Erhöhte Müllgebühren sind Zumutung für Erfurt

Panse: Umweltbeigeordnete Hoyer fernab von jeder Realität Als völlig beratungsresistent und wenig einsichtig zeigt sich in den letzten Wochen die grüne Umwelt- und Wirtschaftsbeigeordnete Hoyer. Aktuell versucht sie, die Verantwortung bei der Erhöhung der Müllgebühren mit Floskeln bzw. mit einem Lächeln von sich zu weisen. CDU-Fraktionschef Michael Panse bezeichnet die Herangehensweise der Beigeordneten als grob fahrlässig gegenüber den Bürgern und damit fernab von jeder Realität. Das Band der Verantwortungslosigkeit innerhalb der Stadtverwaltung zieht sich weiter hin und nimmt besonders im Handeln der Umweltbeigeordneten inzwischen verheerende Formen für Erfurt an. Der Oberbürgermeister lässt sie weiterhin unverrichteter Dinge und ohne ein Machtwort bzw. sogar ohne Konsequenzen gewähren. Panse erklärt dazu: „Vielleicht hätte der Oberbürgermeister seiner Beigeordneten tatsächlich eine Glaskugel gegeben sollen. Es reicht bei der Erhöhung der Abfallgebühren um bis zu einem Drittel nicht aus, zu sagen, man hätte zu optimistisch kalkuliert – jedenfalls nicht, wenn man bereit wäre, ernsthaft Verantwortung zu übernehmen und Fehler einzugestehen. Ein Fachmann hätte bei solch einem schwer kalkulierbaren Gebührendschungel von vornherein so geplant, dass Schwankungen besser abgefedert werden können. Allerdings standen einer solchen soliden Kalkulation wohl einst rot-rot-grüne Wahlkampfversprechen entgegen. Nun will es niemand gewesen sein. Ob dies mit einem Lächeln bereinigt werden kann?“.  

Anstieg der Hortgebühren in Erfurt und die Geheimniskrämerei der Stadtverwaltung

Stadtratsvorlagen für den kommenden Mittwoch
Kaum scheint das Kita-Thema vom Tisch, gibt es den nächsten Aufreger für die Eltern der Landeshauptstadt. Für berechtigte Aufregung unter den Erfurter Eltern sorgen derzeit verschickte Ankündigungen der Stadtverwaltung zu Gebührenerhöhungen bei der Hortbetreuung. Die Erfurter Eltern wurden darüber zuvor weder umfänglich informiert, geschweige denn beteiligt. Bereits jetzt wird zudem seitens der Verwaltung aber so getan, als ob die Erhöhung bereits beschlossen sei. Die Eltern von Hortkindern erhalten die Aufforderung, neue Einkommensnachweise einzureichen und dazu die Mitteilung der Verwaltung über die Gebührenerhöhungen. Tatsächlich steht die Abstimmung dazu aber erst kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung des Stadtrats. Wenn man den Stadtrat nicht nur als „Vollstrecker des Verwaltungswillens“ ansieht, ist er natürlich frei in seiner Entscheidung ob der Erhöhung mehrheitlich zugestimmt wird, oder sie abgelehnt wird. Die CDU-Fraktion wird die Erhöhung der Hortgebühren im Stadtrat definitiv ablehnen. Die Hortgebühren, die die Eltern bezahlen müssen sind zweigeteilt. Es gibt den Anteil an Personalkosten (zuständig das Land) und den Anteil an den Betriebskosten (zuständig die Stadt). In Thüringen wurde per Verordnung des Kultusministeriums am 12.3.2013 die Neufassung der Hortkostenbeteiligungsverordnung in Kraft gesetzt (fällig ab dem 1.8.2013. Mit dieser Verordnung steigt der Personalkostenanteil, den die Eltern bezahlen, je nach Einkommen auf bis zu 50 Euro/monatlich. Für den Betriebskostenanteil kann und muss die Stadt den Elternanteil festlegen und versucht dies auch noch zum 1.8.2013 neu zu regeln. Nach den Willen der Stadtverwaltung soll dieser Betreibskostenanteil von derzeit maximal 30 auf künftig 40 Euro steigen. Im Finanzausschuss gab es am Donnerstag Abend zwar Kritik an der Beteiligung und Information der Eltern, aber leider dennoch eine mehrheitliche Zustimmung. Wie der Stadtrat dazu mehrheitlich entscheidet, wird sich bei der Beratung zum Haushalt 2013 am kommenden Mittwoch zeigen.

Kita-Abzocke in Erfurt

Zum schlimmen baulichen Zustand etlicher Kitas gesellt sich jetzt der Griff in die Taschen der Eltern
Der Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters für das Jahr 2013 liegt auf dem Tisch des Stadtrats und darin verbergen sich erhebliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass die angepeilte Erhöhung der Kita-, Krippen- und Hortgebühren für heftige Diskussionen sorgen wird. Aus dem Haushaltsentwurf lässt sich die vom Oberbürgermeister und seiner linken Beigeordneten vorgesehene Gebührenerhöhung nur zwischen den Zeilen lesen. Bei den Elterngebühren in den kommunalen Kitas sollen die Eltern 144.000 Euro und rund 500.000 Euro bei Krippengebühren mehr bezahlen. Dies sind allerdings nur die kommunalen Einrichtungen und es ist nur der Berechnungszeitraum vom 1. August bis 31.12. kalkuliert (ab dem 1.8. könnte erst eine neue Kita-Gebührenordnung in Kraft treten). Es ist also anzunehmen, dass der Griff in die Taschen der Eltern tiefer und dreister ausfallen wird. Ich gehe davon aus, dass die Erfurter Eltern nach Bauseweins und Thierbachs Planungen mit etwa 2 Millionen Euro/jährlich an der Haushaltssanierung beteiligt werden sollen. Am Montag wurde den Vetretern des Stadtelternbeirates der Entwurf der neuen Kita-Gebührenordnung übergeben und den Kita-Träger zugeschickt. Dieser Entwurf (nachfolgend im Wortlaut abgedruckt) sieht vor, dass die Gebühren für Krippen auf 600 Euro/Platz, für Tagespflege auf 490 Euro/Platz und Kita auf 400 Euro/Platz steigen sollen. Bereits jetzt liegt Erfurt schon mit 280 Euro für einen Kita-Platz und 560 Euro für einen Krippenplatz deutschlandweit an der Spitze. Der Gebührenentwurf wurde aber weder dem zuständigen Jugendhilfeausschuss noch den Stadträten zugeleitet. Nachdem ich gestern von Kita-Trägern auf das Thema angesprochen wurde und den Entwurf erhielt, habe ich heute Namens der CDU-Stadtratsfraktion in Dringlichkeit auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen lassen und eine Stellungnahme der Verwaltung eingefordert. Weder die zuständige Beigeordnete noch der Jugendamtsleiter waren beim Jugendhilfeausschuss, aber dennoch berichtete ein Vertreter des Jugendamt Bemerkenswertes. Zur Vereinheitlichung der Erfurter Kita-Gebührenordnung bei den kommunalen Einrichtungen und den freien Trägern gab es eine Arbeitsgruppe, an der auch der Stadtelternbeirat beteiligt war. Das von dieser Gruppe vorgeschlagene Konsenspapier wurde aber von der Verwaltung nicht akzeptiert und seitens der Verwaltungsspitze ein eigener Entwurf erarbeitet, der mit Niemanden außer der Verwaltungsspitze abgestimmt wurde. Dieser Entwurf sei nun ein Beratungsvorschlag – wird zumindest behauptet. Dass dies unwahr ist und stattdessen die hohen Gebühren das Ziel sind, wurde bei der Beantwortung meiner Nachfrage zu dem Thema deutlich. Bereits vor Wochen wurden die Gebühreneinnahmen im Haushalt auf Basis des Verwaltungsvorschlags kalkuliert, musste das Jugendamt einräumen. Es geht nun also nur noch darum, diese Kita-Abzocke der Eltern möglichst schnell durch den Stadtrat zu peitschen! Die CDU-Stadratsfraktion wird dieses Thema zu einem zentralen Punkt der Haushaltsdiskussion machen. Der dreiste Griff in die Taschen der Eltern wird zu einer sozialen Entmischung in den Kitas führen und er wird dazu führen, dass weniger Kinder einen Kita-Platz nutzen werden. Andreas Bausewein hat einst versprochen die Kita-Gebühren abzuschaffen. Er hat dabei genauso gelogen, wie bei seiner Ankündigung die Kitas in Erfurt bis 2012 zu sanieren. Der Haushaltsentwurf 2013 dokumentiert das Versagen im Kita-Bereich. Viele marode Kitas werden auch 2013 nicht in Ordnung gebracht und die Eltern werden nicht entlastet sondern belastet.   Entwurf Stand 13.05.2013 Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege  Auf der Grundlage der  §§ 22, 23, 24 und 90 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), des § 20 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.02.2009 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 09.09.2010 (GVBl. S. 291) und der §§ 2, 18 und 26 Abs. 2 Nr. 10, 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2011 (GVBl. S. 531) hat der Erfurter Stadtrat in seiner Sitzung am …………..2013 die folgende Entgeltordnung beschlossen:  1. Grundsätze 1.1    Die Entgeltordnung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und Kindertagespflege der Landeshauptstadt Erfurt und bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft durch die Stadt.  1.2    Das Betreuungsverhältnis wird privatrechtlich ausgestaltet. Dazu schließt die Stadtverwaltung mit den jeweils Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag. Der Betreuungsvertrag enthält die detaillierten Regelungen zur konkreten Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, insbesondere zur Einkommensermittlung und zu den Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten. 1.3    Die Höhe des Elternentgelts beträgt bei der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren in einer Kindertageseinrichtung monatlich 600,00 EUR, bei der Betreuung von Kindern ab 2 Jahren in Kindertageseinrichtungen monatlich 400,00 EUR. Die Höhe des Eltern­entgelts beträgt in der Kindertagespflege, unabhängig vom Alter des Kindes, monatlich 490,00 EUR.  1.4    Auf Antrag der Eltern kann das Entgelt ermäßig oder erlassen werden. Die Ermäßigung oder Erlass richtet sich nach dem Betreuungsalter, dem Betreuungsumfang und dem Einkommen gem. Ziff. 2 und 3 dieser Entgeltordnung.  2. Einkommen 2.1    Als Einkommen gelten alle monatlichen Bruttoeinkünfte der Familie (Erziehungsberechtigte und ihre im selben Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder). Soweit andere Einkommen erzielt werden, sind diese auf monatliche Bruttoeinkünfte umzurechnen. Ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten oder Einkünften der Erziehungsberechtigten untereinander ist ausgeschlossen. 2.2    Ausgenommen vom Einkommen sind das Kindergeld und das Thüringer Erziehungsgeld. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird in Höhe des Mindestbetrages (nach § 2 Abs. 5 BEEG i. H. v. 300 EUR bzw. nach § 6 BEEG i.H.v. 150 EUR) sowie des Erhöhungsbetrages bei Mehrlingsgeburten (§ 2 Abs. 6 BEEG) ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt. 2.3    Vom Einkommen sind folgende Pauschalbeträge abzusetzen:  
bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 40 v.H.

 

bei Beamtenbezügen 25 v.H.

 

bei Einkünften, die entweder nur steuer- oder nur sozialversicherungspflichtig sind 30 v.H.

 

bei Einkünften, die weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig sind 5 v.H.

 

 Das um die Pauschalabzüge bereinigte Einkommen bleibt bei einem Kind bis zu einer Höhe von 1.200 EUR außer Betracht.  2.4    Das bereinigte Einkommen der Erziehungsberechtigten ist ab dem zweiten oder mehr kindergeldberechtigten Kindern um jeweils 500,00 EUR monatlich je Kind zu reduzieren. Berücksichtigt werden das zweite und alle weiteren Kinder, für die die Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben.  2.5    Unterhaltszahlungen können bis zum gesetzlich vorgesehenen Umfang vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, wenn sie auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen und tatsächlich gezahlt werden.  3. Bemessung des ermäßigten Elternentgelts 3.1    Die Höhe des ermäßigten Entgeltes beträgt
  • für Kinder unter zwei Jahren 20% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder ab zwei Jahren 15% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder in Tagespflege 20 % des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
      Das ermäßigte Elternentgelt wird längstens für 12 Monate festgesetzt. Nach Ablauf erfolgt eine erneute Überprüfung der Einkommensverhältnisse. 3.2    Die Änderung des Einkommens (Minderung oder Erhöhung) von 5 v. H. oder mehr sind durch die Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Das zu zahlende Entgelt ändert sich ab dem Zeitpunkt des Eintritts der geänderten Verhältnisse. 3.3    Das Elternentgelt bei einer Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden) beträgt 75 v. H. des Entgelts das für eine Ganztagsbetreuung zu zahlen ist. 3.4    Beträgt das nach dieser Entgeltordnung bereinigte monatliche Einkommen weniger als 50 EUR, wird kein Entgelt erhoben. 3.5    Das Elternentgelt wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. 3.6    Für eine tageweise Betreuung sind 5 v. H. des Elternentgelts nach Ziffer 1.3 pro Tag zu entrichten. Für eine stundenweise Betreuung ist ein Elternentgelt von 3,00 EUR je angefangene Stunde zu entrichten. 3.7    Sofern von den Erziehungsberechtigten der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt vorgelegt wird, erfolgt für die Dauer der Gültigkeit des Ausweises eine Befreiung von der Zahlungspflicht des Elternentgelts. 4. Verpflegung Für die Verpflegung des Kindes in der Kindertageseinrichtung werden zusätzlich zu den Elternentgelten Verpflegungsentgelte erhoben. Die Höhe dieser Entgelte wird von den jeweiligen Trägern im Einzelfall festgelegt. Für die kommunalen Einrichtungen gelten die Verpflegungsentgelte in der Anlage 1. 5 . Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft. gez. Oberbürgermeister