Kein Rückfall auf Vorjahresniveau bei der Vergütung der Tagesmütter

Panse fordert Stadtverwaltung zu klarem Bekenntnis auf Zu erneuten kontroversen Diskussionen zur Vergütung der Tagesmütter auf Basis der neuen Verwaltungsvorschrift des Landes kam es in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18. Februar 2016. Verbindliche Vereinbarungen konnten jedoch letztlich nicht getroffen werden. Allerdings sollen nun Gespräche zwischen den Tagesmüttern und dem Jugendamt stattfinden. Zudem signalisierte die Bürgermeisterin, dass sich die Vergütung der Tagesmütter im Vergleich zum bisherigen Stand nicht verschlechtern würde. CDU-Fraktionschef Michael Panse fordert: „Die Gespräche mit den Tagesmüttern müssen noch vor der endgültigen Fixierung der Vereinbarungen mit den Erfurter Tagesmüttern stattfinden. Vor allem sollen dabei die Finanzkalkulationen des Jugendamtes den tatsächlichen Zahlen der Tagesmütter gegenüber gestellt werden. Bevor dann im April eine neue Vereinbarung zur Vergütung in Kraft tritt, soll diese zudem im Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden. Als Maßgabe und Mindestanforderung muss gelten, dass sich für keine Tagesmutter die finanzielle Situation verschlechtern darf. Dies würde die öffentlich bekundete Wertschätzung von Tagesmüttern und deren Arbeit in Frage stellen.“ Panse weist darauf hin, dass die neue Verwaltungsvorschrift des Landes lediglich die Mindestanforderung definiert. Dieser Verwaltungsvorschrift bzw. dem dazu gehörigen Rundschreiben dazu ist zu entnehmen: „Wenn der Bedarf es erfordert oder in Abhängigkeit von der Qualifikation der Tagespflegeperson kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch einen höheren Betrag je Kind und Stunde vereinbaren.“ „Unbeschadet dessen steht es dem jeweils örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe frei, einen Abrechnungsmodus entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort zu wählen.“ Für die Gespräche zwischen dem Jugendamt und den Tagespflegemüttern bietet sich Panse als Gesprächsmittler an.

Neuer Ärger für Tagespflegemütter

CDU-Stadtratsfraktion kritisiert mangelnde Wertschätzung und Information Für Verärgerung bei den Erfurter Tagespflegemüttern und für Befremden bei der CDU-Stadtratsfraktion sorgt ein Schreiben des Erfurter Jugendamtes zu einer möglichen Reduzierung der Vergütung für die Kindertagesbetreuung. Mit Verweis auf eine ab dem 1. April 2016 in Kraft tretende neue Verwaltungsvorschrift zur Festsetzung der laufenden Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport kündigt das Erfurter Jugendamt heute mit einem Schreiben eine Änderung der getroffenen Vereinbarung für Tagespflegemütter an. Der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion Michael Panse erklärt dazu: „Sowohl die neue Richtlinie des Ministeriums, als auch die Art und Weise des Informierens der Tagespflegemütter ist für uns befremdlich.  Dies zeugt von wenig Wertschätzung für die Arbeit der Tagespflegemütter. Zwar verweist das Erfurter Jugendamt darauf, dass die Angelegenheit noch unverbindlich sei und nur zur Entscheidungsfindung diene. Es ist jedoch zu befürchten, dass sich die Situation der Tagespflegemütter damit wieder verschlechtern wird. Über ein Jahr haben wir im Erfurter Stadtrat mit einem Antrag der CDU-Fraktion darum gerungen, die Tagespflegemütter angemessen zu vergüten. Noch im Dezember hat die Sozialbeigeordnete Frau Thierbach im Rahmen der Diskussion um die vorläufige Haushaltsführung erklärt, dass die gerade erhöhte Vergütung der Tagespflegemütter beibehalten wird. Wir werden es nicht hinnehmen, wenn sich die Situation jetzt wieder verschlechtern sollte.“ Künftig soll nach Ankündigung des Jugendamtes möglicherweise bei der Vergütung die Betreuung der Kinder stundengenau (2,53 Euro je Kind) abgerechnet werden und bei Krankheit oder Urlaub der Tagespflegemütter keine Zahlung der Förderleistung erfolgen. Dies würde eine deutliche Verschlechterung bezüglich der bisherigen Vereinbarung bedeuten. In der Richtlinie des Landes ist allerdings nur eine Mindestanforderung festgelegt. Wörtlich ist in der Richtlinie formuliert: „Wenn der Bedarf es erfordert oder in Abhängigkeit von der Qualifikation der Tagespflegepersonen kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch einen höheren Betrag je Kind und Stunde vereinbaren.“ Panse erklärte abschließend: „Ich fordere die Stadt Erfurt auf, von dieser Klausel Gebrauch zu machen und zudem umgehend zu erklären, dass sich die Vergütung der Tagespflegemütter in der Landeshauptstadt ab dem 1. April 2016 nicht verschlechtern wird. Die CDU-Fraktion beantragt die Aufnahme des Themas in die Tagesordnung der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung.“

Erfurt auf dem Weg in die Insolvenz?

 
Der Brief aus dem Amt…
Wenn in einem Unternehmen oder bei einem Verein das Gehalt nicht mehr pünktlich gezahlt wird, ist dies meist ein untrügliches Zeichen für eine drohende Insolvenz. Vertraglich vereinbarte regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie die Vergütung oder das Gehalt pünktlich zu zahlen sollte eine Selbstverständlichkeit für jeden Arbeitgeber sein. Für die Stadt Erfurt gilt diese Selbstverständlichkeit nicht mehr. In dieser Woche haben die Tagespflegemütter, die per Vertrag im Auftrag der Stadt jeweils drei bis fünf Kinder in Tagespflege betreuen, einen unerfreulichen Brief vom Jugendamt bekommen. „Auf Grund der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Erfurt kommt es bei der Auszahlung ihres Aufwendungsersatzes für den Monat November zu Verzögerungen. Im Stadtrat am 18.11.15 werden dem Jugendamt erst die Gelder freigegeben, die wir zur Auszahlung benötigen. Somit erhalten Sie ihren Aufwendungsersatz für November leider erst am 20.11.2015.“ war in diesem Brief zu lesen. Dieser Sachverhalt ist, vorsichtig gesagt, gleich eine mehrfache Sauerei! Zunächst ist es ein Skandal, dass die Tagespflegemütter, die ohnehin nur sehr niedrig vergütet werden auf ihr Geld warten müssen und eventuell sogar persönlich in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Die Schuld wird zudem mit diesem Schreiben auf den Stadtrat geschoben, der ja das Geld erst „freigeben“ müsse. Gestern Abend habe ich darüber mit der Finanzbeigeordneten Frau Pablich gesprochen. Sie war ebenso verwundert wie ich, weil es in der kommenden Stadtratssitzung gar keine Vorlage gibt, die etwas mit der Tagespflege zu tun hat. Einzig denkbare Erklärung ist für die Finanzbeigeordnete, dass das Jugendamt in anderen Bereichen über Deckungsringe zu viel Geld ausgegeben hat und nun quasi zahlungsunfähig ist. Dies wäre angeblich ein lösbares Problem gewesen, wenn das Jugendamt über die Sozialdezernentin das Thema an das Finanzdezernat heran getragen hätte. Offensichtlich war es aber der einfachere Weg das Problem auf die Schwächsten am Ende der Finanzierungskette zu verlagern. Als Krönung wurde den Tagespflegemüttern bedeutet, dies könne auch in kommenden Monaten wieder passieren. Ich habe zur Stadtratssitzung in der nächsten Woche eine Dringlichkeitsanfrage zu dem Thema gestellt. Neben einer rechtlichen Würdigung dieser Frage, will ich die verbindliche Zusage, dass so etwas nicht wieder passiert. Wenn die Stadt so verantwortungslos mit ihren Zahlungsverpflichtungen umgeht, ist dies ein katastrophales Signal für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt. Der Haushalt ist offensichtlich am Ende und die Stadt kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Bemerkenswert ist, dass der Sozialausschuss der Stadt gestern Abend zu dem Thema keine Diskussion führte, aber mit den Stimmen des links-link-grünen Bündnisses beschloss, dass das Sozialticket 2016 auch ohne Haushaltsentwurf fortgeführt werden müsse. In ihrer grenzenlosen Naivität haben die Kolleginnen und Kollegen offensichtlich den Ernst der Lage immer noch nicht begriffen!

Endlich bessere Aussichten für Kindertagespflege

Die Kindertagespflege in Erfurt wird nun endlich ab dem 1. November besser vergütet. „Eine schier endlose Diskussion neigt sich damit dem Ende“, betont dazu CDU-Fraktionschef Michael Panse. Vom Jugendhilfeausschuss gingen gestern (05.11.2015) positiv Signale an die Erfurter Tagespflegemütter. Dort verkündete das Jugendamt auf Nachfrage der CDU, dass die erhöhte Vergütung ab 1. Januar 2016 auch dann bestehen bleibt, falls es erneut zu einer vorläufigen Haushaltsführung kommen sollte. Die Diskussion zur Verbesserung der Vergütung der Kindertagespflege in Erfurt dauerte bereits anderthalb Jahre und wurde durch die CDU-Fraktion angeregt und mit Anträgen flankiert. Die CDU forderte ursprünglich eine monatliche Aufstockung zur Vergütung von 50 Euro je Kind und dies bereits ab Januar 2015. Nach der Beschlussfassung des Haushalts durch Rot-Rot-Grün wurde dies auf lediglich 30 Euro reduziert. Zudem wurde festgelegt, dass diese Erhöhung erst mit dem Inkrafttreten des Haushaltes geschehen solle. Durch formelle Probleme innerhalb der Verwaltung wird die Zahlung zwar erst im November erfolgen, allerdings tritt sie rückwirkend ab dem 1. Oktober in Kraft. Panse erklärt abschließend: „Wir freuen uns darüber, dass die Kindertagespflege endlich besser vergütet und eine sehr lange Diskussion abgeschlossen wird. Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich die klare Ansage des Jugendamtes, dass diese Vergütung auch im kommenden Jahr noch vor Beschluss des Haushalts 2016 durch die Stadt gewährleistet werden kann. Damit kommt die Stadt nicht nur den Tagespflegemüttern selbst entgegen, sondern auch den Eltern, die auf sie angewiesen sind.“

Tagespflegemütter werden erneut hingehalten

Befremdet und verwundert reagierte die CDU-Fraktion auf einen Haushaltsänderungsantrag der rot-rot-grünen Kooperation zur Kindertagespflege und kritisiert darüber hinaus die dazu gehörige Stellungnahme der Verwaltung. Mit Beschluss des Haushaltes 2015 sollte endlich die dringend notwendige Erhöhung der Vergütung der rund 90 Tagespflegemütter in Erfurt erfolgen, die zusammen ca. 300 Kinder betreuen. Fraktionschef Michael Panse erklärt dazu: „Verärgert hat die CDU-Fraktion zur Kenntnis genommen, dass das rot-rot-grüne Zweckbündnis von dem Ziel einer angemessenen Vergütung mit einem Haushaltsänderungsantrag wieder abrückt. Bereits im letzten Sommer gab es einen diesbezüglichen Antrag der CDU-Fraktion, der ab dem 1. Januar 2015 die Erhöhung der Vergütung von 50 Euro pro Kind forderte. Dieser fand durchaus breite Zustimmung und die Zusage des Oberbürgermeisters, diese Erhöhung im Haushaltsentwurf 2015 einzuarbeiten. Durch die verspätete Haushaltsvorlage und die vorläufige Haushaltsführung rückte die Verwaltung von diesem Ziel wieder ab und schlug lediglich ein Inkrafttreten mit Beschlussfassung des Haushaltes vor. Im Rahmen eines Haushaltsänderungsantrages will Rot-Rot-Grün nun die zugesagten 50 Euro auf lediglich 30 Euro reduzieren. Befremdlich ist, dass die Verwaltung, abrückend vom eigenen Haushaltsentwurf, diesem Änderungsantrag zustimmt.“ Die CDU-Fraktion ist enttäuscht über die mangelnde Wertschätzung für die verantwortungsintensive Arbeit der Tagespflegemütter in der Landeshauptstadt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur frühkindlichen Betreuung in Erfurt. Ihre Arbeit verdient mehr Wertschätzung sowie eine angemessene Vergütung und nicht die fortwährende Hinhaltetaktik von Rot-Rot-Grün und der Stadtverwaltung.

CDU fordert zeitnah angemessene Vergütung für Kindertagespflege

Bereits seit mehreren Jahren steht die mangelhafte Vergütung der Tagespflegemütter in der Kritik. Forderungen, die Entlohnung anzupassen, fanden zwar regelmäßig Zustimmung, wurden jedoch bis heute nicht umgesetzt. Dies kritisierte die CDU-Fraktion, die bereits vor einem Jahr einen Antrag zur der Vergütung der Tagespflege im Stadtrat vorlegte. Mit Verweis auf die Haushaltsberatung für 2015 wurde dieser Antrag von Rot-Rot-Grün abgelehnt. Die CDU-Fraktion ist befremdet, dass trotz des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes offensichtlich für die Stadtverwaltung noch kein akuter Handlungsbedarf besteht. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Panse erklärt dazu: „In Erfurt betreuen laut Auskunft der Verwaltung derzeit 91 Tagespflegmütter 315 Kinder, die in der Regel unter zwei Jahren sind. Eine Tagespflegemutter erhält vom Jugendamt pro Kind 496,80 Euro im Monat. Davon fallen allerdings nur 221,40 Euro auf die Betreuungsleistung und 275,40 Euro auf die Sach- bzw. Betriebskosten. Diese 221,40 Euro, die der Tagespflegemutter als Einkommen zur Verfügung stehen, entsprechen bei 180 monatlichen Betreuungsstunden lediglich einer Vergütung pro Kind/pro Stunde von 1,23 Euro. Drei bis fünf Kinder werden von einer Tagespflegemutter betreut. Dies entspricht dann einem Stundenlohn von 3,69 Euro bis maximal 6,15 Euro.“ Per Stadtratratsanfrage und mit einem Tagesordnungspunkt im letzten Jugendhilfeausschuss drängte die CDU auf Auskunft, wann dieser unbefriedigende Zustand geändert wird. Umstritten ist hierbei, ob die Tagespflegemütter als Selbstständige nicht unter das Mindestlohngesetz fallen oder aber, da sie direkt und ausschließlich vom Jugendamt bezahlt werden, einen Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung haben. Panse erklärte dazu weiter: „Ich finde es skandalös, dass die Stadt weiter hinnimmt, dass die Tagespflegemütter unterhalb der Mindestlohngrenze bezahlt werden. Selbst wenn die Tagespflegemütter laut Aussage des Oberbürgermeisters als ‚Selbstständige’ gelten und damit nicht unter das Mindestlohngesetz fallen würden, steht ihnen eine angemessene Vergütung zu. Es befremdet umso mehr, dass ausgerechnet eine rot-rot-grüne Stadtratsmehrheit an dieser Stelle seit mehreren Jahren auf die Bremse tritt.“  

Mindestlohn bei der Kindertagespflege?

 
Die Stadtratsanfrage zu den Tagespflegemüttern
Derzeit werden in Erfurt 315 Kinder (in der Regel im Alter unter zwei Jahren) von 91 Tagespflegemüttern betreut. Bezahlt werden die Tagespflegemütter vom Jugendamt, das wiederum von den Eltern die Elterngebühren erhält und zudem vom Land einen Zuschuss pro Platz. Seit Jahren kritisiert die CDU-Stadtratsfraktion, dass die Vergütung der Tagespflegemütter weit unter dem Mindestlohn liegt. Aktuell erhalten die Tagespflegemütter pro Kind 496,80 Euro im Monat. Davon sind 221,40 Euro für die Betreuung und 275,40 Euro für die Sach- bzw. Betriebskosten. Wenn die 221,40 Euro die als Einkommen zur Verfügung stehen durch die durchschnittlich 180 Monatsarbeitsstunden teilt, bekommen die Tagespflegemütter pro Kind/pro Stunde 1,23 Euro. Drei bis fünf Kinder werden betreut – also ein Stundenlohn von 3,69 Euro bis maximal 6,15 Euro. Im vergangenen Jahr hatten wir dazu einen Stadtratsantrag eingebracht, der die Erhöhung pro Platz/Monat um 50 Euro vorsah. Dieser Vorschlag erhielt zwar viel Zustimmung im Jugendhilfeausschuss, aber keine Mehrheit im Stadtrat. In der Stadtratssitzung vom 16. April 2014 erklärte der Oberbürgermeister zum Thema Erhöhung der Vergütung von Tagespflegemütter: „Wir halten mal fest, alle sind sich der Problematik bewusst, alle wissen, dass wir es lösen müssen, uns ist auch allen klar, egal was heute beschlossen wird, dass dieser Stadtrat es nicht mehr lösen kann, also muss es der nächste machen und mit dem Haushalt 2015. Das kann im Protokoll stehen, da reden wir im Herbst drüber und machen es entsprechend so.“ Zum 1. Januar 2015 trat nun eine neue Entgeltordnung in Kraft, nach der die Eltern zum Teil deutlich mehr bezahlen müssen. Davon kommt jedoch kein Cent bei den Tagespflegemüttern an denn bisher liegt jedoch noch keine Vorlage für die Erhöhung der Vergütung von Tagespflegemüttern seitens der Stadt Erfurt vor. Vor diesem Hintergrund habe ich in der letzten Stadtratssitzung angefragt: 1.  Wann beabsichtigt die Stadtverwaltung eine Drucksache vorzulegen, die eine Erhöhung der Vergütung von Tagespflegemüttern vorsieht? 2. Welchen Inhalt wird eine entsprechende Vorlage der Verwaltung haben? 3. Wird diese Drucksache am 01.01.2015 in Kraft treten, wenn nein, wird diese rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft treten wenn sie dann beschlossen ist? Die Antwort darauf war knapp und wenig zufriedenstellend: Die Verwaltung wird keine Drucksache vorlegen. Die Erhöhung der Vergütung für Tagespflegemütter um 50 Euro wurde seitens des Jugendamtes in die Planung des Haushaltes 2015 eingearbeitet. Mit Beginn des Haushaltsjahres 2015 liegt keine bestätigte Haushaltssatzung 2015 vor. Infolgedessen greifen die Regelungen nach § 61 ThürKO. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung wird die geplante Erhöhung nicht realisiert. Erst nach Vorlage einer bestätigten Haushaltssatzung 2015 kann eine Aussage darüber getroffen werden, ob und ab wann die geplante Erhöhung der Vergütung der Tagespflegemütter umsetzbar ist.“ Soweit zur unerfreulichen Vorgeschichte. In der heutigen Jugendhilfeausschusssitzung habe ich das Thema erneut auf die Tagesordnung setzen lassen. Seit dem 1. Januar 2015 gilt nunmehr auch das Mindestlohngesetz, deshalb finde ich es skandalös, dass die Stadt in ihrem Verantwortungsbereich weiter hinnimmt, dass die Tagespflegemütter unterhalb dieser Grenze bezahlt werden. In mehreren Städten gibt es bereits gerichtliche Auseinandersetzungen und Tagespflegemütter waren dabei erfolgreich. Es bleibt die Frage, ob es erst in Erfurt soweit kommen muss.  Den Verweis darauf, dass Tagespflegemütter „Selbstständige“ sind und damit nicht unter das Mindestlohngesetz fallen halte ich für unzutreffend. In Erfurt erhalten die Tagespflegemütter keine Zahlungen von den Eltern sondern vom Jugendamt. Insofern ist das Jugendamt Auftraggeber und einziger Vertragspartner der Tagespflegemütter – also nach meiner Auffassung mindestens moralisch dafür verantwortlich, dass dafür eine angemessene Vergütung erfolgt. Ich habe um einer schriftliche Würdigung zum Thema Mindestlohn gebeten und das Thema wir in der nächsten JHA-Sitzung erneut aufgerufen. Ich werde nicht locker lassen, bis die Tagespflegemütter vernünftig vergütet werden!

Tagespflegemütter sind die ersten Opfer des Erfurter Haushaltsdesasters

Die Stadtratsanfrage und knappe Antwort zum Thema
Desaströs ist tatsachlich die richtige Bezeichnung für die Finanzsituation in der Landeshauptstadt. Trotz vollmundiger Ankündigungen von Links-Link-Grün, wird es in den nächsten Wochen keinen Haushaltsentwurf geben und nach Aussagen der Finanzbeigeordneten fehlen derzeit rund 26 Millionen Euro (bei rund 650 Millionen Euro Gesamtvolumen), um einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Frühestens im Sommer könnte es einen bestätigten HH 2015 geben. Die führt nun schon zum wiederholten Mal dazu, dass es am Jahresende nur einen Antrag zu einer sogenannten vorläufigen Haushaltsführung im Stadtrat gibt, der am Mittwoch beschlossen werden soll. dabei werden nur die dringendst benötigten Mittel in kleinen Scheiben freigegeben. Viele Projekte stehen damit auf der Kippe und die Mitarbeiter vieler freien Träger gehen ungewissen Zeiten entgegen. Im Stadtrat werden wir dazu in dieser Woche intensiv die Auseinandersetzung suchen. Erste Verlierer der rot-rot-grünen Haushaltspolitik gibt es schon. Im Februar 2014 hatte die CDU im Stadtrat im Rahmen der Beratung um eine neue Kita-Entgeltordnung beantragt, die Vergütung für die Tagespflegemütter zu erhöhen. Ab dem 1. Januar 2015 steigen die Elterngebühren auf bis zu 400 Euro im Monat und die Tagespflegemütter erhalten bis jetzt eine Vergütung unterhalb der Mindestlohngrenzen. Wir wollten dies ändern und eigentlich gab es dazu breite Zustimmung – allerdings wollten die links-link-grünen Kollegen und der Oberbürgermeister die Erhöhung noch nicht beschließen, sondern das Ganze mit dem Haushalt 2015 erledigen. Leider ist nichts passiert und deshalb wollte ich per Stadtratsanfrage Klarheit zum Thema haben: Anfrage nach § 9(2) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt zur Stadtratssitzung am 17. Dezember 2014 – öffentlich – Tagespflegemütter Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, in der Stadtratssitzung vom 16.04.2014 erklärten Sie zum Thema Erhöhung der Vergütung von Tagespflegemütter: „Wir halten mal fest alle sind sich der Problematik bewusst, alle wissen, dass wir es lösen müssen, uns ist auch allen klar, egal was heute beschlossen wird, dass dieser Stadtrat es nicht mehr lösen kann, also muss es der nächste machen und mit dem Haushalt 2015. Das kann im Protokoll stehen, da reden wir im Herbst drüber und machen es entsprechend so.“ Bereits am 01.01.2015 tritt die neue Entgeltordnung in Kraft, bisher liegt jedoch noch keine Vorlage für die Erhöhung der Vergütung von Tagespflegemüttern seitens der Stadt Erfurt vor. Vor diesem Hintergrund frage ich:
  1. Wann beabsichtigt die Stadtverwaltung eine Drucksache vorzulegen, die eine Erhöhung der Vergütung von Tagespflegemüttern vorsieht?
  2. Welchen Inhalt wird eine entsprechende Vorlage der Verwaltung haben?
  3. Wird diese Drucksache am 01.01.2015 in Kraft treten, wenn nein, wird diese rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft treten wenn sie dann beschlossen ist?
Die Antwort darauf ist ernüchternd. Die Verwaltung wird keine Drucksache vorlegen. Erst nach einer Bestätigung Haushaltssatzung 2015 kann eine Aussage getroffen werden ob und ab wann die Erhöhung der Vergütung der Tagespflegemütter umsetzbar ist. Dies bedeutet, die Stadtverwaltung Erfurt nimmt weiter billigend in Kauf, dass die Tagespflegemütter mit durchschnittlich 6,91 Euro/Stunde vergütet werden – weit weg von der sonst so gerne bemühten Lohnuntergrenze von 8,50 Euro!

Vergütung Tagespflege – Verschiebetaktik nicht hinnehmbar

Mit großem Bedauern hat der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion, Michael Panse, die Verschiebung des Vorschlags von CDU und Freien Wählern auf Erhöhung der Vergütung für Tagespflege vernommen. Sowohl die Stadtverwaltung als auch die SPD plädierten im gestrigen Finanzausschuss für eine Vertagung des Änderungsantrages von CDU und Freien Wählern bis zur Beschlussfassung des Erfurter Haushaltes. „Hier wird eine sowohl fachlich als auch rechtlich dringend gebotene Entscheidung auf die lange Bank geschoben. Ich appelliere an die Tagespflegemütter und -väter in Erfurt ihren Unmut deutlich kundzutun. Die Stadtverwaltung steckt im Moment stillschweigend Geld ein, dass den Tagespflegepersonen zusteht.“, so Michael Panse. Seit dem 1. August 2010 zahlt das Land Thüringen 120 bis 170 Euro mehr pro Monat für einen Kinderbetreuungsplatz für Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren. Dies sind für Kinder unter 3 Jahren nun 270 Euro. Zahlen Eltern im Moment den Höchstsatz an Elternbeiträgen, 320 Euro, bedeutet das, dass der Platz in der Tagespflege deutlich überbezahlt ist. Derzeit erhalten Tagespflegepersonen eine Vergütung von 434 Euro. CDU und Freie Wähler planen dementsprechend eine angemessene Erhöhung der Vergütung auf 520 Euro. „Die SPD spielt im Sinne der Stadtverwaltung auf Zeit“, so der Vorwurf von Michael Panse. „Denn warten bis der Haushalt endgültig verabschiedet ist, heißt, dass eine Erhöhung der Vergütung frühestens Ende Januar beschlossen werden kann. Ob Sie dann tatsächlich, wie angekündigt rückwirkend zum 1. August 2010 in Kraft tritt, erscheint mir angesichts der jetzigen Diskussion eher fraglich. Das bedeutet aber in jedem Fall, die Tagespflegemütter mussten dann bereits über ein halbes Jahr auf eine angemessene Honorierung warten.“

CDU und Freie Wähler fordern bessere Vergütung für Tagespflegepersonen

„Tagespflegepersonen sorgen für eine flexible und fürsorgliche Betreuung von Kindern. Sie sind damit für viele Eltern eine wichtige Stütze in der Organisation ihres Familien- und Berufslebens“, betonen die Fraktionsvorsitzendenden Michael Panse (CDU) und Prof. Dr. Ingeborg Aßmann (Freie Wähler).

In einem gemeinsamen Antrag fordern die beiden Fraktionen, die Vergütung je Tagespflegekind von derzeit monatlich 434 Euro auf 520 Euro zu erhöhen. Der Vorschlag des Jugendamtes hingegen sieht lediglich vor, den derzeitigen Betrag trotz deutlich gestiegener Landeszuschüsse nur um 46 Euro auf 470 Euro anzuheben. Dieser Betrag erscheint vor dem Hintergrund der um 170 Euro gestiegenen Landeszuschüsse als deutlich zu gering.

Ralf Beckert, für die Freien Wähler im Jugendhilfeausschuss, erklärt dazu: „Wir möchten die Erhöhung des Landeszuschusses nutzen, um mit einer Anhebung der Vergütung für die Tagespflege ein deutliches Zeichen der Stadt Erfurt zur Anerkennung dieser Erziehungs- und Bildungsarbeit zu setzen.“

Als fachlich richtig unterstützt der Jugendhilfeausschuss die Intention des Antrages. Zudem soll die Verwaltung bis zur Stadtratssitzung über die finanziellen Auswirkungen der Vergütungserhöhung informieren.

„Vor dem Hintergrund der Erhöhung des Landeszuschusses für jeden belegten Platz für Kinder unter drei Jahren auf 270 Euro ist eine solche Anhebung nur folgerichtig. Die Tagespflege darf als gleichwertiges Betreuungsangebot nicht zurückstehen“, erklärte die Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler Prof. Aßmann zum Vorstoß von CDU und Freien Wählern.

Das Land hat im Zuge des neuen Kita-Gesetzes neben der Erhöhung des Landeszuschusses auch einen verbesserten Personalschlüssel festgeschrieben. Demnach nimmt sich ein Tagespflegeplatz im Vergleich zum Krippen- oder Kitaplatz für Kinder unter drei Jahren immer noch deutlich günstiger aus. Ein Krippenplatz kostet – den verbesserten Personalschlüssels eingerechnet –  monatlich mindestens 1.000 Euro. Demgegenüber ist ein Tagespflegeplatz eine vergleichbar kostengünstigere Alternative.