Orientierungshilfe zur Wahl

Mit Raymond Walk beim Testlauf
Heute nun ist der Wahl-O-Mat zur Landtagswahl am 27. Oktober 2019 online gegangen. Seit August haben daran die Landeszentrale für politische Bildung in Thüringen, die Bundeszentrale für politische Bildung und eine Jugendredaktion gearbeitet. In mehreren Workshops in Erfurt und Berlin  entstanden die Fragen, wurden bewertet und die Antworten der 18 Parteien eingeholt. Bei der heutigen Vorstellung des Wahl-O-Mat im Landtag fand die Landtagspräsidentin Birgit Dietzel lobende Worte für die Entscheidungshilfe und erinnerte an die gemeinsame Demokratiekampagne. Franz-Josef Schlichting, Leiter der LzT, startete den 50 Wahl-O-Mat und die Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Parteien konnten ihn erstmals testen. Die Übereinstimmungsquote lag zwischen 80 – 96 Prozent mit der jeweils eigenen Parte und natürlich „verirrte“ sich keiner zur Partei eines Mitbewerbers. Dass die Übereinstimmung, zumindest bei den Testprobanden, nicht bei 100 Prozent lag, lässt sich mit den 38 Fragen erklären. Da der Wahl-O-Mat Unterschiede herausarbeiten soll, sind die 38 Fragen nicht immer die ganz großen wichtigen landespolitischen Themen und auch nicht immer einfach mit Ja/Nein/Enthaltung (z.B. Landesforst oder kommunale Krankenhäuser) zu beantworten. Dafür kann aber bei Interesse der Erklärungstext nachgelesen werden. Ein großes Dankeschön geht an die 25 Mitglieder der Jugendredaktion, die heute in gelben Shirts den Wahl-O-Mat vorstellten. Ab Montag wird neben der Online-Version auch eine Retro-Version – also Old-School verfügbar sein. Mit dem Wahl-O-Mat zum kleben werden wir auf öffentlichen Plätzen und an Fach- und Hochschulen unterwegs sein. Meine Übereinstimmungsquote lag übrigens bei 100 Prozent – allerdings kannte ich die Fragen und Antworten aller Parteien 😉 Bilder von der Präsentation des Wahl-O-Mat Thüringen Journal vom 25.9.2019  

Werden Wahlen im Netz gewonnen?

Full house im Haus Dacheröden
Eine durchaus berechtigte Frage in Zeiten enormer medialer Beachtung und Reichweiten von Internetbloggern. Von Rezzo bis Greta drehte sich daher auch die heutige Diskussion im Haus Dacheröden. Für Martin Fuchs, Politik- und Digitalberater sowie Blogger, gab es keine abschließende Antwort auf die Frage – er tendiert aber dazu, dass Wahl nicht im Netz gewonnen werden, auch wenn das Netz Wahlentscheidungen beeinflusst. Bei seinem Impulsvortrag, erklärte Fuchs die veränderten Nachrichten- und Informationswege, die sich die Bürgerinnen und Bürger suchen. WhatsApp und geschlossene Diskussionsgruppe im Netz sind da weit vorne. Instagram, Facebook, Twitter und Co folgen. Wichtig bei all diesen Medien bleibt die Prüfung des Faktengehalts. Jan Hollitzer, Chefredakteur der TA ging auf das Medientor ein. Verantwortungsvolle Journalisten haben in der Vergangenheit entschieden welche Nachrichten durch das Tor zu den Konsumenten kommen und dabei auch den Wahrheitsgehalt von Meldungen geprüft. Dies bleibt auch die zentrale Herausforderung in Zukunft. Christian Seidel von der Agentur Samt & Seidel erklärte wie schwierig es ist Wahlkämpfe und Politikinhalte in moderne Medien zu „übersetzen“. Die klassischen Plakate sind meist wenig originell und somit auch nicht wirklich wahlentscheident. Seine Agentur hat zur bevorstehenden Landtagswahl eine Demokratiewerbekampagne entwickelt, die davon lebt, dass viele mitmachen und die Motive teilen. Dies ist auch Motivation für die LzT erklärte Franz-Josef Schlichting, Leiter der LzT, im Wahlkampf. Vom Wahl-O-Mat bis zu Erst- und Jungwählerkampagnen hat sich auch bei der LzT der Schwerpunkt ins Netz verschoben. Der Wahlkampf der 80er- oder 90er-Jahre, wie er ihn auch nach der Wende in Thüringen erlebt hat, funktioniert nicht mehr sagte Jochen Fasco, Direktor der Landesmedienanstalt. Aber auch im Netz geht es darum nicht „nur zu senden, sondern auch zuzuhören“. Abschließend brachte es auch die Erfurter Bloggerin Birgit Meusel auf den Punkt: Solange wir keine vollständige Netzabdeckung haben, werden Wahlen nicht im Netz gewonnen. Viele ländliche Regionen in Thüringen können davon ein Lied singen. Auch wenn der heutige Abend viele Fragen offen gelassen hat, war es eine tolle Veranstaltung. Vor sechs Wochen haben wir erst angefangen von der Idee bis zur Umsetzung die Veranstaltung zu planen und die Landeszentrale für politische Bildung in Thüringen, die Landesmedienanstalt und die Mediengruppe Thüringen waren dafür auch sich ideal ergänzende Veranstaltungspartner. Ich bin gespannt darauf, was die rund 60 Gäste des Abends, darunter viele Netzverantwortliche von den Parteien und von einzelnen Politikern mitnehmen. Und natürlich bin ich auch neugierig was zum Thema morgen in der Zeitung steht und das Thüringen Journal im TV bringt. Bilder des Abends  

Jüdisch-israelische Kulturtage 2019

Das Ankündigungsplakat
Wieder etwas gelernt 😉 Sie sehen zwar so aus und sind als Frucht auch ähnlich, aber nein, es sind keine Zitronen auf unseren Ankündigungsplakaten für die 27. Thüringer Tage der jüdisch-israelischen Kultur in Thüringen! Nachdem im letzten Jahr Granatäpfel das Titelmotiv waren, ist es in diesem Jahr der Etrog. Der Etrog gehört zu dem im 3. Buch Mose 23, 40 vorgeschriebenen Feststrauß, der aus Palmzweig (Lulav), Myrtenzweig (Hadassim), Bachweide (Arawot) und Paradiesapfel (Etrog) gebildet wird. Wörtlich wird letzterer als „Frucht des Baumes Hadar“ bezeichnet, gemäß dem babylonischen Talmud, Traktat Sukka 34 als Etrog bezeichnet und traditionell mit dem Apfel des Paradieses identifiziert, von dem Adam genommen hat. Deshalb heißt der Etrog auch Adamsapfel oder Paradiesapfel. (Quelle Wikipedia) Bei der gestrigen Vorstandssitzung unseres Fördervereins Jüdisch-Israelische Kultur in Thüringen haben wir das diesjährige Programm besprochen. Nunmehr zum 27. Mal finden die Kulturtage ab dem 30. Oktober in ganz Thüringen statt. Das Programm werden wir Anfang Oktober vorstellen, aber schon jetzt können wir verraten: Dank unserem Projektleiter Michael Dissmeier haben wir nicht nur ein tolles Plakat, sondern können uns auf viele gute Veranstaltungen in ganz Thüringen freuen.

Dreiklang im Einklang?

Im MFA-Konferenzzentrum
„Familie, Beruf und Pflege“ war das Thema der Fachkonferenz zur Vorstellung der Studie zur Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf. Das Fragezeichen in der Bewertung war bewusst gewählt, denn ein Einklang ist da noch nicht vorhanden. Über 170 Teilnehmer waren zur Vorstellung der Studie in das Konferenzzentrum der Erfurter Multifunktionsarena gekommen. Sozialministerin Heike Werner hatte die Studie gemeinsam mit der Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Birgit Keller in Auftrag gegeben und ihre beiden Ministerien initiierten die Fachtagung. Neben mehreren Diskussionsforen und Impulsreferaten stellte das Zentrum für Sozialforschung e.V. (ZSH) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die Studie und die daraus resultierenden Forderungen vor. Ich finde nach wie vor, dass dieses Thema, (wie auch die Betreuung von Kleinstkindern) leider zu häufig nur aus dem Blickwinkel der Arbeitsmarktsituation gesehen wird. Wenn es um Vereinbarkeit mit dem Beruf geht, steht stets das Interesse der Arbeitgeberseite im Blickpunkt. Ich würde mir hingegen wünschen, dass die Bedürfnisse der zu pflegenden Personen und ihrer Angehörigen im Mittelpunkt des Interesses. Eine Freistellungsregelung bei der Akutpflege von Angehörigen darf nicht auf die 10 Tage (einmalig) beschränkt sein. Für die Beratung mittels Pflegestützpunkten sind die drei in Thüringen (in Jena und zwei in Nordthüringen) zu wenig und präventive Angebote für pflegende Angehörige sind meist leider auch kaum vorhanden. Insgesamt bot die Konferenz gute Impulse, das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen. Dafür müssen sich aber mehr Akteure aus der Gesellschaft und auch mehr Arbeitgeber und Politiker an der Debatte beteiligen. Heute war zwar viel Fachpublikum aus der Pflegebranche und der kommunalen Verwaltung da, aber die eigentlichen Adressaten waren nur begrenzt vertreten. Bilder der Tagung

Ball des Thüringer Sports

Julia auf großer Bühne
Julia auf großer Bühne
Ehre, wem Ehre gebührt! Das Motto des Ball des Thüringer Sports gilt den vielen tausenden aktiven Leistungssportlern im Freistaat Thüringen. In diesem Jahr konnte nicht nur der Ball des Sports mit 1.100 Gästen einen Rekord vermelden, sondern es waren in Jahr der Wintersportolympiade auch viele unserer erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler in der Messehalle. Auch das SWE Volley-Team hatte einen Tisch und einen guten Grund dabei zu sein. An unserem Tisch saß die Beacheuropameisterin Julia Großner. Julia hat viele Jahre bei uns gespielt und als Vereinsmitglied hat sie immer einen guten Draht zu uns gehalten. Für ihren Europameistertitel wurde sie Ehrenmitglied des SWE Volley-Team und gestern Abend als drittplatzierte Sportlerin des Jahres geehrt. Herzlichen Glückwunsch und wir freuen uns immer wieder, wenn sie in Erfurt begrüßen können. Neben der Ehrung der Sportlerinne und Sportler, war der Abend auch bestens zur Kontaktpflege geeignet. Politik und Wirtschaft war beim größten Ballereignis Thüringens ebenfalls gut vertreten. Bilder des Abends  

Nicht alle Eltern werden entlastet – rot-rot-grüne Mogelpackung

Homepage des Ministeriums
Homepage des Ministeriums
„Heute ist ein guter Tag für Thüringen“ so posteten es Grüne, Linke, Sozialdemokraten und die Landesregierung. Natürlich meinen sie damit nicht die Situation im Freistaat im Allgemeinen, sondern ihre persönlichen Verdienste im Besonderen. Überschwänglich feiert Rot-Rot-Grün, dass nach der gescheiterten Gebietsreform doch noch etwas aus dem Regierungsprogramm abgehakt werden kann. Das ist aus ihrer Sicht verständlich, aber natürlich ist die Opposition dann dazu da, kritische Anmerkungen zum Thema zu machen. Viele Jahre habe ich mich sehr intensiv mit den verschiedenen Kita-Gesetzen des Landes beschäftigt und erlaube mir daher auch etwas Wasser in den Wein der links-link-grünen Freudestrunkenheit zu gießen. Politisches Fernziel ist für Rot-Rot-Grün die generelle Gebührenfreiheit. Das ist nicht neu, versprochen wurde dies schon vor sieben Jahren. Landtagswahlkämpfe hat die SPD mit der Forderung bestritten und selbst der Erfurter Oberbürgermeister hat dies vor fünf Jahren schon versprochen. Angekommen in der Realität blieb die Feststellung, dass das Geld für maximal ein Jahr Gebührenfreiheit reicht und auch dies nur, wenn vorher den Eltern das Landeserziehungsgeld weggenommen wird. Alle weitergehenden Forderungen wurden mit Verweis auf den Bund „vertagt“. Ich persönlich finde es richtig, dass man Eltern von Kitagebühren entlastet. Das hilft den Eltern, die derzeit Gebühren bezahlen. Je mehr sie derzeit bezahlen, desto mehr werden sie entlastet. Aber da wird es politisch schon schwierig. Um 1.440 Euro werden Eltern durchschnittlich für dieses eine Jahr entlastet und für 18.000 Vorschulkinder müssen die Eltern keine Gebühren mehr bezahlen. Beides verkündete der Minister heute stolz in seiner Landtagsrede und auf der Homepage des Ministeriums. Bei Licht betrachtet relativiert sich der Glanz. Mit dem Durchschnitt ist das so eine Sache, denn viele Eltern werden von Nichts oder nur wenig entlastet. Dies betrifft rund ein Viertel bis ein Drittel der Eltern der 18.000 Kinder (das wären dann 4.000 – 6.000 Kinder). Verschwiegen hat Rot-Rot-Grün nämlich, dass ein Viertel bis ein Drittel der Eltern bereits jetzt keine Gebühren bezahlen. Dies betrifft Sozialleistungsempfänger, Kinder aus den meisten Migrationsfamilien, viele Alleinerziehende und Eltern mit niedrigen Einkommen. Unter dem Stichwort wirtschaftliche Jugendhilfe ist das im § 90 des SGB VIII klar geregelt und dies ist natürlich richtig. Darüber hinaus führt die soziale Staffelung dazu, dass Eltern mit niedrigen Einkommen in der Regel wenig bezahlen und Eltern mit Höchsteinkommen relativ viel bezahlen. Genau in dem Umfang werden sie jetzt entlastet. Das kann man richtig finden – ich bleibe aber dabei, dass mich diese Position nun ausgerechnet bei Rot-Rot-Grün überrascht. Bemerkenswert ist ein weiteres Thema. Rot-Rot-Grün hat sich entschieden, dass letzte Kita-Jahr gebührenfrei zu stellen. Das ist mit Verlaub ordnungspolitischer Unfug! Richtiger wäre es, den Einstieg in die Kita zu erleichtern und das erste Kita-Jahr gebührenfrei zu stellen oder im Idealfall den Eltern mit einem Gutschein die Wahloption zu geben, wann sie das gebührenfreie Jahr einsetzen wollen. Erklären konnte oder wollte das heute keine der Rednerinnen im Landtag. Der Minister versuchte es, aber lief prompt damit auf. Das Ziel sei der Bildungserfolg und man wolle daher erreichen, dass möglichst viele Kinder vor der Einschulung eine Kita besuchen und nicht die soziale Herkunft dürfe darüber entscheiden, ob ein Kind eine Kita besucht, erklärte er. Leider hat ihm keiner vorher gesagt, wie die Realität in Thüringen aussieht. Konstant 95 – 97 Prozent der Kinder besuchen im letzten Kita-Jahr seit vielen Jahren eine Kita. Es gibt keinerlei Indiz, dass die verbleibenden 3-5 Prozent besonders schwierige Fälle seien. Die soziale Herkunft dient da ebenfalls nicht als Argument, schließlich dürfen Kinder mit Migrationshintergrund oder aus Familien im Sozialhilfebezug bereits jetzt kostenfrei eine Kita besuchen. Ich bin sehr neugierig wie die Erfolgsbilanz des Ministers dann in zwei Jahren aussieht, also wie viele Eltern animiert wurden, zusätzlich ihre Kinder in die Kita zu bringen – vielleicht werden es ja über 100 Prozent. Die CDU-Landtagsfraktion hat hingegen gefordert, das Geld lieber in die Verbesserung der Betreuungsqualität zu investieren. Rot-Rot-Grün verwies dazu darauf, dass das ja zumindest für einen Jahrgang geschehen würde (die 3-4 Jährigen). Generell wird es dabei zum Problem, ausreichend zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen. Das linke Rezept dagegen lautet, es gäbe viele Erzieherinnen, die nur 27 – 30 Wochenstunden arbeiten und die könnten doch aufstocken. Auch da sieht die Realität ernüchternd aus. Versuche, Stundenzahlen hoch zu fahren, scheitern oft an der Altersstruktur in den Kita. Insbesondere ältere Kolleginnen wollen jetzt die Stundenzahl auch nicht mehr hochfahren. Mein Fazit des Tages: „Heute ist ein guter Tag für viele Eltern deren Kinder eine Kita besuchen und die derzeit im letzten Kita-Jahr Gebühren zahlen müssen. Heute ist auch ein guter Tag für die Kita-Leiterinnen in kleineren Kitas (dort wird der Schlüssel verbessert). Und heute ist eine guter Tag für die Betreuungsqualität der 3-4 Jährigen.“ Alle anderen Thüringerinnen und Thüringer und insbesondere die Eltern müssen für sich selbst beurteilen, ob sie den Tag heute nun besonders gut finden.

Diskussionsrunde zu Antisemitismus

Das Podium bei der KAS
Das Podium bei der KAS
Neben vielen fröhlichen und kulturellen Veranstaltungen gibt es bei den Thüringer Tagen für jüdisch israelische Kultur immer auch Veranstaltungen, die nachdenklich und betroffen machen. Bei der gestrigen Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung war dies so. Die KAS, als einer der Netzwerkpartner für Jüdisches Leben in Thüringen, lud zu einem Vortrag und anschließender Gesprächsrunde zum Thema „Neuer Antisemitismus in Deutschland – Ursachen, Ausprägung, Umgang und Prävention“ in das Kultur- und Bildungszentrum der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen ein. Levi Salomon, Sprecher des Jüdischen Forums für Demokratie und gegen Antisemitismus e.V. erklärte in seinem Vortrag den über 60 Gästen die neuen Ausprägungen des Antisemitismus, die an uralte Muster anknüpfen und zudem erschreckende Parallelen zur Nazi-Zeit aufweisen. Neben linken und rechtem Antisemitismus gewinnt der islamisch geprägte Antisemitismus in der öffentlichen Wahrnehmung an Bedeutung. Boykottaufrufe, tätliche Übergriffe auf Juden, Hassplakate auf Demonstrationen – dies alles sind inzwischen keine Ausnahmen mehr. Levi Salomon belegte an Bildern und Videomitschnitten, wie unbehelligt die Stimmung geschürt wird. In der anschließenden Podiumsdiskussion mit dem Chef des Verfassungsschutzes Stephan J. Kramer, der Landtagsabgeordneten Marion Walsmann und dem Vorsitzenden der Jüdischen Landesgemeinde Prof. Dr. Reinhard Schramm – moderiert vom ZDF-Leiter des Landesstudios Thüringen Andreas Postel – wurde vor allem diskutiert woher dieser erschreckende Zuwachs an Aggressivität kommt. Marion Walsmann verwies auf den Thüringen Monitor, der seit vielen Jahren die Einstellung der Thüringerinnen und Thüringer beleuchtet und auf eine hohen Prozentsatz von Menschen, die erklären „Juden passen nicht so recht zu uns“. Dies überrascht um so mehr, weil wir in Thüringen inzwischen ein vielfältiges und breites Spektrum an jüdischem Leben wieder vorweisen können. Die Kulturtage sind ein eindrucksvoller Beleg dafür. Immer mehr Veranstaltungen an 18 Orten erhalten großen Zuspruch. Allerdings sind die Teilnehmer die Interessierten und Aufgeschlossen. Die E-Mail-Schreiber, Stammtischredner und Gegen-Alles-Demonstrierer erreicht man damit ebenso wenig wie die linken und rechten Überzeugungstäter sowie Islamisten. Reinhard Schramm mahnte deshalb mehr Aktivitäten im Bildungsbereich an, um etwas gegen antisemitische Stimmungen der nächsten Generationen zu tun.

Appell für geschlossene Geschäfte an Heiligabend in Erfurt

Seit einigen Tagen wird in den Medien und in sozialen Netzwerken über das Für und das Wider zur Öffnung von Geschäften an Heiligabend, der in diesem Jahr zudem auf einen Sonntag fällt, diskutiert. Der rechtliche und der zeitliche Rahmen, um Geschäfte an dem Tag in diesem Jahr öffnen zu können, ist allerdings in Thüringen ohnehin begrenzt. CDU-Fraktionschef Michael Panse appelliert darüber hinaus an den Erfurter Handel, die Ladentüren trotz der bestehenden Möglichkeiten geschlossen zu halten. Kirchen und Gewerkschaften sind deutschlandweit in Sorge, dass eine Öffnung von Geschäften die Interessen von Arbeitnehmerinnen ausblendet und Umsatzinteressen auch an Heiligabend in den Vordergrund rückt. Laut Thüringer Ladenöffnungsgesetz ist der rechtliche Rahmen, anders als derzeit öffentlich diskutiert, für Thüringen im Gegensatz zu anderen Bundesländern begrenzt. Lediglich der Verkauf von Bäcker- oder Konditorwaren, Schnitt- und Topfblumen sowie pflanzlichen Gebinden, soweit Blumen in erheblichem Umfang zum Verkaufssortiment gehören, Zeitungen und Zeitschriften sowie selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten sowie Weihnachtsbäumen ist für höchstens drei Stunden und längstens bis 14 Uhr erlaubt. Panse unterstreicht dazu: „Zunächst besteht keine Notwendigkeit, an einem Heiligabend und gleichzeitig einem Sonntag einkaufen zu gehen, wenn in den Tagen und Wochen zuvor ausreichend Zeit dafür ist.“ Panse sieht zweierlei Gründe, warum der Heiligabend für die Ladenöffnung tabu sein sollte: „Heiligabend und Weihnachten sind das wichtigste Fest des Jahres nicht nur, aber besonders für Christen. Dies allein ist ein hinreichender Grund, dass Läden geschlossen bleiben sollten. Weihnachten ist zudem das Fest der Familie. Von einer Öffnungsregelung am Heiligabend sind vor allem die Mitarbeiterinnen betroffen, die zumindest den Tag über nicht bei ihren Familien sein können, obwohl die gemeinsame Vorbereitung des Festes ansteht. Ich appelliere daher an die Erfurter Geschäfte, die laut Thüringer Ladenöffnungsgesetz an Heiligabend öffnen könnten, darauf zu verzichten.“ Abschließend erinnert Panse daran, dass dennoch Menschen auch an den Feiertagen arbeiten und im Bereich der Krankenfürsorge, der Pflege, der Sicherheit, der Ordnung oder des Brandschutzes für die Gesellschaft ihren unverzichtbaren Dienst tun. Ihnen gebührt Dank und Wertschätzung.

Einkaufen an Heiligabend?

Ein klaren Nein zur Ladenöffnung an Heiligabend!
Ein klaren Nein zur Ladenöffnung an Heiligabend!
Seit einigen Tagen findet eine heftige Diskussion um Ladenöffnungszeiten an Heiligabend in diesem Jahr statt. Da der 24. Dezember in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt gibt es da offensichtlich offene Fragen. Ausgelöst von NRW und den Erklärungen diverser Supermarktketten sowie Verdi, ob Geschäfte nun öffnen oder nicht, sind nun auch die anderen Bundesländer in Zugzwang geraten sich zu erklären. Mit einer edp-Meldung von heute, die etliche Medien übernommen haben wird die Verwirrung aber noch größer. In der Meldung wird in der Überschrift erklärt: „Auch Thüringen genehmigt Ladenöffnung an Heiligabend“ Bei der Suche im entsprechenden Gesetz, welches in Länderhoheit liegt, stellt sich allerdings heraus, dass dies nur eingeschränkt gilt. Lediglich der Verkauf von Bäcker- oder Konditorwaren, Schnitt- und Topfblumen sowie pflanzlichen Gebinden, soweit Blumen in erheblichem Umfang zum Verkaufssortiment gehören, Zeitungen und Zeitschriften sowie selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten sowie Weihnachtsbäumen ist für höchstens drei Stunden und längstens bis 14 Uhr erlaubt. Das bedeutet: die Rechtslage ist klar – Lidl, ALDI, REWE und Co brauchen sich um eine Öffnung gar keine Gedanken machen – sie haben zu. Ich würde mir dazu eine sehr klare Aussage vom Wirtschaftsministerium wünschen und halte im Übrigen auch die Öffnung der anderen einzeln aufgelisteten Bäcker sowie Blumen- und Weihnachtsbaumhändler an Heiligabend für entbehrlich. Den persönlichen Einkaufbedarf für die Feiertage kann jeder so planen, dass vom 23. Dezember bis zum 27. Dezember ausreichen Nahrungsmittel vorhanden sind. Nachfolgend die beiden Paragraphen des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes: § 4 Schutz von Sonn- und Feiertagen (1) Verkaufsstellen sind für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden
  1. an Sonn- und Feiertagen,
  2. an Sonnabenden nach 20.00 bis 24.00 Uhr und
  3. am 24. Dezember und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallen, ab 14.00 Uhr
geschlossen (Schutzzeit) zu halten, sofern durch dieses Gesetz nichts anderes bestimmt ist. (2) Während dieser Schutzzeiten nach Absatz 1 ist auch das gewerbliche Anbieten von Waren an jedermann außerhalb von Verkaufsstellen verboten; dies gilt nicht für Volksbelustigungen, die dem Titel III der Gewerbeordnung unterliegen und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde genehmigt worden sind. (3) Soweit für Verkaufsstellen nach diesem Gesetz Abweichungen von den Schutzzeiten des Absatzes 1 zugelassen sind, gelten diese Abweichungen unter denselben Voraussetzungen und Bedingungen auch für das gewerbliche Anbieten außerhalb von Verkaufsstellen. § 9 Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (1) Für den Verkauf von Bäcker- oder Konditorwaren, Schnitt- und Topfblumen sowie pflanzlichen Gebinden, soweit Blumen in erheblichem Umfang zum Verkaufssortiment gehören, Zeitungen und Zeitschriften sowie selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten dürfen entsprechende Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Zeitraum von 7.00 bis 17.00 Uhr für die Dauer von fünf zusammenhängenden Stunden geöffnet sein. Die §§ 6 bis 8 bleiben unberührt. (2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für den Verkauf am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und ersten Weihnachtsfeiertag. (3) Wenn der 24. Dezember auf einen Sonntag fällt, dürfen
  1. Verkaufsstellen, die nach Absatz 1 geöffnet sein dürfen,
  2. alle Verkaufsstellen für die Abgabe von Weihnachtsbäumen
während höchstens drei Stunden bis längstens 14.00 Uhr geöffnet sein. (4) Ist eine Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen nach den Absätzen 1 oder 3 geöffnet, so hat der Inhaber an der Verkaufsstelle gut sichtbar auf die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen hinzuweisen.    

„Auf dem Weg in eine inklusive Zukunft“

Das Improvisationstheater Schotte beim Einstieg in das Thema
Das Improvisationstheater Schotte beim Einstieg in das Thema
Inzwischen ist es genau 10 Jahre her, dass die UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet wurde. Ihre Umsetzung ist ein langer Weg und umfasst nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass das Thema in der Jugendhilfe und bei den Hilfen zur Erziehung angekommen ist und deshalb habe ich auch gerne als Podiumsgesprächspartner beim 2. Thüringer Fachkräftekongress der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung im Audimax der Fachhochschule Erfurt zugesagt. Aus der Zeit als Ansprechpartner der Landesregierung für Antidiskriminierung, weiß ich um die vielen Aufgabenfelder und auch in der Kommunalpolitik begegnen sie mir immer wieder. Moderiert wurde die Abschlussveranstaltung der zweitägigen Tagung von Sina Peschke und das Improvisationstheater „Die Schotte“ setzte zum Thema Inklusion den Startpunkt. Gemeinsam mit Sabine Berninger (Die LINKE) und Martina Reinhardt, Leiterin Landesjugendamt Thüringen habe ich bei der Podiumsdiskussion dabei über zwei große Themenkomplexe diskutiert. Nachfolgend in Kurzform einige der Fragen und meine Antworten darauf. 20170823_1556001. „Inklusion im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) in Thüringen“ Stichwort Kinder- und Jugendstärkungsgesetzt (KJSG) – wenn es im September 2017 im Bundestag beschlossen werden sollte – kommt es ohne die ursprünglich geplanten Passagen zur Inklusion – gut so oder hätte Sie sich die Ursprungsfassung gewünscht? Das Gesetz zur Stärkung SGB VIII wurde vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat von der Tagesordnung abgesetzt – eine Verabschiedung am 22.9.2017 kurz vor der Bundestagswahl erscheint fraglich. Insofern ist es richtig Forderungen, zur Aufnahme einer Stärkung des Inklusionsgedankens erneut vorzubringen und um Mehrheiten dafür in den Bundesländern und im Bund zu werben. Nach der BTW werden dann erneut Entscheidungen anstehen. Die Stellungnahmen der Träger sind diesbezüglich deutlich. Wie soll in Thüringen die Behindertenrechtskonvention in den Einrichtungen der HzE umgesetzt werden, wenn es keine gesetzlichen (Landes)Vorgaben gibt? (besonders die Artikel 1, 4 (1) a, 5, 7, 23 (4) und (5) Das Beispiel in den Einrichtungen der HzE ist exemplarisch. Die Thüringer Bauordnung ist beispielsweise bezüglich des Neubaus von Gebäuden auf Barrierefreiheit ausgerichtet, benennt aber Einrichtungen der Jugendhilfe ausdrücklich nicht – da gibt es Regulierungsbedarf! Das ThürGIG (Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration für Menschen mit Behinderung war für 2016 angekündigt und sollte 2017 in Kraft treten – ist es aber noch nicht. Auch da gibt es noch Arbeit. Welchen Zeitraum halten Sie für einen realistischen, in dem man eine inklusive Betreuung in den Einrichtungen der HzE implementieren kann? Der Maßnahmeplan des Behindertenbeauftragten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sollte dazu Empfehlungen enthalten, die vom Landesgesetzgeber aufgegriffen werden können – leider liegt dieser noch nicht vor. Wann und was er beinhaltet kann nur die Landeregierung oder die Koalition beantworten. Vor 10 Jahren wurde die UN-Konvention verabschiedet – eine vollständige Umsetzung (wenn diese je erreicht werden kann) wird leider noch sehr lange dauern. Es wird eine inklusive Ausrichtung der HzE gefordert, doch tun wir uns zum Teil schon sehr schwer mit der Integration (z. B. von unbegleiteten minderjährigen Ausländern) – wie passt das zusammen? Vor welchen Herausforderungen stehen die erzieherischen Hilfen dabei? Integration von UMA ist eigentlich das gleiche Thema – insbesondere wenn man sich vor Augen führt, dass es dabei auch um junge Menschen mit individuellem Hilfebedarf geht. Maßnahmen der HzE sollen angemessen und wirksam sein, um Folge- oder Dauerkosten zu vermeiden. Es gibt den gesetzlichen Anspruch der den Kreis der Unterstützungsbedürftigen nicht einschränkt. Deshalb müssen dafür die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Kommunales Bewusstsein dafür muss gestärkt werden und die Hilfeplanung muss in enger Vernetzung von Jugend- mit Sozialämtern erfolgen. Bei Diskussion Inklusion in Kitas und Schulen sind wichtige Stichworte – Fachpersonal – fachliche Qualifikation – Alltagsbegleiter – Sprachbarriere bei Hilfeplangesprächen. Wie leistungsfähig und leistungsbereit ist das bestehende Jugendhilfesystem? Das Jugendhilfesystem ist leistungsfähig und leistungsbereit. Die Frage ist eher wie leistungsbereit ist die Gesellschaft ausreichend Finanzmittel bereit zu stellen – skandinavische Länder sind uns da deutlich voraus. Dilemma der Sozial- und Jugendpolitiker vs. Finanzpolitiker in allen Fraktionen. Adressat des SGB VIII sind im Wesentlichen die örtlichen Träger, somit geht jede Änderung nur im Einklang mit Kommunen/Ländern. Was sind die wichtigsten Maßnahmen, die bei der Umsetzung des Inklusionsgedankens in den HzE ergriffen werden müssen (sächlich und personell)? Verweis auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur „Weiterentwicklung und Steuerung der HzE“ (Sept. 2015) u.a. Steuerungsverantwortung des Jugendamtes, ausreichen personelle Ressourcen bei sozialen Diensten, Fachkräfte mit angemessenen Kompetenzen zum Fallverstehen, spezifische Kommunikationsbedarfe Wie erfolgt die Unterstützung des Inklusionsgedankens im Bereich der HzE von Seiten der Politik? (verbindliche Aussagen zur eigenen Verantwortlichkeit) Themen aufnehmen und um Mehrheiten streiten – zuständige Gremien zur Befassung anregen Stadtrat, Landtag  Wie können in der zukünftigen Kooperation von Jugendhilfesystem und Sozialhilfesystem gelingende Übergänge gestaltet und Schnittstellen im Sinne der Kinder und Jugendlichen gestaltet werden? Kooperationshürden beseitigen – bsp. Kita-Erzieherinnen, Tagespflegepersonen oder Lehre bei Hilfeplangesprächen einbeziehen Die geplante Gebietsreform in Thüringen wird die Jugendhilfelandschaft ändern – wie kann die Politik hier unterstützen? Worauf muss geachtet werden? Die Gebietsreform, wenn sie denn 2021 überhaupt in der Form kommt, wird zunächst nur die Größe der Landkreise und Kommunen ändern und damit neue Planungsprozesse erfordern. Einher geht damit aber das Landesprogramm für das solidarische Zusammenleben der Generationen. Wie können dabei regionale Disparitäten ausgeglichen werden? (gezielte kommunale Sozialplanung) Kommunale Verantwortung – Sozialraumplanung – analog Jugendhilfeplanung (gesetzlich vorgeschrieben). Einführung der Jugendpauschale als Bsp. für Landesprogramm Trägervielfalt – Bestandssicherung – bedarfsgerechter Ausbau 2. „Die Menschen in den Hilfen zur Erziehung – Betreute, Eltern, Fachkräfte – und Inklusion“ Erwarten Sie Probleme bei der inklusiven Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die nicht immer das Maß an Toleranz und Empathie aufbringen können und Kindern mit körperlichen und geistigen Behinderungen? (Schutzraum von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung) Ja, leider. Die Diskussion um die Abschaffung der Förderschulen ist dafür exemplarisch. Es gibt berechtigte Ängste der Eltern aufgrund fehlende Ressourcen. Wie kann man der Stigmatisierung von in den HzE betreuten Kindern und Jugendlichen entgegenwirken? Indem ihre Situation nicht immer problemorientiert sondern chancenorientiert diskutiert wird. Darüber hinaus sind dabei die betreuenden Fachkräfte und die Träger besonders gefordert. Wie kann das System Familie in einer inklusiven HzE eingebunden werden? (Wahlrecht der Eltern) Mehr Mitsprache und Information bei der Hilfeplanung – angemessene und geeignete Maßnahmen. Jugendamt als Partner und nicht als Gängelungsbehörde. Jeden Einzelfall ernst nehmen. Wie können die im Bereich der HzE tätigen Fachkräfte vorbereitet, beteiligt und mitgenommen werden, um den Gedanken der Inklusion umzusetzen? Durch Qualifikation und verbindliche Fortbildung – Bsp. Schule und Kita. Dazu muss es sowohl ausreichend Mittel, als auch Freiräume geben.  Mit der Umsetzung der Inklusion werden sich auch die Berufsbilder der eingesetzten Fachkräfte in den Einrichtungen der HzE ändern. Wie kann Politik dabei unterstützen, dass gut ausgebildete Fachkräfte in ausreichender Quantität zur Verfügung stehen? Sicherung von Fachkräften in allen Bereichen – Wertschätzung, gute Rahmenbedingungen, gute Bezahlung, und Abschaffung von Arbeitsvertragsbefristungen. Viele der Themen konnten gestern Abend nur angerissen und kurz diskutiert werden. Ich wünsche mir sehr, dass sich die Diskussion auf kommunaler und auf Landesebene fortsetzt.