dort freie Plätze gibt. Die Stadt Erfurt müsste dafür zwar einen erheblichen Kostenbetrag pro Platz zusteuern, allerdings könnten verfügbare Plätze z.B. in Neudietendorf vielleicht für einige Eltern aus nahgelegenen Ortschaften eine Überbrückungsvariante sein. Eltern, die Probleme mit Betreuungsplätzen haben können sich gerne vertrauensvoll an den Jugendhilfeauschuß oder per Icon: Mail E-Mail direkt an mein Büro wenden.