Stadtrat

CDU fordert Informationen und Aufklärung zu neuen Taxitarifen

Nachdem sich in den letzten Tagen mehrere Bürger erbost an die Fraktionsgeschäftsstelle gewandt haben, fordert die CDU-Fraktion Aufklärung zum gesamten Sachverhalt in Bezug auf die Einführung, Umsetzung und die Höhe der neuen Taxitarife.

Die CDU-Fraktion hat daher einen Dringlichkeitsantrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligung am 15. Januar 2015 bei der Verwaltung eingereicht. Die Verwaltung soll zum gesamten Verfahren von der Antragstellung bis zur Genehmigung den Ausschuss informieren. Dem Erfurter Stadtrat lagen bisher keine Informationen dazu vor. Jedoch soll der Antrag zu Erhöhung der Taxipreise der Stadtverwaltung bereits im April 2014 vorgelegen haben. Das Bestätigungsverfahren wurde durch die Verwaltung erst Ende 2014 abgeschlossen, sodass die Taxameter zur Bestimmung der jeweiligen Fahrtkosten nicht mehr rechtzeitig geeicht werden konnten. Dies wiederum führt bei der Abrechnung der jeweiligen Fahrtkosten zu weiteren Ungenauigkeiten und unnötiger Verärgerung bei den Kunden. Zudem sollen die Vertreter der Stadt Rede und Antwort zur Genehmigung der drastischen Steigerung der Preise stehen.

Fraktionschef Michael Panse erklärte dazu: „Wir fordern in Sachen Taxipreisen Klarheit und Transparenz. Es reicht für die Begründung der Preiserhöhung nicht aus, sich hinter dem Mindestlohn zu verstecken.“

Stadtrat Thomas Pfistner fordert außerdem eine Qualitätsdebatte. „Es kann nicht sein, dass immer wieder Bürger berichten, dass vorbestellte Taxis nicht erscheinen, während sich große Warteschlangen von Taxis am Hauptbahnhof bilden. Da stimmt doch was nicht am System. Seit einigen Monaten verfügen bestimmte Gemeinschaften an den Abendstunden über keine Zentrale mehr, welche die Kundenwünsche annimmt und die Fahrten koordiniert. Außerdem befindet sich nicht jedes Taxi in einem ordnungsgemäßen Zustand. Hier steht die Stadtverwaltung in Verantwortung, dies zu prüfen bzw. zu kontrollieren. Solche Zustände sind ungerecht gegenüber den Taxiunternehmern, die ihre Taxen ordnungsgemäß betreiben. Eine solch drastische Preiserhöhung ist vor diesem Hintergrund völlig unverständlich“. Im Interesse aller Beteiligter fordert die CDU- Fraktion eine Nachbesserung der Tarife. Dazu ist eine genaue Kostenkalkulation vorzulegen. Sollte es bei dieser Tarifreglung und dem teilweise nicht erbrachten Service bleiben, werden wahrscheinlich einige Kunden in der Zukunft ausbleiben.

Ingnoranz bezüglich von Bürgeranliegen

Die Betreiber des Wirtshauses Christoffel haben sich mehrmals an die Stadtverwaltung gewendet, um eine Genehmigung für die Öffnung des Biergartens im Wirtshaus Christoffel in der Michaelisstraße zu erhalten. Der Biergarten ist gerade mit Beginn der wärmeren Jahreszeit eine wichtige Einnahmequelle, die das wirtschaftliche Überleben absichert. Seitens der Interessenten wurde bereits im letzten Jahr ein Antrag auf Änderung des B-Planes Michaelisstraße Ost EFM 172 gestellt, um den hinter dem Gebäude liegenden Biergarten abzusichern.

Nachdem die CDU-Fraktion in unterschiedlichen Bereichen der Stadt Erfurt vergeblich  versucht  hat zu vermitteln, wurde klar, dass noch zu der Ratssitzung, am 16. April 2014 eine dringliche Anfrage gestellt werden muss, um das ganze Verfahren zu beschleunigen. Mit 19 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen hat Rot-Rot-Grün die Dringlichkeit abgelehnt und dass obwohl ich zur Begründung ausdrücklich betont habe, dass die Dringlichkeit auch aus wirtschaftlichen Gründen für den Betreiber wichtig sei und daher Berücksichtigung finden sollte.

Gefragt wurde danach, ob es hinsichtlich des Antrages auf die B-Planänderung erste Erkenntnisse gibt und wie stellt sich der Bearbeitungsstand darstellt und ob eine Befreiung von der Festsetzung des B-Planes möglich ist.

Ich werde auf jeden Fall in der Stadtratssitzung, am 21. Mai 2014 das Anliegen weiterhin thematisieren. Wir hoffen allerdings unabhängig davon im Sinne aller Beteiligten sehr, dass eine zügige Lösung für die Bewirtschaftung des Biergartens angeboten wird, denn die warme Jahreszeit beginnt jetzt.

SPD schließt künftige Kita-Gebührenerhöhungen nicht aus

Mit Befremden hat die CDU-Stadtratsfraktion heute Aussagen der SPD zur neuen einheitlichen Entgeltordnung zur Kenntnis genommen. Die CDU-Stadtratsfraktion warnt die SPD eindringlich davor, den gefundenen breiten Konsens bereits vor der abschließenden Beratung im Stadtrat aufzukündigen.

Die in der heutigen Ausgabe der Zeitung Thüringer Allgemeine nachzulesende Ankündigung des Oberbürgermeisters Andreas Bausewein und des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Denny Möller zur Anwendung der Revisionsklausel ist eine unverhohlene Drohung mit künftigen Gebührenerhöhungen.

In der Revisionsklausel wird unter anderem gefordert „die Angemessenheit des Beitragsaufkommens“ zu prüfen. Die Interpretation, dass die Gebührenhöhe angepasst werden könne und dies nach Meinung von Herrn Möller für beide Seiten gelten würde, also auch für Erhöhungen, wird von der CDU mit deutlichen Worten abgelehnt. Der Fraktionsvorsitzende der CDU Michael Panse erklärt dazu:

Stein des Anstoßes…

„Für die CDU-Stadtratsfraktion soll die Revisionsklausel dazu dienen, unbillige Härten zu vermeiden und den Einstieg in nachhaltige Gebührensenkungen vorzubereiten. Offensichtlich sieht die SPD darin hingegen vorallem ein Instrument, je nach Kassenlage die Elterngebühren zu erhöhen. Dies ist das Gegenteil von dem von Elternvertretern geforderten und von der SPD in Sonntagsreden verkündeten Ziel, perspektivisch eine Beitragsfreiheit bei der Kinderbetreuung zu wollen.

Angesichts der aktuellen Positionierung der Herren Bausewein und Möller ist das Vertrauen der CDU und der Erfurter Eltern darauf, dass dies ein ernstgemeintes Anliegen der SPD sei, schwer erschüttert.

Bereits zwei Mal hat der Oberbürgermeister versucht die Elterngebühren zur Sanierung des maroden Erfurter Haushalts heranzuziehen. Die SPD schließt auch künftige Gebührenerhöhungen nicht aus. Wir werden gemeinsam mit den Eltern jeglichen Bestrebungen dies zu tun entgegentreten.“

Anlage 1 zur DS 0282/14 – Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt

Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Auf der Grundlage der §§ 22, 23, 24 und 90 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022) – zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 03.05.2013 (BGBl. I. S. 1108), des § 20 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.02.2009 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 09.09.2010 (GVBl. S. 291) und der §§ 2, 18 und 26 Abs. 2 Nr. 10, 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194) hat der Erfurter Stadtrat in seiner Sitzung am …………..2014 die folgende Entgeltordnung beschlossen:

1. Grundsätze

1.1 Die Entgeltordnung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und Kindertagespflege der Landeshauptstadt Erfurt und ist Grundlage der Finanzierungsvereinbarungen mit Betreibern von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft. Davon ausgenommen sind Betreuungsverhältnisse, die über die „Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt“ geregelt sind.

1.2 Das Betreuungsverhältnis zwischen den Eltern und dem jeweiligen Träger des Betreuungsangebotes wird unter Zugrundelegung der Regelungen dieser Entgeltordnung vertraglich vereinbart. Der Betreuungsvertrag enthält Regelungen zur konkreten Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, insbesondere zur Einkommensermittlung und den Mitwirkungspflichten der Eltern.

1.3 Die Höhe des Elternentgelts beträgt bei der Betreuung von Kindern bis unter 2 Jahren monatlich 400,00 EUR, bei der Betreuung von Kindern ab 2 Jahren monatlich 280,00 EUR.

1.4 Schuldner des Entgeltes sind die Eltern der Kinder. Die Eltern sind Gesamtschuldner. Leben die Eltern getrennt, ist derjenige Schuldner, in dessen Haushalt das Kind lebt. Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern, gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.

1.5 Reichen die Eltern geeignete Einkommensunterlagen ein, hat der Träger ein individuelles Elternentgelt festzusetzen. Die Berechnung des individuellen Elternentgelts richtet sich nach dem Betreuungsalter, dem Betreuungsumfang, Anzahl der Kinder und dem Einkommen der Eltern gemäß Ziffer 2 und 3 dieser Entgeltordnung.

2. Einkommen

2.1 Zu dem zu berücksichtigenden Einkommen gehören das Einkommen der Eltern und das Einkommen des Kindes für das das Elternentgelt gezahlt wird. Leben die Eltern getrennt, so gehört abweichend von Satz 1 anstelle des Einkommens der Eltern das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt und das Einkommen eines mit dem Elternteil zusammenlebenden Ehe- oder Lebenspartners oder einer Person, die in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft im Sinne des §20 SGB XII mit dem Elternteil zusammen lebt zu dem zu berücksichtigenden Einkommen. Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern, gilt Satz 1 entsprechend.

2.2 Einkommen im Sinne dieser Entgeltordnung ist die Summe der positiven Einkünfte gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG).Ein Ausgleich mit Verlusten zwischen verschiedenen Einkunftsarten, mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten oder mit Verlusten aus anderen Kalenderjahren ist nicht zulässig. Von dem Einkommen sind pauschal nach Ziffer 2.3 abzusetzen:

1. die zu entrichtende Einkommensteuer,

2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,

3. Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge der Höhe nach angemessen sind

sowie in tatsächlicher Höhe Unterhaltsleistungen.

2.3 Zur Abgeltung der Absetzungstatbestände nach Ziffer 2.2 Satz 3 Nr. 1 bis 3 wird von den einzelnen Einkünften ein Betrag in Höhe folgender Vomhundertsätze abgezogen:

1. bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 34 v.H.
2. bei Beamtenbezügen 24 v.H.
3. bei lediglich einkommensteuerpflichtigen Einkünften 50 v.H.
4. bei lediglich sozialversicherungspflichtigen Einkünften 16 v.H.
5. bei weder einkommensteuerpflichtigen noch sozialversicherungspflichtigen Einkünften 5 v.H.

Liegen neben Einkünften nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 auch Einkünfte nach Satz 1 Nr. 3 vor, werden von den Einkünften nach Satz 1 Nr. 3 lediglich 14 vom Hundert abgezogen. Zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte kann auf Antrag und bei Vorlage geeigneter Unterlagen abweichend von Satz 1 die konkrete Höhe der Absetzungstatbestände gemäß Ziffer 2.2 Satz 4 Nr. 1 bis 3 in Abzug gebracht werden.

2.4 Als Einkommen gelten auch, soweit sie nicht schon von Ziffer 2.2 Satz 1 erfasst sind, Geldleistungen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind, einschließlich der Erwerbsersatzeinkommen. Als Einkommen des Kindes gelten ausschließlich Unterhaltsleistungen und Hinterbliebenenrenten. Das Kindergeld, das Betreuungsgeld und das Erziehungsgeld werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Das Elterngeld bleibt in Höhe des Mindestbetrags sowie des Erhöhungsbetrags bei Mehrlingsgeburten anrechnungsfrei.

2.5 Maßgebend ist grundsätzlich das durchschnittliche Monatseinkommen des dem jeweiligen Kindergartenjahr vorangegangenen Kalenderjahrs. Es wird ermittelt, indem das Einkommen nach den Ziffern 2.2 bis 2.4 durch zwölf geteilt wird. Grundlage der Einkommensermittlung sind der Einkommensteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen. Liegt ein erforderlicher Einkommensteuerbescheid zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung nicht vor, gilt als Grundlage für die Festsetzung des Elternentgeltes der letzte Einkommensteuerbescheid. Das darin ausgewiesene Einkommen ist für jedes zurückliegende Jahr um 3 vom Hundert zu erhöhen. Sofern zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung die entsprechenden Unterlagen noch nicht vorgelegt werden können, ist aufgrund der Angaben des Einkommensbeziehers ein vorläufiges Elternentgelt zu bestimmen. Nach Vorlage der fehlenden Einkommensnachweise wird das Elternentgelt endgültig ermittelt.

2.6 Abweichend von Ziffer 2.5 ist das laufende Monatseinkommen zugrunde zu legen, wenn das laufende Bruttomonatseinkommen um mindestens 20 vom Hundert höher oder niedriger ist als das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen des dem jeweiligen Kindergartenjahr vorangegangenen Kalenderjahrs und seine voraussichtliche Erzielung für die Dauer des laufenden Kalenderjahrs glaubhaft gemacht wird. Vermögenseinkommen und jährliche Sonderzuweisungen, die im laufenden Kalenderjahr anfallen, werden anteilig hinzugerechnet. Das Elternentgelt wird zunächst vorläufig festgesetzt; seine endgültige Festsetzung erfolgt nach Ablauf des laufenden Kalenderjahrs. Treten Änderungen im Sinne des Satz 1 nachträglich ein oder beantragen Eltern eine Neuberechnung des Elternentgeltes, erfolgt eine Neufestsetzung frühestens ab dem Kalendermonat, zu dessen Beginn die Einkommensänderung vorliegt bzw. beantragt wurde. Einkommenssteigerungen in dem in Satz 1 bestimmten Umfang sind unter Vorlage geeigneter Unterlagen unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

2.7 Das nach Ziffer 2.1 zu berücksichtigende und nach den Ziffern 2.2 bis 2.6 berechnete durchschnittliche Monatseinkommen ist für das erste kindergeldberechtigte Kind um 1.500,00 EUR und für das zweite und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind um jeweils 350,00 EUR zu reduzieren. Die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.

3. Bemessung des individuellen Elternentgelts

3.1 Die Höhe des individuellen Elternentgeltes beträgt für Kinder bis unter 2 Jahre 12% des nach Ziffer 2 anrechenbaren monatlichen Einkommens und für Kinder ab 2 Jahren 8% des nach Ziffer 2 anrechenbaren monatlichen Einkommens.

3.2 Das individuelle Elternentgelt gilt längstens für 12 Monate. Nach Ablauf erfolgt eine Überprüfung der Höhe des Elternentgelts.

3.3 Das Elternentgelt bei einer Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden) beträgt 75 v. H. des Elternentgeltes welches für eine Ganztagsbetreuung zu zahlen wäre.

3.4 Werden für mehr als ein Kind Betreuungsverhältnisse nach dieser Entgeltordnung vereinbart, verringert sich das Elternentgelt für das zweite Kind um 50 vom Hundert. Für das dritte und jedes weitere Kind entfällt das Elternentgelt. Maßgeblich ist die Reihenfolge der vereinbarten Betreuungsverhältnisse.

3.5 Das Elternentgelt wird auf den vollen Euro abgerundet.

3.6 Elternentgelte unter einem Betrag von 10 EUR werden nicht erhoben.

3.7 Für eine vorübergehende tageweise Betreuung sind 5 v. H. des Elternentgelts nach Ziffer 1.3 pro Tag zu entrichten. Für eine stundenweise Betreuung ist ein Elternentgelt von 3,00 EUR je angefangene Stunde zu entrichten.

3.8 Sofern von den Eltern der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt vorgelegt wird, erfolgt für die Dauer der Gültigkeit des Ausweises eine Befreiung von der Zahlungspflicht des Elternentgelts.

4. Verpflegung

Für die Verpflegung des Kindes in der Kindertageseinrichtung werden zusätzlich zu den Elternentgelten Verpflegungsentgelte erhoben. Die Höhe dieser Verpflegungsentgelte wird von den jeweiligen Trägern im Einzelfall festgelegt.

5. Revisionsklausel

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt prüft unter Beteiligung der Elternvertretung und der freien Träger gemeinsam nach einem Jahr des Inkrafttretens in welcher Höhe die Entgelte noch angemessen und erforderlich sind.

6. Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft.

Antrag des Jugendhilfeausschusses an den Stadtrat

Drucksache 0282/14 Antragstext:

1. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschließt die in der Anlage 1 befindliche „Entgeltordnung der Landes-hauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ mit dem Ziel, in allen Betreuungs-verhältnissen sozial gerechte, faire und nachvollziehbare Entgelte zu ermöglichen.

2. Diese Entgeltordnung soll für alle Betreuungsverhältnisse in Erfurt eine einheitliche Berechnungsgrundlage für Elternentgelte schaffen. Der Stadtrat appelliert an die Freien Träger der Kindertageseinrichtungen, diese Entgeltordnung in gleicher Weise anzuwenden.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Entgeltordnung sowie die Erläuterung in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Zusätzlich ist ein Onlinerechner den Eltern zur Verfügung zu stellen, mit dem sich die Eltern durch Eingabe Ihrer Einkommensverhältnisse unverbindlich über das mögliche individuelle Entgelt informieren können. Die dazu erforderlichen Eingaben sind nicht zu speichern.

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in geeigneter Weise mit den Freien Trägern folgende Unterstützungsangebote zur Einführung und Umsetzung der einheitlichen Entgeltordnung zu entwickeln:

a. zwischen Öffentlichen und Freien Trägern abgestimmte Auslegungshinweise

b. Schulung des Verwaltungspersonals der städtischen und Freien Träger

c. Angebot zur Berechnung der Elternentgelte der Freien Träger durch die Verwaltung des Jugendamtes

5. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur Vermeidung von Härtefällen geltend für alle Betreuungsverhältnisse für einen Zeitraum von längstens zwei Jahren nach in Kraft treten der einheitlichen Entgeltordnung Übergangsregelungen mit den freien Trägern unter der Maßgabe zu treffen, dass den Schuldnern des Entgeltes eine Mehrbelastung durch das monatlichen Elternentgelt gegenüber bisheriger Regelungen im ersten Jahr nach in Kraft treten der Entgeltordnung bis zu 60 EUR monatlich und im zweiten Jahr nach in Kraft treten der Entgeltordnung bis zu weiteren 80 EUR monatlich im Einzelfall zuzumuten ist. Gleiches gilt für die Tagespflege.

6. Für die Revision der einheitlichen Entgeltordnung (Ziffer 5 der Entgeltordnung) wird folgendes Verfahren geregelt:

a. Die Revision liegt in Verantwortung des Jugendhilfeausschusses. Dieser beauftragt mit der Überprüfung ein geeignetes Gremium, in dem der Stadtelternbeirat, das Jugendamt, die Kämmerei, die im Stadtrat vertretenen Fraktionen sowie Vertreter der Freien Träger und der AG nach §78 SGB VIII für den Bereich Kindertagesstätten stimmberechtigte Mitglieder sind.

b. Die Prüfung beinhaltet insbesondere:

i. eine Einschätzung zur Umsetzung der einheitlichen Entgeltordnung, die für alle Betreuungsverhältnisse sozial gerechte, faire und nachvollziehbare Entgelte ermöglicht, um eine Beitragsgerechtigkeit in Erfurt herzustellen

ii. die Anpassung der Freibeträge in Ziffer 2.7 der Entgeltordnung an die gültigen Regelsätze in Anlehnung an §90 SGB VIII

iii. die Anpassung an mögliche Änderungen der Einkommensdefinition in Anlehnung an die ThürHortkBVO

iv. die Anwendbarkeit der Regelungen der einheitlichen Entgeltordnung

v. die Angemessenheit des Beitragsaufkommens

vi. die Angemessenheit des Verwaltungsaufwandes und dessen Refinanzierung

vii. die Angleichung der Beiträge für Kindern unter 2 Jahren an die Beiträge für Kindern über 2 Jahre

7. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu treffen, um mit Inkrafttreten der einheitlichen Entgeltordnung die „Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt – KitaBenSEF“ und die bisherige „Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – KitaSEF“ außer Kraft zu setzen. Die bisherigen Regelungen der beiden Satzungen sind für die kommunalen Einrichtungen in einen Betreuungsvertrag aufzunehmen. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt eine Entgeltordnung für Verpflegungsgebühren in kommunalen Einrichtung zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss im III. Quartal 2014 vorzulegen.

Rot-rot-grüner Haushalt 2014 führt zum Aufschub dringender Investitionen

Im Nachklang des Beschlusses zum Erfurter Haushalt für 2014 durch Rot-Rot-Grün erklären CDU-Fraktionschef Michael Panse und Jörg Kallenbach, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Die katastrophale Haushaltslage führt dazu, dass dringend notwendige Investitionen für Erfurt auf die lange Bank geschoben werden.“

Michael Panse verweist in dem Zusammenhang exemplarisch auf den Kita-Sanierungsplan: „Nach der jetzigen Planung ist ein Ende des Sanierungsstaus vor 2018 nicht abzusehen. Dies steht im deutlichen Widerspruch zu den Versprechen des Oberbürgermeisters, der eigentlich schon in seiner ersten Amtszeit sämtliche Erfurter Kitas sanieren lassen wollte.
Exemplarisch für den großen Sanierungs- und Investitionsstau ist genauso der Zustand vieler Brücken und Straßen in der Thüringer Landeshauptstadt. Im Haushalt 2014 sind keine Mittel für den Neubau der Rathausbrücke vorgesehen, sodass auch in diesem Jahr der beschämende Zustand mit Fahrbahneinengung und Lastbegrenzung so erhalten bleibt. Hinsichtlich des Neubaus der Südeinfahrt wird es zu längeren Verzögerungen kommen.“

Bauexperte Kallenbach erklärte zu dem immer noch auf Eis liegenden Projekt Arndtstraße: „Obwohl die zeitnahe Realisierung als Teil eines Stadtratsbeschlusses zur Multifunktionsarena vom 6. Juli 2011 vorgesehen ist, tut sich außer der Bereitstellung der Planungsmittel in diesem Bereich innerhalb der nächsten vier Jahre offensichtlich nichts. Laut dem mit dem Haushalt beschlossenen Investitionsprogramm und der damit verbundenen mittelfristigen Finanzplanung ist jedoch mit dem Baubeginn frühestens im Jahr 2018 zu rechnen. Selbst dieser Baubeginn ist unsicher, weil im Rahmen des Investitionsprogramms Haushaltsmittel lediglich für die ‚Folgejahre nach 2017’ geplant sind.“

Die CDU-Fraktion erwartet daher vom Oberbürgermeister eine Erklärung, in welchem zeitlichen Rahmen die Realisierung der Baumaßnahme von statten gehen soll – insbesondere vor dem Hintergrund des bereits bestehenden hohen Verkehrsaufkommens und dem zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommen einhergehend mit der Inbetriebnahme der Multifunktionsarena. Zudem ist der Oberbürgermeister aufgefordert, sich konkret zur zeitlichen Einordnung der Baumaßnahme zu äußern. Sowohl Anwohner, als auch Einpendler machen sich mittlerweile große Sorgen, dass das Projekt gar nicht mehr realisiert wird.

 

Rede zum rot-rot-grünen Haushalt 2014

Sehr geeehrte Damen und Herren,

die CDU-Stadtratsfraktion bekräftigt, dass dieser Haushalt schlecht ist. Er bewegt sich in Tradition zu den voran gegangenen Haushalten. Jeder rot-rot-grüne Haushalt war schlechter als sein Vorgänger. Insofern ist auch der HH 2014 nur der Wurmfortsatz vorheriger Jahre.

Unsere Grundkritik ist die Schieflage des HH. Um 15 Millionen Euro steigt der Verwaltungshaushalt (insbesonder durch Personal- und Sozialkosten). Der Vermögenshaushalt sinkt hingegen um 30 Millionen Euro.

Der Schuldenstand steigt auf 161 Millionen Euro. Die Finanzbeigeordnete Frau Pablich hat dankenswerterweise in ihrer Vorbemerkungen zum Haushalt auf die Probleme hingewiesen. Das gemeinsame Ziel, dass Erfurt bis 2025 schuldenfrei werden soll, ist mit diesem Haushalt nicht mehr zu erreichen.

Die fehlenden Investitionen sorgen dafür, dass überall in der städtischen Infrastruktur weiter auf Verschleiß gefahren wird. Die Kitas werden nicht fertig saniert, der Bedarf liegt bei 31 Millionen Euro – 6,2 Millionen sind nur im Haushalt und davon sind sogar rund 2 Millionen Euro Landeszuschuss. 2013 waren im Haushalt noch 9,33 Millionen für Kita-Sanierungen. Gleiches gilt für Schulen, Brücken und Straßen, aber auch für die Sanierung von Sportstätten. 2012 gab es für diesen Bereich noch 1,1 Millionen, 2013 nur noch 663.000 Euro und 2014 gar nur noch 450.000 Euro. Dies alles passiert, obwohl die Steuereinnahmen mit 114 Millionen Euro (pus 4,5 Mio.) auf Höchststand sind.

Wir haben in Erfurt kein Einnahmeproblem sondern ein Ausgabeproblem. Die Personalkosten steigen auf 163 Millionen Euro. Die Tarifsteigerungen machen einen Teil aus und die gönnen wir den Beschäftigten. Aber seit dem Amtsantritt von OB Bausewein sind 400 Stellen hinzu gekommen – auch mit dem aktuellen Haushalt sind es 22. Dies sind übertragene Aufgaben des Landes, das stimmt zum Beispiel bei den Horten. Aber es sind auch neu erfundene Aufgabenfelder von Rot-Rot-Grün. „Lernen vor Ort“, Hort- und Kitagebührenberechnungsstellen im Jugendhilfe und Bildungsbereich oder aber auch mit dem aktuellen Haushalt ein Antrag der Grünen. Darin wird eine Stelle zur Beobachtung von Konferenzen im Bereich der Wirtschaftbeigeordneten gefordert. Es gibt keine Aufgabenkritik geschweige denn ein Personalentwicklungskonzept, welches mittelfristig zu Personalreduzierungen führt. Um es klar zu sagen:

Mit unserem Haushaltsbegleitantrag soll nicht das Ziel verfolgt werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu entlassen. Innerhalb der Verwaltung gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die von sehr hoher Arbeitsbelastung geprägt sind und für die zu wenig Personal zur Erledigung der anfallenden Aufgaben zur Verfügung steht. Andere Bereiche wiederum weisen eine geringere Arbeitsbelastung auf.  Mit dem Personalentwicklungskonzept soll sicher gestellt werden, dass Mitarbeiter entsprechend qualifiziert werden und somit andere Tätigkeiten ausüben können. Außerdem können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch diese Qualifikations- bzw. Umschulungsmaßnahmen in anderen Arbeitsbereichen mit erheblichen Mehrbelastungen eingesetzt werden. Neben dem optimalen Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollten künftige Personalkostenerhöhungen nicht die tariflichen Anpassungen übersteigen.

Wir haben bei den Haushaltsanhörungen erhebliche Abweichungen der Finanzen beim IST mit den Soll festgestellt. Daraus resultieren zum Teil abenteuerliche Haushaltsansätze. Deutlichstes Beispiel sind die Elterngebühren bei den Kitas. Dort hat sich die Sozialbeigeordnete mal locker um eine dreiviertel Million „verschätzt“. Auf Nachfrage kam raus, es waren die schon im letzten Jahr zu hoch angesetzten Kalkulationen.

Oberbürgermeister Bausewein wollte im Frühjahr 2013 eine Elterngebührenordnung durchdrücken, die für viele Eltern deutliche Erhöhungen, teilweise sogar Verdoppelungen, der Gebühren bedeutet hätten. Die Eltern haben protestiert und diesen Vorschlag vom Tisch gefegt. Trotzdem wurde die Einnahmeprognose beim HH 2014 beibehalten. Ähnliches geschah bei den Einnahmen aus Gebühren bei der Volkshochschule. Rot-Rot-Grün geht dabei nach dem Prinzip vor, was sich passt wird passend gemacht.

Korrigiert werden soll das Ganze, nachdem es herraus gekommen war, nun mit den zusätzlichen 1,25 Millionen Euro vom Land. Dieses Geld ist aber als Hilfsprogramm für die Kommunen gedacht und nicht als Haushaltssicherungskonzept für die Landeshauptstadt oder Sozialbeigeordneten-Hilfsprogramm. Die CDU-Stadtratsfraktion wollte diese Gelder nachhaltig einsetzen, also für die Sanierung von Kitas. Ebenso wollten wir mögliche weitere Gelder vom Bund (Eingliederungshilfe) für die Sanierung von Kitas, Schulen und Brücken einsetzen und verhindern, dass diese Gelder verkonsumiert werden. Ursprünglich wollte die SPD dies angeblich auch (nachlesbar in der TA). Aber mit der 3. Verwaltungsänderungsvorlage der Verwaltung wurde das Geld einkassiert und nun im Wesentlichen im Verwaltungshaushalt der Sozialbeigeordneten „verfrühstückt“. Die vollmundige Ankündigungsrethorik der SPD war erledigt und die Genossen knickten ein.

Eine dreiviertel Million dieses Geldes soll nun zur Stopfung des Haushaltslochs bei den Elterngebühren dienen, ein kleiner Teil für die Ortsteile und 150.000 Euro für Kibeo. Staunend konnten wir lesen, dass für 150.000 Euro das Online-Kitaprogramm Kibeo gekauft werden soll. Wenn dies so geschieht, wäre das ein Fall für das Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes. Das Online-Programm gibt es als kostenfreie Software für Kommunen und Bundesländer vom BMFSFJ.

Einige wenige Gedanken zu den Kollektivanträgen von Rot-Rot-Grün: Diese Anträge wurden erst nach Abschluss der vereinbarten Antragsfrist eingereicht. Offensichtlich gab es längeren Beratungsbedarf beim linken Bündnis und viele Köche wollten den Brei mitkochen. Aber wie so oft, viele Köche verderben den Brei, erst recht, wenn sie nicht kochen können. Die Verwaltungsstellungnahme haut den Kollegen die Anträge auch bildlich gesprochen um die Ohren und spricht ihnen die finanzpolitische Kompetenz ab. Finanziert werden sollen die Anträge von Rot-Rot-Grün mit „Wünsch-dir-was-Positionen“. Fiktive Einnahmeerhöhungen bei der Einkommenssteuer, Abgaben und Gebühren gehören dazu. An anderer Stelle werden von den Stadtwerken zusätzlich eine halbe Millionen gefordert. Bei einer außerordentlich guten Konjunkturentwicklung kann das aufgehen – aber sicher ist das nicht. So ein wenig erinnert das an Roulette-Spiel – alles auf eine Zahl setzen und wenn man verloren hat ist die Kugel schuld.

Seriös ist das Vorgehen von Rot-Rot-Grün jedenfalls nicht. Aus den vorstehenden Gründen lehnt die CDU den Haushalt 2014 ab. Für den Fraktionsvorsitzenden der SPD, der zuvor in höchsten Tönen die rot-rot-grüne Politik der letzten Jahre gelobt hat, habe ich mir zum Schluß ein passendes Zitat heraus gesucht.

Passend zum kulturellen Jahresthema „Wie viele Worte braucht der Mensch?“, aber auch passend zur Rede des SPD-Fraktionsvorsitzenden hat Gottfried Benn einst gesagt:

„Am Anfang war das Wort und nicht das Geschwätz und am Ende wird nicht die Propaganda sein, sondern wieder das Wort!“.

 

 

 

Dezember-Infoblatt der CDU-Stadtratsfraktion

Die letzte Ausgabe des Infoblatts der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat in diesem Jahr ist noch kurz vor Weihnachten fertig geworden. Die Stadtratssitzung am 18.12.2013 barg dieses Mal nicht allzuviel Konfliktstoff, wenn man davon absieht, dass es längere Diskussionen um den Kita-Sanierungsstau und um die Schule der Evangelischen Schulstiftung gab.

Bei der Evangelischen Schulstiftung konnten wir uns mit unseren Intensionen gemeinsam mit den Grünen durchsetzen, bei der Kita-Sanierung stand die rot-rot-grüne Front hingegen wieder unbeweglich. Unser Antrag die Sanierung zu beschleunigen und Mittel in Höhe von 10 Millionen jährlich einzustellen wurde weggefegt.

Der Haushaltsentwurf 2014 wurde von der Stadtverwaltung in den Stadtrat in ersten Lesung eingebracht. Traditionsgemäß sprach da nur die Finanzbeigeordnete. dennoch gibt es schon eine klare Positionsbeschreibung der CDU im Infoblatt zur Vorabinfomation und als Einstimmung auf die Diskussion im Januar. Anfang Januar beginnen die Anhörungen zum Haushalt 2014 und er soll voraussichtlich im Februar beschlossen werden.

Mit Bedauern wurde in der Stadtratssitzung unsere langjähriger Stadtratskollege und Fraktionsgeschäftsführer Andreas Huck verabschiedet. Auch dazu findet sich ein Text im Infoblatt. Über die Feiertage ist jetzt ersteinmal Weihnachtsruhe im Rathaus, bevor es im Januar mit Volldampf in das Wahljahr 2014 geht.

Link zum Infoblatt

 

CDU-Fraktion fordert verstärkte Anstrengungen des OB zur Wirtschaftsförderung

Bis Ende 2014 wird die Autobahn A71 durchgängig befahrbar sein. Der 11,3 Kilometer lange Streckenabschnitt nördlich von Sömmerda wird nach Angaben des Thüringer Verkehrsministeriums zu diesem Zeitpunkt in Betrieb gehen. Auch der sechsspurige Ausbau der A 4 wird voraussichtlich bis zu diesem Zeitpunkt auf der gesamten Länge in Thüringen fertig gestellt.

Damit wird Ende nächsten Jahres die Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandorts Erfurt sowohl in Ost-West als auch in Nord-Süd-Richtung straßenseitig optimal gegeben sein. Durch die Inbetriebnahme der ICE-Neubaustrecke 2015/17 wird die verkehrstechnische Erschließung Erfurts damit noch einmal deutlich verbessert. Der Bund hat dann einen zweistelligen Milliardenbetrag für die überregionale Erreichbarkeit Thüringens investiert. Diese Investitionen kommen durch die günstige Lage Erfurts potenziell vor allem der Landeshauptstadt zu Gute.

Fraktionschef Michael Panse erklärte dazu: „Die CDU-Fraktion fordert nun vom Oberbürgermeister und von der neuen Wirtschaftsbeigeordneten Auskunft darüber, wie sie diese Chancen nutzen wollen und welche Anstrengungen unternommen werden sollen, um mit diesen neuen Standortvorteilen den Wirtschaftsstandort Erfurt europaweit zu vermarkten.“

„Erfurt hat nach wie vor viel zu wenig gut bezahlte Arbeitsplätze in der Industrie und der Forschung. Die CDU-Fraktion hatte erst kürzlich einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, mit dem der Oberbürgermeister beauftragt wird, neue Gewerbegebiete für Industrieunternehmen vorzubereiten und zu vermarkten. Mit der ICE-City geht es viel zu langsam voran. Ein Antrag der CDUFraktion zur Aufwertung des Bildungsstandortes Erfurt war in der letzten Stadtratssitzung von der rot-rot-grünen Mehrheit abgelehnt worden“, hielt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Jörg Kallenbach, abschließend fest.

Sperrstunde von Veränderung ausgesperrt

In den letzten Wochen häuften sich die Meldungen, wonach die Erfurter Bürger und Gäste zunehmend über die restriktiven Regelungen zur Sperrstunde in der Erfurter Innenstadt verärgert sind. Gleichzeitig sollte den Betreibern der Erfurter Biergärten nach dem Willen des Oberbürgermeisters ab dem 01.07.2013 wieder höhere Nutzungsgebühren auferlegt werden.

Dieses Unterfangen ist umso unsinniger, da die Wirtsleute ihre Gäste in vielen Biergärten bereits ab 22.00 Uhr nicht mehr bedienen dürfen. Die Ämter der Stadtverwaltung verhindern eine Verlängerung der „Öffnungszeiten“ um die Anwohner vor lärmenden Gästen zu schützen. Dies war der CDU-Fraktion Grund genug, um die Zuständigkeiten zu prüfen. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass für die Regelungen in diesem sogenannten „übertragenen Wirkungsbereich“ ausschließlich der Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung zuständig ist.

Die CDU Fraktion versuchte in der letzten Ratssitzung am 3. und 4. Juli 2013 mit einem dringlichen Antrag, ihn aufzufordern, an dieser Stelle endlich tätig zu werden. Die Dringlichkeit ergab sich aus der Tatsache, dass die nächste Ratssitzung zur Behandlung dieses Problems erst im September stattfinden wird – wenn der Sommer weitgehend vorbei ist. Die rot-rot-grüne Stadtratsmehrheit sah jedoch keine Dringlichkeit in der Beauftragung des Oberbürgermeisters und lehnte die Behandlung dieser Problematik ab.

„Wenn die Erfurter mit ihren Gästen im Sommer 2013 um 22.00 Uhr von den Kellnern aufgefordert werden, die Biergärten zu verlassen, liegt das nicht an der Ungastlichkeit der Wirtsleute, sondern am fehlenden Interesse an einer ausgewogenen Lösung beim Oberbürgermeister und der ihn tragenden Stadtratsmehrheit“, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Panse zu dieser Herangehensweise.

CDU-Fraktion übt scharfe Kritik am Beratungsablauf zum Haushalt 2013

Bürgerbeteiligung nur als Alilbiveranstaltung

CDU-Fraktionschef Michael Panse kritisiert das Agieren der Stadtverwaltung zum Beratungsablauf des Haushaltes 2013. Er fordert diesbezüglich, dass die Erfurterinnen und Erfurter besser im Rahmen des Bürgerbeteiligungshaushaltes eingebunden und vor allem ernst genommen werden.

Die Vorstellung des Haushaltes, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern am 17. Juni 2013 belegt, dass Bürgerbeteiligung an dieser Stelle offensichtlich gar nicht gewollt ist. Dies offenbart sich daran, dass den Bürgerinnen und Bürgern nur wenige Tage Zeit gegeben wird, sich mit dem Haushalt auseinanderzusetzen. Die Vorschläge müssen bis zum 23. Juni 2013 eingereicht werden. Damit werden nicht nur die engagierten Bürgerinnen und Bürger zur Eile getrieben, sondern es wird ihnen auch vorgegaukelt, dass ihre Vorschläge noch in den Diskussionsprozess zum Haushalt einfließen. Laut Aussage der Stadtverwaltung „könnten die Fraktionen nachfolgend die Vorschläge der Bürger aufgreifen und in Form von so genannten Änderungsanträgen in die Haushaltsdebatten des Stadtrates im Juni einbringen, mit dem Ziel Mehrheiten dafür zu gewinnen“. Dies ist aber gar nicht möglich, weil das Ende der Antragsfrist für die Fraktionen zum Haushalt 2013 bereits auf den 19. Juni 2013, 11:00 Uhr, festgelegt wurde.

Panse kritisiert: „Der Vorstellungstermin am 17. Juni 2013 ist angesichts der weiteren knappen Fristen eine reine Schaufensterveranstaltung. Sowohl den Bürgerinnen und Bürgern, als auch dem Stadtrat selbst wird nicht ausreichend Zeit und Beratungsraum gegeben, um sich ernsthaft und konstruktiv mit dem Haushaltsplanentwurf auseinanderzusetzen“.

Die CDU-Fraktion fordert daher grundsätzlich für jegliche Haushaltsplanung eine frühzeitige Beteiligung sowohl der Fraktionen, als auch der Bürgerinnen und Bürger. Letztere müssen künftig umfänglich in die Haushaltsplanung eingebunden und damit ernst genommen werden. Wenn die Stadt einen wirklich bürgernahen und konsensfähigen Haushalt beschließen will, muss sie allen Beteiligten zwingend mehr Beratungszeit einräumen. Nicht zuletzt der Umgang mit der Kita-Gebührensatzung zeigt deutlich, dass die Bürger nicht bereit sind, Entscheidungen über ihren Kopf hinweg zu akzeptieren. Sie wollen informiert, einbezogen und ernst genommen werden.

Abschließend regt Panse an, dass im Stadtrat die Zuständigkeit für den Bürgerbeteiligungshaushalt geändert wird. Derzeit ist dafür der Finanzausschuss zuständig. Nach Auffassung der CDU-Fraktion sollte diese Aufgabe dem Hauptausschuss zugeordnet werden, weil es sich hierbei um eine grundsätzliche politische Entscheidung handelt.

 

CDU-Fraktion fordert Fakten zur Kita-Situation statt Hinhaltetaktik

Große Anfrage zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege

Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat hat heute eine umfangreiche Anfrage zur Situation der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege zur Beantwortung des Oberbürgermeisters eingereicht. Die Betreuungssituation verbunden mit der Suche nach einem freien Kita-Platz ist angespannt und das Wunsch- und Wahlrecht für Eltern nach einer geeigneten Einrichtung ist weiterhin nicht umsetzbar.

Die steigende Zahl von Geburten, die Erweiterung des Rechtsanspruchs, der Zuwachs junger Familien in Erfurt und der immer noch erhebliche Sanierungsbedarf erfordern Entscheidungen der Kommunalpolitik. Dazu erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat, Michael Panse:

„Wir erwarten, dass der Oberbürgermeister umfänglich alle Fakten auf den Tisch legt. Die aktuelle Diskussion um den Sanierungsaufwand in Erfurter Kindertagesstätten und dem misslungenen Kitagebührensatzungssentwurf zeigt, wie wichtig es ist, umfängliche Informationen zu diesem Bereich aus der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.“

Die Anfrage an den Oberbürgermeister wurde in sechs umfassende Bereiche aufgeteilt: Einrichtungen, Personal, Gebührenfinanzierung, Gebäude- und Investitionen, Qualität der Betreuungsangebote und Entwicklung. Die Große Anfrage der CDU Fraktion im Wortlaut ist zu finden auf der Homepage der CDU-Fraktion unter: www.cdu-fraktion-erfurt.de bzw. unter dem diesbezüglichen Link

Geplante Elternbelastung muss verhindert werden

– CDU-Stadtratsfraktion lehnt Kita Entgeltordnung ab –

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat, Michael Panse, erklärt zum Entwurf der vom Oberbürgermeister vorgelegten Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege:

„Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat wird definitiv den vorliegenden Entwurf der Entgeltordnung für Kindertagesstätten ablehnen. Wir halten diesen Entwurf für zutiefst unsozial und kontraproduktiv im Sinne der Förderung einer guten frühkindlichen Bildung. Sollte diese Entgeltordnung verabschiedet werden, müssen nahezu alle Eltern mit deutlichen Mehrkosten rechnen und es werden lediglich die Eltern, die über kein oder ein sehr niedriges Einkommen verfügen, gemäß Sozialgesetzbuch VIII von Gebühren befreit sein. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Engagement des Stadtelternbeirates und tausender Erfurter Bürgerinnen und Bürger gegen diesen geplanten Griff in die Taschen der Eltern“.

Eine Online-Petition hat im Internet innerhalb weniger Tage bereits 5000 Unterzeichner gefunden und der Widerstand der Eltern formiert sich.

„Wir fordern die koalitionstragenden Fraktionen von SPD, Linke und Grüne auf, sich ebenfalls gegen diese zutiefst unsoziale Satzung zu positionieren. Den Weg, den der Oberbürgermeister und seine Sozialbeigeordnete hier eingeschlagen haben, die Haushaltsdeckung auf Kosten der Familien und Kinder zu erreichen, wird von der CDU-Fraktion scharf kritisiert und abgelehnt“, erklärte der Fraktionsvorsitzende abschließend.

Wohnraum in Erfurt wird knapper

CDU-Antrag: Sozialen Wohnungsbau unterstützen – Fördermittel ausschöpfen

„Es ist schön, dass die Stadtverwaltung mittlerweile erkannt hat, dass sich die Bevölkerungszahl Erfurts stetig nach oben hin entwickelt“, hielt Stadtrat Jörg Kallenbach in der Stadtratssitzung am 23. Januar 2013 zu Beginn seiner Ausführungen zur Erläuterung des umfänglichen CDU-Antrages zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus fest. Auf dem Wohnungsmarkt herrscht zwar noch kein Notstand. Passender Wohnraum jedoch wird allmählich knapper, die Preise steigen. Handlungsbedarf besteht daher bereits jetzt. Entsprechende Fördermittel stehen prinzipiell bereit.

Kallenbach stellte die positive Entwicklung hinsichtlich der Bevölkerungszahl heraus. Er zeigte Unverständnis gegenüber der Stadtverwaltung, die behauptete, es gäbe keinen Bedarf insbesondere für Geschosswohnungsbau. De facto sei dieser mit Fokus auf die steigende Bevölkerungszahl vorhanden. Der Blick müsse dabei im Sinne einer Doppelstrategie sowohl auf die Instandsetzung vorhandener Bausubstanz als auch auf den Neubau gerichtet werden. Ebenso müsse die Stadt den Kontakt mit den Wohnungsgesellschaften und potentiellen Investoren suchen. Kallenbach stellte außerdem das Modell der Bauherrengemeinschaft heraus, das für künftige Bauprojekte verstärkt genutzt werden sollte. Der Antrag selber zielt zudem auf die Ausschöpfung von Bundes- und Landesmitteln zur Förderung, um so die Stadtkasse zu schonen.

Der Fraktionsvorsitzende Michael Panse erinnerte in diesem Zusammenhang an die Wohnbedarfsprognose, die dem Stadtrat immer noch nicht vorliegt, die aber in dieser Debatte eine wichtige Grundlage wäre. Letztlich bleiben am Ende der Diskussion im Stadtrat viele Fragen offen. Der Antrag wurde deshalb mit ähnlichen Anträgen anderer Fraktionen in den entsprechenden Fachausschuss zur weiteren Beratung verwiesen.

Panse erklärte abschließend: „Die Stadt Erfurt ist in Sachen sozialer und bedarfsgerechter Wohnraum derzeit infrastrukturell nicht gerüstet, verschleppt die Angelegenheit jedoch, was sowohl für Kita- und Schulsanierung bzw. Neubau als auch für den Wohnungsbau gilt. Dies steht im krassen Widerspruch zu der erwarteten zukünftigen Einwohnerzahl von 210.000 Einwohnern und den aktuellen bundesweiten Werbekampagnen, nach Erfurt zu kommen. Die CDU-Fraktion sieht aber mit Blick nach vorn dringenden Handlungsbedarf und wird sich für das Thema weiterhin stark machen.“

 

Stadtratssitzung Januar: KEBT AG, Sozialer Wohnungsbau und Hochtechnologie- und Gewerbepark in Urbich

Je kürzer die Tagesordnung, desto länger die Beratungszeit! Wieder einmal bestätigte sich die kommunalpolitische Regel im Erfurter Stadtrat. Bis zur Pause um 18.30 Uhr plätscherte die Beratung so dahin.

Der notwendigen Beratung in Dringlichkeit zu den fehlenden Kapazitäten an Erfurter Gymnasien verschlossen sich SPD und Linke. So wird dieser Antrag von nun auf normalem Weg in der nächsten Stadtratssitzung wieder kommen. Neben den Stadtratsanfragen und einem Wahlgang der Vertrauenspersonen des Wahlausschusses beim Amtsgericht drehte es sich der Pause um einen Dringlichkeitsantrag des Oberbürgermeisters bezüglich der außerordentlichen Hauptversammlung der KEBT AG.

Dabei ging es um die EON-Aktien und eine Ermächtigung für den OB bei der Hauptversammlung „zu handeln“. Trotz intensiver Be- und Überredungsarbeit des OB mochte die Stadtratsmehrheit nicht sogleich zur Beschlussfassung schreiten. Das Ganze wurde mehrheitlich in die Ausschüsse verwiesen und es wird wohl in der zweiten Februarwoche zu einer Sonderstadtratssitzung kommen. Die Hoffnung noch etwas vom gleichzeitig laufenden Handball WM-Viertelfinale Deutschland – Spanien im Fernsehen zu sehen, war mit dem nächsten Tagesordnungspunkt dann schon dahin. Drei Anträge von CDU, SPD und Linken drängten die Stadt zu mehr Aktivitäten beim Wohnungsbau und es folgte eine intensive Diskussion dazu.

Die in Auftrag gegebene Wohnbedarfanalyse liegt den Stadträten noch immer nicht vor (der Thüringer Allgemeinen schon). Zusagen der Stadtverwaltung und des Beigeordneten wurden nicht eingehalten und heute Abend sogar wieder in Frage gestellt. „Wir wissen nicht ob sozialer Wohnungsbaubedarf überhaupt besteht“ sagte der Beigeordnete Spangenberg. Der OB, der sonst gerne die wachsende Stadt Erfurt propagiert (Ziel 210.000 Einwohner) wird kleinlaut, wenn es um die Rahmenbedingungen geht und er schwieg dazu. Die Stadt Erfurt verschleppt notwendige Entscheidungen beim Kita- und Schulbau und nun auch beim Wohnungsbau, obwohl spätestens seit 2007 schon klar ist das Erfurt nicht schrumpft sondern wächst. Natürlich spielen die fehlenden Finanzen dabei die tragende Rolle, aber „Augenzuhalten“ hilft nicht. Bemerkenswert an der Diskussion war, dass die Grünen gegen die verstärkten Anstrengungen beim Wohnungsbau argumentierten. Am Nachmittag hatte die grüne Landtagsfraktion noch wortreich für den sozialen Wognungsbau gestritten, allerdings im Landtag und nicht im Stadtrat. Alle drei Anträge von CDU, Linken und SPD wurden in die Ausschüsse verwiesen. Wir werden das Thema aufmerksam im Blick behalten.

Der Planentwurf Urbich

Drittes „großes Thema“ war der Aufstellungbeschluss, Billigung des Vorentwurfs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit URB 638 „Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße Am Herrenberg“. Die Urbicher Bürger fühlen sich überfahren, weil damit gleich drei Beschlüsse auf einmal gefasst werden sollen. Dieses Ü-Ei wurde den Bürgern bis jetzt nicht erklärt, wir wollten daher die Rücküberweisung in die Fachausschüsse und die Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt. Dies wollten auch die Grünen und die Freien Wähler. Die SPD nicht. Aber an „Tagen wie diesen“ ist alles bis zur Abstimmung offen. Da erklärte der SPD-Stadtrat Karsten Gloria er fühle sich argumentativ in den Reihen der Grünen wohl, da argumentierten die Linken gegen Bürgerbeteiligung – „das könne man doch noch im Verfahren klären“ meint Matthias Phlak. Und sogar die beiden ewigen Streithähne Jörg Schwäblein (CDU) und Wolfgang Beese (SPD) waren sich einig. Am 5. Februar soll es ein Bürgerforum in Urbich geben. Mein Vorschlag das Verfahren bis dahin zurückzustellen und zunächst den intensiven Dialog mit den Bürgern zu suchen wurde bei 17 Stimmen dafür und 20 Gegenstimmen abgelehnt.

Lediglich den dazu eingebrachten CDU-Ergänzungsantrag konnten wir noch im Beschlusstext „unterbringen“. Es wurde angefügt: „Insbesondere zum Schutz der angrenzenden Wohnnutzungen in den Ortsteilen Urbich und Herrenberg werden Schallemissionskontingente und angemessene Abstände mit Begrünung zwischen der vorhandenen Wohnbebauung und dem Gewerbegebiet festgesetzt.“

Ich bin sehr gespannt, wie die Bürgerinnen und Bürger in Urbich die Entscheidung aufnehmen werden.

Um 23 Uhr endete die Beratung des Stadtrats und das Kulturkonzept wurde als letzter Punkt der öffentlichen Beratung des Stadtrats zuvor noch (nach relativ kurzer Beratung) beschlossen.

Thüringer Generationenbeauftragter begrüßt neues Bundesprogramm „Anlaufstellen für ältere Menschen“

Generationenbeauftragter Michael Panse: „Impuls des Europäischen Jahres für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen weitertragen“

Der Thüringer Generationenbeauftragte, Michael Panse, hat Träger und Kommunen in Thüringen aufgerufen, sich am Interessenbekundungsverfahren zum neuen Bundesprogramm „Anlaufstellen für ältere Menschen“ zu beteiligen. Damit soll älteren Menschen im vertrauten Wohnumfeld Hilfe und Unterstützung geboten werden, um selbstständig und selbstbestimmt leben zu können. Es wird dabei an vorhandene Strukturen und Angebote bestehender Einrichtungen, wie Nachbarschaftszentren, Pflegestützpunkte und Mehrgenerationenhäuser, angeknüpft.

Michael Panse sagte: „Es ist sehr zu begrüßen, dass mit diesem Beitrag zur Demographiestrategie der Bundesregierung der Impuls des Europäischen Jahres für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen 2012 auch in das folgende Jahr weitergetragen wird. Zur aktiven Gestaltung des Alters gehört, dass ältere Menschen selbstständig und selbstbestimmt leben wollen. Die Erfahrungen mit den Thüringer Mehrgenerationenhäuser zeigen, wie hilfreich unterstützend dafür Anlaufstellen im sozialen Nahraum für ältere Menschen wirken können. Ich hoffe, dass sich in Thüringen viele Antragsteller finden, welche das neue Bundesprogramm nutzen, um dieses Anliegen noch intensiver zu befördern.“

Hintergrundinformationen:

Bis zum 15. Februar 2013 haben Träger und Kommunen die Möglichkeit, sich am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen. Für Umsetzungsprojekte können Träger oder Kommunen in 2013 oder 2014 Mittel in Höhe von bis zu 20.000 Euro aus dem Bundesaltenplan oder bis zu 30.000 Euro aus dem Bautitel erhalten. Für die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Konzepten können Landkreise sowie kreisfreie und kreisangehörige Städte und Gemeinden in 2013/2014 einmalig bis zu 10.000 Euro pro Konzept erhalten. Im darauf folgenden Jahr können sie sich mit ihrem erarbeiteten Konzept ebenfalls für die Förderung eines Umsetzungsprojektes bewerben. Weitere Informationen sind unter http://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de/anlaufstellen-aeltere-menschen.html zu erhalten.

 

Der „Zahn der Zeit“ nagt am Königin Luise Gymnasium

 

Das Baugerüst in der Aula
Das Baugerüst in der Aula

Das Erfurter Königin Luise Gymnasium ist eines der großen traditionsreichen Gymnasien in der Landeshauptstadt. Aus persönlichen Verbindungen kenne ich sowohl das Haus, als auch viele der Lehrer ganz gut und bin regelmäßig gerne dort zu Veranstaltungen zu Gast.

Meine Eltern waren beide viele Jahre Lehrer an der damaligen Theodor Neubauer Schule bzw. der POS 11 und 15. Mein ältester Bruder und meine Schwester waren dort Schüler und auch mein ältester Sohn ging an das Königin Luise Gymnasium. Seit zwei Wochen ist nun auch mein mittlerer Sohn am KLG Schüler und ich bin Mitglied im Förderverein. In der Summe sind dies also zahlreiche gute persönliche Gründe sich für das KLG zu engagieren.

Sowohl aus diesem persönlichen Interesse heraus, aber auch als Fraktionsvorsitzender der CDU Stadtratsfraktion und Mitglied im Bildungsausschuss bin ich heute der Einladung des Schulleiters Jürgen Kornmann gefolgt, mich über die bauliche Situation vor Ort zu informieren. Leider sieht es da nicht ganz so erfreulich aus. Bei Untersuchungen des Dachgebälks stellte sich heraus, dass über der Aula der Schwamm zugeschlagen hat. Mehrere Balken an den Seiten des Hauses sind befallen und müssen aufwendig erneuert werden.

Obwohl bereits über die ganzen Sommerferien dort gearbeitet wurde wird die Aula noch bis November wegen den Bauarbeiten gesperrt sein. Vertreter des Hochbauamtes und des ausführenden Baubetriebs erläuterten in der Aula und auf dem Gerüst direkt unter der Decke den großen Bauaufwand. Rund 120.000 Euro wurden, bzw. werden gerade verbaut. Für den zweiten Abschnitt auf der Gegenseite werden noch einmal rund 150.000 Euro benötigt. Diese müssen im HH 2013 erst bereitgestellt werden. Die Mittel im derzeitigen HH 2012 reichen vorne und hinten nicht. 250.000 sind dabei für alle sechs Gymnasien vorgesehen. Eine klare Aufgabenstellung für uns als Stadträte!

Allerdings wird der zweite Bauabschnitt in jedem Fall erst ab April 2013 fortgeführt werden können. Zum einen möchte das KLG gerne die Aula im Zeitraum November 2012 bis April 2013 zumindest zum Teil nutzen (dazu haben wir heute besprochen, dass die Aula geteilt werden könnte), zum anderen müssen die baulichen Leistungen ausgeschrieben werden. Da die Ausschreibungen aber üblicherweise nach Haushaltsbeschlussfassung und Bestätigung erfolgen, gibt es viele bauliche Maßnahmen, die erst Mitte des Jahres beginnen. Da sind allerdings die Baubetriebe oft auch wieder gut ausgelastet und die Preise sind deutlich höher, als im Januar/Februar. In der kommenden Stadtratssitzung wird dazu ein Antrag der CDU-Stadtratsfraktion beraten und abgestimmt.

Das Königin Luise Gymnasium ist über 100 Jahre als – es ist zu hoffen, dass die Bausubstanz so erhalten wird, dass auch meine Enkelkinder noch die Schule nutzen werden, ich werde mich dazu gerne aktiv mit einbringen 🙂

Gute Versorgung im Jugendhilfezentrum Aster mit den Einrichtungen am Drosselberg und Lindenweg

CDU: Mehr personelle Ressourcen für die Begleitung von betroffenen Eltern notwendig

Mit dem Eindruck, dass die Arbeit von den zuständigen Mitarbeitern des Jugendhilfezentrums Aster und den dazugehörigen Einrichtungen nicht nur als Beruf, sondern als Berufung wahrgenommen wird, hat der Arbeitskreis Jugendhilfe der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat während seines Besuches, am vergangenen Donnerstag, positive Eindrücke und Anregungen mitnehmen können.

Das Jugendhilfezentrum Aster verfügt über stationäre, teilstationäre und ambulante Angebote (Tagesgruppen) zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Seit sechs Jahren gibt es das Konzept der Zusammenarbeit mit dem Jugendhaus am Drosselberg und dem Jugendhaus im Lindenweg. Im Jugendhaus Lindenweg wird betreutes Wohnen für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren angeboten. Das Jugendhaus am Drosselberg verfügt über stationäre und ambulante Angebote. Die Betreuung in den ambulanten Tagesgruppen werden vor allem in dem jeweiligen regionalen Gebieten sehr gut angenommen. Die Gruppen sind voll ausgelastet. Die stationäre Betreuung hingegen berührt das ganze Stadtgebiet.

„Festzustellen ist, dass die Fallzahlen sich nicht verändern, aber dass die Problemvielfalt bei den einzelnen Kindern und Jugendlichen kumuliert und mehr Betreuungsaufwand als zuvor notwendig ist. Besonderes Augenmerk muss darauf gelegt werden, dass sich nicht generationsübergreifend Probleme und Verhaltensweisen in den hilfebedürftigen Familien manifestieren“, so Arbeitskreissprecherin Ute Karger.

Die Ursachen der Probleme von Kinder und Jugendlichen liegen oftmals in den Familien, wo sie zu wenig Förderung erfahren und emotionale und tatsächliche Vernachlässigung zur Regel wird. Häufig haben die Eltern keinen Berufsabschluss und damit keine Perspektive. Alleinerziehende Mütter mit mehreren Kindern sind physisch und psychisch überfordert.

Dazu erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat Michael Panse: “ Es müssen seitens der Stadtverwaltung Konzepte erarbeitet werden, die bereits Frühe Hilfen für 0-3 jährigen Kinder bieten. Die Notwendigkeit der Bereitstellung von Ressourcchen für die Begleitung der Eltern in den problematischen Familien muss erkannt werden. Weiterhin extrem schwierig stellt sich die bedarfsgerechte Versorgung mit Kinder- und Jugendpsychiatern in Erfurt da. Wartezeiten für einen Gesprächstermin von bis zu sechs Monaten sind für die Hilfebedürftigen vollkommen abwegig. Oftmals ist sofort kurzfristiger Handlungsbedarf für eine ambulante Betreuung notwendig. Eine Anlaufstelle für Notfälle wäre sinnvoll“.

Besuch im Jugendhilfezentrum Aster

 

Das Jugendhilfezentrum Aster

Die Hilfen zur Erziehung beschäftigen uns im Erfurter Jugendhilfeausschuss und im Stadtrat regelmäßig. Der zuständige Facharbeitskreis nutzte die bevorstehe Diskussion zu den Hilfeplänen, um einemal wieder eine Einrichtung zu besuchen und direkt mit den Mitarbeiterinnen ins Gespräch zu kommen. Am Erfurter Wiesenhügel ist das kommunale Jugendhilfezentrum Aster.

Dort werden sowohl ambulante, teilstationäre, als auch stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung vorgehalten. Trotzdem die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Erfurt seit Jahren rückläufig ist, bleiben die Fallzahlen konstant. Die Leiterin der Einrichtung und ihre Fachbereichsleiter berichteten zudem von zunehmend schwierigeren Fällen. Notwendig sei es intensiver mit den Familien und Eltern zu arbeiten. Für aufsuchende Hilfegespräche fehlen aber die Kapazitäten. Wir werden dieses Thema im Jugendhilfeausschuss aufgreifen und unsere Arbeitskreissprecherin Ute Karger kündigte auch ein Pressemitteilung dazu an. Im Namen der CDU-Fraktion übermittelte ich die Wertschätzung für die wichtige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und sagte auch künftige Unterstützung zu.