Zügige Klärung zu den Verträgen mit Tagespflegemüttern gefordert

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14. April 2016 wurde auf Antrag der CDU-Fraktion erneut über das Thema „Tagesmütter“ diskutiert und von der Verwaltung über den aktuellen Stand informiert. Laut einer Verwaltungsvorschrift des zuständigen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (vgl. Thüringer Staatsanzeiger, Ausgabe 51/2015, 371), die ab dem 1. April 2016 gilt, müssen die Kommunen neue Verträge mit den Tagespflegemüttern abschließen. Die Ankündigung dieser neuen Verträge und ein erster Entwurf des Erfurter Jugendamtes sorgten zu Beginn des Jahres für große Unruhe bei den Tagespflegemüttern. Bis Ende März sollte der Jugendhilfeausschuss über die abzuschließenden neuen Verträge informiert werden. Der Vertragsentwurf wurde nach einer Gesprächsrunde mit den Erfurter Tagespflegemüttern von der Verwaltung überarbeitet, allerdings dem Jugendhilfeausschuss noch nicht vorgelegt. CDU-Fraktionschef Michael Panse wies darauf hin, dass es offene Fragen sowohl bei den Stadträten, als auch bei den Tagesmüttern selbst gibt, beispielsweise hinsichtlich der Urlaubs- oder Krankheitsregelungen. Die Bürgermeisterin und Sozialbeigeordnete Thierbach hat in der Vergangenheit erklärt, die Bedingungen für die Tagesmütter würden sich nicht verschlechtern. Dennoch haben zum jetzigen Zeitpunkt nach Aussage des Jugendamtes erst 30 der rund 70 Tagespflegemütter den Vertrag unterzeichnet. Offensichtlich bestehen noch Unsicherheiten und Klärungsbedarf oder sie wurden nicht ausreichend durch die Verwaltung über die Vertragsinhalte informiert. Das Jugendamt geht davon aus, dass bis zur gesetzten Frist am Monatsende noch weitere Tagespflegemütter den Vertragsentwurf unterzeichnen, droht aber anderenfalls schon vorsorglich mit der Kündigung der noch bestehenden Verträge. CDU-Fraktionschef Michael Panse erklärt dazu: „In Erfurt sind die bei Tagesmüttern betreuten Kindern in den letzten fünf Jahren um knapp 100 auf 316 Kinder gestiegen. Falls nun mit einzelnen Tagespflegemüttern kein neuer Vertrag zustande kommen kann und die Stadt einzelne Verträge aufkündigt, würde das bereits bestehende Betreuungsproblem in Kitas noch verstärkt werden. Mit dem Wegfall der Plätze müsste die Stadt den rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gewährleisten. Die CDU findet es bedauerlich, dass sich das Verfahren zur einvernehmlichen Lösung so lange hinzieht, und hat für den nächsten Jugendhilfeausschuss beantragt, dieses Thema unter Beteiligung der Tagesmütter auf die Tagesordnung zu setzen. Wenn die Verwaltung in dem Bereich nicht schnell zu einer Lösung kommt, werden die Kinder und Eltern dieses wochenlange Gezerre ausbaden müssen.“

Neuer Ärger für Tagespflegemütter

CDU-Stadtratsfraktion kritisiert mangelnde Wertschätzung und Information Für Verärgerung bei den Erfurter Tagespflegemüttern und für Befremden bei der CDU-Stadtratsfraktion sorgt ein Schreiben des Erfurter Jugendamtes zu einer möglichen Reduzierung der Vergütung für die Kindertagesbetreuung. Mit Verweis auf eine ab dem 1. April 2016 in Kraft tretende neue Verwaltungsvorschrift zur Festsetzung der laufenden Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport kündigt das Erfurter Jugendamt heute mit einem Schreiben eine Änderung der getroffenen Vereinbarung für Tagespflegemütter an. Der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion Michael Panse erklärt dazu: „Sowohl die neue Richtlinie des Ministeriums, als auch die Art und Weise des Informierens der Tagespflegemütter ist für uns befremdlich.  Dies zeugt von wenig Wertschätzung für die Arbeit der Tagespflegemütter. Zwar verweist das Erfurter Jugendamt darauf, dass die Angelegenheit noch unverbindlich sei und nur zur Entscheidungsfindung diene. Es ist jedoch zu befürchten, dass sich die Situation der Tagespflegemütter damit wieder verschlechtern wird. Über ein Jahr haben wir im Erfurter Stadtrat mit einem Antrag der CDU-Fraktion darum gerungen, die Tagespflegemütter angemessen zu vergüten. Noch im Dezember hat die Sozialbeigeordnete Frau Thierbach im Rahmen der Diskussion um die vorläufige Haushaltsführung erklärt, dass die gerade erhöhte Vergütung der Tagespflegemütter beibehalten wird. Wir werden es nicht hinnehmen, wenn sich die Situation jetzt wieder verschlechtern sollte.“ Künftig soll nach Ankündigung des Jugendamtes möglicherweise bei der Vergütung die Betreuung der Kinder stundengenau (2,53 Euro je Kind) abgerechnet werden und bei Krankheit oder Urlaub der Tagespflegemütter keine Zahlung der Förderleistung erfolgen. Dies würde eine deutliche Verschlechterung bezüglich der bisherigen Vereinbarung bedeuten. In der Richtlinie des Landes ist allerdings nur eine Mindestanforderung festgelegt. Wörtlich ist in der Richtlinie formuliert: „Wenn der Bedarf es erfordert oder in Abhängigkeit von der Qualifikation der Tagespflegepersonen kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch einen höheren Betrag je Kind und Stunde vereinbaren.“ Panse erklärte abschließend: „Ich fordere die Stadt Erfurt auf, von dieser Klausel Gebrauch zu machen und zudem umgehend zu erklären, dass sich die Vergütung der Tagespflegemütter in der Landeshauptstadt ab dem 1. April 2016 nicht verschlechtern wird. Die CDU-Fraktion beantragt die Aufnahme des Themas in die Tagesordnung der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung.“

Erfurt auf dem Weg in die Insolvenz?

 
Der Brief aus dem Amt…
Wenn in einem Unternehmen oder bei einem Verein das Gehalt nicht mehr pünktlich gezahlt wird, ist dies meist ein untrügliches Zeichen für eine drohende Insolvenz. Vertraglich vereinbarte regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie die Vergütung oder das Gehalt pünktlich zu zahlen sollte eine Selbstverständlichkeit für jeden Arbeitgeber sein. Für die Stadt Erfurt gilt diese Selbstverständlichkeit nicht mehr. In dieser Woche haben die Tagespflegemütter, die per Vertrag im Auftrag der Stadt jeweils drei bis fünf Kinder in Tagespflege betreuen, einen unerfreulichen Brief vom Jugendamt bekommen. „Auf Grund der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Erfurt kommt es bei der Auszahlung ihres Aufwendungsersatzes für den Monat November zu Verzögerungen. Im Stadtrat am 18.11.15 werden dem Jugendamt erst die Gelder freigegeben, die wir zur Auszahlung benötigen. Somit erhalten Sie ihren Aufwendungsersatz für November leider erst am 20.11.2015.“ war in diesem Brief zu lesen. Dieser Sachverhalt ist, vorsichtig gesagt, gleich eine mehrfache Sauerei! Zunächst ist es ein Skandal, dass die Tagespflegemütter, die ohnehin nur sehr niedrig vergütet werden auf ihr Geld warten müssen und eventuell sogar persönlich in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Die Schuld wird zudem mit diesem Schreiben auf den Stadtrat geschoben, der ja das Geld erst „freigeben“ müsse. Gestern Abend habe ich darüber mit der Finanzbeigeordneten Frau Pablich gesprochen. Sie war ebenso verwundert wie ich, weil es in der kommenden Stadtratssitzung gar keine Vorlage gibt, die etwas mit der Tagespflege zu tun hat. Einzig denkbare Erklärung ist für die Finanzbeigeordnete, dass das Jugendamt in anderen Bereichen über Deckungsringe zu viel Geld ausgegeben hat und nun quasi zahlungsunfähig ist. Dies wäre angeblich ein lösbares Problem gewesen, wenn das Jugendamt über die Sozialdezernentin das Thema an das Finanzdezernat heran getragen hätte. Offensichtlich war es aber der einfachere Weg das Problem auf die Schwächsten am Ende der Finanzierungskette zu verlagern. Als Krönung wurde den Tagespflegemüttern bedeutet, dies könne auch in kommenden Monaten wieder passieren. Ich habe zur Stadtratssitzung in der nächsten Woche eine Dringlichkeitsanfrage zu dem Thema gestellt. Neben einer rechtlichen Würdigung dieser Frage, will ich die verbindliche Zusage, dass so etwas nicht wieder passiert. Wenn die Stadt so verantwortungslos mit ihren Zahlungsverpflichtungen umgeht, ist dies ein katastrophales Signal für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt. Der Haushalt ist offensichtlich am Ende und die Stadt kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Bemerkenswert ist, dass der Sozialausschuss der Stadt gestern Abend zu dem Thema keine Diskussion führte, aber mit den Stimmen des links-link-grünen Bündnisses beschloss, dass das Sozialticket 2016 auch ohne Haushaltsentwurf fortgeführt werden müsse. In ihrer grenzenlosen Naivität haben die Kolleginnen und Kollegen offensichtlich den Ernst der Lage immer noch nicht begriffen!

CDU fordert zeitnah angemessene Vergütung für Kindertagespflege

Bereits seit mehreren Jahren steht die mangelhafte Vergütung der Tagespflegemütter in der Kritik. Forderungen, die Entlohnung anzupassen, fanden zwar regelmäßig Zustimmung, wurden jedoch bis heute nicht umgesetzt. Dies kritisierte die CDU-Fraktion, die bereits vor einem Jahr einen Antrag zur der Vergütung der Tagespflege im Stadtrat vorlegte. Mit Verweis auf die Haushaltsberatung für 2015 wurde dieser Antrag von Rot-Rot-Grün abgelehnt. Die CDU-Fraktion ist befremdet, dass trotz des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes offensichtlich für die Stadtverwaltung noch kein akuter Handlungsbedarf besteht. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Panse erklärt dazu: „In Erfurt betreuen laut Auskunft der Verwaltung derzeit 91 Tagespflegmütter 315 Kinder, die in der Regel unter zwei Jahren sind. Eine Tagespflegemutter erhält vom Jugendamt pro Kind 496,80 Euro im Monat. Davon fallen allerdings nur 221,40 Euro auf die Betreuungsleistung und 275,40 Euro auf die Sach- bzw. Betriebskosten. Diese 221,40 Euro, die der Tagespflegemutter als Einkommen zur Verfügung stehen, entsprechen bei 180 monatlichen Betreuungsstunden lediglich einer Vergütung pro Kind/pro Stunde von 1,23 Euro. Drei bis fünf Kinder werden von einer Tagespflegemutter betreut. Dies entspricht dann einem Stundenlohn von 3,69 Euro bis maximal 6,15 Euro.“ Per Stadtratratsanfrage und mit einem Tagesordnungspunkt im letzten Jugendhilfeausschuss drängte die CDU auf Auskunft, wann dieser unbefriedigende Zustand geändert wird. Umstritten ist hierbei, ob die Tagespflegemütter als Selbstständige nicht unter das Mindestlohngesetz fallen oder aber, da sie direkt und ausschließlich vom Jugendamt bezahlt werden, einen Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung haben. Panse erklärte dazu weiter: „Ich finde es skandalös, dass die Stadt weiter hinnimmt, dass die Tagespflegemütter unterhalb der Mindestlohngrenze bezahlt werden. Selbst wenn die Tagespflegemütter laut Aussage des Oberbürgermeisters als ‚Selbstständige’ gelten und damit nicht unter das Mindestlohngesetz fallen würden, steht ihnen eine angemessene Vergütung zu. Es befremdet umso mehr, dass ausgerechnet eine rot-rot-grüne Stadtratsmehrheit an dieser Stelle seit mehreren Jahren auf die Bremse tritt.“  

Stadtratsrückblick – für Tagesmütter leider nur ungewisse Versprechungen

Noch sieht es an der Defensionskaserne so aus…
Mehrere große Themen bestimmten die gestrige Stadtratssitzung. Vor der Stadtratssitzung die Demo zum Erhalt der Kita Villa 3-Käse-Hoch, in der Stadtratssitzung die Defensionskaserne und zahlreiche Anfragen. Besonders heftig wurde auch die Diskussion zu einem Thema geführt, welches eigentlich unstrittig sein sollte. Die Erhöhung der Vergütung für Tagespflegemütter hatten wir beantragt und der fachlich zuständige Jugendhilfeausschuss hatte dies einmütig befürwortet. An diesem Thema ist die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat schon seit Juni 2010 dran. Die angestrebte Erhöhung der Vergütung wurde aber leider auch diesmal nicht beschlossen. Bei dem derzeitigen Stand der Dinge hat eine Tagesmutter nach Abzug aller Kosten gerade einmal 6,92 Euro brutto pro Stunde, dies liegt unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. So stehen viele Tagesmütter vor der Situation als sogenannte „Aufstocker“ bei der Agentur für Arbeit vorsprechen zu müssen. Den Stellenwert den die Stadtverwaltung den Tagesmüttern beimisst kann man aus der Stellungnahme zur Drucksache erkennen: „Kindertagespflege wird von vielen Tagesmüttern nicht nur als Erwerbstätigkeit angesehen, sondern auch als Berufung kleine Kinder zu betreuen und zu fördern, sowie zugleich die Eltern zu unterstützen.“ Der Anteil der Kinder, welche von Tagespflegemüttern betreut werden nimmt stetig zu. Die CDU-Fraktion will deshalb die Vergütung um 50 Euro pro betreuten Kind je Tagesmutter erhöhen. Als Fraktionsvorsitzender der CDU habe ich dazu zahlreiche Gespräche mit Tagespflegemüttern geführt und versucht eine Mehrheit für den Antrag seiner Fraktion im Stadtrat zu finden. Nachdem im Jugendhilfeausschuss der Antrag ohne Gegenstimmen bestätigt wurde, wäre eine Entscheidung im Sinne der Tagesmütter möglich und geboten gewesen. In der Stadtratssitzung wechselte allerdings die rot-rot-grüne Mehrheit ihre Meinung und wollte das Thema in den Finanzausschuss wegdrücken. Nach emotionaler Diskussion bleibt für uns das Fazit: Die Koalition versucht sich vor unangenehmen Entscheidungen zu drücken. Auf die Ausflüchte der Koalition es wäre finanziell nicht zu stemmen, erwiderte der Stadtrat Thomas Pfistner: „Im Finanzausschuss entscheiden wir fast jede Sitzung über nicht vorhergesehene Ausgaben. Einen Weg die Ausgaben zu decken finden wir letztlich immer.“ Am Ende konnte sich die CDU-Fraktion gegen die Mehrheit von Rot-Rot-Grün nicht durchsetzen. Stattdessen verabschiedete der Stadtrat einen Antrag mit undefiniertem Inhalt, der nur mit gutem Willen als Absichtserklärung auf die Haushaltsberatungen 2015 gesehen werden kann. Oberbürgermeister Bausewein soll eine Erhöhung in den Haushaltsentwurf einordnen. Ob das das 10 Cent oder wie von uns gefordert 50 Euro pro Kind sein werden blieb unbeantwortet. Ich bin enttäuscht von der mangelnden Unterstützung derer die sich selbst ständig als sozial bezeichnen und in Sonntagsreden Mindeslöhne fordern, aber in Mittwochsentscheidungen davon nichts mehr wissen wollen.

Informationen der Stadtverwaltung zum Planungsstand ICE-City Ost und West von der SPD nicht erwünscht

Unser abgelehnter Stadtratsantrag
Das Prinzip „Augen und Ohren zuhalten und durch“ mag für die Erfurter SPD-Stadtratsfraktion ein Rezept sein, aber die Aufklärung warum es seitens des zuständigen Beigeordneten zumindest eine partielle Informationsblokade gegenüber dem Stadtrat gab, werden die Genossen damit nicht verhindern. „Dringlich ist eine Angelegenheit, wenn sie nicht ohne Nachteil für die Stadt aufgeschoben werden kann.“ so steht es in unserer Geschäftsordnung. Die CDU-Stadtratsfraktion befürchtete erhebliche Nachteile für die Stadt, daher wollten wir heute in der Stadtratssitzung zum einen eine umfängliche Information zum Thema ICE-City und zum anderen eine Verschiebung der heutigen abschließenden Beratung erreichen. Wir hatten im öffentlichen Teil die Aufnahme eines dringlichen Tagesordnungspunktes beantragt und im nichtöffentlichen Teil die Vertagung des Beschlusses. Zu beiden Punkten war aber die Bereitschaft der Verwaltung, der SPD und der Grünen nicht zu erkennen. Der Beschluss sollte in Eile durchgeboxt werden, dies kann und dies muss misstrauisch machen. In der heutigen nichtöffentlichen Sitzung des Erfurter Stadtrates (nach der öffentlichen Sitzung) sollten wir als Stadträte eine Grundsatzentscheidung zur Entwicklung der ICE-City Erfurt treffen. Die Vorlage der Stadtverwaltung (Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung – Dezernent Spangenberg) bezog sich dabei ausdrücklich nur auf die sogenannte ICE-City Ost. Allerdings hat diese Vorlage auch erhebliche Auswirkungen auf den Planungsraum ICE-City West. Für die Dauer von 10 Jahren soll festgeschrieben werden, dass die Stadt dort kein Planerfordernis sieht.
Stadtratssitzung
Über die Hintergründe dieser beabsichtigten Grundsatzentscheidung fühlten sich die Stadträte der CDU-Fraktion nur unzureichend informiert. Bis vor einer Woche wurde uns seitens des Beigeordneten nicht mitgeteilt, dass es das sogenannte Junktim zur Erweiterung Thüringenpark in Verbindung zur Entwicklung der ICE-City West gar nicht mehr gibt. Wenn dies nicht in der Zeitung gestanden hätte, wüssten wir vermutlich bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon. Herr Spangenberg hat uns heute Vormittag für den nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung eine fünfseitige Stellungnahme zu den jüngsten Presseveröffentlichungen zur ICE-City und der Position der Kriegergruppe zugeleitet. Da dieses Papier nicht öffentlich ist, darf ich daraus auch nicht zitieren. Da dieses Papier aber, wie viele Aussagen in der Vergangenheit auch, unvollständig ist, kann ich das benennen, was nicht in dieser Drucksache steht. Nicht in dieser Drucksache steht, was bereits in der TA nachlesbar war und bis heute nicht dementiert wurde: Im Dezember 2012 hat Herr Spangenberg nach einer Besprechung mit der Kriegergruppe geschrieben, dass sich alle Gesprächsteilnehmer einig wäre, dass es keinen Zusammenhang (Junktim) zwischen der Entwicklung des Bereichs der ICE-City West und der weiteren Betrachtung des Thüringenparks gäbe. Die Kriegergruppe hätte zudem angekündigt, dieses Gebiet entwickeln zu wollen. Informiert wurden über diesen Sachverhalt zwar nachweislich der Oberbürgermeister Andreas Bausewein – informiert wurden über diesen Sachverhalt nachweislich der Entwicklung der letzten Monate ausdrücklich nicht die Mitglieder des Stadtrats. Da dieses von Herrn Spangenberg bis vor wenigen Wochen immer wieder behauptete Junktim Auslöser war, einseitig und ausschließlich die Entwicklung des Gebietes ICE-City Ost voran zu treiben, kann man durchaus vom bewussten Verschweigen entscheidungsrelevanter Tatsachen sprechen. Der CDU-Fraktion ist unbegreiflich, dass der Oberbürgermeister angesichts der städtebaulichen Bedeutung der Entwicklung des Umfelds des ICE-Bahnhofs, dieses Thema nicht zur Chefsache gemacht hat. Wir müssen über die reale Möglichkeit auf beiden Seiten des Bahnhofs den größten städtebaulichen Missstand der Stadt Erfurt beseitigen zu können sprechen. Wir reden dabei über ein mögliches Gesamtinvestitionsvolumen von weit über 100 Millionen Euro (ICE-City Ost und West). Für die CDU hat die Entwicklung des Bahnhofquartiers höchste Priorität. Wir haben immer nachdrücklich gefordert, Gespräche mit allen Beteiligten zu führen. Es gibt neben der Stadt und dem Land zwei Beteiligte die an dieser Entwicklung ganz offensichtlich interessiert sind, die LEG und die Kriegergruppe. Dazu passt es aber nicht, dass sich ein Bewerber quasi per Stadtratsbeschluss die Option sichert, für 10 Jahre entscheiden zu können, was im Umfeld des Bahnhofs geschieht und dies zu Lasten des anderen Bewerbers. Die LEG hat umfängliche Planungen vorgenommen, die Kriegergruppe auch. Wir wollen erreichen, dass diese Planungen in Regie der Stadt und unter Beteiligung des Landes miteinander abgestimmt werden. Herr Spangenberg erklärt zwar öffentlich, die heutige Entscheidung sei keine Entscheidung gegen die Entwicklung der ICE-City West, de facto ist es aber eine solche Entscheidung. Die CDU-Fraktion sieht die Möglichkeit zu einer gemeinsamen Entwicklung beider Flächen. Der Erfurter Stadtrat hätte mit einer Vertagung die Möglichkeit gehabt, diesen Gesprächsprozess offen zu halten. Zu später Stunde stimmte schließlich die Mehrheit des Erfurter Stadtrats gegen den Verweisantrag der CDU und für den Textentwurf der Stadtverwaltung mit einem Änderungsantrag von Rot-Grün und den Freien Wählern.

Jugendhilfeausschuss beschließt Entgeltordnung

Am Ende wird alles gut und wenn es noch nicht gut ist, ist es noch nicht zu Ende!
Mehrere Jahre hat es gedauert, aber heute Abend hat der lange Weg nun ein vorläufiges Ende gefunden. Die einheitliche Kita-Entgeltordnung war schon zwei Mal kurz vor der abschließenden Beratung im Stadtrat, deshalb warten wir es nun ersteinmal ganz neugierig ab, ob es nun dieses Mal zur finalen Beschlußfassung im Stadtrat kommt 🙂 Seit SPD und Linke vor sechs Jahren im März 2008 in Erfurt eine Kita-Gebührensatzung mit Höchssätzen von 560 Euro/monatlich/Krippenplatz und 280 Euro/monatlich/Kita-Platz beschlossen haben, gibt es Streit um dieses Thema. Berechtigt weigerten sich einige freie Träger von Kitas diese Satzung zu übernehmen und zudem gab es Eltern, die gegen die Stadt geklagt haben. 2009 beauftragte der Erfurter Stadtrat den Oberbürgermeister, eine einheitliche Entgeltordnung zu erarbeiten. Bis zum Jahr 2011 werkelte die Sozialbeigeordnete an einem Entwurf und gemeinsam drückten SPD und Linke den Entwurf durch den Jugendhilfeausschuss. Als sich aber der Widerstand der der Eltern formierte, zog der Oberbürgermeister die Vorlage vor der Abschlussberatung im Stadtrat die Vorlage ersatzlos zurück
Zwei Mal hat es die Verwaltung vermasselt, mal sehen ob es beim dritten Mal gelingt…
Die Aufforderung der CDU-Stadtratsfraktion zügig eine neue gerechte Beitragsordnung zu erarbeiten wurde danach ignoriert und sattdessen weiter nach Wegen gesucht, an der Gebührenschraube zu drehen. Anfang 2013, nach der Oberbürgermeisterwahl, meinte OB Bausewein die Lage sei günstig, bei den Eltern „Kasse zu machen“. Der im Januar des Jahres 2013 mühsam mit den Elternvertretern und den Kita-Trägern ausgehandelte Kompromiss wurde mit einem Federstrich vom OB abgeändert und als neue Höchstbeträge standen danach 400 Euro je Kita-Platz und 600 Euro je Krippenplatz sowie 490 Euro je Tagespflegeplatz im Entwurf. Der Proteststurm der Eltern fegte diesen Entwurf glücklicherweise wieder vom Tisch. Seit Sommer 2013 arbeitete nun ein eigens eigensetzter Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses mit dem STEB an einem neuen Entwurf. Der nun vorliegende Entwurf, fand relativ breite Zustimmung, weil er für die meisten Eltern eine Gebührensenkung bedeutet. Lediglich Eltern in den Kitas, die bis jetzt eine von der Stadt abweichende Gebührensatzung anwendeten, sowie die Eltern von Tagespflegekindern müssen mehr bezahlen. Problematisch finde ich darüber hinaus auch, dass sich der Geschwisterbonus nur auf  Kinder in den Einrichtungen bezieht und nicht, wie ursprünglich gefordert, auf alle kindergeldberechtigte Kinder. Dies wirkt sich nachteilig für Familien mit zwei und mehr Kindern aus und ist wenig familienfreundlich. Die CDU-Stadtratsfraktion hat heute einen Antrag eingebracht, der die Finanzierung der Tagespflegemütter verbessern soll. Dieser fand zwar viel Zustimmung, soll allerdings erst in der Jugendhilfeausschusssitzung am 27. März 2014 beraten werden. Dann sollen auch Vertreterinnen der Erfurter Tagespflegemütter einbezogen werden.

Bei der heutigen abschließenden Abstimmung zur Entgeltordnung haben wir der Entgeltordnung (ergänzt um eine sogenannte Härtfallregelung bei freien Trägern und der Tagespflege, bei denen es zu Erhöhungen des Entgelts kommt) zugestimmt.

Besonderer Dank gebührt den Elternvertretern der Stadt Erfurt. Der Stadtelternbeirat und die Elterninitiative haben sich mit riesengroßen Engagement für die Interessen aller Eltern in Erfurt eingesetzt. Sie haben verhindert, dass es zu den angepeilten Gebührenerhöhungen gekommen ist und sie haben um Kompromisse gerungen.

Falls der OB das ganze Verfahren nicht noch vor der Stadtratssitzung zum dritten Mal stoppt, gibt es dann mit der Beschlussfassung eine einheitliche Entgeltordnung. Mit Blick auf die nächsten Jahre bleibt aber das Ziel, schrittweise eine Gebührenbefreiung bei der Kindertagesbetreuung für die Eltern zu erreichen.

Die beschlossene einheitliche Entgeltordnung und der

begleitende Antrag des Jugendhilfeausschusses

 

Kita-Abzocke in Erfurt

Zum schlimmen baulichen Zustand etlicher Kitas gesellt sich jetzt der Griff in die Taschen der Eltern
Der Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters für das Jahr 2013 liegt auf dem Tisch des Stadtrats und darin verbergen sich erhebliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass die angepeilte Erhöhung der Kita-, Krippen- und Hortgebühren für heftige Diskussionen sorgen wird. Aus dem Haushaltsentwurf lässt sich die vom Oberbürgermeister und seiner linken Beigeordneten vorgesehene Gebührenerhöhung nur zwischen den Zeilen lesen. Bei den Elterngebühren in den kommunalen Kitas sollen die Eltern 144.000 Euro und rund 500.000 Euro bei Krippengebühren mehr bezahlen. Dies sind allerdings nur die kommunalen Einrichtungen und es ist nur der Berechnungszeitraum vom 1. August bis 31.12. kalkuliert (ab dem 1.8. könnte erst eine neue Kita-Gebührenordnung in Kraft treten). Es ist also anzunehmen, dass der Griff in die Taschen der Eltern tiefer und dreister ausfallen wird. Ich gehe davon aus, dass die Erfurter Eltern nach Bauseweins und Thierbachs Planungen mit etwa 2 Millionen Euro/jährlich an der Haushaltssanierung beteiligt werden sollen. Am Montag wurde den Vetretern des Stadtelternbeirates der Entwurf der neuen Kita-Gebührenordnung übergeben und den Kita-Träger zugeschickt. Dieser Entwurf (nachfolgend im Wortlaut abgedruckt) sieht vor, dass die Gebühren für Krippen auf 600 Euro/Platz, für Tagespflege auf 490 Euro/Platz und Kita auf 400 Euro/Platz steigen sollen. Bereits jetzt liegt Erfurt schon mit 280 Euro für einen Kita-Platz und 560 Euro für einen Krippenplatz deutschlandweit an der Spitze. Der Gebührenentwurf wurde aber weder dem zuständigen Jugendhilfeausschuss noch den Stadträten zugeleitet. Nachdem ich gestern von Kita-Trägern auf das Thema angesprochen wurde und den Entwurf erhielt, habe ich heute Namens der CDU-Stadtratsfraktion in Dringlichkeit auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen lassen und eine Stellungnahme der Verwaltung eingefordert. Weder die zuständige Beigeordnete noch der Jugendamtsleiter waren beim Jugendhilfeausschuss, aber dennoch berichtete ein Vertreter des Jugendamt Bemerkenswertes. Zur Vereinheitlichung der Erfurter Kita-Gebührenordnung bei den kommunalen Einrichtungen und den freien Trägern gab es eine Arbeitsgruppe, an der auch der Stadtelternbeirat beteiligt war. Das von dieser Gruppe vorgeschlagene Konsenspapier wurde aber von der Verwaltung nicht akzeptiert und seitens der Verwaltungsspitze ein eigener Entwurf erarbeitet, der mit Niemanden außer der Verwaltungsspitze abgestimmt wurde. Dieser Entwurf sei nun ein Beratungsvorschlag – wird zumindest behauptet. Dass dies unwahr ist und stattdessen die hohen Gebühren das Ziel sind, wurde bei der Beantwortung meiner Nachfrage zu dem Thema deutlich. Bereits vor Wochen wurden die Gebühreneinnahmen im Haushalt auf Basis des Verwaltungsvorschlags kalkuliert, musste das Jugendamt einräumen. Es geht nun also nur noch darum, diese Kita-Abzocke der Eltern möglichst schnell durch den Stadtrat zu peitschen! Die CDU-Stadratsfraktion wird dieses Thema zu einem zentralen Punkt der Haushaltsdiskussion machen. Der dreiste Griff in die Taschen der Eltern wird zu einer sozialen Entmischung in den Kitas führen und er wird dazu führen, dass weniger Kinder einen Kita-Platz nutzen werden. Andreas Bausewein hat einst versprochen die Kita-Gebühren abzuschaffen. Er hat dabei genauso gelogen, wie bei seiner Ankündigung die Kitas in Erfurt bis 2012 zu sanieren. Der Haushaltsentwurf 2013 dokumentiert das Versagen im Kita-Bereich. Viele marode Kitas werden auch 2013 nicht in Ordnung gebracht und die Eltern werden nicht entlastet sondern belastet.   Entwurf Stand 13.05.2013 Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege  Auf der Grundlage der  §§ 22, 23, 24 und 90 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), des § 20 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.02.2009 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 09.09.2010 (GVBl. S. 291) und der §§ 2, 18 und 26 Abs. 2 Nr. 10, 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2011 (GVBl. S. 531) hat der Erfurter Stadtrat in seiner Sitzung am …………..2013 die folgende Entgeltordnung beschlossen:  1. Grundsätze 1.1    Die Entgeltordnung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und Kindertagespflege der Landeshauptstadt Erfurt und bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft durch die Stadt.  1.2    Das Betreuungsverhältnis wird privatrechtlich ausgestaltet. Dazu schließt die Stadtverwaltung mit den jeweils Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag. Der Betreuungsvertrag enthält die detaillierten Regelungen zur konkreten Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, insbesondere zur Einkommensermittlung und zu den Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten. 1.3    Die Höhe des Elternentgelts beträgt bei der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren in einer Kindertageseinrichtung monatlich 600,00 EUR, bei der Betreuung von Kindern ab 2 Jahren in Kindertageseinrichtungen monatlich 400,00 EUR. Die Höhe des Eltern­entgelts beträgt in der Kindertagespflege, unabhängig vom Alter des Kindes, monatlich 490,00 EUR.  1.4    Auf Antrag der Eltern kann das Entgelt ermäßig oder erlassen werden. Die Ermäßigung oder Erlass richtet sich nach dem Betreuungsalter, dem Betreuungsumfang und dem Einkommen gem. Ziff. 2 und 3 dieser Entgeltordnung.  2. Einkommen 2.1    Als Einkommen gelten alle monatlichen Bruttoeinkünfte der Familie (Erziehungsberechtigte und ihre im selben Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder). Soweit andere Einkommen erzielt werden, sind diese auf monatliche Bruttoeinkünfte umzurechnen. Ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten oder Einkünften der Erziehungsberechtigten untereinander ist ausgeschlossen. 2.2    Ausgenommen vom Einkommen sind das Kindergeld und das Thüringer Erziehungsgeld. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird in Höhe des Mindestbetrages (nach § 2 Abs. 5 BEEG i. H. v. 300 EUR bzw. nach § 6 BEEG i.H.v. 150 EUR) sowie des Erhöhungsbetrages bei Mehrlingsgeburten (§ 2 Abs. 6 BEEG) ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt. 2.3    Vom Einkommen sind folgende Pauschalbeträge abzusetzen:  
bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 40 v.H.

 

bei Beamtenbezügen 25 v.H.

 

bei Einkünften, die entweder nur steuer- oder nur sozialversicherungspflichtig sind 30 v.H.

 

bei Einkünften, die weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig sind 5 v.H.

 

 Das um die Pauschalabzüge bereinigte Einkommen bleibt bei einem Kind bis zu einer Höhe von 1.200 EUR außer Betracht.  2.4    Das bereinigte Einkommen der Erziehungsberechtigten ist ab dem zweiten oder mehr kindergeldberechtigten Kindern um jeweils 500,00 EUR monatlich je Kind zu reduzieren. Berücksichtigt werden das zweite und alle weiteren Kinder, für die die Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben.  2.5    Unterhaltszahlungen können bis zum gesetzlich vorgesehenen Umfang vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, wenn sie auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen und tatsächlich gezahlt werden.  3. Bemessung des ermäßigten Elternentgelts 3.1    Die Höhe des ermäßigten Entgeltes beträgt
  • für Kinder unter zwei Jahren 20% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder ab zwei Jahren 15% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder in Tagespflege 20 % des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
      Das ermäßigte Elternentgelt wird längstens für 12 Monate festgesetzt. Nach Ablauf erfolgt eine erneute Überprüfung der Einkommensverhältnisse. 3.2    Die Änderung des Einkommens (Minderung oder Erhöhung) von 5 v. H. oder mehr sind durch die Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Das zu zahlende Entgelt ändert sich ab dem Zeitpunkt des Eintritts der geänderten Verhältnisse. 3.3    Das Elternentgelt bei einer Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden) beträgt 75 v. H. des Entgelts das für eine Ganztagsbetreuung zu zahlen ist. 3.4    Beträgt das nach dieser Entgeltordnung bereinigte monatliche Einkommen weniger als 50 EUR, wird kein Entgelt erhoben. 3.5    Das Elternentgelt wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. 3.6    Für eine tageweise Betreuung sind 5 v. H. des Elternentgelts nach Ziffer 1.3 pro Tag zu entrichten. Für eine stundenweise Betreuung ist ein Elternentgelt von 3,00 EUR je angefangene Stunde zu entrichten. 3.7    Sofern von den Erziehungsberechtigten der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt vorgelegt wird, erfolgt für die Dauer der Gültigkeit des Ausweises eine Befreiung von der Zahlungspflicht des Elternentgelts. 4. Verpflegung Für die Verpflegung des Kindes in der Kindertageseinrichtung werden zusätzlich zu den Elternentgelten Verpflegungsentgelte erhoben. Die Höhe dieser Entgelte wird von den jeweiligen Trägern im Einzelfall festgelegt. Für die kommunalen Einrichtungen gelten die Verpflegungsentgelte in der Anlage 1. 5 . Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft. gez. Oberbürgermeister  

Kita-Bedarfsplanung vorgestellt

Plakatwerbung für Tagespflegemütter alleine wird sicher nicht ausreichen!
Auch im kommenden Kita-Jahr 2013/2014 wird die Bedarfsplanung für Betreuungsplätze für Kinder in Erfurt an die Grenze zu einer Mangelverwaltung kommen. Dies ist leider mein Fazit der im Jugendhilfeausschuss präsentierten Zahlen. Ab der kommenden Woche wird der Entwurf zum Bedarfsplan öffentlich werden und nach Stellungnahmen irgendwann dann im JHA und im Stadtrat zur Abstimmung anstehen. Dass wir in diesem Bereich über Mangel reden hat drei Ursachen. Die erste Ursache ist außerordentlich erfreulich. Es werden seit Jahren in Erfurt mehr Kinder geboren, als sonst im Freistaat. Auf rund 2.000 Kinder hat sich die Zahl eingepegelt. Während man vor drei Jahren noch glaube dies wäre nur ein kurzer Boom (bis dahin waren es rund 1.700) geht man heute nun auch in der Stadtverwaltung davon aus, dass dieser Trend anhält. Da zudem Familien mit Kindern nach Erfurt ziehen steigt der Bedarf. Der zweite Grund ist weniger erfreulich. Obwohl dies nicht ganz neu ist, hat die Stadt ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Es gibt nach wie vor einen hohen Sanierungsbedarf in den Kitas. Allein das Notwendigste umfasst rund 20 Millionen Euro. Die Wahlkampfankündigung des Oberbürgermeisters von 2006 (bis 2012 sind alle Kitas saniert) hieß im letzten Jahr noch bis 2014 nun aber wirklich. Jetzt ist klar, dies wird noch viele Jahre dauern. Erfurt nimmt zwar dankbar die Bundes- bzw. Landesmittel mit (in diesem Jahr vom Bund rund 1,6 Millionen) aber verstärkt nicht die eigenen Anstrengungen. 10 Millionen Investmittel bräuchten wir jährlich für die Kitas. In den letzten Jahren waren es aber immer nur zwischen 4 – 7 Millionen Euro. Der dritte Grund ist politisch zwar von allen gewollt, aber offensichtlich für die zuständigen Verwaltungsstellen immernoch eine Überraschung. Ab dem 1. August 2013 gilt der uneingeschränkte  Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. Geburtstag. In Thüringen werden zwei Kommunen ihn voraussichtlich nur schwer umsetzen können Jena und Erfurt. Vor diesem Hintergrund waren die vorgestellten Planungszahlen schon interessant. Erfurt sieht 2013/2014 rund 330 Plätze als Mehrbedarf vor. Dafür muss in den bestehenden Einrichtungen enger zusammen gerückt werden, auch wenn derzeit zwei Neubauten voorgesehen sind (Ringelberg und am Bundesarbeitsgericht, erstere ist allerdings nur ein Ersatzneubau für eine AWO-Kita). In 97 Kitas und 9 Kinderkrippen werden dann die Kinder betreut. Mit rund 90 Prozent Nutzungsquote rechnet das Jugendamt – ich glaube vor dem Hintergrund der Veränderungen am Arbeitsmarkt ist diese Zahl zu gering geplant. Auch bei den Plätzen bei Tagespflegemüttern soll es mehr geben. Von 254 Plätzen auf 300 soll die Kapazität bei den 71 Tagespflegemüttern steigen. Ab 2015 sollen es dann 80 Tagespflegemütter mit rund 320 Plätzen für Kinder unter 2 Jahren sein. Um Tagespflegemütter wirbt das Jugendamt mit Plakaten. Ich habe gestern aber darauf hingewiesen, dass vor allem eine vernünftige Vergütung der Tagespflegemütter da helfen könne. Einen Stadtratsantrag der CDU hatten schon im vorletzten Jahr die Genossen abgeschmettert. Auch im Jugendhilfeausschuss versuchte der sozialdemokratische Ausschussvorsitzende das Thema gleich abzuwürgen. Zwei Themen wurden zudem diskutiert. Die mittelfristige Sanierungsplanung für Kitas soll im April/Mai zwar vorliegen, aber die wesentlichere Frage wie viel Geld die Verwaltung für Sanierungen und Neubau ausgeben will wird erst bei der Haushaltsvorlage klar und der ist noch nicht in Sicht! Schneller soll eine einheitliche Gebührensatzung für Kitas in Kraft treten. Die zuständige Beigeordnete kündigte an, ab 1. August solle sie greifen. Ob dieses ehrgeizige Ziel realistisch ist bezweifle ich. Ihre letzte Vorlage vor über einem Jahr ging grandios baden und wurde kurz vor der Abstimmung im Stadtrat zurückgezogen. Problem ist auch dieses Mal, dass die Stadtverwaltung damit Mehreinnahmen erzielen will. Da die soziale Staffelung aber bleibt und einige Kitas derzeit noch bei Höchstsätzen von 148 Euro/monatlich sind, kann sich für einige Eltern der Betrag verdoppeln. Rund 280 Euro Kita-Höchstbetrag sind im Gespräch. Die freien Träger müssen aber zustimmen und die Eltern müssen beteiligt werden – und spätestens dann kracht es wieder, wie beim letzten Mal.

Vergütung Tagespflege – Verschiebetaktik nicht hinnehmbar

Mit großem Bedauern hat der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion, Michael Panse, die Verschiebung des Vorschlags von CDU und Freien Wählern auf Erhöhung der Vergütung für Tagespflege vernommen. Sowohl die Stadtverwaltung als auch die SPD plädierten im gestrigen Finanzausschuss für eine Vertagung des Änderungsantrages von CDU und Freien Wählern bis zur Beschlussfassung des Erfurter Haushaltes. „Hier wird eine sowohl fachlich als auch rechtlich dringend gebotene Entscheidung auf die lange Bank geschoben. Ich appelliere an die Tagespflegemütter und -väter in Erfurt ihren Unmut deutlich kundzutun. Die Stadtverwaltung steckt im Moment stillschweigend Geld ein, dass den Tagespflegepersonen zusteht.“, so Michael Panse. Seit dem 1. August 2010 zahlt das Land Thüringen 120 bis 170 Euro mehr pro Monat für einen Kinderbetreuungsplatz für Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren. Dies sind für Kinder unter 3 Jahren nun 270 Euro. Zahlen Eltern im Moment den Höchstsatz an Elternbeiträgen, 320 Euro, bedeutet das, dass der Platz in der Tagespflege deutlich überbezahlt ist. Derzeit erhalten Tagespflegepersonen eine Vergütung von 434 Euro. CDU und Freie Wähler planen dementsprechend eine angemessene Erhöhung der Vergütung auf 520 Euro. „Die SPD spielt im Sinne der Stadtverwaltung auf Zeit“, so der Vorwurf von Michael Panse. „Denn warten bis der Haushalt endgültig verabschiedet ist, heißt, dass eine Erhöhung der Vergütung frühestens Ende Januar beschlossen werden kann. Ob Sie dann tatsächlich, wie angekündigt rückwirkend zum 1. August 2010 in Kraft tritt, erscheint mir angesichts der jetzigen Diskussion eher fraglich. Das bedeutet aber in jedem Fall, die Tagespflegemütter mussten dann bereits über ein halbes Jahr auf eine angemessene Honorierung warten.“