Die langen Beine bleiben im Gespräch

Das diskutierte Fotomotiv
Weiter für Gesprächsstoff sorgen die beiden Werbeaktionen der Damen-Volleyballbundesligisten in Thüringen. Wir, als Schwarz-Weiss Erfurt Volleyteam haben dabei noch Glück, weil wir noch nicht Thema beim Werberat sind, sondern „nur“ in der Kommunalpolitik. Eine Stadtratskollegin der Linken hat jetzt im Rahmen einer Anfrage die Stadtverwaltung mit dem Thema beschäftigt. Zwei einfache Fragen muss die Stadt dabei im Rahmen einer öffentlichen Anfrage nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung in der nächsten Stadtratssitzung beantworten. Wie die Anfrage beantwortet wird, werden wir erst am 21. November bei der nächsten Stadtratssitzung erfahren. Da aber die Stadtverwaltung gestern schon einmal in unserer Volleyball-Geschäftsstelle „recherchiert“ hat, erkläre ich da gerne als Vereinspräsident auch meine Meinung zum Thema. Die erste Frage „Inwiefern ist den Stadtwerken bei der Erstellung von öffentlichen Werbematerial die Einordnung in diskriminierende/sexistische/rassistische und diskriminierungsfreie Werbung bekannt?“ hat mit dem Thema nichts zu tun. Im kritisierten Fall sind alle drei Vorwürfe ziemlich konstruiert. Diskriminierend? Wer fühlt sich diskriminiert? Die Spielerinnen sicher nicht! Sexistisch? Ein Abendkleid ist dies sicher nicht, auch wenn darunter viel Bein zu sehen ist. Rassistisch? Das ist nun völlig absurd! In unserem Team haben wir in diesem Jahr Spielerinnen aus Argentinien, der USA, Brasilien und Finnland, einige von ihnen sind auf dem Bild (freiwillig) dabei. Die zweite Frage lautet: „Wie konnte es geschehen, dass in diesem vorliegenden Fall der Stadtratsbeschluss DS 019/16 zur Vermeidung diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Werbung auf stadteigenen Werbeflächen nicht umgesetzt wurde?“. Um dies zu beantworten, müsste zunächst geklärt sein, ob die Vorwürfe so zutreffend sind. Darüber hinaus lohnt es sich den Beschluss des Stadtrats (der übrigens einstimmig gefasst wurde) einmal genauer anzusehen. Im Beschlusstext steht „Eine Begutachtung der Werbeplakate im Vorfeld durch die Stadt findet nicht statt. Lediglich, wenn sexistische Werbung publiziert wurde bzw. Beschwerden über städtische Werbeflächen vorliegen, ist die Stadtverwaltung aufgefordert, die Werbung zu prüfen.“. Diese Prüfung wird nun sicher erfolgen und ich bin auf das Votum dazu sehr gespannt. Die Art der Werbung haben wir vorher innerhalb der Vereinsgremien miteinander besprochen. Die Spielerinnen haben sowohl den Styling-Termin, als auch die Auswahl der Kleider für sich entschieden. Ich räume ein, dass sich das was mit Werbung gemacht wird und was gesellschaftlich akzeptiert ist, in den letzten Jahren gewandelt hat. Viele Arten von Werbung der letzten Jahre, wäre heute undenkbar. Auch wir hatten mit dem damals erotischen Schwarz-Weiß-Kalender „Vernetzung“ im Jahr 2003 und einem Werbekalender für Bau- und Gartengeräte 2014 Werbemittel gewählt, die wir heute so nicht wieder nutzen würden. Insofern kann ich als Vereinspräsident versichern, machen wir uns auch in Zukunft um dieses Thema Gedanken. Natürlich entschuldige ich mich bei denjenigen Betrachterinnen und Betrachter des Werbeplakats, die sich davon unangenehm angesprochen fühlen. Das war nicht unsere Absicht.  

Verbot diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Werbung auf stadteigenen Werbeflächen

 
Eindeutig sexistische und diskriminierende Werbung!
Die Stadtverwaltung sollte gestern per Stadtratsantrag beauftragt werden, Verträge für die stadteigene Werbeflächen im Rahmen der Vertragsfreiheit so anzupassen, dass die Präsentation von diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Außenwerbung auf Flächen der Stadt nicht mehr zulässig ist. Bei allen Werbeverträgen, die die Stadtverwaltung abschließt, soll mit den Vertragspartnern vereinbart werden, dass Werbung, die Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität herabwürdigt, zurückzuweisen ist. Diesen Antrag hatte die Linke-Fraktion, nach dem Vorbild von Städten wie Bremen oder Ulm, eingebracht. Die CDU-Fraktion ist generell gegen diskriminierende und sexistische Werbung. Allerdings müssen dafür, was den öffentlichen Werberaum angeht, klare Vereinbarungen mit dem mit der städtischen Werbung beauftragten Unternehmen getroffen werden – derzeit ist dies Ströer/DSM. Die Stadt plant zum Jahresende 2016 eine Neuvergabe und daher sollte nach Meinung der CDU eine solche Regelung bereits in den Ausschreibungskriterien formuliert werden. Wir fordern, dass der Entwurf des Ausschreibungsvertrages für städtische Werbeflächen von der Stadtverwaltung mit einer ausreichenden Vorlaufzeit den Stadträten zur Verfügung gestellt wird, damit genug Zeit bleibt, um sich mit den Inhalten und Regularien in der Fraktion auseinanderzusetzen. Darin soll eine handhabbare Regelung – ohne ein vorgeschaltetes „Zensurgremium“ formuliert werden. Sexistische oder diskriminierende Aussagen sind leider quer durch die Gesellschaft zu finden und selbst Parteien sind nicht frei davon, Fehler zu machen. Dies gilt für die CDU – aber auch für die Linken oder Grünen, auch wenn diese Fehler grundsätzlich nur bei anderen erkennen. Dies dokumentiert unter anderem ein Wahlplakat der Grünen aus Nordrhein-Westfalen. Dieses Plakat bildete einen nackten dunkelhäutigen Männerhintern mit weißen Händen darauf ab. Das Plakat aus dem Jahr 2099 ist garniert mit dem Slogan „Der einzige Grund Schwarz zu wählen“. Glücklicherweise sind solche diskriminierenden oder sexistischen Wahlplakate heute nicht mehr vorstellbar. Ich bin nur immer wieder erstaunt über so mache Wortmeldung der linken und grünen „Verdrängungskünstler“. Fraktionsübergreifend bestand gestern Einigkeit, dass Werbeaussagen und Werbemotive zum Werbeprodukt passen sollten. Die Abbildung von Menschen in Badehose oder Bikini mag passend für Werbung für einen Strandurlaub oder ein Spaßbad sein – für Schokoriegel sicher nicht. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung einstimmig in den Sozialausschuss und in den Wirtschaftsausschuss verwiesen.