Neuer Anlauf zum Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit?

Die Meinung der Jusos zum Thema:
Die Meinung der Jusos zum Thema:
Murmeltiertag in Erfurt – zwar nicht täglich, aber zum wiederholten Mal grüßt das Murmeltier mit einem neuen Anlauf zum Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit. Schon 2006 gab es eine Stadtordnung und Ideen ein Alkoholverbot in der Innenstadt umzusetzen. Noch bevor Andreas Bausewein ins Amt kam, hatte schon sein Vorgänger auf Basis der „Roten-Karte-Aktion“ das Thema in die Diskussion gebracht. Im Jahr 2008 legte Bausewein dem Stadtrat einen Beschluss vor, der das Ganze regelte – dachte er zumindest. Bereits zu der Zeit starteten die Jusos, seine Junggenossen, eine wilde Kampagne unter dem Motto „Erfurt schön saufen“ und etliche Rotweinliebhaber der SPD sowie der Linken stimmten darin ein. Dank der breiten Zustimmung der CDU gab es für den Stadtratsbeschluss trotzdem eine Mehrheit. Die Einhaltung des Beschlusses wurde allerdings nur halbherzig kontrolliert und vor allem beklagt. Im Jahr 2012 war eine der Klagen vor dem OVG in Weimar erfolgreich. Die Klage eines Mannes der anführte, kein Geld zu haben, um in teure Gaststätten zu gehen und trotzdem öffentlich trinken zu wollen, war erfolgreich. Zudem verwies das Gericht darauf, dass die landesgesetzlichen Regelungen nicht passen würden. Wir, die CDU-Stadtratsfraktion, haben daraufhin das Land aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen zu ändern und 2013 wurde im Landtag die Einfügung des §27a in das Ordnungsbehördengesetz beschlossen. Darin heißt es: Örtliche Alkoholkonsumverbote (1) Die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften oder erfüllenden Gemeinden können zum Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes sowie des allgemeinen Gesundheitsschutzes durch ordnungsbehördliche Verordnung den Konsum von Alkohol in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Verkehrsflächen, die sich in räumlicher Nähe von Einrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden oder in der Nähe von Suchtberatungsstellen oder vergleichbaren sozialen Einrichtungen befinden, verbieten. Das Verbot gilt nur außerhalb zugelassener Freischankflächen und darf sich höchstens auf einen Radius von 200 Metern um die Einrichtung erstrecken. Es sollte sich zeitlich an den üblichen Öffnungs- und Betriebszeiten der Einrichtung orientieren. (2) Die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften oder erfüllenden Gemeinden können durch ordnungsbehördliche Verordnung den Konsum von Alkohol in öffentlichen Anlagen und auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen verbieten, wenn sich die Belastung dieser Anlagen und Verkehrsflächen durch Ausmaß und Häufigkeit alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von der des übrigen Gemeindegebietes deutlich abhebt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch zukünftig mit der Begehung alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu rechnen ist. Das Verbot gilt nur außerhalb zugelassener Freischankflächen. Es kann zeitlich befristet oder unbefristet erlassen werden. Der Verordnungsgeber ist gehalten, alle fünf Jahre zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die ordnungsbehördliche Verordnung noch vorliegen. Damit ist eigentlich die Basis gegeben, kommunale Regelungen zu treffen. Erfurt prüfte und überlegte seit 2013 und nun kurz vor der OB-Wahl „kreißte der Berg und gebar ein Mäuslein“Das was nun Andreas Bausewein ankündigt, ist lediglich die Umsetzung des ersten Absatzes des §27a. Wir wollen hingegen auch den zweiten Absatz zur Beschlussfassung bringen. Andreas Basuewein versucht eine Spagat, der dem Thema nicht gerecht wird. Auf der einen Seite tut er so, als ob er ein Alkoholverbort will, weiß aber auf der anderen Seite, dass ihm seine Jung-Genossen aufs Dach steigen. Die Pressemitteilung des SPD-Genossen Wolfgang Metz macht deutlich, dass die SPD-Stadtratsfraktion augenscheinlich maximal gewillt ist den 27a (1) mitzutragen. selbst dazu gibt es schon wilde Proteste vom Stadtratsgenossen Beese der heute auf seiner Facebook-Seite erklärt: „dieser erneute versuch, ein alkoholverbot einzuführen, wird scheitern wie der vorherige. ein solches verbot macht keinen sinn. was in einem biergarten gestattet ist, muss auch auf der parkbank möglich sein“ Wie erwartet, haben sich auch die Jusos in Stellung gebracht. Von denen wird er auch dieses Mal keine Unterstützung bekommen. Aber nachdem ihn die Jusos schon zum Rücktritt als SPD-Landesvorsitzender aufgefordert haben, wird er dies wohl verschmerzen können. Ich denke einmal das Thema wird uns noch eine ganze Weile erhalten bleiben und ich freue mich schon auf die Diskussionen dazu im Stadtrat.